RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum30.04.2026 GeschäftszahlW156 2327068-1 Spruch, W156 2327068-1/14E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Alexandra KREBITZ über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, vertreten durch Mag. Dr. Bernhard ROSENKRANZ, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg vom 27.10.2025, Zl. XXXX , betreffend den am 15.07.2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10.02.2026 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Alexandra KREBITZ über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Syrien, vertreten durch Mag. Dr. Bernhard ROSENKRANZ, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg vom 27.10.2025, Zl. römisch 40 , betreffend den am 15.07.2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10.02.2026 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 15.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Bei der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab er an, dass er Syrien 2013 wegen des Krieges verlassen habe. Jetzt könne er nicht zurück, weil er sonst zum Militärdienst der syrischen Armee oder bei der kurdischen Miliz müsse. Er wolle aber an diesem Krieg nicht teilhaben. Im Falle einer Rückkehr nach Syrien habe er Angst um sein Leben.
- Am 18.06.2025 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: belangte Behörde) im Beisein eines Dolmetschers für Arabisch niederschriftlich einvernommen. Befragt zu seinen Fluchtgründen gab er an, dass es für ihn in Syrien keine Sicherheit und keine Zukunft gebe. In den kurdischen Gebieten gebe es Zwangsrekrutierungen und keine Meinungsfreiheit. Die Gebiete würden zudem immer wieder von den türkischen Kräften angegriffen. Der Beschwerdeführer habe keinen Militärdienst geleistet, da er sich im Irak aufgehalten habe, aber Kindheitsfreunde hätten ihm von den Zwangsrekrutierungen erzählt. Der Beschwerdeführer würde nur nach Syrien zurückkehren, wenn es ein sicheres Land wäre.
- Mit gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27.10.2025, Zl. XXXX , zugestellt am 03.11.2025, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.07.2024 hinsichtlich des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Syrien gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Syrien zulässig sei (Spruchpunkt V.). Mit Spruchpunkt VI. wurde ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
- Mit gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27.10.2025, Zl. römisch 40 , zugestellt am 03.11.2025, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.07.2024 hinsichtlich des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch eins.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Syrien gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Syrien zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Mit Spruchpunkt römisch sechs. wurde ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde, welche am 13.11.2025 bei der belangten Behörde einlangte. Darin wurde insbesondere ausgeführt, dass keine Feststellungen zur Situation der Kurden in den Gebieten der DAANES getroffen worden seien. Mangels Rechtspersönlichkeit der SDF hätten diese kein Recht zur Rekrutierung, der syrische Staat sei auch nicht schutzfähig und -willig.
- Die belangte Behörde legte dem Bundesverwaltungsgericht den Verwaltungsakt am 20.11.2025 einlangend zur Entscheidung vor.
- Am 28.01.2026 legte der Beschwerdeführer einen Kartenausschnitt seines Heimatdorfes sowie Unterlagen zur Lage der Kurden in Syrien vor.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte über die eingebrachte Beschwerde am 10.02.2026 eine öffentliche, mündliche Verhandlung im Beisein des Beschwerdeführers, seiner Rechtsvertretung, eines Vertreters der belangten Behörde sowie eines Dolmetschers für die Sprache Kurmanji durch. Der Beschwerdeführer legte mehrere Unterlagen vor. Beigeschafft wurden folgende Berichte zur Situation in Syrien: - COI-CMS Country of Origin Information – Content Management System, Version 12 vom 2025-05-08 - COI CMS Syria: The Role of Family and Social Networks for Returning Syrian Refugees vom 21.10.2025 - ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation Informationssammlung zu Entwicklungen bezüglich der Demokratischen Kräften Syriens (SDF) und den kurdischen Gebieten vom 06.02.2026 - UNHCR Position on Returns to the Syrian Arabic Republic, Dezember 2024 - UNHCR - Situation in northeast Syria - Flash Update vom 31 January 2026 - UNHCR’s Financial Requirements, Voluntary Return of Syrian Refugees and IDPs, January - December 2025 - UNHCR Operational Framework, Voluntary Return of Syrian Refugees and IDPs, 2025 - UNHCR, COMING HOME: ONE YEAR INTO SYRIA’S TRANSITION vom 11 December 2025 -EUAA Country Guidance 17.04.2024 - Diverse Medienberichte Zum Abkommen und zur Eingliederung der SDF-Kämpfer in reguläre Verbände - EUAA Country Guidance Dezember2025 - EUAA Syria, Country Focus Juli 2025 - EUAA COI Report, Syria Security Situation Oktober 2024 - Anfragebeantwortung der Staatendokumentation, SYRIEN: Meinungsfreiheit, Regierungskritik, oppositionelle Gesinnung, Kritik an der Demokratischen Autonomen Administration Nord und Ostsyriens vom 12.12.2025 - COI CMS Dossier SYRIA Socio-Economic Survey vom 24.10.
- Am 24.02.2026 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine Stellungnahme des Beschwerdeführers zu den eingeführten Länderinformationen ein.
- Im Rahmen des Parteiengehörs vom 04.03.2026 wurden dem Beschwerdeführer aktualisierte Länderinformationen zu Syrien übermittelt.
