RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.05.2025 GeschäftszahlW243 2307316-1 Spruch, W243 2307317-1/2E W243 2307319-1/3E W243 2307318-1/2E W243 2307316-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Marianne WEBER als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX alias XXXX , geb. XXXX , 3.) mj. XXXX , geb. XXXX , und 4.) mj. XXXX , geb. XXXX , alle StA. Sri Lanka, 3.-
(1)der Polizeiverordnung müssen Demonstrationen bei der örtlichen Polizei genehmigt werden (USDOS 30.3.2021). Gemäß den Notfallregelungen der Verordnung über die öffentliche Sicherheit hat der Präsident einen weit gefassten Ermessensspielraum, um Sektoren als „wesentlich“ für die nationale Sicherheit, das Leben der Gemeinschaft oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu erklären und damit die Rechte der Arbeiter, legale Streiks durchzuführen, zu widerrufen. Mit dem Essential Public Services Act von 1979 kann der Präsident auch „Dienstleistungen“ von Regierungsstellen als „wesentliche“ öffentliche Dienstleistungen deklarieren (USDOS 30.3.2021). Vereinigungsfreiheit ist durch das Gesetz garantiert. Eine Verbindung zu oder eine Mitgliedschaft bei einer verbotenen Organisation wird jedoch kriminalisiert. Das Gesetz sieht das Recht der Arbeitnehmer vor, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Davon ausgenommen sind Angehörige der Streitkräfte, Polizisten, Justiz- und Gefängnisbeamte. Das Gesetz erkennt das Streikrecht zwar nicht ausdrücklich an, aber die Gerichte haben ein implizites Streikrecht auf der Grundlage der Gewerkschaftsverordnung und des Arbeitskonfliktgesetzes anerkannt (USDOS 30.3.2021). Die Regierung verhängt(e) inselweite Ausgangssperren, die die Bewegungsfreiheit von Personen unter Berufung auf Maßnahmen der Pandemiebekämpfung (COVID-19) einschränk(t)en. Nach Angaben von Vertretern der Zivilgesellschaft und Politikern nutzen die Behörden in einigen Fällen die COVID-19-Gesundheitsrichtlinien, um politische Kundgebungen der Opposition zu verhindern, während regierungsfreundliche Kundgebungen ungehindert stattfinden können. In ähnlicher Weise versucht die Polizei, oft auf richterliche Anordnungen hin, wiederholt, Proteste, die von den Familien von im Bürgerkrieg oder danach verschwundenen Personen, politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Akteuren organisiert werden, unter Berufung auf COVID-19-Vorschriften zu behindern (USDOS 30.3.2021). Berichten zufolge hat der Staat zur Unterdrückung friedlicher Proteste zur Abschreckung Einschüchterungsmaßnahmen eingesetzt (CPA 2.2020). RELIGIONSFREIHEIT Die sri-lankische Verfassung gibt keine Staatsreligion vor, garantiert Religionsfreiheit, weist aber dem Buddhismus eine herausgehobene Rolle zu (AA 18.12.2020) und verpflichten die Regierung, den Buddhismus zu schützen und gleichzeitig die Rechte der religiösen Minderheiten zu respektieren. Das Gesetz erkennt vier Religionen an: Buddhismus (70,2 Prozent), Islam (9,7 Prozent), Hinduismus (12,6 Prozent) und Christentum (7,4 Prozent) (USDOS 12.5.2021; vgl. AA 18.12.2020).Die sri-lankische Verfassung gibt keine Staatsreligion vor, garantiert Religionsfreiheit, weist aber dem Buddhismus eine herausgehobene Rolle zu (AA 18.12.2020) und verpflichten die Regierung, den Buddhismus zu schützen und gleichzeitig die Rechte der religiösen Minderheiten zu respektieren. Das Gesetz erkennt vier Religionen an: Buddhismus (70,2 Prozent), Islam (9,7 Prozent), Hinduismus (12,6 Prozent) und Christentum (7,4 Prozent) (USDOS 12.5.2021; vergleiche AA 18.12.2020). Die Mehrzahl der Singhalesen ist buddhistisch. Tamilen, hauptsächlich Hindus mit einer bedeutenden christlichen Minderheit, bilden die Mehrheit in der Nordprovinz und stellen nach den Muslimen die zweitgrößte Gruppe in der Ostprovinz des Landes. Die meisten Muslime identifizieren sich selbst als eigene ethnische Gruppe und nicht als Tamilen oder Singhalesen, sind aber tamilischsprachig. Tamilen indischer Herkunft, die meist Hindus sind, haben eine große Präsenz in den Provinzen Central, Sabaragamuwa und Uva. Muslime bilden eine Mehrheit in der Ostprovinz, und es gibt beträchtliche muslimische Bevölkerungen in den Provinzen Central, North-Central, Northwestern, Sabaragamuwa, Uva und Western. Christen (7,4 Prozent) leben im ganzen Land, haben aber eine größere Präsenz in den östlichen, nördlichen, nordwestlichen und westlichen Provinzen und eine kleinere Präsenz in den Provinzen Sabaragamuwa und Uva. Laut Regierungsstatistiken sind schätzungsweise 81 Prozent der Christen römisch-katholisch (USDOS 12.5.2021). Die Religionen begegnen sich in Sri Lanka traditionell mit Respekt und Toleranz. Nach den Terroranschlägen auf Kirchen und Hotels durch islamische Extremisten zu Ostern 2019 hat sich allerdings eine skeptische Grundstimmung