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{'item': 'W222 2304070-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum08.04.2026 GeschäftszahlW222 2304070-1 SpruchW222 2304070-1/20EW222 2304072-1/19EIM NAMEN DER REPUBLIK!, W222 2304070-1/20E, W222 2304072

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Demokratische Republik Kongo, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Max KAPFERER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer Verhandlung am 03.06.2025, 26.11.2025 und 12.02.2026 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 , StA. Demokratische Republik Kongo, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Max KAPFERER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer Verhandlung am 03.06.2025, 26.11.2025 und 12.02.2026 zu Recht: A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen. B)

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden auch als „BF1“ bezeichnet) und der Zweitbeschwerdeführer (im Folgenden auch als „BF2“ bezeichnet), gemeinsam als Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) bezeichnet, sind Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo und miteinander (traditionell) verheiratet. Der BF2 stellte am 04.10.2021 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 05.10.2021 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung des BF2 im Beisein eines Dolmetschs, welcher in die Sprache Französisch übersetzte, statt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF2 an, am XXXX geboren worden zu sein. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Französisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Des Weiteren beherrsche er Kikongo. Er bekenne sich zum Christentum und gehöre der Volksgruppe der Kongo an. An Schulausbildung verfüge er über zwölf Jahre Grundschule. Er verfüge über eine Berufsausbildung als Elektriker. Zuletzt habe er keinen Beruf ausgeübt. Zu seinen Familienangehörige im Herkunftsland gab er an, dass sein Vater bereits verstorben sei. Neben seiner Mutter verfüge über einen Bruder sowie vier Schwestern. Des Weiteren habe er eine Ehefrau, einen Sohn sowie drei Töchter. In Österreich würde ein weiterer Bruder des BF2 leben, zu dem er keinen Kontakt habe. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in XXXX gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er vor zehn Jahren gefasst, und habe er anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt, nämlich Europa. Er sei im April 2017 zu Fuß nach Angola gereist. Er sei illegal ausgereist. Er verneinte, je einen Reisepass oder sonstiges Identitätsdokument gehabt zu haben. Er sei ohne Reisedokument ausgereist. Zur Reiseroute führte er befragt an, am April 2017 von Kongo nach Angola abgereist zu sein. Am XXXX .12.2018 sei er aus Angola in die Türkei ausgereist und habe er die Türkei am XXXX .10.2019 verlassen. Danach habe er sich in Griechenland neun Monate auf XXXX und eineinhalb Jahre in XXXX aufgehalten. Er sei am 04.10.2021 mit dem Flugzeug von Griechenland nach Österreich, XXXX gereist und mit dem Zug weiter nach XXXX gefahren. Befragt gab er weiters an, er habe in Griechenland um Asyl angesucht, wisse aber nicht wie weit das Verfahren sei, er habe die Unterlagen in Griechenland gelassen. Weiters gab er an, jetzt in Österreich bleiben zu wollen, er habe gedacht, als er gelandet sei, dass er in Deutschland sei. Er sei zur Polizei gegangen und die Polizei in Österreich habe ihn sehr menschlich behandelt und seien äußerst freundlich gewesen. Darum wolle er jetzt in Österreich bleiben. Befragt zur Organisation der Reise gab er an, nicht geschleppt worden zu sein.Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF2 an, am römisch 40 geboren worden zu sein. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Französisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Des Weiteren beherrsche er Kikongo. Er bekenne sich zum Christentum und gehöre der Volksgruppe der Kongo an. An Schulausbildung verfüge er über zwölf Jahre Grundschule. Er verfüge über eine Berufsausbildung als Elektriker. Zuletzt habe er keinen Beruf ausgeübt. Zu seinen Familienangehörige im Herkunftsland gab er an, dass sein Vater bereits verstorben sei. Neben seiner Mutter verfüge über einen Bruder sowie vier Schwestern. Des Weiteren habe er eine Ehefrau, einen Sohn sowie drei Töchter. In Österreich würde ein weiterer Bruder des BF2 leben, zu dem er keinen Kontakt habe. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in römisch 40 gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er vor zehn Jahren gefasst, und habe er anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt, nämlich Europa. Er sei im April 2017 zu Fuß nach Angola gereist. Er sei illegal ausgereist. Er verneinte, je einen Reisepass oder sonstiges Identitätsdokument gehabt zu haben. Er sei ohne Reisedokument ausgereist. Zur Reiseroute führte er befragt an, am April 2017 von Kongo nach Angola abgereist zu sein. Am römisch 40 .12.2018 sei er aus Angola in die Türkei ausgereist und habe er die Türkei am römisch 40 .10.2019 verlassen. Danach habe er sich in Griechenland neun Monate auf römisch 40 und eineinhalb Jahre in römisch 40 aufgehalten. Er sei am 04.10.2021 mit dem Flugzeug von Griechenland nach Österreich, römisch 40 gereist und mit dem Zug weiter nach römisch 40 gefahren. Befragt gab er weiters an, er habe in Griechenland um Asyl angesucht, wisse aber nicht wie weit das Verfahren sei, er habe die Unterlagen in Griechenland gelassen. Weiters gab er an, jetzt in Österreich bleiben zu wollen, er habe gedacht, als er gelandet sei, dass er in Deutschland sei. Er sei zur Polizei gegangen und die Polizei in Österreich habe ihn sehr menschlich behandelt und seien äußerst freundlich gewesen. Darum wolle er jetzt in Österreich bleiben. Befragt zur Organisation der Reise gab er an, nicht geschleppt worden zu sein. Befragt zum Fluchtgrund gab der BF2 zu Protokoll: „Ich war Kirchenmitglied und betreute Kinder, meine Kirche heißt XXXX in meinem Heimatort XXXX . Am XXXX .01.2017 wurde von der Kirche aus eine Demonstration gegen die Regierung organisiert, wie wollen das der Präsident XXXX sein Amt niederlegt. Es war eine friedliche Demo, welche plötzlich von der Polizei gestürmt wurde. Einige Demonstranten wurden umgebracht und manche überlebten schwer verletzt. Die anderen wurden festgenommen mich eingeschlossen. Ich war dann 3 Monate im Gefängnis. In der Haft wurde ich dann von den Wärtern gefoltert. Mit der Unterstützung eines Bekannten konnte ich aus dem Gefängnis fliehen im April 2017 darum bin ich dann weiter nach Angola geflüchtet. “„Ich war Kirchenmitglied und betreute Kinder, meine Kirche heißt römisch 40 in meinem Heimatort römisch 40 . Am römisch 40 .01.2017 wurde von der Kirche aus eine Demonstration gegen die Regierung organisiert, wie wollen das der Präsident römisch 40 sein Amt niederlegt. Es war eine friedliche Demo, welche plötzlich von der Polizei gestürmt wurde. Einige Demonstranten wurden umgebracht und manche überlebten schwer verletzt. Die anderen wurden festgenommen mich eingeschlossen. Ich war dann 3 Monate im Gefängnis. In der Haft wurde ich dann von den Wärtern gefoltert. Mit der Unterstützung eines Bekannten konnte ich aus dem Gefängnis fliehen im April 2017 darum bin ich dann weiter nach Angola geflüchtet. “ Zu seinen Rückkehrbefürchtungen gab der BF2 an: „Ich werde bei der Rückkehr bestimmt getötet, weil noch immer das gleiche Macht Regime regiert, obwohl ein neuer Präsident gewählt würde.“ Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihm bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder er im Falle einer Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen hätte, gab der BF2 an: „Nein“ Eine Eurodac-Abfrage ergab, dass der BF2 am XXXX .11.2019 in Griechenland einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.Eine Eurodac-Abfrage ergab, dass der BF2 am römisch 40 .11.2019 in Griechenland einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch als „BFA“ bezeichnet) richtete in Bezug auf den BF2 ein Informationsersuchen nach Artikel 34 der Dublin III-Verordnung an Griechenland, woraufhin am XXXX .12.2021 eine Antwort der griechischen Behörden einlangte. Darin wurde bekannt gegeben, dass der BF2, welcher unter der Identität XXXX , geboren am XXXX erfasst sei, am XXXX .11.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz in Griechenland gestellt habe, wobei sein Antrag am XXXX .08.2020 in erster Instanz abgewiesen worden sei.Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch als „BFA“ bezeichnet) richtete in Bezug auf den BF2 ein Informationsersuchen nach Artikel 34 der Dublin III-Verordnung an Griechenland, woraufhin am römisch 40 .12.2021 eine Antwort der griechischen Behörden einlangte. Darin wurde bekannt gegeben, dass der BF2, welcher unter der Identität römisch 40 , geboren am römisch 40 erfasst sei, am römisch 40 .11.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz in Griechenland gestellt habe, wobei sein Antrag am römisch 40 .08.2020 in erster Instanz abgewiesen worden sei. Am 22.09.2022 wurde der BF2 durch das BFA in der Sprache Französisch niederschriftlich einvernommen. Der BF2 gab wie folgt an: „ [ … ] F: Wie ist die Verständigung mit der hier anwesenden Dolmetscherin? A: Mit der Dolmetscherin kann ich mich einwandfrei verständigen. Sprachliche Probleme oder Verständigungsschwierigkeiten liegen keine vor. F: Gibt es für Sie gegen die hier anwesende Dolmetscherin irgendwelche Einwände? A: Nein, ich habe keine Einwände. F: Wie geht es Ihnen. Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen? A: Ja, ich bin dazu in der Lage. Ich habe keine physischen oder psychischen Probleme F: Fühlen Sie sich heute gesund? A: Ja, es geht mir gut. F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten und wenn ja, welche? A: Ich habe Augenprobleme. F: Was haben Sie für Augenprobleme? A: Wenn die Sonne scheint, sehe ich schlechter. Deswegen setze ich dann eine Mütze auf. F: Waren Sie diesbezüglich beim Arzt deswegen? A: Nein, ich hatte noch niemanden, der mich an einen Arzt verwiesen hat F: Seit wann haben Sie diese Probleme? A: Seit

  1. F: Haben Sie im Alltag Probleme, weil Sie Augenprobleme haben? A: Bei starkem Sonnenschein, schmerzen mir die Augen. F: Haben Sie eine COVID-19-Impfung erhalten? Wann haben Sie die Impfung erhalten? Haben Sie einen Impfnachweis? Welcher Impfstoff wurde Ihnen verabreicht? (Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) A: Ja. Anmerkung: Der Antragsteller legt seinen Impfpass vor F: Haben Sie eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden? Wann war das? Haben Sie einen Nachweis für Ihre Genesung? (Infektion darf nicht länger als 6 Monate her sein A: Nein. F: Wären Sie bereit, sich einer Testung auf SARS-CoV-2 zu unterziehen? A: Kein Problem. F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert? A: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt. Es gab einen Dolmetscher, der jedoch Probleme mit Französisch hatte. Rückübersetzt wurde es mir nicht. Ich habe gar keine Kopie des Erstbefragungsprotokolls bekommen. F: Haben Sie sich mittlerweile irgendwelche Dokumente besorgt? A: Ja, habe ich. Anmerkung: Der Antragsteller legt folgendes vor: Geburtsbescheinigung (Ausdruck); Beitrittsbescheinigung zur Partei XXXX (Ausdruck);Beitrittsbescheinigung zur Partei römisch 40 (Ausdruck); Suchanzeige der Polizei (Ausdruck); Haftbefehl der Polizei (Ausdruck); Anmerkung: Die vorgelegten Ausdrucke werden zum Akt gegeben. F: Haben Sie irgendwelche Personaldokumente oder andere Dokumente in Österreich, die Sie noch nicht vorgelegt haben? A: Nein. F: Besitzen Sie einen Führerschein, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt?A: Nein.F: Besitzen Sie einen Führerschein, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt?, A: Nein. Erklärung: Sie haben am 05.10.2021 beim BFA um Asyl ersucht. Sie wurden am 06.10.2021 vor der Polizei bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern? Waren Ihre damals gemachten Angaben vollständig und entsprechen diese der Wahrheit? Wollen Sie selbst zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben? A: Ja, ich kann mich noch daran erinnern. Ich habe damals alles gesagt, was ich erlebt habe. Ich habe die Wahrheit gesagt. Es hängt von den Fragen ab, ob ich noch etwas hinzufügen machen. Bei der Polizei haben wir nicht ausführlich über die Ausreisegründe gesprochen. F: Wie haben Sie die Einvernahmesituation in der Erstbefragung wahrgenommen? A: Das war in Ordnung, nur der Dolmetscher war nicht besonders gut. Datenaufnahme:Name: XXXX Datenaufnahme:, Name: römisch 40 Geschlecht: männlich Vorname: XXXX Vorname: römisch 40 geboren am: XXXX geboren am: römisch 40 Geburtsort/Geburtsstaat: XXXX /DR KongoGeburtsort/Geburtsstaat: römisch 40 /DR Kongo Staatsangehörigkeit: DR