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{'item': 'W615 2312778-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum16.02.2026 GeschäftszahlW615 2312778-1 Spruch, W615 2312778-1/16E W615 2312780-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hans-Werner LEHNER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , und 2.) mj. XXXX , geb. XXXX , beide StA. Iran, 2.) gesetzlich vertreten durch 1.), beide vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Sebastian SIUDAK, Blütenstraße 15/5/5.13, 4040 Linz, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.03.2025, zu den Zahlen 1). XXXX und 2.) XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.01.2026 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hans-Werner LEHNER über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , und 2.) mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , beide StA. Iran, 2.) gesetzlich vertreten durch 1.), beide vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Sebastian SIUDAK, Blütenstraße 15/5/5.13, 4040 Linz, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.03.2025, zu den Zahlen 1). römisch 40 und 2.) römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.01.2026 zu Recht: A) Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Die beschwerdeführende Partei 1 (in der Folge „BP 1“) – eine iranische Staatsangehörige – stellte am 14.01.2025 für sich und ihren minderjährigen Sohn, die beschwerdeführende Partei 2 (in der Folge „BP 2“), Anträge auf internationalen Schutz in Österreich.
  2. Die BP 1 wurde am 14.01.2025 einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen.
  3. Am 06.02.2025 wurde die BP 1 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge „BFA“) niederschriftlich einvernommen.
  4. Mit Bescheiden des BFA vom 21.03.2025, zu den Zahlen 1). XXXX und 2.) XXXX , wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien (in der Folge „BP“) auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Iran gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG wurde den BP nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen sie Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in den Iran zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für ihre freiwillige Ausreise 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.).
  5. Mit Bescheiden des BFA vom 21.03.2025, zu den Zahlen 1). römisch 40 und 2.) römisch 40 , wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien (in der Folge „BP“) auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Iran gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG wurde den BP nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen sie Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG in den Iran zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für ihre freiwillige Ausreise 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.).
  6. Mit Schriftsatz ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 27.04.2025 erhoben die BP fristgerecht Beschwerden gegen die Bescheide des BFA vom 21.03.2025 (zugestellt am 02.04.2025).
  7. Am 16.05.2025 wurden die Beschwerden dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt.
  8. Mit Schriftsatz ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 20.01.2026 erstatteten die BP eine Urkundenvorlage.
  9. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 22.01.2026 in Anwesenheit der BP 1 und ihres rechtsfreundlichen Vertreters im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Farsi eine mündliche Verhandlung durch. Ein Behördenvertreter ist entschuldigt nicht erschienen. In der Verhandlung wurden die Zeugen XXXX und XXXX einvernommen.
  10. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 22.01.2026 in Anwesenheit der BP 1 und ihres rechtsfreundlichen Vertreters im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Farsi eine mündliche Verhandlung durch. Ein Behördenvertreter ist entschuldigt nicht erschienen. In der Verhandlung wurden die Zeugen römisch 40 und römisch 40 einvernommen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  11. Feststellungen: 1.
  12. Zur Person der beschwerdeführenden Parteien und zu ihrem Privat- und Familienleben: Zu den beschwerdeführenden Parteien 1 und 2: Die BP tragen die im Kopf des Erkenntnisses angeführten Namen und wurden an den dort angeführten Daten geboren. Ihre Identität steht fest. Die BP sind Staatsangehörige des Iran und gehören der Volksgruppe der Perser an. Die BP reisten im Juli 2024 mittels eines Visums D in das österreichische Bundesgebiet ein und hielten sich in der Folge aufgrund einer der BP 1 erteilten Aufenthaltsbewilligung Student mit Gültigkeit bis zum 15.01.2025 bzw. aufgrund einer der BP 2 erteilten Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft (mit Student) in Österreich auf. Am 14.01.2025 stellte die BP 1 Anträge auf internationalen Schutz für sich und die BP
  13. Zur beschwerdeführenden Partei 1: Die BP 1 spricht Farsi als Muttersprache und verfügt über Kenntnisse der deutschen Sprache. Es kann nicht festgestellt werden, dass die BP 1 an einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung leidet. Die BP 1 wurde in XXXX in eine muslimisch-schiitische Familie geboren und ist in XXXX aufgewachsen. Dort besuchte sie zwölf Jahre lang die Schule und erlangte den Schulabschluss. Anschließend studierte sie vier Jahre lang an der Universität in XXXX Kunst und ging einer Tätigkeit als Künstlerin nach. Sie hatte ein Atelier und war freiberuflich selbständig tätig. Vor ihrer Ausreise aus dem Iran lebte die BP 1 für ein Jahr in XXXX .Die BP 1 wurde in römisch 40 in eine muslimisch-schiitische Familie geboren und ist in römisch 40 aufgewachsen. Dort besuchte sie zwölf Jahre lang die Schule und erlangte den Schulabschluss. Anschließend studierte sie vier Jahre lang an der Universität in römisch 40 Kunst und ging einer Tätigkeit als Künstlerin nach. Sie hatte ein Atelier und war freiberuflich selbständig tätig. Vor ihrer Ausreise aus dem Iran lebte die BP 1 für ein Jahr in römisch 40 . Die BP 1 ist mit einem iranischen Staatsangehörigen verheiratet. Der Ehemann der BP 1 ist im Iran aufhältig. Der minderjährige Sohn der BP 1, die BP 2, stammt aus einer früheren Ehe. Die BP 1 ist zur Obsorge über die BP 2 berechtigt. Die BP 1 lebt gemeinsam mit der BP 2 in Österreich. Die BP 2 wird von der BP 1 betreut. Die BP 1 hat eine Schwester und drei Brüder. Die Eltern der BP 1, ihre Schwester, zwei ihrer Brüder und Verwandte mütterlicherseits leben in XXXX . Verwandte väterlicherseits leben in XXXX . Die BP 1 stand bis zu den jüngsten Protesten im Iran in regelmäßigem, täglichem Kontakt mit ihrer Familie im Iran und hatte auch danach weiterhin Kontakt. Die Eltern der BP 1 sind seit ca. 25 Jahren Inhaber einer Dienstleistungsfirma. Die Schwester der BP 1 studierte Elektrotechnik und ist als Ingenieurin tätig. Ein Bruder der BP 1 studierte Bauwesen und ist ebenfalls als Ingenieur tätig. Ein weiterer Bruder ist Inhaber eines Haushaltsgerätegeschäfts. Die wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation der Familie der BP 1 im Iran ist gut, sie besitzt Eigentum und Grundstücke. Die BP 1 hat Freunde im Iran, mit denen sie in Kontakt steht.Die BP 1 hat eine Schwester und drei Brüder. Die Eltern der BP 1, ihre Schwester, zwei ihrer Brüder und Verwandte mütterlicherseits leben in römisch 40 . Verwandte väterlicherseits leben in römisch 40 . Die BP 1 stand bis zu den jüngsten Protesten im Iran in regelmäßigem, täglichem Kontakt mit ihrer Familie im Iran und hatte auch danach weiterhin Kontakt. Die Eltern der BP 1 sind seit ca. 25 Jahren Inhaber einer Dienstleistungsfirma. Die Schwester der BP 1 studierte Elektrotechnik und ist als Ingenieurin tätig. Ein Bruder der BP 1 studierte Bauwesen und ist ebenfalls als Ingenieur tätig. Ein weiterer Bruder ist Inhaber eines Haushaltsgerätegeschäfts. Die wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation der Familie der BP 1 im Iran ist gut, sie besitzt Eigentum und Grundstücke. Die BP 1 hat Freunde im Iran, mit denen sie in Kontakt steht. Die BP 1 lebt in Österreich nicht in einer Lebensgemeinschaft. Ein Bruder der BP 1 und dessen Ehefrau sind in Österreich aufhältig. Die BP 1 steht mit diesen in Kontakt. Die BP 1 hat soziale Anknüpfungspunkte in Österreich, engere freundschaftliche Kontakte der BP 1 in Österreich bestehen nicht. Die BP 1 erbrachte als Studentin der Kunstgeschichte in Österreich keine Studienleistungen. Die BP 1 bestand am 31.10.2023 die Prüfung „ÖSD Zertifikat A2“ am XXXX in XXXX . Im Wintersemester 2024/25 war die BP 1 am XXXX der Universität XXXX in einem Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienganges der XXXX Universitäten eingeschrieben. Im Zeitraum von 02.09.2024 bis 25.09.2024 nahm die BP 1 an einem „Deutsch Integrationskurs B1, Teil 1“ des XXXX teil. Im Zeitraum von 28.04.2025 bis 22.05.2025 nahm die BP 1 an einem Kurs „Deutsch A1 – Teil 1 Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache-Integrationskurs“ des XXXX teil. Im Zeitraum von 07.07.2025 bis 25.07.2025 nahm die BP an einem „Deutsch Integrationskurs A1, Teil 2“ des XXXX teil. Im Zeitraum von 06.10.2025 bis 01.12.2025 nahm die BP an einem Deutschkurs B1/1 des XXXX teil, wobei eine Anwesenheit von 75% nicht erreicht wurde.Die BP 1 bestand am 31.10.2023 die Prüfung „ÖSD Zertifikat A2“ am römisch 40 in römisch 40 . Im Wintersemester 2024/25 war die BP 1 am römisch 40 der Universität römisch 40 in einem Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienganges der römisch 40 Universitäten eingeschrieben. Im Zeitraum von 02.09.2024 bis 25.09.2024 nahm die BP 1 an einem „Deutsch Integrationskurs B1, Teil 1“ des römisch 40 teil. Im Zeitraum von 28.04.2025 bis 22.05.2025 nahm die BP 1 an einem Kurs „Deutsch A1 – Teil 1 Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache-Integrationskurs“ des römisch 40 teil. Im Zeitraum von 07.07.2025 bis 25.07.2025 nahm die BP an einem „Deutsch Integrationskurs A1, Teil 2“ des römisch 40 teil. Im Zeitraum von 06.10.2025 bis 01.12.2025 nahm die BP an einem Deutschkurs B1/1 des römisch 40 teil, wobei eine Anwesenheit von 75% nicht erreicht wurde. Am 01.01.2025 schloss die BP 1 einen Arbeitsvertrag mit der XXXX über eine Tätigkeit als Kassahilfskraft bei XXXX mit einer regelmäßigen wöchentlichen Normalarbeitszeit von 20 Stunden und einem Monatslohn in Höhe von EUR 1013,00 brutto. Seit ca. einem Monat arbeitet die BP bei XXXX an der Kassa. Die BP steht nicht im Bezug von Leistungen aus der Grundversorgung.Am 01.01.2025 schloss die BP 1 einen Arbeitsvertrag mit der römisch 40 über eine Tätigkeit als Kassahilfskraft bei römisch 40 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Normalarbeitszeit von 20 Stunden und einem Monatslohn in Höhe von EUR 1013,00 brutto. Seit ca. einem Monat arbeitet die BP bei römisch 40 an der Kassa. Die BP steht nicht im Bezug von Leistungen aus der Grundversorgung. Die BP ist in Österreich strafrechtlich unbescholten und hat keine Verwaltungsübertretungen begangen. Zur beschwerdeführenden Partei 2: Die BP 2 spricht Farsi als Muttersprache und verfügt über Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie ist gesund. Die BP 2 wurde in XXXX geboren und besuchte im Iran die Schule.Die BP 2 wurde in römisch 40 geboren und besuchte im Iran die Schule. Sie steht mit ihrer Familie im Iran und mit dort lebenden gleichaltrigen Verwandten in Kontakt. Ein Onkel der BP 2 und dessen Ehefrau sind in Österreich aufhältig. Die BP 2 steht mit diesen in Kontakt. Die BP 2 besucht in Österreich als außerordentlicher Schüler die Mittelschule. Im Schuljahr 2024/25 besuchte sie die Deutschförderklasse (
  14. Schulstufe) der Mittelschule XXXX .Die BP 2 besucht in Österreich als außerordentlicher Schüler die Mittelschule. Im Schuljahr 2024/25 besuchte sie die Deutschförderklasse (
  15. Schulstufe) der Mittelschule römisch 40 . Die BP 2 hat Freunde in Österreich in und außerhalb der Schule. 1.
  16. Zu den Fluchtgründen und zur Rückkehr der beschwerdeführenden Partei in den Iran: Die BP 1 besucht seit Dezember 2024 die Gemeinde XXXX der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und wurde in dieser Gemeinde nach einer mehrmonatigen Taufvorbereitung am XXXX getauft. Die BP 1 nimmt regelmäßig an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Sie begrüßt bei Gottesdiensten die Teilnehmer und hat sich freiwillig für einen Teil der Reinigung bereiterklärt. Die BP 1 besucht einen sonntags stattfindenden Bibelkurs. Einmal hat die BP 1 ein krankes Gemeindemitglied besucht und diesem beim Geschirr abwaschen und Wohnung aufräumen geholfen.Die BP 1 besucht seit Dezember 2024 die Gemeinde römisch 40 der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und wurde in dieser Gemeinde nach einer mehrmonatigen Taufvorbereitung am römisch 40 getauft. Die BP 1 nimmt regelmäßig an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Sie begrüßt bei Gottesdiensten die Teilnehmer und hat sich freiwillig für einen Teil der Reinigung bereiterklärt. Die BP 1 besucht einen sonntags stattfindenden Bibelkurs. Einmal hat die BP 1 ein krankes Gemeindemitglied besucht und diesem beim Geschirr abwaschen und Wohnung aufräumen geholfen. Die BP 1 verfügt über ein Instagram-Profil mit dem Profilnamen XXXX . Dieses Profil ist privat und verfügt über XXXX Beiträge und XXXX Follower. Die BP 1 hat auf diesem Profil insgesamt vier „Storys“ mit christlichem Inhalt gepostet.Die BP 1 verfügt über ein Instagram-Profil mit dem Profilnamen römisch 40 . Dieses Profil ist privat und verfügt über römisch 40 Beiträge und römisch 40 Follower. Die BP 1 hat auf diesem Profil insgesamt vier „Storys“ mit christlichem Inhalt gepostet. Die BP 1 ist nicht ernstlich und aus innerer Überzeugung zum Christentum konvertiert. Bei der im Verfahren vorgebrachten Konversion handelt es sich um eine Scheinkonversion. Der christliche Glaube ist nicht zu einem Bestandteil ihrer Identität geworden. Die BP 1 hätte im Falle einer Rückkehr in den Iran nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung aufgrund ihrer Religion zu befürchten. Sie hätte im Falle einer Rückkehr in den Iran auch nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung seitens privater Dritter zu befürchten. Die BP 1 hat im Iran nicht an Demonstrationen teilgenommen. Sie hätte im Falle einer Rückkehr in den Iran nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung aufgrund ihrer politischen Gesinnung zu befürchten. Die BP 1 hatte im Iran wegen der Bekleidungsvorschriften keine Probleme mit den iranischen Behörden. Sie hätte im Falle einer Rückkehr in den Iran nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung aufgrund ihres Lebensstils zu befürchten. Die BP 2 hätte im Falle einer Rückkehr in den Iran nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung zu befürchten. Die BP waren im Iran keiner aktuellen, unmittelbaren persönlichen und konkreten Verfolgung, Bedrohung oder sonstigen Gefährdung ausgesetzt und wären im Falle ihrer Rückkehr dorthin nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit einer solchen ausgesetzt. Weiters bedeutet eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der BP in den Iran keine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur Konvention oder würde für sie als Zivilpersonen eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit mit sich bringen.Weiters bedeutet eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der BP in den Iran keine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2,, Artikel 3, EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur Konvention oder würde für sie als Zivilpersonen eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit mit sich bringen. 1.
  17. Länderfeststellungen: 1.3.
  18. Auszug aus den Länderinformationen der Staatendokumentation zum Iran aus dem COI-CMS, Version 11, Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12: Länderspezifische Anmerkungen Letzte Änderung 2026-01-12 13:11 Aktualisierungshinweis Bei der gültigen Aktualisierung handelt es sich um eine Teilaktualisierung der Länderinformationen vom 17.7.