gegen die muslimische Minderheit entwickelt, die zeitweise zu einem informellen Boykott muslimischer Geschäfte führten (AA 18.12.2020). Es gab darüber hinaus weitreichende Ausschreitungen gegen die muslimische Bevölkerung, im Rahmen derer Eigentum zerstört, Personen aus ihren Häusern vertrieben und teilweise auch getötet wurden (ÖB 9.2020). Bestehende kommunale Bruchlinien zwischen der buddhistischen Mehrheit Sri Lankas und der muslimischen Minderheit haben sich weiter verschärft (GW 21.7.2020). So wurden in den ersten Monaten der Covid-19-Pandemie in den sozialen Medien Aufrufe zum Boykott muslimischer Unternehmen und falsche Behauptungen laut, dass Muslime Covid-19 absichtlich verbreiten, nachdem hochrangige Regierungsvertreter öffentliche Kommentare abgaben, in denen sie - fälschlicherweise - andeuteten, dass das Virus unter Muslimen besonders verbreitet ist (HRW 13.1.2021). Hassrede, einschließlich der Beleidigung von Religion oder religiösen Überzeugungen, ist durch die Polizeiverordnung und das Strafgesetzbuch verboten (USDOS 30.3.2021). Trotzdem sind Sri Lankas religiöse Minderheiten (Christen, Hindus und Muslime) regelmäßigen Verstößen gegen ihr Verfassungsrecht auf Religionsfreiheit ausgesetzt, wie etwa Hassreden, diskriminierende Praktiken, Drohungen und Einschüchterungen, Zerstörung von Eigentum sowie körperliche Gewalt. Zu den Rechtsverletzungen zählen auch die Besetzung/Übernahme von Land durch buddhistische religiöse Stätten, die Entstehung buddhistischer Symbole und Kultstätten in Minderheitengebieten und die Verweigerung des Zugangs von Tamilen zu hinduistischen Tempeln und anderen kulturellen Stätten (ÖB 9.2020). Übergriffe radikaler buddhistisch-nationalistischer Gruppierungen auf Minderheiten sind immer wieder öffentlich bemerkbar. Dabei werden insbesondere seit den Terroranschlägen Muslime mit rassistisch-aggressiver Rhetorik angegriffen (AA 18.12.2020; vgl. HRW 13.1.2021).Übergriffe radikaler buddhistisch-nationalistischer Gruppierungen auf Minderheiten sind immer wieder öffentlich bemerkbar. Dabei werden insbesondere seit den Terroranschlägen Muslime mit rassistisch-aggressiver Rhetorik angegriffen (AA 18.12.2020; vergleiche HRW 13.1.2021). Rechtliche Einschränkungen für andere Religionen oder Ideologien, einschließlich der Freiheit zum Religionsübertritt, gibt es nicht (AA 18.12.2020). Für die vier vom Gesetz anerkannten Religionen (Buddhismus, Islam, Hinduismus und Christentum) gibt es für zentrale religiöse Körperschaften keine Registrierungspflicht. Neue religiöse Gruppen, einschließlich der Gruppen, die mit den vier anerkannten Religionen verbunden sind, müssen sich bei der Regierung registrieren lassen, um eine Genehmigung für den Bau neuer Gotteshäuser, Visa für religiöse Mitarbeiter (Missionare) bzw. Einwanderungsgenehmigungen zu erhalten, um Schulen zu betreiben und um Zuschüsse für den Religionsunterricht zu beantragen. Religiöse Organisationen können auch durch ein vom Parlament mit einfacher Mehrheit verabschiedetes Gesetz staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zum Betrieb von Schulen beantragen (USDOS 12.5.2021). MINDERHEITEN Nach dem
- Zensus im Jahr 2011/2012 stellen die Singhalesen mit 74,9 Prozent die Bevölkerungsmehrheit, gefolgt von 11,2 Prozent Tamilen, 4,2 Prozent sog. Indian Tamils (Einwanderung während der britischen Kolonialzeit als Plantagenarbeiter) und 9,2 Prozent sog. Moors muslimischen Glaubens (AA 18.12.2020; vgl. CIA 8.6.2021).Nach dem
- Zensus im Jahr 2011 aus 2012, stellen die Singhalesen mit 74,9 Prozent die Bevölkerungsmehrheit, gefolgt von 11,2 Prozent Tamilen, 4,2 Prozent sog. Indian Tamils (Einwanderung während der britischen Kolonialzeit als Plantagenarbeiter) und 9,2 Prozent sog. Moors muslimischen Glaubens (AA 18.12.2020; vergleiche CIA 8.6.2021). Es gibt keine diskriminierende Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis. Allerdings gibt es weiterhin soziale Missstände insbesondere im Norden und Osten des Landes, die vom Bürgerkrieg am stärksten betroffen waren (AA 18.12.2020). Der Zugang zu öffentlichen Diensten und Leistungen ist nach geltendem Recht für alle gleich. In der Praxis bestehen jedoch Ungleichheiten. Während Nicht-Singhalesen in der Zeit der Kolonialisierung einen bevorzugten Zugang zu wirtschaftlichen, bildungspolitischen und politischen Möglichkeiten genossen, verfolgten die Regierungen nach der Unabhängigkeit eine Politik, die darauf abzielte, Singhalesen zu begünstigen. Dies führte in der postkolonialen Zeit zu einer Umkehrung der horizontalen Ungleichheitsmuster der Kolonialzeit. Fast drei Jahrzehnte Bürgerkrieg vergrößerten die Kluft zwischen tamilischen Hindus und buddhistischen Singhalesen weiter (BS 2020). Darüber hinaus hat die Umsiedlung im Norden und Osten, nicht nur durch die