RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum23.04.2026 GeschäftszahlW156 2328638-1 Spruch, W156 2328638-1/10E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Alexandra KREBITZ über die Beschwerde von XXXX , geb. am XXXX , StA. Syrien, vertreten durch die BBU Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten, vom 25.09.2025, Zl. XXXX , betreffend den am 25.11.2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.03.2026 zu Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Alexandra KREBITZ über die Beschwerde von römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Syrien, vertreten durch die BBU Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten, vom 25.09.2025, Zl. römisch 40 , betreffend den am 25.11.2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.03.2026 zu A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 25.11.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Am selben Tag wurde er einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen und gab an, dass er zum syrischen Militär einberufen worden sei, aber keine Waffen tragen und niemand töten wolle. Bei einer Rückkehr nach Syrien fürchte er die aktuelle Lage im Land.
- Am 12.09.2025 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: belangte Behörde) im Beisein eines Dolmetschers für Arabisch niederschriftlich einvernommen. Befragt zu seinen Fluchtgründen gab er an, dass er Syrien im Jahr 2017 verlassen habe, nachdem es in seinem Dorf Kampfhandlungen zwischen dem Regime und der Opposition gegeben habe, bei denen der Beschwerdeführer verletzt und das Haus der Familie zerstört worden sei. Die Einladung zur Musterung für das syrische Militär habe er nicht befolgt. In Syrien habe sich nichts geändert, außer, dass Assad nun in Russland sei. Es gebe immer noch Krieg und zwar den Religionskrieg. Er habe die Türkei verlassen, um sein Bein behandeln lassen zu können.
- Mit Bescheid vom 25.09.2025, Zl. XXXX , zugestellt am 30.09.2025, wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 25.11.2024 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Syrien gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt II.) ab. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Syrien zulässig sei (Spruchpunkt V.). Mit Spruchpunkt VI. wurde ausgesprochen, dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
- Mit Bescheid vom 25.09.2025, Zl. römisch 40 , zugestellt am 30.09.2025, wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 25.11.2024 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch eins.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Syrien gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch zwei.) ab. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Syrien zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Mit Spruchpunkt römisch sechs. wurde ausgesprochen, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde in vollem Umfang, welche am 20.10.2025 bei der belangten Behörde einlangte.
- Die belangte Behörde legte dem Bundesverwaltungsgericht den Verwaltungsakt am 03.12.2025 einlangend zur Entscheidung vor.
- Der Beschwerdeführer brachte am 02.03.2026 eine Stellungnahme bezüglich seines Gesundheitszustandes sowie der Sicherheits- und Versorgungslage in Syrien ein.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte über die eingebrachte Beschwerde am 04.03.2026 eine öffentliche, mündliche Verhandlung im Beisein des Beschwerdeführers, seiner Rechtsvertretung sowie eines Dolmetschers für die Sprache Arabisch durch. Beigeschafft wurden folgende Berichte zur Situation in Syrien: - COI-CMS Country of Origin Information – Content Management System, Version 12 vom 2025-05-08 - COI-CMS: Socio-Economic Survey Syria 2025 - UNHCR Position on Returns to the Syrian Arabic Republic, Dezember 2024 - UNHCR’s Financial Requirements, Voluntary Return of Syrian Refugees and IDPs, January - December 2025 - UNHCR Operational Framework, Voluntary Return of Syrian Refugees and IDPs, 2025 - EUAA Country Guidance Dezember 2025 - EUAA Syria, Country Focus Juli 2025 - EUAA, Syria Major Human Rights vom 01.10.2025 - UNHCR, Bericht zur Menschrechtslage in Syrien vom 12.08.2024 - UNHCR Latest Country Information on Syria with Focus on Returnees June 2024 - ACCORD Anfragebeantwortung zu Syrien: Rekrutierungspraxis der Übergangsregierung, Rekrutierung durch andere bewaffnete Gruppen (ZB YPG), Zwangsrekrutierung vom 17.03.2025 - BAMF: Länderreport 81 Syrien, Ein Jahr nach dem Sturz Assads, Stand: 11/2025 - BAMF: Länderreport 81 Syrien, Ein Jahr nach dem Sturz Assads, Stand: 11 aus 2025, - BAMF: Bericht zur aktuellen humanitären, politischen und wirtschaftlichen Lage (Stand Jänner 2026) - Staatendokumentation Research Paper: Syria: The Role of Family and Social Networks for Returning Syrian Refugees, Oktober
- Am 18.03.2026 langte eine Stellungnahme des Beschwerdeführers zu den aktualisierten Länderinformationen beim Bundesverwaltungsgericht ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer führt den im Spruch genannten Namen und wurde am XXXX geboren. Er ist syrischer Staatsangehöriger, Angehöriger der Volksgruppe der Araber und sunnitischer Moslem. Seine Muttersprache ist Arabisch. Der Beschwerdeführer ist ledig und kinderlos.Der Beschwerdeführer führt den im Spruch genannten Namen und wurde am römisch 40 geboren. Er ist syrischer Staatsangehöriger, Angehöriger der Volksgruppe der Araber und sunnitischer Moslem. Seine Muttersprache ist Arabisch. Der Beschwerdeführer ist ledig und kinderlos. Im Zuge von Kampfhandlung im Heimatdorf des Beschwerdeführers im Jahr 2016 wurde der Beschwerdeführer verletzt und hat nunmehr Metallfragmente im rechten Kniegelenk und Sprunggelenk. Der Beschwerdeführer hat deshalb regelmäßig Schmerzen und nimmt deswegen Schmerztabletten, benützt aber keine Gehhilfe und ist seine Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt. Einen für 26.02.2026 geplanten operativen Eingriff zur Fremdkörperentfernung nahm der Beschwerdeführer nicht wahr. Der Beschwerdeführer wurde in XXXX , Gouvernement Rif Dimaschq, geboren und wuchs dort auch auf. Er besuchte die Schule bis zur sechsten Klasse und arbeitete danach etwa acht Jahre lang bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs in einem Autohaus. Der Beschwerdeführer reiste im Jahr 2017 in die Türkei aus, wo er sieben Jahre lang als Staplerfahrer in einer Plastikfabrik arbeitete.Der Beschwerdeführer wurde in römisch 40 , Gouvernement Rif Dimaschq, geboren und wuchs dort auch auf. Er besuchte die Schule bis zur sechsten Klasse und arbeitete danach etwa acht Jahre lang bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs in einem Autohaus. Der Beschwerdeführer reiste im Jahr 2017 in die Türkei aus, wo er sieben Jahre lang als Staplerfahrer in einer Plastikfabrik arbeitete. Der Beschwerdeführer hat zwei Schwestern und zwei Brüder. Seine Schwestern und ein Bruder leben gemeinsam mit den Eltern in einem Mietshaus in XXXX , Gouvernement Rif Dimaschq. Die Familie wird vom Bruder versorgt, der in einer Lebensmittelbetrieb arbeitet. Der zweite Bruder ist verheiratet und lebt mit seiner Familie in einer Mietwohnung in XXXX . Er arbeitet als Taxifahrer. Der Vater des Beschwerdeführers war Angestellter der früheren Regierung und bezog eine Pension, diese wird derzeit nicht mehr ausbezahlt. Die Familie hatte ein Haus in XXXX , welches im Zuge von Kampfhandlungen zerstört wurde. Das Grundstück existiert noch.Der Beschwerdeführer hat zwei Schwestern und zwei Brüder. Seine Schwestern und ein Bruder leben gemeinsam mit den Eltern in einem Mietshaus in römisch 40 , Gouvernement Rif Dimaschq. Die Familie wird vom Bruder versorgt, der in einer Lebensmittelbetrieb arbeitet. Der zweite Bruder ist verheiratet und lebt mit seiner Familie in einer Mietwohnung in römisch 40 . Er arbeitet als Taxifahrer. Der Vater des Beschwerdeführers war Angestellter der früheren Regierung und bezog eine Pension, diese wird derzeit nicht mehr ausbezahlt. Die Familie hatte ein Haus in römisch 40 , welches im Zuge von Kampfhandlungen zerstört wurde. Das Grundstück existiert noch. Der Beschwerdeführer hat Kontakt zu seiner Kernfamilie in Syrien. Es leben noch Tanten und Onkeln in Syrien, der Beschwerdeführer hat zu ihnen jedoch keinen Kontakt und weiß nicht, wo sie leben. Das Gouvernement Damaskus-Land steht unter der Kontrolle der syrischen Übergangsregierung. 1.
- Zu den Fluchtgründen des Beschwerdeführers 1.2.
- Zum Entscheidungszeitpunkt geht aufgrund des Sturz des Assad-Regimes in Syrien von diesem keine Gefahr für den Beschwerdeführer aus, insbesondere droht ihm keine Zwangsrekrutierung durch das gestürzte Regime. 1.2.
- Auch sonst ist der Beschwerdeführer persönlich und konkret nicht der Gefahr ausgesetzt, aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in Syrien mit der Anwendung von physischer und/oder psychischer Gewalt bedroht zu werden. 1.
- Zum Leben des Beschwerdeführers in Österreich Der Beschwerdeführer reiste spätestens am 25.11.2024 nach Österreich ein und stelle an diesem Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Er besucht derzeit einen A1-Deutschkurs in Klagenfurt, die Fahrtzeit von seinem Wohnort in XXXX beträgt mehrere Stunden. Die Wochenenden verbringt der Beschwerdeführer in seiner Unterkunft. Er besucht derzeit einen A1-Deutschkurs in Klagenfurt, die Fahrtzeit von seinem Wohnort in römisch 40 beträgt mehrere Stunden. Die Wochenenden verbringt der Beschwerdeführer in seiner Unterkunft. Der Beschwerdeführer ist in Österreich strafrechtlich unbescholten. 1.
- Zur maßgeblichen Situation im Herkunftsstaat Syrien und zur Rückkehrmöglichkeit des Beschwerdeführers 1.4.
- Der Beschwerdeführer wuchs in Syrien im Familienverband auf und lebte dort etwa die ersten XXXX Jahre seines Lebens. Er ist somit mit der Sprache und den Gepflogenheiten des Landes vertraut. Aufgrund seines Schulbesuchs kann er Arabisch lesen und schreiben. Der Beschwerdeführer hat fundierte Ortskenntnisse betreffend sein Heimatdorf und die umliegende Region. Er verfügt über keine Berufsbildung, er hat aber mehrjährige Berufserfahrung in Syrien sowie in der Türkei als Staplerfahrer. Der Beschwerdeführer ist jung, mobil und arbeitsfähig.1.4.
- Der Beschwerdeführer wuchs in Syrien im Familienverband auf und lebte dort etwa die ersten römisch 40 Jahre seines Lebens. Er ist somit mit der Sprache und den Gepflogenheiten des Landes vertraut. Aufgrund seines Schulbesuchs kann er Arabisch lesen und schreiben. Der Beschwerdeführer hat fundierte Ortskenntnisse betreffend sein Heimatdorf und die umliegende Region. Er verfügt über keine Berufsbildung, er hat aber mehrjährige Berufserfahrung in Syrien sowie in der Türkei als Staplerfahrer. Der Beschwerdeführer ist jung, mobil und arbeitsfähig. Der Beschwerdeführer hat familiäre Anknüpfungspunkte in Syrien, seine gesamte Kernfamilie lebt weiterhin im Gouvernement Rif Dimaschq in der Nähe des Heimatdorfes. Seine beiden Brüder gehen einer Arbeit nach, durch welche sie die Eltern und Schwestern bzw. ihre eigene Familie ernähren können. Die wirtschaftliche Situation seiner in Syrien ansässigen Familienangehörigen stellt sich als ausreichend gesichert dar, auch wenn die Pension des Vaters des Beschwerdeführers derzeit nicht ausbezahlt wird. Seine Kernfamilie kann den Beschwerdeführer auf einer emotionalen Ebene auch bei der Wiederherstellung eines Zugehörigkeitsgefühls in Syrien unterstützen. Der Beschwerdeführer gehört als sunnitischer Moslem der Mehrheitsbevölkerung und keiner Minderheit und damit keiner im Einzelfall besonders schutzbedürftigen Personengruppe an. Er könnte sich, unter allfälliger Hilfestellung durch seine Familie, eine Existenzgrundlage in Syrien aufbauen und bei einer Ansiedelung in seiner Heimatregion grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft, befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Es wäre dem Beschwerdeführer in Syrien möglich, einer Arbeit nachzugehen, ein Einkommen zu erzielen und sich zu erhalten. Im Falle einer freiwilligen Rückkehr kann er finanzielle Unterstützungsleistungen und Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der Metallfragmente im rechten Bein ist der Beschwerdeführer weder auf eine Gehhilfe noch sonstige medizinische Behandlung angewiesen, mag er auch durch regelmäßig auftretende Schmerzen eingeschränkt sein. In Syrien besteht ein Mangel an Schmerzmitteln, Medikamente sind jedoch grundsätzlich erhältlich. Auch unter diesem Aspekt erweist sich der Beschwerdeführer somit nicht als besonders vulnerabel. Zudem wäre es dem Beschwerdeführer möglich, sich anstelle seiner Heimatregion in Damaskus niederzulassen, auch wenn er dort nie gelebt und unmittelbar in der Stadt über keine sozialen bzw. familiären Anknüpfungspunkte verfügt. Die Stadt XXXX , wo seine gesamte Kernfamilie lebt, befindet sich jedoch unmittelbar nördlich von Damaskus, weshalb eine persönliche Kontaktaufnahme zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Familie möglich ist. Der Beschwerdeführer kann auch in der Stadt Damaskus auf materielle und immaterielle Weise von seiner Familie unterstützt werden und kann er dort grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft befriedigen und würde nicht in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation geraten. Er läuft im Falle einer Niederlassung in der Stadt Damaskus nicht Gefahr, aufgrund seiner bloßen Anwesenheit einer Verfolgung hinsichtlich seines Lebens und seiner körperlichen und physischen Unversehrtheit ausgesetzt zu sein.Zudem wäre es dem Beschwerdeführer möglich, sich anstelle seiner Heimatregion in Damaskus niederzulassen, auch wenn er dort nie gelebt und unmittelbar in der Stadt über keine sozialen bzw. familiären Anknüpfungspunkte verfügt. Die Stadt römisch 40 , wo seine gesamte Kernfamilie lebt, befindet sich jedoch unmittelbar nördlich von Damaskus, weshalb eine persönliche Kontaktaufnahme zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Familie möglich ist. Der Beschwerdeführer kann auch in der Stadt Damaskus auf materielle und immaterielle Weise von seiner Familie unterstützt werden und kann er dort grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft befriedigen und würde nicht in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation geraten. Er läuft im Falle einer Niederlassung in der Stadt Damaskus nicht Gefahr, aufgrund seiner bloßen Anwesenheit einer Verfolgung hinsichtlich seines Lebens und seiner körperlichen und physischen Unversehrtheit ausgesetzt zu sein. Bei einer Rückkehr nach Syrien kann der Beschwerdeführer die Damaskus umgebende Region über den internationalen Flughafen in Damaskus sowie das Straßennetz sicher erreichen, ohne Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit befürchten zu müssen. Der Flughafen Damaskus hat seinen vollen Betrieb am 08.01.2025 wieder aufgenommen, zwei europäische Fluglinien bieten Flüge nach Damaskus an. Aus dem Libanon kommend kann der Beschwerdeführer über den offenen Grenzübergang al-Masn’aa/Jdidet Yabus nach Syrien sicher einreisen. Aus der Türkei kommend ist eine Einreise etwa über den offenen Grenzübergang Bab al-Hawa/Reyhanlı möglich. Die Abwicklung freiwilliger Rückkehrer an diesem Grenzübergang wird von UNHCR durchgeführt. 1.4.
- Die Länderfeststellungen zur Lage in Syrien basieren auf nachstehenden Quellen: - Länderinformationen der Staatendokumentation Syrien, Version 13 vom 28.02.2026 (LIB), - EUAA Country Guidance Dezember 2025 (EUAA), - Staatendokumentation Research Paper: Syria: The Role of Family and Social Networks for Returning Syrian Refugees, Oktober 2025 (BFA) 1.4.2.
- Politische Lage Am 08.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Dies geschah nach einer Offensive der Opposition, die Städte wie Aleppo und Hama eroberte und zu einem Einmarsch in die Hauptstadt führte. Assad floh nach Russland, wo ihm Asyl gewährt wurde. Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen. Die Offensive gegen das Assad-Regime wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt, die ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet wurde und ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qa‘ida in Hay’at Tahrir ash-Sham änderte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes entstand zunächst ein Vakuum, jedoch funktionierten viele Ministerien und öffentliche Dienste innerhalb kurzer Zeit wieder und blieb die öffentliche Ordnung, wenn auch in fragiler Form, in den meisten städtischen Zentren weitgehend erhalten. Die neuen Machthaber sicherten sich Finanzierungszusagen aus den Golfstaaten und erreichten die Lockerung der Sanktionen sowie die Streichung der HTS von der Terrorliste der UN sowie der Streichung u.a. von ash-Shara‘ von der Sanktionsliste der EU (vgl. LIB S. 2 f. und 9).Am 08.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Dies geschah nach einer Offensive der Opposition, die Städte wie Aleppo und Hama eroberte und zu einem Einmarsch in die Hauptstadt führte. Assad floh nach Russland, wo ihm Asyl gewährt wurde. Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen. Die Offensive gegen das Assad-Regime wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt, die ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet wurde und ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qa‘ida in Hay’at Tahrir ash-Sham änderte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes entstand zunächst ein Vakuum, jedoch funktionierten viele Ministerien und öffentliche Dienste innerhalb kurzer Zeit wieder und blieb die öffentliche Ordnung, wenn auch in fragiler Form, in den meisten städtischen Zentren weitgehend erhalten. Die neuen Machthaber sicherten sich Finanzierungszusagen aus den Golfstaaten und erreichten die Lockerung der Sanktionen sowie die Streichung der HTS von der Terrorliste der UN sowie der Streichung u.a. von ash-Shara‘ von der Sanktionsliste der EU vergleiche LIB S. 2 f. und 9). Im Inland ist die Bilanz jedoch gemischter. Wichtige politische Prozesse in Syrien wurden initiiert, einschließlich der Bildung einer technokratischen Übergangsregierung, deren Mitglieder für fünf Jahre bestellt wurden und wovon die Hälfte der Ernannten in Verbindung zur HTS steht, und der Ausarbeitung einer vorläufigen Verfassung. Trotz kleiner Verbesserungen in der Grundversorgung wird die Vorgehensweise als undemokratisch kritisiert. Der Übergang führt zu einer Machtzentralisierung, während extreme Gruppen bestehen bleiben und die Wirtschaft leidet. Zwar haben die neuen Behörden davon abgesehen, eine islamistische Agenda durchzusetzen, wie manche befürchtet hatten, doch sind viele Syrer der Meinung, dass sie es nicht schaffen, eine inklusive politische Ordnung zu schaffen. Der Übergang hat zumindest bisher zu einer stetigen Zentralisierung der Macht innerhalb der ehemaligen HTS-Reihen geführt, während andere politische und soziale Komponenten nur begrenzt vertreten sind (vgl. LIB S. 4)Im Inland ist die Bilanz jedoch gemischter. Wichtige politische Prozesse in Syrien wurden initiiert, einschließlich der Bildung einer technokratischen Übergangsregierung, deren Mitglieder für fünf Jahre bestellt wurden und wovon die Hälfte der Ernannten in Verbindung zur HTS steht, und der Ausarbeitung einer vorläufigen Verfassung. Trotz kleiner Verbesserungen in der Grundversorgung wird die Vorgehensweise als undemokratisch kritisiert. Der Übergang führt zu einer Machtzentralisierung, während extreme Gruppen bestehen bleiben und die Wirtschaft leidet. Zwar haben die neuen Behörden davon abgesehen, eine islamistische Agenda durchzusetzen, wie manche befürchtet hatten, doch sind viele Syrer der Meinung, dass sie es nicht schaffen, eine inklusive politische Ordnung zu schaffen. Der Übergang hat zumindest bisher zu einer stetigen Zentralisierung der Macht innerhalb der ehemaligen HTS-Reihen geführt, während andere politische und soziale Komponenten nur begrenzt vertreten sind vergleiche LIB S. 4) Die meisten politischen Entscheidungen werden per Dekret und zunehmend von einer undurchsichtigen Clique von Loyalisten getroffen, die neue Regierungsorgane leiten. Personen, die mit den ehemaligen Netzwerken der HTS verbunden sind, haben die Kontrolle über die mächtigsten Ministerien – Inneres, Verteidigung, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Um diese Machtkonsolidierung noch zu verstärken, hat die Interimspräsidentschaft das Amt des Premierministers abgeschafft, mehrere Ministerien ohne öffentliche Beteiligung oder parlamentarische Debatte zusammengelegt oder abgeschafft und Mitglieder der Familie ash-Shara’ in wichtige wirtschaftliche und administrative Positionen berufen. Kurz- und mittelfristig läuft die politische Entwicklung auf ein autoritäres System hinaus, in dem die Macht weiterhin zentralisiert und monopolisiert ist. Die neue syrische Regierung ist zentralistisch, islamistisch und arabisch-nationalistisch und scheint sich Syrien nicht in Richtung Demokratie zu bewegen (vgl. LIB S. 5).Die meisten politischen Entscheidungen werden per Dekret und zunehmend von einer undurchsichtigen Clique von Loyalisten getroffen, die neue Regierungsorgane leiten. Personen, die mit den ehemaligen Netzwerken der HTS verbunden sind, haben die Kontrolle über die mächtigsten Ministerien – Inneres, Verteidigung, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Um diese Machtkonsolidierung noch zu verstärken, hat die Interimspräsidentschaft das Amt des Premierministers abgeschafft, mehrere Ministerien ohne öffentliche Beteiligung oder parlamentarische Debatte zusammengelegt oder abgeschafft und Mitglieder der Familie ash-Shara’ in wichtige wirtschaftliche und administrative Positionen berufen. Kurz- und mittelfristig läuft die politische Entwicklung auf ein autoritäres System hinaus, in dem die Macht weiterhin zentralisiert und monopolisiert ist. Die neue syrische Regierung ist zentralistisch, islamistisch und arabisch-nationalistisch und scheint sich Syrien nicht in Richtung Demokratie zu bewegen vergleiche LIB S. 5). Einen Monat nach dem Sturz des Assad-Regimes löste Interimspräsident ash-Shara' die Volksversammlung auf und begann am 13.06.2025 mit der Einrichtung eines neuen Gesetzgebungsorgans. Die neue Versammlung sollte ursprünglich 150 Mitglieder haben, wurde aber auf 210 erweitert. Im August 2025 wurde ein Wahlsystem eingeführt, wobei ash-Shara' lokale Komiteevorsitzende ernannte, die Wahlberechtigte bestimmten. Diese wählten zwei Drittel der Versammlung, während das restliche Drittel vom Präsidenten ernannt wurde. Der Wahlprozess war wenig transparent und anfällig für Manipulationen. Die Wahlen fanden am 05.10.2025 in allen Gouvernements außer in Suweida und den kurdischen Gebieten in ar-Raqqa und al-Hasaka statt. Viele Bürger konnten nicht wählen, da sie keine Ausweispapiere hatten. Obwohl 20 % der Wahlkollegien weiblich sein sollten, wurden nur wenige Frauen gewählt (vgl. LIB S. 5 f.).Einen Monat nach dem Sturz des Assad-Regimes löste Interimspräsident ash-Shara' die Volksversammlung auf und begann am 13.06.2025 mit der Einrichtung eines neuen Gesetzgebungsorgans. Die neue Versammlung sollte ursprünglich 150 Mitglieder haben, wurde aber auf 210 erweitert. Im August 2025 wurde ein Wahlsystem eingeführt, wobei ash-Shara' lokale Komiteevorsitzende ernannte, die Wahlberechtigte bestimmten. Diese wählten zwei Drittel der Versammlung, während das restliche Drittel vom Präsidenten ernannt wurde. Der Wahlprozess war wenig transparent und anfällig für Manipulationen. Die Wahlen fanden am 05.10.2025 in allen Gouvernements außer in Suweida und den kurdischen Gebieten in ar-Raqqa und al-Hasaka statt. Viele Bürger konnten nicht wählen, da sie keine Ausweispapiere hatten. Obwohl 20 % der Wahlkollegien weiblich sein sollten, wurden nur wenige Frauen gewählt vergleiche LIB S. 5 f.). Die Konferenz zum Nationalen Dialog fand am 25.02.2025 in Damaskus statt, aber viele Gruppen, wie die kurdische Verwaltung, waren nicht eingeladen. Die Konferenz erließ Empfehlungen, aber keine verbindlichen Entscheidungen. Am 02.03.2025 wurde ein siebenköpfiger Ausschuss gebildet, um eine Verfassungserklärung zu entwerfen, die am 13.03.2025 unterzeichnet wurde. Dieses Dokument sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor und legt die islamische Rechtslage als Hauptquelle der Gesetzgebung fest. Der Nationale Sicherheitsrat, der aus ash-Shara'-Getreuen besteht, wird als die tatsächliche Regierung betrachtet. Die temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten und es gibt keine Bestimmungen, welche seine Befugnisse einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache, was innerhalb Syriens viele Diskussion auslöste. Eine Überarbeitung der Verfassung, die aktuell nicht den Ansprüchen an einen freien und gerechten Staat genügt, ist nicht geplant (vgl. LIB S. 6 ff.).Die Konferenz zum Nationalen Dialog fand am 25.02.2025 in Damaskus statt, aber viele Gruppen, wie die kurdische Verwaltung, waren nicht eingeladen. Die Konferenz erließ Empfehlungen, aber keine verbindlichen Entscheidungen. Am 02.03.2025 wurde ein siebenköpfiger Ausschuss gebildet, um eine Verfassungserklärung zu entwerfen, die am 13.03.2025 unterzeichnet wurde. Dieses Dokument sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor und legt die islamische Rechtslage als Hauptquelle der Gesetzgebung fest. Der Nationale Sicherheitsrat, der aus ash-Shara'-Getreuen besteht, wird als die tatsächliche Regierung betrachtet. Die temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten und es gibt keine Bestimmungen, welche seine Befugnisse einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache, was innerhalb Syriens viele Diskussion auslöste. Eine Überarbeitung der Verfassung, die aktuell nicht den Ansprüchen an einen freien und gerechten Staat genügt, ist nicht geplant vergleiche LIB S. 6 ff.). Gewaltmonopol Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols stellt eine besonders große Herausforderung für die Übergangsregierung dar. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig. Das Regierungssystem kombiniert zentralisierte und lokalisierte Formen der Verwaltung und Sicherheitsgewährleistung. Die lokale Verwaltung in Syrien nimmt im Allgemeinen eine von zwei Formen an: Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Zeit des Regimes oder nach dem 08.12.2024 gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte (vgl. LIB S. 9).Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols stellt eine besonders große Herausforderung für die Übergangsregierung dar. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig. Das Regierungssystem kombiniert zentralisierte und lokalisierte Formen der Verwaltung und Sicherheitsgewährleistung. Die lokale Verwaltung in Syrien nimmt im Allgemeinen eine von zwei Formen an: Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Zeit des Regimes oder nach dem 08.12.2024 gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte vergleiche LIB S. 9). Die tatsächliche Fähigkeit der Übergangsregierung, die vollständige Kontrolle und Regierungsgewalt zu etablieren, ist begrenzt. Das Regime kontrolliert direkt etwa 50 % bis 60 % des Landes und wird sein Einfluss umso schwächer, je weiter man sich von Damaskus entfernt. In Syrien sollen noch mehr als 38 bewaffnete Gruppen aktiv sein (vgl. LIB S. 10).Die tatsächliche Fähigkeit der Übergangsregierung, die vollständige Kontrolle und Regierungsgewalt zu etablieren, ist begrenzt. Das Regime kontrolliert direkt etwa 50 % bis 60 % des Landes und wird sein Einfluss umso schwächer, je weiter man sich von Damaskus entfernt. In Syrien sollen noch mehr als 38 bewaffnete Gruppen aktiv sein vergleiche LIB S. 10). Die folgende Karte zeigt die einzelnen Einflussgebiete der jeweiligen Akteure mit Stand 17.02.2026 (Braun: Zentralregierung; Lila: Kontrolle der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF); Hell-Lila: durch die SDF verlorene Räume; Rot: Zellen von pro-Assad-Gruppierungen; Grün: Israelische Truppen; Orange: drusische bewaffnete Gruppierungen;): (vgl. LIB S. 10 f.).vergleiche LIB S. 10 f.). 1.4.2.
