RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum29.01.2026 GeschäftszahlW158 2282742-2 Spruch, W158 2282742-2/12E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Yoko KUROKI-HASENÖHRL über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, vertreten durch RA Mag. Susanne SINGER in 4600 Wels, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.11.2024, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Yoko KUROKI-HASENÖHRL über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Syrien, vertreten durch RA Mag. Susanne SINGER in 4600 Wels, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.11.2024, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: I.
- XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) stellte am 04.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.römisch eins.
- römisch 40 (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) stellte am 04.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. I.
- Am selben Tag fand eine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Zu seinem Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer an, dass er Syrien aufgrund des Krieges und drohenden Militärdienstes verlassen habe. Für den Fall einer Rückkehr fürchte er um sein Leben. römisch eins.
- Am selben Tag fand eine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Zu seinem Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer an, dass er Syrien aufgrund des Krieges und drohenden Militärdienstes verlassen habe. Für den Fall einer Rückkehr fürchte er um sein Leben. I.
- Am 19.09.2023 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: „belangte Behörde“) eine Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers ein, in welcher angeführt wurde, dass er am 04.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe, über den bislang nicht entscheiden wurde, wobei seit Antragstellung mehr als sechs Monate vergangen seien. Beantragt wurde, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Stattgebung der Säumnisbeschwerde in der Sache selbst erkennen und dem gestellten, anhängigen Asylantrag stattgeben. römisch eins.
- Am 19.09.2023 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: „belangte Behörde“) eine Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers ein, in welcher angeführt wurde, dass er am 04.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe, über den bislang nicht entscheiden wurde, wobei seit Antragstellung mehr als sechs Monate vergangen seien. Beantragt wurde, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Stattgebung der Säumnisbeschwerde in der Sache selbst erkennen und dem gestellten, anhängigen Asylantrag stattgeben. I.
- Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.09.2024, Zahl W158 2282742-1/10E, wurde die belangte Behörde beauftragt den Bescheid im Sinne der dort näher ausgeführten Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichtes binnen 8 Wochen zu erlassen.römisch eins.
- Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.09.2024, Zahl W158 2282742-1/10E, wurde die belangte Behörde beauftragt den Bescheid im Sinne der dort näher ausgeführten Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichtes binnen 8 Wochen zu erlassen. I.
- In der niederschriftlichen Einvernahme vor der belangten Behörde am 28.10.2024 führte der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen im Wesentlichen an, dass er am 11.09.2015 an einer Demonstration teilgenommen habe, wobei ungefähr 21 Personen verhaftet worden seien und er eine dieser Personen gewesen sei. Nachdem er freigelassen worden sei, habe ihm die Einberufung zum Militär gedroht. Da der Beschwerdeführer jedoch das Tragen einer Waffe und das Töten von Menschen ablehne, habe er letztlich Syrien verlassen. römisch eins.
- In der niederschriftlichen Einvernahme vor der belangten Behörde am 28.10.2024 führte der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen im Wesentlichen an, dass er am 11.09.2015 an einer Demonstration teilgenommen habe, wobei ungefähr 21 Personen verhaftet worden seien und er eine dieser Personen gewesen sei. Nachdem er freigelassen worden sei, habe ihm die Einberufung zum Militär gedroht. Da der Beschwerdeführer jedoch das Tragen einer Waffe und das Töten von Menschen ablehne, habe er letztlich Syrien verlassen. I.
- Mit Bescheid vom 19.11.2024 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I.). Dem Beschwerdeführer wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.) und ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung gem. § 8 Abs. 4 AsylG für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt III.). Unter Spruchpunkt IV. wurde gemäß § 16 Abs. 1 VwGVG das Verfahren über die Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vom „30.09.2024“ (richtig: „19.09.2023“) eingestellt.römisch eins.
- Mit Bescheid vom 19.11.2024 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt römisch eins.). Dem Beschwerdeführer wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Unter Spruchpunkt römisch vier. wurde gemäß Paragraph 16, Absatz eins, VwGVG das Verfahren über die Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vom „30.09.2024“ (richtig: „19.09.2023“) eingestellt. I.
- Mit Schriftsatz vom 17.12.2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des Bescheides der belangten Behörde. Zu seinem Fluchtgrund wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass er als Demonstrationsteilnehmer festgenommen worden sei und daher Handlungen gesetzt habe, die sich augenscheinlich gegen die damalige Regierung gerichtet hätten. Aufgrund der geänderten Verhältnisse sei die Lage unter Berücksichtigung neuer Berichte zu beurteilen. Beantragt wurde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. römisch eins.
- Mit Schriftsatz vom 17.12.2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides der belangten Behörde. Zu seinem Fluchtgrund wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass er als Demonstrationsteilnehmer festgenommen worden sei und daher Handlungen gesetzt habe, die sich augenscheinlich gegen die damalige Regierung gerichtet hätten. Aufgrund der geänderten Verhältnisse sei die Lage unter Berücksichtigung neuer Berichte zu beurteilen. Beantragt wurde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. I.
- Das Rechtsmittel und der Bezug habende Verwaltungsakt langten am 23.12.2024 beim Bundesverwaltungsgericht ein.römisch eins.
- Das Rechtsmittel und der Bezug habende Verwaltungsakt langten am 23.12.2024 beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.
- Mit Schreiben vom 21.08.2025 wurde bekanntgegeben, dass der Beschwerdeführer die Verhandlung in Abwesenheit seiner rechtsfreundlichen Vertreterin wahrnehmen werde.römisch eins.
- Mit Schreiben vom 21.08.2025 wurde bekanntgegeben, dass der Beschwerdeführer die Verhandlung in Abwesenheit seiner rechtsfreundlichen Vertreterin wahrnehmen werde. I.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 28.08.2025 eine mündliche Verhandlung durch, im Rahmen welcher mit dem Beschwerdeführer die Fluchtgründe in Zusammenschau mit den geänderten Verhältnissen in Syrien erörtert wurden. römisch eins.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 28.08.2025 eine mündliche Verhandlung durch, im Rahmen welcher mit dem Beschwerdeführer die Fluchtgründe in Zusammenschau mit den geänderten Verhältnissen in Syrien erörtert wurden. Mit dem daraufhin mündlich verkündeten Erkenntnis vom 28.08.2025, Zl. W158 2282742-2/6Z, wurde die Beschwerde gegen den Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen. Mit dem daraufhin mündlich verkündeten Erkenntnis vom 28.08.2025, Zl. W158 2282742-2/6Z, wurde die Beschwerde gegen den Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen. I.
- Der Beschwerdeführer beantragte durch seine Rechtsvertretung am 11.09.2025 die schriftliche Ausfertigung des am 28.08.2025 mündlich verkündeten Erkenntnisses. römisch eins.
- Der Beschwerdeführer beantragte durch seine Rechtsvertretung am 11.09.2025 die schriftliche Ausfertigung des am 28.08.2025 mündlich verkündeten Erkenntnisses. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: II. Feststellungen:römisch zwei. Feststellungen: II.
- Person des Beschwerdeführersrömisch zwei.
- Person des Beschwerdeführers II.1.
- Der Beschwerdeführer trägt den Namen XXXX und führt das Geburtsdatum XXXX . Seine Identität steht fest. Er ist Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien, gehört der Volksgruppe der Araber an und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islams. Seine Muttersprache ist Arabisch. römisch zwei.1.
- Der Beschwerdeführer trägt den Namen römisch 40 und führt das Geburtsdatum römisch 40 . Seine Identität steht fest. Er ist Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien, gehört der Volksgruppe der Araber an und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islams. Seine Muttersprache ist Arabisch. II.1.
- Der Beschwerdeführer stammt aus der Stadt XXXX , dem Stadtteil XXXX , im gleichnamigen Gouvernement Aleppo, wo er neun Jahre die Schule besuchte und durchgehend bis zu seiner Ausreise lebte. Er reiste 2015 in die Türkei, wo er zwei Jahre in einem Restaurant und in verschiedenen Handy-Shops arbeitete und von wo aus er im September 2022 die Reise nach Europa antrat.römisch zwei.1.
- Der Beschwerdeführer stammt aus der Stadt römisch 40 , dem Stadtteil römisch 40 , im gleichnamigen Gouvernement Aleppo, wo er neun Jahre die Schule besuchte und durchgehend bis zu seiner Ausreise lebte. Er reiste 2015 in die Türkei, wo er zwei Jahre in einem Restaurant und in verschiedenen Handy-Shops arbeitete und von wo aus er im September 2022 die Reise nach Europa antrat. II.1.
- Der Beschwerdeführer ist ledig und kinderlos.römisch zwei.1.
- Der Beschwerdeführer ist ledig und kinderlos. Die Eltern des Beschwerdeführers leben nach wie vor in Aleppo im Stadtteil XXXX . Der Beschwerdeführer steht in Kontakt zu seiner Familie. Der Bruder des Beschwerdeführers, XXXX , geb. XXXX , lebt in Österreich und ist asylberechtigt. Die Eltern des Beschwerdeführers leben nach wie vor in Aleppo im Stadtteil römisch 40 . Der Beschwerdeführer steht in Kontakt zu seiner Familie. Der Bruder des Beschwerdeführers, römisch 40 , geb. römisch 40 , lebt in Österreich und ist asylberechtigt. II.1.
- Der Beschwerdeführer ist gesund und in Österreich unbescholten.römisch zwei.1.
- Der Beschwerdeführer ist gesund und in Österreich unbescholten. II.1.
- Der Herkunftsort des Beschwerdeführers Aleppo, Stadtteil XXXX , unterlag zum Zeitpunkt seiner Ausreise der Kontrolle der Regierung. Aktuell hat die neue Übergangsregierung die Kontrolle in dieser Region. römisch zwei.1.
- Der Herkunftsort des Beschwerdeführers Aleppo, Stadtteil römisch 40 , unterlag zum Zeitpunkt seiner Ausreise der Kontrolle der Regierung. Aktuell hat die neue Übergangsregierung die Kontrolle in dieser Region. II.
- Fluchtgründe des Beschwerdeführersrömisch zwei.
- Fluchtgründe des Beschwerdeführers II.2.
- Der Beschwerdeführer führt als Fluchtgrund an, dass für männliche syrische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 42 Jahren die Ableistung eines Wehrdienstes von zwei Jahren gesetzlich verpflichtend war. Der Beschwerdeführer leistete seinen Wehrdienst bei der syrischen Armee nicht ab. Er ist in seiner Herkunftsregion nicht mehr der Gefahr ausgesetzt, zum Wehrdienst in der syrischen Armee eingezogen zu werden. Mit dem Sturz von Bashar al-Assad ist der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Verfolger weggefallen. römisch zwei.2.
- Der Beschwerdeführer führt als Fluchtgrund an, dass für männliche syrische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 42 Jahren die Ableistung eines Wehrdienstes von zwei Jahren gesetzlich verpflichtend war. Der Beschwerdeführer leistete seinen Wehrdienst bei der syrischen Armee nicht ab. Er ist in seiner Herkunftsregion nicht mehr der Gefahr ausgesetzt, zum Wehrdienst in der syrischen Armee eingezogen zu werden. Mit dem Sturz von Bashar al-Assad ist der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Verfolger weggefallen. Der Beschwerdeführer ist in seiner Herkunftsregion nicht gefährdet, von Seiten der Übergangsregierung (HTS) zwangsrekrutiert zu werden. Die Umstrukturierung des syrischen Militärs unter der Übergangsregierung hat bereits begonnen und befindet sich im Anfangsstadium. Der neue de-facto-Führer hat versprochen, die neue Armee in eine professionelle, auf Freiwilligen basierende Truppe umzuwandeln, um die Professionalität in den Reihen zu fördern und sich von der Wehrpflichtpolitik zu entfernen, die das zusammengebrochene Assad-Regime charakterisierte. Der Beschwerdeführer ist in seiner Herkunftsregion auch keiner gegen ihn gerichteten integritätsgefährdenden Bedrohung seitens der HTS ausgesetzt. Der Beschwerdeführer hat keine oppositionelle Einstellung gegenüber der HTS. II.2.
- Der Beschwerdeführer ist nicht in das Blickfeld einer der syrischen Konfliktparteien geraten.römisch zwei.2.
- Der Beschwerdeführer ist nicht in das Blickfeld einer der syrischen Konfliktparteien geraten. Dem Beschwerdeführer droht in seinem Herkunftsort keine Einberufung im Rahmen der Selbstverteidigungspflicht der Demokratischen Selbstverwaltung für Nord- und Ostsyrien. Die Herkunftsregion des Beschwerdeführers steht nicht im Einfluss- oder Kontrollgebiet der Kurden. Sein Herkunftsort ist über den Flughafen Damaskus erreichbar. Dem Beschwerdeführer droht bei einer Rückkehr in seinen Herkunftsort in Syrien auch nicht die Gefahr durch die SNA oder sonstigen Gruppierungen, wie dem IS, rekrutiert zu werden. II.2.
- Es kann auch sonst nicht festgestellt werden, dass gegen den Beschwerdeführer in seiner Herkunftsregion persönlich eine integritätsbedrohende Handlung oder Maßnahme, insbesondere wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung gesetzt wurde oder eine solche Handlung oder Maßnahme unmittelbar bevorstand oder er eine solche Bedrohung bei einer Rückkehr durch den syrischen Staat, der Übergangsregierung oder sonstige Akteure wie der Syrian Democratic Forces (SDF), der Syrian National Army (SNA) oder dem Islamischen Staat (IS) zu befürchten hätte.römisch zwei.2.
- Es kann auch sonst nicht festgestellt werden, dass gegen den Beschwerdeführer in seiner Herkunftsregion persönlich eine integritätsbedrohende Handlung oder Maßnahme, insbesondere wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung gesetzt wurde oder eine solche Handlung oder Maßnahme unmittelbar bevorstand oder er eine solche Bedrohung bei einer Rückkehr durch den syrischen Staat, der Übergangsregierung oder sonstige Akteure wie der Syrian Democratic Forces (SDF), der Syrian National Army (SNA) oder dem Islamischen Staat (IS) zu befürchten hätte. II.
- Situation im Herkunftsstaatrömisch zwei.
- Situation im Herkunftsstaat II.3.
- Auszüge aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation vom 08.05.2025 römisch zwei.3.