während des bewaffneten Konflikts vertriebenen Personen, sondern auch durch die von der Regierung geförderte Umsiedlung singhalesischer Arbeiter und Haushalte, zu Spannungen zwischen den Gemeinschaften vor Ort geführt. Dies ist nicht nur das Ergebnis von Streitigkeiten um Land und Ressourcen, sondern auch unterschiedlicher sozialer und kultureller Normen (ÖB 9.2020). So ist die soziokulturelle Struktur des politischen Lebens in erster Linie durch die Werte der singhalesischen (ganz überwiegend theravada-buddhistischen) Mehrheit bestimmt. Darüber hinaus lebt im Land eine große Minderheit von Tamilen sowie Christen und Muslime. Nach wie vor ist die Innenpolitik vom Bürgerkrieg (1983 – 2009) zwischen der tamilischen Separatistenorganisation „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) und der Regierung geprägt (AA 6.11.2020a). RELEVANTE BEVÖLKERUNGSGRUPPEN Frauen Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018 liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vgl. BS 2020).Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018 liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vergleiche BS 2020). Es gibt keine gesetzliche Einschränkung der Beteiligung von Frauen oder Angehörigen von Minderheiten am politischen Prozess. Dennoch wird von Belästigungen von Frauen bei den Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021). Der Anteil von Frauen in hohen politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020).Es gibt keine gesetzliche Einschränkung der Beteiligung von Frauen oder Angehörigen von Minderheiten am politischen Prozess. Dennoch wird von Belästigungen von Frauen bei den Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021). Der Anteil von Frauen in hohen politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vergleiche AA 18.12.2020). Geschlechtsspezifische Normen und andere Hindernisse für das Engagement von Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft bedeuten, dass sri-lankische Frauen im Erwerbsleben und im Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und in muslimischen Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden und Frauen diskriminieren. Nach den islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es ist davon auszugehen, dass es Fälle von Genitalverstümmelung in muslimisch-dominierten Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019).Geschlechtsspezifische Normen und andere Hindernisse für das Engagement von Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft bedeuten, dass sri-lankische Frauen im Erwerbsleben und im Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und in muslimischen Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden und Frauen diskriminieren. Nach den islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es ist davon auszugehen, dass es Fälle von Genitalverstümmelung in muslimisch-dominierten Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; vergleiche DFAT 4.11.2019). Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; vgl. AI 7.4.2021). Abriegelungsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie führten in Sri Lanka zu einem Anstieg der geschlechtsspezifischen Gewalt (HRW 13.1.2021).Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; vergleiche AI 7.4.2021). Abriegelungsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie führten in Sri Lanka zu einem Anstieg der geschlechtsspezifischen Gewalt (HRW 13.1.2021). Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt sind (USDOS 30.3.2021; vgl. ÖB 9.2020). Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt ächtet und betroffenen Frauen Beratungsmöglichkeiten eröffnet. Es gibt einen Prevention of Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein zuständiges Gericht (Magistrate‘s Courts) wenden. Nur auf Anordnung des Gerichts weisen staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021; vgl. ÖB 9.2020). Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021), doch besteht weiterhin Straflosigkeit für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen (AI 7.4.2021). Allein in den ersten 15 Tagen des Jahres 2021 wurden insgesamt 142 Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober 2019 vier Soldaten, die wegen einer Gruppenvergewaltigung in Viswamadu im Jahr 2010 angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur Rechenschaft gezogen und angeklagt worden waren (AI 30.1.2020). So besteht weiterhin Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021).Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt sind (USDOS 30.3.2021; vergleiche ÖB 9.2020). Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt ächtet und betroffenen Frauen Beratungsmöglichkeiten eröffnet. Es gibt einen Prevention of Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein zuständiges Gericht (Magistrate‘s Courts) wenden. Nur auf Anordnung des Gerichts weisen staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021; vergleiche ÖB 9.2020). Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021), doch besteht weiterhin Straflosigkeit für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen (AI 7.4.2021). Allein in den ersten 15 Tagen des Jahres 2021 wurden insgesamt 142 Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober 2019 vier Soldaten, die wegen einer Gruppenvergewaltigung in Viswamadu im Jahr 2010 angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur Rechenschaft gezogen und angeklagt worden waren (AI 30.1.2020). So besteht weiterhin Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021). Das Polizeibüro zur Verhütung des Missbrauchs von Frauen und Kindern führte jedoch Sensibilisierungsprogramme in Schulen durch, um Frauen zu ermutigen, Beschwerden einzureichen und die Polizei setzte den Aufbau von Fraueneinheiten in den Polizeistationen fort. Dienstleistungen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern und von Opfern häuslicher Gewalt, wie Krisenzentren, Rechtsbeistand und Beratung, waren aufgrund fehlender Finanzmittel in der Regel landesweit knapp (USDOS 30.3.2021). Auch in der Öffentlichkeit sind Frauen weiterhin oftmals direkter und indirekter sexueller Belästigung ausgesetzt (AA 18.12.2021). Oft werden Frauen, die sich wegen ihrer verschwundenen oder im Bürgerkrieg gefallenen Männer an die Behörden wenden, sexuell missbraucht bzw. zu sexuellen Handlungen gezwungen, um ihnen zustehende Informationen zu erhalten (ÖB 9.2020). Kinder Offiziellen Meldungen Sri Lankas zufolge verursachte die COVID-19-Pandemie Versorgungsunterbrechungen bei der Sexual- und Reproduktionsgesundheit (SRH), Mütter- und Kindergesundheitsdiensten, Ernährungshilfe, Immunisierungsprogrammen, Familienplanungsdiensten und Schwangerenvorsorge. Daraus ergeben sich mehr als 239.000 Todesfälle bei Müttern und Kindern, rund 3,5 Millionen ungewollte Schwangerschaften und einem 50-prozentigen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen (CI 25.6.2021). Staatliche oder staatlich geförderte Schulen bieten von der ersten bis zur zwölften Klasse kostenlosen Unterricht an. Doch besteht ein Mangel an Lehrpersonal in Fremdsprachen und technischen Fächern. Die Hochschulbildung ist nicht gut gefördert, obwohl die staatlichen Mittel für Bildung 2016 erheblich gestiegen sind (BS 2020). Die Schulpflicht wurde im Jahr 2016 von 14 auf 16 Jahre erhöht (USDOS 30.3.2021). Das Bildungssystem in Sri Lanka ist nach wie vor nach ethnischer Zugehörigkeit oder Sprache aufgeteilt. Was das Bildungsangebot anbelangt, so gibt es 6.332 rein singhalesische Schulen und 3.009 rein tamilische Schulen. Weitere 558 Grundschulen verwenden Singhalesisch und Englisch, und 173 Schulen verwenden Tamilisch und Englisch. Schulen mit gemischten Ethnien und Religionen sind im Vergleich dazu wesentlich seltener; es gibt nur 75 singhalesische und tamilische Schulen und 47 singhalesische, tamilische und englische Schulen. Das Select Committee of Parliament (SCP) stellt fest, dass das gegenwärtige, auf Ethnizität basierende System zur Festlegung von Schultypen zu Spaltungen in der Gesellschaft führt, die Interaktion zwischen Kindern verschiedener ethnischer Gruppen nicht erleichtert und Missverständnisse zwischen den Gemeinschaften aufrechterhält (HRC 28.2.2020). Menschenhandel verbunden mit wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung ist in Sri Lanka kaum verbreitet, jedoch ist Sri Lanka insoweit betroffen, als zahlreiche Staatsangehörige im Ausland Arbeit suchen. In Sri Lanka ist Zwangsarbeit kaum verbreitet, allerdings gibt es Fälle von Kinderprostitution (vor allem Buben sind betroffen) (AA 18.12.2020), zudem werden Kinder mit körperlichen Behinderungen vereinzelt zum Betteln gezwungen. Im Hochland werden Kinder auf den Teeplantagen eingesetzt (AA 12.1.2020). Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, den Verkauf von Kindern, das Anbieten oder die Vermittlung von Kindern zur Prostitution und Praktiken im Zusammenhang mit Kinderpornographie, aber die Behörden haben das Gesetz nicht immer durchgesetzt (USDOS 30.3.2021). So gibt es vor allem in den touristischen Küstenregionen im Westen und Süden ein nicht unerhebliches Maß an Kinderprostitution, in der Mehrzahl Jungen. Die sri-lankischen Behörden versuchen, dies zu bekämpfen. Vereinzelt kommt es zu Verhaftungen und Verurteilungen (AA 18.12.2020). Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von Kindesmissbrauch und -vergewaltigungen liegt pro Jahr zwischen 9.000 und 10.