- Am 17.03.2026 langte eine Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 15.03.2026 beim Bundesverwaltungsgericht ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer führt den im Spruch genannten Namen und wurde am XXXX geboren. Er ist syrischer Staatsangehöriger, Angehöriger der Volksgruppe der Kurden und sunnitischer Moslem. Seine Muttersprache ist Kurdisch, er spricht auch Arabisch und beherrscht diese Sprache in Wort und Schrift. Der Beschwerdeführer ist gesund, ledig und kinderlos.Der Beschwerdeführer führt den im Spruch genannten Namen und wurde am römisch 40 geboren. Er ist syrischer Staatsangehöriger, Angehöriger der Volksgruppe der Kurden und sunnitischer Moslem. Seine Muttersprache ist Kurdisch, er spricht auch Arabisch und beherrscht diese Sprache in Wort und Schrift. Der Beschwerdeführer ist gesund, ledig und kinderlos. Er wurde in XXXX , in der Nähe von XXXX (arabisch: XXXX ), Distrikt XXXX , Gouvernement al-Hasaka, geboren und wuchs dort auch auf. Er besuchte im Heimatdorf sechs Jahre lang die Schule. Etwa im Jahr 2013 reiste er in die Autonome Region Kurdistan (KRI), Irak, aus, wo er ca. XXXX Jahre in einem Flüchtlingslager lebte. Er besuchte die Schule von der Klasse sieben bis zwölf und schloss die Schule mit Matura ab. In den Ferien und nach der Schule arbeitete er als Küchenhilfe oder Kellner.Er wurde in römisch 40 , in der Nähe von römisch 40 (arabisch: römisch 40 ), Distrikt römisch 40 , Gouvernement al-Hasaka, geboren und wuchs dort auch auf. Er besuchte im Heimatdorf sechs Jahre lang die Schule. Etwa im Jahr 2013 reiste er in die Autonome Region Kurdistan (KRI), Irak, aus, wo er ca. römisch 40 Jahre in einem Flüchtlingslager lebte. Er besuchte die Schule von der Klasse sieben bis zwölf und schloss die Schule mit Matura ab. In den Ferien und nach der Schule arbeitete er als Küchenhilfe oder Kellner. Der Beschwerdeführer hat vier Schwestern und drei Brüder. Die Eltern des Beschwerdeführers, zwei Schwestern und der jüngste Bruder, ca. XXXX Jahre alt, leben weiterhin in XXXX in einem Eigentumshaus. Der Vater ist Handwerker und arbeitet als Tagelöhner im Baubereich, wo er nicht durchgehend beschäftigt ist. Die Brüder unterstützen die Familie in Syrien finanziell, auch der Beschwerdeführer hat ihnen aus Österreich Geld geschickt. Die finanzielle Situation der Familie ist mittelmäßig. Der Beschwerdeführer hat ein gutes Verhältnis zu seiner Familie in Syrien und hat mit ihr regelmäßig Kontakt, wenn es die Internetverbindung erlaubt.Der Beschwerdeführer hat vier Schwestern und drei Brüder. Die Eltern des Beschwerdeführers, zwei Schwestern und der jüngste Bruder, ca. römisch 40 Jahre alt, leben weiterhin in römisch 40 in einem Eigentumshaus. Der Vater ist Handwerker und arbeitet als Tagelöhner im Baubereich, wo er nicht durchgehend beschäftigt ist. Die Brüder unterstützen die Familie in Syrien finanziell, auch der Beschwerdeführer hat ihnen aus Österreich Geld geschickt. Die finanzielle Situation der Familie ist mittelmäßig. Der Beschwerdeführer hat ein gutes Verhältnis zu seiner Familie in Syrien und hat mit ihr regelmäßig Kontakt, wenn es die Internetverbindung erlaubt. Tanten, Onkeln sowie der Großvater mütterlicherseits des Beschwerdeführers leben in einem Dorf etwa 15 Minuten von XXXX entfernt. Der Beschwerdeführer hat zu ihnen keinen Kontakt.Tanten, Onkeln sowie der Großvater mütterlicherseits des Beschwerdeführers leben in einem Dorf etwa 15 Minuten von römisch 40 entfernt. Der Beschwerdeführer hat zu ihnen keinen Kontakt. Eine Schwester und ein Bruder des Beschwerdeführers leben im Irak. Eine Schwester lebt in Deutschland, ein Bruder in Österreich. Die Übergangsregierung kontrolliert den Großteil des Gouvernements al-Hasaka. In der Region um die Städte Qamishli und al-Hasaka liegt die primäre operative Kontrolle faktisch bei der syrischen Übergangsregierung unter bislang fortdauernder Beteiligung der SDF, vor allem durch die Präsenz der lokalen kurdischen Polizeikräfte. Derzeit werden die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) in die neue Regierung integriert. Im Gebiet zwischen Tall Abyad und die Ra’s al’Ain an der Grenze zur Türkei gibt es weiterhin türkische Militärpräsenz. 1.
- Zu den Fluchtgründen des Beschwerdeführers 1.2.
- Der Beschwerdeführer ist in Syrien nicht der Gefahr von Rekrutierung oder sonstiger Repression durch die SDF ausgesetzt. 1.2.
- Dem Beschwerdeführer droht in Syrien keine physische und/oder psychische Gewalt aufgrund dessen, dass sein Vater Sympathisant der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) ist. 1.2.
- Der Beschwerdeführer ist in Syrien keiner Gefährdung seiner physischen und/oder psychischen Integrität aufgrund seiner Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe ausgesetzt. 1.2.
- Auch sonst ist der Beschwerdeführer persönlich und konkret nicht der Gefahr ausgesetzt, aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in Syrien mit der Anwendung von physischer und/oder psychischer Gewalt bedroht zu werden. 1.
- Zum Leben des Beschwerdeführers in Österreich Der Beschwerdeführer reiste spätestens am 15.07.2024 nach Österreich ein und stellte an diesem Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Der Bruder des Beschwerdeführers, XXXX , geboren XXXX , lebt seit 2019 als Asylberechtigter in XXXX , ist verheiratet und hat einen Sohn, geboren
- Der Beschwerdeführer lebt bei seinem Bruder und dessen Familie, die beiden unterstützen einander gegenseitig und gehen etwa gemeinsam einkaufen und teilen sich die Kosten .Der Bruder des Beschwerdeführers, römisch 40 , geboren römisch 40 , lebt seit 2019 als Asylberechtigter in römisch 40 , ist verheiratet und hat einen Sohn, geboren
- Der Beschwerdeführer lebt bei seinem Bruder und dessen Familie, die beiden unterstützen einander gegenseitig und gehen etwa gemeinsam einkaufen und teilen sich die Kosten . Eine Tante väterlicherseits lebt ebenso in Österreich. Der Beschwerdeführer war im November 2024 geringfügig und von Jänner bis Juli 2025 vollversichert beschäftigt. Er hat in Österreich einige Freundschaften über seine Arbeit sowie seinen Bruder geschlossen. Der Beschwerdeführer hat im November 2024 am Training „ XXXX ” teilgenommen. Er hat keinen Deutschkurs besucht, aber selbständig zu Hause sowie in der Arbeit etwas Deutsch gelernt.Der Beschwerdeführer hat im November 2024 am Training „ römisch 40 ” teilgenommen. Er hat keinen Deutschkurs besucht, aber selbständig zu Hause sowie in der Arbeit etwas Deutsch gelernt. Der Beschwerdeführer ist in Österreich strafrechtlich unbescholten. 1.
- Zur maßgeblichen Situation im Herkunftsstaat Syrien und zur Rückkehrmöglichkeit des Beschwerdeführers 1.4.