- Sicherheitslage Die Auswirkungen von über einem Jahrzehnt internationalisierten Bürgerkriegs prägen die Sicherheit, die Politik und die humanitäre Lage. Die Übergangsphase nach Präsident Bashar al-Assad war turbulent und von wiederkehrender sektiererischer Gewalt geprägt. Ahmad ash-Shara' hat gewaltsame Ausschreitungen und den Rückfall in einen weiteren Bürgerkrieg so weit vermieden, dennoch sind sektiererische Gewalt und die Ausgrenzung von Minderheiten sowie Frauen große Herausforderungen. Die humanitäre Krise, eine Binnenflüchtlingskrise und die Zerstörung kritischer Infrastrukturen belasten das Land zusätzlich. Gewaltsame Konflikte entstehen oft lokal, wobei verschiedene Gruppen aufeinandertreffen. Die Sicherheitslage ist zunehmend schwierig, mit einer steigenden Anzahl islamistischer Angriffe und Selbstjustiz. In der Zeit zwischen dem 08.12.2024 und dem 08.11.2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) eine dramatische Eskalation der Gewalt und der Verstöße in allen Einflusszonen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, Folter, wahllose Schüsse, bewaffnete Angriffe und Sprengstoffanschläge. SOHR dokumentierte in diesem Zeitraum über 11.000 Todesfälle, während andere Quellen einen Rückgang der Gewalt im Verlauf des Jahres 2025 berichten. Obwohl die Kämpfe an Intensität abgenommen haben, bleibt die Situation fragil und instabil, während sich Syrien langsam zu stabilisieren scheint (vgl. LIB S. 39 f.).Die Auswirkungen von über einem Jahrzehnt internationalisierten Bürgerkriegs prägen die Sicherheit, die Politik und die humanitäre Lage. Die Übergangsphase nach Präsident Bashar al-Assad war turbulent und von wiederkehrender sektiererischer Gewalt geprägt. Ahmad ash-Shara' hat gewaltsame Ausschreitungen und den Rückfall in einen weiteren Bürgerkrieg so weit vermieden, dennoch sind sektiererische Gewalt und die Ausgrenzung von Minderheiten sowie Frauen große Herausforderungen. Die humanitäre Krise, eine Binnenflüchtlingskrise und die Zerstörung kritischer Infrastrukturen belasten das Land zusätzlich. Gewaltsame Konflikte entstehen oft lokal, wobei verschiedene Gruppen aufeinandertreffen. Die Sicherheitslage ist zunehmend schwierig, mit einer steigenden Anzahl islamistischer Angriffe und Selbstjustiz. In der Zeit zwischen dem 08.12.2024 und dem 08.11.2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) eine dramatische Eskalation der Gewalt und der Verstöße in allen Einflusszonen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, Folter, wahllose Schüsse, bewaffnete Angriffe und Sprengstoffanschläge. SOHR dokumentierte in diesem Zeitraum über 11.000 Todesfälle, während andere Quellen einen Rückgang der Gewalt im Verlauf des Jahres 2025 berichten. Obwohl die Kämpfe an Intensität abgenommen haben, bleibt die Situation fragil und instabil, während sich Syrien langsam zu stabilisieren scheint vergleiche LIB S. 39 f.). In fünf der letzten acht Wochen des Jahres 2025 wurden landesweit weniger als 20 Menschen getötet. Ungeachtet des vorübergehenden Anstiegs im Jänner 2026 hat die Gewalt seitdem weiter abgenommen, mit einem wöchentlichen Durchschnitt von elf Todesfällen im ganzen Land. Die Gewalt gegen Zivilisten schwankte durchgehend zwischen 200 und 350 Vorfällen pro Monat, was auf eine anhaltende lokale Instabilität hindeutete, auch wenn die groß angelegten Auseinandersetzungen nachließen. Auch kämpferische Auseinandersetzungen wurden seltener. Trotz einer Reduktion der gemeldeten Vorfälle und einem Rückgang der Gewalt bleibt die Spannung zwischen den Gemeinschaften aufgrund von Jahren des Konflikts hoch. Nach dem Sturz des Regimes im Dezember 2024 wurde die Sicherheitslage durch die Freilassung von Gefangenen, darunter Verurteilte für schwere Straftaten, kompliziert. In den ersten neun Monaten nach diesem Wechsel stiegen Attentate und politisch sowie konfessionell motivierte Massaker an, was die Bemühungen um einen modernen demokratischen Staat untergräbt. Zudem wird von Folter in den Gefängnissen der neuen syrischen Regierung berichtet (vgl. LBIB S. 40 f.).In fünf der letzten acht Wochen des Jahres 2025 wurden landesweit weniger als 20 Menschen getötet. Ungeachtet des vorübergehenden Anstiegs im Jänner 2026 hat die Gewalt seitdem weiter abgenommen, mit einem wöchentlichen Durchschnitt von elf Todesfällen im ganzen Land. Die Gewalt gegen Zivilisten schwankte durchgehend zwischen 200 und 350 Vorfällen pro Monat, was auf eine anhaltende lokale Instabilität hindeutete, auch wenn die groß angelegten Auseinandersetzungen nachließen. Auch kämpferische Auseinandersetzungen wurden seltener. Trotz einer Reduktion der gemeldeten Vorfälle und einem Rückgang der Gewalt bleibt die Spannung zwischen den Gemeinschaften aufgrund von Jahren des Konflikts hoch. Nach dem Sturz des Regimes im Dezember 2024 wurde die Sicherheitslage durch die Freilassung von Gefangenen, darunter Verurteilte für schwere Straftaten, kompliziert. In den ersten neun Monaten nach diesem Wechsel stiegen Attentate und politisch sowie konfessionell motivierte Massaker an, was die Bemühungen um einen modernen demokratischen Staat untergräbt. Zudem wird von Folter in den Gefängnissen der neuen syrischen Regierung berichtet vergleiche LBIB S. 40 f.). Gewaltmonopol Nach dem Sturz al-Assads stellte die HTS rasch die Sicherheit in Damaskus wieder her, hatte jedoch Schwierigkeiten durch Überlastung und Disziplinprobleme. Ihre Truppenzahl wuchs dank einer Rekrutierungskampagne, aber ein Beamter wies darauf hin, dass die Truppe noch verdreifacht werden müsse. Monatelang herrschte in Syrien eine teilweise zersplitterte und chaotische Lage in der Militär- und Sicherheitsverwaltung. Unter dem Dach der Allgemeinen Sicherheit und des Verteidigungsministeriums operierende Gruppierungen und verbündete Fraktionen haben weitreichende Menschenrechtsverletzungen begangen. In einigen Fällen wurden Massaker, außergerichtliche Tötungen und Entführungen häufig von unbekannten Gruppierungen durchgeführt, die sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben. Das Fehlen einer einheitlichen Befehls- und Kontrollstruktur in diesem System zeigte sich im März 2025, als regierungsfreundliche Gruppen auf einen kleinen Aufstand der Opposition an der Küste mit sektiererischen Massakern reagierten, die sich gegen die Alawiten in Latakia und Tartus richteten und von Dorf zu Dorf durchgeführt wurden. Auch die Konflikte in Suweida im Juli 2025 verdeutlichen die Unfähigkeit Damaskus’, seine Autorität durchzusetzen, die zu einem lokalen Machtvakuum führte, das bald von sektiererischen Milizen gefüllt wurde. Während die Auslöser dieser Gewaltausbrüche unterschiedlich waren, waren Mängel im Sicherheitsansatz der Regierung ein durchgängiges Thema. Sobald die Behörden in den Konflikt eingriffen, setzten sie übertriebene Gewalt ein, und die von ihnen entsandten Truppen waren oft undiszipliniert. Versuche, Verstöße einzudämmen, erwiesen sich als unzureichend. Sicherheitsvorfälle Ende 2025 sind Symptom einer fragilen (sicherheits--politischen Struktur. Der Staat unternimmt Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, u.a. durch verstärkte Rekrutierung und Kontrolle über militärische Einheiten, während problematische Gruppen abgezogen wurden. So gehen die Gehälter der (ehemaligen) SNA, die zuvor direkt von der Türkei gezahlt wurden, direkt an das Verteidigungsministerium und von diesem ausgezahlt. Tagsüber behält die syrische Übergangsregierung weitgehend die Kontrolle, nachts nimmt die Unsicherheit jedoch zu. Der Schlüssel, um die Voraussetzungen für eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, wird in der Elektrizität gesehen, da in der Nacht ganze Gegenden in völliger Dunkelheit liegen. Zudem ist das Vorliegen von ausreichenden Lebensbedingungen an Elektrizität gekoppelt, da die Energieversorgung für Kochen, Heizen, Transport usw. notwendig ist (vgl. LIB S. 41 ff.).Nach dem Sturz al-Assads stellte die HTS rasch die Sicherheit in Damaskus wieder her, hatte jedoch Schwierigkeiten durch Überlastung und Disziplinprobleme. Ihre Truppenzahl wuchs dank einer Rekrutierungskampagne, aber ein Beamter wies darauf hin, dass die Truppe noch verdreifacht werden müsse. Monatelang herrschte in Syrien eine teilweise zersplitterte und chaotische Lage in der Militär- und Sicherheitsverwaltung. Unter dem Dach der Allgemeinen Sicherheit und des Verteidigungsministeriums operierende Gruppierungen und verbündete Fraktionen haben weitreichende Menschenrechtsverletzungen begangen. In einigen Fällen wurden Massaker, außergerichtliche Tötungen und Entführungen häufig von unbekannten Gruppierungen durchgeführt, die sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben. Das Fehlen einer einheitlichen Befehls- und Kontrollstruktur in diesem System zeigte sich im März 2025, als regierungsfreundliche Gruppen auf einen kleinen Aufstand der Opposition an der Küste mit sektiererischen Massakern reagierten, die sich gegen die Alawiten in Latakia und Tartus richteten und von Dorf zu Dorf durchgeführt wurden. Auch die Konflikte in Suweida im Juli 2025 verdeutlichen die Unfähigkeit Damaskus’, seine Autorität durchzusetzen, die zu einem lokalen Machtvakuum führte, das bald von sektiererischen Milizen gefüllt wurde. Während die Auslöser dieser Gewaltausbrüche unterschiedlich waren, waren Mängel im Sicherheitsansatz der Regierung ein durchgängiges Thema. Sobald die Behörden in den Konflikt eingriffen, setzten sie übertriebene Gewalt ein, und die von ihnen entsandten Truppen waren oft undiszipliniert. Versuche, Verstöße einzudämmen, erwiesen sich als unzureichend. Sicherheitsvorfälle Ende 2025 sind Symptom einer fragilen (sicherheits--politischen Struktur. Der Staat unternimmt Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, u.a. durch verstärkte Rekrutierung und Kontrolle über militärische Einheiten, während problematische Gruppen abgezogen wurden. So gehen die Gehälter der (ehemaligen) SNA, die zuvor direkt von der Türkei gezahlt wurden, direkt an das Verteidigungsministerium und von diesem ausgezahlt. Tagsüber behält die syrische Übergangsregierung weitgehend die Kontrolle, nachts nimmt die Unsicherheit jedoch zu. Der Schlüssel, um die Voraussetzungen für eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, wird in der Elektrizität gesehen, da in der Nacht ganze Gegenden in völliger Dunkelheit liegen. Zudem ist das Vorliegen von ausreichenden Lebensbedingungen an Elektrizität gekoppelt, da die Energieversorgung für Kochen, Heizen, Transport usw. notwendig ist vergleiche LIB S. 41 ff.). Selbstjustiz Die Sicherheitslücken in Syrien, die 2025 zu Gewaltausbrüchen führten, weisen auf ernsthafte Probleme hin, die das Ziel der Wiedereingliederung Syriens unter zentraler Herrschaft gefährden. Selbstjustiz und Rachemorde waren bis Ende 2025 vorherrschend, insbesondere gegen Personen, die mit dem al-Assad-Regime in Verbindung standen. Die höchste Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Personen, die mit dem Regime von al-Assad in Verbindung stehen, wurde im Gouvernement Homs verzeichnet. Die Täter stammten überwiegend aus lokalen Gruppierungen, die mit dem syrischen Verteidigungsministerium verbunden sind. Eine ähnliche Situation besteht in den Gouvernements Hama und Aleppo sowie allgemein in den ländlichen Gebieten von Latakia. Im Gegensatz dazu sind solche Fälle in der Region Idlib weniger häufig. In Zentral-, Nord- und Westsyrien handelte es sich bei diesen Vorfällen überwiegend um Vergeltungsmaßnahmen. Nur in einer geringeren Anzahl von Fällen war ein diskriminierender oder religiöser Hintergrund erkennbar. Nach einem Anstieg solcher Gewalttaten im Jahr 2025 sank die Zahl der Selbstjustizmorde durch Maßnahmen des Innenministeriums erheblich, einschließlich der Festnahme von Tätern und der Erlassung einer Fatwa, die Rachemorde verbietet (vgl. LIB S. 43 f.).Die Sicherheitslücken in Syrien, die 2025 zu Gewaltausbrüchen führten, weisen auf ernsthafte Probleme hin, die das Ziel der Wiedereingliederung Syriens unter zentraler Herrschaft gefährden. Selbstjustiz und Rachemorde waren bis Ende 2025 vorherrschend, insbesondere gegen Personen, die mit dem al-Assad-Regime in Verbindung standen. Die höchste Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Personen, die mit dem Regime von al-Assad in Verbindung stehen, wurde im Gouvernement Homs verzeichnet. Die Täter stammten überwiegend aus lokalen Gruppierungen, die mit dem syrischen Verteidigungsministerium verbunden sind. Eine ähnliche Situation besteht in den Gouvernements Hama und Aleppo sowie allgemein in den ländlichen Gebieten von Latakia. Im Gegensatz dazu sind solche Fälle in der Region Idlib weniger häufig. In Zentral-, Nord- und Westsyrien handelte es sich bei diesen Vorfällen überwiegend um Vergeltungsmaßnahmen. Nur in einer geringeren Anzahl von Fällen war ein diskriminierender oder religiöser Hintergrund erkennbar. Nach einem Anstieg solcher Gewalttaten im Jahr 2025 sank die Zahl der Selbstjustizmorde durch Maßnahmen des Innenministeriums erheblich, einschließlich der Festnahme von Tätern und der Erlassung einer Fatwa, die Rachemorde verbietet vergleiche LIB S. 43 f.). Kampfmittelreste und Blindgänger Während des mehr als 13 Jahre andauernden Bürgerkriegs in Syrien wurden Schätzungen zufolge landesweit mehr als zehn Millionen Sprengkörper eingesetzt, in der Regel explodieren 30 % der eingesetzten Munition nicht, woraus eine hohe Kontaminierung mit Blindgängern resultiert. Die Kampfmittelreste werden hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilt, nämlich erstens Blindgänger wie Streubomben, Mörsergranaten und Granaten, diese sind in der Regel über der Erde und daher sichtbar. Die zweite Kategorie, nämlich Landminen, stellen die größte Herausforderung dar, die hunderttausendfach hauptsächlich auf Ackerland vergraben sind. Durch den Sturz des Assad-Regimes wurden zahlreiche militärische Einrichtungen und Waffenlager mit ungenutzter Munition aufgegeben und unbewacht zurückgelassen, was die Bedrohung noch verschärft. Im Jahr 2025 kam es in ganz Syrien zu einer erheblichen Anzahl von zivilen Opfern durch die Explosion von Munitionen. In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen. Besonders stark kontaminierte Bereiche sind ländliche und halburbanisierte Gebiete wie ländliches Damaskus und Deir ez-Zour, wo ein Viertel der Sprengkörperunfälle stattfindet. Die meisten Opfer von Landminen werden in der Wüste getötet, die sich über einen großen Teil der Gouvernements Deir ez-Zour, ar-Raqqa, Homs und Hama erstreckt. Eine große Anzahl wurde auf landwirtschaftlichen Flächen getötet, insbesondere in den Gouvernements Idlib, Aleppo und Hama. Eine geringere Anzahl wurde in den Waldgebieten getötet, die über das gesamte Gouvernement Latakia verstreut sind. Andere wurden durch Landminen in unbewohnten Häusern oder in der Nähe von Erdwällen usw., auf der Fahrt auf den Straßen, beim Hüten von Vieh, Trüffelsuchen ind er Wüste oder Brennholzsammeln im Wald getötet. Das Verletzungs- und Todesrisiko wurde