- Die Täter kommen zumeist aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Gerichtsverfahren sind langwierig, zudem scheuen sich betroffene Familien oft, einen öffentlichen Prozess anzustrengen, um nicht den Ruf der Familie zu schädigen (AA 18.12.2020). Die meisten Beschwerden über Kindesmissbrauch, die bei der Nationalen Kinderschutzbehörde (NCPA) eingegangen sind, betrafen Gewalt gegen Kinder, der Rest der Beschwerden betraf Themen wie Grausamkeit gegenüber Kindern, Entzug des Rechts auf Bildung, sexueller Missbrauch und Kinderarbeit (USDOS 30.3.2021). Obwohl Polizeistationen einen Beamten haben sollen, der sich mit Missbrauchsbeschwerden von Frauen und Kindern befasst, hat die Regierung diese Praxis nicht konsequent landesweit umgesetzt. Bis zum 15.1.2021 wurden landesweit 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei gemeldet. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 5.292 Fälle von sexueller Belästigung von Kindern gemeldet. Mitte August 2020 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass 12.968 Fälle von Kindesmissbrauch, die von der Polizei von Jänner 2019 bis Juli 2020 übermittelt wurden, abgeschlossen und Anklagen gegen Verdächtige in 6.149 Fällen weitergeleitet wurden. Daten des Justizministeriums bestätigten einen Rückstau von mehr als 20.000 Fällen von Kindesmissbrauch, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021).Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von Kindesmissbrauch und -vergewaltigungen liegt pro Jahr zwischen 9.000 und 10.
- Die Täter kommen zumeist aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Gerichtsverfahren sind langwierig, zudem scheuen sich betroffene Familien oft, einen öffentlichen Prozess anzustrengen, um nicht den Ruf der Familie zu schädigen (AA 18.12.2020). Die meisten Beschwerden über Kindesmissbrauch, die bei der Nationalen Kinderschutzbehörde (NCPA) eingegangen sind, betrafen Gewalt gegen Kinder, der Rest der Beschwerden betraf Themen wie Grausamkeit gegenüber Kindern, Entzug des Rechts auf Bildung, sexueller Missbrauch und Kinderarbeit (USDOS 30.3.2021). Obwohl Polizeistationen einen Beamten haben sollen, der sich mit Missbrauchsbeschwerden von Frauen und Kindern befasst, hat die Regierung diese Praxis nicht konsequent landesweit umgesetzt. Bis zum 15.1.2021 wurden landesweit 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei gemeldet. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 5.292 Fälle von sexueller Belästigung von Kindern gemeldet. Mitte August 2020 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass 12.968 Fälle von Kindesmissbrauch, die von der Polizei von Jänner 2019 bis Juli 2020 übermittelt wurden, abgeschlossen und Anklagen gegen Verdächtige in 6.149 Fällen weitergeleitet wurden. Daten des Justizministeriums bestätigten einen Rückstau von mehr als 20.000 Fällen von Kindesmissbrauch, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen (AI 7.4.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung liegt bei 18 Jahren, wobei Mädchen mit Zustimmung auch mit 16 heiraten können. Eine Ausnahme bildet das nur für Muslime gültige muslimische Ehe- und Scheidungsgesetz, das die Heirat von Mädchen ab 12 Jahren mit Zustimmung des Brautvaters oder eines anderen männlichen Verwandten erlaubt (UNFPA 4.2021). Die Zustimmung der Braut ist nicht erforderlich. Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16 Jahren, mit oder ohne Zustimmung, stellt nach dem Strafgesetzbuch eine Vergewaltigung dar. Diese Regelung gilt jedoch nicht für verheiratete muslimische Mädchen über 12 Jahren (USDOS 30.3.2021; vgl. UNFPA 4.2021).Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung liegt bei 18 Jahren, wobei Mädchen mit Zustimmung auch mit 16 heiraten können. Eine Ausnahme bildet das nur für Muslime gültige muslimische Ehe- und Scheidungsgesetz, das die Heirat von Mädchen ab 12 Jahren mit Zustimmung des Brautvaters oder eines anderen männlichen Verwandten erlaubt (UNFPA 4.2021). Die Zustimmung der Braut ist nicht erforderlich. Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16 Jahren, mit oder ohne Zustimmung, stellt nach dem Strafgesetzbuch eine Vergewaltigung dar. Diese Regelung gilt jedoch nicht für verheiratete muslimische Mädchen über 12 Jahren (USDOS 30.3.2021; vergleiche UNFPA 4.2021). Das Mindestalter für eine Beschäftigung liegt bei 14 Jahren, obwohl eine Beschäftigung jüngerer Kinder durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in einer begrenzten landwirtschaftlichen Familienarbeit oder technischen Ausbildung erlaubt ist (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben des US-Arbeitsministeriums waren im Jahr 2017 etwa 0,8 Prozent der fünf- bis 14-Jährigen in Kinderarbeit hauptsächlich in der Landwirtschaft tätig (DFAT 4.11.2019). Das Gesetz verbietet gefährliche Arbeiten für Personen unter 18 Jahren und begrenzt die Arbeitszeit von Kindern im Alter von 14 und 15 auf neun Stunden pro Tag und