Kongo Volksgruppe: Bas-Kongo Religion: Christentum XXXX Religion: Christentum römisch 40 Familienstand: verheiratet, 4 Kinder Dokumente:Keine Dokumente vorhanden.Familienstand: verheiratet, 4 Kinder , Dokumente:, Keine Dokumente vorhanden. Verwandte im Herkunftsland: Vater: XXXX Anmerkung: verstorben im Jahr XXXX .Vater: römisch 40 , Anmerkung: verstorben im Jahr römisch 40 . Mutter: XXXX Geburtsdatum: ca. XXXX JahreMutter: römisch 40 , Geburtsdatum: ca. römisch 40 Jahre Adresse: XXXX Name: XXXX Geburtsdatum: ca. XXXX JahreAdresse: römisch 40 , Name: römisch 40 , Geburtsdatum: ca. römisch 40 Jahre Adresse: XXXX Anmerkung: Bruder des AWAdresse: römisch 40 , Anmerkung: Bruder des AW Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX Anmerkung: Schwestern des AwAdresse: römisch 40 , Anmerkung: Schwestern des Aw Name: XXXX Geburtsdatum: XXXX Name: römisch 40 , Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX Anmerkung: Frau des AWAdresse: römisch 40 , Anmerkung: Frau des AW Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX Adresse: römisch 40 Anmerkung: Kinder des AW Eigene Adresse im Herkunftsland (letzter Wohnsitz): XXXX , DR KongoEigene Adresse im Herkunftsland (letzter Wohnsitz): römisch 40 , DR Kongo Verwandte außerhalb des Heimatlandes: Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: Österreich Anmerkung: Bruder des AW Schulausbildung:Schultyp: Grundschule, 6 JahreSchulausbildung:, Schultyp: Grundschule, 6 Jahre Von: XXXX Bis: XXXX Ort: XXXX Von: römisch 40 Bis: römisch 40 , Ort: römisch 40 Schultyp: Mittelschule, 6 Jahre Von: XXXX Bis: XXXX Von: römisch 40 Bis: römisch 40 Ort: XXXX Ort: römisch 40 Anmerkung: Im Laufe der Mittelschule (4 Jahre) habe ich den Zweig Elektrizität gewählt. Anmerkung: Ich habe zwischendurch nicht immer die Schule besucht, da die finanziellen Mittel fehlten. Sonstige Ausbildungen: Keine; Militärdienst: Keine.Sprachen:Keine., Sprachen: Kikongo (Muttersprache), Französisch, Lingala Wort und Schrift: Ja, alle. Beruflicher Werdegang: F: Haben Sie gearbeitet? A: Nein. F: Sie haben seit dem Abschluss Ihrer Schule bis zu Ihrer Ausreise nie gearbeitet? A: Nein, nur Gelegenheitsjobs zum Überleben. Es gibt nämlich keine Firmen. F: Was haben Sie im Monat verdient? A: Kaum 50$. Angaben zur Person und Lebensumständen: F: Unter welchen Lebensumständen haben Sie gelebt? A: Es war wirklich schwierig. F: Wer hat für den Lebensunterhalt gesorgt, als Sie noch im Kongo waren? A: Da ich eine Familie hatte, war es meine Aufgabe, diese zu versorgen. F: Wie haben Sie Ihre Familie versorgt, wenn Sie kaum gearbeitet haben? A: Man kann gelegentlich auf einer Baustelle arbeiten. Außerdem habe ich dafür gesorgt, dass meine Frau ein kleines Geschäft hatte, in dem sie, unter anderem, Seife und Zucker verkauft hat. F: Haben Sie in Ihrem Heimatland derzeit Angehörige, wenn ja, geben Sie eine Erklärung dazu ab, in welchem Verwandtschaftsgrad Sie zu diesen Personen stehen? A: Ja, die gibt es. F: Haben Sie Kontakt mit Ihren weiteren Verwandten? A: Da die Familie väterlicherseits nach dem Tod meines Vaters meine Mutter aus dem Haus der Familie vertrieben hat, gibt es keinen Kontakt mehr. F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z.B. Häuser, Grund? A: Nein, meine Mutter ist nur Mieterin und hat eine sehr kleine Wohnung gemietet. F: Wann und wo haben Sie geheiratet? A: Offiziell sind wir nicht verheiratet, nur traditionell. Während meiner Schulzeit habe ich zwei Töchter und einen Sohn von drei verschiedenen Frauen bekommen. Mit der Frau, die ich in der DR Kongo zurückgelassen habe, habe ich nur eine Tochter. Unsere Tochter haben wir XXXX bekommen, die Hochzeit war, soweit ich mich erinnere, 2015.A: Offiziell sind wir nicht verheiratet, nur traditionell. Während meiner Schulzeit habe ich zwei Töchter und einen Sohn von drei verschiedenen Frauen bekommen. Mit der Frau, die ich in der DR Kongo zurückgelassen habe, habe ich nur eine Tochter. Unsere Tochter haben wir römisch 40 bekommen, die Hochzeit war, soweit ich mich erinnere,
  2. F: Wann sind Ihre Kinder geboren? A: XXXX A: römisch 40 F: Wie geht dies dann, wenn Sie angeben, Sie haben drei Kinder während Ihrer Schulzeit bekommen? A: Ich habe mich vertan, ein Kind kam während meiner Schulzeit auf die Welt, die anderen danach. F: Wie viele Kinder haben Sie insgesamt? A:
  3. F: Waren Sie zuvor schon einmal verheiratet? A: Nein. F: War Ihre Frau zuvor schon jemals verheiratet und gibt es Kinder aus dieser Beziehung? A: Nein, sie hat jedoch eine Tochter von einem anderen Mann. F: Gibt es bezüglich Ihrer Heirat eine Urkunde, Fotos oder andere Unterlagen? A: Nein, aktuell habe ich so etwas nicht bei mir. F: Wo befinden sich diese Unterlagen? A: Da ich geflohen bin, müsste ich diesbezüglich zu Hause anrufen. F: Es wäre also möglich, sich diese Unterlagen übermitteln zu lassen? A: Wenn es solche Unterlagen gibt, werde ich mit diese schicken lassen. Aufforderung: Ihnen wird eine Frist von drei Wochen eingeräumt, sich diese Unterlagen zu besorgen und diese an das Bundesamt zu übermitteln. Sollten Sie diese Unterlagen nicht innerhalb von 3 Wochen erhalten, können Sie um eine Fristverlängerung ansuchen. F: Wie sind die vollständigen Personalien Ihrer Frau? A: XXXX Ich weiß nur, dass Jahr wo sie geboren ist, sie wurde im Jahr XXXX geboren. Sie wurde in XXXX geboren.A: römisch 40 Ich weiß nur, dass Jahr wo sie geboren ist, sie wurde im Jahr römisch 40 geboren. Sie wurde in römisch 40 geboren. F: Woher kennen Sie Ihre Frau? A: Wir sind zusammen zur Schule gegangen. F: Wann und wo sind Ihre Kinder geboren, wie sind die vollständigen Namen und Geburtsdaten Ihrer Kinder? A: Sie sind alle in XXXX geboren, sie wurden in den Jahren XXXX geboren.A: Sie sind alle in römisch 40 geboren, sie wurden in den Jahren römisch 40 geboren. F: Wie heißen die Mütter Ihrer Kinder? A: Die Mutter von XXXX heißt XXXX . Die Mutter von XXXX heißt XXXX . Die Mutter von XXXX heißt XXXX . XXXX ist die Mutter meiner Tochter XXXX .A: Die Mutter von römisch 40 heißt römisch 40 . Die Mutter von römisch 40 heißt römisch 40 . Die Mutter von römisch 40 heißt römisch 40 . römisch 40 ist die Mutter meiner Tochter römisch 40 . F: Besitzen Ihre Kinder eine Geburtsurkunde? A: Nein, hier habe ich diese nicht. Außerdem sind die Kinder in einem kleinen Krankenhaus geboren. F: Bei wem leben Ihre Kinder derzeit? A: Alle Kinder leben bei meiner Frau XXXX . Sie alle leben bei den Eltern von XXXX .A: Alle Kinder leben bei meiner Frau römisch 40 . Sie alle leben bei den Eltern von römisch 40 . F: Ihre Frau kümmert sich also derzeit um 5 Kinder? A: Ja. F: Wie heißt das Kind Ihrer Frau? A: Ihre Tochter heißt XXXX . Ich kann nicht sagen, wie alt diese ist. Sie hat noch bei der Familie ihres Vaters gelebt, als ich noch in der DR Kongo war.A: Ihre Tochter heißt römisch 40 . Ich kann nicht sagen, wie alt diese ist. Sie hat noch bei der Familie ihres Vaters gelebt, als ich noch in der DR Kongo war. Anmerkung: Es wird eine Pause eingelegt. F: Wie lange haben Sie gemeinsam mit Ihrer Frau gelebt? A: Wir haben zwischen 2015 und 2017 zusammengelebt, das heißt bis zu meiner Ausreise. F: Wo haben Sie gemeinsam mit Ihrer Frau gelebt? A: Wir haben in einer Mietwohnung gelebt. Diese bestand aus Wohnzimmer und Schlafzimmer. F: Wie haben Sie sich diese Mietwohnung leisten können, wenn Sie nicht gearbeitet haben? A: Damals gab es viele Baustellen, auf denen ich arbeiten konnte, während meine Frau im Verkauf tätig war. F: Hat Ihre Frau dieses Geschäft noch? A: Nein, ich bin ja jetzt hier und meine Frau ist abhängig von ihrem Vater. Ab und zu macht meine Frau Zopffrisuren. F: Was ist mit diesem Geschäft passiert? A: Das gibt es nicht mehr. Sie könnte das Geschäft nicht mehr finanzieren. Sie müssen verstehen, dass das Geschäft nur eine Art Tisch war. F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Frau und Ihren Kindern? A: Wir standen in Kontakt. Da sie ihr Telefon verloren hat, können wir derzeit nicht miteinander sprechen. F: Wann hat Ihre Frau das Telefon verloren? A: Das war vor 4 Monaten. F: Haben Sie sonst Kontakt zu Ihrer Familie? A: Meine kleine Schwester hat ein Telefon, aber wir hören uns nur sehr selten. F: Was meinen Sie mit sehr selten? A: Gespräche muss man schließlich auch finanzieren. Kontakt gibt es alle 1,5-2 Monate. Ich besitze hier ja ein Telefon und habe auch WLAN. F: Gibt es eine Telefonnummer unter der Ihre Familie erreichbar ist?A: XXXX F: Gibt es eine Telefonnummer unter der Ihre Familie erreichbar ist?, A: römisch 40 F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen? A: Ohne Problem wäre ich gar nicht hierhergekommen. F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat? A: Aktuell habe ich keine Verbindungen bzw. keine Personen, die näheres über mich oder meinen Aufenthaltsort wissen. F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich in der DR Kongo aus und wenn ja, wo haben Sie sich in der DR Kongo schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?) A: Als mein Vater noch lebte, war ich einmal im Dorf XXXX , um dort Verwandte meines Vaters zu besuchen. Dieses Dorf befindet sich ebenfalls in Zentralkongo. Ein einziges Mal war ich auch in der XXXX . Der ältere Bruder meiner Mutter lebt dort.A: Als mein Vater noch lebte, war ich einmal im Dorf römisch 40 , um dort Verwandte meines Vaters zu besuchen. Dieses Dorf befindet sich ebenfalls in Zentralkongo. Ein einziges Mal war ich auch in der römisch 40 . Der ältere Bruder meiner Mutter lebt dort. F: In welchem Zeitraum haben Sie in der DR Kongo gelebt? A: Von der Geburt bis zur Ausreise. F: Inwieweit beherrschen Sie die Sprache Ihres Heimatlandes? A: Bei uns spricht man Lingala, in meiner Provinz aber Kikongo. Auch Französisch spreche ich ziemlich gut, da ich die Schule besucht habe. F: Inwieweit sind Ihnen die gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten Ihres Heimatlandes vertraut? A: Wir sind in meinem Heimatort hauptsächlich mit Landwirtschaft beschäftigt. Wenn es ein Problem gibt, dann verständigen wir uns über Trommeln. Früher gab es bei uns eine Zementfabrik, die wurde aber geschlossen. Angaben zum Fluchtweg: F: Können Sie nochmals angeben, über welche Reiseroute Sie nach Österreich gekommen sind? A: Ich bin nach Angola, dann in die Türkei, dann Griechenland und dann nach Österreich. F: Wie sind Sie direkt von Angola in die Türkei gekommen? A: In Angola habe ich einen Schulfreund. Bei meiner Flucht habe ich diesen bei meiner Ankunft in Angola angerufen. Mit dem Reisepass dieses Freundes bin ich später in die Türkei geflogen. F: Wo ist dieser Reisepass? A: Ich bin zusammen mit der Frau meines Freundes gereist. Sie ist Geschäftsfrau und handelt mit Kleidung, die sie unter anderem in XXXX einkauft. Die Frau hat den Reisepass ihres Mannes später an sich genommen.A: Ich bin zusammen mit der Frau meines Freundes gereist. Sie ist Geschäftsfrau und handelt mit Kleidung, die sie unter anderem in römisch 40 einkauft. Die Frau hat den Reisepass ihres Mannes später an sich genommen. F: Sind Sie von Griechenland aus direkt nach Österreich gekommen? A: Ja, ich war zuerst auf der Insel XXXX und dann in der Hauptstadt. Dort hat man mir gesagt, dass ich ein Dokument bekommen kann, wenn ich Geld habe. Der Kongolose hat mich an einen Araber weiterverwiesen. Dieser gab mir dann ein Reisedokument mit dem Foto einer Person, die mir ähnlich sah. Ich sollte die Reise mit dem Ziel Deutschland in Begleitung eines Arabers machen. Es gab dann einen Direktflug von XXXX nach XXXX . Am Bahnhof XXXX hat mich der Araber dann zurückgelassen.A: Ja, ich war zuerst auf der Insel römisch 40 und dann in der Hauptstadt. Dort hat man mir gesagt, dass ich ein Dokument bekommen kann, wenn ich Geld habe. Der Kongolose hat mich an einen Araber weiterverwiesen. Dieser gab mir dann ein Reisedokument mit dem Foto einer Person, die mir ähnlich sah. Ich sollte die Reise mit dem Ziel Deutschland in Begleitung eines Arabers machen. Es gab dann einen Direktflug von römisch 40 nach römisch 40 . Am Bahnhof römisch 40 hat mich der Araber dann zurückgelassen. F: Wo befindet sich dieses Dokument? A: Der Araber sagte mir am Bahnhof, er würde gleich wiederkommen. Zuvor hatte er mir das Reisedokument abgenommen. F: Hatten Sie Probleme bei der Einreise nach Österreich Probleme mit dem Dokument? A: Ich selbst hatte dieses Dokument nie in Händen. Der Araber hat er immer vorgezeigt. Er wollte nicht, dass ich es anfasse. F: Wie lange waren Sie insgesamt auf der Flucht, bis Sie nach Österreich kamen? A: Der Vorfall in meiner Heimat war am XXXX .01.
  4. Ich war dann drei Monate im Gefängnis. Ich muss also im April ausgereist sein. Nach Österreich gekommen bin ich 2021, an den Monat kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich bin rund 9 Monate hier.A: Der Vorfall in meiner Heimat war am römisch 40 .01.
  5. Ich war dann drei Monate im Gefängnis. Ich muss also im April ausgereist sein. Nach Österreich gekommen bin ich 2021, an den Monat kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich bin rund 9 Monate hier. F: Wie viel mussten Sie für die Schleppung bezahlen? A: Von Griechenland bis nach Österreich habe ich dem Araber 250€ bezahlt. Die Person hat gesagt, dass sie mir helfen muss. Von Angola bis in die Türkei habe ich nichts bezahlt, da mein Freund für alles gesorgt hat. Für die Überfahrt von der Türkei nach Griechenland habe ich 600$ bezahlt. F: Woher haben Sie das Geld? A: In der Türkei habe ich gearbeitet. F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt? A: Ja, in XXXX .A: Ja, in römisch 40 . F: Wie ist der Stand Ihres Verfahrens in Griechenland? A: Ich habe dort unglaublich gelitten. Ich hatte eine Einvernahme, bekam aber kein Dokument. Auf die Antwort der griechischen Behörden habe ich gar nicht gewartet. F: Weshalb haben Sie in Griechenland angegeben, im Jahr XXXX geboren zu sein?F: Weshalb haben Sie in Griechenland angegeben, im Jahr römisch 40 geboren zu sein? A: In Griechenland gab es bei der Einvernahme ein Missverständnis mit dem Dolmetscher. Der Dolmetscher hat mich nicht gut verstanden. F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist? A: Es gibt einen großen Unterschied zwischen Griechenland und hier. Sie hier sind freundlich und im Vergleich zu Griechenland habe ich hier zwar auch keine Dokumente, aber ein besseres Leben. F: Möchten Sie zum Fluchtweg noch etwas angeben, was Ihnen wichtig ist? A: Sollte mir noch etwas Wichtiges einfallen, werde ich das am Ende der Einvernahme zu Protokoll geben. Angaben zum Fluchtgrund: F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)! A: Am XXXX .01.2017 haben wir demonstriert. Grund der Demonstration war der Verrat des „Vizepräsidenten“ XXXX am Gründer unserer Kirche XXXX (steht für Herr) XXXX . Es war eine Art Korruption. Eingangs ist zu sagen, dass die kongolesische Regierung unsere Religion nicht akzeptiert. Wir kämpfen für religiöse Unabhängigkeit und dafür, dass alle Ausländer den Kongo verlassen sollen. Außerdem möchten wir ein Königreich Kongo, das aus den Einwohnern des Baskongo bestehen soll. Unsere Provinz ist extrem reich, die Menschen die dort leben leiden aber extrem. Die Demo wurde von der Polizei gestört. Ich wurde zusammen mit vielen anderen Personen festgenommen und wurden ins Gefängnis gesteckt. Ich war drei Monate im Gefängnis und war dort Misshandlungen ausgesetzt. Mir wurde ein Schneidezahn abgebrochen und ich habe eine Reihe von Narben im Gesicht und am rechten Unterarm. Bei der Auflösung der Demo wurde Tränengas eingesetzt. Seither habe ich Probleme mit den Augen. Im Gefängnis wurde mir klar, dass Personen, die abends gerufen wurden, nicht mehr zurückgekehrt sind und Menschen getötet wurden. Ein Polizist meiner Volksgruppe Baskongo verhalf mir zur Flucht. Das war zwischen 22:00 und 23:00 Uhr nachts. Ich habe einen LKW-Fahrer, der aus der Hauptstadt kam, gebeten, mich nach XXXX zu bringen. Der Ort liegt nahe an der Grenze zu Angola. Von dort aus bin ich dann nach Angola. In der Provinz in Angola, die an den Kongo grenzt, spricht man auch Kikongo. Im Grenzgebiet zwischen dem Kongo und Angola gibt es einen großen Markt. Der Name der Grenze heißt XXXX . Mit dem Fahrer verhandelte ich den Transport in die angolesische Provinz XXXX . Dort habe ich dann meinen Freund kontaktiert. (Ende der freien Erzählung)A: Am römisch 40 .01.2017 haben wir demonstriert. Grund der Demonstration war der Verrat des „Vizepräsidenten“ römisch 40 am Gründer unserer Kirche römisch 40 (steht für Herr) römisch 40 . Es war eine Art Korruption. Eingangs ist zu sagen, dass die kongolesische Regierung unsere Religion nicht akzeptiert. Wir kämpfen für religiöse Unabhängigkeit und dafür, dass alle Ausländer den Kongo verlassen sollen. Außerdem möchten wir ein Königreich Kongo, das aus den Einwohnern des Baskongo bestehen soll. Unsere Provinz ist extrem reich, die Menschen die dort leben leiden aber extrem. Die Demo wurde von der Polizei gestört. Ich wurde zusammen mit vielen anderen Personen festgenommen und wurden ins Gefängnis gesteckt. Ich war drei Monate im Gefängnis und war dort Misshandlungen ausgesetzt. Mir wurde ein Schneidezahn abgebrochen und ich habe eine Reihe von Narben im Gesicht und am rechten Unterarm. Bei der Auflösung der Demo wurde Tränengas eingesetzt. Seither habe ich Probleme mit den Augen. Im Gefängnis wurde mir klar, dass Personen, die abends gerufen wurden, nicht mehr zurückgekehrt sind und Menschen getötet wurden. Ein Polizist meiner Volksgruppe Baskongo verhalf mir zur Flucht. Das war zwischen 22:00 und 23:00 Uhr nachts. Ich habe einen LKW-Fahrer, der aus der Hauptstadt kam, gebeten, mich nach römisch 40 zu bringen. Der Ort liegt nahe an der Grenze zu Angola. Von dort aus bin ich dann nach Angola. In der Provinz in Angola, die an den Kongo grenzt, spricht man auch Kikongo. Im Grenzgebiet zwischen dem Kongo und Angola gibt es einen großen Markt. Der Name der Grenze heißt römisch 40 . Mit dem Fahrer verhandelte ich den Transport in die angolesische Provinz römisch 40 . Dort habe ich dann meinen Freund kontaktiert. (Ende der freien Erzählung) F: Waren das alle Ihre Angaben zu Ihrem Fluchtgrund? A: Ich werde von der kongolesischen Polizei gesucht. Die Unterlagen habe ich ihnen ja heute gezeigt. Ich bin auch geflohen, weil die Regierung unsere Kirche und Partei nicht wollte und auch nicht wollte, dass wir bekannt machen, dass die Regierung Menschen foltert und umbringt. F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe? A: Nein, ich habe alles erzählt. Ich habe keine weiteren Gründe mehr vorzubringen. F: Seit wann sind Sie Mitglied der XXXX ?F: Seit wann sind Sie Mitglied der römisch 40 ? A: Seit
  6. F: Wie kamen Sie zur XXXX ?F: Wie kamen Sie zur römisch 40 ? A: Ich habe gesehen, dass man dort von Fakten spricht. Was im Land gesagt wird, trifft nämlich nicht zu. Bei uns funktioniert gar nichts. Ein Freund von mir namens XXXX ist Mitglied der Kirche. Wir haben uns oft unterhalten und seine Aussagen haben mich überzeugt. Diese entsprachen nämlich meinen Beobachtungen und Erfahrungen.A: Ich habe gesehen, dass man dort von Fakten spricht. Was im Land gesagt wird, trifft nämlich nicht zu. Bei uns funktioniert gar nichts. Ein Freund von mir namens römisch 40 ist Mitglied der Kirche. Wir haben uns oft unterhalten und seine Aussagen haben mich überzeugt. Diese entsprachen nämlich meinen Beobachtungen und Erfahrungen. F: Sind andere Mitglieder Ihrer Familie auch Mitglieder? A: Nein, ich bin der einzige. F: Was können Sie mir über die XXXX erzählen?F: Was können Sie mir über die römisch 40 erzählen? A: XXXX ist eine Kirche und eine Religion. XXXX steht für XXXX . Dort geht es hauptsächlich um die „Ureinwohner“ des Baskongo. Unsere Bibel heißt XXXX . In unserer Provinz leiden wir alle sehr. Die XXXX als internationaler Hafen befindet sich ebenfalls in unserer Provinz, aber wir leiden. Wir setzen uns für die ursprüngliche Bevölkerung des Baskongo und für ein Königreich Kongo ein. Wir wollen die Ausländer aus unserem Land verjagen.A: römisch 40 ist eine Kirche und eine Religion. römisch 40 steht für römisch 40 . Dort geht es hauptsächlich um die „Ureinwohner“ des Baskongo. Unsere Bibel heißt römisch 40 . In unserer Provinz leiden wir alle sehr. Die römisch 40 als internationaler Hafen befindet sich ebenfalls in unserer Provinz, aber wir leiden. Wir setzen uns für die ursprüngliche Bevölkerung des Baskongo und für ein Königreich Kongo ein. Wir wollen die Ausländer aus unserem Land verjagen. F: Wann wurde diese gegründet? A: Die Offenbarung dahingehend, dass eine solche Kirche gegründet werden soll, fand XXXX statt. In die Tat umgesetzt wurde die Kirche XXXX .A: Die Offenbarung dahingehend, dass eine solche Kirche gegründet werden soll, fand römisch 40 statt. In die Tat umgesetzt wurde die Kirche römisch 40 . F: Können Sie von dieser Offenbarung erzählen? A: Die Offenbarung betrifft einen Traum, den der Gründer unserer Kirche hatte. F: Wer ist der Gründer dieser Kirche? A: XXXX A: römisch 40 F: Wer ist aktuell Führer der XXXX ?F: Wer ist aktuell Führer der römisch 40 ? A: Normalerweise wäre der Gründer immer noch der Führer. Nach dem Verrat landete er aber im Gefängnis. Er ist auch nicht sehr gesund. Die Probleme bekam er im Gefängnis. Er ist aber immer noch unser Anführer. F: Welche Ziele bzw. Ideologien verfolgt die XXXX ?F: Welche Ziele bzw. Ideologien verfolgt die römisch 40 ? A: Wir wollen religiöse Unabhängigkeit, Wohlstand für unsere Provinz, ein Aufwachen des kongolesischen Volkes im Hinblick auf die Umstände. Wir möchten in Freiheit beten können. Wir wollen unsere Provinz selbst regieren und ein Königreich Kongo. F: Was genau ist das Königreich Kongo? A: Wir leiden und möchten und möchten unsere Provinz selbst regieren. F: Das heißt, die XXXX will die Provinz woher Sie stammen, abspalten von der restlichen DR Kongo?F: Das heißt, die römisch 40 will die Provinz woher Sie stammen, abspalten von der restlichen DR Kongo? A: Ja, wir möchten, dass Baskongo ein unabhängiges Königreich wird. F: Sie gaben an, dass am XXXX .01.2017 eine Demonstration stattfand, weil der „Vizepräsident“ den Gründer Ihrer Kirche verraten hat. Was ist genau passiert?F: Sie gaben an, dass am römisch 40 .01.2017 eine Demonstration stattfand, weil der „Vizepräsident“ den Gründer Ihrer Kirche verraten hat. Was ist genau passiert? A: Das war nicht wirklich der Vizepräsident, sondern eine Person aus dem engsten Kreis um den Gründer. Dieser XXXX hat sich der Regierungspartei PPRD angeschlossen.A: Das war nicht wirklich der Vizepräsident, sondern eine Person aus dem engsten Kreis um den Gründer. Dieser römisch 40 hat sich der Regierungspartei PPRD angeschlossen. F: Weshalb sprechen Sie von Korruption, wenn sich dieser Vertraute der PPRD angeschlossen hat? A: Weil die PPRD unsere Kirche nicht akzeptiert hat. F: Wie viele Mitglieder hat Ihre Kirche? A: Unzählige, ich kann keine Zahl nennen. Der Präsident befürchtete sogar, wir könnten einen Putsch machen, weil wir so viele waren. F: Das heißt, diese Demonstration hat stattgefunden, weil sich dieser XXXX F: Das heißt, diese Demonstration hat stattgefunden, weil sich dieser römisch 40 A: Ja, das war ein Verrat, in Folge dessen unser Anführer im Gefängnis gelandet ist. F: Wie viele Personen haben an dieser Demonstration teilgenommen? A: Wir waren viele und die Anhänger aus dem Nachbarort XXXX kamen zur Verstärkung.A: Wir waren viele und die Anhänger aus dem Nachbarort römisch 40 kamen zur Verstärkung. F: Wo hat diese Demo stattgefunden? A: In der XXXX .A: In der römisch 40 . F: Können Sie diese Demonstration beschreiben? A: XXXX besitzt drei Häuser in dieser XXXX . Wir wollten ihm nichts zu Leide tun, sondern nur demonstrieren. Wir haben friedlich demonstriert. Leider kamen auch andere Personen zur Demo hinzu und haben Unruhe gestiftet. Sie nutzten den Anlass, um Eigentum von XXXX zu zerstören. Diese Demo fand allen kongolesischen Provinzen statt. Nach XXXX Verrat hat die Regierung alle unsere Kirchen geschlossen. Das war der Grund. Wir konnten nicht mehr beten, deshalb haben wir demonstriert. Wir konnten nur noch im Geheimen beten, hinter verschlossenen Türen.A: römisch 40 besitzt drei Häuser in dieser römisch 40 . Wir wollten ihm nichts zu Leide tun, sondern nur demonstrieren. Wir haben friedlich demonstriert. Leider kamen auch andere Personen zur Demo hinzu und haben Unruhe gestiftet. Sie nutzten den Anlass, um Eigentum von römisch 40 zu zerstören. Diese Demo fand allen kongolesischen Provinzen statt. Nach römisch 40 Verrat hat die Regierung alle unsere Kirchen geschlossen. Das war der Grund. Wir konnten nicht mehr beten, deshalb haben wir demonstriert. Wir konnten nur noch im Geheimen beten, hinter verschlossenen Türen. Anmerkung: Es wird eine Pause eingelegt. F: Hatten Sie eine besondere Funktion bei Ihrer Kirche? A: Nicht in der Kirche, aber in meiner „Zelle“. Dort war ich Jugendbeauftragter. F: Was waren Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragter? A: Ich habe mit Jugendlichen gesprochen, sie über unsere Lebensweise informiert und auch mitgeteilt, dass wir z.B. kein Fleisch essen. Gleichzeitig habe ich auch die jungen Mitglieder unserer Kirche beraten und betreut. F: Haben Sie mehrmals an Demonstrationen teilgenommen? A: Nein, nur an einer. Ich bin ja erst 2016 zur Kirche gekommen. F: Wie genau kam es zu Ihrer Verhaftung? A: Wir waren gerade auf der Flucht und liefen in Richtung XXXX . Auf der Brücke zwischen XXXX und XXXX wurden wir jedoch von der Polizei verhaftet.A: Wir waren gerade auf der Flucht und liefen in Richtung römisch 40 . Auf der Brücke zwischen römisch 40 und römisch 40 wurden wir jedoch von der Polizei verhaftet. F: Wie viele Personen wurden außer Ihnen noch verhaftet? A: Zum Zeitpunkt der Verhaftung waren wir ca. 30 Personen. F: In welches Gefängnis wurden Sie gebracht? A: Inhaftiert waren wir in XXXX . Dort war ich drei Monate.A: Inhaftiert waren wir in römisch 40 . Dort war ich drei Monate. F: Gab es in dieser Zeit eine Gerichtsverhandlung? A: Nein, wir bekamen keinen Besuch und durften auch nicht nach draußen. Es gab nur Katholiken, die die Häftlinge besuchten. F: Wie genau sind Sie aus dem Gefängnis freigekommen? A: Der Polizist, der mir geholfen hat, hat nach mir gerufen. Normalerweise war es so, dass die Personen, nach denen gerufen wurde, nicht wieder zurückkehrten. Der Polizist wollte wissen, aus welchem Ort ich komme. Er wollte mir helfen, da ich ansonsten umgebracht worden wäre. Er hat mich dann einfach aus dem Gefängnis hinausgelassen. F: Gab es in diesem Gefängnis nur einen Polizisten? A: Er hatte Nachtdienst. Ich habe zum betreffenden Zeitpunkt keine anderen Beamten gesehen. F: Wissen Sie, wie viele Personen in diesem Gefängnis inhaftiert waren? A: Ich war zusammen mit der Gruppe, die mit mir gemeinsam verhaftet wurde, in einem Teil des Gefängnisses und kann diesbezüglich nichts sagen. F: Wie ist es dann weitergegangen? Der Polizist ist mit Ihnen gemeinsam aus dem Gefängnis gegangen und wie ging es weiter? A: Ich bin dann sofort zu einem Parkplatz gegangen, wo Taxis stehen, dort bin ich auch auf den LKW-Fahrer getroffen und habe ihm die Situation erklärt. Er hat meine Verletzungen gesehen und verhalf mir zur Fahrt nach XXXX .A: Ich bin dann sofort zu einem Parkplatz gegangen, wo Taxis stehen, dort bin ich auch auf den LKW-Fahrer getroffen und habe ihm die Situation erklärt. Er hat meine Verletzungen gesehen und verhalf mir zur Fahrt nach römisch 40 . F: Wie lange, nachdem Sie das Land verlassen haben, haben Sie den vorgelegten Suchbefehl erhalten? A: Ein Mitglied der Familie meiner Mutter, der am Ort meiner Inhaftierung lebt, wurde informiert. Er war einer der Katholiken, der die Insassen besucht hat. Solche Suchanzeigen bzw. Haftbefehle werden auf einer Anschlagtafel im Gefängnis aufgehängt. Er wollte mich besuchen, hat mich aber nicht vorgefunden und hat die Suchanzeige im Gefängnis gesehen. Er hat diese dann fotografiert. Meine jüngere Schwester, mit der ich immer wieder telefoniert habe, hat meinem Onkel dann erzählt, wo ich mich aufhalte und was mit mir los ist. Anmerkung: Der Antragsteller gibt auf Nachfrage an, dass sowohl Haft- als auch Suchbefehl gleichzeitig beim Gefängnis aufgehängt wurden. Auf Nachfrage bestätigt er auch, dass es sich beim Ausstellungdatums um den XXXX .01.2017 handelt.Anmerkung: Der Antragsteller gibt auf Nachfrage an, dass sowohl Haft- als auch Suchbefehl gleichzeitig beim Gefängnis aufgehängt wurden. Auf Nachfrage bestätigt er auch, dass es sich beim Ausstellungdatums um den römisch 40 .01.2017 handelt. F: Sucht derzeit die Polizei oder die Justiz nach Ihnen? A: Ja, ich werde immer noch gesucht, da ich aus dem Gefängnis geflohen bin. F: Waren Personen der Polizei oder der Justiz bei Ihrer Familie zu Hause, und hat nach Ihnen gefragt? A: Nein, meine Frau ist in der Zwischenzeit ja auch zu ihrer Familie gezogen. F: Waren diese bei Ihrer Mutter oder Ihren Geschwistern, um nach Ihnen zu fragen? A: Das Gefängnis war ja in XXXX , auch die Polizisten waren von dort und nicht aus XXXX . Die Polizisten aus XXXX , können mich nicht in XXXX suchen.A: Das Gefängnis war ja in römisch 40 , auch die Polizisten waren von dort und nicht aus römisch 40 . Die Polizisten aus römisch 40 , können mich nicht in römisch 40 suchen. F: Sie sind offensichtlich aus dem Gefängnis geflohen. Aus welchem Grund hätte die Polizei in XXXX nicht die Polizei in XXXX beauftragen können?F: Sie sind offensichtlich aus dem Gefängnis geflohen. Aus welchem Grund hätte die Polizei in römisch 40 nicht die Polizei in römisch 40 beauftragen können? A: Das kann vielleicht auch sein, aber darüber weiß ich nichts. Ich bin ja schon geflohen und dass alles passiert dort. F: Wenn Sie sagen, dass die Polizei aus XXXX Sie in XXXX nicht suchen können, dann hätten Sie in XXXX weiterhin leben können.F: Wenn Sie sagen, dass die Polizei aus römisch 40 Sie in römisch 40 nicht suchen können, dann hätten Sie in römisch 40 weiterhin leben können. A: Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht in XXXX gesucht werde. Was da unten vor sich geht, weiß ich nicht.A: Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht in römisch 40 gesucht werde. Was da unten vor sich geht, weiß ich nicht. F: Glauben Sie nicht, dass wenn die Polizei bei Ihrer Familie gewesen wäre und nach Ihnen gesucht hätte, Ihnen dies mitgeteilt hätte? A: Wir bereits gesagt, wurde meine Mutter ja von ihrer früheren Adresse vertrieben. Man wird sie also nicht an der vorherigen Adresse vorfinden. F: An welcher Adresse lebt Ihre Mutter jetzt? A: Sie lebt immer noch in XXXX . Zuvor lebte sie im XXXX , jetzt im XXXX .A: Sie lebt immer noch in römisch 40 . Zuvor lebte sie im römisch 40 , jetzt im römisch 40 . F: Lebt an Ihrer letzten Adresse niemand mehr? A: Ich weiß nicht, wer dort derzeit wohnt. Es war ja eine Mietwohnung und meine Frau ist dort ebenfalls ausgezogen. F: Wann ist Ihre Frau zu Ihren Eltern gezogen? A: Nach meiner Ausreise war sie nur mehr 1,5 Monate in unserer Wohnung. F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen? A: Nein. F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht? A: Ja. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet? A: Nur einmal. F: Haben Sie jemals an Kampfhandlungen teilgenommen? A: Nein. F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden? A: Ja. F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei? A: Ja, ich war Mitglied der genannten Kirche. Meinen Ausweis habe ich im Zuge der Demonstration verloren. Für uns ist die XXXX eine politische Partei.A: Ja, ich war Mitglied der genannten Kirche. Meinen Ausweis habe ich im Zuge der Demonstration verloren. Für uns ist die römisch 40 eine politische Partei. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt? A: Ja. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt? A: Ja. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt? A: Ja. F: Weswegen wurden Sie staatlich verfolgt? A: Ja, weil wir unseren Boden für uns beanspruchen. F: Gab es jemals bis zu den besagten Vorfällen auf Sie irgendwelche Übergriffe oder ist an Sie persönlich jemals irgendwer herangetreten? A: Vor der gegenständlichen Demonstration gab es keine Übergriffe an meine Person. F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten? A: Dann werde ich sterben. F: Hätten Sie Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden im Falle Ihrer Rückkehr?A: Ja.F: Hätten Sie Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden im Falle Ihrer Rückkehr?, A: Ja. F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen? A: Das Polizeisystem ist überall im Kongo dasselbe. F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid? A: Ich kann sagen ja, weil ich ein Telefon habe. Dort unten funktioniert nichts. Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die in die vom Bundesamt zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden von Behörde von EU-Ländern aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können.Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben?Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die in die vom Bundesamt zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden von Behörde von EU-Ländern aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können., Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben? A: Ja, ich nehme diese mit. Angaben zum Privat- und Familienleben: F: Wann sind Sie nach Österreich eingereist? A: An das Datum kann ich mich nicht mehr erinnern, aber ich bin jetzt aber rund neun Monate in XXXX .A: An das Datum kann ich mich nicht mehr erinnern, aber ich bin jetzt aber rund neun Monate in römisch 40 . F: Seit wann sind Sie in Österreich aufhältig? A: Seit der Einreise. F: Hatten Sie in Österreich jemals einen gültigen Aufenthaltstitel zur Begründung eines legalen Aufenthaltes? A: Nein, ich bin zum ersten Mal hier. F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus? A: Ich besuche einen Deutschkurs und verkaufe eine Zeitung. Der Deutschkurs läuft am Montag und am Donnerstag. Die restliche Zeit verkaufe ich den XXXX .A: Ich besuche einen Deutschkurs und verkaufe eine Zeitung. Der Deutschkurs läuft am Montag und am Donnerstag. Die restliche Zeit verkaufe ich den römisch 40 . F: Wo verkaufen Sie Ihre Zeitung? A: Beim XXXX .A: Beim römisch 40 . F: Wie würden Sie Ihren Lebensunterhalt in Österreich bestreiten, falls Sie hier bleiben könnten? A: Ich würde jede Arbeit übernehmen. F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich? Welche Unterstützungen beziehen Sie? A: Ich erhalte 297,50€ monatlich. Außerdem erhalte ich Unterkunft und Verpflegung. Mit dem Zeitungsverkauf verdiene ich um die 150€ monatlich, das mache ich erst seit zwei Monaten. F: Haben Sie einen abgeschlossenen Deutschkurs? A: Es hat noch keine Prüfung gegeben, weil der Lehrer nicht gekommen ist. F: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? A: Aktuell kann ich nur grüßen und kurze Fragen stellen. F: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation? A: Nein, so etwas gibt es in XXXX nicht.A: Nein, so etwas gibt es in römisch 40 nicht. F: Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Sie bereits aus Ihrem Heimatland her kennen, in Österreich? A: Nein, nur meinen älteren Bruder. F: Haben Sie Kontakt zu Ihrem Bruder? A: Ja, er lebt in XXXX und wir telefonieren.A: Ja, er lebt in römisch 40 und wir telefonieren. F: Waren Sie jemals Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel? A: Nein. F: Wurden Sie in Österreich jemals Opfer von Gewalt und haben Sie sich diesbezüglich an die örtlichen Sicherheitsbehörden bzw. an ein Gericht (§382e EO – Allgemeiner Schutz vor Gewalt) gewandt? A: Nein. F: Sind Sie mit eventuellen amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes einverstanden bzw. damit einverstanden, dass Ihre Daten an die Österreichische Botschaft/Vertrauensanwalt weitergegeben werden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. A: Ja, damit bin ich einverstanden. F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie zu Ihrem Asylverfahren sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint? A: Nein, ich habe nichts mehr hinzuzufügen, ich möchte mich jedoch für Ihre Freundlichkeit bedanken und sagen, dass ich mich während der gesamten Einvernahme mit Ihnen sehr wohlgefühlt habe. F: Hatten Sie die Gelegenheit alles zu sagen, was Sie wollten? A: Werde ich hier in Österreich Schutz bekommen? Anmerkung: Dem Antragsteller wird erklärt, dass der Sachverhalt genau geprüft wird und diesem das Ergebnis per Bescheid zugestellt wird. Erklärung: Ihnen wird die mit Ihnen aufgenommene Niederschrift von der Dolmetscherin rückübersetzt. Sie können im Anschluss daran Korrekturen oder Ergänzungen machen oder Rückfragen stellen, wenn Ihnen etwas nicht klar und verständlich erscheint. Mit Ihrer Unterschrift bestätigten Sie, dass Ihre Angaben hier inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben wurden. [ … ] F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme? A: Nein, ich hatte keine Probleme. F: Haben Sie alles verstanden bzw. konnten Sie der Vernehmung ohne Probleme folgen? A: Ja, ich habe alles verstanden und konnte der Vernehmung ohne Probleme folgen. F: Haben Sie die Dolmetscherin während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen können?A: Ja, ich konnte die Dolmetscherin sehr gut verstehen und habe alles verstanden.F: Haben Sie die Dolmetscherin während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen können?, A: Ja, ich konnte die Dolmetscherin sehr gut verstehen und habe alles verstanden. F: Haben Sie alles verstanden was Sie gefragt wurden, sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her? A: Ja. F: Wollen Sie abschließend noch etwas anführen? A: Nein, ich habe nichts mehr zu sagen. Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung: F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert? A: Es war alles korrekt. Es hat alles gepasst. Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. [ … ]“ Am 05.10.2022 wurden vonseiten des BF2 dem BFA Lichtbilder vorgelegt. Am 21.06.2023 räumte das BFA dem BF2 Parteiengehör ein. Am 05.07.2023 langte eine Antwort vonseiten des BF2 ein. Die BF1 stellte am XXXX .08.2023 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz.Die BF1 stellte am römisch 40 .08.2023 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 05.08.2023 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung der BF1 im Beisein eines Dolmetschs, welcher in die Sprache Lingala übersetzte, statt. Zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt, gab die BF1 insbesondere an, dass ihre Muttersprache Lingala sei. Sie bekenne sich zum Christentum und gehöre der Volksgruppe der Bas Kongo an. An Schulausbildung verfüge sie über vier Jahre Grundschule. Sie verfüge über keine Berufsausbildung. Zuletzt sei sie beruflich Friseurin gewesen. Zu ihren Familienangehörigen führte sie ihren Vater, drei Schwestern, zwei Brüder, zwei Kinder sowie drei Stiefkinder an. Alle würden im Kongo wohnen. Ihre Mutter sei bereits verstorben. In Österreich würde ihr Ehemann, der BF2, wohnen. Ihre Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in XXXX gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat habe sie am XXXX .02.2023 gefasst, und habe sie anlässlich ihres Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt, sie habe zu ihrem Mann nach Österreich wollen. Sie sei am XXXX .02.2023 mit dem Flugzeug vom Kongo bis in die Türkei gereist. Sie sei mit dem Dokument von ihrer Nichte ausgereist. Befragt verneinte sie, je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis gehabt zu haben. Sie habe einen Ausweis im Kongo, aber sie habe kein Handy. Befragt gab sie an, mit einem Reisedokument ausgereist zu sein; ihre Schwester sei wieder mit dem Dokument in den Kongo gereist. Zur Reiseroute führte sie befragt an, sich bis XXXX .02.2023 im Kongo aufgehalten zu haben. In der Folge habe sie sich bis XXXX .08.2023 in der Türkei und bis XXXX .08.2023 in Griechenland aufgehalten. Seit XXXX .08.2023 sei sie in Österreich. Weiters führte sie aus, in Griechenland habe sie in einem Park geschlafen. Sie verneinte, in einem dieser Länder oder in einem anderen Land um Asyl angesucht zu haben. Sie wolle nach Österreich, weil sie auf der Suche nach ihrem Mann sei. Befragt zur Organisation der Reise gab sie an, selber ihre Reise organisiert zu haben. Vom Kongo in die Türkei habe ihre Schwester organisiert. Von der Türkei nach Griechenland bis nach Österreich habe sie selber organisiert. Ihre Schwester sei mit ihr unterwegs gewesen. Zu den Kosten der Reise gab sie an, € 1.000 von der Türkei nach Griechenland bezahlt zu haben. Ihre Schwester habe vom Kongo in die Türkei bezahlt. Die BF1 habe nochmal € 350 von Griechenland nach Österreich bezahlt. Zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt, gab die BF1 insbesondere an, dass ihre Muttersprache Lingala sei. Sie bekenne sich zum Christentum und gehöre der Volksgruppe der Bas Kongo an. An Schulausbildung verfüge sie über vier Jahre Grundschule. Sie verfüge über keine Berufsausbildung. Zuletzt sei sie beruflich Friseurin gewesen. Zu ihren Familienangehörigen führte sie ihren Vater, drei Schwestern, zwei Brüder, zwei Kinder sowie drei Stiefkinder an. Alle würden im Kongo wohnen. Ihre Mutter sei bereits verstorben. In Österreich würde ihr Ehemann, der BF2, wohnen. Ihre Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in römisch 40 gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus ihrem Herkunftsstaat habe sie am römisch 40 .02.2023 gefasst, und habe sie anlässlich ihres Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt, sie habe zu ihrem Mann nach Österreich wollen. Sie sei am römisch 40 .02.2023 mit dem Flugzeug vom Kongo bis in die Türkei gereist. Sie sei mit dem Dokument von ihrer Nichte ausgereist. Befragt verneinte sie, je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis gehabt zu haben. Sie habe einen Ausweis im Kongo, aber sie habe kein Handy. Befragt gab sie an, mit einem Reisedokument ausgereist zu sein; ihre Schwester sei wieder mit dem Dokument in den Kongo gereist. Zur Reiseroute führte sie befragt an, sich bis römisch 40 .02.2023 im Kongo aufgehalten zu haben. In der Folge habe sie sich bis römisch 40 .08.2023 in der Türkei und bis römisch 40 .08.2023 in Griechenland aufgehalten. Seit römisch 40 .08.2023 sei sie in Österreich. Weiters führte sie aus, in Griechenland habe sie in einem Park geschlafen. Sie verneinte, in einem dieser Länder oder in einem anderen Land um Asyl angesucht zu haben. Sie wolle nach Österreich, weil sie auf der Suche nach ihrem Mann sei. Befragt zur Organisation der Reise gab sie an, selber ihre Reise organisiert zu haben. Vom Kongo in die Türkei habe ihre Schwester organisiert. Von der Türkei nach Griechenland bis nach Österreich habe sie selber organisiert. Ihre Schwester sei mit ihr unterwegs gewesen. Zu den Kosten der Reise gab sie an, € 1.000 von der Türkei nach Griechenland bezahlt zu haben. Ihre Schwester habe vom Kongo in die Türkei bezahlt. Die BF1 habe nochmal € 350 von Griechenland nach Österreich bezahlt. Befragt zum Fluchtgrund gab die BF1 zu Protokoll: „Ich habe mein Land verlassen wegen Zwangsheirat und wegen der Probleme, die mein Mann im Kongo bekommen hat.“ Zu ihren Rückkehrbefürchtungen gab die BF1 an: „Ich möchte nicht, dass man mich mit diesem alten Mann verheiratet, ich bin schon verheiratet und habe einen Mann.“ Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihr bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder sie im Falle einer Rückkehr in ihren Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen hätte, gab die BF1 an: „Ich wurde bedroht und wurde auch aus dem Haus geworfen. Ich wurde auch von der Regierung bedroht wegen dem Problem, was mein Mann bekommen hat.“ Abschließend gab die BF1 an, gekommen zu sein, um mit ihrem Mann zusammen leben zu können. Am 04.12.2023 wurde die BF1 durch das BFA in der Sprache Lingala niederschriftlich einvernommen. Die BF1 gab wie folgt an: „[ … ] F: Wie ist die Verständigung mit der hier anwesenden Dolmetscherin? A: Mit der Dolmetscherin kann ich mich einwandfrei verständigen. Sprachliche Probleme oder Verständigungsschwierigkeiten liegen keine vor. F: Gibt es für Sie gegen die hier anwesende Dolmetscherin irgendwelche Einwände? A: Nein, ich habe keine Einwände. [ … ] F: Wie geht es Ihnen. Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen? A: Ja, ich bin dazu in der Lage. Ich habe keine physischen oder psychischen Probleme. Mir ist kalt, ich bin es nicht so gewöhnt. F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten und wenn ja, welche? A: Nein. F: Haben Sie sich mittlerweile irgendwelche Dokumente besorgt? A: Ich habe nur die weiße Karte. AW legt ein Dokument handschriftlich vor, nach welchem Ihr Ehegatte mit dem Suchdienst des roten Kreuzes gesucht wurde. A: Ja das stimmt. F: Wussten Sie, als Sie nach Österreich gekommen sind, wo genau sich Ihr Ehemann befindet? A: Nein ich wusste es nicht und ich weiß auch nicht wo er sich nun befindet. F: Wissen Sie, dass er sich in Österreich aufhält? A: Als wir das letzte Mal gesprochen haben, wusste ich, dass er in Österreich ist. Ich bin zum Heimleiter gegangen und er hat mir die Adresse vom Suchtdienst gegeben. F: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihrem Mann? A: Ende 2022 haben wir miteinander geredet über Telefon. F: Warum haben Sie seitdem keinen Kontakt zu ihm? A: Wir haben keinen Kontakt mehr, weil ich mein Handy auf dem Meer verloren habe. F: Was war das Ergebnis, als Sie beim Suchdienst des roten Kreuzes waren? A: Niemand war dort, um für mich zu dolmetschen. Ich habe nur ein Dokument bekommen. Ich habe es dem Heimleiter gegeben. F: Was haben Sie sonst unternommen, um Ihren Mann zu finden? A: Ich habe nur das beim Suchdienst gemacht. Ich habe den Heimleiter immer wieder gefragt und er hat gesagt, dass ich geduldig sein soll, bis sie jemanden finden, der für mich dolmetscht. F: Haben Sie irgendwelche Personaldokumente oder andere Dokumente in Österreich, die Sie noch nicht vorgelegt haben? A: Nein. F: Besitzen Sie einen Führerschein, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt? A: Nein. F: Hatten Sie jemals einen Reisepass? A: Nein. Erklärung: Sie haben am XXXX .08.2023 beim BFA um Asyl ersucht. Sie wurden am 05.08.2023 vor der Polizei bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern? Waren Ihre damals gemachten Angaben vollständig und entsprechen diese der Wahrheit? Wollen Sie selbst zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben?Erklärung: Sie haben am römisch 40 .08.2023 beim BFA um Asyl ersucht. Sie wurden am 05.08.2023 vor der Polizei bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern? Waren Ihre damals gemachten Angaben vollständig und entsprechen diese der Wahrheit? Wollen Sie selbst zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben? A: Ja, ich kann mich noch daran erinnern. Meine Angaben sind vollständig, ich habe damals alles gesagt, mehr habe ich selbst nicht dazu anzuführen. Ich habe die Wahrheit gesagt. Andere Gründe gibt es nicht. Man hat mich gebeten nur wenig zu erzählen, es war nicht alles. F: Wie haben Sie die Einvernahmesituation in der Erstbefragung wahrgenommen? A: Ich war sehr gestresst, weil ich das erste Mal in so einer Situation war. Ich musste das erste Mal vor Polizisten sprechen. F: Gab es irgendwelche Probleme in der Erstbefragung? A: Es gab keine Probleme. Datenaufnahme: Name: XXXX Name: römisch 40 Geschlecht: weiblich Vorname: XXXX Vorname: römisch 40 geboren am: XXXX geboren am: römisch 40 Geburtsort/Geburtsstaat: XXXX , DR Kongo Geburtsort/Geburtsstaat: römisch 40 , DR Kongo Staatsangehörigkeit: DR Kongo Volksgruppe: Mukongo Religion: Christin Familienstand: verheiratet, traditionell Verwandte im Herkunftsland: Vater: XXXX Vater: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX , DR Kongo Adresse: römisch 40 , DR Kongo Mutter: XXXX Mutter: römisch 40 Geburtsdatum: unbekannt, verstorben Adresse: XXXX , DR Kongo Adresse: römisch 40 , DR Kongo Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: unbekannt Adresse: XXXX Adresse: römisch 40 Anmerkung: Schwestern Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: unbekannt Adresse: XXXX Adresse: römisch 40 Anmerkung: Brüder Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX , bei Vater von AW Adresse: römisch 40 , bei Vater von AW Anmerkung: Sohn unehelich Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX , bei Vater von AW Adresse: römisch 40 , bei Vater von AW Anmerkung: gemeinsame Tochter mit Ehegatte Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: XXXX , bei Vater von AW Adresse: römisch 40 , bei Vater von AW Anmerkung: Stiefkinder Eigene Adresse im Herkunftsland (letzter Wohnsitz): XXXX Verwandte außerhalb des Heimatlandes: römisch 40 Verwandte außerhalb des Heimatlandes: Name: XXXX Name: römisch 40 Geburtsdatum: XXXX Geburtsdatum: römisch 40 Adresse: in Ö Schulausbildung: Schultyp: VS 6 Jahre HS 1 Jahr Ort: XXXX Ort: römisch 40 Sonstige Ausbildungen: keine Sprachen: Lingala – Muttersprache Kikongo Wort und Schrift: Lesen ja, schreiben sehr wenig Beruflicher Werdegang: Beschäftigungsart: Friseurin Seit dem 11 Lebensjahr Angaben zur Person und Lebensumständen: Meine Mutter hat Tomaten verkauft. Mein Vater hat nie richtig gearbeitet und immer in kleinen Jobs gearbeitet. Das Leben war eher schwer. Ich bin in einer schwierigen Situation aufgewachsen. Schule gehen war auch sehr schwierig. Seit ich klein war, kann ich nicht sagen, dass richtige Freude im Leben hatte. Ich bin in schwierigen Umständen aufgewachsen. F: Was haben Sie im Monat als Friseurin verdient? A: Es war unterschiedlich. Pro Kopf manchmal 10 Dollar, manchmal 20 Dollar, manchmal noch weniger. F: Haben Sie in Ihrem Heimatland derzeit weitere Angehörige, wenn ja, geben Sie eine Erklärung dazu ab, in welchem Verwandtschaftsgrad Sie zu diesen Personen stehen? A: Väterlicherseits habe ich drei Tanten und einen Onkel. Ich habe noch drei Tanten mütterlicherseits. F: Haben Sie mit diesen Kontakt? A: Nein. Seit ich mein Handy verloren habe, habe ich keinen Kontakt mehr. F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z.B. Häuser, Grund? A: Nein. Mein Vater mietet. F: Wann und wo haben Sie geheiratet? A: In XXXX
  7. Das Datum weiß ich nicht mehr. A: In römisch 40
  8. Das Datum weiß ich nicht mehr. F: Sind Sie standesamtlich verheiratet? A: Nein. F: Waren Sie zuvor schon einmal verheiratet? A: Nein. Ich habe nur ein Kind bekommen. F: War Ihre Ihr Mann zuvor schon jemals verheiratet und gibt es Kinder aus dieser Beziehung? A: Nein. Er hat drei Kinder von drei verschiedenen Frauen. F: Gibt es bezüglich Ihrer Heirat eine Urkunde, Fotos oder andere Unterlagen? A: Nein. Es ist alles im Kongo geblieben. F: Wer waren die Zeugen bei Ihrer Hochzeit (Namen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad..)? A: Mein Vater war da. Die ganze Familie waren Zeugen. F: Wer hat den Brautpreis gezahlt? A: Der Vater und der Onkel und drei Tanten. F: Besitzen Ihre Kinder eine Geburtsurkunde? A: Was ist eine Geburtsurkunde? Wort wird von Dolmetscherin erklärt A: Ja das haben sie. F: Können Sie diese besorgen? A: Ich habe keine Handynummer mehr von meiner Familie. F: Wann war der letzte Kontakt mit Ihrer Familie in XXXX ?F: Wann war der letzte Kontakt mit Ihrer Familie in römisch 40 ? A: Das war bevor ich mein Handy verloren habe. Das war im Juni
  9. 2022 habe ich das letzte Mal mit meinem Mann gesprochen. F: Unter welchen Umständen lebt Ihre Familie, wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt, wer versorgt sie etc.? A: Sie leben bei meinem Vater. Ich weiß nicht unter welchen Umständen sie leben. F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen? A: Ich kann nicht mehr dort wohnen wegen der Gefahr. Auf Nachfrage gebe ich an, dass ich dort wohnen könnte, wenn ich die Probleme nicht hätte. F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat? A: Nein. F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich in anderen Teilen DR Kongo aus und wenn ja, wo haben Sie sich schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?) A: Als ich weggelaufen bin, hat mein Vater mich nach XXXX geschickt zu meinem Onkel. Das ist der große Bruder von meinem Vater. A: Als ich weggelaufen bin, hat mein Vater mich nach römisch 40 geschickt zu meinem Onkel. Das ist der große Bruder von meinem Vater. F: Inwieweit beherrschen Sie die Sprache Ihres Heimatlandes? A: Kikongo gut, Lingala beherrsche ich auch sehr gut. F: Inwieweit sind Ihnen die gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten Ihres Heimatlandes vertraut? A: Ich kenne mich aus. Angaben zum Fluchtweg: F: Können Sie nochmals angeben, über welche Reiseroute Sie nach Österreich gekommen sind? A: Von XXXX bin ich nach XXXX gegangen. Dann bin ich in die Türkei und dann nach Österreich. A: Von römisch 40 bin ich nach römisch 40 gegangen. Dann bin ich in die Türkei und dann nach Österreich. F: Wann haben Sie XXXX verlassen?F: Wann haben Sie römisch 40 verlassen? A: im Februar 2017 bin ich aus XXXX weg. Dann war ich in XXXX . A: im Februar 2017 bin ich aus römisch 40 weg. Dann war ich in römisch 40 . F: Wann haben Sie XXXX verlassen?F: Wann haben Sie römisch 40 verlassen? A: XXXX .02.2023A: römisch 40 .02.2023 F: Wie sind Sie ausgereist? A: Von XXXX nach XXXX mit ich mit einem LKW mitgefahren. In die Türkei bin ich mit einem Flugzeug geflogen. A: Von römisch 40 nach römisch 40 mit ich mit einem LKW mitgefahren. In die Türkei bin ich mit einem Flugzeug geflogen. F: Mit was für Dokumenten sind Sie ausgereist? A: Meine Cousine die in Türkei Geschäftsreisen macht, hat mir die Papiere ihrer Tochter gegeben. F: Was sind das für Papiere? A: Das war ihr Reisepass. F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen? A: Am XXXX .02.2023A: Am römisch 40 .02.2023 F: Wie viel mussten Sie für die Schleppung bezahlen? A: 700 Euro damit ich über das Meer komme. Der Weg von XXXX bis in die Türkei hat die Tante bezahlt. Für das Boot haben Sie 300 Euro und von Griechenland habe ich 300 Euro gezahlt. A: 700 Euro damit ich über das Meer komme. Der Weg von römisch 40 bis in die Türkei hat die Tante bezahlt. Für das Boot haben Sie 300 Euro und von Griechenland habe ich 300 Euro gezahlt. F: Woher haben Sie das Geld? A: Ich habe das Geld von meiner Cousine. Ich hatte ein bisschen Geld von meiner Arbeit. F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt? A: Nein. F: Möchten Sie zum Fluchtweg noch etwas angeben, was Ihnen wichtig ist? A: Nein, das war alles. Wir waren mehrere Leute. Zuerst waren wir in einem Haus und dann haben wir gezahlt. Wir sind durch das Meer mit einem Schlauchboot gefahren. Pause für 15 Minuten Angaben zum Fluchtgrund: F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)! A: Am XXXX .01.2017 war ich mit meinem Mann zu Hause. Er ist Mitglied der XXXX . In der Früh sagte er, er geht in die Kirche. Er ging dann und ist nicht mehr zurückgekehrt. Das war ca. 11 Uhr am Vormittag. Gegen 19 Uhr habe ich drei Polizisten gesehen, die gekommen sind um mich zu befragen. Sie haben mich gefragt, wo mein Mann ist. Ich habe gesagt, dass mein Mann in die Kirche ging und noch nicht daheim ist. Um 21 Uhr war er immer noch nicht da. Ich habe versucht ihn anzurufen und ich bin nicht durchgekommen. In der Früh am XXXX .01.2017 kamen wieder die Polizisten und fragten nach meinem Mann. Ich konnte nur sagen, dass er nicht da ist. Ich bin dann zu meiner Schwiegermutter und habe ihr gesagt, dass XXXX nicht zurück aus der Kirche gekommen ist und die Polizei ihn sucht. Wir haben dann angefangen ihn zu suchen. Wir haben ihn nicht gefunden. 