- Der Beschwerdeführer gehört der kurdischen Volksgruppe an, welche die größte ethnische Minderheit in Syrien darstellt. Schätzungen zufolge leben zwei bis drei Millionen Kurdinnen und Kurden in Syrien, u.a. vor allem in al-Hasaka. Die kurdische Minderheit war in den letzten Jahrzehnten staatlicher Diskriminierung ausgesetzt. Zudem führte die Türkei und verbündete Gruppierungen mehrere Militäroperationen gegen die kurdisch kontrollierten Gebiete durch und beging Menschenrechtsverletzungen. Der syrische Übergangspräsident hat ausgesprochen, die kurdische Gemeinschaft als Teil von Syrien anzusehen, und verübte die HTS in der Vergangenheit keine größeren ethnischen Übergriffe auf die Kurden. Im Jänner 2026 erkannte der syrische Übergangspräsident die Kurden offiziell als vollwertige syrische Staatsbürger an. Sie erhielten das Recht, ihre Sprache zu sprechen, Newroz soll künftig ein Nationalfeiertag in Syrien sein und staatenlosen Kurden wird die Staatsangehörigkeit gewährt. Mehrere Fraktionen der SNA hingegen, die nun formell in die Struktur der Übergangsregierung integriert sind, sind seit Jahren wegen systematischer Übergriffe auf Kurden im Norden Aleppos sanktioniert. Im Rahmen der Militäroperation der Übergangsregierung in den kurdischen Vierteln von Aleppo wurde über keine groß angelegten Verstöße durch die Sicherheitskräfte berichtet, und wurde insgesamt darauf geachtet, die kurdische Gemeinschaft zu schützen. Anderen Berichten zufolge soll es in Sheikh Maqsoud und Damaskus zu Festnahmen und Misshandlungen gekommen sein. Zudem starteten regierungsnahe syrische und türkische Medien eine gezielte und koordinierte Hasskampagne gegen die Kurden und werden diese weithin als Vorstufe für einen militärischen Angriff auf die Kurden gesehen. In den von der SNA, die lediglich formal in die Strukturen der Übergangsverwaltung integriert wurde, kontrollierten Gebieten im Gouvernement Aleppo kommt es weiterhin zu Übergriffen auf Zivilisten. Die SNA und die ihr nahestehenden Gruppierungen sind allerdings im Gouvernement al-Hasaka derzeit nicht aktiv oder in die operative Kontrolle involviert. Nach dem Scheitern des Integrationsabkommens zwischen der Übergangsregierung und den SDF vom März 2025 begannen Regierungstruppen mit dem Vormarsch auf kurdisch kontrollierte Gebiete. Nach einem Rückzug der SDF aus den Gebieten in Deir ez-Zour, ar-Raqqa und der Stadt Aleppo wurde neuerlich ein Waffenstillstands- und Integrationsabkommen geschlossen, das die Integration der SDF in die syrische Regierung und deren militärische Struktur bis Ende 2026 vorsieht. Die Kampfhandlungen im Nordosten Syriens sind seit etwa Februar 2026 eingestellt. Konkret der Beschwerdeführer wuchs in Syrien zunächst im Familienverband auf und lebte dort etwa die ersten XXXX Jahre seines Lebens. Er ist somit mit den Sprachen und Gepflogenheiten des Landes vertraut. Aufgrund seines Schulbesuchs kann er Arabisch lesen und schreiben, er spricht auch Kurdisch und hatte in der KRI Unterricht in dieser Sprache. Der Beschwerdeführer hat grundlegende Ortskenntnisse betreffend sein Heimatdorf. Er verfügt über keine Berufsausbildung, aber über Berufserfahrung in der Gastronomie. Der Beschwerdeführer ist jung, mobil und arbeitsfähig.Konkret der Beschwerdeführer wuchs in Syrien zunächst im Familienverband auf und lebte dort etwa die ersten römisch 40 Jahre seines Lebens. Er ist somit mit den Sprachen und Gepflogenheiten des Landes vertraut. Aufgrund seines Schulbesuchs kann er Arabisch lesen und schreiben, er spricht auch Kurdisch und hatte in der KRI Unterricht in dieser Sprache. Der Beschwerdeführer hat grundlegende Ortskenntnisse betreffend sein Heimatdorf. Er verfügt über keine Berufsausbildung, aber über Berufserfahrung in der Gastronomie. Der Beschwerdeführer ist jung, mobil und arbeitsfähig. In seinem Heimatdorf hat der Beschwerdeführer familiäre Anknüpfungspunkte, da dort seine Eltern, zwei Schwestern und sein jüngerer Bruder leben. Sein Vater verrichtet dort Gelegenheitsarbeiten als Handwerker. Die Familie lebt in Syrien in einem Eigentumshaus und wird derzeit von den Brüdern des Beschwerdeführers, die in Österreich bzw. in der KRI leben und jeweils erwerbstätig sind, finanziell unterstützt. Die wirtschaftliche Situation der Familienangehörigen in Syrien stellt sich als prekär, aber ausreichend gesichert dar. Der Beschwerdeführer könnte sich, unter allfälliger Hilfestellung durch seine Familie, eine Existenzgrundlage in Syrien aufbauen und bei einer Ansiedelung in seiner Heimatregion grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft, befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Es wäre dem Beschwerdeführer in Syrien möglich, einer Arbeit nachzugehen, ein Einkommen zu erzielen und sich zu erhalten. Im Falle einer freiwilligen Rückkehr kann er finanzielle Unterstützungsleistungen und Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen. Dem Beschwerdeführer kann bei einer Rückkehr nach Syrien die Provinz al-Hasaka über den internationalen Flughafen in Damaskus oder Aleppo sowie das Straßennetz sicher erreichen, ohne Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit befürchten zu müssen. Der Flughafen Damaskus hat seinen vollen Betrieb am 08.01.2025 wieder aufgenommen, der Flughafen Aleppo wird seit 06.05.2025 wieder international angeflogen. Zwei europäische Fluglinien bieten Flüge nach Damaskus an. Der Flughafen Qamishli wird von Russland als Militärstützpunkt genutzt und ist derzeit nicht aktiv. 1.4.
- Die Länderfeststellungen zur Lage in Syrien basieren auf nachstehenden Quellen: - Länderinformationen der Staatendokumentation Syrien, Version 13 vom 28.02.2026 (LIB), - EUAA Country Guidance Dezember 2025 (EUAA), - Staatendokumentation Research Paper: Syria: The Role of Family and Social Networks for Returning Syrian Refugees, Oktober 2025 (BFA) 1.4.2.
- Politische Lage Am 08.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Dies geschah nach einer Offensive der Opposition, die Städte wie Aleppo und Hama eroberte und zu einem Einmarsch in die Hauptstadt führte. Assad floh nach Russland, wo ihm Asyl gewährt wurde. Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen. Die Offensive gegen das Assad-Regime wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt, die ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet wurde und ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qa‘ida in Hay’at Tahrir ash-Sham änderte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes entstand zunächst ein Vakuum, jedoch funktionierten viele Ministerien und öffentliche Dienste innerhalb kurzer Zeit wieder und blieb die öffentliche Ordnung, wenn auch in fragiler Form, in den meisten städtischen Zentren weitgehend erhalten. Die neuen Machthaber sicherten sich Finanzierungszusagen aus den Golfstaaten und erreichten die Lockerung der Sanktionen sowie die Streichung der HTS von der Terrorliste der UN sowie der Streichung u.a. von ash-Shara‘ von der Sanktionsliste der EU (vgl. LIB S. 2 f. und 9).Am 08.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Dies geschah nach einer Offensive der Opposition, die Städte wie Aleppo und Hama eroberte und zu einem Einmarsch in die Hauptstadt führte. Assad floh nach Russland, wo ihm Asyl gewährt wurde. Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen. Die Offensive gegen das Assad-Regime wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt, die ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet wurde und ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qa‘ida in Hay’at Tahrir ash-Sham änderte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes entstand zunächst ein Vakuum, jedoch funktionierten viele Ministerien und öffentliche Dienste innerhalb kurzer Zeit wieder und blieb die öffentliche Ordnung, wenn auch in fragiler Form, in den meisten städtischen Zentren weitgehend erhalten. Die neuen Machthaber sicherten sich Finanzierungszusagen aus den Golfstaaten und erreichten die Lockerung der Sanktionen sowie die Streichung der HTS von der Terrorliste der UN sowie der Streichung u.a. von ash-Shara‘ von der Sanktionsliste der EU vergleiche LIB S. 2 f. und 9). Im Inland ist die Bilanz jedoch gemischter. Wichtige politische Prozesse in Syrien wurden initiiert, einschließlich der Bildung einer technokratischen Übergangsregierung, deren Mitglieder für fünf Jahre bestellt wurden und wovon die Hälfte der Ernannten in Verbindung zur HTS steht, und der Ausarbeitung einer vorläufigen Verfassung. Trotz kleiner Verbesserungen in der Grundversorgung wird die Vorgehensweise als undemokratisch kritisiert. Der Übergang führt zu einer Machtzentralisierung, während extreme Gruppen bestehen bleiben und die Wirtschaft leidet. Zwar haben die neuen Behörden davon abgesehen, eine islamistische Agenda durchzusetzen, wie manche befürchtet hatten, doch sind viele Syrer der Meinung, dass sie es nicht schaffen, eine inklusive politische Ordnung zu schaffen. Der Übergang hat zumindest bisher zu einer stetigen Zentralisierung der Macht innerhalb der ehemaligen HTS-Reihen geführt, während andere politische und soziale Komponenten nur begrenzt vertreten sind (vgl. LIB S. 4)Im Inland ist die Bilanz jedoch gemischter. Wichtige politische Prozesse in Syrien wurden initiiert, einschließlich der Bildung einer technokratischen Übergangsregierung, deren Mitglieder für fünf Jahre bestellt wurden und wovon die Hälfte der Ernannten in Verbindung zur HTS steht, und der Ausarbeitung einer vorläufigen Verfassung. Trotz kleiner Verbesserungen in der Grundversorgung wird die Vorgehensweise als undemokratisch kritisiert. Der Übergang führt zu einer Machtzentralisierung, während extreme Gruppen bestehen bleiben und die Wirtschaft leidet. Zwar haben die neuen Behörden davon abgesehen, eine islamistische Agenda durchzusetzen, wie manche befürchtet hatten, doch sind viele Syrer der Meinung, dass sie es nicht schaffen, eine inklusive politische Ordnung zu schaffen. Der Übergang hat zumindest bisher zu einer stetigen Zentralisierung der Macht innerhalb der ehemaligen HTS-Reihen geführt, während andere politische und soziale Komponenten nur begrenzt vertreten sind vergleiche LIB S. 4) Die meisten politischen Entscheidungen werden per Dekret und zunehmend von einer undurchsichtigen Clique von Loyalisten getroffen, die neue Regierungsorgane leiten. Personen, die mit den ehemaligen Netzwerken der HTS verbunden sind, haben die Kontrolle über die mächtigsten Ministerien – Inneres, Verteidigung, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Um diese Machtkonsolidierung noch zu verstärken, hat die Interimspräsidentschaft das Amt des Premierministers abgeschafft, mehrere Ministerien ohne öffentliche Beteiligung oder parlamentarische Debatte zusammengelegt oder abgeschafft und Mitglieder der Familie ash-Shara’ in wichtige wirtschaftliche und administrative Positionen berufen. Kurz- und mittelfristig läuft die politische Entwicklung auf ein autoritäres System hinaus, in dem die Macht weiterhin zentralisiert und monopolisiert ist. Die neue syrische Regierung ist zentralistisch, islamistisch und arabisch-nationalistisch und scheint sich Syrien nicht in Richtung Demokratie zu bewegen (vgl. LIB S. 5).Die meisten politischen Entscheidungen werden per Dekret und zunehmend von einer undurchsichtigen Clique von Loyalisten getroffen, die neue Regierungsorgane leiten. Personen, die mit den ehemaligen Netzwerken der HTS verbunden sind, haben die Kontrolle über die mächtigsten Ministerien – Inneres, Verteidigung, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Um diese Machtkonsolidierung noch zu verstärken, hat die Interimspräsidentschaft das Amt des Premierministers abgeschafft, mehrere Ministerien ohne öffentliche Beteiligung oder parlamentarische Debatte zusammengelegt oder abgeschafft und Mitglieder der Familie ash-Shara’ in wichtige wirtschaftliche und administrative Positionen berufen. Kurz- und mittelfristig läuft die politische Entwicklung auf ein autoritäres System hinaus, in dem die Macht weiterhin zentralisiert und monopolisiert ist. Die neue syrische Regierung ist zentralistisch, islamistisch und arabisch-nationalistisch und scheint sich Syrien nicht in Richtung Demokratie zu bewegen vergleiche LIB S. 5). Einen Monat nach dem Sturz des Assad-Regimes löste Interimspräsident ash-Shara' die Volksversammlung auf und begann am 13.06.2025 mit der Einrichtung eines neuen Gesetzgebungsorgans. Die neue Versammlung sollte ursprünglich 150 Mitglieder haben, wurde aber auf 210 erweitert. Im August 2025 wurde ein Wahlsystem eingeführt, wobei ash-Shara' lokale Komiteevorsitzende ernannte, die Wahlberechtigte bestimmten. Diese wählten zwei Drittel der Versammlung, während das restliche Drittel vom Präsidenten ernannt wurde. Der Wahlprozess war wenig transparent und anfällig für Manipulationen. Die Wahlen fanden am 05.10.2025 in allen Gouvernements außer in Suweida und den kurdischen Gebieten in ar-Raqqa und al-Hasaka statt. Viele Bürger konnten nicht wählen, da sie keine Ausweispapiere hatten. Obwohl 20 % der Wahlkollegien weiblich sein sollten, wurden nur wenige Frauen gewählt (vgl. LIB S. 5 f.).Einen Monat nach dem Sturz des Assad-Regimes löste Interimspräsident ash-Shara' die Volksversammlung auf und begann am 13.06.2025 mit der Einrichtung eines neuen Gesetzgebungsorgans. Die neue Versammlung sollte ursprünglich 150 Mitglieder haben, wurde aber auf 210 erweitert. Im August 2025 wurde ein Wahlsystem eingeführt, wobei ash-Shara' lokale Komiteevorsitzende ernannte, die Wahlberechtigte bestimmten. Diese wählten zwei Drittel der Versammlung, während das restliche Drittel vom Präsidenten ernannt wurde. Der Wahlprozess war wenig transparent und anfällig für Manipulationen. Die Wahlen fanden am 05.10.2025 in allen Gouvernements außer in Suweida und den kurdischen Gebieten in ar-Raqqa und al-Hasaka statt. Viele Bürger konnten nicht wählen, da sie keine Ausweispapiere hatten. Obwohl 20 % der Wahlkollegien weiblich sein sollten, wurden nur wenige Frauen gewählt vergleiche LIB S. 5 f.). Die Konferenz zum Nationalen Dialog fand am 25.02.2025 in Damaskus statt, aber viele Gruppen, wie die kurdische Verwaltung, waren nicht eingeladen. Die Konferenz erließ Empfehlungen, aber keine verbindlichen Entscheidungen. Am 02.03.2025 wurde ein siebenköpfiger Ausschuss gebildet, um eine Verfassungserklärung zu entwerfen, die am 13.03.2025 unterzeichnet wurde. Dieses Dokument sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor und legt die islamische Rechtslage als Hauptquelle der Gesetzgebung fest. Der Nationale Sicherheitsrat, der aus ash-Shara'-Getreuen besteht, wird als die tatsächliche Regierung betrachtet. Die temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten und es gibt keine Bestimmungen, welche seine Befugnisse einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache, was innerhalb Syriens viele Diskussion auslöste. Eine Überarbeitung der Verfassung, die aktuell nicht den Ansprüchen an einen freien und gerechten Staat genügt, ist nicht geplant (vgl. LIB S. 6 ff.).Die Konferenz zum Nationalen Dialog fand am 25.02.2025 in Damaskus statt, aber viele Gruppen, wie die kurdische Verwaltung, waren nicht eingeladen. Die Konferenz erließ Empfehlungen, aber keine verbindlichen Entscheidungen. Am 02.03.2025 wurde ein siebenköpfiger Ausschuss gebildet, um eine Verfassungserklärung zu entwerfen, die am 13.03.2025 unterzeichnet wurde. Dieses Dokument sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor und legt die islamische Rechtslage als Hauptquelle der Gesetzgebung fest. Der Nationale Sicherheitsrat, der aus ash-Shara'-Getreuen besteht, wird als die tatsächliche Regierung betrachtet. Die temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten und es gibt keine Bestimmungen, welche seine Befugnisse einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache, was innerhalb Syriens viele Diskussion auslöste. Eine Überarbeitung der Verfassung, die aktuell nicht den Ansprüchen an einen freien und gerechten Staat genügt, ist nicht geplant vergleiche LIB S. 6 ff.). Gewaltmonopol Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols stellt eine besonders große Herausforderung für die Übergangsregierung dar. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig. Das Regierungssystem kombiniert zentralisierte und lokalisierte Formen der Verwaltung und Sicherheitsgewährleistung. Die lokale Verwaltung in Syrien nimmt im Allgemeinen eine von zwei Formen an: Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Zeit des Regimes oder nach dem 08.12.2024 gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte (vgl. LIB S. 9).Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols stellt eine besonders große Herausforderung für die Übergangsregierung dar. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig. Das Regierungssystem kombiniert zentralisierte und lokalisierte Formen der Verwaltung und Sicherheitsgewährleistung. Die lokale Verwaltung in Syrien nimmt im Allgemeinen eine von zwei Formen an: Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Zeit des Regimes oder nach dem 08.12.2024 gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte vergleiche LIB S. 9). Die tatsächliche Fähigkeit der Übergangsregierung, die vollständige Kontrolle und Regierungsgewalt zu etablieren, ist begrenzt. Das Regime kontrolliert direkt etwa 50 % bis 60 % des Landes und wird sein Einfluss umso schwächer, je weiter man sich von Damaskus entfernt. In Syrien sollen noch mehr als 38 bewaffnete Gruppen aktiv sein (vgl. LIB S. 10).Die tatsächliche Fähigkeit der Übergangsregierung, die vollständige Kontrolle und Regierungsgewalt zu etablieren, ist begrenzt. Das Regime kontrolliert direkt etwa 50 % bis 60 % des Landes und wird sein Einfluss umso schwächer, je weiter man sich von Damaskus entfernt. In Syrien sollen noch mehr als 38 bewaffnete Gruppen aktiv sein vergleiche LIB S. 10). Die folgende Karte zeigt die einzelnen Einflussgebeite der jeweilgen Akteure mit Stand 17.2.2026 (Braun: Zentralregierung; Lila: Kontrolle der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF); Hell-Lila: durch die SDF verlorene Räume; Rot: Zellen von pro-Assad-Gruppierungen; Grün: Israelische Truppen; Orange: drusische bewaffnete Gruppierungen;): (vgl. LIB S. 10 f.).vergleiche LIB S. 10 f.). Nordsyrien Teile des Grenzgebiets im Norden Syriens werden von der Türkei besetzt, von türkischen Beamten verwaltet und wirtschaftlich von der türkischen Lira dominiert. Die Übergangsregierung hat ihre Autorität aufgrund der anhaltenden Präsenz ausländischer Streitkräfte und lokaler Milizen noch nicht vollständig auf die Gebiete Ra’s al’Ain und Tall Abyad ausgedehnt. Schätzungen zufolge sind etwa 10.000 türkische Soldaten in Nordsyrien stationiert. Unterdessen bleiben türkisch unterstützte Fraktionen wie die SNA aktiv, obwohl sich ihr rechtlicher Status nach den jüngsten politischen Entwicklungen nominell geändert hat (vgl. LIB S. 11).Teile des Grenzgebiets im Norden Syriens werden von der Türkei besetzt, von türkischen Beamten verwaltet und wirtschaftlich von der türkischen Lira dominiert. Die Übergangsregierung hat ihre Autorität aufgrund der anhaltenden Präsenz ausländischer Streitkräfte und lokaler Milizen noch nicht vollständig auf die Gebiete Ra’s al’Ain und Tall Abyad ausgedehnt. Schätzungen zufolge sind etwa 10.000 türkische Soldaten in Nordsyrien stationiert. Unterdessen bleiben türkisch unterstützte Fraktionen wie die SNA aktiv, obwohl sich ihr rechtlicher Status nach den jüngsten politischen Entwicklungen nominell geändert hat vergleiche LIB S. 11). Im Nordwesten Syriens sind in den Küstengebieten (Gouvernements Latakia und Tartus) sowie im westlichen Teil des Gouvernements Homs nach wie vor Anhänger des gestürzten Assad-Regimes präsent. Ein Führer der alawitischen Gemeinschaft erklärte, die Übergangsregierung bedrohe ihr Überleben, nachdem sunnitische Militante, die der Regierung nahestehen, dort im März 2025 Hunderte von Zivilisten massakriert hatten. In den Wüstengebieten der Gouvernements Homs, ar-Raqqa und Deir ez-Zour ist der IS weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, übt aber keine feste Gebietskontrolle aus (vgl. LIB S. 11).Im Nordwesten Syriens sind in den Küstengebieten (Gouvernements Latakia und Tartus) sowie im westlichen Teil des Gouvernements Homs nach wie vor Anhänger des gestürzten Assad-Regimes präsent. Ein Führer der alawitischen Gemeinschaft erklärte, die Übergangsregierung bedrohe ihr Überleben, nachdem sunnitische Militante, die der Regierung nahestehen, dort im März 2025 Hunderte von Zivilisten massakriert hatten. In den Wüstengebieten der Gouvernements Homs, ar-Raqqa und Deir ez-Zour ist der IS weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, übt aber keine feste Gebietskontrolle aus vergleiche LIB S. 11). Die Kurden im Nordosten Syriens lehnen die neue syrische Regierung ab. Die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) erklärt, dass die Regierung die Vielfalt des Landes nicht widerspiegele, und fühlt sich nicht an deren Entscheidungen gebunden. Obwohl ein Kurde im Kabinett ist, wurden keine Vertreter der DAANES berufen. Ein Integrationsabkommen zwischen SDF und Übergangsregierung vom März 2025 blieb erfolglos, im Jänner 2026 begannen die Regierungstruppen mit dem Vormarsch auf die Stellungen der SDF. Am 06.01.2026 rückten Regierungstruppen in Aleppo in mehrere Stadtteile vor, die von kurdischen Kräften kontrolliert wurden, und übernahmen ihre Autorität innerhalb von zwei Tagen durch, woraufhin die kurdischen Kämpfer ein von den USA vermitteltes Abkommen akzeptierten, sich in den Nordosten zurückzuziehen. Der syrische Präsident erkannte die Kurden offiziell als Staatsbürger an und gewährt ihnen Rechte, wie ihre Sprache zu sprechen, Nawroz wird künftig ein Nationalfeiertag in Syrien sei und staatenlosen Kurden wird die Staatsangehörigkeit gewährt. Die Erklärung über den Rückzug der SDF aus dem größten Teil des Gebiets am 17.01.2026 blieb hinter den Erwartungen der Übergangsregierung zurück, woraufhin die Regierung eine Offensive in die Gebiete der SDF startete. Dies führte zu einem raschen Zusammenbruch der SDF-Autorität in ar-Raqqa und Deir ez-Zour. Angesichts der Bedrohung stimmte der SDF-Führer am 18.01.2026 einem Waffenstillstands- und Integrationsabkommen zu, akzeptierte den Verlust von ar-Raqqa und Deir ez-Zour und verhandelte über das Gouvernement al-Hasaka. Am 30.01.2026 wurde eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten geschlossen, das die Integration der SDF in die syrische Regierung und deren militärische Struktur vorsieht (vgl. LIB S. 12 f.).Die Kurden im Nordosten Syriens lehnen die neue syrische Regierung ab. Die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) erklärt, dass die Regierung die Vielfalt des Landes nicht widerspiegele, und fühlt sich nicht an deren Entscheidungen gebunden. Obwohl ein Kurde im Kabinett ist, wurden keine Vertreter der DAANES berufen. Ein Integrationsabkommen zwischen SDF und Übergangsregierung vom März 2025 blieb erfolglos, im Jänner 2026 begannen die Regierungstruppen mit dem Vormarsch auf die Stellungen der SDF. Am 06.01.2026 rückten Regierungstruppen in Aleppo in mehrere Stadtteile vor, die von kurdischen Kräften kontrolliert wurden, und übernahmen ihre Autorität innerhalb von zwei Tagen durch, woraufhin die kurdischen Kämpfer ein von den USA vermitteltes Abkommen akzeptierten, sich in den Nordosten zurückzuziehen. Der syrische Präsident erkannte die Kurden offiziell als Staatsbürger an und gewährt ihnen Rechte, wie ihre Sprache zu sprechen, Nawroz wird künftig ein Nationalfeiertag in Syrien sei und staatenlosen Kurden wird die Staatsangehörigkeit gewährt. Die Erklärung über den Rückzug der SDF aus dem größten Teil des Gebiets am 17.01.2026 blieb hinter den Erwartungen der Übergangsregierung zurück, woraufhin die Regierung eine Offensive in die Gebiete der SDF startete. Dies führte zu einem raschen Zusammenbruch der SDF-Autorität in ar-Raqqa und Deir ez-Zour. Angesichts der Bedrohung stimmte der SDF-Führer am 18.01.2026 einem Waffenstillstands- und Integrationsabkommen zu, akzeptierte den Verlust von ar-Raqqa und Deir ez-Zour und verhandelte über das Gouvernement al-Hasaka. Am 30.01.2026 wurde eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten geschlossen, das die Integration der SDF in die syrische Regierung und deren militärische Struktur vorsieht vergleiche LIB S. 12 f.). Zudem sieht es die Rückgabe wichtiger Ressourcen wie Ölfelder an die Zentralregierung vor. Syrische Truppen übernehmen letztlich die Kontrolle über strategische Einrichtungen, während die Autonomie der kurdischen Verwaltung erheblich verringert wird. Die kurdische Polizei wird weiterhin in bestimmten Städten operieren, bevor sie in die staatliche Sicherheitsstruktur eingegliedert wird. Die kurdische Lokalpolizei (Asayesh) wird ihre Sicherheitsoperationen in den Städten al-Hasaka und Qamishli fortsetzen, bevor sie schließlich mit dem Innenministerium fusioniert. Syrische Regierungstruppen rückten am 02.02.2026 im Rahmen dieses Waffenstillstandsabkommens in die Stadt al-Hasaka ein und wurden auch in die ländliche Umgebung von Kobanê/Ain al-Arab entsandt. Anfang Februar kam es zu einer vollständigen Einstellung der Kampfhandlungen im Nordosten (vgl. LIB S. 13 f.).Zudem sieht es die Rückgabe wichtiger Ressourcen wie Ölfelder an die Zentralregierung vor. Syrische Truppen übernehmen letztlich die Kontrolle über strategische Einrichtungen, während die Autonomie der kurdischen Verwaltung erheblich verringert wird. Die kurdische Polizei wird weiterhin in bestimmten Städten operieren, bevor sie in die staatliche Sicherheitsstruktur eingegliedert wird. Die kurdische Lokalpolizei (Asayesh) wird ihre Sicherheitsoperationen in den Städten al-Hasaka und Qamishli fortsetzen, bevor sie schließlich mit dem Innenministerium fusioniert. Syrische Regierungstruppen rückten am 02.02.2026 im Rahmen dieses Waffenstillstandsabkommens in die Stadt al-Hasaka ein und wurden auch in die ländliche Umgebung von Kobanê/Ain al-Arab entsandt. Anfang Februar kam es zu einer vollständigen Einstellung der Kampfhandlungen im Nordosten vergleiche LIB S. 13 f.). Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Die Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES), die häufig als Rojava oder „Westkurdistan“ bezeichnet wird, wurde 2018 gegründet und entwickelte sich aus der Demokratischen Föderation Nordsyrien. Am 13.12.2023 wurde sie in die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) umbenannt. Diese Verwaltung umfasste mehrere Regionen und erkämpfte sich eine gewisse Autonomie vom Assad-Regime, unterstützt von den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF). Die DAANES hatte eigene Verwaltungsstrukturen und beschäftigte über 130.000 Mitarbeiter. Die Partei der Demokratischen Union (PYD) und der Kurdische Nationalrat vertreten unterschiedliche politische Ansätze, wobei die PYD Dezentralisierung innerhalb Syriens fordert. Am 26.04.2025 fand in Qamishli die erste kurdische Nationalkonferenz statt, auf welcher Mazloum ’Abdi die Anerkennung der kurdischen Regionen als eine einzige und einheitliche politische und administrative Einheit innerhalb eines föderalen Syriens, den Wiederaufbau der Infrastruktur der Regionen (wie im Rest Syriens) und eine gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen in den kurdischen Gebieten forderte. Die Reaktion von ash-Shara’ lautete, dass die Erklärungen der SDF-Führung, die Föderalismus und die Schaffung einer separaten Realität vor Ort fordern, dem Inhalt der Vereinbarung von März 2025 widersprechen und die Einheit und territoriale Integrität des Landes bedrohen. Er bezeichnete die Einheit von Syrien als Rote Linie. Anfang September 2025 kündigte die Autonome Verwaltung den Beginn der Vorbereitungen für die Durchführung von Kommunalwahlen in den von ihr kontrollierten Gebieten an, die mehrmals verschoben und deren Termine jedoch unbestimmt sind (LIB S. 21 ff.). Machtanspruch und territoriale Kontrolle Seit dem Beginn des Syrienkonflikts ist die Türkei in Nordsyrien aktiv und hat militärische Angriffe sowie Operationen wie Euphrat-Schild und Olivenzweig durchgeführt. Diese führten zur Kontrolle über wichtige Städte wie 'Afrin. Die Operation Friedensquelle hatte zum Ziel, kurdische Kräfte in der Nähe der türkischen Grenze zu vertreiben. Im Zuge der Operation Friedensquelle, die als Fortsetzung der Operation Olivenzweig angesehen wird, begangen die Türkei und die Türkei-nahen Milizen schweren Menschenrechtsverletzungen und wurden Hunderttausenden Kurden vertrieben. Artikel 5 des am 10.03.2025 unterzeichneten Abkommens zwischen den SDF und ash-Shara’ und garantiert die sichere Rückkehr aller vertriebenen Syrer in ihre Städte und Dörfer unter dem Schutz des syrischen Staates. Die Umsetzung dieser Rückkehr ist durch zahlreiche Herausforderungen behindert. ’Afrin steht weiterhin unter türkischer Besatzung, und die Region wird von undisziplinierten Gruppierungen beherrscht. Kräfte der SNA haben die Situation nach dem Sturz al-Assads genützt, um Territorium in Manbij von den SDF zu erobern (LIB S. 24 f.). Die nordöstliche Region Syriens ist ein Mosaik und besteht aus verschiedenen ethnischen Gruppen, darunter Araber, Kurden, Christliche assyrische und syrische Gemeinschaften sowie Turkmenen, Tscherkessen und Armenier. Diese mangelnde ethnische Homogenität erschwert die Verteidigung des kurdischen Rückzugsgebiets und erhöht das Risiko eines allgemeinen Bürgerkriegs zwischen Arabern und Kurden. Die Region Kobanê/Ain al-Arab ist vollständig kurdisch, aber von ihnen feindlich gesinnten Kräften umzingelt. Die Stadt und die Dörfer sind ohne Wasser und Strom, seit der Tishreen-Damm in den Händen der Regierungskräfte ist. Die DAANES verfolgte progressive Ziele, was zu Spannungen mit Arabern führt. Die Haltung der arabischen Stammeskämpfer, die lange Zeit einen bedeutenden Teil der SDF-Kräfte ausgemacht hatten, war ein entscheidender Faktor für den Zusammenbruch der Kontrolle der SDF in ar-Raqqa und Deir ez-Zour (vgl. LIB S. 25 f.).Die nordöstliche Region Syriens ist ein Mosaik und besteht aus verschiedenen ethnischen Gruppen, darunter Araber, Kurden, Christliche assyrische und syrische Gemeinschaften sowie Turkmenen, Tscherkessen und Armenier. Diese mangelnde ethnische Homogenität erschwert die Verteidigung des kurdischen Rückzugsgebiets und erhöht das Risiko eines allgemeinen Bürgerkriegs zwischen Arabern und Kurden. Die Region Kobanê/Ain al-Arab ist vollständig kurdisch, aber von ihnen feindlich gesinnten Kräften umzingelt. Die Stadt und die Dörfer sind ohne Wasser und Strom, seit der Tishreen-Damm in den Händen der Regierungskräfte ist. Die DAANES verfolgte progressive Ziele, was zu Spannungen mit Arabern führt. Die Haltung der arabischen Stammeskämpfer, die lange Zeit einen bedeutenden Teil der SDF-Kräfte ausgemacht hatten, war ein entscheidender Faktor für den Zusammenbruch der Kontrolle der SDF in ar-Raqqa und Deir ez-Zour vergleiche LIB S. 25 f.). Der zentrale Konflikt zwischen der DAANES und der syrischen Zentralregierung besteht darin, dass die Kurden ein zentral gelenktes Syrien ablehnen, während die Übergangsregierung Dezentralisierung ablehnt. Die SDF und die Übergangsregierung verhandeln seit Dezember 2024 über ein Abkommen zur Integration in ein geeintes Syrien. Am 10.03.2025 wurde ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens unterzeichnet, das die Gewährleistung der Rechte aller Syrer auf Vertretung und Beteiligung, einen Waffenstillstand in allen syrischen Gebieten und die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten Syriens vorsieht. Das Abkommen sieht auch vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung von Überbleibseln des Assad-Regimes und gegen Bedrohungen unterstützen und Aufrufe zur Teilung, Hassreden und Versuche, Zwietracht zu säen, zurückweisen werden. Im Mai 2025 zogen sich Teile der SDF aus den Aleppiner Stadtteilen Ashrafiyeh und Sheikh Maqsoud zurück, die kurdischen Verwaltungsbehörden blieben bestehen und die Sicherheit wurde von den Asayesh gewährleistet. Die Gespräche zwischen der DAANES und der Übergangsregierung gerieten ins Stocken und ein letzter Vermittlungsversich scheiterte nach dem Jahreswechsel