von 16 und 17 auf zehn Stunden pro Tag. Die Regierung stuft 51 Tätigkeiten als gefährlich ein. Durch die Regierung wird angenommen, dass weniger als ein Prozent der Kinder - ca. 40.000 – auch in als gefährlich eingestuften Berufen beschäftigt sind. Die Regierung hat nicht alle Gesetze wirksam durchgesetzt und Verstöße nur unzureichend geahndet (USDOS 30.3.2021). Das Arbeitsministerium erzielte jedoch einige Fortschritte bei der Umsetzung seines Plans zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die Regierung ernannte Bezirkskoordinatoren mit der Aufgabe, die Kinderarbeit in allen 25 Bezirken zu reduzieren, und die Regierung entwickelte weiterhin neue Richtlinien für Bezirksbeamte (USDOS 30.3.2021). Kinder sind im Bergbau, der Industrie und im Dienstleistungssektor beschäftigten. Innerhalb dieser Sektoren arbeiteten Kinder in der Bau-, Produktions-, Bergbau- und Fischereiindustrie sowie als Reinigungskräfte und Helfer, Hausangestellte und Straßenverkäufer. Kinder arbeiteten auch während der Erntezeit in der Landwirtschaft. Kinder, die durch den Krieg vertrieben wurden, waren besonders anfällig für die Beschäftigung in gefährlichen Arbeitsverhältnissen (USDSO 30.3.2021). Das Arbeitsministerium setzte seine Bemühungen zur Überwachung von Arbeitsplätzen fort, die auf der Liste der gefährlichen Arbeit für Kinder stehen (USDOS 30.3.2021). Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Not gibt es in Sri Lanka rund 200 Heime (auf Provinzebene elf), die unter staatlicher Aufsicht von NGOs und karitativen Einrichtungen betrieben werden. Federführend ist die National Child Protection Authority (NCPA), die mit UNICEF zusammenarbeitet und auch Fällen von Kindesmissbrauch nachgeht. Die Heime bedürfen einer staatlichen Lizenz, mit der die Einhaltung von Mindeststandards sichergestellt werden soll (AA 18.12.2020; vgl. USDOS 30.3.2021).Das Arbeitsministerium setzte seine Bemühungen zur Überwachung von Arbeitsplätzen fort, die auf der Liste der gefährlichen Arbeit für Kinder stehen (USDOS 30.3.2021). Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Not gibt es in Sri Lanka rund 200 Heime (auf Provinzebene elf), die unter staatlicher Aufsicht von NGOs und karitativen Einrichtungen betrieben werden. Federführend ist die National Child Protection Authority (NCPA), die mit UNICEF zusammenarbeitet und auch Fällen von Kindesmissbrauch nachgeht. Die Heime bedürfen einer staatlichen Lizenz, mit der die Einhaltung von Mindeststandards sichergestellt werden soll (AA 18.12.2020; vergleiche USDOS 30.3.2021). BEWEGUNGSFREIHEIT Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische Singhalesen in buddhistisch-singhalesisch dominierte Regionen und hinduistische Tamilen in hinduistisch-tamilisch dominierte Regionen. Für Angehörige religiöser Minderheiten (also überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020).Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021; vergleiche AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische Singhalesen in buddhistisch-singhalesisch dominierte Regionen und hinduistische Tamilen in hinduistisch-tamilisch dominierte Regionen. Für Angehörige religiöser Minderheiten (also überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bestehen auch durch noch nicht entminte Gebiete im Nordosten und einzelne „Hochsicherheitszonen“ um Militäreinrichtungen in der Nord- und der Ostprovinz (AA 18.12.2020). In der praktischen Umsetzung eines innerstaatlichen Ortswechsels kann ein Fehlen familiärer Verbindungen, wie auch fehlender finanzieller Ressourcen die Möglichkeiten einer internen Umsiedlung einschränken. Fehlende singhalesische Sprachkenntnisse stellen für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht die Muttersprache ist, ein zusätzliches Hindernis für eine interne Umsiedelung dar. Die fortgesetzte militärische Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung, insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (AA 18.12.2020). GRUNDVERSORGUNG UND WIRTSCHAFT Die Wirtschaft in Sri Lanka hat durch die Auswirkungen der Coronakrise weiter an Dynamik verloren. Bereits in den vergangenen Jahren waren die Wachstumsraten hinter den Möglichkeiten und hinter denen vergleichbarer Länder der Region zurückgeblieben (GTAI 22.6.2021). Das BIP brach in der Berichtsperiode mit einem Minus von 3,6 Prozent ein. Der massivste Rückgang musste im zweiten Quartal mit einem Minus von 16,4 Prozent hingenommen werden. In Folge der Ausgangssperren und dem Einbruch der globalen Nachfrage waren besonders das Baugewerbe, der traditionell starke Tourismussektor und die verarbeitende Industrie stark betroffen. In der zweiten Jahreshälfte erholte sich das gesamtwirtschaftliche Aufkommen wieder leicht. Die BIP-Daten des vierten Quartals offenbaren einen überraschend