- Auszüge aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation vom 08.05.2025 Politische Lage – Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)Politische Lage – Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024), Am 8.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Zuvor waren Kämpfer in die Hauptstadt eingedrungen, nachdem Oppositionsgruppierungen am 27.11.2024 eine Offensive gegen das Regime gestartet und innerhalb weniger Tage die Städte Aleppo, Hama und große Teile des Südens eingenommen hatten. Al-Assad war aus Damaskus geflohen (AJ 8.12.2024). Ihm und seiner Familie wurde Asyl in Russland gewährt (VB Moskau 10.12.2024). […] Die Offensive gegen al-Assad wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt (BBC 9.12.2024). […] Die HTS wurde ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet, änderte ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qaida in Hay'at Tahrir ash-Sham. Sie festigte ihre Macht in den Provinzen Idlib und Aleppo, wo sie ihre Rivalen, darunter Zellen von al-Qaida und des Islamischen Staates (IS), zerschlug. Sie setzte die sogenannte Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ein, um das Gebiet nach islamischem Recht zu verwalten (BBC 9.12.2024). Die HTS wurde durch die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA), lokale Kämpfer im Süden und andere Gruppierungen unterstützt (Al-Monitor 8.12.2024). Auch andere Rebellengruppierungen erhoben sich (BBC 8.12.2024b), etwa solche im Norden, Kurdenmilizen im Nordosten, sowie Zellen der Terrormiliz IS (Tagesschau 8.12.2024). Im Süden trugen verschiedene bewaffnete Gruppierungen dazu bei, die Regierungstruppen aus dem Gebiet zu vertreiben. Lokale Milizen nahmen den größten Teil der Provinz Dara'a sowie die überwiegend drusische Provinz Suweida ein (Al-Monitor 8.12.2024). Die Abteilung für Militärische Operationen (Department for Military Operations - DMO) dem auch die HTS angehört, kontrollierte mit Stand 11.12.2024 70 % des syrischen Territoriums (Arabiya 11.12.2024). […] In der ersten Woche nach der Flucht al-Assads aus dem Land gelang es Syrien, ein vollständiges Chaos, zivile Gewalt und den Zusammenbruch des Staates abzuwenden (MEI 19.12.2024). Ehemalige Regimeoffiziere sollen viele Regierungsgebäude niedergebrannt haben, um Beweise für ihre Verbrechen zu verstecken, nachdem sie nach dem Sturz des Regimes von Präsident Bashar al-Assad aus dem Innenministerium geflohen waren (Araby 16.12.2024). Die neuen de-facto-Führer Syriens bemühten sich um Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Obwohl es Berichte über Plünderungen in der Zentralbank und über Menschen gab, die den persönlichen Wohnsitz al-Assads und die Botschaft des Iran, seines Hauptunterstützers, durchwühlten, standen am 9.12.2024 Rebellenkämpfer vor Regierungsgebäuden in der gesamten Hauptstadt Wache. Die neuen Behörden verbreiteten auch Bilder von Sicherheitspersonal, das durch die Straßen von Damaskus patrouillierte, in den sozialen Medien (NYT 12.12.2024). Der HTS-Anführer Mohammed al-Joulani, der mittlerweile anstelle seines Kampfnamens seinen bürgerlichen Namen Ahmad ash-Shara' verwendet (Nashra 8.12.2024), traf sich am 9.12.2024 mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten und Vizepräsidenten von al-Assad, um die Modalitäten für eine Machtübergabe zu besprechen (DW 10.12.2024). Bis zu ihrer Übergabe blieben die staatlichen Einrichtungen Syriens unter seiner Aufsicht (REU 8.12.2024). Die Macht des Assad-Regimes wurde auf ein Übergangsgremium übertragen, das vom Premierminister der SSG, Mohammed al-Bashir, geleitet wurde (MEI 9.12.2024). Al-Bashir kündigte am ersten Tag seiner Ernennung an, dass die Prioritäten seiner Regierung folgende seien: Gewährleistung von Sicherheit, Bereitstellung von Dienstleistungen und Aufrechterhaltung der staatlichen Institutionen (AJ 27.1.2025a). Am 29.1.2025 wurde de-facto-Herrscher Ahmed ash-Shara' zum Übergangspräsidenten ernannt (Standard 29.1.2025). Die Übergangsregierung ließ laut Medienberichten die Verwaltungsbeamten auf ihren Posten (LTO 9.12.2024). Eine diplomatische Quelle eines europäischen Staates wiederum berichtet von einer Beurlaubung aller Staatsbeamten: Durch die Beurlaubung aller Staatsbeamter gibt es in Syrien zwar nun (interimistische) Minister, aber kaum Beamte, soll heißen, keine funktionierende Verwaltung. Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen die Ministerien leer. Die einzigen Ordnungskräfte sind diejenigen Gruppen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühen. Die kommunale Versorgung ist nicht vorhanden bzw. derzeit auf Privatinitiativen reduziert (SYRDiplQ1 5.2.2025). In Damaskus und anderen Orten kam es häufig zu Gewaltausbrüchen, weil Polizei und Armee nicht über genügend Personal verfügen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Straßen sind oft mit Müll übersät, und anstelle der Polizei leiten Teenager den Verkehr (FT 25.3.2025). Syrienexperte Daniel Gerlach sagte, dass die leitende Beamtenebene im Land fehlt, die zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Verwaltung – die ihre Arbeit wieder aufgenommen hat – steht. Es fehlen diejenigen, die mit den Verwaltungsträgern in Kontakt sind und die Politik umsetzen. Diejenigen, die in Syrien politische Entscheidungen träfen, seien ungefähr 15 bis 16 Personen, schätzt Gerlach (AC 23.1.2025). Alle Minister der Übergangsregierung waren aus dem
- Kabinett der SSG, das im Februar 2024 ernannt worden war (AlMon 11.12.2024). Ash-Shara' und der Interims-Premierminister haben Loyalisten zu Gouverneuren in mehreren Provinzen und zu Ministern in der Übergangsregierung ernannt (ISW 19.12.2024). Al-Bashir hat gegenüber Al Jazeera erklärt, dass die Minister der SSG vorerst die nationalen Ministerämter übernehmen werden (AJ 15.12.2024a). Ash-Shara', sagte, dass in den ersten 100 Tagen keine internen und externen Parteien berücksichtigt werden. Er hat allen seinen Kameraden, die der HTS oder anderen Gruppierungen angehören, sehr deutlich gemacht, dass er diese Phase nur Leuten anvertraut, die sein persönliches Vertrauen haben. Er hat seine Partner und Freunde gebeten, ihm in dieser Phase beizustehen und sich darauf vorzubereiten, die Form einer neuen Regierung zu diskutieren (Akhbar 31.12.2024). Die HTS, die in der neuen Regierung erheblichen Einfluss hat, verfügt einem Bericht des Atlantic Council zufolge nicht über ausreichende technokratische Fachkenntnisse, um eine so komplexe Nation wie Syrien zu verwalten (AC 23.1.2025). Die Regierung hat keinen Zeitplan für die Durchführung von Wahlen festgelegt. Ash-Shara' stellte am 16.12.2024 fest, dass Syrien nicht bereit für Wahlen sei. Die Amtszeit der Übergangsregierung wurde bis März 2025 festgesetzt (ISW 16.12.2024). Am 29.3.2025 ernannte der Präsident die neue syrische Regierung. Diese besteht aus Technokraten, ethnischen Minderheiten und mehreren engen Vertrauten ash-Shara's. Fast die Hälfte der Ernannten steht in keiner Verbindung zur HTS. Unter den Ernannten ist eine Frau, ein Angehöriger der drusischen Minderheit, ein Kurde und ein Alawit (FT 30.3.2025). Das einzige weibliche Kabinettsmitglied ist katholische Christin (VN 1.4.2025). Keiner davon erhielt ein wichtiges Ressort. Syrien-Experte Fabrice Balanche erklärte, dass wichtige Ressorts an „ehemalige Mitstreiter vergeben wurden, die bereits Teil der Syrischen Heilsregierung in der Provinz Idlib“ im Nordwesten Syriens waren (AlMon 30.3.2025). Der Verteidigungsminister und der Außenminister der Übergangsregierung behielten ihre Ämter. Innenminister Khattab war zuvor Leiter des Geheimdienstes (Independent 29.3.2025). Auch Außenminister ash-Shaibani behielt sein Amt (AlMon 30.3.2025). Mehrere der neuen Minister waren unter dem Assad-Regime tätig. Zu den ehemaligen Assad-Beamten gehören Yarab Badr, der neue Verkehrsminister, und Nidal ash-Sha'r, der zum Wirtschaftsminister ernannt wurde (NYT 30.3.2025). Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt (FT 30.3.2025). Das Kabinett hat keinen Premierminister, da gemäß der vorläufigen Verfassung die Regierung einen Generalsekretär haben wird (Independent 29.3.2025). Ein neues Gremium, das Ende März per Dekret bekannt gegeben wurde, das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten, gewährte ash-Shara's Stellvertreter, Außenminister ash-Shaibani, weitreichende Befugnisse über die Führung von Ministerien und Regierungsbehörden – ähnlich der Rolle eines Premierministers (FT 30.3.2025). […] Die Übergangsregierung kündigte an, dass eine umfassende nationale Dialogkonferenz eine vorläufige Verfassungserklärung abgeben, einen Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung bilden und eine Übergangsregierung bestätigen wird, die die Macht von al-Bashirs Regierung übernehmen wird (AJ 27.1.2025a). Am 12.2.2025 bestätigten Quellen gegenüber Al Jazeera, dass die syrische Präsidentschaft das Vorbereitungskomitee für die Nationale Konferenz gebildet hat bestehend aus fünf Männern und zwei Frauen (AJ 12.2.2025; vgl. Sky News 12.2.2025). Zur Vorbereitung der Konferenz hat das siebenköpfige Vorbereitungskomitee Anhörungen in den Gouvernements organisiert und manchmal mehrere zweistündige Sitzungen pro Tag abgehalten, um die 14 Provinzen Syriens in einer Woche abzudecken. Fünf Mitglieder des Komitees gehörten der HTS an oder stehen ihr nahe. Vertreter der Drusen oder Alawiten, zwei der großen Minderheiten in Syrien, waren nicht dabei (BBC 25.2.2025). Mit 12.2.2025 nahm dieses Komitee seine Arbeit auf, um die nationale Konferenz vorzubereiten und die Einladungen an die Teilnehmer zu verschicken (AJ 12.2.2025). Die sieben Mitglieder des Vorbereitungskomitees haben etwa 4.000 Menschen in ganz Syrien konsultiert, um Meinungen einzuholen, die bei der Ausarbeitung einer Verfassungserklärung, eines neuen Wirtschaftsrahmens und eines Plans für institutionelle Reformen helfen sollen, teilte das Komitee am 23.2.2025 Reportern mit (REU 23.2.2025; vgl. AlHurra 23.2.2025). Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen waren nicht anwesend (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung (Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien - DAANES) und ihr militärischer Arm, die SDF, haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen behalten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Nach der Eröffnung der Konferenz wurden die Teilnehmer in sechs Workshops eingeteilt, die sich mit zentralen Themen befassten, darunter „persönliche Freiheiten“, „Verfassungsaufbau“ und „Übergangsjustiz“. In der Abschlusserklärung der Konferenz wurde die rasche Bildung des provisorischen Legislativrats gefordert, der die Aufgaben der Legislative nach „Kriterien der Kompetenz und der gerechten Vertretung“ übernehmen soll (BBC 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gibt Empfehlungen heraus und erlässt keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Diese Empfehlungen sollen in die Verfassungserklärung und den Plan für institutionelle Reformen einfließen, versichert der Sprecher des Komitees (AlHurra 23.2.2025; vgl. BBC 23.2.2025). Auf der Konferenz wurden mehrere Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Übergangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Eine am Ende der eintägigen Konferenz veröffentlichte Erklärung – die nur wenige Tage zuvor angekündigt wurde und vielen potenziellen Teilnehmern nur wenig Vorbereitungszeit ließ – ebnete den Weg für die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses, der mit der Ausarbeitung einer Übergangserklärung zur Verfassung beauftragt wurde (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue Regierung die Bildung dieses siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es ist, die Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen. Das Komitee werde „seine Vorschläge dem Präsidenten vorlegen“, hieß es in einer Erklärung, ohne einen Zeitrahmen anzugeben (FR24 2.3.2025; vgl. BBC 3.3.2025). Weniger als zwei Stunden nach dieser Entscheidung wurden die Texte der Artikel, die in diese Erklärung aufgenommen werden sollen, bekannt, was bei den Syrern sowohl Bestürzung als auch Spott hervorrief, zumal die Informationen von arabischen Satellitenkanälen und nicht von lokalen Sendern stammten (Nahar 4.3.2025). Der Ausschuss stellte fest, dass die Verfassungserklärung die allgemeinen Grundlagen des Regierungssystems festlegen wird, um Flexibilität und Effizienz bei der Verwaltung des Staates in dieser sensiblen Zeit zu gewährleisten, um die politische und soziale Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu bewahren. Die Ideen aus den nationalen Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Nationalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden (SANA 3.3.2025).Die Übergangsregierung kündigte an, dass eine umfassende nationale Dialogkonferenz eine vorläufige Verfassungserklärung abgeben, einen Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung bilden und eine Übergangsregierung bestätigen wird, die die Macht von al-Bashirs Regierung übernehmen wird (AJ 27.1.2025a). Am 12.2.2025 bestätigten Quellen gegenüber Al Jazeera, dass die syrische Präsidentschaft das Vorbereitungskomitee für die Nationale Konferenz gebildet hat bestehend aus fünf Männern und zwei Frauen (AJ 12.2.2025; vergleiche Sky News 12.2.2025). Zur Vorbereitung der Konferenz hat das siebenköpfige Vorbereitungskomitee Anhörungen in den Gouvernements organisiert und manchmal mehrere zweistündige Sitzungen pro Tag abgehalten, um die 14 Provinzen Syriens in einer Woche abzudecken. Fünf Mitglieder des Komitees gehörten der HTS an oder stehen ihr nahe. Vertreter der Drusen oder Alawiten, zwei der großen Minderheiten in Syrien, waren nicht dabei (BBC 25.2.2025). Mit 12.2.2025 nahm dieses Komitee seine Arbeit auf, um die nationale Konferenz vorzubereiten und die Einladungen an die Teilnehmer zu verschicken (AJ 12.2.2025). Die sieben Mitglieder des Vorbereitungskomitees haben etwa 4.000 Menschen in ganz Syrien konsultiert, um Meinungen einzuholen, die bei der Ausarbeitung einer Verfassungserklärung, eines neuen Wirtschaftsrahmens und eines Plans für institutionelle Reformen helfen sollen, teilte das Komitee am 23.2.2025 Reportern mit (REU 23.2.2025; vergleiche AlHurra 23.2.2025). Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen waren nicht anwesend (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung (Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien - DAANES) und ihr militärischer Arm, die SDF, haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen behalten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Nach der Eröffnung der Konferenz wurden die Teilnehmer in sechs Workshops eingeteilt, die sich mit zentralen Themen befassten, darunter „persönliche Freiheiten“, „Verfassungsaufbau“ und „Übergangsjustiz“. In der Abschlusserklärung der Konferenz wurde die rasche Bildung des provisorischen Legislativrats gefordert, der die Aufgaben der Legislative nach „Kriterien der Kompetenz und der gerechten Vertretung“ übernehmen soll (BBC 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gibt Empfehlungen heraus und erlässt keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Diese Empfehlungen sollen in die Verfassungserklärung und den Plan für institutionelle Reformen einfließen, versichert der Sprecher des Komitees (AlHurra 23.2.2025; vergleiche BBC 23.2.2025). Auf der Konferenz wurden mehrere Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Übergangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Eine am Ende der eintägigen Konferenz veröffentlichte Erklärung – die nur wenige Tage zuvor angekündigt wurde und vielen potenziellen Teilnehmern nur wenig Vorbereitungszeit ließ – ebnete den Weg für die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses, der mit der Ausarbeitung einer Übergangserklärung zur Verfassung beauftragt wurde (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue Regierung die Bildung dieses siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es ist, die Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen. Das Komitee werde „seine Vorschläge dem Präsidenten vorlegen“, hieß es in einer Erklärung, ohne einen Zeitrahmen anzugeben (FR24 2.3.2025; vergleiche BBC 3.3.2025). Weniger als zwei Stunden nach dieser Entscheidung wurden die Texte der Artikel, die in diese Erklärung aufgenommen werden sollen, bekannt, was bei den Syrern sowohl Bestürzung als auch Spott hervorrief, zumal die Informationen von arabischen Satellitenkanälen und nicht von lokalen Sendern stammten (Nahar 4.3.2025). Der Ausschuss stellte fest, dass die Verfassungserklärung die allgemeinen Grundlagen des Regierungssystems festlegen wird, um Flexibilität und Effizienz bei der Verwaltung des Staates in dieser sensiblen Zeit zu gewährleisten, um die politische und soziale Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu bewahren. Die Ideen aus den nationalen Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Nationalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden (SANA 3.3.2025). Am 13.3.2025 unterzeichnete ash-Shara' die angekündigte Verfassungserklärung (NYT 14.3.2025). Das vorläufige Dokument besteht aus vier Kapiteln und 53 Artikeln (AlHurra 14.3.2025). Es sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor (BBC 14.3.2025). Nach dieser Übergangsphase soll eine dauerhafte Verfassung verabschiedet und Wahlen für den Präsidenten abgehalten werden (NYT 14.3.2025). Die Erklärung legt fest, dass der syrische Präsident Muslim sein muss, wie es schon in der vorherigen Verfassung geschrieben stand. Anders als in der Verfassung von 2012, schreibt diese Verfassungserklärung die islamische Rechtslegung als wichtigste Quelle der Gesetzgebung fest. Daneben werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz verankert sowie die Rechte der Frauen garantiert (BBC 14.3.2025). Der Präsident ist jedoch allein für die Ernennung der Richter des neuen Verfassungsgerichts Syriens verantwortlich. Die Richter müssen unparteiisch sein (NYT 14.3.2025). Für die Rechenschaftspflicht des Präsidenten wird in der Verfassung keine Möglichkeit eingeräumt. Der Erklärung zufolge wird ash-Shara' neben dem Präsidenten der Republik die folgenden Ämter bekleiden: Premierminister, Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. In Artikel 41 räumt die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Möglichkeit ein, mit Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates, dessen Mitglieder er selbst auswählt, den Ausnahmezustand auszurufen (AlHurra 14.3.2025). Der neu gebildete Nationale Sicherheitsrat setzt sich aus Shara'-Getreuen zusammen, darunter Verteidigungsminister Murhaf Abu Qasra, Innenminister Ali Keddah, Außenminister As'ad ash-Shaibani und Geheimdienstchef Anas Khattab (ISW 13.3.2025). Der Meinung des Syrienexperten Fabrice Balanche nach ist der Nationale Sicherheitsrat „die eigentliche Regierung“ (AlMon 30.3.2025). Die Erklärung garantiert Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit. Allerdings können alle Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit, eingeschränkt werden, wenn sie unter anderem als Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit ist mit einigen Ausnahmen verbunden, darunter die Verherrlichung des Assad-Regimes (NYT 14.3.2025). Auch die Symbole des Assad-Regimes sind unter Strafe gestellt sowie seine Verbrechen zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen (AlHurra 14.3.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Frauen das Recht auf Bildung und Arbeit und fügt hinzu, dass sie volle soziale, wirtschaftliche und politische Rechte haben werden (NYT 14.3.2025). Aussagen eines Mitglieds des Ausschusses für die Verfassungserklärung zufolge werde eine neue Volksversammlung die volle Verantwortung für die Gesetzgebung tragen. Zwei Drittel ihrer Mitglieder würden von einem vom Präsidenten ausgewählten Ausschuss ernannt, ein Drittel vom Präsidenten selbst. Außerdem werde ein Ausschuss gebildet, der eine neue dauerhafte Verfassung ausarbeiten solle (BBC 14.3.2025). Diese temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten. So werden dem Präsidenten die Exekutivgewalt und die Befugnis, den Ausnahmezustand zu erklären, gewährt (NYT 14.3.2025). Das Parlament ist nicht befugt, den Präsidenten anzuklagen, Minister zu ernennen oder zu entlassen oder die Exekutive zu kontrollieren (HRW 25.3.2025). Immerhin spricht die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Befugnis ab, allgemeine Amnestiegesetze zu erlassen, die al-Assad zuvor für sich monopolisiert hatte (AlHurra 14.3.2025). In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache (LSE 28.3.2025). Sie löste innerhalb Syriens viele Diskussionen aus. Umstritten sind insbesondere jene Passagen, die dem Präsidenten ein Machtmonopol einräumen (AlHurra 14.3.2025). Der Syrische Demokratische Rat, der politische Arm der kurdisch geführten Kräfte, die den Nordosten Syriens kontrollieren, erklärte, das neue Dokument sei „eine neue Form des Autoritarismus“ und kritisierte die seiner Meinung nach unkontrollierten Exekutivbefugnisse (NYT 14.3.2025). Das International Centre for Dialogue Initiatives schreibt, dass diese Reformen einseitig von einem ebenfalls vom Präsidenten ernannten Verfassungsausschuss ausgearbeitet wurden, der dann behauptete, ihre Legitimität stamme aus einem Dialogprozess. Die sogenannte Nationale Dialogkonferenz wurde so zu einem politischen Deckmantel für vorab festgelegte Verfassungsänderungen, die unter dem Deckmantel der Reform die autoritäre Herrschaft festigten (ICDI 4.4.2025). Trotz der weitverbreiteten Kritik an der aktuellen Verfassung ist keine kurzfristige Überarbeitung vorgesehen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das unmittelbar nach der Nationalen Dialogkonferenz im Februar 2025 in Gang gesetzt wurde. Ein siebenköpfiges Gremium erarbeitete die Verfassung in kürzester Zeit und wird in ihrer aktuellen Form noch nicht ihren Ansprüchen für einen pluralistischen, freien und gerechten Staat gerecht (AdRev 3.4.2025). Als Reaktion auf die neue Verfassung gründeten 34 verschiedene syrische Parteien und Organisationen am 22.3.2025 eine Allianz, die Allianz für gleiche Staatsbürgerschaft in Syrien (Syrian Equal Citizenship Alliance bzw. Tamasuk). Zu den Organisationen der Allianz gehört der Syrische Demokratische Rat (ISW 24.3.2025), die Partei des Volkswillens, die Demokratische Ba'ath-Partei und die Kommunistische Arbeiterpartei (TNA 23.3.2025) sowie andere kurdische, christliche und drusische Gruppierungen (ISW 24.3.2025). Das Bündnis bezeichnet sich selbst nicht als Opposition und verlangt eine dezentrale Machtverteilung (TNA 23.3.2025). Die Verfassung und das Parlament wurden während der dreimonatigen Übergangszeit ausgesetzt, so die interimistischen Behörden (Almodon 8.1.2025). Laut Leaks wird der Übergangspräsident die Volksversammlung innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Verfassungserklärung ernennen. Die Volksversammlung wird 100 Mitglieder umfassen, wobei eine gerechte Vertretung der Komponenten und Kompetenzen berücksichtigt wird, und wird vom Präsidenten der Republik durch ein republikanisches Dekret für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt (AlHurra 3.3.2025). Am 29.12.2024 sagte ash-Shara' in einem Interview, dass die Durchführung legitimer Wahlen eine umfassende Volkszählung benötige (Arabiya 29.12.2024). In einem Interview gab er an, dass es damit in Syrien freie, faire und integre Wahlen abgehalten werden können, einer Volkszählung, der Rückkehr der im Ausland lebenden Menschen, der Öffnung der Botschaften und der Wiederherstellung des legalen Kontakts mit der Bevölkerung bedarf. Darüber hinaus sind viele der Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben wurden oder in Lagern in den Nachbarländern leben, nicht bei den Flüchtlingskommissionen registriert usw. (Economist 3.2.2025). Abgesehen von der wiederholten Aussage, dass Ausschüsse gebildet und Fachleute hinzugezogen würden, gab al-Shara nicht viel Aufschluss darüber, wie der Wahlprozess aussehen würde (NYT 30.12.2024). Ash-Shara' hatte angemerkt, dass die Einrichtung dieser Ausschüsse in naher Zukunft unwahrscheinlich sei. Er teilte der BBC am 18.12.2024 mit, dass ein syrisches Komitee von Rechtsexperten zusammentreten werde, um eine Verfassung zu verfassen und über eine Reihe nicht näher bezeichneter rechtlicher Fragen, darunter den Alkoholkonsum, zu entscheiden. Es ist unklar, auf welche Rechtsexperten sich ash-Shara' bezieht und ob diese Experten repräsentativ für die multiethnische, sektiererische und religiöse Bevölkerung Syriens sind oder ob es sich um HTS-nahe sunnitische Gelehrte handelt (ISW 19.12.2024). Am 29.1.2025 versammelten sich die Führer der militärischen Gruppierungen, die an der militärischen Kampagne zum Sturz Assads beteiligt waren, zu einer Zeremonie im Präsidentenpalast, um den Sieg zu erklären. In der Siegeserklärung kündigten sie neun Schritte an, die in drei Hauptthemen unterteilt sind, wie beispielsweise:
- Füllen des Machtvakuums durch die Annullierung der Verfassung von 2012, die Aussetzung aller Ausnahmegesetze, die Auflösung der während der Zeit des vorherigen Regimes gebildeten Volksversammlung und aller aus ihr hervorgegangenen Komitees und die Ernennung des Befehlshabers des militärischen Operationskommandos, Ahmed ash-Shara', zum Präsidenten des Landes während der Übergangszeit. Bei der Zeremonie wurde die Auflösung von vier Institutionen, welche die Säulen der Herrschaft und Kontrolle des früheren Regimes darstellten und die Schaffung eines neuen Regimes behindern, angekündigt, nämlich: die Armee, die Sicherheitsdienste mit ihren verschiedenen Zweigen und alle damit verbundenen Milizen, die Arabische Sozialistische Ba'ath-Partei, die Parteien der Nationalen Progressiven Front und die ihnen angeschlossenen Organisationen, Institutionen und Komitees und das Verbot ihrer Wiedererrichtung auch unter einem anderen Namen und Rückgabe ihrer Vermögenswerte an den syrischen Staat (AJ 31.1.2025a). Die Ba'ath-Partei des gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad stellte nach eigenen Angaben mit 12.12.2024 sämtliche Aktivitäten ein. Dies gelte bis auf Weiteres, hieß es in einer auf der Website der Parteizeitung veröffentlichten Erklärung. Die Vermögenswerte und die Gelder der Partei würden unter die Aufsicht des Finanzministeriums gestellt, Fahrzeuge und Waffen sollen nach Parteiangaben an das Innenministerium übergeben werden. Die Ba'ath-Partei war seit 1963 in Syrien an der Macht (Tagesschau 12.12.2024). Viele Mitglieder der Parteiführung sind untergetaucht und einige aus dem Land geflohen. In einem symbolischen Akt haben die neuen Machthaber Syriens das ehemalige Hauptquartier der Partei in Damaskus in ein Zentrum umgewandelt, in dem ehemalige Mitglieder der Armee und der Sicherheitskräfte Schlange stehen, um sich registrieren zu lassen und ihre Waffen abzugeben (AP 30.12.2024). Am 11.2.2025 gab das Präsidialamt bekannt, dass die wichtigsten Oppositionsgremien Syriens, die im Exil tätig waren, Damaskus die von ihnen bearbeiteten Akten übergeben haben, als Teil der Bemühungen, die während des Konflikts gebildeten Institutionen „aufzulösen“. Dieser Schritt kommt der Abschaffung der wichtigsten unbewaffneten Oppositionsgruppen Syriens gleich und erinnert an ash-Shara's Versuch, alle bewaffneten Gruppen aufzulösen und in die Armee zu integrieren (FR24 12.2.2025). Für die in den Kriegsjahren im und aus dem Ausland tätige Opposition hat man nur Geringschätzung (SYRDiplQ1 5.2.2025). Während ash-Shara' ein gewisses Maß an Pragmatismus gezeigt hat, insbesondere im Umgang mit lokalen Gemeinschaften, sind die Strukturen der Übergangsregierung nach wie vor zentralisiert und hierarchisch, wobei die Macht in einem kleinen Führungskreis konzentriert ist. Dies schränkt die Möglichkeiten für eine integrative Entscheidungsfindung ein und verstärkt die Wahrnehmung der Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen (AC 20.12.2024). HTS hat in Idlib einerseits bemerkenswerte Zugeständnisse an die lokale Bevölkerung gemacht. So erlaubte sie beispielsweise Christen, Gottesdienste abzuhalten und Frauen, Universitäten zu besuchen und Autos zu fahren – Maßnahmen, die angesichts der radikalen dschihadistischen Vergangenheit der Gruppe bemerkenswert sind. Darüber hinaus hat HTS Zivilisten in seine Regierungsverwaltung integriert und einen technokratischen Regierungsstil eingeführt, selbst in sensiblen ideologischen Bereichen wie Bildung und Religion, in denen die Gruppe ursprünglich ausschließlich eigenes Personal ernennen wollte. Andererseits ist die mangelnde Bereitschaft, politische Opposition zuzulassen, nach wie vor besorgniserregend. In Idlib hat HTS nach und nach die Macht monopolisiert