  19. Die inhaltliche Aktualisierung ausgewählter Kapitel erfolgte bis zum 12.12.2025, mit Ausnahme des Kapitels "Politische Lage", das zuletzt am 12.1.2026 (vormittags) um Informationen zu den seit Ende Dezember 2025 stattfindenden, großflächigen Protesten ergänzt wurde (s. Abschnitt "Demokratische Teilhabe und Proteste" des Kapitels). Die mit Stand 11.1.2026 (abends) fortlaufenden Proteste werden von der Staatendokumentation weiter beobachtet. Wesentliche Änderungen der Lage werden, entsprechend den Standards der Staatendokumentation, gegebenenfalls in die Länderinformationen eingearbeitet. Anmerkung zur israelischen Operation "Rising Lion" und dem anschließenden militärischen Konflikt zwischen Iran und Israel (13.-24.6.2025) In Einklang mit dem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag der Staatendokumentation werden nachstehend asylrelevante Tatsachen aufgearbeitet. Informationen zur völkerrechtlichen Einordnung der Operation "Rising Lion", der US-amerikanischen Operation "Midnight Hammer" und Irans militärischer Antwort auf die Operationen werden daher nicht wiedergegeben. Anmerkungen zu verwendeten Begriffen "Iran" ist ein sehr alter Ländername, der von Rezā Schāh zwischen den beiden Weltkriegen wiederbelebt wurde und in Farsi ohne Artikel verwendet wird. Insofern besteht kein Grund, "Iran" mit dem Artikel zu benutzen. Dass die deutsche Umgangssprache in diesem Fall heute meist vom Artikel Gebrauch macht, liegt vielmehr an einer fehlerhaften Übersetzung aus dem Französischen. Das Iranistik-Institut der Uni Marburg empfiehlt daher für das Deutsche die Verwendung ohne Artikel. Dieser Empfehlung wird in den vorliegenden Länderinformationen Folge geleistet. In diesen Länderinformationen wird der Begriff "Regime" als eine durch Regierung, Verwaltungsapparat und andere Akteure verkörperte Staatsgewalt verstanden, ohne eine Wertung bezüglich der Legitimität der Herrschaft vorzunehmen. "Regime" umfasst dabei - im Gegensatz zu "Regierung" im deutschen Sprachgebrauch - nicht nur die offizielle exekutive Staatsgewalt eines Herrschaftssystems, sondern darüber hinaus auch informelle Machtstrukturen, die im iranischen Kontext erheblichen Einfluss auf Entscheidungen und Handeln der Regierung nehmen können. "Regime" wird dem Begriff "Regierung" im Sinne einer präzisen Ausdrucksweise nachstehend daher dann vorgezogen, wenn diese informellen Aspekte des Machtapparats mitgemeint sind. Anmerkung zu Währungsumrechnungen In Iran gibt es verschiedene Wechselkurse für die Landeswährung Rial (IRR), die mitunter beträchtlich variieren und mit unterschiedlichen Berechtigungen zugänglich sind. Informationen zum System der multiplen Wechselkurse in Iran können dem im Dezember 2024 veröffentlichten Themenbericht der Staatendokumentation "Finanztransfers zwischen Iran und Europa" entnommen werden, der im COI-CMS und auf ecoi.net zu finden ist. Bei Währungsumrechnungen von IRR in EUR oder USD wird nachstehend auf den Kurs auf dem freien Markt Bezug genommen, so nicht anders angegeben. Hierzu wurden Nachrichtenartikel sowie die Währungsrechner https://www.bonbast.com/ und https://alanchand.com/en/currencies-price/eur verwendet. Anmerkung zur Datenlage Iran zählt zu den repressivsten Staaten für Journalisten weltweit (s. Kap. Meinungs- und Pressefreiheit samt seiner Unterkapitel, die auch umfangreich auf Internetsperren eingehen). Hinzu kommt, dass es sich bei der jüngst auch militärisch eskalierten Auseinandersetzung zwischen Iran und Israel (und in weiterer Folge den USA) auch um einen Konflikt um Narrative handelt. So sind sowohl bestimmte Angaben über Vorfälle in Iran - oder ihrer Anzahl - als auch Aussagen von Regierungsvertretern, die sich auf nachrichtendienstliche Informationen berufen, nicht verifizierbar. Nachstehend wurde versucht, mittels Triangulation und unter Rückgriff auf Wissen von externen Experten sowie dem in der Staatendokumentation vorhandenen Amtswissen dem gesetzlich festgelegten Auftrag der Staatendokumentation nachzukommen, Tatsachen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten. Es wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen immer nur um eine vorläufige Annäherung an die Wirklichkeit handeln kann und insbesondere quantitative Angaben eher als ungefähre Richtwerte, denn als absolute Größen gesehen werden sollten. Die im Kapitel Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025 zitierte Vorfallsdatenbank ACLED (Armed Conflict Location and Event Data) erfasst sicherheitsrelevante Vorfälle und Todesopfer mittels Medienbeobachtung sowie unter Rückgriff auf lokale Partnerorganisationen und diverse Berichte, d. h. es werden öffentlich verfügbare Meldungen über sicherheitsrelevante Vorfälle gesammelt und die relevanten Ereignisse anhand eines vorgegebenen Codierschemas und vorgegebener Definitionen in den Vorfallsdatensatz aufgenommen. ACLED erfasst dabei verschiedene Arten von gewaltsamen Vorfällen, wobei in den vorliegenden Länderinformationen aufgrund der Art des beschriebenen Konflikts nur die Kategorien "battles" (Kämpfe) und "explosions/remote violence" (Explosionen/Gewalt ohne die physische Anwesenheit des Gewaltausübenden, z. B. Luftanschläge/Drohnenangriffe, Raketenangriffe etc.) berücksichtigt wurden. ACLED verwendet bei der Zählung der Todesopfer die kleinste in den Quellen zu findende Anzahl an Todesopfern. Sind die Angaben zu den Todesopfern in den Quellen ungenau (z. B. "zahlreiche", "einige", "mehrere") oder unbekannt, so codiert ACLED automatisch zehn Todesopfer - oder drei Todesopfer, sofern bekannt ist, dass es sich um weniger als zehn Todesopfer handelt. Die Angaben zu den Todesopfern sind somit Schätzungen von ACLED (s. das Codebuch von ACLED für weitergehende Informationen). Vergleichende Länderkundliche Analyse (VLA) i.S. §3 Abs 4a AsylGVergleichende Länderkundliche Analyse (VLA) i.S. §3 Absatz 4 a, AsylG Letzte Änderung 2025-07-15 08:39 Erläuterung Bei der Erstellung der vorliegenden Länderinformationen wurde die im § 3 Abs 4a AsylG festgeschriebene Aufgabe der Staatendokumentation zur Analyse "wesentlicher, dauerhafter Veränderungen der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind", berücksichtigt. Hierbei wurden die vorliegenden mit vorhergehenden Länderinformationen abgeglichen und auf relevante, im o. g. Gesetz definierte Verbesserungen hin untersucht.Bei der Erstellung der vorliegenden Länderinformationen wurde die im Paragraph 3, Absatz 4 a, AsylG festgeschriebene Aufgabe der Staatendokumentation zur Analyse "wesentlicher, dauerhafter Veränderungen der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind", berücksichtigt. Hierbei wurden die vorliegenden mit vorhergehenden Länderinformationen abgeglichen und auf relevante, im o. g. Gesetz definierte Verbesserungen hin untersucht. Als den oben definierten Spezifikationen genügend eingeschätzte Verbesserungen wurden einer durch Qualitätssicherung abgesicherten Methode zur Feststellung eines tatsächlichen Vorliegens einer maßgeblichen Verbesserung zugeführt (siehe Methodologie der Staatendokumentation). Wurde hernach ein tatsächliches Vorliegen einer Verbesserung i.S. des Gesetzes festgestellt, erfolgte zusätzlich die Erstellung eines entsprechenden Themenberichts der Staatendokumentation zur betroffenen Thematik. Verbesserung i.S. § 3 Abs. 4a AsylGVerbesserung i.S. Paragraph 3, Absatz 4 a, AsylG Titel Kapitel Ein Vergleich der Informationen zu asylrelevanten Themengebieten in der vorliegenden Länderinformation mit jenen der vormals aktuellen Länderinformationen hat ergeben, dass es zu keinen, wie im § 3 Abs. 4a AsylG beschriebenen Verbesserungen in Iran gekommen ist. Ein Vergleich der Informationen zu asylrelevanten Themengebieten in der vorliegenden Länderinformation mit jenen der vormals aktuellen Länderinformationen hat ergeben, dass es zu keinen, wie im Paragraph 3, Absatz 4 a, AsylG beschriebenen Verbesserungen in Iran gekommen ist. Politische Lage Letzte Änderung 2026-01-15 21:06 Institutioneller Aufbau Iran ist seit 1979 eine Islamische Republik (FAZ 24.3.2023). Sie kombiniert republikanisch-demokratische Elemente mit einem theokratischen System, wobei die theokratischen Aspekte die republikanischen Prinzipien größtenteils überschatten und untergraben (BS 19.3.2024). Das Kernkonzept der Verfassung ist die "Rechtsgelehrtenherrschaft" (velayat-e faqih). Nach schiitischem Glauben gibt es einen verborgenen Zwölften Imam, den als Erlöser am Jüngsten Gericht von Gott gesandten Muhammad al-Mahdi (BPB 10.1.2020). Gemäß diesem Prinzip soll ein schiitischer Theologe praktisch in Stellvertretung des seit dem Jahr 874 im Verborgenen weilenden Mahdi agieren und die Geschicke des Gemeinwesens bis zu dessen Rückkehr lenken (BAMF 5.2022). Darauf aufbauend schuf Ayatollah Ruhollah Khomeini 1979 ein auf ihn zugeschnittenes Amt, das über allen gewählten Organen steht und somit die republikanischen Verfassungselemente des Präsidenten und des Parlaments neutralisiert: das Amt des "Herrschenden Rechtsgelehrten" (vali-ye faqih), dessen Inhaber auch "Revolutionsführer" (rahbar) (BPB 10.1.2020) oder Oberster Führer genannt wird (ÖB Teheran 11.2021). Die Macht liegt trotz der in der Islamischen Republik Iran abgehaltenen Wahlen nicht bei den gewählten Institutionen, sondern beim Obersten Führer und den ungewählten Institutionen unter seiner Kontrolle. Diese Institutionen spielen eine wichtige Rolle bei der Unterdrückung von abweichenden Meinungen und bei anderen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten (FH 2025). Der Revolutionsführer ist seit 1989 Ayatollah Seyed Ali Hosseini Khamenei (ÖB Teheran 11.2021). Er wird von einer Klerikerversammlung (Expertenrat) auf Lebenszeit gewählt (AA 19.3.2025), ist höchste Autorität des Landes, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt den Leiter des Justizwesens sowie des staatlichen Rundfunks und die Mitglieder des Schlichtungsrats (FH 2025). Dem Revolutionsführer steht ein auf 5.000 Personen geschätztes Büro (beyt-e rahbari) mit einer militärischen und nachrichtendienstlichen Abteilung zur Verfügung, um über die aktuellen Entwicklungen informiert zu bleiben. Zur ideologisch-politischen Überwachung stützt er sich auf die Struktur der "Vertreter des Revolutionsführers" (nemayandegan) und der ideologisch-politischen Büros, denen noch die Freitagsprediger in den wichtigsten Moscheen des Landes hinzuzurechnen sind (LVAk 7.2024). Dem Revolutionsführer unterstehen die Islamischen Revolutionsgarden (Pasdaran oder IRGC [Korps der Islamischen Revolutionsgarden]) inklusive der mehrere Millionen Mitglieder umfassenden, paramilitärischen Basij-Milizen. In der Hand religiöser Stiftungen und der "Garden" liegen mächtige Wirtschaftsunternehmen, die von der infolge der US-Sanktionen wachsenden Schattenwirtschaft profitieren (ÖB Teheran 11.2021). Revolutionsführer Khamenei ist oberste Entscheidungsinstanz, kann zentrale Entscheidungen aber nicht gegen wichtige Machtzentren treffen. Die Revolutionsgarden bleiben ein militärischer, politischer und wirtschaftlicher Machtfaktor (AA 15.7.2024). Entscheidende Gremien sind der vom Volk direkt gewählte Expertenrat sowie der Wächterrat (ÖB Teheran 11.2021). Des Weiteren gibt es noch den Schlichtungsrat. Er vermittelt im Gesetzgebungsverfahren und hat darüber hinaus die Aufgabe, auf die Wahrung der "Gesamtinteressen des Systems" zu achten (AA 19.3.2025). Der Expertenrat ernennt den Obersten Führer und kann diesen (theoretisch) auch absetzen (ÖB Teheran 11.2021). Er sollte die Arbeit des Revolutionsführers kontrollieren. In der Praxis scheint er die Entscheidungen des Revolutionsführers jedoch nicht herauszufordern (FH 2025). Der Expertenrat wird zwar direkt von der Bevölkerung gewählt, jedoch müssen die Kandidaten zunächst vom Wächterrat bestätigt werden (BS 19.3.2024). Sechs der zwölf Mitglieder des Wächterrats sind vom Obersten Führer ernannte Geistliche und sechs von der Judikative bestimmte (klerikale) Juristen, die vom Parlament bestätigt werden müssen. Der Wächterrat hat mit einem Verfassungsgerichtshof vergleichbare Kompetenzen (ÖB Teheran 11.2021), er überwacht die Übereinstimmung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit dem islamischen Recht (Scharia) (BS 19.3.2024), ist jedoch noch wesentlich mächtiger (ÖB Teheran 11.2021). Er entscheidet, wer bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen antreten darf (BS 19.3.2024). Der Wächterrat ist somit das zentrale Mittel zur Machtausübung des Revolutionsführers (GIZ 2020). Der Präsident ist nach dem Revolutionsführer der zweithöchste Amtsträger im Staat. Er bildet ein Regierungskabinett, das vom Parlament bestätigt werden muss (FH 2025). Das iranische Regierungssystem ist damit ein semipräsidiales. An der Spitze der Regierung steht der vom Volk für vier Jahre direkt gewählte Präsident (ÖB Teheran 11.2021), der jeweils für zwei hintereinanderfolgende Amtszeiten zur Wahl antreten darf (FH 2025). Der Präsident ist für das tagespolitische Geschäft zuständig und hat einen bedeutsamen Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik des Landes (BBC 1.7.2024). Seine Macht ist allerdings vergleichsweise beschränkt, vor allem in Sicherheitsfragen (BBC 1.7.2024; vgl. BPB 10.1.2020). Die Befugnisse des gewählten Präsidenten werden durch den Revolutionsführer und andere nicht gewählte Instanzen eingeschränkt (FH 2025), wie auch durch das Parlament (BBC 1.7.2024).Der Präsident ist nach dem Revolutionsführer der zweithöchste Amtsträger im Staat. Er bildet ein Regierungskabinett, das vom Parlament bestätigt werden muss (FH 2025). Das iranische Regierungssystem ist damit ein semipräsidiales. An der Spitze der Regierung steht der vom Volk für vier Jahre direkt gewählte Präsident (ÖB Teheran 11.2021), der jeweils für zwei hintereinanderfolgende Amtszeiten zur Wahl antreten darf (FH 2025). Der Präsident ist für das tagespolitische Geschäft zuständig und hat einen bedeutsamen Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik des Landes (BBC 1.7.2024). Seine Macht ist allerdings vergleichsweise beschränkt, vor allem in Sicherheitsfragen (BBC 1.7.2024; vergleiche BPB 10.1.2020). Die Befugnisse des gewählten Präsidenten werden durch den Revolutionsführer und andere nicht gewählte Instanzen eingeschränkt (FH 2025), wie auch durch das Parlament (BBC 1.7.2024). Das iranische Parlament mit 290 Abgeordneten, genannt Majles, hat eine Kammer und wird alle vier Jahre direkt gewählt. Das Majles ist die Legislative des Landes, genehmigt das Staatsbudget, ratifiziert internationale Abkommen (DW 20.6.2025) und kann Ministern das Misstrauen aussprechen (ÖB Teheran 11.2021; vgl. AA 19.3.2025). Neben den Parlamentsabgeordneten können auch Minister Gesetzesvorschläge einbringen (DW 16.6.2021; vgl. AA 19.3.2025). Die Autorität des Parlaments wird durch den Wächterrat eingeschränkt, der alle Parlamentskandidaten vorselektiert (DW 20.6.2025) und [vom Parlament beschlossene] Gesetze ablehnen kann, die seiner Meinung nach nicht mit der Verfassung oder den Grundsätzen des Islam vereinbar sind (DW 20.6.2025; vgl. FH 2025). Die Kandidaten für Parlamentssitze erhalten ihre Unterstützung nicht von Parteien, sondern von klerikalen und wirtschaftlichen Interessengruppen [Anm.: s. zu politischen Parteien auch das Kap. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition] (DW 16.6.2021; vgl. FP 7.3.2024).Das iranische Parlament mit 290 Abgeordneten, genannt Majles, hat eine Kammer und wird alle vier Jahre direkt gewählt. Das Majles ist die Legislative des Landes, genehmigt das Staatsbudget, ratifiziert internationale Abkommen (DW 20.6.2025) und kann Ministern das Misstrauen aussprechen (ÖB Teheran 11.2021; vergleiche AA 19.3.2025). Neben den Parlamentsabgeordneten können auch Minister Gesetzesvorschläge einbringen (DW 16.6.2021; vergleiche AA 19.3.2025). Die Autorität des Parlaments wird durch den Wächterrat eingeschränkt, der alle Parlamentskandidaten vorselektiert (DW 20.6.2025) und [vom Parlament beschlossene] Gesetze ablehnen kann, die seiner Meinung nach nicht mit der Verfassung oder den Grundsätzen des Islam vereinbar sind (DW 20.6.2025; vergleiche FH 2025). Die Kandidaten für Parlamentssitze erhalten ihre Unterstützung nicht von Parteien, sondern von klerikalen und wirtschaftlichen Interessengruppen [Anm.: s. zu politischen Parteien auch das Kap. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition] (DW 16.6.2021; vergleiche FP 7.3.2024). Im Bereich der nationalen Sicherheit und Außenpolitik ist der Hohe Nationale Sicherheitsrat (Supreme National Security Council (SNSC), Shura-ye Ali-ye Amniyat-e Melli) das oberste Gremium (BBC 5.8.2025, LVAk 7.2024). Dem SNSC gehören der Präsident, bestimmte Minister und oberste Kommandanten der Streitkräfte sowie der Parlamentssprecher und Leiter des Justizwesens an, zudem auch Repräsentanten des Obersten Führers (Clingendael 29.10.2025; vgl. INSS 26.8.2025). Der SNSC untersteht direkt dem Obersten Führer. Dies ist allerdings auch ein Gremium, das im Fall von Khameneis Ableben (oder bei einem erneuten Angriff Israels) gemeinsam mit dem im August 2025 geschaffenen, an den SNSC angeschlossenen Verteidigungsrat die Führung übernehmen kann. Beobachter gehen davon aus, dass kürzlich erfolgte institutionelle und personelle Änderungen vorgenommen wurden, um die Abhängigkeit des Regimes von Khamenei als Person zu verringern (Clingendael 29.10.2025).Im Bereich der nationalen Sicherheit und Außenpolitik ist der Hohe Nationale Sicherheitsrat (Supreme National Security Council (SNSC), Shura-ye Ali-ye Amniyat-e Melli) das oberste Gremium (BBC 5.8.2025, LVAk 7.2024). Dem SNSC gehören der Präsident, bestimmte Minister und oberste Kommandanten der Streitkräfte sowie der Parlamentssprecher und Leiter des Justizwesens an, zudem auch Repräsentanten des Obersten Führers (Clingendael 29.10.2025; vergleiche INSS 26.8.2025). Der SNSC untersteht direkt dem Obersten Führer. Dies ist allerdings auch ein Gremium, das im Fall von Khameneis Ableben (oder bei einem erneuten Angriff Israels) gemeinsam mit dem im August 2025 geschaffenen, an den SNSC angeschlossenen Verteidigungsrat die Führung übernehmen kann. Beobachter gehen davon aus, dass kürzlich erfolgte institutionelle und personelle Änderungen vorgenommen wurden, um die Abhängigkeit des Regimes von Khamenei als Person zu verringern (Clingendael 29.10.2025). BPB 10.1.2 Jüngste Wahlen Im Juli 2024 wurde Massoud Pezeshkian zum iranischen Präsidenten gewählt (Soufan 8.7.2024). Er erhielt - auch mangels Alternativen - die Unterstützung des Reformlagers, nachdem die anderen fünf Kandidaten, die zur Wahl zugelassen worden waren, dem konservativen bis Hardliner-Lager zugerechnet wurden. Es gelang ihm, bei der Wahl eine Allianz aus Reformern und moderaten Konservativen zu bilden (FA 16.7.2024, ICG 26.6.2024), allerdings hatte er nie tiefgreifende Verbindungen zu reformorientierten Parteien oder Gruppen. Er wird auch als "konservativer Reformer" beschrieben (Orient XXI 11.7.2024). Seinem im August 2024 vom Parlament bestätigten Kabinett (AA 19.3.2025) gehören der Geheimdienst- wie auch Justizminister der vorherigen Regierung des Hardliners Ebrahim Raisi an (IRJ 11.8.2024). Diese und andere Nominierungen wurden von Reformern kritisiert (IRJ 11.8.2024; vgl. Standard 12.8.2024). Ähnlich wie frühere reformnahe Regierungen hat auch Pezeshkian soziale und kulturelle Restriktionen teilweise gelockert und sich gegen eine Verschärfung der Hijab- und Bekleidungsvorschriften gestellt (FES 3.2025). Dabei handelt es sich jedoch um eine "selektive Liberalisierung". Der Staat setzt gleichzeitig weiterhin repressive Maßnahmen wie vermehrte Hinrichtungen oder gezielte Verhaftungen von Lehrern, Gewerkschaftern und Minderheitenaktivisten ein, um Unruhen zu vermeiden (Zenith 1.10.2025).Im Juli 2024 wurde Massoud Pezeshkian zum iranischen Präsidenten gewählt (Soufan 8.7.2024). Er erhielt - auch mangels Alternativen - die Unterstützung des Reformlagers, nachdem die anderen fünf Kandidaten, die zur Wahl zugelassen worden waren, dem konservativen bis Hardliner-Lager zugerechnet wurden. Es gelang ihm, bei der Wahl eine Allianz aus Reformern und moderaten Konservativen zu bilden (FA 16.7.2024, ICG 26.6.2024), allerdings hatte er nie tiefgreifende Verbindungen zu reformorientierten Parteien oder Gruppen. Er wird auch als "konservativer Reformer" beschrieben (Orient römisch 21 11.7.2024). Seinem im August 2024 vom Parlament bestätigten Kabinett (AA 19.3.2025) gehören der Geheimdienst- wie auch Justizminister der vorherigen Regierung des Hardliners Ebrahim Raisi an (IRJ 11.8.2024). Diese und andere Nominierungen wurden von Reformern kritisiert (IRJ 11.8.2024; vergleiche Standard 12.8.2024). Ähnlich wie frühere reformnahe Regierungen hat auch Pezeshkian soziale und kulturelle Restriktionen teilweise gelockert und sich gegen eine Verschärfung der Hijab- und Bekleidungsvorschriften gestellt (FES 3.2025). Dabei handelt es sich jedoch um eine "selektive Liberalisierung". Der Staat setzt gleichzeitig weiterhin repressive Maßnahmen wie vermehrte Hinrichtungen oder gezielte Verhaftungen von Lehrern, Gewerkschaftern und Minderheitenaktivisten ein, um Unruhen zu vermeiden (Zenith 1.10.2025). Die letzten Parlamentswahlen fanden am 1.3.2024 statt, wobei der Wettbewerb im Wesentlichen zwischen Hardlinern und unauffälligen Konservativen stattfand, die alle ihre Loyalität zu den revolutionären Idealen bekundeten, während einflussreiche Gemäßigte und Konservative der Wahl fernblieben und Reformisten die Wahl als nicht frei und unfair bezeichneten (REU 4.3.2024; vgl. FP 7.3.2024). Der für die Kandidatenselektion zuständige Wächterrat hatte im Vorfeld massenhaft Kandidaten disqualifiziert (Standard 4.3.2024; vgl. IRINTL 23.1.2024) und die Namen der schlussendlich antretenden Kandidaten wurden weniger als zwei Wochen vor der Wahl bekannt gegeben. Der Wahlkampf dauerte nur zehn Tage, sodass die Wähler wenig Zeit hatten, um die Kandidaten kennenzulernen (NYT 28.2.2024). Aktivisten wie auch Oppositionsgruppen haben im Vorfeld zu einem Boykott der Wahlen aufgerufen (REU 4.3.2024; vgl. NYT 28.2.2024), was auch zu Verhaftungen geführt hat (Standard 4.3.2024). Die Wahlbeteiligung lag landesweit bei 41 %, was die niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Parlamentswahl seit 1979 darstellt (REU 4.3.2024). Sie hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen (Clingendael 3.6.2024). Die Wahlbeteiligung wird sowohl von Anhängern als auch Kritikern der Regierung als Gradmesser für die Legitimität des Regimes angesehen (NYT 28.2.2024).Die letzten Parlamentswahlen fanden am 1.3.2024 statt, wobei der Wettbewerb im Wesentlichen zwischen Hardlinern und unauffälligen Konservativen stattfand, die alle ihre Loyalität zu den revolutionären Idealen bekundeten, während einflussreiche Gemäßigte und Konservative der Wahl fernblieben und Reformisten die Wahl als nicht frei und unfair bezeichneten (REU 4.3.2024; vergleiche FP 7.3.2024). Der für die Kandidatenselektion zuständige Wächterrat hatte im Vorfeld massenhaft Kandidaten disqualifiziert (Standard 4.3.2024; vergleiche IRINTL 23.1.2024) und die Namen der schlussendlich antretenden Kandidaten wurden weniger als zwei Wochen vor der Wahl bekannt gegeben. Der Wahlkampf dauerte nur zehn Tage, sodass die Wähler wenig Zeit hatten, um die Kandidaten kennenzulernen (NYT 28.2.2024). Aktivisten wie auch Oppositionsgruppen haben im Vorfeld zu einem Boykott der Wahlen aufgerufen (REU 4.3.2024; vergleiche NYT 28.2.2024), was auch zu Verhaftungen geführt hat (Standard 4.3.2024). Die Wahlbeteiligung lag landesweit bei 41 %, was die niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Parlamentswahl seit 1979 darstellt (REU 4.3.2024). Sie hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen (Clingendael 3.6.2024). Die Wahlbeteiligung wird sowohl von Anhängern als auch Kritikern der Regierung als Gradmesser für die Legitimität des Regimes angesehen (NYT 28.2.2024). Am 1.3.2024 wurde auch der Expertenrat neu gewählt (Standard 4.3.2024; vgl. REU 4.3.2024). Die Wahlen wurden vom Regime dafür genützt, den Expertenrat zu verjüngen (Standard 4.3.2024). Die 88 Mitglieder des auf acht Jahre gewählten Gremiums bestimmen den religiösen Führer, eine Aufgabe, von der angenommen wird, dass sie der Expertenrat in Anbetracht des gesundheitlichen Zustands des über 80-jährigen Khamenei in dieser Amtszeit auch wahrnehmen wird müssen. Durch die Auswahl der zur Wahl stehenden Kandidaten wurde sichergestellt, welche politische Richtung gewinnt. Es wurden nur Kandidaten im Sinne Khameneis und seines islamistischen geistlichen Erbes zugelassen, von denen erwartet wird, dass sie im Fall seines Ablebens "keine Schwierigkeiten machen" und nicht auf reformerische Ideen kommen (Standard 4.3.2024; vgl. Tagesschau 11.2.2024).Am 1.3.2024 wurde auch der Expertenrat neu gewählt (Standard 4.3.2024; vergleiche REU 4.3.2024). Die Wahlen wurden vom Regime dafür genützt, den Expertenrat zu verjüngen (Standard 4.3.2024). Die 88 Mitglieder des auf acht Jahre gewählten Gremiums bestimmen den religiösen Führer, eine Aufgabe, von der angenommen wird, dass sie der Expertenrat in Anbetracht des gesundheitlichen Zustands des über 80-jährigen Khamenei in dieser Amtszeit auch wahrnehmen wird müssen. Durch die Auswahl der zur Wahl stehenden Kandidaten wurde sichergestellt, welche politische Richtung gewinnt. Es wurden nur Kandidaten im Sinne Khameneis und seines islamistischen geistlichen Erbes zugelassen, von denen erwartet wird, dass sie im Fall seines Ablebens "keine Schwierigkeiten machen" und nicht auf reformerische Ideen kommen (Standard 4.3.2024; vergleiche Tagesschau 11.2.2024). Demokratische Teilhabe und Proteste Präsident, Parlament und Expertenrat werden in geheimen und direkten Wahlen vom Volk gewählt. Den OECD-Standards entspricht das Wahlsystem jedoch schon aus dem Grund nicht, dass sämtliche Kandidaten im Vorfeld durch den vom Revolutionsführer und Justizchef ernannten Wächterrat zugelassen werden müssen (AA 15.7.2024; vgl. FH 2025). Nach demokratischen Maßstäben gibt es in Iran weder freie noch faire Wahlen, aber lange Zeit durften verschiedene systemtreue Gruppen antreten. Infolgedessen haben verschiedene politische Lager die Regierung gebildet, darunter Hardliner ebenso wie sogenannte Reformer und Gemäßigte. Dies änderte sich ab 2019 und wurde bei den Parlamentswahlen 2020, vor allem aber bei den Präsidentschaftswahlen 2021 sichtbar (Clingendael 3.6.2024; vgl. NYT 28.2.2024). Präsident, Parlament und Expertenrat werden in geheimen und direkten Wahlen vom Volk gewählt. Den OECD-Standards entspricht das Wahlsystem jedoch schon aus dem Grund nicht, dass sämtliche Kandidaten im Vorfeld durch den vom Revolutionsführer und Justizchef ernannten Wächterrat zugelassen werden müssen (AA 15.7.2024; vergleiche FH 2025). Nach demokratischen Maßstäben gibt es in Iran weder freie noch faire Wahlen, aber lange Zeit durften verschiedene systemtreue Gruppen antreten. Infolgedessen haben verschiedene politische Lager die Regierung gebildet, darunter Hardliner ebenso wie sogenannte Reformer und Gemäßigte. Dies änderte sich ab 2019 und wurde bei den Parlamentswahlen 2020, vor allem aber bei den Präsidentschaftswahlen 2021 sichtbar (Clingendael 3.6.2024; vergleiche NYT 28.2.2024). Der Tod von Mahsa [Jina] Amini im September 2022, der weitverbreitete Proteste auslöste, fand im Kontext einer Wende zur schärferen Durchsetzung von "islamischen Werten" statt. Dies wird auch damit in Verbindung gebracht, dass das Regime beim Ableben von Khamenei mit einem Übergangsszenario konfrontiert werden wird, bei dem die Entscheidungsträger nichts dem Zufall überlassen wollen (Standard 4.3.2024). In dieser Hinsicht befindet sich die Islamische Republik Iran laut einer Expertin in einer "kritischen Übergangsphase" (Zamirirad/SWP 19.4.2023). Die Präsidentschaftswahlen im Juli 2024 fielen allerdings wettbewerbsorientierter aus als von manchen zu Beginn vorhergesagt (ISPI 27.6.2024). Mit Pezeshkian gewann ein vom Reformlager unterstützter Kandidat, was manche Beobachter überraschend fanden (FA 16.7.2024), ebenso wie allein schon dessen Zulassung zur Präsidentschaftswahl (TWI 18.7.2024), nachdem ihm eine Kandidatur bei den zuvor stattfindenden Parlamentswahlen zuerst verweigert und dann erst nach einer persönlichen Intervention Khameneis erlaubt worden war (FA 16.7.2024). Beobachter deuteten die Erlaubnis zur Präsidentschaftskandidatur unter anderem als Versuch, die erwartete niedrige Wahlbeteiligung zu heben (TWI 18.7.2024; vgl. EPC 15.7.2024).Der Tod von Mahsa [Jina] Amini im September 2022, der weitverbreitete Proteste auslöste, fand im Kontext einer Wende zur schärferen Durchsetzung von "islamischen Werten" statt. Dies wird auch damit in Verbindung gebracht, dass das Regime beim Ableben von