schwachen Output des Agrarsektors, dessen Produktion trotz günstiger Wetterbedingungen gegenüber dem Vorjahr nur um 1,3 Prozent zunahm. Die Reisproduktion ging beispielsweise um 6,7 Prozent zurück und die Fischfangindustrie musste auf Grund eines Corona-Clusters im größten Logistikzentrums für Fischfang einen Rückgang 27,5 Prozent hinnehmen (WKO 29.6.2021). Die Pandemie brachte im Vorjahr vor allem nachfrageseitig negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft mit sich. Zahlreiche Arbeitsplätze gingen verloren bzw. kam es zu Lohnkürzungen, die auch durch die im gleichen Zeitraum gestiegenen Bargeldüberweisungen aus dem Ausland nicht kompensiert werden konnten. Auf dem Arbeitsmarkt waren besonders die unteren Einkommensschichten in den städtischen Einzugsgebieten von den negativen Effekten der Krise betroffen. Im Vorjahr fielen 11,7 Prozent der Bevölkerung unter die Armutsgrenze, 2019 waren es noch 9,2 Prozent. Auch die leichte Zunahme der öffentlichen Investitionen reichten nicht aus, um den negativen Trend gegenzusteuern (WKO 7.2021). Der Staat hat eine Reihe von Programmen zur Armutsbekämpfung gefördert. Dazu gehören die Subventionierung des Samurdhi-Programms, einem Ernährungszulagenprogramm sowie Sozialversicherungs- und Rentenprogramme. Die neue Regierung hat die an arme Senioren gezahlte Armutszulage erhöht und eine neue Ernährungszulage als Hilfe bei Geburten eingeführt (BS 2020). Die wichtigen Warenexportgruppen wie Textilien und Tee litten unter der schwachen Nachfrage in Europa und den USA. Die Schließung der Flughäfen zwischen April und Dezember 2020 brachten den Tourismus praktisch vollständig zum Erliegen. Der industrielle Sektor war stärker von den Lockdown-Maßnahmen betroffen als die Dienstleistungen und die Landwirtschaft. Die industrielle Produktion musste im Vorjahr einen Rückgang von 6,9 Prozent hinnehmen. Der Dienstleistungssektor schrumpfte um 1,5 Prozent aufgrund des schwacher Aufkommens im Verkehrsbereich und Tourismus. Die Agrarproduktion litt unter den Unterbrechungen in den Lieferketten und ging um 2,4 Prozent zurück (WKO 7.2021). Etwa 4,1 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der staatlichen Armutsgrenze (LKR 4856/ca. € 25 pro Monat), was einen guten Referenzwert in der Region darstellt. Rund 0,3 Prozent der Bevölkerung liegen unter der Armutsgrenze (1,90 USD/Tag Kaufkraft). Das Wirtschaftswachstum ist in den letzten Jahren etwas zurückgegangen (3,2 Prozent im Jahr 2018 und 2,3 Prozent im Jahr 2019), wird für das Jahr 2020 auf Grund der COVID-Krise allerdings auf minus 6,1 Prozent geschätzt. Der Mindestlohn liegt bei LKR 10.000/Monat, was etwa € 50 entspricht (ÖB 9.2020). Die Arbeitslosigkeit liegt gegenwärtig bei 5,8 Prozent (2019 4,8 Prozent) (WKO 7.2021). Rückkehrer sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrer nach wie vor schwierig, in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen. Die in der Vergangenheit große Beteiligung des Militärs am privatwirtschaftlichen Sektor, insbesondere in der Fischerei und in Form von „Army Shops“, erschwerte Heimkehrern im Norden die Wiederaufnahme ihres Gewerbes. Durch den angekündigten Rückzug des Militärs aus kommerziellen Aktivitäten ist jedoch in dieser Hinsicht Besserung zu erwarten. Eine Grundversorgung von staatlicher Seite gibt es nicht (AA 12.1.2020; vgl. DFAT 4.11.2019).Rückkehrer sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrer nach wie vor schwierig, in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen. Die in der Vergangenheit große Beteiligung des Militärs am privatwirtschaftlichen Sektor, insbesondere in der Fischerei und in Form von „Army Shops“, erschwerte Heimkehrern im Norden die Wiederaufnahme ihres Gewerbes. Durch den angekündigten Rückzug des Militärs aus kommerziellen Aktivitäten ist jedoch in dieser Hinsicht Besserung zu erwarten. Eine Grundversorgung von staatlicher Seite gibt es nicht (AA 12.1.2020; vergleiche DFAT 4.11.2019). MEDIZINISCHE VERSORGUNG Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser und staatliche ambulante Behandlungsstellen, die Krankenbehandlungen vornehmen und notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Dennoch werden etwa 40 Prozent aller medizinischen Dienstleistungen durch Patienten bzw. deren Angehörigen selbst erlegt (ÖB 9.2010).Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut (AA 18.12.2020; vergleiche DFAT 4.11.2019). Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser und staatliche ambulante Behandlungsstellen, die Krankenbehandlungen vornehmen und notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA 18.12.2020; vergleiche DFAT 4.11.2019). Dennoch werden etwa 40 Prozent aller medizinischen Dienstleistungen durch Patienten bzw. deren Angehörigen selbst erlegt (ÖB 9.2010). Die medizinische Versorgung ist zweigeteilt. Auf dem Land wird Medizin oft noch nach alter Tradition praktiziert. In vielen Dörfern gibt es einen Arzt und eine Hebamme, die sich um die Primärversorgung der Bevölkerung kümmern. Schlangenmedizinmänner versorgen Menschen nach Bissen von giftigen Reptilien. In den städtischen Gebieten dominiert dagegen westliche Medizin, die als Überbleibsel aus der Kolonialzeit, auf den Grundpfeilern des britischen Gesundheitswesens fußt (DÄ 2016). In Sri Lanka gibt es auf 1.000 Einwohner 0,58 bis 0,96 Mediziner und 2,7 Krankenbetten (Stand: 2016) [Vgl. Österreich: 5,14 Ärzte / 7,4 Krankenbetten je 1.000 Einwohner] (CIA 24.5.2021; vgl. LD 2021).In Sri Lanka gibt es auf 1.000 Einwohner 0,58 bis 0,96 Mediziner und 2,7 Krankenbetten (Stand: 2016) [Vgl. Österreich: 5,14 Ärzte / 7,4 Krankenbetten je 1.000 Einwohner] (CIA 24.5.2021; vergleiche LD 2021). Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard (AA 18.12.2020). Vor allem in Colombo gibt es einige Privatkrankenhäuser mit gutem medizinischem Standard (AA 18.12.2020). Außerhalb der Großstädte ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen (BMEIA 21.5.2021). Auch bestehen regionale Unterschiede in der Qualität der Versorgung und der Einrichtungen, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten (DFAT 4.11.2019). Im Norden und Osten gestaltet sich die Gesundheitsversorgung schlechter, was zum Teil auf die Verzögerungen beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und den Rückgang des vorhandenen Fachpersonals während des Krieges zurückzuführen ist. Es gibt nur wenige Krankenhäuser in den vom Krieg betroffenen Gebieten im Landesinneren des Ostens (DFAT 4.11.2019). Einige Medikamente und Behandlungen sind nur von privaten Anbietern erhältlich (DFAT 4.11.2019). Personen, die HIV-Präventionsdienste angeboten haben, und Gruppen mit hohem Infektionsrisiko werden Berichten zufolge diskriminiert. Darüber hinaus haben Krankenhausbeamte Berichten zufolge den HIV-positiven Status ihrer Klienten veröffentlicht und sich gelegentlich geweigert, HIV-positive Personen zu behandeln (USDOS 30.3.2021). RÜCKKEHR Rückkehrer müssen grundsätzlich keine staatlichen Repressalien fürchten. Systematische Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sie sich nach der Rückkehr Vernehmungen durch das National Bureau of Investigation und das Criminal Investigation Department (CID) stellen. Ob es dabei zur Anwendung von Gewalt kommt, ist nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019), doch melden Menschenrechtsgruppen und Rechtsanwälte ernste Bedenken bezüglich der Sicherheit rückkehrender Asylsuchender an (TG 12.2.2018).Rückkehrer müssen grundsätzlich keine staatlichen Repressalien fürchten. Systematische Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sie sich nach der Rückkehr Vernehmungen durch das National Bureau of Investigation und das Criminal Investigation Department (CID) stellen. Ob es dabei zur Anwendung von Gewalt kommt, ist nicht bekannt (AA 18.12.2020; vergleiche DFAT 4.11.2019), doch melden Menschenrechtsgruppen und Rechtsanwälte ernste Bedenken bezüglich der Sicherheit rückkehrender Asylsuchender an (TG 12.2.2018). Verschiedene Behörden, einschließlich der Abteilung für Ein- und Auswanderung (Immigration and Emmigration, DIE), des staatlichen Nachrichtendienstes (State Intelligence Service, SIS) sowie das Criminal Investigation Department (CID) und zeitweise der Abteilung für Terrorismusbekämpfung nehmen Rückkehrer bei ihrer Ankunft in Empfang, und diese werden zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten zumeist zügig erledigt, kann aufgrund der administrativen Verfahren, der Länge der Einvernahmen Stunden bis mehrere Tage dauern. Dies gilt auch für Zurückgeführte (AA 18.12.2020; vgl. SFH 8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende an dem von ihnen angegebenen Wohnort von der Polizei aufgesucht. Meist handle es sich dabei um die CID (SFH 8.5.2020). Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Abläufe bei der Ein- und Ausreise am Flughafen Colombo seit den Wahlen geändert worden sind (SEM 7.2.2021).Verschiedene Behörden, einschließlich der Abteilung für Ein- und Auswanderung (Immigration and Emmigration, DIE), des staatlichen Nachrichtendienstes (State Intelligence Service, SIS) sowie das Criminal Investigation Department (CID) und zeitweise der Abteilung für Terrorismusbekämpfung nehmen Rückkehrer bei ihrer Ankunft in Empfang, und diese werden zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten zumeist zügig erledigt, kann aufgrund der administrativen Verfahren, der Länge der Einvernahmen Stunden bis mehrere Tage dauern. Dies gilt auch für Zurückgeführte (AA 18.12.2020; vergleiche SFH 8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende a