RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.01.2026 GeschäftszahlW144 2310920-1 Spruch, W144 2310920-1/25E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richt
Artikel 15
Buchstabe c QD/QR zu begründen, in denen die willkürliche Gewalt jedoch ein hohes Niveau erreicht. Dementsprechend ist ein geringeres Maß an individuellen Elementen (siehe ernsthafte und individuelle Bedrohung) erforderlich, um stichhaltige Gründe für die Annahme darzulegen, dass eine Zivilperson, die in das Gebiet zurückkehrt, einem realen Risiko eines
Artikel 15Buchstabe c QD/QR ausgesetzt wäre.
Für Syrien wurden keine solchen Gebiete festgestellt. Willkürliche Gewalt nicht auf hohem Niveau Gebiete, in denen zwar willkürliche Gewalt stattfindet, jedoch nicht auf hohem Niveau. Dementsprechend ist ein höheres Maß an individuellen Elementen (siehe ernsthafte und individuelle Bedrohung) erforderlich, um stichhaltige Gründe für die Annahme darzulegen, dass eine Zivilperson, die in das Gebiet zurückkehrt, einem realen Risiko eines
Artikel 15Buchstabe c QD/QR ausgesetzt wäre.
Die Gebiete, die dieser Kategorie zugeordnet wurden, sowie die wesentlichen Elemente, die zu dieser Einstufung geführt haben, werden nachstehend hervorgehoben. [ … ] Deir Ez-Zor Die nördlichen und nordöstlichen Regionen von Deir Ez-Zor stehen unter der Kontrolle der Syrian Democratic Forces (SDF). Der Euphrat-Korridor, der sich von der westlichen Grenze Raqqas bis zur südöstlichen Grenze zum Irak erstreckt, wird größtenteils von der Übergangsregierung kontrolliert, wenngleich pro-Assad-Elemente in einzelnen Gebieten wie Al-Mayadin und Abu Kamal weiterhin präsent sind. Gebiete wie Bushayrah sowie die Umgebung der Öl- und Gasfelder Tanak und Omar bleiben zwischen der SDF und den Übergangsbehörden umkämpft. Ein zentral-westlicher Streifen von der Stadt Deir Ez-Zor bis nach Homs befindet sich ebenfalls unter der Kontrolle der Übergangsregierung, während die südlichen und westlichen Wüstengebiete als „verlorenes Regimegebiet“ eingestuft werden. Im August 2025, als die politischen Spannungen zwischen der Übergangsregierung und der SDF eskalierten, kündigten mehrere arabische Stammesführer Mobilisierungsmaßnahmen an und forderten öffentlich bewaffnete Aktionen gegen die SDF. Diese Stämme blieben jedoch fragmentiert, wobei einzelne Stammesfraktionen ihre Zusammenarbeit mit der SDF fortsetzten. Ab Anfang September 2025 intensivierten sich die Auseinandersetzungen zwischen der SDF und den Streitkräften der Übergangsregierung. Die von den USA geführte Internationale Koalition ist weiterhin aktiv, hat ihre Operationen jedoch seit April 2025 zurückgefahren. Nach dem teilweisen Abzug von US-Truppen und der Schließung von Stützpunkten, darunter Green Village und Euphrates, verstärkte die SDF im Mai ihre Stellungen. Informationen über iranisch angebundene bewaffnete Gruppen nahe der irakischen Grenze verzögerten Berichten zufolge einen vollständigen Abzug der US-Truppen. ISIL-Zellen sind weiterhin im Gouvernement aktiv. Die SDF führte Razzien gegen Sympathisanten der Übergangsregierung, Deserteure und weitere Personen durch. Der General Security Service (GSS) nahm Überreste des Assad-Regimes sowie Personen mit Verbindungen zu iranisch unterstützten Gruppen fest. ISIL-Angriffe gegen Zivilpersonen, die SDF und Kräfte der Übergangsregierung halten an und führten zu Ausgangssperren sowie Sicherheitsoperationen. Zudem verübten nicht identifizierte bewaffnete Gruppen Angriffe auf Zivilpersonen und Sicherheitspersonal. ACLED registrierte im Gouvernement Deir Ez-Zor im Zeitraum vom
- Dezember 2024 bis zum
- Mai 2025 insgesamt 638 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 25,8 Vorfälle pro Woche). Gewalttaten gegen Zivilpersonen wurden in diesem Zeitraum nahezu durchgehend dokumentiert, mit einem Rückgang im Dezember und einem Höhepunkt im Januar
- Kampfhandlungen wurden ebenfalls fast durchgehend gemeldet. Vorfälle mit Explosionen bzw. Ferngewalt blieben in diesen Monaten weitgehend konstant, mit einem leichten Rückgang im Mai
- Im Zeitraum vom
- Juni bis zum
- September 2025 wurden 332 Sicherheitsvorfälle verzeichnet, was einem Durchschnitt von 19,2 Vorfällen pro Woche entspricht. Laut ACLED betrafen die meisten Kampfhandlungen Zusammenstöße zwischen der SDF und ISIL, der SDF und nicht identifizierten bewaffneten Gruppen sowie der SDF und Stammesmilizen. Für den Zeitraum vom
- Dezember 2024 bis zum
- September 2025 registrierte ACLED insgesamt 970 Sicherheitsvorfälle, was einem Durchschnitt von 23,1 Vorfällen pro Woche entspricht. Zwischen Dezember 2024 und dem
- Mai 2025 dokumentierte das Syrian Network for Human Rights (SNHR) 113 zivile Todesopfer. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ab März 2025 entsprach dies etwa 8 zivilen Todesopfern pro 100.000 Einwohner für diesen Referenzzeitraum. Für den Zeitraum Juni bis September 2025 verzeichnete das SNHR 19 zivile Todesopfer, was im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ab März 2025 etwa 1 zivilem Todesopfer pro 100.000 Einwohner entsprach. Für den gesamten Zeitraum Dezember 2024 bis September 2025 dokumentierte das SNHR insgesamt 132 zivile Todesopfer, entsprechend etwa 9 zivilen Todesopfern pro 100.000 Einwohner. Sicherheitsvorfälle ereigneten sich in allen Distrikten, wobei der Distrikt Deir Ez-Zor am stärksten betroffen war. Im Juni 2025 berichtete UNHCR von 192.946 Binnenvertriebenen (IDPs) und 46.557 jüngsten Rückkehrern. Die Kontamination durch explosive Kampfmittel stellt weiterhin ein erhebliches Problem dar. Zudem kehrten seit Anfang 2024 insgesamt 40.105 Personen aus dem Ausland zurück, überwiegend nach Deir Ez-Zor und Al-Mayadin. Das Gouvernement ist weit verbreiteten Gefahren durch nicht explodierte Kampfmittel (UXO), explosive Kriegsrückstände (ERW), Minen und improvisierte Sprengsätze (IEDs) ausgesetzt, die zivile Infrastruktur und Mobilität beeinträchtigen. Zum
- September 2025 berichtete UNHCR von 119.399 Binnenvertriebenen und 82.245 jüngsten Rückkehrern. Zusätzlich kehrten seit dem
- Dezember 2024 insgesamt 21.320 Personen aus dem Ausland zurück. Angesichts dieser Indikatoren, insbesondere der Intensität und Häufigkeit von Sicherheitsvorfällen, kann festgestellt werden, dass im Gouvernement Deir Ez-Zor willkürliche Gewalt stattfindet, jedoch nicht in hohem Ausmaß. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass die Präsenz mehrerer bewaffneter Akteure, die Spannungen zwischen der SDF und der Übergangsregierung, sektiererische Spannungen sowie fortdauernde Gewalt – einschließlich gezielter Angriffe und Kriegsrückstände – zu einem äußerst volatilen Sicherheitsumfeld im Gouvernement Deir Ez-Zor beitragen. [ … ]) Bewegungsfreiheit Internationale Flüge nach Damaskus International Airport sind ab Jänner 2025 wieder aufgenommen worden sind. Inlandsflüge zwischen Damaskus und Aleppo wurden bereits mit
- Dezember 2024 wieder aufgenommen. Die Bewegungsfreiheit hat sich seit dem Fall des Assad Regimes verbessert und wurden keine generellen Beeinträchtigungen der Bewegungsfreiheit berichtet. Zivilpersonen können zwischen Großstädten ohne Einschränkungen reisen. Die meisten fixen Checkpoints in ländlichen Gebieten wurden entfernt und die verbliebenen, hauptsächlich auf Intercity Highways, wurden von ihrer Anzahl her weniger und auch weniger streng gehandhabt. Heimkehrende Syrer müssen einen nationalen Reisepass oder eine ID Card vorlegen, Personen ohne diese Dokumente, die jedoch in Syrien registriert sind, wird dennoch die Einreise nach einer Identifizierung erlaubt. Zudem stellen auch syrische diplomatische Missionen im Ausland zeitlich begrenzte Reisedokumente und Reisepässe für die Rückkehr von Syrern aus, welche ihre Dokumente verloren haben. Rückkehrer aus dem Ausand mit Stand 18.09.2025 sind nach Schätzungen des UNHCR 988.134 Syrer seit dem 08.12.2024 vom Ausland, insbesondere von der Türkei, dem Libanon und von Jordanien, zurückgekehrt. Die Rückkehrer sind arbeitsfähige Erwachsene, darunter auch Frauen, frauengeführte Haushalte, Kinder, Männer im Militärdienstalter und andere Individuen. Viele Rückkehrer sind mit Schwierigkeiten im Hinblick auf Arbeitslosigkeit, hohen Lebenserhaltungskosten, schlechter Infrastruktur und Lebensbedingungen und zum Teil von Fehlen von humanitärer oder Entwicklungshilfe konfrontiert. Rückkehrer aus den Nachbarländern Libanon und Jordanien berichten, dass die Grenzkontrollen kurz und „welcoming“ sind, es gebe kein systematisches Misstrauen. Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates (https://www.bmi.gv.at/301/Freiwillige_Rueckkehr/ - Aufruf vom 08.01.2026) Die im Rahmen der Rückkehrhilfe vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr der betroffenen Personen in ihren Herkunftsstaat vorzubereiten und die Ankunft sowie die nachhaltige Reintegration in die Gesellschaft des Ziel- bzw. Herkunftsstaates zu erleichtern. Die Mitarbeiter*innen der BBU GmbH klären individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und die verschiedenen Unterstützungsleistungen auf und leiten die notwendigen Vorbereitungsschritte in die Wege. Erfolgt eine Unterstützung durch die BBU GmbH im Rahmen der freiwilligen Rückkehr, spricht man von einer unterstützten freiwilligen Rückkehr. Die Rückkehrhilfe enthält folgende Unterstützungsleistungen: ● Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr durch die BBU Rückkehrberatung ● Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ● Unterstützung bei der Reiseorganisation und Flugbuchung ● Ggf. Übernahme der Heimreisekosten bei Mittellosigkeit ● Ggf. medizinische Versorgung beim Transfer ● Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis 900 EUR ● Anmeldung zur Aufnahme in ein spezielles Reintegrationsprogramm (für die wesentlichen Rückkehrländer verfügbar). Auf die Gewährung von Rückkehrhilfe besteht auch bei Vorliegen der Kriterien kein Rechtsanspruch. Reintegration Für ca. 40 relevante Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer*innen ganz nach dem Leitgedanken „Rückkehr mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen. Zusammen mit Hauptkooperationspartnern sowie unzähligen lokalen Organisationen unterstützt Österreich durch Reintegrationsprogramme die Wiedereingliederung von Rückkehrenden in die Gesellschaft des Herkunftsstaats. Personen, die sich zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden, haben die Möglichkeit – bei Erfüllung der allgemeinen sowie projektspezifischen Voraussetzungen – Unterstützungsleistungen zu bekommen. „Rückkehr mit Perspektiven“ bedeutet individuelle Unterstützung vor Ort. Rückkehrende werden bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland wirtschaftlich, sozial und psychosozial unterstützt. Die Programme erleichtern durch Beratung, Sachleistungen (z.B. landwirtschaftliche Geräte), Weiterbildung, Finanzierung einer Geschäftsidee, Bezahlung einer Unterkunft oder medizinische Unterstützung einen Neustart in der Heimat. Andererseits leisten die Unterstützungsprogramme etwa durch Stärkung der Wirtschaft auch einen Beitrag zum Aufbau von Strukturen in den Herkunftsländern, da oftmals Unternehmensgründungen in den Bereichen Handel, Handwerk oder Dienstleistung gefördert werden. Anreize für (erneute) Migration sollen durch die bis zu einem Jahr andauernde Begleitung im Reintegrationsprozess nachhaltig minimiert werden – für Einzelpersonen als auch die Gesamtgesellschaft. Das BMI fördert aktuell vier Reintegrationsprogramme in rund 40 Ländern und bietet eine umfangreiche Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer*innen an: ● EU Reintegration Programme (EURP) ● Reintegrationsprogramm IOM ● Bilaterale Kooperation mit der französischen Migrationsbehörde (OFII/Frankreich) ● Spezialprogramm in Syrien durch European Technology & Training Center (ETTC) Frontex im Bereich Reintegration Beginnend im April 2022 hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) schrittweise Aufgaben im Rückkehr- und Reintegrationsbereich auf EU-Ebene übernommen. Durch die Mandatserweiterung unterstützt Frontex die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder im Bereich der Rückkehr und Reintegration. Österreich nimmt das von Frontex koordinierte „EU Reintegration Programme“ (EURP) für über 20 Länder in Anspruch. Somit deckt Frontex als Koordinationsplattform in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern mehr als die Hälfte der österreichischen Reintegrationsangebote ab. Die Finanzierung davon erfolgt über Frontex. Die von Frontex finanzierten und koordinierten Dienstleistungen sind in zwei Pakete unterteilt: einerseits ein auf schnelle Hilfe ausgerichtetes Post-arrival Paket und andererseits eine längerfristige Reintegrationsunterstützung. Das Post-arrival Paket im Wert von 615 EUR dient der unmittelbaren Unterstützung nach der Ankunft im Herkunftsland und beinhaltet Sofortleistungen wie Airport Pick-up, Unterstützung bei der Weiterreise, temporäre Unterkunft und unmittelbare medizinische Unterstützung. Dieser Betrag kann auch in bar ausgezahlt werden. Die längerfristige Reintegrationsunterstützung beläuft sich auf 2.000 EUR. Davon werden 200 EUR ausbezahlt und 1.800 EUR in Form von Sachleistungen auf Grundlage eines Reintegrationsplans, der mit Hilfe der lokalen Partnerorganisation in den ersten 6 Monaten nach der Rückkehr erstellt wird, gelt