und agierte praktisch als Einparteienstaat. Politische Opposition und zivilgesellschaftlicher Aktivismus wurden unterdrückt (DIIS 16.12.2024). Zu den ersten Entscheidungen der Übergangsregierung unter al-Bashir gehörten die Entsendung von Polizeikräften in Großstädte und das Verbot von Rauchen und Alkoholkonsum (MAITIC 17.12.2024). Der HTS wurden unter anderem von Human Rights Watch, immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Oppositionelle, Frauen und religiöse Minderheiten vorgeworfen. Es kam auch zu groß angelegten Protesten gegen die HTS und ihren Anführer, ash-Shara' (Rosa Lux 17.12.2024). Laut Terrorismusexperte Peter Neumann haben die Kämpfer der HTS für ein islamistisches Regime gekämpft. Er hält es für möglich, dass es zu einer Opposition in der eigenen Bewegung kommen könnte (Spiegel 11.12.2024). Auch Terrorismusexperte Hans-Jakob Schindler spricht von Videos von Personen aus dem Umfeld der HTS, die ein Kalifat aufbauen wollen (WiWo 9.12.2024). Alberto M. Fernandez, Vizepräsident des Middle East Media Research Institutes, wiederum sieht nicht so sehr die Gefahr, dass Syrien nun ein islamischer Staat sein wird, sondern dass es ein gescheiterter Staat sein wird. Die Gefahr besteht eher darin, dass die Anarchie die Oberhand gewinnt und nicht das Scharia-Recht. Dennoch sehen auch sie, al-Shara', seine Organisation die HTS und viele ihrer Verbündeten als Hardcore-Islamisten. Der beste Vergleich sind nicht der IS und al-Qaida, sondern die Taliban und die Hamas, politische Projekte, die sowohl islamistisch als auch nationalistisch sind (MEMRI 9.12.2024). Etwa 70 % der syrischen Bevölkerung sind sunnitische Muslime, darunter auch Kurden, die etwa 10 % der Bevölkerung ausmachen. Die arabischen Sunniten sind sich jedoch in ihren Zielen nicht einig, und viele wünschen sich für die Zukunft Syriens keinen islamischen Staat (SWI 13.2.2025). […] Trotz der Kritik ergab eine im März 2025 im Auftrag von „The Economist“ durchgeführte Umfrage, an der 1.500 Syrer aus allen Provinzen und konfessionellen Gruppen des Landes teilnahmen, dass 81 % die Herrschaft von ash-Shara' befürworten. Nur 22 % sind der Meinung, dass seine Vergangenheit als al-Qaida-Führer ihn für eine Führungsrolle disqualifiziert. Eine große Zahl der Befragten gibt an, dass sie seine neue Ordnung als sicherer, freier und weniger konfessionell geprägt empfinden als das Regime von al-Assad. Etwa 70 % sind optimistisch, was die allgemeine Richtung des Landes angeht. Die zufriedenste Provinz ist Idlib, ash-Shara's ehemaliges Machtgebiet, wo 99 der 100 Befragten sich optimistisch äußern. Tartus, wo Anfang März 2025 mehrere Massaker an der alawitschen Minderheit stattgefunden haben, ist die pessimistischste Provinz. Selbst dort gaben 49 % an, optimistisch zu sein, während 23 % sich pessimistisch äußerten. (Economist 2.4.2025). Anfänglich drängten die Vereinten Nationen (VN) auf eine Rückkehr zum lange stagnierenden politischen Übergang auf der Grundlage der Resolution 2254 (National 9.12.2024). Die 2015 verabschiedete Resolution 2254 des Sicherheitsrates, die einen politischen Übergang in Syrien durch Verhandlungen zwischen der Regierung des gestürzten Regimes und der Opposition forderte, ist inzwischen gegenstandslos geworden, da das Regime, mit dem verhandelt werden sollte, gestürzt ist (AJ 28.12.2024a). Ash-Shara' sieht keine Notwendigkeit mehr für den Arbeitsmechanismus der Vereinten Nationen in Syrien und macht keinen Hehl aus seiner mangelnden Bewunderung für den UN-Gesandten Geir Pedersen. Die neue Regierung hat kein Interesse mehr an der Resolution 2254 und ihren Bestimmungen. Ash-Shara' sagte, dass die vergangenen Jahre die Ineffektivität der VN gezeigt hätten, weshalb er die Resolution mit dem Sturz des Regimes als hinfällig betrachte (Akhbar 31.12.2024). Syrien steht auf der US-amerikanischen Liste der Länder, die den Terrorismus unterstützen und HTS wird von der Europäischen Union, der Türkei und den USA als ausländische terroristische Organisation eingestuft (AJ 15.12.2024a). HTS wurde im Mai 2014 auf die Terrorliste der UN gesetzt, als der Sicherheitsausschuss zu dem Schluss kam, dass es sich um eine terroristische Organisation mit Verbindungen zur al-Qaida handelt. Sie unterliegen drei Sanktionsmaßnahmen: Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbot und Waffenembargo. Das bedeutet, dass international von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie diese Maßnahmen einhalten. Um HTS nicht mehr als Terrororganisation zu listen, müsste ein Mitgliedstaat die Streichung von der Liste vorschlagen, und dieser Vorschlag würde dann an den zuständigen Ausschuss des Sicherheitsrats weitergeleitet. Der Ausschuss, der sich aus Vertretern aller 15 Länder zusammensetzt, die den Sicherheitsrat bilden, müsste dann einstimmig beschließen, den Vorschlag zu genehmigen (UN News 12.12.2024). Die internationale Gemeinschaft akzeptierte in bilateralen und multilateralen Formaten, dass HTS, trotz ihrer Einstufung als terroristische Vereinigung, einen Platz am Verhandlungstisch benötigt (MEI 9.12.2024). Das Präsidium der syrischen Übergangsregierung hat einen Beschluss zur Einrichtung einer Allgemeinen Behörde für Land- und Seehäfen gefasst, die verwaltungstechnisch und finanziell unabhängig und direkt mit dem Premierminister verbunden ist. Die Behörde für Land- und Seehäfen wird die Generalgesellschaft des Hafens von Tartus, die Generalgesellschaft des Hafens von Latakia, die Generaldirektion der Häfen und andere umfassen, erklärte das Präsidium in einer separaten Entscheidung und ernannte Qutaiba Ahmad Badawi zum Leiter der Behörde. Die neue Behörde wird die Ein- und Ausfahrt von Passagieren und Fracht und alles, was diese Aufgabe erleichtert, überwachen und organisieren, sagte sie. Die Behörde wird auch die Seeschifffahrt, die kommerziellen maritimen Angelegenheiten, die Häfen und den Seeverkehr beaufsichtigen und die für ihre Arbeit notwendigen kommerziellen Schiffe und Immobilien besitzen und leasen (LBCI 1.1.2025). Ash-Shara's Regierung kontrolliert begrenzte Teile Syriens, darunter die meisten westlichen Städte und Teile des ländlichen Raums (TWI 28.2.2025). Nordostsyrien wird von einer Kombination aus den kurdisch geführten SDF und arabischen Stammeskräften regiert (MEI 19.12.2024). Die SDF führen Gespräche mit ash-Shara', bleiben aber vorsichtig, was seine Absichten angeht (TWI 28.2.2025). Nord-Aleppo wird von der von der Türkei unterstützten Syrischen Übergangsregierung kontrolliert (MEI 19.12.2024). Die von der Türkei unterstützten Rebellengruppierungen innerhalb der SNA kontrollieren Teile Nordsyriens nahe der türkischen Grenze, darunter 'Afrin, Suluk und Ra's al-'Ain. Diese Gebiete hat die SNA 2018 und 2019 von den kurdisch geführten SDF erobert (Al-Monitor 8.12.2024). Am 29.1.2025 zwang die Türkei den Anführer dieser Gruppe, Sayf Abu Bakr, nach Damaskus zu reisen und dem neuen Präsidenten persönlich zu gratulieren, aber dies ist das einzige Zugeständnis, das er ash-Shara' bisher gemacht hat. Die beiden Anführer haben eine lange Geschichte gegenseitiger Feindseligkeit, insbesondere da viele Kämpfer der Syrischen Nationalarmee Veteranen des blutigen Krieges sind, den HTS 2017–2020 um die Kontrolle über die Provinz Idlib führte (TWI 28.2.2025). Südsyrien wird von einer halbunabhängigen Struktur in Suweida zusammen mit ehemaligen Oppositionsgruppen in Dara'a kontrolliert (MEI 19.12.2024). Im Euphrat-Tal ist die Loyalität der sunnitischen Stämme gegenüber HTS weniger sicher, während in Dara'a die vom ehemaligen Rebellen Ahmad al-'Awda und anderen südlichen Fraktionen kontrollierten Truppen sich der Integration in die neue syrische Armee widersetzen (TWI 28.2.2025). Anfang Jänner 2025 hinderten lokale Gruppierungen, die in der Provinz Suweida operieren, einen Militärkonvoi der DMO an der Einfahrt in die südsyrische Provinz. Quellen erklärten gegenüber Al Jazeera, dass die Entscheidung auf Anweisung des geistlichen Oberhaupts der monotheistischen Gemeinschaft der Drusen, Hikmat al-Hijri, getroffen wurde, der betonte, dass keine militärische Präsenz von außerhalb der Provinz erlaubt sei. Die Quellen erklärten, dass der Militärkonvoi in die mehrheitlich drusische Provinz Suweida kam, ohne sich vorher mit den lokalen Gruppierungen in der Provinz abzustimmen (AJ 1.1.2025a). Etana zufolge soll die HTS zunehmend versucht haben, ihre Macht und militärische Reichweite in der gesamten Provinz Dara'a und im weiteren Süden Syriens auszunutzen, was zu Spannungen mit Ahmad al-'Awda führte. In intensiven Verhandlungen im Gebäude des Gouvernements Dara'a wurde die Auflösung sowohl des
- Korps als auch der Gruppen von Ahmad al-'Awda (die einst die
- Brigade des
- Korps bildeten) sowie anderer ehemaliger Oppositionsgruppen aus der Stadt Dara'a und at-Tafas angestrebt. Während HTS die Integration aller ehemaligen Oppositionsgruppen unter einem neuen Verteidigungsministerium nach al-Assad anstrebt, wuchs der Druck auf al-'Awda, der sich unter den bisherigen Bedingungen gegen die Auflösung gewehrt hatte (Etana 17.1.2025). Am 13.4.2025 gab die Gruppierung dem politischen und militärischen Druck schließlich nach und ihre Auflösung bekannt. Die Waffen werden an die Regierung übergeben (National 14.4.2025), schwere Waffen wurden von den Sicherheitskräften der Regierung beschlagnahmt (Etana 16.4.2025). […] Ash-Shara's politisches Projekt eines zentralisierten Syriens steht im Widerspruch zur aktuellen Realität vor Ort. Er glaubt, dass der Föderalismus die „Nation“ spalten könnte – eine Auffassung, die zum Teil auf der antiisraelischen Stimmung in der syrischen Bevölkerung beruht (TWI 28.2.2025). Quellen AC - Atlantic Council (23.1.2025): Syrias post-Assad honeymoon is over. Now the hard work of state-building begins., https://www.atlanticcouncil.org/blogs/new-atlanticist/syrias-post-assad-honeymoon-is-over-now-the-hard-work-of-state-building-begins, Zugriff 29.1.2025 AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights, Zugriff 7.1.2025 AdRev - Adopt a Revolution (3.4.2025): Aufbruch oder alte Muster im neuen Gewand?, https://adoptrevolution.org/aufbruch-oder-alte-muster-im-neuen-gewand, Zugriff 23.4.2025 AJ - Al Jazeera (21.2.2025): 7 نقاط توضح التحضيرات لمؤتمر الحوار الوطني في سوريا [7 Punkte zur Vorbereitung der Konferenz über den nationalen Dialog in Syrien], https://www.aljazeera.net/politics/2025/2/21/7-نقاط-توضح-التحضيرات-لمؤتمر-الحوار, Zugriff 24.2.2025 AJ - Al Jazeera (12.2.2025): الرئاسة السورية تشكل اللجنة التحضيرية للمؤتمر الوطني [Syrische Präsidentschaft bildet Vorbereitungskomitee für nationale Konferenz], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/12/عاجل-مصادر-للجزيرة-الرئاسة-السورية, Zugriff 14.2.2025 AJ - Al Jazeera (31.1.2025a): العبور من الثورة إلى الدولة في سوريا [Der Übergang von der Revolution zum Staat in Syrien], https://www.aljazeera.net/opinions/2025/1/31/العبور-من-الثورة-إلى-الدولة, Zugriff 31.1.2025 AJ - Al Jazeera (29.1.2025): لماذا تشكل قوات قسد أكبر تحد عسكري للإدارة السورية الجديدة؟ [Warum stellen die SDF die größte militärische Herausforderung für die neue syrische Regierung dar?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/29/لماذا-تشكل-قوات-قسد-أكبر-تحد-عسكري, Zugriff 30.1.2025 AJ - Al Jazeera (27.1.2025a): كيف يبدو المشهد السياسي في سوريا بعد 50 يوما من خلع الأسد؟ [Wie sieht die politische Szene in Syrien 50 Tage nach dem Sturz von Assad aus?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/27/كيف-يبدو-المشهد-السياسي-في-سوريا-بعد-50, Zugriff 30.1.2025 AJ - Al Jazeera (1.1.2025a): منع رتل لإدارة العمليات العسكرية في سوريا من دخول السويداء [Konvoi des Managements für Militärische Operationen in Syrien an der Einfahrt nach Suweida gehindert], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/1/منع-رتل-لإدارة-العمليات-العسكرية-في, Zugriff 2.1.2025 AJ - Al Jazeera (28.12.2024a): مؤتمر الحوار السوري.. من سيشارك وما أجندته؟ [Konferenz über den syrischen Dialog: Wer wird teilnehmen und wie sieht die Tagesordnung aus?], https://www.aljazeera.net/politics/2024/12/28/مؤتمر-الحوار-السوري-من-سيشارك-وما, Zugriff 3.1.2025 AJ - Al Jazeera (15.12.2024a): What to know about Syrias new caretaker government, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/15/what-to-know-about-syrias-new-caretaker-government, Zugriff 16.12.2024 AJ - Al Jazeera (8.12.2024): Opposition fighters declare Syrias Damascus liberated, al-Assad ousted, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/8/opposition-fighters-take-syrian-capital-damascus, Zugriff 10.12.2024 Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): وقائع من حوارات مع قادة سوريا الجديدة: كيف ينظر الشرع إلى تفاصيل إدارة المرحلة الانتقالية؟ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/وقائع-من-حوارات-مع-قادة--سوريا-الجديدة---كيف-ينظر-الشرع-إلى, Zugriff 3.1.2025 AlHurra - Al-Hurra (14.3.2025): "الإعلان الدستوري" في سوريا.. تكريس "حكم الفرد"؟ [Syriens 'Verfassungserklärung': Weiht sie die „Ein-Mann-Herrschaft“ ein?], https://www.alhurra.com/syria/2025/03/17/ليلة-مشتعلة-الحدود-السورية-الجيش-اللبناني-يعلّق, Zugriff 17.3.2025 AlHurra - Al-Hurra (3.3.2025): سوريا.. الإعلان الدستوري "ليس دائما" [Syrien. Verfassungserklärung „nicht dauerhaft“], https://www.alhurra.com/syria/2025/03/03/سوريا-الإعلان-الدستوري-ليس-دائما, Zugriff 4.3.2025 AlHurra - Al-Hurra (25.2.2025): الحوار الوطني السوري.. الحاضرون والغائبون [Der syrische nationale Dialog Anwesend und abwesend], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/25/الحوار-الوطني-السوري-الحاضرون-والغائبون, Zugriff 28.2.2025 AlHurra - Al-Hurra (23.2.2025): إعلان موعد انطلاق مؤتمر "الحوار الوطني السوري" [Termin der Konferenz „Syrischer Nationaler Dialog“ bekannt gegeben], https://www.alhurra.com/top-news/2025/02/24/السيسي-يدعو-الشرع-للمشاركة-في-قمة-القاهرة-غزة, Zugriff 24.2.2025 Almodon - Almodon (8.1.2025): كيف ستُحكم سوريا بعد البيان رقم واحد؟ [Wie wird Syrien nach der ersten Erklärung regiert werden?], https://www.almodon.com/arabworld/2025/1/8/كيف-ستحكم-سوريا-بعد-البيان-رقم-واحد, Zugriff 8.1.2025 AlMon - Al Monitor (30.3.2025): What we know about Syria’s new government, https://www.al-monitor.com/originals/2025/03/what-we-know-about-syrias-new-government, Zugriff 31.3.2025 AlMon - Al Monitor (11.12.2024): Who is who in Syrias first interim government after Assad’s fall, https://www.al-monitor.com/originals/2024/12/who-who-syrias-first-interim-government-after-assads-fall, Zugriff 13.12.2024 Al-Monitor - Al-Monitor (8.12.2024): Who controls what in Syria as post-Assad transition begins?, https://www.al-monitor.com/originals/2024/12/who-controls-what-syria-post-assad-transition-begins, Zugriff 12.12.2024 AP - Associated Press (30.12.2024): Now Syria’s long-ruling Baath party is collapsing, too, https://apnews.com/article/syria-baath-party-hafez-bashar-assad-f541e2d3eb3c8471ddecffcb7d4e3d91, Zugriff 7.1.2025 Arabiya - Al Arabiya News (29.12.2024): Syria’s new elections and draft constitution: Al-Sharaa outlines timeline, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2024/12/29/syria-s-new-elections-and-draft-constitution-al-sharaa-outlines-timeline, Zugriff 3.1.2025 Arabiya - Al Arabiya News (11.12.2024): إدارة العمليات العسكرية تسيطر على 70% من سوريا.. وقسد 20 [Abteilung für militärische Operationen kontrolliert 70 Prozent von Syrien, SDF 20], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2024/12/11/ادارة-العمليات-العسكرية-تسيطر-على-70-من-سوريا-وقسد-20, Zugriff 20.12.2024 Araby - Al Araby (16.12.2024): "سنحمي أطياف المجتمع".. وزير الداخلية السوري يكشف خطته الإصلاحية ["Wir werden das Spektrum der Gesellschaft schützen" - Syrischer Innenminister enthüllt seinen Reformplan], https://www.alaraby.com/news/سنحمي-أطياف-المجتمع-وزير-الداخلية-السوري-يكشف-خطته-الإصلاحية?amp , Zugriff 18.12.2024 BBC - British Broadcasting Corporation (14.3.2025): Syria gets temporary constitution for five-year transition, https://www.bbc.com/news/articles/c70ely2p6e4o, Zugriff 17.3.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (3.3.2025): الشرع: رئيس المرحلة الانتقالية في سوريا يكلف لجنة مكونة من 7 أعضاء لصياغة مسودة الإعلان الدستوري [Türkisch-britisches Treffen erörtert „Syriens Zukunft“; Al-Sharaa ernennt Komitee zum Entwurf einer Verfassungserklärung], https://www.bbc.com/arabic/articles/crew99yl7r2o, Zugriff 4.3.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (25.2.2025): مؤتمر الحوار الوطني السوري: هل نجح المؤتمر في تمهيد الطريق أمام مرحلة انتقالية سلسلة؟ [Die Konferenz über den nationalen Dialog in Syrien: Hat sie den Weg für einen reibungslosen Übergang geebnet?], https://www.bbc.com/arabic/articles/cgkmj310mpko, Zugriff 28.2.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (23.2.2025): الحوار الوطني السوري: استعدادات في دمشق لعقد المؤتمر [Konferenz des Nationalen Dialogs: Vorbereitungen in Damaskus für die Konferenz über den nationalen Dialog in Syrien], https://www.bbc.com/arabic/articles/c3w1ep25dxeo, Zugriff 24.2.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (9.12.2024): What just happened in Syria and who’s in charge?, https://www.bbc.com/news/articles/c99x0l1d432o, Zugriff 10.12.2024 BBC - British Broadcasting Corporation (8.12.2024a): Syria: The unthinkable has happened - what next?, https://www.bbc.com/news/articles/c8j99447gj1o, Zugriff 10.12.2024 BBC - British Broadcasting Corporation (8.12.2024b): Who are Syrian rebels Hayat Tahrir al-Sham, HTS?, https://www.bbc.com/news/articles/ce313jn453zo, Zugriff 10.12.2024 DIIS - Danish Institute for international Studies (16.12.2024): HTS seeks public legitimacy, https://www.diis.dk/en/research/hts-seeks-public-legitimacy, Zugriff 7.1.2025 DW - Deutsche Welle (18.12.2024): HTS: Neue Machthaber in Syrien bringen EU in Dilemma, https://www.dw.com/de/syrien-wie-soll-sich-europäische-union-eu-zu-hts-rebellen-islamisten-terroristen-verhalten/a-71048724, Zugriff 20.12.2024 DW - Deutsche Welle (10.12.2024): What’s next for Syria’s devastated economy?, https://www.dw.com/en/syria-after-assad-whats-next-for-the-devastated-economy/a-71003751, Zugriff 10.12.2024 Economist - Economist, The (2.4.2025): Syrians are still surprisingly upbeat, https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/04/02/syrians-are-still-surprisingly-upbeat, Zugriff 23.4.2025 Economist - Economist, The (3.2.2025): An interview with Ahmed al-Sharaa, Syrias president, https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/02/03/an-interview-with-ahmed-al-sharaa-syrias-president, Zugriff 5.2.2025 Etana - Etana Syria (16.4.2025): BRIEF: The Dissolution of Ahmad al-Awdehs Groups in Daraa Etana Syria, https://etanasyria.org/brief-the-dissolution-of-ahmad-al-awdehs-groups-in-daraa, Zugriff 23.4.2025 Etana - Etana Syria (17.1.2025): Syria Update #14 - 17 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025, Zugriff 29.1.2025 Etana - Etana Syria (10.1.2025): Syria Update #13 - 10 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-13-10-january-2025, Zugriff 13.1.2025 FR24 - France 24 (2.3.2025): Syria forms committee to draft transitional constitutional charter, https://www.france24.com/en/middle-east/20250302-syria-forms-committee-to-draft-transitional-constitutional-charter, Zugriff 4.3.2025 FR24 - France 24 (12.2.2025): Syria to have new government on March 1, foreign minister says, https://www.france24.com/en/middle-east/20250212-syria-to-have-new-government-on-march-1-foreign-minister-says, Zugriff 13.2.2025 FT - Financial Times (30.3.2025): Syria swears in new government months after Assad was deposed, https://www.ft.com/content/c9b02b91-42b2-4236-87da-4bbd26447ce3, Zugriff 31.3.2025 FT - Financial Times (25.3.2025): Syrias White Helmets return to Damascus, https://www.ft.com/content/0439eebf-6d9e-4c9e-bf40-25efba534541, Zugriff 27.3.2025 HRW - Human Rights Watch (25.3.2025): Syria: Constitutional Declaration Risks Endangering Rights, https://www.hrw.org/news/2025/03/25/syria-constitutional-declaration-risks-endangering-rights, Zugriff 27.3.2025 ICDI - International Centre for Dialogue Initiatives, The (4.4.2025): Syrias National Dialogue Conference: A Missed Opportunity, https://dialogueinitiatives.org/syrias-national-dialogue-a-missed-opportunity-for-popular-political-engagement, Zugriff 23.4.2025 Independent - Independent, The (29.3.2025): Syria swears in new transitional government 4 months after Assad’s removal, https://www.independent.co.uk/news/syria-cabinet-bashar-assad-damascus-democratic-b2723936.html, Zugriff 31.3.2025 ISW - Institute for the Study of War (24.3.2025): Iran Update, March 24, 2025, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-march-24-2025, Zugriff 26.3.2025 ISW - Institute for the Study of War (13.3.2025): Iran Update, March 13, 2025, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-march-13-2025, Zugriff 17.3.2025 ISW - Institute for the Study of War (19.12.2024): Iran Update, December 19, 2024, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-19-2024, Zugriff 7.1.2025 ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024, Zugriff 18.12.2024 K24 - Kurdistan 24 (30.3.2025): KNCS and AANES Reject Syrias New Government: Genuine Inclusivity or Continued Exclusion, https://www.kurdistan24.net/en/story/832527/kncs-and-aanes-reject-syrias-new-government-genuine-inclusivity-or-continued-exclusion, Zugriff 31.3.2025 LBCI - Lebanese Broadcasting Corporation International (1.1.2025): قرار بإنشاء هيئة عامة للمنافذ البرية والبحرية في سوريا [Beschluss zur Einrichtung einer staatlichen Behörde für Land- und Seehäfen in Syrien], https://www.lbcgroup.tv/news/world/827746/قرار-بإنشاء-هيئة-عامة-للمنافذ-البرية-والبحرية-في-سوريا/ar, Zugriff 2.1.2025 LSE - London School of Econonomics and Political Science (28.3.2025): The End of the Road for the Syrian Democratic Forces? - Middle East Centre, https://blogs.lse.ac.uk/mec/2025/03/28/the-end-of-the-road-for-the-syrian-democratic-forces, Zugriff 17.4.2025 LTO - Legal Tribune Online (9.12.2024): Syrien-Verfassungsrechtsexperte im Interview, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-syrien-verfassungsrechtler-experte-naseef-naeem-umsturz-assad-verfassung-machtwechsel-zukunft, Zugriff 12.12.2024 MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (17.12.2024): Spotlight on Syria (Following the Toppling of the Syrian Regime) - December 9-16, https://www.terrorism-info.org.il/app/uploads/2024/12/E_268_24-1.pdf, Zugriff 18.12.2024 MEE - Middle East Eye (30.3.2025): Syria reveals new religiously diverse interim government, https://www.middleeasteye.net/news/syria-reveals-new-religiously-diverse-interim-government, Zugriff 31.3.2025 MEI - Middle East Institute (19.12.2024): Governing the day after in Syria, https://www.mei.edu/publications/governing-day-after-syria, Zugriff 7.1.2025 MEI - Middle East Institute (9.12.2024): Special Briefing: After Assads fall, whats next for Syria and the region?, https://www.mei.edu/blog/special-briefing-after-assads-fall-whats-next-syria-and-region, Zugriff 12.12.2024 MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (9.12.2024): Syria After The Revolution, Now Comes The Hard Part, https://www.memri.org/reports/syria-after-revolution-now-comes-hard-part, Zugriff 12.12.2024 Nahar - An Nahar (4.3.2025): لجنة صوغ الإعلان الدستوري في سوريا: مهمة شكلية وتسريبات مريبة [Der Ausschuss zur Ausarbeitung der syrischen Verfassungserklärung: Ein offizieller Auftrag und verdächtige Lecks], https://www.annahar.com/arab-world/arabian-levant/199133/لجنة-صوغ-الإعلان-الدستوري-في-سوريا-مهمة-شكلية-وتسريبات-مريبة, Zugriff 4.3.2025 Nashra - El Nashra (8.12.2024): الجولاني للقوات العسكرية في دمشق: يُمنع الاقتراب من المؤسسات العامة حتى تسلمها رسميًا [Al-Joulani an die Streitkräfte in Damaskus: Es ist verboten, sich öffentlichen Einrichtungen zu nähern, bis sie offiziell übergeben werden], https://www.elnashra.com/news/show/1700792/الجولاني-للقوات-العسكرية-دمشق-يُمنع-الاقتراب-المؤس, Zugriff 10.12.2024 National - National, The (14.4.2025): Powerful southern Syrian militia disbands under pressure from government, https://www.thenationalnews.com/news/mena/2025/04/14/syria-shara-hts-odeh, Zugriff 23.4.2025 National - National, The (9.12.2024): Syria's rebel coalition likely to fall back on UN-backed political transition plan, https://www.thenationalnews.com/news/mena/2024/12/09/syrias-rebel-coalition-likely-to-fall-back-on-un-backed-political-transition-plan, Zugriff 12.12.2024 NTV - ntv Nachrichtenfernsehen GmbH (9.12.2024): Syrien-Bürgerkrieg im Liveticker: +++ 00:51 Erdogan: Türkei strebt keine Ausweitung nach Syrien an +++, https://www.n-tv.de/politik/00-51-Erdogan-Tuerkei-strebt-keine-Ausweitung-nach-Syrien-an--article25415198.html, Zugriff 10.12.2024 NYT - New York Times, The (30.3.2025): Syrias Leader, Ahmed al-Shara, Names Transitional Government, https://www.nytimes.com/2025/03/30/world/middleeast/syria-new-transitional-government.html, Zugriff 31.3.2025 NYT - New York Times, The (14.3.2025): What Syrias New Temporary Constitution Says, https://www.nytimes.com/2025/03/14/world/europe/syria-constitution-new-government.html, Zugriff 17.3.2025 NYT - New York Times, The (30.12.2024): Syrias Top Rebel Offers Hint of Timetable for Potential Elections, https://www.nytimes.com/2024/12/30/world/middleeast/syria-rebel-leader-elections.html, Zugriff 7.1.2025 NYT - New York Times, The (12.12.2024): Syria Civil War: What to Know About the Fall of Bashar al-Assad, https://www.nytimes.com/article/syria-civil-war-rebels.html, Zugriff 12.12.2024 REU - Reuters (23.2.2025): Syrian national dialogue to begin on February 25, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrian-national-dialogue-conference-begin-february-25-preparatory-committee-says-2025-02-23, Zugriff 24.2.2025 REU - Reuters (8.12.2024): Syrian rebel chief: former PM will supervise state bodies until hand over, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrian-rebel-chief-former-pm-will-supervise-state-bodies-until-hand-over-2024-12-08, Zugriff 12.12.2024 Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, https://www.rosalux.de/news/id/52900/al-jolani-die-hts-und-die-zukunft-syriens, Zugriff 7.1.2025 SANA - Syrian Arab News Agecny (3.3.2025): اللجنة القانونية لصياغة الإعلان الدستوري: الإعلان الدستوري وثيقة قانونية لإدارة المرحلة الانتقالية وليس بديلاً عن الدستور الدائم [Der Rechtsausschuss für die Ausarbeitung der Verfassungserklärung: Die Verfassungserklärung ist ein juristisches Dokument zur Verwaltung der Übergangszeit und kein Ersatz für die ständige Verfassung], https://sana.sy/?p=2194973, Zugriff 4.3.2025 Sky News - Sky News (12.2.2025): 5 رجال وسيدتان.. لجنة لمؤتمر الحوار الوطني في سوريا [5 Männer und 2 Frauen Komitee für die Konferenz über den nationalen Dialog in Syrien], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1776486-5-رجال-وسيدتان-لجنة-لمؤتمر-الحوار-الوطني-سوريا, Zugriff 13.2.2025 Spiegel - Spiegel, Der (11.12.2024): Nach Sturz Assads: Syrien wird keinen weiteren Krieg erleben, verspricht der Islamistenchef, https://www.spiegel.de/ausland/syrien-nach-assad-sturz-land-wird-wird-keinen-weiteren-krieg-erleben-verspricht-mohammed-al-dscholani-a-3d94e5e9-1ec2-4efc-a2c0-3373849d691b, Zugriff 11.12.2024 Standard - Standard, Der (30.3.2025): Kurden im Nordosten Syriens lehnen neue Regierung ab, https://www.derstandard.at/story/3000000263569/kurden-im-nordosten-syriens-lehnen-neue-regierung-ab, Zugriff 31.3.2025 Standard - Standard, Der (29.1.2025): Staatsagentur: Al-Sharaa ist Übergangspräsident Syriens, https://www.derstandard.at/story/3000000255127/staatsagentur-al-sharaa-220bergangspr228sident-syriens, Zugriff 30.1.2025 SWI - Swissinfo (13.2.2025): New country, old fear: an overview of Syrias realities, https://www.swissinfo.ch/eng/foreign-affairs/new-country-old-fear-an-overview-of-syrias-realities/88859067, Zugriff 13.2.2025 SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail] Tagesschau - Tagesschau (12.12.2024): ++ Baath-Partei stellt Aktivitäten ein ++, https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-syrien-102.html, Zugriff 18.12.2024 Tagesschau - Tagesschau (8.12.2024): Syrien: Wie Assad gestürzt wurde - und was das nun bedeutet, https://www.tagesschau.de/syrien-sieg-rebellen-entwicklung-100.html, Zugriff 10.12.2024 TNA - New Arab, The (23.3.2025): "تماسك".. تحالف سياسي سوري يضم تيارات من مشارب مختلفة ["Tamasak. Ein syrisches politisches Bündnis, das Strömungen mit unterschiedlichem Hintergrund umfasst], https://www.alaraby.co.uk/politics/تماسك-تحالف-سياسي-سوري-يضم-تيارات-من-مشارب-مختلفة?ocid=Nabd_App, Zugriff 26.3.2025 TNA - New Arab, The (3.3.2025): Syria’s new constitution: What we know so far, https://www.newarab.com/news/syrias-new-constitution-what-we-know-so-far, Zugriff 4.3.2025 TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (28.2.2025): Rebuilding Syria May Require Federalism, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/rebuilding-syria-may-require-federalism, Zugriff 4.3.2025 UN News - United Nations News (12.12.2024): The de facto authority in Syria is a designated terrorist group: What happens now?, https://news.un.org/en/story/2024/12/1158126, Zugriff 17.12.2024 VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (10.12.2024): RU-SY: Assad und Russland - Überblick der aktuellen Ereignisse in Syrien in Bezug zu Russland [erhalten per E-mail] VN - Vatican News (1.4.2025): New transitional government in Syria includes a Catholic woman, https://www.vaticannews.va/en/world/news/2025-04/new-transitional-government-in-syria-including-a-catholic-woman.html, Zugriff 28.4.2025 WiWo - Wirtschaftswoche (9.12.2024): Syrien und das Ende Assads: Woher das Geld für die Eskalation der HTS kam, https://www.wiwo.de/politik/deutschland/umsturz-in-syrien-der-sturz-assads-und-die-geldquellen-dahinter/30123240.html, Zugriff 10.12.2024 Zeit Online - Zeit Online (30.3.2025): Syrien: Kurden im Nordosten Syriens lehnen neue Regierung ab, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-03/syrien-kurden-regierungsbildung-ahmed-al-scharaa, Zugriff 31.3.2025 Außenpolitische Lage – Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) […] Nach der Wende in Syrien durch den Sturz Assads hat sich die syrische Außenpolitik grundlegend verändert. Die Außenpolitik ist fragmentiert und strategisch unberechenbar. Während einige Fraktionen weiterhin Verbindungen zum Iran halten, haben andere begonnen, sich enger an die Türkei oder sunnitische Staaten zu binden. Israel intensiviert seine Luftangriffe auf iranische Stellungen, während die Türkei und die Golfstaaten versuchen, ihren Einfluss zu vergrößern. Die Region bleibt geopolitisch instabil, und die zukünftige Entwicklung der syrischen Außenpolitik hängt maßgeblich von den internen Machtkämpfen innerhalb der neuen islamistischen Regierung ab (VB Amman 9.2.2025). Durch das Ausschalten des Iran und Russlands sind noch drei Großmächte militärisch in die syrischen Angelegenheiten involviert – die Türkei, Israel und die USA (Soufan 16.12.2024). In den ersten Tagen der neuen Regierung entsandten Großbritannien, Frankreich, Deutschland, die USA, die Türkei, Saudi-Arabien, Katar und Jordanien hochrangige Delegationen nach Damaskus, gefolgt von Delegationen auf Außenministerebene aus einer Reihe von europäischen und arabischen Ländern. Saudi-Arabien, Katar und die Türkei stehen an der Spitze der arabischen und internationalen Bemühungen, sich den neuen Machthabern in Damaskus zu öffnen, und zwar in Verbindung mit einer von Europa und den USA angestrebten Lockerung der Sanktionen (AJ 27.1.2025). […] Der ehemalige Dschihadist, ash-Shara' strebt nach internationaler Legitimität und distanziert sich von seiner al-Qaida-Vergangenheit. Sein Stil hat sich allmählich von dschihadistischer Tarnkleidung zu staatsmännischen Anzügen gewandelt, während er sich in der internationalen Diplomatie engagiert (CNN 30.12.2024). Arabische Staaten Die Golfstaaten beobachten die Lage genau und versuchen, ihren Einfluss innerhalb der neuen syrischen Regierung auszuweiten (VB Amman 9.2.2025). Am 1.1.2025 kündigten die saudischen Behörden eine Luftbrücke nach Syrien an, um humanitäre Hilfe zu transportieren, während eine Delegation der neuen syrischen Regierung unter der Leitung des neu ernannten Außenministers zu ihrem ersten offiziellen Auslandsbesuch in Riad weilt (AlHurra 2.1.2025). Ash-Shara' nähert sich dem regionalen Machthaber Saudi-Arabien an und erklärt gegenüber Al Arabiya, dass das Königreich eine wichtige Rolle in der Zukunft Syriens spielen werde. Das Königreich habe in Syrien große Investitionsmöglichkeiten (Arabiya 29.12.2024). […] Iran Dank der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Assad-Regime, die durch die iranische Intervention im Jahr 2013 aufrechterhalten werden konnte, hatte das Korps der Islamischen Revolutionsgarden – Quds Force (IRGC-QF) eine bedeutende militärische Produktions- und Umschlaginfrastruktur im Land aufgebaut, die in erster Linie der Bewaffnung und Stärkung der libanesischen Hizbollah diente (Soufan 16.12.2024). Während das frühere Regime eine enge Allianz mit Iran pflegte, ist das Verhältnis der neuen Machthaber zu Teheran deutlich komplexer und fragmentierter. Einige islamistische Gruppen haben weiterhin Verbindungen zu Iran, während andere versuchen, sich von der schiitischen Einflussnahme zu distanzieren und stattdessen enge Beziehungen zur Türkei oder zu sunnitischen Golfstaaten aufzubauen. Dies führt zu internen Spannungen innerhalb der neuen syrischen Führung und erschwert eine klare außenpolitische Ausrichtung. Iran hat an Einfluss verloren, da viele islamistische Gruppierungen Teheran als zu dominant betrachten und sich gegen dessen anhaltende Präsenz in Syrien wenden. Dies hat zu Konflikten zwischen pro-iranischen Milizen wie der Hizbollah und den neuen Machthabern geführt, insbesondere in Gebieten wie Deir ez-Zour und dem Süden Syriens. Israel setzt seine Luftangriffe auf iranische Stellungen in Syrien fort, weil Teheran weiterhin versucht, strategische Stellungen und Waffenlager zu halten (VB Amman 9.2.2025). Seit dem Sturz al-Assads hat Iran seine Vermögenswerte in Syrien weitgehend evakuiert, wodurch die Islamische Republik als bedeutender Akteur in der Innenpolitik Syriens im Wesentlichen ausgeschaltet wurde (Soufan 16.12.2024). Teheran ist nun gewillt, den Aufbau eines neuen, geeinten syrischen Staates zu sabotieren. In einer Rede Anfang Januar forderte Irans oberster Führer Ayatollah Ali Khamenei höchstpersönlich die "syrische Jugend" dazu auf, Widerstand gegen die "fremden Besetzer" zu leisten. Die iranischen Revolutionswächter riefen auf ihren offiziellen Kanälen gar zu einer Gegenrevolution gegen die "ungläubigen Terroristen" auf und kündigten an, die "Befreiung" Syriens stehe unmittelbar bevor. Laut Beobachtern hat das iranische Regime in den vergangenen Wochen eine groß angelegte Desinformationskampagne gestartet, die primär darauf abzielt, religiöse Konflikte in Syrien zu schüren und damit die fragile Lage in dem Land zu destabilisieren. Dabei werden in den sozialen Netzwerken massenhaft falsche oder irreführende Berichte von Gewalttaten gegen Schiiten, Alawiten und Christen verbreitet, die angeblich von Kämpfern der islamistischen Miliz HTS verübt wurden. Dass es tatsächlich iranische Akteure sind, die diese Berichte streuen, lässt sich in den wenigsten Fällen nachweisen. Doch die schiere Anzahl von Postings lässt darauf schließen, dass es sich um eine organisierte Kampagne handelt (NZZ 8.1.2025). Ash-Shara', sein Team und sogar seine Partner sehen Iran als ihren Hauptfeind an, so wie er es vor dem Sturz des Regimes war und auch jetzt noch ist. Sie glauben, dass Iran (zusammen mit der Hizbollah) der einzige Akteur ist, der in der Lage ist, Unruhen in Syrien zu schüren und die Syrer in großer Zahl zu mobilisieren und sie zu unterstützen, um die neue Regierung zu destabilisieren (Akhbar 31.12.2024). Ash-Shara' forderte Teheran auf, seine Regionalpolitik und Interventionen zu überdenken, und betonte, dass Oppositionskräfte die iranischen Positionen in Syrien während der Offensive, die zum Sturz von al-Assad führte, verteidigt hätten. Er wies darauf hin, dass die Oppositionskämpfer diesen Ansatz verfolgten, obwohl Iran einer der wichtigsten Unterstützer von al-Assad sei. Ash-Shara' fügte hinzu, dass er als Reaktion auf diese Aktionen positive Gesten von Teheran erwartet habe, die jedoch ausgeblieben seien (Arabiya 29.12.2024). Israel […] Die Haltung der neuen islamistischen Machthaber gegenüber Israel ist feindselig, aber nicht einheitlich – während einige Fraktionen eine direkte Konfrontation befürworten, sind andere pragmatischer und versuchen, sich auf interne Machtkämpfe zu konzentrieren (VB Amman 9.2.2025). Die israelische Führung ordnete an, dass die israelischen Streitkräfte (Israel Defence Forces - IDF) die von der syrischen Armee verlassenen Stellungen in einer von den Vereinten Nationen überwachten Pufferzone übernehmen sollten, die seit einem Abkommen von 1974 nach dem Jom-Kippur-Krieg und präsentierte Luftangriffe gegen syrische Militärziele als Verteidigungsmaßnahme, um zu verhindern, dass strategische Waffen in die Hände potenziell feindlicher Kräfte in Syrien fallen (Soufan 16.12.2024). Israel gab an, dass das 1974 geschlossene Abkommen über den Rückzug aus Syrien mit der Machtübernahme durch die Rebellen „geplatzt“ sei. Des Weiteren gab Israel zu, dass seine Truppen an „einigen zusätzlichen Punkten“ jenseits der Pufferzone weiter im Landesinneren von Syrien operieren, betonte jedoch, dass sie „nicht auf Damaskus vorrücken“ (BBC 10.12.2024) Netanjahu sagte, dass das Gebiet südlich von Damaskus entmilitarisiert wird. Israel werde weder zulassen, dass die Neue Syrische Armee in diesem Gebiet stationiert wird, noch irgendeine Bedrohung für die drusische Gemeinschaft in Südsyrien akzeptieren. Der israelische Außenminister forderte die Umwandlung des Landes in einen „Bundesstaat“ (TRT Arabi 27.2.2025). Der syrische Präsident Ahmad ash-Shara' hat den israelischen Einmarsch verurteilt und gleichzeitig betont, dass die derzeitige Lage im Land „keine neuen Konflikte zulässt“ (AJ 3.2.2025). Russland Russland intervenierte 2015 auf Ersuchen der syrischen Regierung und hatte seitdem Luftunterstützung, Spezialeinheiten, Militärberater, private Militärunternehmen, Schulungen, Waffen und Ausrüstung bereitgestellt. Iran und Russland unterstützten auch bei der Bekämpfung der Terrorgruppe IS im Irak und in der Levante (CIA 31.7.2024). Russland war einer von al-Assads wichtigsten Verbündeten im syrischen Bürgerkrieg. Nach seinem Sturz floh der syrische Machthaber mit seiner Familie nach Russland (Presse 28.1.2025). Russland, das lange ein zentraler Akteur in Syrien war, hat sich weitgehend zurückgezogen, da es nach dem Sturz al-Assads keinen klaren geopolitischen Vorteil mehr sieht (VB Amman 9.2.2025). Anfang Jänner 2025 berichtete der syrische Außenminister gegenüber der Financial Times, dass das Assad-Regime das Land mit etwa 8 Milliarden US-Dollar Schulden bei Russland belastet habe (FT 29.1.2025). Russische Beamte unter der Leitung des stellvertretenden Außenministers, reisten zu Gesprächen mit den neuen syrischen Behörden nach Damaskus, wo auch ein Treffen mit ash-Shara'a stattfand. Russland erklärte sich bereit, Syrien beim Wiederaufbau nach dem Krieg zu unterstützen, gab jedoch zu, dass bei den Gesprächen über die Zukunft seines strategisch wichtigen Luftwaffenstützpunkts und Marinehafens im Land keine Fortschritte erzielt wurden (FT 29.1.2025). Die Übergangsregierung in Syrien hat den Vertrag mit einer russischen Firma für den Betrieb des Mittelmeerhafens Tartus aufgelöst. Das Informationsministerium in Damaskus bestätigte, dass alle Einkünfte aus dem Hafen ab sofort dem syrischen Staat zufließen sollen. Der Vertrag mit der Firma Stroytransgaz sollte ursprünglich bis zum Jahr 2068 laufen. Als Begründung für die Auflösung nannte der Zolldirektor von Tartus, dass die russische Firma ihren Verpflichtungen der Modernisierung des Hafens nicht nachgekommen sei (Tagesschau 23.1.2025). Lediglich die russische Konzession für Betrieb und Ausbaus des Handelshafens in Tartus – nicht des militärischen – wurde einstweilen zurückgezogen. Über die Marinebasis wird noch verhandelt, stellte der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra in einem Interview mit Al Araby klar (Standard 23.1.2025). Während Russland sich nach Jahren der Unterstützung des Assad-Regimes voraussichtlich aus Syrien zurückziehen wird, betonte ash-Shara' die „strategischen Interessen“ mit dem „zweitmächtigsten Land der Welt“. Er wolle nicht, dass Russland Syrien auf eine Weise verlässt, die seine Beziehung zu diesem Land untergräbt (Arabiya 29.12.2024). Russland hat nach dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten al-Assad damit begonnen, eine große Menge an militärischer Ausrüstung und Truppen aus Syrien abzuziehen, wie zwei US-Beamte und ein westlicher Beamter, der mit den Geheimdiensterkenntnissen vertraut ist, berichten. Die Beamten bezeichneten den russischen Rückzug als groß angelegt (CNN 16.12.2024). Russland, hat seine Streitkräfte aus Ost- und Zentralsyrien abgezogen und sein Kontingent in den Luft- und Marinestützpunkten entlang der Mittelmeerküste konsolidiert. Russland verhandelt mit der aufstrebenden Führung des Syriens nach al-Assad über die Beibehaltung dieser Stützpunkte, aber selbst wenn die Gespräche erfolgreich verlaufen, wird Russland keine wichtige Rolle mehr in der Innenpolitik Syriens spielen (Soufan 16.12.2024). Türkei Die Türkei hat Milizen, wie SNA ausgebildet und bewaffnet (CIA 31.7.2024). Die SNA ist offiziell Teil der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) und ist dort dem Verteidigungsministerium untergeordnet (GCSP 10.2020). Die SNA untersteht de facto der Autorität der Türkei, ebenso wie die SIG, wobei Letztere wiederum weniger mächtig ist als die SNA und von dieser regelmäßig ignoriert und übergangen wird. Obwohl die Präsenz der Türkei ein gewisses Maß an Stabilität in die Region bringt, gilt ihre Kontrollzone in Nordsyrien als die unsicherste und am brutalsten regierte. Das ist auf ihre Abhängigkeit von undisziplinierten lokalen Stellvertretern, ihre Unfähigkeit die Querelen der zahlreichen bewaffneten Gruppierungen untereinander zu überwinden und ihre Toleranz gegenüber Missbrauch und Ausbeutung der Zivilbevölkerung zurückzuführen (BI 27.1.2023). Laut The Arab Gulf States Institute in Washington hat Ankara die HTS durch Unterstützung, Anleitung und andere Mittel der Einflussnahme geformt (einschließlich der entscheidenden Hilfe für HTS bei der Verbesserung ihres Images) und versucht, eine gewisse Kontrolle über sie auszuüben (AGSIW 9.12.2024). Nach seinem Sieg in Damaskus verkündete ash-Shara' seine Absicht, strategische Beziehungen zu Ankara aufzubauen (MEE 2.1.2025). Die Türkei hat ihren Einfluss in Syrien ausgebaut und unterstützt islamistische Gruppen, die sich gegen den iranischen Einfluss richten (VB Amman 9.2.2025). Das türkische Verteidigungsministerium hat erklärt, dass Ankara eine militärische Zusammenarbeit mit der neuen syrischen Regierung aufbauen wird (MEE 2.1.2025). Ankara hat seine Botschaft in Damaskus wiedereröffnet und bereits hochrangige Kontakte mit dem Führer der neuen Regierung, Ahmed