Khamenei mit einem Übergangsszenario konfrontiert werden wird, bei dem die Entscheidungsträger nichts dem Zufall überlassen wollen (Standard 4.3.2024). In dieser Hinsicht befindet sich die Islamische Republik Iran laut einer Expertin in einer "kritischen Übergangsphase" (Zamirirad/SWP 19.4.2023). Die Präsidentschaftswahlen im Juli 2024 fielen allerdings wettbewerbsorientierter aus als von manchen zu Beginn vorhergesagt (ISPI 27.6.2024). Mit Pezeshkian gewann ein vom Reformlager unterstützter Kandidat, was manche Beobachter überraschend fanden (FA 16.7.2024), ebenso wie allein schon dessen Zulassung zur Präsidentschaftswahl (TWI 18.7.2024), nachdem ihm eine Kandidatur bei den zuvor stattfindenden Parlamentswahlen zuerst verweigert und dann erst nach einer persönlichen Intervention Khameneis erlaubt worden war (FA 16.7.2024). Beobachter deuteten die Erlaubnis zur Präsidentschaftskandidatur unter anderem als Versuch, die erwartete niedrige Wahlbeteiligung zu heben (TWI 18.7.2024; vergleiche EPC 15.7.2024). Männer, die der schiitischen Mehrheitsgesellschaft angehören, dominieren das iranische politische System, auch wenn 2024 einige Sunniten in politische Ämter ernannt wurden. Iraner, die Angehörige einer nicht-persischen ethnischen Gruppe oder nicht-schiitischen Religion sind, werden selten in hohe Regierungsämter ernannt und ihre politische Vertretung bleibt schwach. Frauen sind in der Politik, einschließlich der Regierung, deutlich unterrepräsentiert (FH 2025). Unter-40-Jährige, die etwa drei Viertel der iranischen Bevölkerung ausmachen, waren bislang größtenteils von jeglicher politischer Partizipation ausgeschlossen. Die politischen Ämter bekleiden vorwiegend Männer der ersten Generation der Elite der Islamischen Republik (die heute über 70-jährigen Gründungsväter) und der zweiten Generation (die heute über 60-jährigen Veteranen des Iran-Irak-Kriegs, einschließlich Vertreter der Revolutionsgarden) (BPB 31.1.2020a). Proteste Nachdem viele Iraner in den Wahlen keine Möglichkeit mehr sahen, einen grundlegenden Wandel herbeizuführen, wandten sie sich aktiveren Formen des Widerstands zu. Sowohl 2017/2018 als auch 2019/2020 gab es landesweite Proteste großen Ausmaßes, eine Entwicklung, die es seit der Grünen Bewegung 2009 nicht mehr gegeben hatte (Clingendael 3.6.2024). Im September 2022 löste der Tod von Mahsa [Jina] Amini durch die Sittenpolizei eine noch nie dagewesene Welle des Protests und der Solidarität im ganzen Land aus. Zum ersten Mal gingen Menschen unterschiedlichen Alters, ethnischer Herkunft und sozialer Schichten gemeinsam auf die Straße (Clingendael 3.6.2024; vgl. UNHRC 19.3.2024). Die Proteste wurden insbesondere von Frauen, jungen Menschen und marginalisierten Ethnien - v. a. Kurden und Belutschen - getragen. Sie zeichneten sich durch ihre Dezentralität, die Bedeutung von zivilem Ungehorsam und Flashmobs als Protestform - insbesondere durch Frauen, die ihr Kopftuch ablegen - und durch fehlende Organisations- und Führungsstrukturen aus (BPB 16.2.2023).Nachdem viele Iraner in den Wahlen keine Möglichkeit mehr sahen, einen grundlegenden Wandel herbeizuführen, wandten sie sich aktiveren Formen des Widerstands zu. Sowohl 2017 aus 2018, als auch 2019 aus 2020, gab es landesweite Proteste großen Ausmaßes, eine Entwicklung, die es seit der Grünen Bewegung 2009 nicht mehr gegeben hatte (Clingendael 3.6.2024). Im September 2022 löste der Tod von Mahsa [Jina] Amini durch die Sittenpolizei eine noch nie dagewesene Welle des Protests und der Solidarität im ganzen Land aus. Zum ersten Mal gingen Menschen unterschiedlichen Alters, ethnischer Herkunft und sozialer Schichten gemeinsam auf die Straße (Clingendael 3.6.2024; vergleiche UNHRC 19.3.2024). Die Proteste wurden insbesondere von Frauen, jungen Menschen und marginalisierten Ethnien - v. a. Kurden und Belutschen - getragen. Sie zeichneten sich durch ihre Dezentralität, die Bedeutung von zivilem Ungehorsam und Flashmobs als Protestform - insbesondere durch Frauen, die ihr Kopftuch ablegen - und durch fehlende Organisations- und Führungsstrukturen aus (BPB 16.2.2023). Schon die Proteste 2017/2018 und 2019/2020 hatten keine Anbindung zu bestehenden politischen Lagern (Clingendael 3.6.2024). Die fehlenden Führungsstrukturen waren sowohl Stärke als auch Schwäche der Proteste, bei denen das Internet und soziale Medien eine große Rolle zur Mobilisierung und Verbreitung der Protestbotschaften gespielt haben. Einerseits machen die fehlenden Führungsstrukturen staatliche Repression schwieriger, andererseits erschweren sie auch die Herausbildung einer Bewegung, welche eine politische Alternative zum derzeitigen System darstellen könnte (FR24 16.12.2022; vgl. USIP 6.9.2023a). Die Islamische Republik blieb im Zuge der Proteste 2022/2023 funktionsfähig. Es konnte nicht beobachtet werden, dass eine Einheit des hochkompetitiven iranischen Sicherheitsapparats geschwächelt oder sich illoyal verhalten hätte (Chatham 5.5.2023) und abgesehen von gezielten Zugeständnissen an bestimmte Gruppen hat die Regierung nicht mit grundlegenden Reformen auf die Proteste reagiert (FES 3.2024).Schon die Proteste 2017 aus 2018, und 2019 aus 2020, hatten keine Anbindung zu bestehenden politischen Lagern (Clingendael 3.6.2024). Die fehlenden Führungsstrukturen waren sowohl Stärke als auch Schwäche der Proteste, bei denen das Internet und soziale Medien eine große Rolle zur Mobilisierung und Verbreitung der Protestbotschaften gespielt haben. Einerseits machen die fehlenden Führungsstrukturen staatliche Repression schwieriger, andererseits erschweren sie auch die Herausbildung einer Bewegung, welche eine politische Alternative zum derzeitigen System darstellen könnte (FR24 16.12.2022; vergleiche USIP 6.9.2023a). Die Islamische Republik blieb im Zuge der Proteste 2022 aus 2023, funktionsfähig. Es konnte nicht beobachtet werden, dass eine Einheit des hochkompetitiven iranischen Sicherheitsapparats geschwächelt oder sich illoyal verhalten hätte (Chatham 5.5.2023) und abgesehen von gezielten Zugeständnissen an bestimmte Gruppen hat die Regierung nicht mit grundlegenden Reformen auf die Proteste reagiert (FES 3.2024). Seitdem kam es zu weiteren kleineren Protestwellen (FES 3.2025) und um den Jahreswechsel 2025/2026 zu landesweiten Protesten, die hinsichtlich ihrer geographischen Ausbreitung die größten der letzten Jahre darstellen (HRANA 7.1.2026; vgl. Soufan 7.1.2026). Die Proteste und Streiks, die am 28.12.2025 im Großen Bazar von Teheran begannen, dauern mit Stand 11.1.2026 noch an (Guardian 11.1.2026) und haben nach Angaben der Menschenrechtsorganisation HRANA (Human Rights Activists News Agency) bislang in 186 Städten in allen 31 Provinzen des Landes stattgefunden (HRANA 11.1.2026). Die Behörden haben Gewalt gegen die Demonstranten eingesetzt (ISW 11.1.2026; vgl. Guardian 11.1.2026), wobei es auch bei manchen der Protestkundgebungen zu gewalttätigen Ausschreitungen kam (Soufan 7.1.2026; vgl. ISW 11.1.2026, BBC 8.1.2026). Die Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen dabei zuletzt intensiviert (REU 12.1.2026). Vom 8.
  20. bis zum 11.
  21. stieg die von HRANA verzeichnete Anzahl bestätigter Todesopfer von 42 (HRANA 8.1.2026) auf mindestens 544 Personen an, darunter 47 Sicherheitsbeamte und 483 Protestierende (HRANA 11.1.2026), wobei seit dem 8.
  22. aufgrund einer weitverbreiteten Internetsperre weniger Informationen nach außen dringen, als zuvor (HRANA 11.1.2026; vgl. ISW 11.1.2026). Bis zum 11.
  23. wurden laut HRANA mehr als 10.000 Personen verhaftet (HRANA 11.1.2026).Seitdem kam es zu weiteren kleineren Protestwellen (FES 3.2025) und um den Jahreswechsel 2025 aus 2026, zu landesweiten Protesten, die hinsichtlich ihrer geographischen Ausbreitung die größten der letzten Jahre darstellen (HRANA 7.1.2026; vergleiche Soufan 7.1.2026). Die Proteste und Streiks, die am 28.12.2025 im Großen Bazar von Teheran begannen, dauern mit Stand 11.1.2026 noch an (Guardian 11.1.2026) und haben nach Angaben der Menschenrechtsorganisation HRANA (Human Rights Activists News Agency) bislang in 186 Städten in allen 31 Provinzen des Landes stattgefunden (HRANA 11.1.2026). Die Behörden haben Gewalt gegen die Demonstranten eingesetzt (ISW 11.1.2026; vergleiche Guardian 11.1.2026), wobei es auch bei manchen der Protestkundgebungen zu gewalttätigen Ausschreitungen kam (Soufan 7.1.2026; vergleiche ISW 11.1.2026, BBC 8.1.2026). Die Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen dabei zuletzt intensiviert (REU 12.1.2026). Vom 8.
  24. bis zum 11.
  25. stieg die von HRANA verzeichnete Anzahl bestätigter Todesopfer von 42 (HRANA 8.1.2026) auf mindestens 544 Personen an, darunter 47 Sicherheitsbeamte und 483 Protestierende (HRANA 11.1.2026), wobei seit dem 8.
  26. aufgrund einer weitverbreiteten Internetsperre weniger Informationen nach außen dringen, als zuvor (HRANA 11.1.2026; vergleiche ISW 11.1.2026). Bis zum 11.
  27. wurden laut HRANA mehr als 10.000 Personen verhaftet (HRANA 11.1.2026). Die Proteste hatten sich Ende Dezember 2025 an einem erneuten deutlichen Wertverlust der iranischen Landeswährung Rial (IRR) im Vergleich zum US-Dollar entzündet. Bald danach nahmen auch Studenten an den Protesten teil und es waren unter anderem auch Slogans gegen Revolutionsführer Ali Khamenei zu hören (BBC 8.1.2026; vgl. Guardian 7.1.2026). Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage werden Verbesserungen der Lebensbedingungen gefordert, allerdings wird auch strukturelle Kritik am politischen System und der Regierungsführung geäußert (HRANA 8.1.2026). Vor-Ort-Berichte legen nahe, dass die Proteste vor allem dezentralisiert und verstreut stattfinden (HRANA 8.1.2026), sie erscheinen weitgehend führerlos (Haaretz 8.1.2026). Gleichzeitig riefen beispielsweise kurdische iranische Parteien [mit Sitz im Irak] (Guardian 7.1.2026) wie auch der in den USA lebende Reza Pahlavi, Sohn des 1979 abgesetzten Shahs Reza Pahlavi, zu Kundgebungen auf (Soufan 7.1.2026; vgl. Guardian 7.1.2026). Während Pahlavi unter manchen Exiliranern eine gewisse Popularität genießt, ist unklar, ob die iranische Bevölkerung ihn tatsächlich als politischen Führer haben wollen würde (Haaretz 3.10.2025), auch wenn bei den Protesten um den Jahreswechsel 2025/2026 unter anderem Rufe nach einer Rückkehr der Pahlavi-Monarchie zu hören waren (Guardian 11.1.2026; vgl. Soufan 7.1.2026). Gemäß im Oktober 2025 veröffentlichten Recherchen der israelischen Tageszeitung Haaretz wird Pahlavi von einer großflächigen, Farsi-sprachigen digitalen Beeinflussungskampagne durch eine private israelische Organisation unterstützt, die Gelder von der israelischen Regierung erhält, was nach Angaben eines Iran-Experten das Narrativ Khameneis bekräftigt, Israel und die USA würden Iran wieder zu einer Monarchie und einem Vasallenstaat machen wollen (Haaretz 3.10.2025). Manche iranische Regierungsvertreter bezeichnen die fortlaufenden Proteste mit Stand 11.1.2026 als nächste Phase des Israel-Iran-Krieges, bzw. "Erweiterung des 12-Tage-Krieges" vom Juni 2025 [Anm.: zu den iranisch-israelischen Beziehung siehe nachfolgend sowie das Kap. Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025, bzgl. möglicher Konsequenzen für bestimmte Personengruppen siehe das Kap. Angebliche Spione] (ISW 11.1.2026).Die Proteste hatten sich Ende Dezember 2025 an einem erneuten deutlichen Wertverlust der iranischen Landeswährung Rial (IRR) im Vergleich zum US-Dollar entzündet. Bald danach nahmen auch Studenten an den Protesten teil und es waren unter anderem auch Slogans gegen Revolutionsführer Ali Khamenei zu hören (BBC 8.1.2026; vergleiche Guardian 7.1.2026). Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage werden Verbesserungen der Lebensbedingungen gefordert, allerdings wird auch strukturelle Kritik am politischen System und der Regierungsführung geäußert (HRANA 8.1.2026). Vor-Ort-Berichte legen nahe, dass die Proteste vor allem dezentralisiert und verstreut stattfinden (HRANA 8.1.2026), sie erscheinen weitgehend führerlos (Haaretz 8.1.2026). Gleichzeitig riefen beispielsweise kurdische iranische Parteien [mit Sitz im Irak] (Guardian 7.1.2026) wie auch der in den USA lebende Reza Pahlavi, Sohn des 1979 abgesetzten Shahs Reza Pahlavi, zu Kundgebungen auf (Soufan 7.1.2026; vergleiche Guardian 7.1.2026). Während Pahlavi unter manchen Exiliranern eine gewisse Popularität genießt, ist unklar, ob die iranische Bevölkerung ihn tatsächlich als politischen Führer haben wollen würde (Haaretz 3.10.2025), auch wenn bei den Protesten um den Jahreswechsel 2025 aus 2026, unter anderem Rufe nach einer Rückkehr der Pahlavi-Monarchie zu hören waren (Guardian 11.1.2026; vergleiche Soufan 7.1.2026). Gemäß im Oktober 2025 veröffentlichten Recherchen der israelischen Tageszeitung Haaretz wird Pahlavi von einer großflächigen, Farsi-sprachigen digitalen Beeinflussungskampagne durch eine private israelische Organisation unterstützt, die Gelder von der israelischen Regierung erhält, was nach Angaben eines Iran-Experten das Narrativ Khameneis bekräftigt, Israel und die USA würden Iran wieder zu einer Monarchie und einem Vasallenstaat machen wollen (Haaretz 3.10.2025). Manche iranische Regierungsvertreter bezeichnen die fortlaufenden Proteste mit Stand 11.1.2026 als nächste Phase des Israel-Iran-Krieges, bzw. "Erweiterung des 12-Tage-Krieges" vom Juni 2025 [Anm.: zu den iranisch-israelischen Beziehung siehe nachfolgend sowie das Kap. Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025, bzgl. möglicher Konsequenzen für bestimmte Personengruppen siehe das Kap. Angebliche Spione] (ISW 11.1.2026). Iranische Sicherheitsstrategie in der Region, Auswirkungen der israelischen Operation "Rising Lion" (13.6.