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{'item': 'W128 2311035-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum20.05.2025 GeschäftszahlW128 2311035-1 Spruch, , , W128 2311035-1/4E Gekürzte Ausfertigung des am 30.04.2025 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterinden Richter Mag. Michael FUCHS-ROBETIN über die Beschwerde von XXXX und XXXX , als Erziehungsberechtigte der mj. XXXX , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Haas, LL.M., RIHS Rechtsanwalt GmbH in 1010 Wien, Kramergasse 9/3/13, gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Wien vom 21.03.2025, Zl. 9131.101/0007-Präs3a1/2025, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterinden Richter Mag. Michael FUCHS-ROBETIN über die Beschwerde von römisch 40 und römisch 40 , als Erziehungsberechtigte der mj. römisch 40 , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Haas, LL.M., RIHS Rechtsanwalt GmbH in 1010 Wien, Kramergasse 9/3/13, gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Wien vom 21.03.2025, Zl. 9131.101/0007-Präs3a1/2025, zu Recht erkannt: A)Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben.A), Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. B)Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B), Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.05.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.05.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W128.2311035.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.