2 Tage später kamen die Polizisten wieder. Irgendwann in der Nacht habe ich gehört, habe ich Leute stark auf die Türe geklopft haben. Es war 2 Uhr in der Nacht. Es wurde gegen die Tür getreten. Es waren 5 Männer die reingekommen sind. Sie waren maskiert. Ich habe kein Gesicht gesehen. Sie haben geschrien und gefragt, wo mein Mann ist. Ich habe gesagt, dass ich seit zwei Tagen nicht weiß wo er ist. Als sie reinkamen, haben sie mich geschlagen. Ich habe Narben am Fuß und am Kinn. Ich wurde dann auch vergewaltigt und dann sind sie gegangen (AW weint). In der Früh kam mein Vater und hat mich geholt. Ich habe dann bei ihm gewohnt. Meinen Mann haben wir nicht gefunden. Das Haus von meinem Vater war nicht weit weg. Immer wieder sind sie gekommen und haben gefragt. Mein Vater hat dann entschieden, dass er mich nach XXXX zu meinem Onkel bringt, weil mein Leben in Gefahr war. Im Februar 2017 bin ich dann zu meinem Onkel. Dort war es ok. Ich habe angefangen Haare zu flechten und ich habe Geld zu meinen Kindern geschickt. Am Anfang war alles in Ordnung. Danach hat mein Onkel Druck gemacht, dass wir nicht wissen, wo mein Mann ist und ich wieder heiraten soll. Ich wollte genug Geld auf die Seite tun, dass ich meine Kinder wieder zu mir holen kann, weil ich wusste, dass mein Vater nicht so viel Geld hatte, um auf die Kinder zu schauen. Als ich bei meinem Vater war und die Leute immer gekommen sind, nach XXXX zu fragen, kam ein Onkel von XXXX , der Katholik war, hat Menschen im Gefängnis besucht. Er hat dann rausgefunden, dass er im Gefängnis in XXXX inhaftiert ist. Wir wussten, dass er verhaftet wurde, weil in seiner Kirche ein Protestmarsch organisiert wurde. Mein Onkel wollte, dass ich jemand anderen heirate. Ich habe gesagt, dass der Brautpreis bezahlt wurde und ich die Kinder habe. Ich kann niemand anderen heiraten. Der Onkel kannte einen XXXX Jährigen Mann und er wollte, dass ich diesen unbedingt heirate. Ich konnte den Mann nicht heiraten. Er ist zu alt und ich wusste, dass ich mit meinem Mann wieder zusammenkommen werde. Es war dann sehr unangenehm für mich. Mein Onkel hat mich praktisch rausgeschmissen. Ich wusste nicht, warum XXXX im Gefängnis sitzt, ich wusste nicht warum ich vergewaltigt wurde. Ich kann nicht mehr nach XXXX zurück, weil ich dort vergewaltigt wurde und ich nicht wusste, warum XXXX im Gefängnis ist. Meine Cousine hatte dann die Idee, dass ich das Land verlasse. Das ist meine Geschichte. (Ende der freien Erzählung)A: Am römisch 40 .01.2017 war ich mit meinem Mann zu Hause. Er ist Mitglied der römisch 40 . In der Früh sagte er, er geht in die Kirche. Er ging dann und ist nicht mehr zurückgekehrt. Das war ca. 11 Uhr am Vormittag. Gegen 19 Uhr habe ich drei Polizisten gesehen, die gekommen sind um mich zu befragen. Sie haben mich gefragt, wo mein Mann ist. Ich habe gesagt, dass mein Mann in die Kirche ging und noch nicht daheim ist. Um 21 Uhr war er immer noch nicht da. Ich habe versucht ihn anzurufen und ich bin nicht durchgekommen. In der Früh am römisch 40 .01.2017 kamen wieder die Polizisten und fragten nach meinem Mann. Ich konnte nur sagen, dass er nicht da ist. Ich bin dann zu meiner Schwiegermutter und habe ihr gesagt, dass römisch 40 nicht zurück aus der Kirche gekommen ist und die Polizei ihn sucht. Wir haben dann angefangen ihn zu suchen. Wir haben ihn nicht gefunden. 2 Tage später kamen die Polizisten wieder. Irgendwann in der Nacht habe ich gehört, habe ich Leute stark auf die Türe geklopft haben. Es war 2 Uhr in der Nacht. Es wurde gegen die Tür getreten. Es waren 5 Männer die reingekommen sind. Sie waren maskiert. Ich habe kein Gesicht gesehen. Sie haben geschrien und gefragt, wo mein Mann ist. Ich habe gesagt, dass ich seit zwei Tagen nicht weiß wo er ist. Als sie reinkamen, haben sie mich geschlagen. Ich habe Narben am Fuß und am Kinn. Ich wurde dann auch vergewaltigt und dann sind sie gegangen (AW weint). In der Früh kam mein Vater und hat mich geholt. Ich habe dann bei ihm gewohnt. Meinen Mann haben wir nicht gefunden. Das Haus von meinem Vater war nicht weit weg. Immer wieder sind sie gekommen und haben gefragt. Mein Vater hat dann entschieden, dass er mich nach römisch 40 zu meinem Onkel bringt, weil mein Leben in Gefahr war. Im Februar 2017 bin ich dann zu meinem Onkel. Dort war es ok. Ich habe angefangen Haare zu flechten und ich habe Geld zu meinen Kindern geschickt. Am Anfang war alles in Ordnung. Danach hat mein Onkel Druck gemacht, dass wir nicht wissen, wo mein Mann ist und ich wieder heiraten soll. Ich wollte genug Geld auf die Seite tun, dass ich meine Kinder wieder zu mir holen kann, weil ich wusste, dass mein Vater nicht so viel Geld hatte, um auf die Kinder zu schauen. Als ich bei meinem Vater war und die Leute immer gekommen sind, nach römisch 40 zu fragen, kam ein Onkel von römisch 40 , der Katholik war, hat Menschen im Gefängnis besucht. Er hat dann rausgefunden, dass er im Gefängnis in römisch 40 inhaftiert ist. Wir wussten, dass er verhaftet wurde, weil in seiner Kirche ein Protestmarsch organisiert wurde. Mein Onkel wollte, dass ich jemand anderen heirate. Ich habe gesagt, dass der Brautpreis bezahlt wurde und ich die Kinder habe. Ich kann niemand anderen heiraten. Der Onkel kannte einen römisch 40 Jährigen Mann und er wollte, dass ich diesen unbedingt heirate. Ich konnte den Mann nicht heiraten. Er ist zu alt und ich wusste, dass ich mit meinem Mann wieder zusammenkommen werde. Es war dann sehr unangenehm für mich. Mein Onkel hat mich praktisch rausgeschmissen. Ich wusste nicht, warum römisch 40 im Gefängnis sitzt, ich wusste nicht warum ich vergewaltigt wurde. Ich kann nicht mehr nach römisch 40 zurück, weil ich dort vergewaltigt wurde und ich nicht wusste, warum römisch 40 im Gefängnis ist. Meine Cousine hatte dann die Idee, dass ich das Land verlasse. Das ist meine Geschichte. (Ende der freien Erzählung) F: Haben Sie mit Ihrem Mann über seine Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gesprochen? A: Ich wusste nur, dass er in seiner Kirche war. Er ging um zu beten und ich wusste gar nicht, was er da gemacht hat, warum er verhaftet wurde. Für mich ist mein Mann in eine normale Kirche gegangen. F: Als Sie erfahren haben, dass er verhaftet wurde, wurde versucht, ihn freizubekommen? A: Ich hatte nicht die Möglichkeit. Ich wurde selber bedroht und in dieser Situation bin ich geflohen. Ich weiß bis heute nicht, wie er aus dem Gefängnis rausgekommen ist. F: Wann war der erste Kontakt mit Ihrem Mann nach diesem Vorfall? A: Ende 2022 haben wir öfter gesprochen und er hat öfter Geld für die Kinder geschickt als Hilfe. Das war auch das erste Mal, dass wir wieder Kontakt hatten. F: Haben Sie bei diesen Gesprächen mit Ihrem Mann nicht über die Probleme gesprochen? A: Ich habe gesagt, dass ich vergewaltigt wurde und bedroht wurde. Ich fragte nur warum. Er sagte, es gehe mich nichts an, ich sei nicht in dieser Kirche. F: In der Nacht, als die Männer zu Ihnen nach Hause kamen, wo waren Ihre Kinder? A: Sie waren alle zu Hause. F: Haben Sie mit Ihrem Vater über die Probleme mit Ihrem Onkel gesprochen? A: Mein Vater weiß es. Mein Onkel wollte es unbedingt. F: Hat Ihr Vater nichts dagegen gemacht? A: Er hat mit ihm gesprochen, aber er wollte nicht zuhören. Er hat gehofft, dass ihm dieser Mann Geld gibt. F: Warum sind Sie nicht zu einer Ihrer Tanten oder anderen Verwandten gegangen? A: Meine Cousine wollte mir helfen, aber sie selbst hatte keinen Platz für mich. Sie lebte mit ihrem Mann und ihren Kindern. F: Wissen Sie, was die XXXX macht?F: Wissen Sie, was die römisch 40 macht? A: Nein ich weiß es nicht. Nur mein Mann war dort. ich weiß nicht, was sie dort machen. F: Haben Sie sich nie dafür interessiert? A: Es war einfach eine Kirche. Er hat in seiner gebetet und ich in meiner. Ich habe mir nichts dabei gedacht. F: Auch als Sie erfahren haben, dass er deswegen verhaftet wurde? A: Wenn ich im XXXX geblieben wäre, hätte ich mehr erfahren. Aber dadurch dass ich XXXX verlassen habe, habe ich nicht mehr darüber erfahren. A: Wenn ich im römisch 40 geblieben wäre, hätte ich mehr erfahren. Aber dadurch dass ich römisch 40 verlassen habe, habe ich nicht mehr darüber erfahren. F: Womit wurden Sie geschlagen? A: Ich wurde mit einer Peitsche geschlagen. Auf dem Fuß habe ich Narben. F: Sie haben angegeben, dass es eine Vergewaltigung gegeben hat. Fand tatsächlich ein Geschlechtsverkehr statt oder blieb es bei einem Versuch? A: Ich wurde richtig vergewaltigt. Ich wurde zuerst geschlagen. F: Haben Sie innerliche Verletzungen davongetragen? A: Ich hatte Schmerzen und ich bin behandelt worden. Ich habe spezielle Bäder dafür genommen. F: Was hat der Täter zu Ihnen während des Vorfalles gesagt? A: Sie haben nur gefragt, wo der Mann ist und ich sagen soll, wo er ist. F: Ich meine während des Vorfalls? A: Nein, während dieses Aktes wurde ich geschlagen. Ich hatte starke Schmerzen. F: Von einem Mann oder von mehreren? A: Es waren fünf Männer und drei Männer haben mir vergewaltigt. F: Haben Ihre Kinder das mitbekommen? A: Ja. Auf Nachfrage gebe ich an, dass wir nur zwei Räume hatten und die Kinder es mitbekommen haben. F: Wie haben Ihre Kinder reagiert? A: Sie haben die Kinder auf bedroht und gesagt, wenn sie etwas sagen, werden Sie sie töten. F: Nachdem Sie XXXX verlassen hatten, ist jemals noch jemand in ihren Vater herangetreten?F: Nachdem Sie römisch 40 verlassen hatten, ist jemals noch jemand in ihren Vater herangetreten? A: Menschen kamen mehrmals zu meinem Vater und haben nach mir gefragt. F: Ist Ihrer Familie jemals etwas passiert? A: Nein. F: Was genau haben Sie nach dem Vorfall gemacht? Beschreiben Sie mir die Situation mit ihren Kindern. A: Die Kinder haben sich schwer getan einzuschlafen. Sie waren ängstlich. Am Tag waren sie etwas ruhiger. In der Nacht waren sie immer sehr beunruhigt. F: Was genau war direkt nach dem Vorfall? A: Wir haben alle geweint und waren fertig. F: Was war das erste was sie gemacht haben? A: Ein Kind ist meinen Vater holen gegangen. Auf Nachfrage gebe ich an, dass es XXXX war und mein Vater ist dann gekommen. Mein Vater hat mich dann ins Krankenhaus gebracht. Ich wurde behandelt und wir sind zu meinem Vater. Dort wurden wir aber immer wieder aufgesucht und deshalb bin ich weg. A: Ein Kind ist meinen Vater holen gegangen. Auf Nachfrage gebe ich an, dass es römisch 40 war und mein Vater ist dann gekommen. Mein Vater hat mich dann ins Krankenhaus gebracht. Ich wurde behandelt und wir sind zu meinem Vater. Dort wurden wir aber immer wieder aufgesucht und deshalb bin ich weg. F: Wie genau wurden Sie behandelt? A: Ich habe eine Tetanus-Impfung bekommen. Ich habe Antibiotika bekommen und dann Medikamente, dass ich Bäder machen kann für den Genitalbereich. Ich wurde am Kinn auch genäht (AW zeigt Narbe über unterem Kinn) F: Wie hieß ihr Arzt? A: Man hat ihn XXXX . A: Man hat ihn römisch 40 . F: Wie lange waren Sie im Krankenhaus? A: Ich wurde nur sieben Tage lang behandelt und bin dann immer wieder zu meinem Vater gegangen. Ich bin hin und her gegangen. F: Welches Krankenhaus war das? A: Das war ein kleines medizinisches Zentrum. Das hatte keinen Namen. F: Was hatten Sie an? A: Ich trug ein afrikanisches Tuch das ich gebunden habe und oben hatte ich ein Unterhemd an. F: Wie hat Ihr Mann darauf reagiert, dass Sie vergewaltigt wurden A: Es hat ihm leid getan und es hat ihm weh getan. F: Wann genau hat Ihr Onkel damit angefangen, sie zwangsverheiraten zu wollen? A: Am Anfang war alles in Ordnung. Im April 2023 hat er angefangen Druck zu machen. V: Sie sind lt. Ihren Angaben aber im Februar 2023 bereits ausgereist! A: Seit Jänner 2023 hat er versucht mich zu verheiraten. V: Vorhin haben Sie gesagt April 2023! A: Ich habe die Dolmetscherin nicht verstanden. F: Wie ging die gesamte Organisation von statten, als Ihre Cousine ihnen geholfen hat? A: Diese Cousine ist die Tochter meines Onkels, bei dem ich gewohnt habe. Sie hat ihm gesagt, dass ich Probleme in XXXX habe. Ich könne nicht mit einem älteren Mann verheiraten. Sie hat dann gesagt, ich werde dir helfen.A: Diese Cousine ist die Tochter meines Onkels, bei dem ich gewohnt habe. Sie hat ihm gesagt, dass ich Probleme in römisch 40 habe. Ich könne nicht mit einem älteren Mann verheiraten. Sie hat dann gesagt, ich werde dir helfen. F: Wie genau hat diese Hilfe dann ausgesehen? A: Sie hat den Reisepass ihrer Tochter genommen und alles organisiert. F: Wie lange hat das gedauert, bis sie schlussendlich ausgereist sind? A: Das hat nicht lange gedauert. Auf Nachfrage gebe ich an, dass es vielleicht zwei Wochen gedauert hat. F: Wie hat in dieser Zeit ihr Onkel auf Sie reagiert? A: Er wollte mich nicht mehr bei sich haben. F: Was haben Sie dann gemacht? A: Ich habe nur gewartet bis meine Cousine gekommen ist. Ich habe es ertragen. F: Was hat Ihr Vater dazu gesagt, dass Sie Ihre Heimat verlassen wollten? A: Er hat nichts dagegen gesagt, weil er merkte, dass ich nicht in Sicherheit war. Er sah, dass ich in XXXX und auch in XXXX nicht sicher war. A: Er hat nichts dagegen gesagt, weil er merkte, dass ich nicht in Sicherheit war. Er sah, dass ich in römisch 40 und auch in römisch 40 nicht sicher war. V: Sie hatten Ende 2022 Kontakt mit Ihrem Mann. Warum wollte Ihr Onkel Sie gerade dann verheiraten, wenn sie wieder Kontakt mit ihm hatten? A: Er war überzeugt, dass eine lange Zeit vergangen ist und er eine andere Frau hat. Es kann nicht sein, dass er auf mich wartet. F: Haben Sie eine Telefonnummer? A: XXXX A: römisch 40 F: Sind Sie in den sozialen Medien? A: Ich hatte Facebook und ich wurde aber gehackt. Ich benutze es nicht mehr. F: Wann haben Sie das letzte Mal Facebook genutzt? A: Das ist eine lange Zeit her. Auf mehrfache Nachfrage gebe ich an, dass es vll zwei Jahre sind. F: Was für einen Namen hatten Sie auf Facebook? A: Meinen eigenen Namen. F: Haben Sie bei Facebook gemeldet, dass sie gehackt wurden? A: Nein. Ich kenne mich nicht sehr gut aus. Kurze Pause für 10 Minuten. F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe? A: Nein, ich habe alles erzählt. Ich habe keine weiteren Gründe mehr vorzubringen. Am Herzen liegt mir, dass mir geholfen wird, dass ich meinen Mann wieder finde. Vermerk: Sie wurden heute bereits über die BBU informiert. Diese gibt es nicht nur in XXXX , sondern auch bei Ihnen in XXXX . Dort können Sie weitere Informationen einholen. Haben Sie das verstanden?Vermerk: Sie wurden heute bereits über die BBU informiert. Diese gibt es nicht nur in römisch 40 , sondern auch bei Ihnen in römisch 40 . Dort können Sie weitere Informationen einholen. Haben Sie das verstanden? A: Ja habe ich. F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen? A: Nein. F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht? A: Ich habe keine Probleme, außer, dass diese Polizisten mich gesucht haben. Von einem Gericht wurde ich nicht gesucht. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet? A: Nein. F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden? A: Nein. F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt? A: Nein. F: Gab es jemals bis zu den besagten Vorfällen auf Sie irgendwelche Übergriffe oder ist an Sie persönlich jemals irgendwer herangetreten? A: Nein, das erste Mal war dieser Vorfall. F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten? A: Ich habe Angst. Ich weiß nicht, was mein Mann gemacht hat und das macht mir Angst. F: Hätten Sie Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden im Falle Ihrer Rückkehr? A: Ich werde wahrscheinlich Probleme haben, weil die Menschen, die meinen Mann suchen, Polzisten waren. Nicht diese fünf Männer, aber die Leute die nach meinem Mann gefragt haben, waren Polizisten. F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen? A: Ich hatte nicht die Möglichkeit. Ich habe niemanden sonst. Ich wüsste nicht wohin. Diese Möglichkeit nach Österreich zu kommen, hatte ich nur, weil mir meine Cousine geholfen hat. F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid? A: Nein. Ich bin gestresst, ich weiß es nicht. Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die in die vom Bundesamt zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden von Behörde von EU-Ländern aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können. Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben? A: Nein, ich kenne die allgemeine Situation in meiner Heimat. Ich verzichte darauf. Ich möchte keine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Angaben zum Privat- und Familienleben: F: Wann sind Sie nach Österreich eingereist? A: Am XXXX .08.
  10. A: Am römisch 40 .08.
  11. F: Seit wann sind Sie in Österreich aufhältig? A: Seit meiner Einreise. F: Hatten Sie in Österreich jemals einen gültigen Aufenthaltstitel zur Begründung eines legalen Aufenthaltes? A: Nein. F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus? A: Ich wohne irgendwo, wo viele Menschen Englisch sprechen. Ich bin oft im Zimmer. Ich fühle mich sehr alleine. Ich bin in einem Ort wo keiner meine Sprache spricht. F: Wie sind Sie heute hierhergekommen? A: Ich habe ein Ticket gekauft und ich habe am Bahnhof geschlafen. Ich habe jemanden getroffen der Lingala spricht und ich habe ihm meine Papiere gezeigt. Diese Frau hat mich dann hierhergebracht. F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen? A: Nein. F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich? Welche Unterstützungen beziehen Sie? A: Ich bekomme Grundversorgung. F: Haben Sie in Österreich einen Deutschkurs besucht und können Sie dafür Beweismittel in Vorlage bringen? A: Ich habe nur eine Adresse bekommen vom Heimleiter. Ich müsste jedes Mal ein Ticket bezahlen und das reicht nicht. Das Geld reicht nur zum Leben. F: Verfügen Sie über einen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht oder haben Sie einen Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule? A: Nein. F: Haben Sie in Österreich eine Schule, Kurse oder sonstige Ausbildungen absolviert? Wie war das Ergebnis, bzw. was resultierte daraus? A: Nein. F: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation? A: Nein. F: Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Sie bereits aus Ihrem Heimatland her kennen, in Österreich? A: Nein. F: Haben Sie nahe Verwandte oder Familienangehörige in Österreich? A: Nein. Ich weiß nicht, wo mein Mann ist. V: Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie sich hinsichtlich der Suche nach Ihrem Ehegatten an die BBU wenden können. Vermerk: Ihre Daten werden entsprechend den heutigen Angaben aufgenommen, da Vor- und Familienname vertauscht wurde. Sie erhalten sodann eine neue Karte. F: Waren Sie jemals Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel? A: Nein. F: Wurden Sie in Österreich jemals Opfer von Gewalt und haben Sie sich diesbezüglich an die örtlichen Sicherheitsbehörden bzw. an ein Gericht (§382e EO – Allgemeiner Schutz vor Gewalt) gewandt? A: Nein. F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie zu Ihrem Asylverfahren sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint? A: Ich bin wirklich alleine, ich habe niemanden zum reden. Ich möchte mit Menschen leben, mit denen ich sprechen kann. Vermerk: Das Bundesamt ist nicht für die Unterbringung zuständig. Wenden Sie sich bitte an die BBU bzw. an Ihre Heimleitung. F: Hatten Sie die Gelegenheit alles zu sagen, was Sie wollten? A: Ja, das hatte ich. Ich hatte die Gelegenheit alles vorzubringen, was mir wichtig war. Erklärung: Ihnen wird die mit Ihnen aufgenommene Niederschrift von der Dolmetscherin rückübersetzt. Sie können im Anschluss daran Korrekturen oder Ergänzungen machen oder Rückfragen stellen, wenn Ihnen etwas nicht klar und verständlich erscheint. Mit Ihrer Unterschrift bestätigten Sie, dass Ihre Angaben hier inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben wurden. [ … ] F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme? A: Wenn ich über die Probleme spreche, fühle ich mich gestresst. F: Haben Sie alles verstanden bzw. konnten Sie der Vernehmung ohne Probleme folgen? A: Ja, ich habe alles verstanden und konnte der Vernehmung ohne Probleme folgen. F: Haben Sie die Dolmetscherin während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen können? A: Ja, ich konnte die Dolmetscherin sehr gut verstehen und habe alles verstanden. F: Haben Sie alles verstanden was Sie gefragt wurden, sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her? A: Ja. F: Wollen Sie abschließend noch etwas anführen? A: Nein, ich habe nichts mehr zu sagen. Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung: F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert? A: Es war alles korrekt. Es hat alles gepasst. Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. [ … ]“ Am 12.09.2024 wurde den BF vom BFA Parteiengehör gewährt. Am 26.09.2024 erstatteten die BF eine Stellungnahme und wurden Integrationsunterlagen vorgelegt. Mit den angefochtenen, im Spruch gleichlautenden, Bescheiden vom XXXX wies das BFA die Anträge der BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkte I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Demokratische Republik Kongo ab (Spruchpunkte II.). Den BF wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkte III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkte IV.) und weiters gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG in die Demokratische Republik Kongo zulässig sei (Spruchpunkte V.). Weiters wurde innerhalb des Spruches ausgeführt, dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für ihre freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkte VI.).Mit den angefochtenen, im Spruch gleichlautenden, Bescheiden vom römisch 40 wies das BFA die Anträge der BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkte römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Demokratische Republik Kongo ab (Spruchpunkte römisch zwei.). Den BF wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkte römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkte römisch vier.) und weiters gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß Paragraph 46, FPG in die Demokratische Republik Kongo zulässig sei (Spruchpunkte römisch fünf.). Weiters wurde innerhalb des Spruches ausgeführt, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für ihre freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkte römisch sechs.). Begründend wurde insbesondere, im Wesentlichen gleichlautend, ausgeführt, dass es den BF nicht gelungen sei, eine asylrelevante Verfolgung glaubhaft zu machen. Eine Verfolgung iSd GFK habe nicht festgestellt werden können. Im Hinblick auf die Refoulement-Prüfung sei es den BF möglich und zumutbar, in die Demokratische Republik Kongo zurückzukehren, weshalb auch die Erteilung von subsidiärem Schutz nicht in Betracht käme. Auch sei nicht hervorgekommen, dass ein Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG zu erteilen sei. Eine Verletzung von Art. 8 EMRK ergebe sich gegenständlich nicht, sodass die Rückkehrentscheidungen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zulässig sei. Die Zulässigkeit der Abschiebung ergebe sich im Wesentlichen aus den für die Abweisung der Anträge auf internationalen Schutz maßgeblichen Gründen. Die Frist für die freiwillige Ausreise sei spruchgemäß festzusetzen gewesen, da keine besonderen Umstände festgestellt worden seien.Begründend wurde insbesondere, im Wesentlichen gleichlautend, ausgeführt, dass es den BF nicht gelungen sei, eine asylrelevante Verfolgung glaubhaft zu machen. Eine Verfolgung iSd GFK habe nicht festgestellt werden können. Im Hinblick auf die Refoulement-Prüfung sei es den BF möglich und zumutbar, in die Demokratische Republik Kongo zurückzukehren, weshalb auch die Erteilung von subsidiärem Schutz nicht in Betracht käme. Auch sei nicht hervorgekommen, dass ein Aufenthaltstitel nach Paragraph 57, AsylG zu erteilen sei. Eine Verletzung von Artikel 8, EMRK ergebe sich gegenständlich nicht, sodass die Rückkehrentscheidungen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zulässig sei. Die Zulässigkeit der Abschiebung ergebe sich im Wesentlichen aus den für die Abweisung der Anträge auf internationalen Schutz maßgeblichen Gründen. Die Frist für die freiwillige Ausreise sei spruchgemäß festzusetzen gewesen, da keine besonderen Umstände festgestellt worden seien. Gegen diese Bescheide richten sich die fristgerecht eingebrachten gegenständlichen Beschwerden der BF. Am 10.12.2024 langten die Beschwerden und die Verwaltungsakten beim erkennenden Gericht ein. Am 03.06.2025 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu welcher die geladene Dolmetscherin für Lingala jedoch nicht erschien. Die Verhandlung wurde in der Folge vertagt. Am 26.11.2025 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu welcher die geladene Dolmetscherin für Lingala jedoch nicht erschien. Die Rechtsvertretung der BF legte Integrationsunterlagen vor. Die Verhandlung wurde in der Folge vertagt. Am 12.02.2026 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, im Rahmen welcher die BF im Beisein einer Dolmetscherin für Lingala sowie in Anwesenheit ihrer Rechtsvertretung einvernommen wurden. Ein Vertreter des BFA ist nicht erschienen. Der genaue Verhandlungsverlauf ist der Niederschrift der mündlichen Verhandlung zu entnehmen (OZ 19, 18). II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  12. Feststellungen: Die BF sind Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo. Ihre Identität steht mangels Vorlage unbedenklicher Identitätsdokumente nicht fest. Die BF sind miteinander (traditionell) verheiratet. Die BF1 ist weitgehend gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Sie beherrscht die Sprachen Lingala und weiters Kikongo. Sie gehört der Volksgruppe der Mukongo an. Sie ist christlichen Glaubens. Sie stammt aus XXXX in der Provinz Kongo Central. Sie hat in ihrer Heimat die Schule besucht und Arbeitserfahrungen gesammelt (insbesondere als Friseurin und als Marktverkäuferin). Die BF1 hat eine gemeinsame minderjährige Tochter mit dem BF2 sowie ein weiteres Kind von einem anderen Mann. Die Kinder hielten sich zuletzt beim Vater der BF1 auf. Die BF1 hat insbesondere neben ihrem Vater noch drei Brüder sowie zwei Schwestern, welche in XXXX leben und Gelegenheitsjobs verrichten. An Angehörigen hat die BF1 weiters einen Onkel und mehrere Tanten.Die BF1 ist weitgehend gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Sie beherrscht die Sprachen Lingala und weiters Kikongo. Sie gehört der Volksgruppe der Mukongo an. Sie ist christlichen Glaubens. Sie stammt aus römisch 40 in der Provinz Kongo Central. Sie hat in ihrer Heimat die Schule besucht und Arbeitserfahrungen gesammelt (insbesondere als Friseurin und als Marktverkäuferin). Die BF1 hat eine gemeinsame minderjährige Tochter mit dem BF2 sowie ein weiteres Kind von einem anderen Mann. Die Kinder hielten sich zuletzt beim Vater der BF1 auf. Die BF1 hat insbesondere neben ihrem Vater noch drei Brüder sowie zwei Schwestern, welche in römisch 40 leben und Gelegenheitsjobs verrichten. An Angehörigen hat die BF1 weiters einen Onkel und mehrere Tanten. Der BF2 ist weitgehend gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Er gehört der Volksgruppe der Baskongo an. Er beherrscht die Sprachen Kikongo, Französisch und Lingala. Er stammt aus XXXX in der Provinz Kongo Central. Er hat in seiner Heimat die Schule besucht und eine Ausbildung als Elektriker gemacht. Er hat in seiner Heimat Arbeitserfahrungen gesammelt (insbesondere auf Baustellen). Der BF2 hat eine gemeinsame minderjährige Tochter mit der BF