ash-Shara', aufgenommen (AJ 31.12.2024b). Im Dezember 2024 wies der türkische Präsident seine Minister an, Mängel und Herausforderungen innerhalb der syrischen Infrastruktur zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen, um der neuen syrischen Regierung zu helfen. Im Rahmen dieser Bemühungen besuchten Vertreter des türkischen Energiesektors letzte Woche die syrische Hauptstadt, um einen Bericht über das Stromsystem des Landes zu erstellen, das von häufigen Stromausfällen geplagt wird (MEE 2.1.2025). Der türkische Energieminister Bayraktar erklärte, sein Land sei bereit, Syrien und den Libanon mit Strom zu versorgen. Ein Team von Regierungsvertretern sei bereits in Syrien, um zu besprechen, wie die Energieprobleme des Landes gelöst werden können (AJ 31.12.2024b). Ash-Shara' hat ausdrücklich gesagt, dass er weder die Fähigkeit noch den Wunsch habe, sich heute in den laufenden Kampf mit den Kurden einzumischen, aber er habe nichts dagegen, wenn die Türkei diese Aufgabe allein übernimmt, obwohl er der Meinung ist, dass die Behandlung dieses Dossiers eine Absprache mit den US-Amerikanern erfordert (Akhbar 31.12.2024). USA und internationale Koalition Seit 2012, dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs, unterhalten die USA keine diplomatischen Beziehungen mehr zu Syrien. Die Stützpunkte, die sie in den letzten zehn Jahren im Süden und Osten des Landes errichtet haben, unterliegen keiner syrischen Rechtshoheit. Sie unterstehen der von den USA geführten Anti-IS-Koalition, die im Irak und in Syrien operiert, aber diese Koalition wird bald aufgelöst (NPR 31.12.2024). Trump und ihm nahestehende Beamte äußerten Interesse daran, alle US-Truppen aus Syrien abzuziehen, was das Pentagon dazu veranlasste, Pläne für einen vollständigen Abzug in 30, 60 oder 90 Tagen auszuarbeiten (NBC 5.2.2025). Die von den USA geführte Anti-IS-Koalition wird auf Drängen der irakischen Regierung aufgelöst und durch bilaterale Abkommen ersetzt. Gemäß dem Abkommen zwischen dem Irak und den Vereinigten Staaten werden bis Ende dieses Jahres US-Truppen im von der Bundesregierung kontrollierten Teil des Irak und bis Ende 2026 im von den Kurden kontrollierten Teil des Irak stationiert sein (NPR 31.12.2024). Nach Angaben eines hochrangigen syrischen Kurdenvertreters werden derzeit Gespräche darüber geführt, ob US-amerikanische und französische Truppen ein Grenzgebiet in Nordsyrien sichern könnten, um den Konflikt zwischen der Türkei und den vom Westen unterstützten syrischen Kurden zu entschärfen. Der französische Präsident Emmanuel Macron sagte vor einigen Tagen, dass Paris die SDF, die eine von vielen bewaffneten Oppositionsgruppen während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien war, nicht aufgeben werde (LBCI 8.1.2025; vgl. REU 8.1.2025).Seit 2012, dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs, unterhalten die USA keine diplomatischen Beziehungen mehr zu Syrien. Die Stützpunkte, die sie in den letzten zehn Jahren im Süden und Osten des Landes errichtet haben, unterliegen keiner syrischen Rechtshoheit. Sie unterstehen der von den USA geführten Anti-IS-Koalition, die im Irak und in Syrien operiert, aber diese Koalition wird bald aufgelöst (NPR 31.12.2024). Trump und ihm nahestehende Beamte äußerten Interesse daran, alle US-Truppen aus Syrien abzuziehen, was das Pentagon dazu veranlasste, Pläne für einen vollständigen Abzug in 30, 60 oder 90 Tagen auszuarbeiten (NBC 5.2.2025). Die von den USA geführte Anti-IS-Koalition wird auf Drängen der irakischen Regierung aufgelöst und durch bilaterale Abkommen ersetzt. Gemäß dem Abkommen zwischen dem Irak und den Vereinigten Staaten werden bis Ende dieses Jahres US-Truppen im von der Bundesregierung kontrollierten Teil des Irak und bis Ende 2026 im von den Kurden kontrollierten Teil des Irak stationiert sein (NPR 31.12.2024). Nach Angaben eines hochrangigen syrischen Kurdenvertreters werden derzeit Gespräche darüber geführt, ob US-amerikanische und französische Truppen ein Grenzgebiet in Nordsyrien sichern könnten, um den Konflikt zwischen der Türkei und den vom Westen unterstützten syrischen Kurden zu entschärfen. Der französische Präsident Emmanuel Macron sagte vor einigen Tagen, dass Paris die SDF, die eine von vielen bewaffneten Oppositionsgruppen während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien war, nicht aufgeben werde (LBCI 8.1.2025; vergleiche REU 8.1.2025). Die USA stuft die HTS als Terrororganisation ein (AGSIW 9.12.2024). Im Dezember 2024 haben die USA eine Belohnung in Höhe von 10 Millionen US-Dollar für die Verhaftung des Übergangspräsidenten, Ahmed ash-Shara', gestrichen, nachdem sich hochrangige Diplomaten mit Vertretern von HTS getroffen hatten (BBC 20.12.2024). Ash-Shara' kritisierte die Vereinten Nationen, die es seinen Aussagen zufolge, nicht geschafft haben, die Freilassung eines einzigen Gefangenen zu erwirken oder die Rückkehr eines einzigen Flüchtlings zu ermöglichen (Arabiya 29.12.2024). Quellen AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025b): مقتل أحد المهربين وإصابة ضابط أردني خلال اشتباكات على الحدود السورية [Schmuggler getötet, jordanischer Offizier bei Zusammenstößen an der Grenze zu Syrien verwundet], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5100553-مقتل-أحد-المهربين-وإصابة-ضابط-أردني-خلال-اشتباكات-على-الحدود, Zugriff 13.1.2025 AGSIW - Arab Gulf States Institute in Washington, The (9.12.2024): The Domestic and Regional Impact of the Political Earthquake in Syria, https://agsiw.org/the-domestic-and-regional-impact-of-the-political-earthquake-in-syria, Zugriff 12.12.2024 AJ - Al Jazeera (3.2.2025): إسرائيل تنسحب من مواقع في سوريا [Israel zieht sich von Positionen in Syrien zurück], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/3/إسرائيل-تنسحب-من-مواقع-في-سوريا, Zugriff 4.2.2025 AJ - Al Jazeera (27.1.2025a): كيف يبدو المشهد السياسي في سوريا بعد 50 يوما من خلع الأسد؟ [Wie sieht die politische Szene in Syrien 50 Tage nach dem Sturz von Assad aus?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/27/كيف-يبدو-المشهد-السياسي-في-سوريا-بعد-50, Zugriff 30.1.2025 AJ - Al Jazeera (12.1.2025): الجيش الأردني يحبط محاولة تهريب من سوريا [Jordanische Armee vereitelt Schmuggelversuch aus Syrien], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/12/الجيش-الأردني-يحبط-محاولة-تهريب-من, Zugriff 13.1.2025 AJ - Al Jazeera (31.12.2024b): تركيا تؤكد استعدادها لتزويد سوريا ولبنان بالطاقة [Türkei bestätigt Bereitschaft zu Energielieferungen an Syrien und Libanon], https://www.aljazeera.net/ebusiness/2024/12/31/turkiye-confirms-supply-syria-lebanon-energy, Zugriff 3.1.2025 Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): وقائع من حوارات مع قادة سوريا الجديدة: كيف ينظر الشرع إلى تفاصيل إدارة المرحلة الانتقالية؟ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/وقائع-من-حوارات-مع-قادة--سوريا-الجديدة---كيف-ينظر-الشرع-إلى, Zugriff 3.1.2025 AlHurra - Al-Hurra (2.1.2025): طائرة مساعدات إغائية ثالثة من السعودية إلى سوريا [Drittes Nahrungsmittelhilfsflugzeug aus Saudi-Arabien nach Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/02/طائرة-مساعدات-إغائية-ثالثة-السعودية-سوريا, Zugriff 2.1.2025 Arabiya - Al Arabiya News (29.12.2024): Syria’s new elections and draft constitution: Al-Sharaa outlines timeline, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2024/12/29/syria-s-new-elections-and-draft-constitution-al-sharaa-outlines-timeline, Zugriff 3.1.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (20.12.2024): US scraps $10m bounty for arrest of Syria's new leader Sharaa, https://www.bbc.com/news/articles/c07gv3j818ko, Zugriff 7.1.2025 BBC - British Broadcasting Corporation (10.12.2024): Syria: Which countries have been involved in the war and why?, https://www.bbc.com/news/articles/cd75e8gdy9jo, Zugriff 11.12.2024 BI - Brookings Institution (27.1.2023): Syria’s dissolving line between state and nonstate actors, https://www.brookings.edu/articles/syrias-dissolving-line-between-state-and-nonstate-actors/, Zugriff 25.9.2023 CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security, Zugriff 2.8.2024 CNN - Cable News Network (30.12.2024): Syrian elections could take up to 4 years to organize, de facto leader says, https://edition.cnn.com/2024/12/30/middleeast/syria-elections-four-years-intl/index.html, Zugriff 3.1.2025 CNN - Cable News Network (16.12.2024): Russian military has begun large-scale withdrawal from Syria, US and Western officials say, https://edition.cnn.com/2024/12/16/politics/russia-military-syria-withdrawal/index.html, Zugriff 7.1.2025 FT - Financial Times (29.1.2025): Syrias new rulers press Russia for reparations, https://www.ft.com/content/0fe18a07-2e10-456f-98f2-2d3624b83c75, Zugriff 29.1.2025 GCSP - Geneva Centre for Security Policy (10.2020): The Syrian National Army (SNA): Structure, Functions, and Three Scenarios for its Relationship with Damascus, https://dam.gcsp.ch/files/doc/sna-structure-function-damascus, Zugriff 20.9.2023 LBCI - Lebanese Broadcasting Corporation International (8.1.2025): مسؤولة كردية سورية: بإمكان القوات الأميركية والفرنسية تأمين حدود سوريا الشمالية [Kurdischer Beamter in Syrien: US und französische Streitkräfte können Syriens Nordgrenze sichern], https://www.lbcgroup.tv/news/world/829301/مسؤولة-كردية-سورية-بإمكان-القوات-الأميركية-والفرنسية-تأمين-حدود-سوريا/ar, Zugriff 9.1.2025 MEE - Middle East Eye (2.1.2025): Turkey to establish strategic defence ties and military cooperation with Syria, https://www.middleeasteye.net/news/turkey-establish-strategic-defense-ties-syria, Zugriff 3.1.2025 NBC - NBC News (5.2.2025): Defense Department drafting plans to withdraw all U.S. troops from Syria after recent Trump comments, https://www.nbcnews.com/politics/national-security/dod-drafting-plans-withdraw-us-troops-syria-recent-trump-comments-rcna190726, Zugriff 26.2.2025 NPR - National Public Radio (31.12.2024): Syria’s U.S.-trained opposition fighters wait to learn of their role in a new Syria, https://www.npr.org/2024/12/31/g-s1-39955/syria-opposition-fighters-hts-military-us, Zugriff 3.1.2025 NZZ - Neue Zürcher Zeitung (8.1.2025): Desinformation: Iran will die Lage in Syrien destabilisieren, https://www.nzz.ch/international/desinformation-iran-will-die-lage-in-syrien-destabilisieren-ld.1865238, Zugriff 9.1.2025 NZZ - Neue Zürcher Zeitung (8.12.2024): Syrien: Zusammenbruch des Asad-Regimes und Vormarsch der Rebellen, https://www.nzz.ch/international/syrien-zusammenbruch-des-asad-regimes-und-vormarsch-der-rebellen-ld.1861417, Zugriff 10.12.2024 Presse - Presse, Die (28.1.2025): Erstmals seit Sturz Assads ist eine russische Delegation in Syrien, https://www.diepresse.com/19302373/erstmals-seit-sturz-assads-ist-eine-russische-delegation-in-syrien, Zugriff 29.1.2025 REU - Reuters (8.1.2025): US, French troops could secure Syria’s northern border, Syrian Kurdish official says, https://www.reuters.com/world/us-french-troops-could-secure-syrias-northern-border-syrian-kurdish-official-2025-01-08, Zugriff 9.1.2025 Soufan - Soufan Center, The (16.12.2024): Outside Powers Complicate Post-Assad Stabilization in Syria, https://mailchi.mp/thesoufancenter/outside-powers-complicate-post-assad-stabilization-in-syria?e=86dc7d3075, Zugriff 16.12.2024 Standard - Standard, Der (23.1.2025): Neues Regime in Syrien steigt Russen auf den Schlips, https://www.derstandard.at/story/3000000251967/neues-regime-in-syrien-steigt-russen-auf-den-schlips, Zugriff 29.1.2025 Tagesschau - Tagesschau (23.1.2025): Syrien kündigt Hafen-Vertrag - widersprüchliche Signale an Russland, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-russland-hafen-tartus-100.html, Zugriff 29.1.2025 TRT Arabi - TRT Arabi (27.2.2025): نظام دفاعي وتهديد اجتماعي.. مرحلة جديدة من العدوان الإسرائيلي على سوريا [Verteidigungssystem und soziale Bedrohung Eine neue Phase der israelischen Aggression gegen Syrien], https://www.trtarabi.com/issues/نظام-دفاعي-وتهديد-اجتماعي-مرحلة-جديدة-من-العدوان-الإسرائيلي-على-سوريا-18269157, Zugriff 28.2.2025 VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.2.2025): Informationen zur Sicherheitslage und außenpolitischen Situation in Syrien – Stand Ende Jänner 2025 [erhalten per Mail] Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Trotz des Sturzes der 54-jährigen Diktatur der Familie al-Assad ist der Bürgerkrieg noch lange nicht vorbei (Leb24 13.2.2025). Trotz der Bemühungen der neuen syrischen Regierung bleibt die Sicherheitslage fragil, und die Zukunft Syriens ist von zahlreichen Unsicherheiten geprägt (VB Amman 9.2.2025). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Grandi, beschreibt die Lage vor Ort als "fluid". Sie könne sich nach derzeitigem Stand in alle Richtungen entwickeln (ÖB Amman 6.2.2025). Die neue syrische Übergangsregierung ist nicht in der Lage, das gesamte syrische Staatsgebiet zu kontrollieren (AlHurra 6.2.2025a). Seit Jahresbeginn 2025 hat sich die Sicherheitslage in Syrien nach dem Sturz von Bashar al-Assad weiterhin als instabil erwiesen. Die neuen Machthaber, dominiert von islamistischen Gruppierungen, bemühen sich um die Etablierung von Ordnung und Sicherheit, stoßen jedoch auf erhebliche Herausforderungen (VB Amman 9.2.2025). Außenminister ash-Shaybani gibt Sicherheitsprobleme in Teilen Syriens zu, bezeichnete sie aber als Einzelvorfälle: Offenbar hat die HTS, die offiziell aufgelöst wurde, Schwierigkeiten, ihre teils sehr radikalen islamistischen Untergruppen in den Griff zu bekommen. Zwischen Verfolgung von Regimestraftätern und Racheakten vor allem gegen die Volksgruppe der Alawiten, aus der die al-Assads stammen, ist nicht immer leicht zu unterscheiden (Standard 23.1.2025). Die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung sind bei ihrem Versuch, das Land zu stabilisieren, mit zunehmenden Bedrohungen konfrontiert, darunter gewalttätige Überreste des Regimes, sektiererische Gewalt und Entführungen. Im Nordosten sind die SDF gezielten Angriffen von Zellen des IS und anhaltenden Feindseligkeiten mit der von der Türkei unterstützten SNA ausgesetzt (Etana 22.2.2025). Die fragile Sicherheitslage bedroht weiterhin den politischen Fortschritt, warnte der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien, Geir Pedersen, und verwies auf die anhaltenden Feindseligkeiten im Nordosten, einschließlich täglicher Zusammenstöße, Artilleriebeschuss und Luftangriffe, die Zivilisten und die Infrastruktur treffen (UN News 12.2.2025). In den Gouvernements Syriens kam es weiterhin zu einer Zunahme von Entführungen. Die Civil Peace Group dokumentierte seit dem Sturz des Regimes 64 Entführungsfälle – 19 Opfer wurden später hingerichtet aufgefunden, nur drei führten zu Lösegeldforderungen. Auch Vorfälle sektiererischer Gewalt, die sich hauptsächlich gegen schiitische und alawitische Gemeinschaften richten, sind weit verbreitet (Etana 22.2.2025). Das Middle East Institute berichtet auch von eindeutig sektiererischen Verstößen, wie die Zerstörung eines Schreins im ländlichen Hama durch zwei sunnitische Zivilisten und Fälle von Schikanen an Kontrollpunkten, konstatiert aber, dass die meisten Verstöße, die von Sicherheitskräften in ganz Syrien begangen wurden, sich gegen bestimmte Anhänger des ehemaligen Regimes zu richten scheinen. Eines der drängendsten Probleme sind nicht sektiererisch motivierte Angriffe, sondern vielmehr der undurchsichtige Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben (von denen die meisten aufgrund der Natur des Regimes Alawiten sind) (MEI 21.1.2025). […] Die Kriminalität ist dramatisch gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Freilassung nicht nur politischer Gefangener aus den Gefängnissen (SYRDiplQ1 5.2.2025). Kriminelle Banden und Einzelpersonen suchen weiterhin nach Sicherheits- und Autoritätslücken, die sie in dieser neuen Ära ausnutzen können. Die schwereren Verbrechen ereignen sich in der Regel auf dem Land, wo die Sicherheitspräsenz geringer ist und sich eine höhere Konzentration von Ex-Shabiha [Shabiha sind die irregulären, bewaffneten pro-Assad-Gruppierungen Anm.] befindet (MEI 21.1.2025). Seit islamistische Rebellen im Dezember den langjährigen repressiven Machthaber Bashar al-Assad stürzten, kam es in mehreren Gebieten zu Zusammenstößen und Schießereien, wobei Sicherheitsbeamte bewaffnete Anhänger der vorherigen Regierung beschuldigten (FR24 1.3.2025). In mehreren Gebieten in Syrien kommt es weiterhin zu Zwischenfällen mit verirrten Kugeln. Im Februar sind bei solchen Vorfällen 18 Menschen, darunter drei Frauen und vier Kinder, getötet und vier weitere, darunter zwei Kinder, verwundet worden. Die Opfer verteilen sich auf die von der Regierung in Damaskus, der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der SNA kontrollierten Gebiete. Diese Zwischenfälle werden durch die Verbreitung von Waffen unter der Zivilbevölkerung verschärft (SOHR 24.2.2025b). Sicherheitskräfte sind immer noch dabei, Überbleibsel des Regimes im ganzen Land auszuheben, die häufig Mitglieder der Allgemeinen Sicherheit und Checkpoints ins Visier genommen haben. ETANA verzeichnete Angriffe von Pro-Regime-Gruppen auf Mitglieder der Allgemeinen Sicherheit in Rif Dimashq, Ost-Dara'a und West-Homs. Auch in Hama und Jableh, in der Nähe der Hmeimim-Basis, kam es zu Zusammenstößen. Sicherheitskräfte haben in ehemaligen Regimegebieten von Deir ez-Zour mehrere Operationen durchgeführt (Etana 22.2.2025). Während Zehntausende auf die Initiative der Versöhnungsprozesse eingingen, lehnten bewaffnete Gruppierungen von Regimeüberbleibseln sie ab, vor allem an der syrischen Küste, wo hohe Offiziere des Assad-Regimes stationiert waren. Im Laufe der Zeit flohen diese Gruppierungen in die Bergregionen und begannen, Spannungen zu schüren, die Lage zu destabilisieren und sporadische Angriffe auf die Regierungstruppen zu verüben (AJ 10.3.2025c). Bis Anfang März 2025 beschränkten sich solche Übergriffe auf kleine Ausbrüche von willkürlicher Selbstjustiz und waren nicht Teil von groß angelegter, organisierter Gewalt. Am 6.3.2025 jedoch überfielen Aufständische des Assad-Regimes die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung in der westlichen Küstenstadt Jableh im Gouvernement Latakia und töteten 30 von ihnen (viele wurden später verbrannt oder in flachen Massengräbern aufgefunden) (TWI 10.3.2025). Die Anhänger des gestürzten Assad-Regimes riefen zu einem Aufstand auf. Ungefähr zur Zeit der ersten Angriffe gab eine Gruppierung, die sich selbst als "Militärrat für die Befreiung Syriens" bezeichnet, eine Erklärung ab, in der sie schwor, die Regierung zu stürzen (FT 10.3.2025). Unmittelbar nach dem Hinterhalt riefen die syrischen Sicherheitskräfte zu einer allgemeinen Mobilisierung über die bereits in der Küstenregion stationierten Einheiten hinaus auf und zur Ausrottung ehemaliger Regimegegner (TWI 10.3.2025). Sicherheitskräfte, die durch Verstärkung unterstützt wurden, begannen, gegen die Loyalisten des Assad-Regimes zu kämpfen und sie aus den Dörfern an der Küste Syriens zurückzudrängen. Die Loyalisten zogen sich aufs Land zurück, wobei sie Staatseigentum niederbrannten und mordeten. Als syrische Regierungstruppen und bewaffnete Zivilisten begannen, in alawitische Dörfer im Nordwesten Syriens einzudringen, tauchten Videos von Misshandlungen auf. Zivilisten berichteten von Massenmorden durch Sicherheitskräfte, was von Menschenrechtsgruppen bestätigt wurde (Guardian 10.3.2025). Laut dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) war es ein Fehler, dass die Regierung in Damaskus in den Moschen zur Mobilisierung aufgerufen hatte. Dies habe zu einem Zustrom von Kämpfern von außerhalb der Region geführt, um Alawiten zu massakrieren (Sky News 9.3.2025a). Laut einem Freiwilligen der Nichtregierungsorganisation Weißhelme kamen Menschen aus allen Städten Syriens, um Rache zu üben (C4 9.3.2025). Die überwiegende Mehrheit der rechtswidrigen Tötungen von Zivilisten und Gefangenen durch syrische Sicherheitskräfte wurde laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR) von zwei bestimmten Fraktionen sowie von Personen begangen, die sich Militärkonvois angeschlossen hatten. Konkret waren die beiden Fraktionen, die für die meisten Tötungen von Zivilisten verantwortlich sind, die Suleiman Shah Division [auch: Abu Amsha-Division oder Amsha-Division] und die Hamza-Division. Beide Fraktionen und ihre Anführer stehen wegen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen, darunter Vergewaltigung und Folter, unter US-Sanktionen (Guardian 10.3.2025). Laut Washington Institute for Near Eeast Policiy umfasste die Mobilisierung drei von den USA sanktionierte Milizen der von der Türkei unterstützten SNA: Jaysh ash-Sharqiya, Sultan Suleiman Shah Division und die Hamza-Division. Sie wurden zuvor wegen Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Nordwesten Syriens angeklagt. An den Kämpfen waren auch ausländische Dschihad-Kämpfer der von den USA gelisteten Gruppierung Ansar at-Tawhid und lokale syrische Zivilisten beteiligt, die die Kriegsverbrechen des Regimes rächen wollten (TWI 10.3.2025). Die Gruppierungen stehen nominell unter der Schirmherrschaft des neuen Staates, wobei Abu Amsha zum Leiter der Militärbrigade der Provinz Hama ernannt wurde. In Wirklichkeit übt der Staat jedoch nur begrenzte Kontrolle über sie aus. […] Die Bewaffneten, die die Massaker verübten, seien keine Bewohner der syrischen Küste, sondern stammten aus anderen Gouvernements und seien teilweise ausländischer Herkunft wie Usbeken, Tschetschenen und zentralasiatische Kämpfer (Sky News 9.3.2025a). Am 9.3.2025 gab eine syrische Sicherheitsquelle an, dass sich die Kämpfe in der Umgebung der Städte Latakia, Jabla und Baniyas etwas beruhigt hätten, während die Streitkräfte die umliegenden Berggebiete durchsuchten, in denen sich schätzungsweise 5.000 pro-Assad-Aufständische versteckt hielten (Sky News 9.3.2025b). Der Sprecher des Verteidigungsministeriums gab am 10.3.2025 das Ende der Militäroperation gegen die Überreste des Regimes in den Küstengebieten bekannt. Er betonte, dass die öffentlichen Einrichtungen ihre Arbeit wieder aufnehmen können, um die Rückkehr zum normalen Leben vorzubereiten, und dass die Sicherheitskräfte weiter daran arbeiten werden, die Stabilität und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten (SANA 10.3.2025a). Der Gouverneur von Tartus betonte am 9.3.2025, dass die Provinz nach dem Sieg über die Überreste des untergegangenen Regimes eine allmähliche Rückkehr ins öffentliche Leben erlebt (SANA 9.3.2025a). In den meisten Vierteln der Stadt Latakia hat am 10.3.2025 das normale Leben wieder begonnen, nachdem die Angriffe der Überreste des ehemaligen Regimes vereitelt und die Sicherheit in der Stadt wiederhergestellt wurde (SANA 10.3.2025b). Nach der Ankündigung der Regierung in Damaskus über den Abschluss der Sicherheitskampagne an der syrischen Küste stürmten Gruppen von bewaffneten Männern, die dem Verteidigungsministerium angehören, die Stadt Harison in der Umgebung von Baniyas, wo sie Häuser und Eigentum von Zivilisten plünderten und in Brand setzten (SOHR 10.3.2025c). Die Lage in den Städten mag stabiler sein, aber in ländlicheren Gegenden finden abseits der Medien eklatante Rechtsverletzungen statt. Die Zwangsumsiedlungen gehen weiter (Sky News 9.3.2025). Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe variierte stark (Guardian 9.3.2025). Laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR), das umfassende Dokumentationsstandards anwendet und als unabhängig gilt, haben Anhänger des Assad-Regimes 383 Menschen getötet, darunter 211 Zivilisten und 172 syrische Sicherheitskräfte, während syrische Sicherheitskräfte 396 Menschen getötet haben, darunter Zivilisten und entwaffnete Kämpfer (Guardian 10.3.2025). Syrische Sicherheitsquellen gaben an, dass mehr als 300 ihrer Mitglieder bei Zusammenstößen mit Angehörigen der ehemaligen Syrischen Arabischen Armee, bei koordinierten Angriffen und Hinterhalten auf ihre Streitkräfte getötet wurden (Sky News 9.3.2025b). Es wurden Massengräber mit Dutzenden von toten Mitgliedern gefunden (AJ 9.3.2025). Die syrischen Sicherheitskräfte töteten 700 ehemalige Soldaten und bewaffnete Männer, die dem ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad treu ergeben waren, oder sogenannte Regimeüberreste (Arabiya 9.3.2025). Dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge wurden 745 alawitische Zivilisten aus konfessionellen Gründen getötet, wobei er betonte, dass sie nicht an den Kämpfen beteiligt waren oder mit dem Regime in Verbindung standen (Sky News 9.3.2025a). Darüber hinaus wurden 125 Mitglieder der Sicherheitskräfte und 150 alawitische Kämpfer getötet (Sky News 9.3.2025). Die meisten der von Regierungstruppen getöteten Zivilisten waren Alawiten, aber auch einige Christen wurden als tot bestätigt. Unter den getöteten Aufständischen des ehemaligen Regimes befanden sich Sunniten, Alawiten und Christen (TWI 10.3.2025). Laut der Vereinten Nationen kam es zu Tötungen ganzer Familien (UN News 9.3.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) zog am 11.3.2025 Bilanz und verzeichnete eine Gesamtzahl von 1.093 Todesopfern vom Eintreffen bewaffneter Männer zur Unterstützung der Sicherheitskräfte bis zum 11.3.
- Insgesamt wurden 44 Massaker verübt (SOHR 11.3.2025). Eine nicht näher genannte Beobachtungsgruppe verzeichnete der BBC zufolge mehr als 1.500 Todesopfer, darunter 1.068 Zivilisten (BBC 10.3.2025). Laut Aussage des Leiters von SOHR wurden Zehntausende Häuser geplündert und niedergebrannt (Sky News 9.3.2025a). Ein Freiwilliger der syrischen NGO Weißhelme (White Helmets) berichtete, dass seine Organisation am 5.3.2025 auf mehr als 40 Brände im Küstengebiet reagieren musste, bevor in der darauffolgenden Nacht die Schießerei begonnen hatte. Es wurde auch einer der Krankenwagen der Weißhelme angegriffen, ebenso das Krankenhaus und Kontrollpunkte (C4 9.3.2025). […] Diese Eskalation war nicht auf Latakia im Westen Syriens beschränkt, denn auch in anderen Gebieten am Rande der Hauptstadt Damaskus und in Dara'a kam es zu bewaffneten Zusammenstößen (AlHurra 8.3.2025). Unbekannte bewaffnete Männer in einem Auto warfen am 10.3.2025 Granaten und eröffneten das Feuer mit Maschinengewehren auf das Hauptquartier der allgemeinen Sicherheitskräfte im Stadtteil al-Mezzeh in Damaskus. Es kam zu Zusammenstößen zwischen den Angreifern und den Sicherheitskräften (SOHR 10.3.2025d). Übergangspräsident ash-Shara' richtete einen dreißigtägigen Untersuchungsausschuss, der die tatsächlichen Geschehnisse untersuchen soll, ein. Im Gegensatz zu den früheren Ernennungen der Übergangsregierung für Ausschüsse, Ministerien und Provinzämter sind die sieben Mitglieder dieses neuen Ausschusses nicht mit HTS oder ihrer Verbündeten in Verbindung gebracht worden (TWI 10.3.2025). Der Ausschuss soll seinen Bericht dem Chef der syrischen Übergangsregierung, Ahmad ash-Shara', spätestens 30 Tage nach der Entscheidung zur Bildung des Ausschusses vorlegen (BBC 9.3.2025a). Er hat zur Aufgabe, die Ursachen, Umstände und Bedingungen aufzudecken, die zu diesen Ereignissen geführt haben, die Verletzungen zu untersuchen, denen die Zivilbevölkerung ausgesetzt war, die Verantwortlichen zu identifizieren, die Angriffe auf öffentliche Einrichtungen und Mitarbeiter der Sicherheitskräfte und der Armee zu untersuchen, die Verantwortlichen zu identifizieren und diejenigen, die nachweislich an den Verbrechen und Verletzungen beteiligt waren, an die Justiz zu verweisen (SANA 9.3.2025b). Am 9.3.2025 begannen die Behörden, gegen diejenigen vorzugehen, die Gewalttaten gegen Zivilisten begangen hatten. Die syrische Übergangsregierung verhaftete sogenannte undisziplinierte Gruppen, die in den letzten Tagen während der Säuberungsaktionen Sabotageakte begangen hatten. Sie sollen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie die Anweisungen des Kommandos missachteten (Arabiya 9.3.2025). Viele Beobachter sind sich einig, dass trotz der starken Präsenz interner Faktoren auch der externe regionale Faktor bei den Unruhen in der syrischen Küstenregion eine wichtige Rolle spielte. Syrische Sicherheitsquellen weisen darauf hin, dass Iran in die Ereignisse in der Region verwickelt war und dass er die Überreste des Regimes von Bashar al-Assad finanzierte und bewaffnete, die zwischen der Küste und der Provinz Homs unterwegs waren und aufgrund der instabilen Sicherheitslage in den Osten Syriens vordringen konnten (BBC 9.3.2025b). Israel drang nach dem Sturz des Assad-Regimes in Grenzdörfer in Syrien ein und bezeichnete dies als vorübergehende Maßnahme zum Schutz seiner eigenen Sicherheit. Während israelische Politiker seit Monaten deutlich machen, dass sie beabsichtigen, ihre Truppen in den Grenzregionen zu belassen, die eigentlich eine von internationalen Friedenstruppen überwachte Pufferzone sein sollte, stellen ihre Erklärungen über ein ent