-24.6.2025), Atomverhandlungen Die innenpolitischen Entwicklungen spielen sich vor dem Hintergrund äußerst riskanter geopolitischer Spannungen ab (FES 3.2025). Iran unterstützt verschiedene Stellvertretermilizen im Nahen Osten (LVAk 7.2024), einschließlich der Hamas, die am 7.10.2023 von Gaza aus den bisher blutigsten Angriff auf Israel mit rund 1.200 Todesopfern durchführte (BBC 14.10.2025). Damit wurde Iran in den Krieg Israels im Gazastreifen hineingezogen, was zu den ersten direkten Angriffen beider Staaten aufeinander seit Jahrzehnten führte (FES 3.2025). Israel und die USA haben die iranische strategische Architektur (Soufan 24.11.2025), die auf Abschreckung mittels Stellvertretermilizen in der Region sowie ein Raketen- wie auch Atomprogramm setzt (Soufan 24.11.2025; vgl. LVAk 7.2024), inzwischen deutlich beschädigt (Soufan 24.11.2025). Die innenpolitischen Entwicklungen spielen sich vor dem Hintergrund äußerst riskanter geopolitischer Spannungen ab (FES 3.2025). Iran unterstützt verschiedene Stellvertretermilizen im Nahen Osten (LVAk 7.2024), einschließlich der Hamas, die am 7.10.2023 von Gaza aus den bisher blutigsten Angriff auf Israel mit rund 1.200 Todesopfern durchführte (BBC 14.10.2025). Damit wurde Iran in den Krieg Israels im Gazastreifen hineingezogen, was zu den ersten direkten Angriffen beider Staaten aufeinander seit Jahrzehnten führte (FES 3.2025). Israel und die USA haben die iranische strategische Architektur (Soufan 24.11.2025), die auf Abschreckung mittels Stellvertretermilizen in der Region sowie ein Raketen- wie auch Atomprogramm setzt (Soufan 24.11.2025; vergleiche LVAk 7.2024), inzwischen deutlich beschädigt (Soufan 24.11.2025). Dies ist unter anderem durch die israelische Operation "Rising Lion" vom Juni 2025 geschehen. Iran erlebte dabei den größten Angriff auf sein Territorium seit Ende des Iran-Irak-Kriegs in den 1980er-Jahren (NYT 23.6.2025a; vgl. RUSI 16.6.2025). Nach Angaben des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu war das Atom- und Raketenprogramm das Hauptziel der israelischen Militäroffensive, allerdings nahmen die israelischen Streitkräfte ein breites Spektrum an Zielen ins Visier [Anm.: s. Kap. Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025] (FR24 17.6.2025; vgl. RUSI 16.6.2025), einschließlich des staatlichen Rundfunksenders IRIB (Stimson 1.7.2025). Zudem hatte sich Netanyahu in einer Reihe von Medienauftritten für einen Regimewechsel in Iran ausgesprochen (Axios 17.6.2025; vgl. Stimson 1.7.2025). Er forderte die iranische Bevölkerung dazu auf, sich gegen das iranische Regime aufzulehnen, und bemühte dabei unter anderem den während der Proteste ab September 2022 benutzten Slogan "Frau, Leben, Freiheit" (TIS 14.6.2025). Die Angriffe haben jedoch weder zu Massenunruhen (MECGA 18.6.2025; vgl. Stimson 1.7.2025), noch zu einem politischen Bruch innerhalb der Islamischen Republik geführt. Es gab keine Anzeichen für eine Mobilisierung separatistischer Kräfte. Behörden, die für die innere Sicherheit zuständig sind, scheinen jedoch zunehmend alarmiert über die Möglichkeit bewaffneter Aufstände, lokaler Rebellionen oder Sabotageakte durch infiltrierte Netzwerke (MECGA 18.6.2025). Seit den Angriffen vom Juni 2025 haben sie ihre Suche nach Personen intensiviert, die angeblich für das Versagen staatlicher Institutionen verantwortlich sind (DW 10.11.2025). Es wird vermehrt über Verhaftungen (IRWIRE 1.12.2025) und Hinrichtungen aufgrund von Spionagevorwürfen berichtet [Anm.: s. Kap. Angebliche Spione für weitere Informationen] (RFE/RL 1.10.2025).Dies ist unter anderem durch die israelische Operation "Rising Lion" vom Juni 2025 geschehen. Iran erlebte dabei den größten Angriff auf sein Territorium seit Ende des Iran-Irak-Kriegs in den 1980er-Jahren (NYT 23.6.2025a; vergleiche RUSI 16.6.2025). Nach Angaben des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu war das Atom- und Raketenprogramm das Hauptziel der israelischen Militäroffensive, allerdings nahmen die israelischen Streitkräfte ein breites Spektrum an Zielen ins Visier [Anm.: s. Kap. Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025] (FR24 17.6.2025; vergleiche RUSI 16.6.2025), einschließlich des staatlichen Rundfunksenders IRIB (Stimson 1.7.2025). Zudem hatte sich Netanyahu in einer Reihe von Medienauftritten für einen Regimewechsel in Iran ausgesprochen (Axios 17.6.2025; vergleiche Stimson 1.7.2025). Er forderte die iranische Bevölkerung dazu auf, sich gegen das iranische Regime aufzulehnen, und bemühte dabei unter anderem den während der Proteste ab September 2022 benutzten Slogan "Frau, Leben, Freiheit" (TIS 14.6.2025). Die Angriffe haben jedoch weder zu Massenunruhen (MECGA 18.6.2025; vergleiche Stimson 1.7.2025), noch zu einem politischen Bruch innerhalb der Islamischen Republik geführt. Es gab keine Anzeichen für eine Mobilisierung separatistischer Kräfte. Behörden, die für die innere Sicherheit zuständig sind, scheinen jedoch zunehmend alarmiert über die Möglichkeit bewaffneter Aufstände, lokaler Rebellionen oder Sabotageakte durch infiltrierte Netzwerke (MECGA 18.6.2025). Seit den Angriffen vom Juni 2025 haben sie ihre Suche nach Personen intensiviert, die angeblich für das Versagen staatlicher Institutionen verantwortlich sind (DW 10.11.2025). Es wird vermehrt über Verhaftungen (IRWIRE 1.12.2025) und Hinrichtungen aufgrund von Spionagevorwürfen berichtet [Anm.: s. Kap. Angebliche Spione für weitere Informationen] (RFE/RL 1.10.2025). Die israelischen und US-amerikanischen Angriffe vom Juni 2025 haben die Kapazitäten Irans schwer beschädigt, allerdings haben sie weder dessen Atom- noch sein Raketenprogramm ausgelöscht (TWI 8.10.2025; vgl. AP 29.10.2025, AP 24.9.2025) und die iranische Führung lässt keine Anzeichen erkennen, dass sie von ihrer bisherigen Sicherheitsstrategie abweichen möchte (Soufan 24.11.2025). Nach Ende des zwölftägigen Kriegs hat die iranische Regierung die Kooperation mit der Aufsichtsbehörde IAEA (International Atomic Energy Agency) offiziell ausgesetzt (AP 29.10.2025; vgl. Tagesschau 2.7.2025). Im November 2025 wurde berichtet, dass IAEA-Inspektoren wieder Atomanlagen in Iran besuchen durften, allerdings nur solche, die nicht von den Angriffen betroffen waren (AJ 20.11.2025; vgl. ORF 12.11.2025). Nach Aussagen eines Sprechers der iranischen Atomenergieorganisation sei eine neue "Rechtsübereinkunft" notwendig, bevor wieder Besuche der IAEA in den angegriffenen Anlagen erfolgen könnten (IRINTL 9.12.2025).Die israelischen und US-amerikanischen Angriffe vom Juni 2025 haben die Kapazitäten Irans schwer beschädigt, allerdings haben sie weder dessen Atom- noch sein Raketenprogramm ausgelöscht (TWI 8.10.2025; vergleiche AP 29.10.2025, AP 24.9.2025) und die iranische Führung lässt keine Anzeichen erkennen, dass sie von ihrer bisherigen Sicherheitsstrategie abweichen möchte (Soufan 24.11.2025). Nach Ende des zwölftägigen Kriegs hat die iranische Regierung die Kooperation mit der Aufsichtsbehörde IAEA (International Atomic Energy Agency) offiziell ausgesetzt (AP 29.10.2025; vergleiche Tagesschau 2.7.2025). Im November 2025 wurde berichtet, dass IAEA-Inspektoren wieder Atomanlagen in Iran besuchen durften, allerdings nur solche, die nicht von den Angriffen betroffen waren (AJ 20.11.2025; vergleiche ORF 12.11.2025). Nach Aussagen eines Sprechers der iranischen Atomenergieorganisation sei eine neue "Rechtsübereinkunft" notwendig, bevor wieder Besuche der IAEA in den angegriffenen Anlagen erfolgen könnten (IRINTL 9.12.2025). Öffentliche Drohungen iranischer Politiker, aus dem Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) auszutreten (MECGA 18.6.2025; vgl. AJ 17.6.2025), wurden [bislang] nicht umgesetzt (INSS 9.12.2025; vgl. AAA 2.12.2025). Iran ist seit 1970 Vertragspartei dieses Abkommens, das Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen die Herstellung und den Kauf von Atomwaffen untersagt (Tagesschau 22.6.2025a). Iran behauptet seit langem, dass sein Atomprogramm friedlich sei, während die IAEA und westliche Staaten davon ausgehen, dass Iran bis 2003 ein Atomwaffenprogramm betrieb (AP 29.10.2025). Gemäß Aussagen der IAEA (CRS 24.6.2025) wie auch öffentlich bekannten US-amerikanischen geheimdienstlichen Einschätzungen hat Iran sein Atomwaffenprogramm Ende 2003 gestoppt und bislang nicht wieder aufgenommen (CRS 24.6.2025; vgl. ODNI 25.3.2025). Gleichzeitig wird jedoch berichtet, dass Iran über einen Vorrat an angereichertem Uran auf "höchstem Niveau" verfügt, der für einen Staat ohne Atomwaffen "beispiellos" sei (ODNI 25.3.2025), d. h. Iran hat Uran bis zu einem Niveau angereichert, für das es so gut wie keine zivile Nutzung mehr gibt, und bis zur Herstellung von bombenfähigem Material ist es damit nur ein vergleichsweise kurzer Weg. Das bedeutet aber nicht, dass man mit einer ausreichenden Menge an hochangereichertem, waffenfähigem Uran auch gleich eine Bombe hat (ÖAW 18.6.2025). Laut Einschätzungen der IAEA vom Oktober 2025 reichert Iran derzeit nicht aktiv weiteres Uran an. Das vor den Angriffen vom Juni angereicherte Uran, das für die Herstellung von zehn Atombomben reichen würde, sollte sich Iran für ein Waffenprogramm entscheiden, befindet sich allerdings immer noch im Land (AP 29.10.2025). Schätzungen zufolge dürfte sich ein Großteil davon unbeschädigt unter dem Schutt der im Juni angegriffenen Anlagen von Fordow und Isfahan befinden (WP 26.9.2025; vgl. AJ 12.11.2025a). Nach IAEA-Angaben konnten auf Satellitenbildern Bewegungen rund um die Anlagen beobachtet werden (AP 29.10.2025).Öffentliche Drohungen iranischer Politiker, aus dem Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) auszutreten (MECGA 18.6.2025; vergleiche AJ 17.6.2025), wurden [bislang] nicht umgesetzt (INSS 9.12.2025; vergleiche AAA 2.12.2025). Iran ist seit 1970 Vertragspartei dieses Abkommens, das Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen die Herstellung und den Kauf von Atomwaffen untersagt (Tagesschau 22.6.2025a). Iran behauptet seit langem, dass sein Atomprogramm friedlich sei, während die IAEA und westliche Staaten davon ausgehen, dass Iran bis 2003 ein Atomwaffenprogramm betrieb (AP 29.10.2025). Gemäß Aussagen der IAEA (CRS 24.6.2025) wie auch öffentlich bekannten US-amerikanischen geheimdienstlichen Einschätzungen hat Iran sein Atomwaffenprogramm Ende 2003 gestoppt und bislang nicht wieder aufgenommen (CRS 24.6.2025; vergleiche ODNI 25.3.2025). Gleichzeitig wird jedoch berichtet, dass Iran über einen Vorrat an angereichertem Uran auf "höchstem Niveau" verfügt, der für einen Staat ohne Atomwaffen "beispiellos" sei (ODNI 25.3.2025), d. h. Iran hat Uran bis zu einem Niveau angereichert, für das es so gut wie keine zivile Nutzung mehr gibt, und bis zur Herstellung von bombenfähigem Material ist es damit nur ein vergleichsweise kurzer Weg. Das bedeutet aber nicht, dass man mit einer ausreichenden Menge an hochangereichertem, waffenfähigem Uran auch gleich eine Bombe hat (ÖAW 18.6.2025). Laut Einschätzungen der IAEA vom Oktober 2025 reichert Iran derzeit nicht aktiv weiteres Uran an. Das vor den Angriffen vom Juni angereicherte Uran, das für die Herstellung von zehn Atombomben reichen würde, sollte sich Iran für ein Waffenprogramm entscheiden, befindet sich allerdings immer noch im Land (AP 29.10.2025). Schätzungen zufolge dürfte sich ein Großteil davon unbeschädigt unter dem Schutt der im Juni angegriffenen Anlagen von Fordow und Isfahan befinden (WP 26.9.2025; vergleiche AJ 12.11.2025a). Nach IAEA-Angaben konnten auf Satellitenbildern Bewegungen rund um die Anlagen beobachtet werden (AP 29.10.2025). Iran zeigte sich nach den Angriffen vom Juni 2025 grundsätzlich zu weiteren Verhandlungen mit den USA über sein Atomprogramm bereit (CNN 19.11.2025; vgl. HB 3.7.2025). Dies hat sich auch durch die Auslösung des sogenannten Snapback-Mechanismus durch Frankreich, Deutschland und Großbritannien, mit dem seit 2015 ausgesetzte UN-Sanktionen anlässlich des iranischen Atomprogramms im September 2025 wieder in Kraft traten, nicht geändert (ACA 11.2025). Iran beharrt allerdings auf seiner Position, weiterhin Uran anreichern zu dürfen, während die USA dies ablehnen (INSS 9.12.2025; vgl. ACA 11.2025), sodass es mit Stand Anfang Dezember 2025 eine Pattsituation gab und keine neuen Verhandlungen aufgenommen wurden (INSS 9.12.2025).Iran zeigte sich nach den Angriffen vom Juni 2025 grundsätzlich zu weiteren Verhandlungen mit den USA über sein Atomprogramm bereit (CNN 19.11.2025; vergleiche HB 3.7.2025). Dies hat sich auch durch die Auslösung des sogenannten Snapback-Mechanismus durch Frankreich, Deutschland und Großbritannien, mit dem seit 2015 ausgesetzte UN-Sanktionen anlässlich des iranischen Atomprogramms im September 2025 wieder in Kraft traten, nicht geändert (ACA 11.2025). Iran beharrt allerdings auf seiner Position, weiterhin Uran anreichern zu dürfen, während die USA dies ablehnen (INSS 9.12.2025; vergleiche ACA 11.2025), sodass es mit Stand Anfang Dezember 2025 eine Pattsituation gab und keine neuen Verhandlungen aufgenommen wurden (INSS 9.12.2025). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.3.2025): Iran: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/politisches-portrait/202450, Zugriff 3.7.2025  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand:
  28. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2112796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islamischen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024  AAA - Asharq Al-Awsat (2.12.2025): Tehran: Recognizing Our Rights is Only Solution to Nuclear Program, https://english.aawsat.com/world/5215007-tehran-recognizing-our-rights-only-solution-nuclear-program, Zugriff 5.12.2025  ACA - Arms Control Association (11.2025): Iran Nuclear Talks Stalled After Sanctions Reimposed, https://www.armscontrol.org/act/2025-11/news/iran-nuclear-talks-stalled-after-sanctions-reimposed?mkt_tok=ODEzLVhZVS00MjIAAAGd78BH0Q2ESpJ6bRNrVYP0WMBTqWWaAGmA6I8a1yBY9i-3wv-KkBLRtDYjgV_rtyVEfe2LZ23-rjWiVQcTD3FKARFXT-a9u6rX9x2as3dp6YMr, Zugriff 9.12.2025  AJ - Al Jazeera (20.11.2025): IAEA passes resolution demanding nuclear access from Iran; Tehran rejects, https://www.aljazeera.com/news/2025/11/20/iaea-passes-resolution-demanding-nuclear-access-from-iran-tehran-rejects, Zugriff 5.12.2025  AJ - Al Jazeera (12.11.2025a): IAEA demands ‘long overdue’ inspections of Iran nuclear sites’, https://www.aljazeera.com/news/2025/11/12/iaea-demands-long-overdue-inspections-of-iran-nuclear-sites, Zugriff 5.12.2025  AJ - Al Jazeera (17.6.2025): What is the NPT, and why has Iran threatened to pull out of the treaty?, https://www.aljazeera.com/news/2025/6/17/what-is-the-npt-and-why-has-iran-threatened-to-pull-out-of-the-treaty, Zugriff 2.7.2025  AP - Associated Press (29.10.2025): Iran isn’t actively enriching uranium but movement detected near nuclear sites, UN official tells AP, https://apnews.com/article/iran-nuclear-program-grossi-uranium-543ad3503ece5de766e08123f6e71f9c, Zugriff 5.12.2025  AP - Associated Press (24.9.2025): Fearing another war with Israel, Iran begins rebuilding missile sites, but key component is missing, https://apnews.com/article/iran-missiles-planetary-mixers-israel-war-527bd871b691898b20eee98294dcda64, Zugriff 5.12.2025  Axios - Axios (17.6.2025): Regime change emerges as unstated goal of Israel's war in Iran, https://www.axios.com/2025/06/17/iran-regime-change-israel-war-trump, Zugriff 3.7.2025  BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (5.2022): Länderreport 52 Iran: Konversion und Evangelikalismus aus der Sicht der staatlichen Verfolger, https://www.ecoi.net/en/file/local/2079128/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_Iran_-_Konversion_und_Evangelikalismus_aus_der_Sicht_der_staatlichen_Verfolger,_01.05.2022._(Länderreport___52).pdf, Zugriff 16.3.2023  BBC - British Broadcasting Corporation (8.1.2026): Violent clashes reported as Iran protests spread to more areas, https://www.bbc.com/news/articles/cgm4y0ewe93o, Zugriff 8.1.2026  BBC - British Broadcasting Corporation (14.10.2025): What is Hamas and why is it fighting with Israel in Gaza?, https://www.bbc.com/news/articles/clyv7w3gdy2o, Zugriff 9.12.2025  BBC - British Broadcasting Corporation (5.8.2025): Explainer: What is Iran's new Defence Council and why does it matter?, https://monitoring.bbc.co.uk/product/b0004d77, Zugriff 5.12.2025  BBC - British Broadcasting Corporation (1.7.2024): Who is in charge of Iran?, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-57260831, Zugriff 3.7.2025  BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (16.2.2023): Der revolutionäre Prozess in Iran, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/518072/der-revolutionaere-prozess-in-iran/, Zugriff 24.3.2023  BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (31.1.2020a): Machtgefüge Iran: Kleriker, Garden – und eine Generation ohne Einfluss, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/40113/machtgefuege-iran-kleriker-garden-und-eine-generation-ohne-einfluss/, Zugriff 24.3.2023  BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (10.1.2020): Machtkonstante Theokratie: Iran nach 1979, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/40110/machtkonstante-theokratie-iran-nach-1979/, Zugriff 24.3.2023  BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105885/country_report_2024_IRN.pdf, Zugriff 26.3.2024  Chatham - Chatham House (5.5.2023): The Mahsa Jina Amini case: security and ethnic dimensions, https://kalam.chathamhouse.org/articles/the-mahsa-jina-amini-case-security-and-ethnic-dimensions/, Zugriff 5.1.2024  Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (29.10.2025): Strengthening regime resilience: Tehran prepares for conflict and succession, https://www.clingendael.org/publication/strengthening-regime-resilience-tehran-prepares-conflict-and-succession#_ednref1, Zugriff 4.12.2025  Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (3.6.2024): How to complete the revolution? Khamenei´s vision and its disruption after Raisi´s death, https://www.clingendael.org/publication/how-complete-revolution-khameneis-vision-and-its-disruption-after-raisis-death, Zugriff 26.7.2024  CNN - Cable News Network (19.11.2025): Exclusive: Iran open to resuming nuclear talks with the US but won’t shift its conditions, supreme leader’s adviser says, https://edition.cnn.com/2025/11/19/middleeast/iran-us-nuclear-talks-intw-intl, Zugriff 9.12.2025  CRS - Congressional Research Service [USA] (24.6.2025): Iran and Nuclear Weapons Production, https://www.congress.gov/crs-product/IF12106, Zugriff 11.12.2025  DW - Deutsche Welle (10.11.2025): Iran: Execution spree as part of political crackdown, https://www.dw.com/en/iran-execution-spree-as-part-of-political-crackdown/a-74314643, Zugriff 9.12.2025  DW - Deutsche Welle (20.6.2025): Iran's complex political and military power structure, https://www.dw.com/en/irans-complex-political-and-military-power-structure/a-72976165, Zugriff 3.7.2025  DW - Deutsche Welle (16.6.2021): Irans Regierungssystem kurz erklärt, https://www.dw.com/de/irans-regierungssystem-kurz-erklärt/a-57888174, Zugriff 24.3.2023  EPC - Emirates Policy Center (15.7.2024): Return of Reformists: Consequences on Iran’s Political Landscape, https://www.epc.ae/en/details/brief/return-of-reformists-consequences-on-iran-s-political-landscape, Zugriff 25.7.2024  FA - Foreign Affairs (16.7.2024): Why Iran’s New President Won’t Change His Country, https://www.foreignaffairs.com/iran/why-irans-new-president-wont-change-his-country?utm_medium=newsletters&utm_source=twofa&utm_campaign=The Imperial Presidency Unleashed&utm_content=20240719&utm_term=FA This Week - 112017, Zugriff 25.7.2024 [kostenpflichtig, Login erforderlich]  FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (24.3.2023): Schlaglicht auf einen Schattenkrieg, https://www.faz.net/aktuell/politik/thema/iran, Zugriff 24.3.2023  FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (3.2025): Iran: Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/international/gm-mona/21130/2025-iran.pdf, Zugriff 21.11.2025  FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (3.2024): Iran: Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/international/gm-mona/21130/2024-iran.pdf, Zugriff 10.5.2024  FH - Freedom House

(2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/iran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025  FP - Foreign Policy (7.3.2024): Iran’s New Wave of Political Conservatives Is Here, https://foreignpolicy.com/2024/03/07/iran-election-parliament-assembly-experts-conservatives-hardliners/?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_campaign=Must-Read - 03072024&utm_term=oneoff_iran_elections_03072024, Zugriff 8.3.2024 FP - Foreign Policy (7.3.2024): Iran’s New Wave of Political Conservatives römisch eins s Here, https://foreignpolicy.com/2024/03/07/iran-election-parliament-assembly-experts-conservatives-hardliners/?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_campaign=Must-Read - 03072024&utm_term=oneoff_iran_elections_03072024, Zugriff 8.3.2024  FR24 - France 24 (17.6.2025): What does Israel really want in Iran?, https://www.france24.com/en/middle-east/20250617-what-israel-really-wants-in-iran, Zugriff 1.7.2025  FR24 - France 24 (16.12.2022): Lack of leadership is both a strength and weakness of Iran's protest movement, https://www.france24.com/en/middle-east/20221216-ni, Zugriff 27.3.2023  GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
(2020): Iran: Geschichte & Staat, https://web.archive.org/web/20210214213551/https:/www.liportal.de/iran/geschichte-staat/, Zugriff 24.3.2023  Guardian - The Guardian (11.1.2026): ‘The streets are full of blood’: Iranian protests gather momentum as regime cracks down, https://www.theguardian.com/world/2026/jan/11/iran-protests-gather-momentum-demonstrators-protest-movement, Zugriff 12.1.2026  Guardian - The Guardian (7.1.2026): ‘They are killing us’: authorities use force against protesters in Kurdish regions of Iran, https://www.theguardian.com/world/2026/jan/07/they-are-killing-us-authorities-use-force-against-protesters-in-kurdish-regions-of-iran, Zugriff 8.1.2026  Haaretz - Haaretz (8.1.2026): Trump Threatens U.S. Intervention in Iran as Protest Death Toll Reportedly Hits 45, https://www.haaretz.com/middle-east-news/2026-01-08/ty-article/trump-threatens-u-s-intervention-in-iran-as-protest-death-toll-reportedly-hits-45/0000019b-9eed-d171-adbb-bfffd09f0000, Zugriff 9.1.2026  Haaretz - Haaretz (3.10.2025): The Israeli Influence Operation Aiming to Install Reza Pahlavi as Shah of Iran, https://www.haaretz.com/israel-news/security-aviation/2025-10-03/ty-article-magazine/.premium/the-israeli-influence-operation-in-iran-pushing-to-reinstate-the-shah-monarchy/00000199-9f12-df33-a5dd-9f770d7a0000, Zugriff 9.1.2026  HB - Handelsblatt [Deutschland] (3.7.2025): Diese Männer sollen neue Eskalation im Nahen Osten verhindern, https://www.handelsblatt.com/politik/international/nahost-diese-maenner-sollen-neue-eskalation-im-nahen-osten-verhindern/100137391.html, Zugriff 3.7.2025  HRANA - Human Rights Activists News Agency (11.1.2026): Day Fifteen of Iran’s Nationwide Protests: Sharp Rise in Human Casualties, https://www.en-hrana.org/day-fifteen-of-irans-nationwide-protests-sharp-rise-in-human-casualties/, Zugriff 12.1.2026  HRANA - Human Rights Activists News Agency (8.1.2026): A Report on the Twelfth Day of Nationwide Protests in Iran: Widespread Strikes, Internet Shutdown, and Surge in Arrests, https://www.en-hrana.org/a-report-on-the-twelfth-day-of-nationwide-protests-in-iran-widespread-strikes-internet-shutdown-and-surge-in-arrests/, Zugriff 9.1.2026  HRANA - Human Rights Activists News Agency (7.1.2026): From the Streets to Universities: Iran’s Protests Enter Their Eleventh Day, http://en-hrana.org/from-the-streets-to-universities-irans-protests-enter-their-eleventh-day/, Zugriff 8.1.2026  ICG - International Crisis Group (26.6.2024): Iran’s Presidential Election: A Preview, https://www.crisisgroup.org/middle-east-north-africa/gulf-and-arabian-peninsula/iran/irans-presidential-election-preview, Zugriff 25.7.2024  INSS - Institute for National Security Studies (9.12.2025): The Deadlock Surrounding Iran’s Nuclear Program, https://www.inss.org.il/publication/nuclear-iran-2025/, Zugriff 9.12.2025  INSS - Institute for National Security Studies (26.8.2025): Changes in Iran’s Supreme National Security Council: Systemic Overhaul or Cosmetic Adjustment?, https://www.inss.org.il/wp-content/uploads/2025/08/No.-2026.pdf, Zugriff 4.12.2025  IRINTL - Iran International (9.12.2025): Iran says nuclear oversight rules need update for war conditions, https://www.iranintl.com/en/202512096593, Zugriff 9.12.2025  IRINTL - Iran International (23.1.2024): Iran’s Regime Effectively Ends Election Weeks Before Voting Day, https://iranintl.com/en/202401232762, Zugriff 5.3.2024  IRJ - Iran Journal (11.8.2024): Präsident Pezeshkian stellt neues Kabinett vor: Reformisten unzufrieden, https://iranjournal.org/news/praesident-pezeshkian-stellt-neues-kabinett-vor-reformisten-unzufrieden, Zugriff 13.8.2024  IRWIRE - IranWire (1.12.2025): A Taxi Driver, a Barista, a Farmer: The Iranians Jailed as ‘Israeli Spies’, https://iranwire.com/en/features/146666-a-taxi-driver-a-barista-a-farmer-the-iranians-jailed-as-israeli-spies/, Zugriff 9.12.2025  ISPI - Italian Institute for International Political Studies (27.6.2024): Who Will Be Iran’s Next President?, https://www.ispionline.it/en/publication/who-will-be-irans-next-president-178658, Zugriff 25.7.2024  ISW - Institute for the Study of War (11.1.2026): Iran Update, January 11, 2026, https://understandingwar.org/research/middle-east/iran-update-january-11-2026/, Zugriff 12.1.2026  LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (7.2024): Der iranische Sicherheitsapparat, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/buch_der_iranische_sicherheitsapparat_posch_web.pdf, Zugriff 13.8.2024  MECGA - Middle East Council on Global Affairs (18.6.2025): How Iran Is Calculating Its War With Israel, https://mecouncil.org/blog_posts/how-iran-is-calculating-its-war-with-israel/, Zugriff 1.7.2025 MECGA - Middle East Council on Global Affairs (18.6.2025): How Iran römisch eins s Calculating Its War With Israel, https://mecouncil.org/blog_posts/how-iran-is-calculating-its-war-with-israel/, Zugriff 1.7.2025  NYT - New York Times, The (23.6.2025a): Sheltering in a Bunker, Iran’s Supreme Leader Prepares for the Worst, https://www.nytimes.com/2025/06/21/world/middleeast/iran-ayatollah-israel-war.html, Zugriff 3.7.2025  NYT - New York Times, The (28.2.2024): Iran’s Parliament Election 2024: What You Need to Know, https://www.nytimes.com/2024/02/28/world/middleeast/iran-election-parliament.html, Zugriff 5.3.2024  ÖAW - Österreichische Akademie der Wissenschaften (18.6.2025): Vom Uran zur Atomwaffe: Irans nukleare Ambitionen im Faktencheck, https://www.oeaw.ac.at/news/vom-uran-zur-atomwaffe-irans-nukleare-ambitionen-im-faktencheck, Zugriff 7.7.2025  ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islamische Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 7.2.2023 [Login erforderlich]  ODNI - Office of the Director of National Intelligence [USA] (25.3.2025): DNI Gabbard Opening Statement for the SSCI As Prepared on the 2025 Annual Threat Assessment of the U.S. Intelligence Community, https://www.dni.gov/index.php/newsroom/congressional-testimonies/congressional-testimonies-2025/4059-ata-opening-statement-as-prepared, Zugriff 7.7.2025  ORF - Österreichischer Rundfunk (12.11.2025): IAEA: Iran verweigert Information zu Uranvorräten, https://orf.at/stories/3411327/, Zugriff 5.12.2025  Orient XXI - Orient XXI (11.7.2024): Iran. La division des conservateurs facilite l’élection d’un président plus ouvert, https://orientxxi.info/magazine/iran-la-division-des-conservateurs-facilite-l-election-d-un-president-plus,7478, Zugriff 25.7.2024 Orient römisch 21 - Orient römisch 21 (11.7.2024): Iran. La division des conservateurs facilite l’élection d’un président plus ouvert, https://orientxxi.info/magazine/iran-la-division-des-conservateurs-facilite-l-election-d-un-president-plus,7478, Zugriff 25.7.2024  REU - Reuters (12.1.2026): Deaths from Iran protests reach more than 500, rights group says, https://www.reuters.com/business/media-telecom/confronting-protests-iran-vows-strike-back-if-us-attacks-2026-01-11/, Zugriff 12.1.2026  REU - Reuters (4.3.2024): Iran election turnout hits record low, hardliners maintain grip on parliament, https://www.reuters.com/world/middle-east/iran-election-turnout-hits-record-low-hardliners-maintain-grip-parliament-2024-03-04/, Zugriff 5.3.2024  RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (1.10.2025): Iran Expands Penalties For Espionage Amid Surge In Executions, https://www.rferl.org/a/iran-executions-spying-law-punishment/33546044.html, Zugriff 9.12.2025  RUSI - Royal United Services Institute (16.6.2025): Operation Rising Lion: The First 72 Hours, https://www.rusi.org/explore-our-research/publications/commentary/operation-rising-lion-first-72-hours, Zugriff 1.7.2025  Soufan - Soufan Center, The (7.1.2026): Eruption of Iran Unrest Scrambles U.S. and Regional Calculations, https://mailchi.mp/thesoufancenter/eruption-of-iran-unrest-scrambles-us-and-regional-calculations?e=af98ccc3ac, Zugriff 8.1.2026  Soufan - Soufan Center, The (24.11.2025): Iran Tries to Reconstitute Its Strategic Architecture, https://mailchi.mp/thesoufancenter/iran-tries-to-reconstitute-its-strategic-architecture?e=af98ccc3ac, Zugriff 9.12.2025  Soufan - Soufan Center, The (8.7.2024): Iranian Voters Rally to Elect a Reformist as President, https://mailchi.mp/thesoufancenter/iranian-voters-rally-to-elect-a-reformist-as-president?e=af98ccc3ac, Zugriff 25.7.2024  Standard - Standard, Der (12.8.2024): Irans Vizepräsident Zarif tritt nach nur elf Tagen zurück, https://www.derstandard.at/story/3000000232071/irans-vizepraesident-zarif-tritt-nach-nur-elf-tagen-zurueck?ref=rss, Zugriff 13.8.2024  Standard - Standard, Der (4.3.2024): Irans Regimeanhänger blieben bei Wahlen unter sich, https://www.derstandard.at/story/3000000210094/irans-regimeanhaenger-blieben-bei-wahlen-unter-sich, Zugriff 5.3.2024  Stimson - Stimson Center (1.7.2025): Why Israeli Attacks Brought Fear But Not Regime Change to Iran, https://www.stimson.org/2025/why-israeli-attacks-brought-fear-but-not-regime-change-to-iran/, Zugriff 3.7.2025  Tagesschau - Tagesschau (2.7.2025): Iran setzt Zusammenarbeit mit IAEA offiziell aus, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-iaea-kooperation-100.html, Zugriff 2.7.2025  Tagesschau - Tagesschau (22.6.2025a): Wie es zur Eskalation um Irans Atomprogramm kam, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-atomprogramm-israel-usa-100.html, Zugriff 3.7.2025  Tagesschau - Tagesschau (11.2.2024): Irans Mullahs sehen schwierigen Zeiten entgegen, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-nationalfeiertag-102.