durch die großen Bevölkerungsbewegungen und der Rückkehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erhöht. Vom 08.12.2024 bis zum 13.08.2025 wurden 584 Zivilisten durch Kampfmittelrückstände getötet, während 620 weitere Personen verletzt wurden. Zwischen Jänner und September 2025 wurden in Syrien jede Woche 15 Menschen durch nicht explodierte Kampfmittel getötet. Von September bis Ende 2025 ging die Anzahl um 73 % auf vier Todesfälle pro Woche zurück. Zwar wurden in den letzten Monaten Zehntausende Landminen und andere Munition entfernt, doch ist dieser starke Rückgang der Vorfälle und -Opfer in erster Linie das Ergebnis intensiver Bemühungen des syrischen Verteidigungs- und Notfallministeriums, die von Kampfmittelrückständen betroffenen Gebiete zu kartieren und die Bevölkerung aufzuklären, damit sie diese meidet (vgl. LIB S. 44 f.).In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen. Besonders stark kontaminierte Bereiche sind ländliche und halburbanisierte Gebiete wie ländliches Damaskus und Deir ez-Zour, wo ein Viertel der Sprengkörperunfälle stattfindet. Die meisten Opfer von Landminen werden in der Wüste getötet, die sich über einen großen Teil der Gouvernements Deir ez-Zour, ar-Raqqa, Homs und Hama erstreckt. Eine große Anzahl wurde auf landwirtschaftlichen Flächen getötet, insbesondere in den Gouvernements Idlib, Aleppo und Hama. Eine geringere Anzahl wurde in den Waldgebieten getötet, die über das gesamte Gouvernement Latakia verstreut sind. Andere wurden durch Landminen in unbewohnten Häusern oder in der Nähe von Erdwällen usw., auf der Fahrt auf den Straßen, beim Hüten von Vieh, Trüffelsuchen ind er Wüste oder Brennholzsammeln im Wald getötet. Das Verletzungs- und Todesrisiko wurde durch die großen Bevölkerungsbewegungen und der Rückkehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erhöht. Vom 08.12.2024 bis zum 13.08.2025 wurden 584 Zivilisten durch Kampfmittelrückstände getötet, während 620 weitere Personen verletzt wurden. Zwischen Jänner und September 2025 wurden in Syrien jede Woche 15 Menschen durch nicht explodierte Kampfmittel getötet. Von September bis Ende 2025 ging die Anzahl um 73 % auf vier Todesfälle pro Woche zurück. Zwar wurden in den letzten Monaten Zehntausende Landminen und andere Munition entfernt, doch ist dieser starke Rückgang der Vorfälle und -Opfer in erster Linie das Ergebnis intensiver Bemühungen des syrischen Verteidigungs- und Notfallministeriums, die von Kampfmittelrückständen betroffenen Gebiete zu kartieren und die Bevölkerung aufzuklären, damit sie diese meidet vergleiche LIB S. 44 f.). Der Islamische Staat (IS) Der sogenannte „Islamische Staat“, als negativ konnotierte Fremdbezeichnung wird „Daesh“ verwendet, wendet seit seiner Niederlage im Jahr 2019 Guerillataktiken an und stützt sich auf Attentate und schnelle Blitzangriffe, um seine Struktur und seinen territorialen Einfluss wiederaufzubauen. Die Aktivitäten der IS-Schläferzellen konzentrieren sich in erster Linie auf die syrische Wüste, insbesondere auf die Gebiete um ar-Raqqa und Deir ez-Zour, auch in Damaskus, Idlib und Homs wurden Anschläge verübt und hat der IS seine Online-Aktivitäten verstärkt. Seit Mai 2025 sind im Süden neue Schläferzellen entstanden. Bislang richteten sich die Angriffe hauptsächlich gegen die SDF. Daesh profitiert auf militärischer Seite von der ideologischen Zersplitterung der mit dem Verteidigungsministerium verbundenen Fraktionen, indem sie versucht, unzufriedene Kämpfer zu rekrutieren und die begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten der Armee auszunutzen. Auf sozialer Ebene nutzt der IS die prekäre wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, um lokale Jugendliche zu rekrutieren. „Ungeregelte Räume“ mit schwacher Regierungsführung, die Verbreitung von Milizen und ein unzureichendes Strafverfolgungssystem bieten Potenzial für den IS, der derzeit allerdings weder über Territorium verfügt noch groß angelegte Kampagnen durchführt. Schätzungen zufolge gibt es in Syrien 900 bis 1.000 aktive IS-Kämpfer, andere Quellen sprechen von 3.000 Kämpfer im Irak und Syrien, wovon sich die Mehrheit in Syrien befinden soll. Rund 8.500 Dschihadisten, Terrorverdächtige und radikalisierte junge Männer waren bisher in den Gefängnissen der DAANES inhaftiert. Zudem mussten bisher mehr als 38.000 Angehörige von IS-Anhängern - Frauen, Kinder und Jugendliche, die in den Lagern al-Hol und ar-Roj leben - bewacht, versorgt und nach Möglichkeit resozialisiert werden. Nach dem Vormarsch der der syrischen Regierung Anfang 2026 haben die Gefängnisse und Lager Verwalter gewechselt, die Übergangsregierung übernahm am 21.01.2026 al-Hol. Die Anzahl der Insassen hat sich stark seitdem verringert, wobei unklar ist, wie sie das Lager verlassen haben. Etwa 1.500 IS-Kämpfer sollen von regierungsnahen bewaffneten Gruppierungen aus dem Gefängnis ash-Shaddadi in al-Hasaka befreit worden sein. Die SDF haben zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 mehr als 95 IS-Mitglieder festgenommen. (vgl. LIB S. 46 f.).Der sogenannte „Islamische Staat“, als negativ konnotierte Fremdbezeichnung wird „Daesh“ verwendet, wendet seit seiner Niederlage im Jahr 2019 Guerillataktiken an und stützt sich auf Attentate und schnelle Blitzangriffe, um seine Struktur und seinen territorialen Einfluss wiederaufzubauen. Die Aktivitäten der IS-Schläferzellen konzentrieren sich in erster Linie auf die syrische Wüste, insbesondere auf die Gebiete um ar-Raqqa und Deir ez-Zour, auch in Damaskus, Idlib und Homs wurden Anschläge verübt und hat der IS seine Online-Aktivitäten verstärkt. Seit Mai 2025 sind im Süden neue Schläferzellen entstanden. Bislang richteten sich die Angriffe hauptsächlich gegen die SDF. Daesh profitiert auf militärischer Seite von der ideologischen Zersplitterung der mit dem Verteidigungsministerium verbundenen Fraktionen, indem sie versucht, unzufriedene Kämpfer zu rekrutieren und die begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten der Armee auszunutzen. Auf sozialer Ebene nutzt der IS die prekäre wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, um lokale Jugendliche zu rekrutieren. „Ungeregelte Räume“ mit schwacher Regierungsführung, die Verbreitung von Milizen und ein unzureichendes Strafverfolgungssystem bieten Potenzial für den IS, der derzeit allerdings weder über Territorium verfügt noch groß angelegte Kampagnen durchführt. Schätzungen zufolge gibt es in Syrien 900 bis 1.000 aktive IS-Kämpfer, andere Quellen sprechen von 3.000 Kämpfer im Irak und Syrien, wovon sich die Mehrheit in Syrien befinden soll. Rund 8.500 Dschihadisten, Terrorverdächtige und radikalisierte junge Männer waren bisher in den Gefängnissen der DAANES inhaftiert. Zudem mussten bisher mehr als 38.000 Angehörige von IS-Anhängern - Frauen, Kinder und Jugendliche, die in den Lagern al-Hol und ar-Roj leben - bewacht, versorgt und nach Möglichkeit resozialisiert werden. Nach dem Vormarsch der der syrischen Regierung Anfang 2026 haben die Gefängnisse und Lager Verwalter gewechselt, die Übergangsregierung übernahm am 21.01.2026 al-Hol. Die Anzahl der Insassen hat sich stark seitdem verringert, wobei unklar ist, wie sie das Lager verlassen haben. Etwa 1.500 IS-Kämpfer sollen von regierungsnahen bewaffneten Gruppierungen aus dem Gefängnis ash-Shaddadi in al-Hasaka befreit worden sein. Die SDF haben zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 mehr als 95 IS-Mitglieder festgenommen. vergleiche LIB S. 46 f.). Der IS war jahrelang vom Assad-Regime abhängig, da dieses nicht fähig und willens war, gegen die Gruppierung ernsthaft vorzugehen, zudem schuf die Brutalität des Regimes günstige Bedingungen für die Rekrutierung von IS-Kämpfern. Demgegenüber ist die Übergangsregierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten. Die Quellen sind sich uneinig, ob der Sturz des Assad-Regimes zu einem Rückgang oder einem Anstieg der IS-Aktivitäten geführt hat, Fakt ist, dass der IS Anschläge durchführt. 89 % der 348 im Jahr 2025 bestätigten IS-Angriffe fanden in von den SDF kontrollierten Gebieten statt, wo der IS versuchte, die tiefen Gräben zwischen einer kurdisch dominierten Miliz und den von ihr beherrschten Regionen mit arabischer Mehrheit auszunutzen. Mit der Integration der SDF in den Staat wird sich der IS an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Der IS scheint jedoch entschlossen zu sein, die Übergangsregierung zu untergraben und Sicherheitslücken aktiv auszunutzen (vgl. LIB S. 47 ff.).Der IS war jahrelang vom Assad-Regime abhängig, da dieses nicht fähig und willens war, gegen die Gruppierung ernsthaft vorzugehen, zudem schuf die Brutalität des Regimes günstige Bedingungen für die Rekrutierung von IS-Kämpfern. Demgegenüber ist die Übergangsregierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten. Die Quellen sind sich uneinig, ob der Sturz des Assad-Regimes zu einem Rückgang oder einem Anstieg der IS-Aktivitäten geführt hat, Fakt ist, dass der IS Anschläge durchführt. 89 % der 348 im Jahr 2025 bestätigten IS-Angriffe fanden in von den SDF kontrollierten Gebieten statt, wo der IS versuchte, die tiefen Gräben zwischen einer kurdisch dominierten Miliz und den von ihr beherrschten Regionen mit arabischer Mehrheit auszunutzen. Mit der Integration der SDF in den Staat wird sich der IS an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Der IS scheint jedoch entschlossen zu sein, die Übergangsregierung zu untergraben und Sicherheitslücken aktiv auszunutzen vergleiche LIB S. 47 ff.). Regionale Unterschiede Die Sicherheitslage in Syrien variiert stark zwischen den Regionen je nach geografischer Lage und je nachdem, welcher Akteur das Gebiet tatsächlich kontrolliert – unabhängig von seiner nominellen Zugehörigkeit zum Verteidigungsministerium der Übergangsregierung. Die Sicherheitslage wird von verschiedenen Faktoren, wie ob das betreffende Gebiet zuvor eine Hochburg der syrischen Opposition war oder als Unterstützer der ehemaligen Regierung wahrgenommen wird, die politische, religiöse und konfessionelle Zugehörigkeit der Bevölkerung, sowie die lokalen Bedingungen und Dynamiken, beeinflusst. Die höchste Zahl von Vorfällen im Jahr zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 wurde im Gouvernement Aleppo verzeichnet, gefolgt von Deir ez-Zour und al-Hasaka. In Aleppo gab es etwa 1.300 Vorfälle, wobei ein erheblicher Teil davon Explosionen/Ferngewalt betraf. Deir ez-Zour und al-Hasaka folgten mit über 1.000 bzw. 589 Vorfällen. Homs, Dar'aa und Hama verzeichneten jeweils 554, 423 und 379 Vorfälle. Im Gegensatz dazu war die Zahl der Vorfälle in Idlib, Tartus, Damaskus und Quneitra am niedrigsten (vgl. LIB S. 49).Die Sicherheitslage in Syrien variiert stark zwischen den Regionen je nach geografischer Lage und je nachdem, welcher Akteur das Gebiet tatsächlich kontrolliert – unabhängig von seiner nominellen Zugehörigkeit zum Verteidigungsministerium der Übergangsregierung. Die Sicherheitslage wird von verschiedenen Faktoren, wie ob das betreffende Gebiet zuvor eine Hochburg der syrischen Opposition war oder als Unterstützer der ehemaligen Regierung wahrgenommen wird, die politische, religiöse und konfessionelle Zugehörigkeit der Bevölkerung, sowie die lokalen Bedingungen und Dynamiken, beeinflusst. Die höchste Zahl von Vorfällen im Jahr zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 wurde im Gouvernement Aleppo verzeichnet, gefolgt von Deir ez-Zour und al-Hasaka. In Aleppo gab es etwa 1.300 Vorfälle, wobei ein erheblicher Teil davon Explosionen/Ferngewalt betraf. Deir ez-Zour und al-Hasaka folgten mit über 1.000 bzw. 589 Vorfällen. Homs, Dar'aa und Hama verzeichneten jeweils 554, 423 und 379 Vorfälle. Im Gegensatz dazu war die Zahl der Vorfälle in Idlib, Tartus, Damaskus und Quneitra am niedrigsten vergleiche LIB S. 49). Zentralsyrien Die zentralen Gouvernements weisen erhöhte Kriminalität auf, sowohl sektiererischer als auch krimineller Natur. Die Hauptursachen dafür scheinen in Homs und Hama in der Vielfalt der lokalen Gemeinschaft betreffend Religionszugehörigkeit und Unterstützung des ehemaligen Regimes zu liegen. Es kommt zu Racheakten, Entführungen und Vergeltungsmaßnahmen, auch weil die Fähigkeit der Übergangsregierung, für Sicherheit zu sorgen, begrenzt ist und eine Übergangsjustiz fehlt (vgl. LIB S. 49 f.).Die zentralen Gouvernements weisen erhöhte Kriminalität auf, sowohl sektiererischer als auch krimineller Natur. Die Hauptursachen dafür scheinen in Homs und Hama in der Vielfalt der lokalen Gemeinschaft betreffend Religionszugehörigkeit und Unterstützung des ehemaligen Regimes zu liegen. Es kommt zu Racheakten, Entführungen und Vergeltungsmaßnahmen, auch weil die Fähigkeit der Übergangsregierung, für Sicherheit zu sorgen, begrenzt ist und eine Übergangsjustiz fehlt vergleiche LIB S. 49 f.). Rif Dimaschq Im März 2025 lagen die Bevölkerungsschätzungen für die Provinz Damaskus-Land zwischen 3,4 und 5,1 Millionen. Die Sicherheitslage bleibt komplex, da dort nichtstaatliche bewaffnete Gruppen aktiv sind, darunter drusische Milizen wie die „Bewegung der Männer der Würde“, Überreste der libanesischen Hisbollah, der „Syrische Volkswiderstand“ sowie eine radikale salafistische Gruppe, die der Übergangsregierung feindlich gesinnt ist. Auch die israelischen Streitkräfte (IDF) führten Luftangriffe in der Provinz durch. Zu den Sicherheitsvorfällen zählten häufig Explosionen, die durch Kampfmittelrückstände verursacht wurden, die oft von unbekannten Tätern platziert worden waren. Zu den Hauptakteuren, die für die Vorfälle verantwortlich waren, gehörten unbekannte bewaffnete Gruppen, Streitkräfte der Übergangsregierung und die israelischen Streitkräfte. Racheakte gegen Personen, die im Verdacht standen, Verbindungen zur ehemaligen Regierung zu haben, hielten an, darunter mehrere Tötungsdelikte (vgl. EUAA S. 85).Im März 2025 lagen die Bevölkerungsschätzungen für die Provinz Damaskus-Land zwischen 3,4 und 5,1 Millionen. Die Sicherheitslage bleibt komplex, da dort nichtstaatliche bewaffnete Gruppen aktiv sind, darunter drusische Milizen wie die „Bewegung der Männer der Würde“, Überreste der libanesischen Hisbollah, der „Syrische Volkswiderstand“ sowie eine radikale salafistische Gruppe, die der Übergangsregierung feindlich gesinnt ist. Auch die israelischen Streitkräfte (IDF) führten Luftangriffe in der Provinz durch. Zu den Sicherheitsvorfällen zählten häufig Explosionen, die durch Kampfmittelrückstände verursacht wurden, die oft von unbekannten Tätern platziert worden waren. Zu den Hauptakteuren, die für die Vorfälle verantwortlich waren, gehörten unbekannte bewaffnete Gruppen, Streitkräfte der Übergangsregierung und die israelischen Streitkräfte. Racheakte gegen Personen, die im Verdacht standen, Verbindungen zur ehemaligen Regierung zu haben, hielten an, darunter mehrere Tötungsdelikte vergleiche EUAA S. 85). ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.05.2025 in der Provinz Damaskus-Land 173 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 7 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Die Gewaltvorfälle gegen Zivilisten verliefen während dieses Zeitraums nahezu gleichmäßig, mit einem leichten Rückgang im Dezember 2024 und im April
- Explosionen/Gewalt aus der Ferne erreichten im Dezember 2024 ihren Höhepunkt und wurden für den Rest dieses Zeitraums fast gleichmäßig gemeldet. Es gab ein gleichmäßiges Muster bei den als Gefechte registrierten Vorfällen, mit einem leichten Höhepunkt im März und einem Rückgang in den folgenden Monaten. Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 wurden in der Provinz Damaskus-Land 92 Sicherheitsvorfälle registriert, was einem Durchschnitt von 5,3 Sicherheitsvorfällen pro Woche entspricht. Zusammenstöße zwischen sunnitischen und drusischen Milizen in Jaramana und Sahnaya führten zu Opfern sowohl unter der Zivilbevölkerung als auch unter den Milizen. Im April kam es zu Entführungen und bewaffneten Angriffen, und im Mai wurden in West-Ghouta mehrere ISIL-Verdächtige festgenommen (vgl. EUAA S. 85).ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.05.2025 in der Provinz Damaskus-Land 173 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 7 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Die Gewaltvorfälle gegen Zivilisten verliefen während dieses Zeitraums nahezu gleichmäßig, mit einem leichten Rückgang im Dezember 2024 und im April
- Explosionen/Gewalt aus der Ferne erreichten im Dezember 2024 ihren Höhepunkt und wurden für den Rest dieses Zeitraums fast gleichmäßig gemeldet. Es gab ein gleichmäßiges Muster bei den als Gefechte registrierten Vorfällen, mit einem leichten Höhepunkt im März und einem Rückgang in den folgenden Monaten. Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 wurden in der Provinz Damaskus-Land 92 Sicherheitsvorfälle registriert, was einem Durchschnitt von 5,3 Sicherheitsvorfällen pro Woche entspricht. Zusammenstöße zwischen sunnitischen und drusischen Milizen in Jaramana und Sahnaya führten zu Opfern sowohl unter der Zivilbevölkerung als auch unter den Milizen. Im April kam es zu Entführungen und bewaffneten Angriffen, und im Mai wurden in West-Ghouta mehrere ISIL-Verdächtige festgenommen vergleiche EUAA S. 85). In Rif Dimaschq wurden die meisten von ACLED im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 erfassten Sicherheitsvorfälle als „Gewalt gegen Zivilisten“ kodiert und hauptsächlich unbekannten Akteuren zugeschrieben, die aus unbekannten Gründen an der Tötung von Zivilisten beteiligt waren. Diese Gewalt scheint überwiegend gezielter Natur zu sein. Die meisten als „Explosionen/Ferngewalt“ kodierten Vorfälle wurden israelischen Luftangriffen zugeschrieben. Vom 09.12.2024 bis zum 26.09.2025 verzeichnete ACLED 265 Sicherheitsvorfälle, was einem Durchschnitt von 6,3 Vorfällen pro Woche entspricht. Zwischen Dezember 2024 und dem 31.05.2025 dokumentierte das SNHR 37 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies in diesem Bezugszeitraum etwa einem zivilen Todesopfer pro 100.000 Einwohner. Von Juni bis September 2025 verzeichnete die SNHR 16 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies weniger als einem zivilen Todesopfer pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Für den Zeitraum von Dezember 2024 bis September 2025 verzeichnete die SNHR 53 Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für den gesamten Bezugszeitraum (vgl. EUAA S. 85).In Rif Dimaschq wurden die meisten von ACLED im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 erfassten Sicherheitsvorfälle als „Gewalt gegen Zivilisten“ kodiert und hauptsächlich unbekannten Akteuren zugeschrieben, die aus unbekannten Gründen an der Tötung von Zivilisten beteiligt waren. Diese Gewalt scheint überwiegend gezielter Natur zu sein. Die meisten als „Explosionen/Ferngewalt“ kodierten Vorfälle wurden israelischen Luftangriffen zugeschrieben. Vom 09.12.2024 bis zum 26.09.2025 verzeichnete ACLED 265 Sicherheitsvorfälle, was einem Durchschnitt von 6,3 Vorfällen pro Woche entspricht. Zwischen Dezember 2024 und dem 31.05.2025 dokumentierte das SNHR 37 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies in diesem Bezugszeitraum etwa einem zivilen Todesopfer pro 100.000 Einwohner. Von Juni bis September 2025 verzeichnete die SNHR 16 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies weniger als einem zivilen Todesopfer pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Für den Zeitraum von Dezember 2024 bis September 2025 verzeichnete die SNHR 53 Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für den gesamten Bezugszeitraum vergleiche EUAA S. 85). Das UNHCR meldete im Juni 2025 109.779 Rückkehrer aus Binnenvertreibung und 60.135 aus dem Ausland. Durch Zusammenstöße Anfang Mai wurden etwa 15.000 Menschen aus der Provinz vertrieben. Stand 18.09.2025 meldete das UNHCR 932.816 Binnenvertriebene und 102.301 kürzlich zurückgekehrte Personen. Zudem kehrten seit dem 08.12.2024 120.889 Personen aus dem Ausland zurück (vgl. EUAA S. 85).Das UNHCR meldete im Juni 2025 109.779 Rückkehrer aus Binnenvertreibung und 60.135 aus dem Ausland. Durch Zusammenstöße Anfang Mai wurden etwa 15.000 Menschen aus der Provinz vertrieben. Stand 18.09.2025 meldete das UNHCR 932.816 Binnenvertriebene und 102.301 kürzlich zurückgekehrte Personen. Zudem kehrten seit dem 08.12.2024 120.889 Personen aus dem Ausland zurück vergleiche EUAA S. 85). Nicht explodierte Kampfmittel, explosive Kriegsrückstände, Minen und improvisierte Sprengsätze (IED) sind Berichten zufolge weit verbreitet und beeinträchtigen Wohngebiete, Ackerland, Infrastruktur und wichtige Verkehrswege, insbesondere in der Provinz Damaskus-Land (vgl. EUAA S. 86).Nicht explodierte Kampfmittel, explosive Kriegsrückstände, Minen und improvisierte Sprengsätze (IED) sind Berichten zufolge weit verbreitet und beeinträchtigen Wohngebiete, Ackerland, Infrastruktur und wichtige Verkehrswege, insbesondere in der Provinz Damaskus-Land vergleiche EUAA S. 86). Trotz der Präsenz zahlreicher Akteure und der komplexen Sicherheitslage sind sowohl die Zahl der Sicherheitsvorfälle als auch die Zahl der zivilen Todesopfer gering; die Mehrheit der als Explosionen/Ferngewalt eingestuften Vorfälle waren Explosionen von Kriegsresten, und es gibt zahlreiche Rückkehrer. Daher lässt sich der Schluss ziehen, dass in der Provinz Damaskus-Land zwar wahllose Gewalt stattfindet, jedoch nicht in hohem Maße (vgl. EUAA S. 86).Trotz der Präsenz zahlreicher Akteure und der komplexen Sicherheitslage sind sowohl die Zahl der Sicherheitsvorfälle als auch die Zahl der zivilen Todesopfer gering; die Mehrheit der als Explosionen/Ferngewalt eingestuften Vorfälle waren Explosionen von Kriegsresten, und es gibt zahlreiche Rückkehrer. Daher lässt sich der Schluss ziehen, dass in der Provinz Damaskus-Land zwar wahllose Gewalt stattfindet, jedoch nicht in hohem Maße vergleiche EUAA S. 86). Damaskus Die neuen Behörden konzentrieren sich auf die Sicherung wichtiger Städte wie Damaskus und Aleppo und stellt Damaskus nach wie vor das stabilste Gebiet dar, in dem es vereinzelt zu ernsthaften Sicherheitsvorfällen, einschließlich Terroranschlägen, kommt. Die dicht besiedelten Vororte von Damaskus weisen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auf, die Gewalt mit religiös-konfessionellem Hintergrund hat zugenommen. Ende April und Anfang Mai 2025 kam es in den Vororten von Damaskus wiederholt zu Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppen, die mit der syrischen Regierung verbunden sind, und drusischen Kämpfern. In Damaskus selbst haben sich die Spannungen seit Februar 2025 leicht entspannt, auch die Sicherheit in öffentlichen Räumen wie Restaurants hat sich verbessert. Aufgrund des Fehlens zentralisierter Polizeieinheiten kann nach wie vor nicht angemessen auf Notfälle reagiert werden. In den ländlichen Gebieten von Damaskus, insbesondere in at-Tall, kommt es weiterhin zu Racheakten gegen Personen, die der Zusammenarbeit mit der ehemaligen Regierung verdächtigt werden. In Gebieten wie Jaramana und Sahnaya bestehen weiterhin Spannungen, da die Bewohner werden manchmal beschuldigt, Israel zu unterstützen (vgl. LIB S. 50).Die neuen Behörden konzentrieren sich auf die Sicherung wichtiger Städte wie Damaskus und Aleppo und stellt Damaskus nach wie vor das stabilste Gebiet dar, in dem es vereinzelt zu ernsthaften Sicherheitsvorfällen, einschließlich Terroranschlägen, kommt. Die dicht besiedelten Vororte von Damaskus weisen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auf, die Gewalt mit religiös-konfessionellem Hintergrund hat zugenommen. Ende April und Anfang Mai 2025 kam es in den Vororten von Damaskus wiederholt zu Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppen, die mit der syrischen Regierung verbunden sind, und drusischen Kämpfern. In Damaskus selbst haben sich die Spannungen seit Februar 2025 leicht entspannt, auch die Sicherheit in öffentlichen Räumen wie Restaurants hat sich verbessert. Aufgrund des Fehlens zentralisierter Polizeieinheiten kann nach wie vor nicht angemessen auf Notfälle reagiert werden. In den ländlichen Gebieten von Damaskus, insbesondere in at-Tall, kommt es weiterhin zu Racheakten gegen Personen, die der Zusammenarbeit mit der ehemaligen Regierung verdächtigt werden. In Gebieten wie Jaramana und Sahnaya bestehen weiterhin Spannungen, da die Bewohner werden manchmal beschuldigt, Israel zu unterstützen vergleiche LIB S. 50). Das Gouvernebfa)ment Damaskus steht weiterhin unter der Kontrolle der Übergangsregierung und gilt als die stabilste Region in Syrien. Die starke Präsenz der Sicherheitskräfte hat zu einem allgemein sicheren Umfeld beigetragen, mit einem Rückgang der Festnahmen an Kontrollpunkten und einem deutlichen Rückgang der Sicherheitsvorfälle insgesamt. Dennoch kommt es weiterhin zu vereinzelten Vorfällen, darunter Entführungen, bewaffnete Angriffe und gezielte Gewalt. Insbesondere der Selbstmordanschlag auf eine griechisch-orthodoxe Kirche am Stadtrand von Damaskus am 22.06.2025 verdeutlichte die anhaltenden Risiken. Israelische Streitkräfte führten im Berichtszeitraum auch Luftangriffe auf Ziele in der Stadt Damaskus durch, die zivile Opfer forderten (vgl. EUAA S. 88 f.)Das Gouvernebfa)ment Damaskus steht weiterhin unter der Kontrolle der Übergangsregierung und gilt als die stabilste Region in Syrien. Die starke Präsenz der Sicherheitskräfte hat zu einem allgemein sicheren Umfeld beigetragen, mit einem Rückgang der Festnahmen an Kontrollpunkten und einem deutlichen Rückgang der Sicherheitsvorfälle insgesamt. Dennoch kommt es weiterhin zu vereinzelten Vorfällen, darunter Entführungen, bewaffnete Angriffe und gezielte Gewalt. Insbesondere der Selbstmordanschlag auf eine griechisch-orthodoxe Kirche am Stadtrand von Damaskus am 22.06.2025 verdeutlichte die anhaltenden Risiken. Israelische Streitkräfte führten im Berichtszeitraum auch Luftangriffe auf Ziele in der Stadt Damaskus durch, die zivile Opfer forderten vergleiche EUAA S. 88 f.) ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.12.2025 im Gouvernement Damaskus 58 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 2,3 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Bei den meisten dieser Vorfälle handelte es sich um Gewalt gegen Zivilisten, die sich in diesem Zeitraum konstant fortsetzte. Die Kämpfe, deren Anzahl in den Vormonaten bereits niedrig war, blieben im Mai vollständig aus. Vom 01.12.2024 bis zum 26.12.2025 verzeichnete ACLED 99 Sicherheitsvorfälle, was ebenfalls einem Durchschnitt von 2,4 Vorfällen pro Woche entspricht (vgl. EUAA S. 89).ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.12.2025 im Gouvernement Damaskus 58 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 2,3 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Bei den meisten dieser Vorfälle handelte es sich um Gewalt gegen Zivilisten, die sich in diesem Zeitraum konstant fortsetzte. Die Kämpfe, deren Anzahl in den Vormonaten bereits niedrig war, blieben im Mai vollständig aus. Vom 01.12.2024 bis zum 26.12.2025 verzeichnete ACLED 99 Sicherheitsvorfälle, was ebenfalls einem Durchschnitt von 2,4 Vorfällen pro Woche entspricht vergleiche EUAA S. 89). Schätzungen des UNHCR zufolge lebten am 15.05.2025 589.271 Binnenvertriebene in Damaskus, zusammen mit 5.935 Personen, die seit dem 27.11.2024 aus der Binnenflüchtlingssituation zurückgekehrt waren. Am 18.09.2025 meldete der UNHCR 588.781 Binnenvertriebene und 11.569 Rückkehrer. Zusätzlich kehrten seit dem 08.12.2024 170.624 Personen aus dem Ausland zurück. Berichte erwähnten auch Zwangsräumungen, vorwiegend von alawitischen Familien, die häufig mit dem Verlust von staatlichen Arbeitsplätzen und Wohnungen zusammenhingen (vgl. EUAA S. 89).Schätzungen des UNHCR zufolge lebten am 15.05.2025 589.271 Binnenvertriebene in Damaskus, zusammen mit 5.935 Personen, die seit dem 27.11.2024 aus der Binnenflüchtlingssituation zurückgekehrt waren. Am 18.09.2025 meldete der UNHCR 588.781 Binnenvertriebene und 11.569 Rückkehrer. Zusätzlich kehrten seit dem 08.12.2024 170.624 Personen aus dem Ausland zurück. Berichte erwähnten auch Zwangsräumungen, vorwiegend von alawitischen Familien, die häufig mit dem Verlust von staatlichen Arbeitsplätzen und Wohnungen zusammenhingen vergleiche EUAA S. 89). Damaskus gehört zu den Gouvernements, die am stärksten von Vorfällen mit Blindgängern und anderen Kriegsresten betroffen sind. Die Zerstörung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in Gebieten wie dem Lager Yarmouk, hat zu Unterbrechungen der Strom-, Wasser- und Grundversorgung geführt (vgl. EUAA S. 89).Damaskus gehört zu den Gouvernements, die am stärksten von Vorfällen mit Blindgängern und anderen Kriegsresten betroffen sind. Die Zerstörung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in Gebieten wie dem Lager Yarmouk, hat zu Unterbrechungen der Strom-, Wasser- und Grundversorgung geführt vergleiche EUAA S. 89). Damaskus bietet im Vergleich zu anderen Gouvernements ein relativ sicheres Umfeld, obwohl es vereinzelt zu Gewalttaten, Zwangsräumungen und Kriegsresten kommt. Angesichts der starken Präsenz der Streitkräfte der Übergangsregierung, der anhaltenden Stabilität in der Region und der konstant niedrigen Anzahl von Sicherheitsvorfällen mit minimalen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung lässt sich schlussfolgern, dass im Gouvernement Damaskus für Zivilisten kein reales Risiko besteht, persönlich Opfer wahlloser Gewalt zu werden (vgl. EUAA S. 89).Damaskus bietet im Vergleich zu anderen Gouvernements ein relativ sicheres Umfeld, obwohl es vereinzelt zu Gewalttaten, Zwangsräumungen und Kriegsresten kommt. Angesichts der starken Präsenz der Streitkräfte der Übergangsregierung, der anhaltenden Stabilität in der Region und der konstant niedrigen Anzahl von Sicherheitsvorfällen mit minimalen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung lässt sich schlussfolgern, dass im Gouvernement Damaskus für Zivilisten kein reales Risiko besteht, persönlich Opfer wahlloser Gewalt zu werden vergleiche EUAA S. 89). 1.4.2.
- Rechtsschutz / Justizwesen Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Präsident ash-Shara’ setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die syrische Regierung plant die Bildung eines Verfassungskomitees zur Überprüfung und Änderung der bestehenden Verfassung. Am 29.012025 wurden alle Ausnahmegesetze der vorherigen Ära widerrufen, aber es gibt noch über 150.000 offene Gerichtsverfahren, die auf neue Gesetze warten. Ein rechtliches Verfahren regelt die Verabschiedung neuer Gesetze durch eine parlamentarische Versammlung. Die Verfassungserklärung von März 2025, die Rechtsrahmen für die Übergangsphase bietet, gewährt dem Präsidenten umfassende Macht, ohne Mechanismen zur Einschränkung oder Rechenschaftspflicht, was im Widerspruch zu den Prinzipien der Gewaltenteilung steht. Die Unabhängigkeit der Justiz wird erwähnt, aber es fehlen spezifische Details zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit. Ein Oberster Justizrat soll die Funktion der Justiz überwachen, jedoch bleibt unklar, wie dessen Mitglieder ausgewählt werden. Die Beibehaltung des dualen Justizsystems und das Verbot von Sondergerichten sind ebenfalls Teil der neuen Regelungen (vgl. LIB S. 69 f.).Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Präsident ash-Shara’ setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die syrische Regierung plant die Bildung eines Verfassungskomitees zur Überprüfung und Änderung der bestehenden Verfassung. Am 29.012025 wurden alle Ausnahmegesetze der vorherigen Ära widerrufen, aber es gibt noch über 150.000 offene Gerichtsverfahren, die auf neue Gesetze warten. Ein rechtliches Verfahren regelt die Verabschiedung neuer Gesetze durch eine parlamentarische Versammlung. Die Verfassungserklärung von März 2025, die Rechtsrahmen für die Übergangsphase bietet, gewährt dem Präsidenten umfassende Macht, ohne Mechanismen zur Einschränkung oder Rechenschaftspflicht, was im Widerspruch zu den Prinzipien der Gewaltenteilung steht. Die Unabhängigkeit der Justiz wird erwähnt, aber es fehlen spezifische Details zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit. Ein Oberster Justizrat soll die Funktion der Justiz überwachen, jedoch bleibt unklar, wie dessen Mitglieder ausgewählt werden. Die Beibehaltung des dualen Justizsystems und das Verbot von Sondergerichten sind ebenfalls Teil der neuen Regelungen vergleiche LIB S. 69 f.). Die Verfassungserklärung restauriert den Grundsatz einer ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, wie in der Verfassung von 1950 verankert, und bestätigt die Unabhängigkeit des Staatsrats als Verwaltungsgericht, obwohl kein Schutz vor Einmischung etabliert ist. Im Gegensatz dazu verliert das Oberste Verfassungsgericht seine Unabhängigkeit, da es vom Präsidenten kontrolliert wird, der die Mitglieder ernennt, während die Definition seiner Zuständigkeiten unklar bleibt. Die bestehenden Mängel an Garantien für richterliche Unabhängigkeit und die Kontrolle durch die Exekutive gefährden die Gewaltenteilung in Syrien. Zudem wurde das Strafgerichtssystem reaktiviert, jedoch bleiben die Reformen unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten. Es gibt keine klaren Vorgaben zu Verfahrensdauern oder zur Rechtsklarheit. Die Anti-Terrorgerichte, ein unter Assad eingerichtetes und für seine Ungerechtigkeit bekanntes System, wurden abgeschafft. Die Militärgerichte bleiben weiterhin ausgesetzt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob ihre Aufgaben auf das Justizministerium übertragen worden sind. Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in Bezug auf Festnahmen und Inhaftierungen tragen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Gesetze bei (vgl. LIB S. 70 f.).Die Verfassungserklärung restauriert den Grundsatz einer ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, wie in der Verfassung von 1950 verankert, und bestätigt die Unabhängigkeit des Staatsrats als Verwaltungsgericht, obwohl kein Schutz vor Einmischung etabliert ist. Im Gegensatz dazu verliert das Oberste Verfassungsgericht seine Unabhängigkeit, da es vom Präsidenten kontrolliert wird, der die Mitglieder ernennt, während die Definition seiner Zuständigkeiten unklar bleibt. Die bestehenden Mängel an Garantien für richterliche Unabhängigkeit und die Kontrolle durch die Exekutive gefährden die Gewaltenteilung in Syrien. Zudem wurde das Strafgerichtssystem reaktiviert, jedoch bleiben die Reformen unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten. Es gibt keine klaren Vorgaben zu Verfahrensdauern oder zur Rechtsklarheit. Die Anti-Terrorgerichte, ein unter Assad eingerichtetes und für seine Ungerechtigkeit bekanntes System, wurden abgeschafft. Die Militärgerichte bleiben weiterhin ausgesetzt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob ihre Aufgaben auf das Justizministerium übertragen worden sind. Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in Bezug auf Festnahmen und Inhaftierungen tragen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Gesetze bei vergleiche LIB S. 70 f.). In Syrien herrscht nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz bewaffneter Gruppen Chaos und Gesetzlosigkeit, insbesondere im Norden zwischen Homs, Latakia und Aleppo. Es sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal erforderlich, um die Unzulässigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu betonen. Trotz der Bemühungen der neuen Regierung, die Sicherheit wiederherzustellen, wird dies durch die Verfügbarkeit von Waffen und die Existenz unabhängiger bewaffneter Gruppen erschwert. Im ersten Quartal 2025 wurden zahlreiche Verbrechen wie Morde und das Verschwindenlassen von Personen verzeichnet. Die Sicherheitsbehörden arbeiten an einem neuen Plan zur Bekämpfung konfessioneller Mobilisierung und zur Schließung von Sicherheitslücken, während der Kontakt zur Zivilgesellschaft aufrechterhalten wird, um deren Anliegen zu berücksichtigen (vgl. LIB S. 71 f.).In Syrien herrscht nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz bewaffneter Gruppen Chaos und Gesetzlosigkeit, insbesondere im Norden zwischen Homs, Latakia und Aleppo. Es sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal erforderlich, um die Unzulässigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu betonen. Trotz der Bemühungen der neuen Regierung, die Sicherheit wiederherzustellen, wird dies durch die Verfügbarkeit von Waffen und die Existenz unabhängiger bewaffneter Gruppen erschwert. Im ersten Quartal 2025 wurden zahlreiche Verbrechen wie Morde und das Verschwindenlassen von Personen verzeichnet. Die Sicherheitsbehörden arbeiten an einem neuen Plan zur Bekämpfung konfessioneller Mobilisierung und zur Schließung von Sicherheitslücken, während der Kontakt zur Zivilgesellschaft aufrechterhalten wird, um deren Anliegen zu berücksichtigen vergleiche LIB S. 71 f.). Die HTS, die seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 die Übergangsregierung führt, hatte in der Vergangenheit in den von ihr kontrollierten Gebieten Rechts- und Justizbehörden geleitet. Diese Behörden galten nicht als unparteiisch oder unabhängig von der de facto politischen Führung. Berichten zufolge gibt es mündliche Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen, während das Justizministerium Stellen für Richter und Staatsanwälte ausgeschrieben hat. Bewerber müssen spezifische Kriterien erfüllen, aber die Ernennung neuer Richter erfolgt oft ohne formelle Verfahren und wirft Fragen zur Transparenz auf. Ein Mangel an qualifizierten Richtern besteht weiterhin, und gegenwärtig können Richter keine Urteile fällen, was die rechtliche Funktionalität des Systems einschränkt. Beamte der Regierung haben weiterhin das letzte Wort, nicht das Gesetz (vgl. LIB S. 72 f.).Die HTS, die seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 die Übergangsregierung führt, hatte in der Vergangenheit in den von ihr kontrollierten Gebieten Rechts- und Justizbehörden geleitet. Diese Behörden galten nicht als unparteiisch oder unabhängig von der de facto politischen Führung. Berichten zufolge gibt es mündliche Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen, während das Justizministerium Stellen für Richter und Staatsanwälte ausgeschrieben hat. Bewerber müssen spezifische Kriterien erfüllen, aber die Ernennung neuer Richter erfolgt oft ohne formelle Verfahren und wirft Fragen zur Transparenz auf. Ein Mangel an qualifizierten Richtern besteht weiterhin, und gegenwärtig können Richter keine Urteile fällen, was die rechtliche Funktionalität des Systems einschränkt. Beamte der Regierung haben weiterhin das letzte Wort, nicht das Gesetz vergleiche LIB S. 72 f.). Nach dem Ende der 50-jährigen Herrschaft der Assad-Familie brachen die Aufständischen der HTS in Gefängnisse ein, um politische Gefangene zu befreien. Dies führte zu einem Anstieg der Kriminalität, da nicht nur politische Gefangene freigelassen wurden. Unter den Freigelassenen befanden sich Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren, darunter sogenannte „Ehrenmorde“ und sexuelle Übergriffe. Dies hat die Bedrohung für Überlebende und Opfer erneut verschärft und das Gefühl der Unsicherheit und der anhaltenden Straflosigkeit verstärkt. Justizminister al-Waysi ordnete an, straffällig gewordene Häftlinge erneut zu verhaften. Gleichzeitig hob das Justizministerium über 287.000 Strafverfahren aus der Assad-Ära auf. Das syrische Justizsystem ist chaotisch und umfasst verschiedene Rechtssysteme. Ein neues Projekt „Zugang zur Justiz“ wurde gestartet, um Justiz in fünf Gouvernements zu verbessern. Gerichte in Nordsyrien wurden in das syrische Justizsystem integriert, um einheitliche Abläufe zu gewährleisten (vgl. LIB S. 73).Nach dem Ende der 50-jährigen Herrschaft der Assad-Familie brachen die Aufständischen der HTS in Gefängnisse ein, um politische Gefangene zu befreien. Dies führte zu einem Anstieg der Kriminalität, da nicht nur politische Gefangene freigelassen wurden. Unter den Freigelassenen befanden sich Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren, darunter sogenannte „Ehrenmorde“ und sexuelle Übergriffe. Dies hat die Bedrohung für Überlebende und Opfer erneut verschärft und das Gefühl der Unsicherheit und der anhaltenden Straflosigkeit verstärkt. Justizminister al-Waysi ordnete an, straffällig gewordene Häftlinge erneut zu verhaften. Gleichzeitig hob das Justizministerium über 287.000 Strafverfahren aus der Assad-Ära auf. Das syrische Justizsystem ist chaotisch und umfasst verschiedene Rechtssysteme. Ein neues Projekt „Zugang zur Justiz“ wurde gestartet, um Justiz in fünf Gouvernements zu verbessern. Gerichte in Nordsyrien wurden in das syrische Justizsystem integriert, um einheitliche Abläufe zu gewährleisten vergleiche LIB S. 73). Rechtsschutz und Justizwesen in den Gebieten der DAANES Die syrische Regierung hat während des Konflikts eine administrative Präsenz in Nord-Ost-Syrien beibehalten, während die Demokratische Autonome Administration (DAANES) seit 2013 ihr eigenes Verwaltungssystem aufgebaut hat. Dies führt zu Überschneidungen in der Rechtsordnung, was zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen führt. Der Gesellschaftsvertrag, verabschiedet am
- Dezember 2019, legt die Grundlagen der kurdischen Justiz fest. Eine neue Verfassung wurde Ende 2023 ratifiziert und präzisiert die Grundlagen des Justizsystems. Es werden Frauenrechte betont, allerdings fehlen wichtige Garantien für faire Gerichtsverfahren. Die DAANES verfolgt einen täterzentrierten Ansatz und hat neue Institutionen geschaffen, um die Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Frauen sind in der Justiz vertreten, jedoch beeinflussen PKK-Mitglieder die Ernennungen. Häuser der Frauen bieten Unterstützung für soziale Probleme und werden ebenfalls von PKK-Kadern überwacht (vgl. LIB S. 77 ff.).Die syrische Regierung hat während des Konflikts eine administrative Präsenz in Nord-Ost-Syrien beibehalten, während die Demokratische Autonome Administration (DAANES) seit 2013 ihr eigenes Verwaltungssystem aufgebaut hat. Dies führt zu Überschneidungen in der Rechtsordnung, was zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen führt. Der Gesellschaftsvertrag, verabschiedet am
- Dezember 2019, legt die Grundlagen der kurdischen Justiz fest. Eine neue Verfassung wurde Ende 2023 ratifiziert und präzisiert die Grundlagen des Justizsystems. Es werden Frauenrechte betont, allerdings fehlen wichtige Garantien für faire Gerichtsverfahren. Die DAANES verfolgt einen täterzentrierten Ansatz und hat neue Institutionen geschaffen, um die Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Frauen sind in der Justiz vertreten, jedoch beeinflussen PKK-Mitglieder die Ernennungen. Häuser der Frauen bieten Unterstützung für soziale Probleme und werden ebenfalls von PKK-Kadern überwacht vergleiche LIB S. 77 ff.). Die Schlichtungsausschüsse lösen Konflikte und Streitigkeiten und werden in Gemeinden nach Bedarf eingerichtet. Zivilklagen werden zunächst von diesen Ausschüssen geprüft. Die Mitglieder sind Freiwillige, die durch Wahlen oder Konsens bestimmt werden. In Nordostsyrien gibt es sieben autonome Kantone mit Justizeinrichtungen, darunter Justizbüros, die zivile und strafrechtliche Fälle bearbeiten. Diese werden von PKK-Kadern mit überwacht. Zudem wurden Anti-Terrorgerichte eingerichtet, die oft ohne ausreichende Verteidigungsrechte arbeiten. In al-Hasaka haben verschiedene Stämme eigene Gerichte für Konflikte zwischen Clans wieder eingeführt. Gespräche zur Versöhnung werden zwischen Tätern und Opfern durch Vermittler geführt, um ein sicheres Umfeld zu schaffen (vgl. LIB S. 80 ff.).Die Schlichtungsausschüsse lösen Konflikte und Streitigkeiten und werden in Gemeinden nach Bedarf eingerichtet. Zivilklagen werden zunächst von diesen Ausschüssen geprüft. Die Mitglieder sind Freiwillige, die durch Wahlen oder Konsens bestimmt werden. In Nordostsyrien gibt es sieben autonome Kantone mit Justizeinrichtungen, darunter Justizbüros, die zivile und strafrechtliche Fälle bearbeiten. Diese werden von PKK-Kadern mit überwacht. Zudem wurden Anti-Terrorgerichte eingerichtet, die oft ohne ausreichende Verteidigungsrechte arbeiten. In al-Hasaka haben verschiedene Stämme eigene Gerichte für Konflikte zwischen Clans wieder eingeführt. Gespräche zur Versöhnung werden zwischen Tätern und Opfern durch Vermittler geführt, um ein sicheres Umfeld zu schaffen vergleiche LIB S. 80 ff.). Der Bürgerkrieg in Syrien führte zur Fragmentierung des Familienrechts, besonders in den kurdischen Provinzen. Seit 2013 erkennen die kurdischen Behörden standesamtliche Ehen an, um den religiösen Einfluss zu verringern. Die DAANES hat Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines gerechten Justizsystems, was auch durch eine Umfrage bestätigt wird. Im April und Juli 2024 erließ die DAANES Amnestien für bestimmte Straftaten, jedoch nicht für schwerwiegende Vergehen. Davon ausgeschlossen sind Emire, Anführer terroristischer Gruppen und Beteiligte an Bombenanschlägen und Feindseligkeiten gegen die SDF sowie Verbrechen, die zum Tod eines Menschen geführt haben, sowie Personen aus Drittstaaten oder dem Irak (vgl. LIB S. 82 ff.).Der Bürgerkrieg in Syrien führte zur Fragmentierung des Familienrechts, besonders in den kurdischen Provinzen. Seit 2013 erkennen die kurdischen Behörden standesamtliche Ehen an, um den religiösen Einfluss zu verringern. Die DAANES hat Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines gerechten Justizsystems, was auch durch eine Umfrage bestätigt wird. Im April und Juli 2024 erließ die DAANES Amnestien für bestimmte Straftaten, jedoch nicht für schwerwiegende Vergehen. Davon ausgeschlossen sind Emire, Anführer terroristischer Gruppen und Beteiligte an Bombenanschlägen und Feindseligkeiten gegen die SDF sowie Verbrechen, die zum Tod eines Menschen geführt haben, sowie Personen aus Drittstaaten oder dem Irak vergleiche LIB S. 82 ff.). Rechenschaftspflicht Syriens Bemühungen um Übergangsjustiz stehen vor großen Herausforderungen durch anhaltende Gewalt und Sektierertum. Der fehlende geregelte Übergangsjustizprozess führt zu Gefühlen der Ungerechtigkeit und weiteren Gewaltzyklen. Während die Regierung keine Fortschritte macht, nehmen bewaffnete Gruppen das Recht selbst in die Hand, was zu Racheaktionen führt. Die derzeitige Übergangsjustiz konzentriert sich auf Verbrechen des alten Regimes und ignoriert Taten von Gruppen wie Hay'at Tahrir ash-Sham und der Syrischen Nationalen Armee. 2025 wurden konfessionelle Gewaltakte gegen alawitische Zivilisten in der Küstenregion verübt und Beduinenstämme griffen in Suweida die drusische Mehrheit an. Die Verantwortung der Übergangsregierung wurde nicht formal anerkannt, der Präsident erklärte jedoch die strafrechtliche Verfolgung der jeweiligen Verantwortlichen. Es gibt Zweifel an den Ermittlungen, und es wird eine bessere Kontrolle der Sicherheitskräfte gefordert (vgl. LIB S. 85 ff.).Syriens Bemühungen um Übergangsjustiz stehen vor großen Herausforderungen durch anhaltende Gewalt und Sektierertum. Der fehlende geregelte Übergangsjustizprozess führt zu Gefühlen der Ungerechtigkeit und weiteren Gewaltzyklen. Während die Regierung keine Fortschritte macht, nehmen bewaffnete Gruppen das Recht selbst in die Hand, was zu Racheaktionen führt. Die derzeitige Übergangsjustiz konzentriert sich auf Verbrechen des alten Regimes und ignoriert Taten von Gruppen wie Hay'at Tahrir ash-Sham und der Syrischen Nationalen Armee. 2025 wurden konfessionelle Gewaltakte gegen alawitische Zivilisten in der Küstenregion verübt und Beduinenstämme griffen in Suweida die drusische Mehrheit an. Die Verantwortung der Übergangsregierung wurde nicht formal anerkannt, der Präsident erklärte jedoch die strafrechtliche Verfolgung der jeweiligen Verantwortlichen. Es gibt Zweifel an den Ermittlungen, und es wird eine bessere Kontrolle der Sicherheitskräfte gefordert vergleiche LIB S. 85 ff.). Aufarbeitung von Kriegsverbrechen etc. unter dem gestürzten Assad-Regime Die Übergangsregierung will die Verbrechen des Assad-Regimes aufarbeiten. Sie plant, Sicherheitsbeamte und Soldaten, die Folter angewendet haben, zur Rechenschaft zu ziehen und Kriegsverbrecher aus anderen Ländern auszuliefern. Dazu wurde im Mai 2025 eine Nationale Kommission für Übergangsjustiz gegründet. Kritiker bemängeln fehlende Unabhängigkeit und Transparenz. Der erste Bericht der Kommission wurde am 13.08.2025 veröffentlicht und enthält Pläne zur Wahrheitsfindung und Dokumentation von Verstößen. Es gibt Versöhnungszentren, die ehemalige Regimeanhänger zur Rückkehr in die Gesellschaft ermutigen. Eine Nationale Kommission für Vermisste wurde eingerichtet, die sich um vermisste Personen kümmern soll, jedoch keine strafrechtlichen Verfolgungen durchführen kann. Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben, ist undurchsichtig und die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt. Im Mai 2025 wurde eine Nationale Kommission für Vermisste eingerichtet worden ist, deren Aufgabe es ist, das Schicksal von Vermissten und gewaltsam Verschwundenen zu ermitteln und aufzudecken. Das Mandat dieser Kommission beschränkt sich nicht nur auf Personen, die al-Assad hat verschwinden lassen. Sie ist jedoch nicht befugt, strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu verfolgen (vgl. LIB S. 87 ff.).Die Übergangsregierung will die Verbrechen des Assad-Regimes aufarbeiten. Sie plant, Sicherheitsbeamte und Soldaten, die Folter angewendet haben, zur Rechenschaft zu ziehen und Kriegsverbrecher aus anderen Ländern auszuliefern. Dazu wurde im Mai 2025 eine Nationale Kommission für Übergangsjustiz gegründet. Kritiker bemängeln fehlende Unabhängigkeit und Transparenz. Der erste Bericht der Kommission wurde am 13.08.2025 veröffentlicht und enthält Pläne zur Wahrheitsfindung und Dokumentation von Verstößen. Es gibt Versöhnungszentren, die ehemalige Regimeanhänger zur Rückkehr in die Gesellschaft ermutigen. Eine Nationale Kommission für Vermisste wurde eingerichtet, die sich um vermisste Personen kümmern soll, jedoch keine strafrechtlichen Verfolgungen durchführen kann. Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben, ist undurchsichtig und die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt. Im Mai 2025 wurde eine Nationale Kommission für Vermisste eingerichtet worden ist, deren Aufgabe es ist, das Schicksal von Vermissten und gewaltsam Verschwundenen zu ermitteln und aufzudecken. Das Mandat dieser Kommission beschränkt sich nicht nur auf Personen, die al-Assad hat verschwinden lassen. Sie ist jedoch nicht befugt, strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu verfolgen vergleiche LIB S. 87 ff.). Das Justizministerium hat am 12.02.2025 entschieden, 87 Richter des Anti-Terrorgerichts an die Justizinspektion zu überweisen, um ihr Verhalten zu überprüfen. Diese Richter hatten Positionen in verschiedenen Abteilungen inne. Berichte von Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gericht wegen unfairer Prozesse. Ende Juli 2025 wurden Verfahren gegen Häftlinge eingeleitet. 83 ehemalige Richter wurden strafrechtlich verfolgt, wobei Details fehlen. Eine dokumentierte Grundlage für zukünftige Übergangsjustizprozesse wurde geschaffen, aber die Regierung hat sich in Archivierungsbemühungen bisher nicht systematisch engagiert (vgl. LIB S. 89 ff.).Das Justizministerium hat am 12.02.2025 entschieden, 87 Richter des Anti-Terrorgerichts an die Justizinspektion zu überweisen, um ihr Verhalten zu überprüfen. Diese Richter hatten Positionen in verschiedenen Abteilungen inne. Berichte von Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gericht wegen unfairer Prozesse. Ende Juli 2025 wurden Verfahren gegen Häftlinge eingeleitet. 83 ehemalige Richter wurden strafrechtlich verfolgt, wobei Details fehlen. Eine dokumentierte Grundlage für zukünftige Übergangsjustizprozesse wurde geschaffen, aber die Regierung hat sich in Archivierungsbemühungen bisher nicht systematisch engagiert vergleiche LIB S. 89 ff.). Besitz- bzw. Eigentumsrechte Häuser in Syrien werden mit einer grünen Eigentumsurkunde und einem Gerichtsbeschluss verkauft. Die grüne Urkunde ist das stärkste Eigentumsdokument und kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden. Ein Gerichtsurteil kann helfen, Eigentumsrechte zu belegen, wenn die grüne Urkunde fehlt, ist aber weniger stark. Nach dem Sturz des Assad-Regimes gibt es noch keinen einheitlichen Prozess zur Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum. Gesetze seit 2011 schränkten Eigentumsrechte ein, und Rückgabeansprüche erfordern umfassende Gesetzesänderungen. Die syrische Zentralbank hat Konten von Personen und Unternehmen des alten Regimes eingefroren. Auch eine Aussetzung von Immobilienübertragungen geschieht zur Verhinderung betrügerischer Verkäufe (vgl. LIB S. 93 ff.).Häuser in Syrien werden mit einer grünen Eigentumsurkunde und einem Gerichtsbeschluss verkauft. Die grüne Urkunde ist das stärkste Eigentumsdokument und kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden. Ein Gerichtsurteil kann helfen, Eigentumsrechte zu belegen, wenn die grüne Urkunde fehlt, ist aber weniger stark. Nach dem Sturz des Assad-Regimes gibt es noch keinen einheitlichen Prozess zur Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum. Gesetze seit 2011 schränkten Eigentumsrechte ein, und Rückgabeansprüche erfordern umfassende Gesetzesänderungen. Die syrische Zentralbank hat Konten von Personen und Unternehmen des alten Regimes eingefroren. Auch eine Aussetzung von Immobilienübertragungen geschieht zur Verhinderung betrügerischer Verkäufe vergleiche LIB S. 93 ff.). In den Gouvernements wurden unterschiedliche Herangehensweisen zur Behandlung von Fällen von Eigentumsenteignung gewählt. Laut einer Quelle kann sich der Eigentümer in Fällen von Streitigkeiten über das Eigentum an unrechtmäßig beschlagnahmten oder verkauften Immobilien und in Ermangelung offizieller Dokumente, die das Eigentumsrecht des ursprünglichen Eigentümers belegen, der Eigentümer sich an die syrische Justiz wenden und eine Klage zur Feststellung des Eigentumsrechts einreichen kann. In diesen Verfahren können nicht-offizielle Beweismittel herangezogen werden, wie Aussagen von Nachbarn oder Zeugen, die wissen, dass die Immobilie dem Kläger gehört, Wasser- oder Stromrechnungen oder Dienstleistungen, die auf den Namen des Klägers registriert sind, Fotos oder inoffizielle Dokumente, die den Besitz oder die Verwaltung der Immobilie belegen, alte Mietverträge oder offizielle Korrespondenz. Das Gericht kann diese Beweise insgesamt berücksichtigen, um eine Entscheidung zur Feststellung des Eigentumsrechts zu treffen, wobei zu beachten ist, dass die Beweislast ohne formelle Dokumente - wie die grüne Eigentumsurkunde - höher ist (vgl. LIB S. 95 und 98).In den Gouvernements wurden unterschiedliche Herangehensweisen zur Behandlung von Fällen von Eigentumsenteignung gewählt. Laut einer Quelle kann sich der Eigentümer in Fällen von Streitigkeiten über das Eigentum an unrechtmäßig beschlagnahmten oder verkauften Immobilien und in Ermangelung offizieller Dokumente, die das Eigentumsrecht des ursprünglichen Eigentümers belegen, der Eigentümer sich an die syrische Justiz wenden und eine Klage zur Feststellung des Eigentumsrechts einreichen kann. In diesen Verfahren können nicht-offizielle Beweismittel herangezogen werden, wie Aussagen von Nachbarn oder Zeugen, die wissen, dass die Immobilie dem Kläger gehört, Wasser- oder Stromrechnungen oder Dienstleistungen, die auf den Namen des Klägers registriert sind, Fotos oder inoffizielle Dokumente, die den Besitz oder die Verwaltung der Immobilie belegen, alte Mietverträge oder offizielle Korrespondenz. Das Gericht kann diese Beweise insgesamt berücksichtigen, um eine Entscheidung zur Feststellung des Eigentumsrechts zu treffen, wobei zu beachten ist, dass die Beweislast ohne formelle Dokumente - wie die grüne Eigentumsurkunde - höher ist vergleiche LIB S. 95 und 98). 1.4.2.