  13. Des Weiteren hat der BF2 drei weitere Kinder von drei verschiedenen Frauen. Seine Kinder hielten sich zuletzt beim Vater der BF1 auf. An weiteren Familienangehörigen hat der BF2 noch seine Mutter sowie vier Schwestern, davon zwei verheiratet, sowie zwei Brüder. Die zwei verheirateten Schwestern leben in XXXX . Die zwei unverheirateten Schwestern leben mit der Mutter des BF2 in XXXX . Die Mutter des BF2 verkaufte zuletzt eine Art „gebackene Mäuse“ vor der Tür. Ein Bruder des BF2 lebt in Österreich. An Angehörigen hat der BF2 weiters Onkel und Tanten.Der BF2 ist weitgehend gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Er gehört der Volksgruppe der Baskongo an. Er beherrscht die Sprachen Kikongo, Französisch und Lingala. Er stammt aus römisch 40 in der Provinz Kongo Central. Er hat in seiner Heimat die Schule besucht und eine Ausbildung als Elektriker gemacht. Er hat in seiner Heimat Arbeitserfahrungen gesammelt (insbesondere auf Baustellen). Der BF2 hat eine gemeinsame minderjährige Tochter mit der BF
  14. Des Weiteren hat der BF2 drei weitere Kinder von drei verschiedenen Frauen. Seine Kinder hielten sich zuletzt beim Vater der BF1 auf. An weiteren Familienangehörigen hat der BF2 noch seine Mutter sowie vier Schwestern, davon zwei verheiratet, sowie zwei Brüder. Die zwei verheirateten Schwestern leben in römisch 40 . Die zwei unverheirateten Schwestern leben mit der Mutter des BF2 in römisch 40 . Die Mutter des BF2 verkaufte zuletzt eine Art „gebackene Mäuse“ vor der Tür. Ein Bruder des BF2 lebt in Österreich. An Angehörigen hat der BF2 weiters Onkel und Tanten. Die BF1 hat die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2023 verlassen und reiste nach Aufenthalten in der Türkei und Griechenland illegal nach Österreich ein, wo sie am XXXX .08.2023 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Der BF2 hat die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2017 verlassen und reiste nach Aufenthalten in Angola, Türkei sowie Griechenland illegal nach Österreich ein, wo er am 04.10.2021 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte.Die BF1 hat die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2023 verlassen und reiste nach Aufenthalten in der Türkei und Griechenland illegal nach Österreich ein, wo sie am römisch 40 .08.2023 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Der BF2 hat die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2017 verlassen und reiste nach Aufenthalten in Angola, Türkei sowie Griechenland illegal nach Österreich ein, wo er am 04.10.2021 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Zum Fluchtvorbringen sowie einer möglichen Rückkehr der BF in die Demokratische Republik Kongo: Zu den vorgebrachten Fluchtgründen wird festgestellt, dass die BF keiner konkreten, individuellen Verfolgung in der Demokratischen Republik Kongo ausgesetzt sind. Gründe, die eine Verfolgung oder sonstige Gefährdung der BF im Falle der Rückkehr in ihren Herkunftsstaat aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung maßgeblich wahrscheinlich erscheinen lassen, wurden von den BF nicht glaubhaft gemacht. Den BF ist unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Versorgungslage eine Rückkehr in die Demokratische Republik Kongo möglich und zumutbar. Zum (Privat)Leben der BF in Österreich: Die BF1 hält sich seit August 2023 in Österreich auf. Der BF2 hält sich seit Oktober 2021 in Österreich auf. Die BF sind aufrecht gemeldet. Sie sind gleichzeitig von einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme betroffen. Die BF1 verfügt über keine qualifizierten Deutschkenntnisse. Die BF1 ist seit August 2024 beruflich als Reinigungskraft, vorwiegend vollversichert, im Bundesgebiet tätig. Derzeit ist sie geringfügig beschäftigt. Sie bezieht derzeit keine Leistungen aus der Grundversorgung. Der BF2 verfügt über keine qualifizierten Deutschkenntnisse. Er hat teilweise an einem Deutschkurs auf dem Niveau A1 teilgenommen. Er ist seit August 2023 als selbstständiger Kolporteur der XXXX tätigt. Er bezieht derzeit Leistungen aus der Grundversorgung.Der BF2 verfügt über keine qualifizierten Deutschkenntnisse. Er hat teilweise an einem Deutschkurs auf dem Niveau A1 teilgenommen. Er ist seit August 2023 als selbstständiger Kolporteur der römisch 40 tätigt. Er bezieht derzeit Leistungen aus der Grundversorgung. Die BF sind strafgerichtlich unbescholten. Zur maßgeblichen Situation in der Demokratischen Republik Kongo wird auf folgende Feststellungen verwiesen: Politische Lage Die Demokratische Republik Kongo hat ein semi-präsidentielles Regierungssystem (bpb 14.12.2023). Laut Verfassung ist der Präsident Staatsoberhaupt und wird in allgemeiner und direkter Wahl für maximal zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren gewählt (FH 2024; vgl. bpb 14.12.2023). Der vom Präsidenten ernannte Premierminister ist Regierungschef (FH 2024).Die Demokratische Republik Kongo hat ein semi-präsidentielles Regierungssystem (bpb 14.12.2023). Laut Verfassung ist der Präsident Staatsoberhaupt und wird in allgemeiner und direkter Wahl für maximal zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren gewählt (FH 2024; vergleiche bpb 14.12.2023). Der vom Präsidenten ernannte Premierminister ist Regierungschef (FH 2024). Am 20.12.2023 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt (FH 2024; vgl. bpb 14.12.2023). Am 31.12.2023 erklärte die Nationale Wahlkommission (CENI) den amtierenden Präsident Félix Tshisekedi, der 2019 sein Amt antrat und Vorsitzender der Koalition „Sacred Union of the Nation (USN)“ ist, nach vorläufigen Ergebnissen mit 73,3 % der Stimmen zum Sieger der Präsidentschaftswahlen (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Von den 25 Oppositionskandidaten erhielt Moïse Katumbi von der Partei „Together for the Republic“ 18,1 % und der ehemalige Ölkonzernmanager Martin Fayulu von der Lamuka-Koalition 5,3 %. Vor der Bekanntgabe der CENI erklärte eine Gruppe von Oppositionskandidaten, dass sie die Ergebnisse ablehnt und ihre Anhänger zum Protest aufrufen (FH 2024).Am 20.12.2023 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt (FH 2024; vergleiche bpb 14.12.2023). Am 31.12.2023 erklärte die Nationale Wahlkommission (CENI) den amtierenden Präsident Félix Tshisekedi, der 2019 sein Amt antrat und Vorsitzender der Koalition „Sacred Union of the Nation (USN)“ ist, nach vorläufigen Ergebnissen mit 73,3 % der Stimmen zum Sieger der Präsidentschaftswahlen (FH 2024; vergleiche USDOS 23.4.2024). Von den 25 Oppositionskandidaten erhielt Moïse Katumbi von der Partei „Together for the Republic“ 18,1 % und der ehemalige Ölkonzernmanager Martin Fayulu von der Lamuka-Koalition 5,3 %. Vor der Bekanntgabe der CENI erklärte eine Gruppe von Oppositionskandidaten, dass sie die Ergebnisse ablehnt und ihre Anhänger zum Protest aufrufen (FH 2024). Die DR Kongo hat eine Zweikammer-Legislative mit einer Nationalversammlung mit 500 Sitzen, die in Direktwahlen gewählt werden, und einem Senat mit 109 Sitzen, die von den Provinzversammlungen gewählt werden. Acht Sitze im Senat sind für traditionelle Oberhäupter reserviert. Die Amtszeit der Mitglieder beider Kammern beträgt fünf Jahre (FH 2024; vgl. bpb 14.12.2023). Die Wahlen für die Nationalversammlung und die Provinzversammlungen fanden am selben Tag wie die Präsidentschaftswahlen im Dezember 2023 statt (FH 2024).Die DR Kongo hat eine Zweikammer-Legislative mit einer Nationalversammlung mit 500 Sitzen, die in Direktwahlen gewählt werden, und einem Senat mit 109 Sitzen, die von den Provinzversammlungen gewählt werden. Acht Sitze im Senat sind für traditionelle Oberhäupter reserviert. Die Amtszeit der Mitglieder beider Kammern beträgt fünf Jahre (FH 2024; vergleiche bpb 14.12.2023). Die Wahlen für die Nationalversammlung und die Provinzversammlungen fanden am selben Tag wie die Präsidentschaftswahlen im Dezember 2023 statt (FH 2024). Die Wahlen fanden unter kritischen Bedingungen statt (bpb 14.12.2023). In- und ausländische Beobachter und Analysten haben berichtet, dass die Wahlvorbereitungen und die Durchführung der Wahl von zahlreichen logistischen und sicherheitsrelevanten Problemen überschattet worden sind (FH 2024). Mindestens 19 Menschen, darunter zwei Kandidaten, wurden bei Gewalttaten im Zusammenhang mit der Wahl getötet. Mehr als eine Million Bürger konnten sich nicht zur Wahl anmelden, was hauptsächlich auf die Kämpfe zwischen der M23 und der Armee in Nord-Kivu und die Unsicherheit in anderen Landesteilen zurückzuführen war (FH 2024). Die Behörden gingen Bedenken hinsichtlich der Nichteinhaltung von Verfahren im Wahlgesetz und Vorwürfen von Betrug und Gewalt nach (USDOS 23.4.2024). Der Wahlrahmen des Landes gewährleistet in der Praxis keine Transparenz. Die Oppositionsparteien und die Zivilgesellschaft kritisieren die CENI und das Verfassungsgericht wegen mangelnder Unabhängigkeit. Zudem ist auch die CENI von Korruption betroffen. Im Jahr 2019 verhängte das US-Finanzministerium Sanktionen gegen drei CENI-Beamte und warf ihnen vor, den Wahlprozess zu untergraben. Durch die Änderungen des Wahlgesetzes im Juni 2022 wurde die CENI erstmals verpflichtet, alle Ergebnisse außerhalb jedes Wahllokals und jedes Auswertungszentrums, sowie auf ihrer Website zu veröffentlichen, aber die CENI hatte bis zum Jahresende 2023 keine Ergebnisse veröffentlicht (FH 2024). Dennoch wurden die landesweiten Wahlen als fair, aber nicht frei von Missbräuchen und Unregelmäßigkeiten bezeichnet (USDOS 23.4.2024). Klientelismus bleibt ein wichtiges Mittel, um die Macht von Präsident Tshisekedi nachhaltig zu festigen. Staatliche Interessen spielen eine untergeordnete Rolle und werden häufig den eigenen dringenden Prioritäten und Strategien des Präsidenten zum Machterhalt untergeordnet (BS 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung

(2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - bpb - Bundeszentrale für politische Bildung (14.12.2023): 20.12.2023: Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/543757/20-12-2023-wahlen-in-derdemokratischen-republik-kongo/, Zugriff 27.3.2025 - FH - Freedom House
(2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 Sicherheitslage Die Sicherheitslage ist instabil (AA 21.3.2025), im ganzen Land sehr angespannt und besonders im Osten höchst volatil (EDA 18.2.2025). In der Hauptstadt Kinshasa kann es in Zusammenhang mit dem eskalierenden Konflikt im Osten des Landes (siehe Kapitel 3.1.) zu gewalttätigen Demonstrationen, Brandstiftungen, Straßenblockaden und Plünderungen kommen. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist jederzeit möglich (EDA 18.2.2025). In der Vergangenheit kam es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, es gab Todesopfer, Verletzte und zahlreiche Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und harte Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens, sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden (AA 21.3.2025). Bereits in der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise auch zu gewaltsamen Protesten gegen die UN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber NGOs und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden (AA 21.3.2025). Der UNO-Sicherheitsrat hat den schrittweisen Abzug der Truppen der UN-Friedensmission (MONUSCO) beschlossen. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist somit möglich (EDA 18.2.2025). Seitdem es im Mai 2024 im Zentrum der Hauptstadt Kinshasa zu bewaffneten Angriffen auf den Präsidentenpalast und die Residenz eines Politikers gekommen ist, kommt es in Kinshasa zu Straßensperren und erhöhter Polizei- und Militärpräsenz (EDA 18.2.2025). Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet eskalieren. Es kann zu gewaltsamen Zusammenstößen u.a. zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie zu Plünderungen kommen (EDA 18.2.2025). Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden (AA 21.3.2025). Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen (EDA 18.2.2025). Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. In gewissen Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern. In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv, und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee (EDA 18.2.2025). Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch (AA 21.3.2025; vgl. EDA 18.2.2025), der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor (AA 21.3.2025). Die hohe Militarisierung in Goma führt auch zu erhöhter Kriminalität. Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch (AA 21.3.2025; vergleiche EDA 18.2.2025), der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor (AA 21.3.2025). Die hohe Militarisierung in Goma führt auch zu erhöhter Kriminalität. Dort werden jeden Tag zwei bis drei Raubmorde verzeichnet (DF 28.1.2025). Die Nationalparks Virunga und Kahuzi-Biega sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des World Food Programme (WFP) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen (AA 21.3.2025). Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor (EDA 18.2.2025). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/ kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025 - DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtiges [Schweiz] (18.2.2025): Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratischerepublik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 12.3.2025 Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo Seit Jahrzehnten ist der Osten des Landes umkämpft (DF 28.1.2025). Der jüngste Konflikt eskalierte im Dezember 2024, nachdem Friedensgespräche in Angola zwischen den Präsidenten der DR Kongo und Ruanda aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Miliz "Bewegung des 23. März" (M23) abgesagt wurden. Ruanda hatte auf einem direkten Dialog zwischen der DR Kongo und M23 bestanden, was die damalige kongolesische Regierung ablehnte (AJ 24.3.2025). Nun spitzt sich der Konflikt zwischen der

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