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, Zugriff 5.3.2024  TIS - Times of Israel, The (14.6.2025): Netanyahu to Iranian people: We hope our operation will clear path to your freedom, https://www.timesofisrael.com/netanyahu-to-iranian-people-we-hope-our-operation-will-clear-path-to-your-freedom/, Zugriff 3.7.2025  TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (8.10.2025): Four Keys for Iran Snapback Implementation, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/four-keys-iran-snapback-implementation, Zugriff 5.12.2025  TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (18.7.2024): Opportunities and Risks with Iran's New Government, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/opportunities-and-risks-irans-new-government, Zugriff 25.7.2024  UNHRC - United Nations Human Rights Council (19.3.2024): Detailed findings of the independent international fact-finding mission on the Islamic Republic of Iran, https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/ffm-iran/index, Zugriff 5.4.2024  USIP - United States Institute of Peace [USA] (6.9.2023a): Female Protests in Iran: One Year Later, https://iranprimer.usip.org/blog/2023/sep/06/protests-anniversary-one-year-later, Zugriff 7.3.2024  WP - Washington Post, The (26.9.2025): After U.S. strikes, Iran increases work at mysterious underground site, https://www.washingtonpost.com/national-security/2025/09/26/iran-underground-nuclear-us/, Zugriff 5.12.2025  Zamirirad/SWP - Zamirirad, Azadeh, Stiftung Wissenschaft und Politik (19.4.2023): Iran im Umbruch, https://www.swp-berlin.org/publikation/iran-im-umbruch#fn-d21586e857, Zugriff 5.1.2024  Zenith - Zenith (1.10.2025): Die Sanktionen und ihre Wirkung, https://magazin.zenith.me/de/politik/snapback-mechanismus-und-irans-atomprogramm, Zugriff 11.12.2025 Sicherheitslage Letzte Änderung 2026-01-13 10:19 Verglichen mit Staaten in der Region wie dem Irak, Libanon, Syrien und Afghanistan hat Iran eine sehr starke Zentralregierung mit einem komplexen Institutionengefüge. Das Gewaltmonopol liegt bei staatlichen und halbstaatlichen Institutionen, die das Regime ausmachen. Irans territoriale Integrität wird immer wieder durch angebliche Drohnenangriffe und größere Explosionen infrage gestellt (BS 19.3.2024), im Juni 2025 auch durch eine umfangreiche israelische Militäroperation, die Luftangriffe und verdeckte Operationen (CRS 26.6.2025) sowie nach Angaben der israelischen Armee auch den Einsatz von Bodentruppen umfasst hat [Anm.: s. Kap. Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025] (APA 25.6.2025). Gelegentlich flammen Grenzstreitigkeiten auf (BS 19.3.2024) - z. B. mit den Taliban zwischen 2022 und 2024 aufgrund von Differenzen um Wassernutzungsrechte (Spiegel 19.8.2025, IRINTL 25.4.2024) - sowie auch Streitigkeiten bezüglich passierender Schiffe in der Straße von Hormuz mit dem Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten (BS 19.3.2024). Iran sieht sich mit terroristischen Bedrohungen durch verschiedene Oppositionsgruppen konfrontiert. Einerseits existieren separatistische Aufstandsbewegungen in seinen Grenzregionen, wo arabische, belutschische und kurdische ethnische Minderheiten leben [Anm.: s. auch Kap. Verbotene Organisationen samt Unterkapiteln] (ISPI 26.2.2024), andererseits ist der sogenannte Islamische Staat (IS) mit seiner anti-schiitischen Ideologie im Land aktiv (ISPI 26.2.2024; vgl. ATIIA 19.7.2025). In den Grenzregionen, insbesondere in Sistan und Belutschistan sowie in den mehrheitlich kurdischen Regionen an der Grenze zum Irak, bestehen außerdem grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten, die vom Staat als Schmuggel eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden, jedoch angesichts struktureller Armut und mangelnder wirtschaftlicher Perspektiven in den betroffenen Regionen häufig die einzige Überlebensstrategie darstellen. Diese Form der weitverbreiteten informellen Wirtschaft wird von den Behörden zunehmend als sicherheitspolitisches Risiko betrachtet und durch verstärkte Grenzkontrollen sowie repressive Maßnahmen bekämpft (LVAk 11.2025).Iran sieht sich mit terroristischen Bedrohungen durch verschiedene Oppositionsgruppen konfrontiert. Einerseits existieren separatistische Aufstandsbewegungen in seinen Grenzregionen, wo arabische, belutschische und kurdische ethnische Minderheiten leben [Anm.: s. auch Kap. Verbotene Organisationen samt Unterkapiteln] (ISPI 26.2.2024), andererseits ist der sogenannte Islamische Staat (IS) mit seiner anti-schiitischen Ideologie im Land aktiv (ISPI 26.2.2024; vergleiche ATIIA 19.7.2025). In den Grenzregionen, insbesondere in Sistan und Belutschistan sowie in den mehrheitlich kurdischen Regionen an der Grenze zum Irak, bestehen außerdem grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten, die vom Staat als Schmuggel eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden, jedoch angesichts struktureller Armut und mangelnder wirtschaftlicher Perspektiven in den betroffenen Regionen häufig die einzige Überlebensstrategie darstellen. Diese Form der weitverbreiteten informellen Wirtschaft wird von den Behörden zunehmend als sicherheitspolitisches Risiko betrachtet und durch verstärkte Grenzkontrollen sowie repressive Maßnahmen bekämpft (LVAk 11.2025). Der IS hat sich seit 2017 zu vier Anschlägen in Iran bekannt. Die Anschläge richteten sich vor allem gegen sogenannte "high-profile"-Ziele, also Ziele mit hoher Symbolwirkung (BBC 5.1.2024). Bei einem Anschlag in der Stadt Kerman [Provinz Kerman] am 3.1.2024 starben fast 100 Menschen und über 200 wurden verletzt. Der Anschlag ereignete sich während einer Gedenkfeier anlässlich des Todestags von Qassem Soleimani (IRINTL 3.1.2024; vgl. Soufan 4.1.2024), dem 2020 durch einen US-Drohnenangriff getöteten Befehlshaber der für Auslandsoperationen der Revolutionsgarden zuständigen Quds-Kräfte (BBC 4.1.2024; vgl. AP 4.1.2024), der einer der Architekten der iranischen Politik in der Region war (BBC 4.1.2024; vgl. Soufan 4.1.2024). Der IS bekannte sich zu dem Anschlag, wobei laut Informationen eines US-amerikanischen Nachrichtendienstes der Ableger des IS in Afghanistan, der Islamische Staat Khorasan Provinz (ISKP), für den Anschlag verantwortlich war (REU 5.1.2024; vgl. FAZ 12.1.2024). Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem IS in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen (AA 28.8.2025; vgl. TWI 31.10.2022), so z. B. Anfang Juni 2025 und im August 2024 (AlMon 4.6.2025).Der IS hat sich seit 2017 zu vier Anschlägen in Iran bekannt. Die Anschläge richteten sich vor allem gegen sogenannte "high-profile"-Ziele, also Ziele mit hoher Symbolwirkung (BBC 5.1.2024). Bei einem Anschlag in der Stadt Kerman [Provinz Kerman] am 3.1.2024 starben fast 100 Menschen und über 200 wurden verletzt. Der Anschlag ereignete sich während einer Gedenkfeier anlässlich des Todestags von Qassem Soleimani (IRINTL 3.1.2024; vergleiche Soufan 4.1.2024), dem 2020 durch einen US-Drohnenangriff getöteten Befehlshaber der für Auslandsoperationen der Revolutionsgarden zuständigen Quds-Kräfte (BBC 4.1.2024; vergleiche AP 4.1.2024), der einer der Architekten der iranischen Politik in der Region war (BBC 4.1.2024; vergleiche Soufan 4.1.2024). Der IS bekannte sich zu dem Anschlag, wobei laut Informationen eines US-amerikanischen Nachrichtendienstes der Ableger des IS in Afghanistan, der Islamische Staat Khorasan Provinz (ISKP), für den Anschlag verantwortlich war (REU 5.1.2024; vergleiche FAZ 12.1.2024). Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem IS in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen (AA 28.8.2025; vergleiche TWI 31.10.2022), so z. B. Anfang Juni 2025 und im August 2024 (AlMon 4.6.2025). In der Provinz Sistan und Belutschistan kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen (AA 28.8.2025; vgl. ICG 19.8.2025), insbesondere sunnitischen Militanten und Drogenschmugglern (Arabiya 17.1.2024). Die Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sind durchlässig und eine wichtige Schmuggelroute für Drogen und andere Waren, die das organisierte Verbrechen anzieht (DFAT 24.7.2023; vgl. BAMF 10.7.2023, AlMon 14.4.2024). Schmugglernetzwerke transportieren nicht nur Konsumgüter, sondern auch afghanische Migranten und Flüchtlinge sowie subventionierten [und damit deutlich billigeren] iranischen Treibstoff. Berichten zufolge haben die Aktivitäten dieser Netzwerke infolge der politischen Instabilität in Afghanistan und der Machtübernahme der Taliban zugenommen (LVAk 11.2025).In der Provinz Sistan und Belutschistan kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen (AA 28.8.2025; vergleiche ICG 19.8.2025), insbesondere sunnitischen Militanten und Drogenschmugglern (Arabiya 17.1.2024). Die Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sind durchlässig und eine wichtige Schmuggelroute für Drogen und andere Waren, die das organisierte Verbrechen anzieht (DFAT 24.7.2023; vergleiche BAMF 10.7.2023, AlMon 14.4.2024). Schmugglernetzwerke transportieren nicht nur Konsumgüter, sondern auch afghanische Migranten und Flüchtlinge sowie subventionierten [und damit deutlich billigeren] iranischen Treibstoff. Berichten zufolge haben die Aktivitäten dieser Netzwerke infolge der politischen Instabilität in Afghanistan und der Machtübernahme der Taliban zugenommen (LVAk 11.2025). Die belutschische dschihadistische Gruppierung Jaish al-Adl [JAA, auch JUA] wie auch die salafistische Gruppe Ansar al-Furqan verüben Anschläge (LVAk 12.2025; vgl. ISW 17.12.2025, ISW 1.12.2025, ACLED 20.6.2025), wobei insbesondere Sicherheitskräfte (LVAk 11.2025; vgl. ICG 19.8.2025), aber auch andere Vertreter staatlicher Institutionen ins Visier genommen werden, darunter etwa Richter und andere Justizbeamte (Zenith 26.1.2024). Die iranischen Sicherheitskräfte führen Operationen gegen bewaffnete Gruppen in der Provinz durch (ICG 19.8.2025; vgl. LVAk 12.2025, ISW 29.10.2025). Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen (AA 28.8.2025).Die belutschische dschihadistische Gruppierung Jaish al-Adl [JAA, auch JUA] wie auch die salafistische Gruppe Ansar al-Furqan verüben Anschläge (LVAk 12.2025; vergleiche ISW 17.12.2025, ISW 1.12.2025, ACLED 20.6.2025), wobei insbesondere Sicherheitskräfte (LVAk 11.2025; vergleiche ICG 19.8.2025), aber auch andere Vertreter staatlicher Institutionen ins Visier genommen werden, darunter etwa Richter und andere Justizbeamte (Zenith 26.1.2024). Die iranischen Sicherheitskräfte führen Operationen gegen bewaffnete Gruppen in der Provinz durch (ICG 19.8.2025; vergleiche LVAk 12.2025, ISW 29.10.2025). Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen (AA 28.8.2025). In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es immer wieder Anschläge gegen Sicherheitskräfte (AA 28.8.2025; vgl. LVAk 10.2025), Personal der Justiz und Angehörige des Klerus (AA 28.8.2025). Die Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt (AA 28.8.2025). Die Sicherheitskräfte sind in den Provinzen Kurdistan, Kermanshah und West-Aserbaidschan in großer Zahl präsent (MBZ 9.2023). In dieser von Kurden bewohnten Region an der Grenze zum Irak und der Türkei (Izady/Gulf 2000 o.D.) kam es in der Vergangenheit zu einigen bewaffneten Zusammenstößen zwischen iranischen Sicherheitskräften und Mitgliedern kurdischer Parteien, die Stützpunkte im Nordirak haben, manchmal auch mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten (MBZ 9.2023). Im Juli 2025 starben mehrere Mitglieder der Revolutionsgarden bei drei bewaffneten Angriffen, die der Partiya Jiyana Azad a Kurdistane [Partei für ein freies Leben in Kurdistan] (PJAK) zugeschrieben werden (JF 9.10.2025).In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es immer wieder Anschläge gegen Sicherheitskräfte (AA 28.8.2025; vergleiche LVAk 10.2025), Personal der Justiz und Angehörige des Klerus (AA 28.8.2025). Die Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt (AA 28.8.2025). Die Sicherheitskräfte sind in den Provinzen Kurdistan, Kermanshah und West-Aserbaidschan in großer Zahl präsent (MBZ 9.2023). In dieser von Kurden bewohnten Region an der Grenze zum Irak und der Türkei (Izady/Gulf 2000 o.D.) kam es in der Vergangenheit zu einigen bewaffneten Zusammenstößen zwischen iranischen Sicherheitskräften und Mitgliedern kurdischer Parteien, die Stützpunkte im Nordirak haben, manchmal auch mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten (MBZ 9.2023). Im Juli 2025 starben mehrere Mitglieder der Revolutionsgarden bei drei bewaffneten Angriffen, die der Partiya Jiyana Azad a Kurdistane [Partei für ein freies Leben in Kurdistan] (PJAK) zugeschrieben werden (JF 9.10.2025). Entlang der iranischen Westgrenze wird immer wieder vom Beschuss von Schmugglern (auch Kolbars genannt) durch iranische Sicherheitskräfte berichtet (IRWIRE 29.6.2025b; vgl. HRW 8.7.2024, Hengaw 1.8.2024).Entlang der iranischen Westgrenze wird immer wieder vom Beschuss von Schmugglern (auch Kolbars genannt) durch iranische Sicherheitskräfte berichtet (IRWIRE 29.6.2025b; vergleiche HRW 8.7.2024, Hengaw 1.8.