- Sicherheitsbehörden Seitdem der friedliche Aufstand gegen das Assad-Regime Ende 2011 in den bewaffneten Konflikt überging, formierten sich zahlreiche bewaffnete Gruppen, die gegen das Assad-Regime kämpften. Diese Gruppen, bestehend aus Überläufern und lokalen sowie religiösen Kräften, standen untereinander in Konkurrenz und erlitten bis 2018 erhebliche Verluste durch das damalige Regime. Viele wurden danach aufgelöst oder operierten unter russischer Schirmherrschaft. Bis zum Herbst 2024 waren die Oppositionskämpfer gut organisiert und arbeiteten als Abteilung für militärische Operationen (DMO) zusammen. Ihre Großoffensive „Abschreckung der Aggression“, die am 17.11.2024 begann, führte zum Sturz von Präsident al-Assad (vgl. LIB S. 99).Seitdem der friedliche Aufstand gegen das Assad-Regime Ende 2011 in den bewaffneten Konflikt überging, formierten sich zahlreiche bewaffnete Gruppen, die gegen das Assad-Regime kämpften. Diese Gruppen, bestehend aus Überläufern und lokalen sowie religiösen Kräften, standen untereinander in Konkurrenz und erlitten bis 2018 erhebliche Verluste durch das damalige Regime. Viele wurden danach aufgelöst oder operierten unter russischer Schirmherrschaft. Bis zum Herbst 2024 waren die Oppositionskämpfer gut organisiert und arbeiteten als Abteilung für militärische Operationen (DMO) zusammen. Ihre Großoffensive „Abschreckung der Aggression“, die am 17.11.2024 begann, führte zum Sturz von Präsident al-Assad vergleiche LIB S. 99). Sicherheitskräfte, Polizei, Allgemeine Sicherheit, Innenministerium Anfänglich stammten die einzigen Ordnungskräfte in den neuen Gebieten aus Idlib und waren stark überlastet. Die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) hat sich auf ihre eigenen Einheiten und die ihrer engen Verbündeten verlassen, um die vier von Minderheiten dominierten Gouvernements zu sichern. Zu diesen gehören vor allem die Einheiten der Allgemeinen Sicherheit (General Security - GS) des Innenministeriums der ehemaligen syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG). Diese Kräfte sind im Wesentlichen schwer bewaffnete Polizisten, die eingesprungen sind, um Unterstützung zu leisten, während neue lokale Polizeikräfte noch aufgebaut werden. Bis Ende Dezember 2024 wurden viele Einheiten aus den Küstenstädten abgezogen und durch lokale Polizeikräfte ersetzt (vgl. LIB S. 99).Anfänglich stammten die einzigen Ordnungskräfte in den neuen Gebieten aus Idlib und waren stark überlastet. Die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) hat sich auf ihre eigenen Einheiten und die ihrer engen Verbündeten verlassen, um die vier von Minderheiten dominierten Gouvernements zu sichern. Zu diesen gehören vor allem die Einheiten der Allgemeinen Sicherheit (General Security - GS) des Innenministeriums der ehemaligen syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG). Diese Kräfte sind im Wesentlichen schwer bewaffnete Polizisten, die eingesprungen sind, um Unterstützung zu leisten, während neue lokale Polizeikräfte noch aufgebaut werden. Bis Ende Dezember 2024 wurden viele Einheiten aus den Küstenstädten abgezogen und durch lokale Polizeikräfte ersetzt vergleiche LIB S. 99). Die alte Sicherheitsstruktur aus Idlib war nicht in der Lage, Sicherheit zu gewährleisten, was eine Rekrutierung nötig machte. Der Übergang zu einer neuen Polizeistruktur begann, mit Anreizen zur Rekrutierung von Deserteuren des Assad-Regimes. Dennoch blieben Bedenken bezüglich der Integration ehemaliger Regime-Sicherheitskräfte und der Professionalität der neuen Einheit bestehen, während die Ausbildung der Polizei neu organisiert wurde. Bis Jänner 2025 sind über 200.000 Bewerbungen sind eingegangen. Die Bedingungen für den Eintritt in die neuen Sicherheitseinheiten wurden kritisiert, da viele Kämpfer der Gruppierungen, die das Assad-Regime gestürzt haben, ausgeschlossen werden. Der neue Sicherheitsapparat weist vor allem in Bezug auf die islamistische Färbung deutliche Veränderungen auf. Quellen zufolge soll die islamische Lehre der neuen syrischen Polizei Moral vermitteln. An strategischen Positionen in der Regierung und Sicherheitsverwaltung zeigt sich die Durchdringung durch die HTS (vgl. LIB S. 100 ff.).Die alte Sicherheitsstruktur aus Idlib war nicht in der Lage, Sicherheit zu gewährleisten, was eine Rekrutierung nötig machte. Der Übergang zu einer neuen Polizeistruktur begann, mit Anreizen zur Rekrutierung von Deserteuren des Assad-Regimes. Dennoch blieben Bedenken bezüglich der Integration ehemaliger Regime-Sicherheitskräfte und der Professionalität der neuen Einheit bestehen, während die Ausbildung der Polizei neu organisiert wurde. Bis Jänner 2025 sind über 200.000 Bewerbungen sind eingegangen. Die Bedingungen für den Eintritt in die neuen Sicherheitseinheiten wurden kritisiert, da viele Kämpfer der Gruppierungen, die das Assad-Regime gestürzt haben, ausgeschlossen werden. Der neue Sicherheitsapparat weist vor allem in Bezug auf die islamistische Färbung deutliche Veränderungen auf. Quellen zufolge soll die islamische Lehre der neuen syrischen Polizei Moral vermitteln. An strategischen Positionen in der Regierung und Sicherheitsverwaltung zeigt sich die Durchdringung durch die HTS vergleiche LIB S. 100 ff.). Neue Syrische Armee, Verteidigungsministerium Der Zusammenbruch des Assad-Regimes führte zu einer fast vollständigen Auflösung der Syrischen Arabischen Armee. Es wird die Aufstellung einer neuen nationalen Armee mit einer zentralisierten Kommandostruktur und einer formellen militärischen Hierarchie angestrebt, die aus 300.000 Soldaten bestehen soll. Die Streitkräfte würden sich aus mehr als 60 verschiedenen Gruppierungen sowie ehemaligen Offizieren der syrischen Armee zusammensetzen. Der Plan zur Aufstellung der Armee ist laut einem Beamten des Verteidigungsministeriums in mehrere Phasen gegliedert und ist von den Verhandlungen mit den SDF und der Integration der SNA abhängig. Die Bildung der neuen syrischen Armee, in der bewaffnete Gruppierungen, die sich gegen das ehemalige Regime gestellt haben, sowie neue Freiwillige zusammengeführt werden, ist im Gange (vgl. LIB S. 102 f.).Der Zusammenbruch des Assad-Regimes führte zu einer fast vollständigen Auflösung der Syrischen Arabischen Armee. Es wird die Aufstellung einer neuen nationalen Armee mit einer zentralisierten Kommandostruktur und einer formellen militärischen Hierarchie angestrebt, die aus 300.000 Soldaten bestehen soll. Die Streitkräfte würden sich aus mehr als 60 verschiedenen Gruppierungen sowie ehemaligen Offizieren der syrischen Armee zusammensetzen. Der Plan zur Aufstellung der Armee ist laut einem Beamten des Verteidigungsministeriums in mehrere Phasen gegliedert und ist von den Verhandlungen mit den SDF und der Integration der SNA abhängig. Die Bildung der neuen syrischen Armee, in der bewaffnete Gruppierungen, die sich gegen das ehemalige Regime gestellt haben, sowie neue Freiwillige zusammengeführt werden, ist im Gange vergleiche LIB S. 102 f.). Ash-Shara' versprach die Entwaffnung bewaffneter Gruppen in Syrien und die Ausbildung ihrer Kämpfer für das Verteidigungsministerium. Am 29.01.2025 wurde die Auflösung einiger Gruppen, einschließlich der HTS, bekannt gegeben. Ein Oberster Ausschuss zur Regulierung der Streitkräfte wurde eingerichtet, um eine einheitliche Armee zu bilden. Gruppen in verschiedenen Regionen, besonders im Süden, bleiben jedoch ausgeschlossen. Im Mai 2025 gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass militärische Einheiten integriert wurden, und eine Frist für kleine bewaffnete Gruppen zur Erklärung des Beitritts zum Ministerium festlegte. Es wurde ein Online-Bewerbungsprozess für Desertierte des ehemaligen Regimes eingerichtet, laut einem Sprecher des Verteidigungsministeriums seien bis Oktober 2025 bereits 70 % der über 3.000 desertierten Offiziere, die einen Antrag auf Aufnahme in die Armee gestellt haben, dem Ministerium beigetreten, die Übrigen befänden sich noch im Prozess der Reaktivierung, außerhalb des Landes, oder würden nicht zum Militärdienst zurückkehren wollen (vgl. LIB S. 103 ff.).Ash-Shara' versprach die Entwaffnung bewaffneter Gruppen in Syrien und die Ausbildung ihrer Kämpfer für das Verteidigungsministerium. Am 29.01.2025 wurde die Auflösung einiger Gruppen, einschließlich der HTS, bekannt gegeben. Ein Oberster Ausschuss zur Regulierung der Streitkräfte wurde eingerichtet, um eine einheitliche Armee zu bilden. Gruppen in verschiedenen Regionen, besonders im Süden, bleiben jedoch ausgeschlossen. Im Mai 2025 gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass militärische Einheiten integriert wurden, und eine Frist für kleine bewaffnete Gruppen zur Erklärung des Beitritts zum Ministerium festlegte. Es wurde ein Online-Bewerbungsprozess für Desertierte des ehemaligen Regimes eingerichtet, laut einem Sprecher des Verteidigungsministeriums seien bis Oktober 2025 bereits 70 % der über 3.000 desertierten Offiziere, die einen Antrag auf Aufnahme in die Armee gestellt haben, dem Ministerium beigetreten, die Übrigen befänden sich noch im Prozess der Reaktivierung, außerhalb des Landes, oder würden nicht zum Militärdienst zurückkehren wollen vergleiche LIB S. 103 ff.). In den ersten sechs Monaten seit dem 8.12.2024 hat das Verteidigungsministerium 20 Divisionen einer neuen syrischen Armee gebildet und damit begonnen, Überläufer, HTS-Mitglieder und ausgewählte ehemalige Mitarbeiter des Regimes in militärische Abteilungen zu berufen, die für die logistischen und technischen Operationen der Streitkräfte zuständig sind. Von den 20 Divisionen werden neun (45 %) direkt von HTS-Personal geführt, während die übrigen von ehemaligen HTS-Verbündeten oder Gruppen geführt werden, die sich im vergangenen Jahr an der Operation „Abschreckung der Aggression“ beteiligt haben (vgl. LIB S. 106).In den ersten sechs Monaten seit dem 8.12.2024 hat das Verteidigungsministerium 20 Divisionen einer neuen syrischen Armee gebildet und damit begonnen, Überläufer, HTS-Mitglieder und ausgewählte ehemalige Mitarbeiter des Regimes in militärische Abteilungen zu berufen, die für die logistischen und technischen Operationen der Streitkräfte zuständig sind. Von den 20 Divisionen werden neun (45 %) direkt von HTS-Personal geführt, während die übrigen von ehemaligen HTS-Verbündeten oder Gruppen geführt werden, die sich im vergangenen Jahr an der Operation „Abschreckung der Aggression“ beteiligt haben vergleiche LIB S. 106). Jede Division wird über 10.000 Soldaten verfügen, die in fünf Brigaden organisiert sind. Die meisten Brigaden, befanden sich mit Stand Juni 2025 noch im Aufbau. Der Militär- und Sicherheitsapparat besteht fast ausschließlich aus Sunniten, auch die Rekrutierungsmaßnahmen sollen beinahe nur sunnitische Rekruten angezogen haben. Nach der Rekrutierung von Drusen in Suweida verstärkten drusische Milizen ihre Präsenz au den Straßen und aktivierten Patrouillen. Die neue syrische Armee ähnelt derzeit einer Mischung aus alten HTS-Einheiten, weiterentwickelten NLF-Einheiten (National Liberation Front), SNA-Fraktionen und neuen Divisionen des Verteidigungsministeriums. Bereits durchgeführte Kampfeinsätze deuten darauf hin, dass die neuen Divisionen zumindest über eine gewisse reale Struktur verfügen, wenn viele davon auch nur bürokratische Vorschläge darstellen. Die neuen Visionen der syrischen Armee werden – anders als während des Assad-Regimes – nicht an Checkpoints eingesetzt oder mit internen Polizeiaufgaben betraut. Die Aufgabenteilung stellt einen vielversprechenden Schritt zur Professionalisierung der Streitkräfte und zur Abgrenzung der Rollen ziviler und militärischer Institutionen dar (vgl. LIB S. 107 f.).Jede Division wird über 10.000 Soldaten verfügen, die in fünf Brigaden organisiert sind. Die meisten Brigaden, befanden sich mit Stand Juni 2025 noch im Aufbau. Der Militär- und Sicherheitsapparat besteht fast ausschließlich aus Sunniten, auch die Rekrutierungsmaßnahmen sollen beinahe nur sunnitische Rekruten angezogen haben. Nach der Rekrutierung von Drusen in Suweida verstärkten drusische Milizen ihre Präsenz au den Straßen und aktivierten Patrouillen. Die neue syrische Armee ähnelt derzeit einer Mischung aus alten HTS-Einheiten, weiterentwickelten NLF-Einheiten (National Liberation Front), SNA-Fraktionen und neuen Divisionen des Verteidigungsministeriums. Bereits durchgeführte Kampfeinsätze deuten darauf hin, dass die neuen Divisionen zumindest über eine gewisse reale Struktur verfügen, wenn viele davon auch nur bürokratische Vorschläge darstellen. Die neuen Visionen der syrischen Armee werden – anders als während des Assad-Regimes – nicht an Checkpoints eingesetzt oder mit internen Polizeiaufgaben betraut. Die Aufgabenteilung stellt einen vielversprechenden Schritt zur Professionalisierung der Streitkräfte und zur Abgrenzung der Rollen ziviler und militärischer Institutionen dar vergleiche LIB S. 107 f.). Langfristig steht Syrien vor erheblichen Herausforderungen beim Wiederaufbau seiner Armee nach israelischen Luftangriffen im Dezember 2024, die über 80 % seiner strategischen Waffen zerstörten. Insbesondere die syrische Luftwaffe hat von ehemals 184 einsatzfähigen Flugzeugen nur noch wenige übrig. Militärisches Material, darunter Kampfpanzer und Flugabwehrsysteme, wurde von Rebellen erbeutet. Der Wiederaufbau wird Jahre und Milliarden kosten, während die Staatskassen leer sind. Syrien plant, moderne militärische Fahrzeuge zu importieren und hat ein Verteidigungskooperationsabkommen mit der Türkei unterzeichnet, um Waffen und logistische Unterstützung zu erhalten. Die Türkei kooperiert bei der Zurverfügungstellung mit Saudi-Arabien und Katar und mit Zustimmung der Vereinigten Staaten und Frankreichs (vgl. LIB S. 109).Langfristig steht Syrien vor erheblichen Herausforderungen beim Wiederaufbau seiner Armee nach israelischen Luftangriffen im Dezember 2024, die über 80 % seiner strategischen Waffen zerstörten. Insbesondere die syrische Luftwaffe hat von ehemals 184 einsatzfähigen Flugzeugen nur noch wenige übrig. Militärisches Material, darunter Kampfpanzer und Flugabwehrsysteme, wurde von Rebellen erbeutet. Der Wiederaufbau wird Jahre und Milliarden kosten, während die Staatskassen leer sind. Syrien plant, moderne militärische Fahrzeuge zu importieren und hat ein Verteidigungskooperationsabkommen mit der Türkei unterzeichnet, um Waffen und logistische Unterstützung zu erhalten. Die Türkei kooperiert bei der Zurverfügungstellung mit Saudi-Arabien und Katar und mit Zustimmung der Vereinigten Staaten und Frankreichs vergleiche LIB S. 109). Geheimdienste Die ehemaligen militärischen Geheimdienste Syriens waren für ihre Unterdrückung berüchtigt, das neue Nachrichtensystem soll von Grund auf neu aufgebaut werden und frei von den Altlasten des vorherigen Regimes sein. Der allgemeine Nachrichtendient wird vom Innenminister und hochrangiger HTS-Figur Anas Hasan Khattab, geleitet. Die Allgemeine Sicherheit fungiert nun als eine Art Auslandsgeheimdienst, während mehrere interne Abteilungen mit der Bekämpfung von Schmuggel und Terrorismus sowie der Verfolgung von „Regimegegnern“ beauftragt sind (vgl. LIB S. 110).Die ehemaligen militärischen Geheimdienste Syriens waren für ihre Unterdrückung berüchtigt, das neue Nachrichtensystem soll von Grund auf neu aufgebaut werden und frei von den Altlasten des vorherigen Regimes sein. Der allgemeine Nachrichtendient wird vom Innenminister und hochrangiger HTS-Figur Anas Hasan Khattab, geleitet. Die Allgemeine Sicherheit fungiert nun als eine Art Auslandsgeheimdienst, während mehrere interne Abteilungen mit der Bekämpfung von Schmuggel und Terrorismus sowie der Verfolgung von „Regimegegnern“ beauftragt sind vergleiche LIB S. 110). Bewaffnete Grupperungen In Syrien besteht ein komplexes Geflecht von über 60 bewaffneten Gruppierungen, wovon mehr als die Hälfte der SNA angeschlossen sind. Nominell sind die Kämpfer der neuen Übergangsregierung untergeordnet, es gibt aber große Probleme bei der Integration der Gruppierungen, die teilweise nach wie vor Menschenrechtsverletzungen begehen. Die Unfähigkeit der neuen Regierung, diese Verbrechen zu verhindern, verdeutlicht, dass sie über Gebiete und Gruppierungen außerhalb ihrer traditionellen Basis nach wie vor nur begrenzt befehligen und kontrollieren kann. Außerdem befinden sich in den Reihen der neuen syrischen Armee auch islamistische Kämpfer. Die Übergangsregierung setzt prioritär auf Loyalität als auf Leistung, die Vereinigung der Gruppierungen wird durch tief verwurzeltes Misstrauen, finanzielle Engpässe, ideologische Spaltungen und anhaltende Einmischung von außen behindert. Zudem destabilisieren bewaffnete Einheiten des alten Regimes, die im Untergrund operieren, die Lage. Teils wird die Autorität von ash-Shara' in Frage gestellt. Viele Mitglieder der SNA werden weiterhin von der Türkei geführt und unterstützt. Dschihadisten könnten sich mittelfristig terroristischen Gruppierungen wie dem IS oder al-Qa'ida anschließen (vgl. LIB S. 128 f.).In Syrien besteht ein komplexes Geflecht von über 60 bewaffneten Gruppierungen, wovon mehr als die Hälfte der SNA angeschlossen sind. Nominell sind die Kämpfer der neuen Übergangsregierung untergeordnet, es gibt aber große Probleme bei der Integration der Gruppierungen, die teilweise nach wie vor Menschenrechtsverletzungen begehen. Die Unfähigkeit der neuen Regierung, diese Verbrechen zu verhindern, verdeutlicht, dass sie über Gebiete und Gruppierungen