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.8.2025): Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit/202396#content_5, Zugriff 19.11.2025  ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (20.6.2025): ACLED Data [Stand 20.6.2025], https://acleddata.com/data-export-tool/, Zugriff 27.6.2025  AlMon - Al Monitor (4.6.2025): Iran says 13 ISIS affiliates arrested for planning suicide attacks, https://www.al-monitor.com/originals/2025/06/iran-says-13-isis-affiliates-arrested-planning-suicide-attacks, Zugriff 2.7.2025  AlMon - Al Monitor (14.4.2024): Iran has a Baluchistan problem on restive Pakistan border, https://www.al-monitor.com/originals/2024/04/iran-has-baluchistan-problem-restive-pakistan-border, Zugriff 12.6.2024  AP - Associated Press (4.1.2024): Bombings hit event for Iran’s Gen. Qassem Soleimani, a shadowy figure slain in 2020 US drone strike, https://apnews.com/article/iran-qassem-soleimani-profile-kerman-bomb-attack-57cbc9adff1914e5047c0104b311cced, Zugriff 17.1.2024  APA - Austria Presse Agentur (25.6.2025): Israel gesteht erstmals Einsatz von Bodentruppen im Iran ein, https://apa.at/news/israel-gesteht-erstmals-einsatz-von-bodentruppen-im-iran-ein/, Zugriff 1.7.2025  Arabiya - Al Arabiya News (17.1.2024): Iran says IRGC officer shot dead in southeast, a day after strikes in Pakistan, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2024/01/17/Iran-says-IRGC-officer-killed-in-terrorist-attack-in-southeast, Zugriff 18.1.2024  ATIIA - Atlas Institute for International Affairs (19.7.2025): The Resurgence of the Islamic State in the Khurāsān Province: A Transnational Security Threat, https://atlasinstitute.org/the-resurgence-of-the-islamic-state-in-the-khurasan-province/, Zugriff 12.12.2025  BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (10.7.2023): Briefing Notes KW 28, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw28-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 17.1.2024  BBC - British Broadcasting Corporation (5.1.2024): Analysis: What to make of IS bombings in Iran, https://monitoring.bbc.co.uk/api/product-pdf/public/c204w42z, Zugriff 14.6.2024  BBC - British Broadcasting Corporation (4.1.2024): Iran leader vows harsh response to deadly bombings that killed 84, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-67872281, Zugriff 17.1.2024  BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105885/country_report_2024_IRN.pdf, Zugriff 26.3.2024  CRS - Congressional Research Service [USA] (26.6.2025): Israel-Iran Conflict, U.S. Strikes, and Ceasefire, https://www.congress.gov/crs-product/IF13032?q={"search":"iran"}&s=2&r=7, Zugriff 1.7.2025  DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT Country Information Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2095685/country-information-report-iran.pdf, Zugriff 4.1.2024  FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (12.1.2024): Das sind die mutmaßlichen Attentäter von Kerman, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/islamischer-staat-mutmasslichen-attentaeter-von-kerman-soll-dem-is-angehoeren-19444624.html, Zugriff 17.1.2024  Hengaw - Hengaw Organization for Human Rights (1.8.2024): Juli 2024: 26 getötete und verletzte kurdische Kolbars an den Grenzen des Iran, https://hengaw.net/de/berichte-und-statistiken-1/2024/08/article-1, Zugriff 4.10.2024  HRW - Human Rights Watch (8.7.2024): Iran: Security Forces Killing Kurdish Border Couriers, https://www.hrw.org/news/2024/07/08/iran-security-forces-killing-kurdish-border-couriers, Zugriff 4.10.2024  ICG - International Crisis Group (19.8.2025): Grievance and Flawed Governance in Iran’s Baluchestan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2130896/250-baluchestan.pdf, Zugriff 18.12.2025  IRINTL - Iran International (25.4.2024): Five Iranian Border Guards Arrested By Taliban In Afghan Territory, https://www.iranintl.com/en/202404259833, Zugriff 13.6.2024  IRINTL - Iran International (3.1.2024): 95 Killed In Blasts Near Soleimani's Tomb, https://www.iranintl.com/en/202401039549, Zugriff 16.1.2024  IRWIRE - IranWire (29.6.2025b): Kurdish Kolbar Killed by Iranian Border Forces Near Iraq, https://iranwire.com/en/news/142796-kurdish-kolbar-killed-by-iranian-border-forces-near-iraq/, Zugriff 2.7.2025  ISPI - Italian Institute for International Political Studies (26.2.2024): The Roots and Ramifications of Terrorism in Iran, https://www.ispionline.it/en/publication/the-roots-and-ramifications-of-terrorism-in-iran-165017, Zugriff 14.6.2024  ISW - Institute for the Study of War (17.12.2025): Iran Update, December 17, 2025, https://understandingwar.org/research/middle-east/iran-update-december-17-2025/, Zugriff 18.12.2025  ISW - Institute for the Study of War (1.12.2025): Iran Update, December 1, 2025, https://understandingwar.org/research/middle-east/iran-update-december-1-2025/, Zugriff 18.12.2025  ISW - Institute for the Study of War (29.10.2025): Iran Update, October 29, 2025, https://understandingwar.org/research/middle-east/iran-update-october-29-2025/, Zugriff 18.12.2025  Izady/Gulf 2000 - Izady, Michael (Autor), Gulf/2000 Project (Herausgeber) (o.D.): Iran: Ethnic composition (summary), https://gulf2000.columbia.edu/images/maps/Iran_Ethnic_lg.png, Zugriff 14.3.2023  JF - Jamestown Foundation, The (9.10.2025): Kurdish PJAK Militants Brace for More Battles With Iran, https://jamestown.org/kurdish-pjak-militants-brace-for-more-battles-with-iran/, Zugriff 18.12.2025  LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (12.2025): Fact Sheet Iran 04/2025, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/fact_sheet_iran_251026-1126_deu_web.pdf, Zugriff 18.12.2025 LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (12.2025): Fact Sheet Iran 04 aus 2025,, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/fact_sheet_iran_251026-1126_deu_web.pdf, Zugriff 18.12.2025  LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (11.2025): Linien der Macht: Irans Grenzen und Grenzpolitik, https://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/publikation.php?id=1256, Zugriff 12.12.2025  LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (10.2025): Fact Sheet Iran 03/2025, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/fact_sheet_iran_251003-25_deu_web.pdf, Zugriff 12.12.2025 LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (10.2025): Fact Sheet Iran 03 aus 2025,, https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/fact_sheet_iran_251003-25_deu_web.pdf, Zugriff 12.12.2025  MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (9.2023): Algemeen ambtsbericht Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2098089/Algemeen ambtsbericht Iran van september 2023.pdf, Zugriff 30.11.2023  REU - Reuters (5.1.2024): Exclusive: US intelligence confirms Islamic State's Afghanistan branch behind Iran blasts, https://www.reuters.com/world/middle-east/us-intelligence-confirms-islamic-states-afghanistan-branch-behind-iran-blasts-2024-01-05/, Zugriff 17.1.2024  Soufan - Soufan Center, The (4.1.2024): IntelBrief: Middle East on Edge as Conflict in Gaza Expands Throughout the Region, https://thesoufancenter.org/intelbrief-2024-january-4/, Zugriff 17.1.2024  Spiegel - Spiegel, Der (19.8.2025): Iran und Taliban stehen vor neuem Wasserkonflikt, https://www.spiegel.de/ausland/iran-und-taliban-stehen-vor-neuem-wasserkonflikt-a-d2bbdd3b-da48-462c-846a-6364e093180c, Zugriff 18.12.2025  TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (31.10.2022): The Islamic State Attacks the Islamic Republic, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/islamic-state-attacks-islamic-republic, Zugriff 7.4.2023  Zenith - Zenith (26.1.2024): Das steckt hinter "Jaisch Al-Adl", https://magazin.zenith.me/de/politik/milizen-belutschistan-zwischen-iran-und-pakistan, Zugriff 23.5.2024 Israelische und US-amerikanische Angriffe im Juni 2025 Letzte Änderung 2026-01-15 21:06 Iran sah sich durch die israelische Operation "Rising Lion" (hebräisch: "Am KeLavi", INSS o.D.) ab dem 13.6.2025 mit dem größten Angriff auf das Land seit Ende des Iran-Irak-Kriegs konfrontiert (RUSI 16.6.2025). Kommuniziertes Ziel der israelischen Regierung war die militärische Beseitigung "existenzieller Bedrohungen" für Israel durch das iranische Raketen- und Atomprogramm (FR24 17.6.2025; vgl. Axios 13.6.2025), hinzu kamen Aussagen von Premier Benjamin Netanyahu und Angriffe auf Ziele, die von Beobachtern als Versuch, einen Regimewechsel herbeizuführen, interpretiert worden sind (FR24 17.6.2025 vgl. Stimson 16.6.2025).Iran sah sich durch die israelische Operation "Rising Lion" (hebräisch: "Am KeLavi", INSS o.D.) ab dem 13.6.2025 mit dem größten Angriff auf das Land seit Ende des Iran-Irak-Kriegs konfrontiert (RUSI 16.6.2025). Kommuniziertes Ziel der israelischen Regierung war die militärische Beseitigung "existenzieller Bedrohungen" für Israel durch das iranische Raketen- und Atomprogramm (FR24 17.6.2025; vergleiche Axios 13.6.2025), hinzu kamen Aussagen von Premier Benjamin Netanyahu und Angriffe auf Ziele, die von Beobachtern als Versuch, einen Regimewechsel herbeizuführen, interpretiert worden sind (FR24 17.6.2025 vergleiche Stimson 16.6.2025). Die israelischen Streitkräfte griffen Infrastruktur und Personal an, das mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung steht (AJ 13.6.2025; vgl. RUSI 16.6.2025) - einschließlich einer Universität (CFR 25.6.2025) - wie auch konventionelle militärische Einrichtungen (AJ 13.6.2025; vgl. RUSI 16.6.2025). Unter anderem wurden mehrere Atomwissenschaftler und ranghohe Offiziere der Streitkräfte gezielt getötet (BBC 26.6.2025; vgl. RUSI 16.6.2025), wobei Letzteres einem Beobachter zufolge einer "Enthauptung" des iranischen Sicherheitsapparats nahekam (RUSI 16.6.2025). Ebenso wurde Energieinfrastruktur angegriffen, nämlich eine Raffinerie nahe einem der weltweit größten Erdgasfelder (REU 26.6.2025a; vgl. Standard 15.6.2025) sowie eine Ölraffinerie und ein Gasdepot in Teheran (Standard 15.6.2025). Im weiteren Verlauf führten die israelischen Streitkräfte auch Luftangriffe auf staatliche Einrichtungen und Verwaltungsgebäude in Teheran durch, darunter auf Institutionen der inneren Sicherheit, wie das Geheimdienstministerium (MOIS [Anm.: auch VAJA]) und die Hauptquartiere der Polizei (ISW 15.6.2025), der Basij und der inneren Sicherheit der Revolutionsgarden in Teheran (i24 23.6.2025), jedoch auch auf das Außenministerium (ISW 15.6.2025) und den Sitz des iranischen staatlichen Rundfunksenders (IRIB) (LWJ 16.6.2025). Als weiteres symbolträchtiges Angriffsziel haben die israelischen Streitkräfte das Eingangstor des berüchtigten Evin-Gefängnisses bombardiert (Standard 23.6.2025; vgl. i24 23.6.2025). Der israelische Verteidigungsminister gab an, die israelischen Streitkräfte hätten damit "Institutionen der staatlichen Repression" angegriffen (i24 23.6.2025). Evin sei eines von mehreren Zielen gewesen, darunter auch das Hauptquartier der Basij, die brutal gegen Demonstranten vorgegangen waren (NYT 29.6.2025).Die israelischen Streitkräfte griffen Infrastruktur und Personal an, das mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung steht (AJ 13.6.2025; vergleiche RUSI 16.6.2025) - einschließlich einer Universität (CFR 25.6.2025) - wie auch konventionelle militärische Einrichtungen (AJ 13.6.2025; vergleiche RUSI 16.6.2025). Unter anderem wurden mehrere Atomwissenschaftler und ranghohe Offiziere der Streitkräfte gezielt getötet (BBC 26.6.2025; vergleiche RUSI 16.6.2025), wobei Letzteres einem Beobachter zufolge einer "Enthauptung" des iranischen Sicherheitsapparats nahekam (RUSI 16.6.2025). Ebenso wurde Energieinfrastruktur angegriffen, nämlich eine Raffinerie nahe einem der weltweit größten Erdgasfelder (REU 26.6.2025a; vergleiche Standard 15.6.2025) sowie eine Ölraffinerie und ein Gasdepot in Teheran (Standard 15.6.2025). Im weiteren Verlauf führten die israelischen Streitkräfte auch Luftangriffe auf staatliche Einrichtungen und Verwaltungsgebäude in Teheran durch, darunter auf Institutionen der inneren Sicherheit, wie das Geheimdienstministerium (MOIS [Anm.: auch VAJA]) und die Hauptquartiere der Polizei (ISW 15.6.2025), der Basij und der inneren Sicherheit der Revolutionsgarden in Teheran (i24 23.6.2025), jedoch auch auf das Außenministerium (ISW 15.6.2025) und den Sitz des iranischen staatlichen Rundfunksenders (IRIB) (LWJ 16.6.2025). Als weiteres symbolträchtiges Angriffsziel haben die israelischen Streitkräfte das Eingangstor des berüchtigten Evin-Gefängnisses bombardiert (Standard 23.6.2025; vergleiche i24 23.6.2025). Der israelische Verteidigungsminister gab an, die israelischen Streitkräfte hätten damit "Institutionen der staatlichen Repression" angegriffen (i24 23.6.2025). Evin sei eines von mehreren Zielen gewesen, darunter auch das Hauptquartier der Basij, die brutal gegen Demonstranten vorgegangen waren (NYT 29.6.2025). Nach Angaben der iranischen Behörden wurden bei den israelischen Angriffen insgesamt 935 Personen getötet (AP 30.6.2025). Die Menschenrechtsorganisation HRANA (Human Rights Activists News Agency) bezifferte die Zahl der Todesopfer innerhalb des Zeitraums 13.-24.6.2025 auf 1.190, davon mindestens 436 Zivilisten. Weiters wurden laut der Organisation beinahe 4.500 Personen verletzt (HRANA 28.6.2025). Die Vorfallsdatenbank ACLED hat im selben Zeitraum dagegen 415 Todesopfer [Zivilisten und Angehörige der Streitkräfte] in den entsprechenden Vorfallskategorien "Kämpfe" und "Explosionen/remote violence" erfasst (ACLED 27.6.2025). Anmerkung: Die Angaben keiner der drei Quellen können verifiziert werden, wobei ACLED Daten anhand eines vorgegebenen, öffentlich einsehbaren Schemas erfasst und Medienberichte als Datenquelle verwendet, s. Kap. Länderspezifische Anmerkungen für weitergehende Informationen. Die Diskrepanz bei der Anzahl der Todesopfer kann u. U. auf unterschiedliche Methoden bei der Datenerhebung zurückgeführt werden. Auch wenn die israelischen Luftschläge laut einer Analystin von ACLED im Allgemeinen zielgerichtet und präzise waren (ACLED 4.7.2025), befinden sich unter den Todesopfern auch Menschen ohne Verbindung zum iranischen Regime (IRJ 22.6.2025; vgl. ACLED 4.7.2025). Nach Angaben von HRAN

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