- Kurz darauf griff das syrische Militär gezielt die Stadtviertel in Aleppo an und die syrische Regierung übernahm schließlich die Kontrolle über diese. Berichten zufolge starben viele Menschen, und über 140.000 wurden vertrieben. Am 30.01.2026 erreichten die syrische Regierung und die SDF eine Waffenstillstandsvereinbarung und planten eine Integration der Sicherheitskräfte. Das Abkommen umfasst einen dauerhaften Waffenstillstand, den Rückzug beider Parteien aus größeren Städten und die Integration der SDF in die syrischen Ministerien. Auch die Übergabe strategischer Vermögenswerte und die Anerkennung kurdischer Bildungszeugnisse sind Teil der Vereinbarung. Das Lager al-Hol wurde am 20.01.2026 der syrischen Regierung übergeben. Die kurdische Lokalpolizei wird weiterhin Sicherheitsoperationen durchführen, bis sie fusioniert. Der Einfluss der kurdischen Verwaltung wird dadurch stark reduziert (vgl. LIB S. 26 ff.).Der zentrale Konflikt zwischen der DAANES und der syrischen Zentralregierung besteht darin, dass die Kurden ein zentral gelenktes Syrien ablehnen, während die Übergangsregierung Dezentralisierung ablehnt. Die SDF und die Übergangsregierung verhandeln seit Dezember 2024 über ein Abkommen zur Integration in ein geeintes Syrien. Am 10.03.2025 wurde ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens unterzeichnet, das die Gewährleistung der Rechte aller Syrer auf Vertretung und Beteiligung, einen Waffenstillstand in allen syrischen Gebieten und die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten Syriens vorsieht. Das Abkommen sieht auch vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung von Überbleibseln des Assad-Regimes und gegen Bedrohungen unterstützen und Aufrufe zur Teilung, Hassreden und Versuche, Zwietracht zu säen, zurückweisen werden. Im Mai 2025 zogen sich Teile der SDF aus den Aleppiner Stadtteilen Ashrafiyeh und Sheikh Maqsoud zurück, die kurdischen Verwaltungsbehörden blieben bestehen und die Sicherheit wurde von den Asayesh gewährleistet. Die Gespräche zwischen der DAANES und der Übergangsregierung gerieten ins Stocken und ein letzter Vermittlungsversich scheiterte nach dem Jahreswechsel
- Kurz darauf griff das syrische Militär gezielt die Stadtviertel in Aleppo an und die syrische Regierung übernahm schließlich die Kontrolle über diese. Berichten zufolge starben viele Menschen, und über 140.000 wurden vertrieben. Am 30.01.2026 erreichten die syrische Regierung und die SDF eine Waffenstillstandsvereinbarung und planten eine Integration der Sicherheitskräfte. Das Abkommen umfasst einen dauerhaften Waffenstillstand, den Rückzug beider Parteien aus größeren Städten und die Integration der SDF in die syrischen Ministerien. Auch die Übergabe strategischer Vermögenswerte und die Anerkennung kurdischer Bildungszeugnisse sind Teil der Vereinbarung. Das Lager al-Hol wurde am 20.01.2026 der syrischen Regierung übergeben. Die kurdische Lokalpolizei wird weiterhin Sicherheitsoperationen durchführen, bis sie fusioniert. Der Einfluss der kurdischen Verwaltung wird dadurch stark reduziert vergleiche LIB S. 26 ff.). Es bestehen weiterhin zahlreiche Herausforderungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Integration von Zehntausenden von Angehörigen der SDF-Streitkräfte, Sicherheitskräften und Zivilisten in den Staat und unter die Regierungsgewalt. Das Schicksal von Hunderten, wenn nicht Tausenden von Gefangenen, die von beiden Seiten festgehalten werden, muss geklärt werden, um zu verhindern, dass bereits bestehende Proteste in gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren. Die vollständige Integration wird bis weit ins Jahr 2026 hinein dauern. Russland unterhält weiterhin vereinzelte Stützpunkte und Stellungen in Syrien, darunter am Flughafen von Qamishli, welche seit Dezember 2024 verstärkt wurde, und versucht von dort aus Spaltungen innerhalb der SDF auszunutzen und eine Destabilisierung voranzutreiben (vgl. LIB S. 29).Es bestehen weiterhin zahlreiche Herausforderungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Integration von Zehntausenden von Angehörigen der SDF-Streitkräfte, Sicherheitskräften und Zivilisten in den Staat und unter die Regierungsgewalt. Das Schicksal von Hunderten, wenn nicht Tausenden von Gefangenen, die von beiden Seiten festgehalten werden, muss geklärt werden, um zu verhindern, dass bereits bestehende Proteste in gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren. Die vollständige Integration wird bis weit ins Jahr 2026 hinein dauern. Russland unterhält weiterhin vereinzelte Stützpunkte und Stellungen in Syrien, darunter am Flughafen von Qamishli, welche seit Dezember 2024 verstärkt wurde, und versucht von dort aus Spaltungen innerhalb der SDF auszunutzen und eine Destabilisierung voranzutreiben vergleiche LIB S. 29). Außenpolitische Lage Außenpolitisch ist die Übergangsregierung überaus aktiv und versucht, gute Beziehungen in alle Richtungen aufzubauen, insbesondere zur Türkei und den Golfstaaten, welche die Absicht bekundet haben, dem Land beim Wiederaufbau zu helfen. m August unterzeichnete die syrische Regierung eine Reihe von Investitionsabkommen im Gesamtwert von 14 Milliarden US-Dollar mit ausländischen Unternehmen, darunter viele aus den Golfstaaten und der Türkei. Mit Ausnahme von Ägypten und dem Irak, die der Regierung und ihrem Kurs weiterhin skeptisch gegenüberstehen, erkennen die meisten Staaten sie als legitimen Akteur an und vertiefen die Zusammenarbeit mit Syrien (vgl. LIB S. 32).Außenpolitisch ist die Übergangsregierung überaus aktiv und versucht, gute Beziehungen in alle Richtungen aufzubauen, insbesondere zur Türkei und den Golfstaaten, welche die Absicht bekundet haben, dem Land beim Wiederaufbau zu helfen. m August unterzeichnete die syrische Regierung eine Reihe von Investitionsabkommen im Gesamtwert von 14 Milliarden US-Dollar mit ausländischen Unternehmen, darunter viele aus den Golfstaaten und der Türkei. Mit Ausnahme von Ägypten und dem Irak, die der Regierung und ihrem Kurs weiterhin skeptisch gegenüberstehen, erkennen die meisten Staaten sie als legitimen Akteur an und vertiefen die Zusammenarbeit mit Syrien vergleiche LIB S. 32). Arabische Staaten Die Golfmonarchien, besonders Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, sind bestrebt, die territoriale Integrität Syriens zu sichern und ein Sicherheitsvakuum, das den Islamischen Staat begünstigen könnte, zu vermeiden. Sie unterstützen die Regierung von ash-Shara' durch wirtschaftliche Investitionen und Maßnahmen zur Infrastruktur (vgl. LIB S. 32 f.).Die Golfmonarchien, besonders Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, sind bestrebt, die territoriale Integrität Syriens zu sichern und ein Sicherheitsvakuum, das den Islamischen Staat begünstigen könnte, zu vermeiden. Sie unterstützen die Regierung von ash-Shara' durch wirtschaftliche Investitionen und Maßnahmen zur Infrastruktur vergleiche LIB S. 32 f.). Iran Der Iran war gezwungen, seine Streitkräfte aus Syrien abzuziehen, wodurch sein Einfluss in der Region geschwächt wurde. Die neue syrische Regierung hat den iranischen Einfluss durch die Auflösung von mit Iran verbundenen Milizen und Einschränkungen hinsichtlich der Sicherheitsinfrastruktur reduziert. Trotz dieser Rückschläge versucht Iran zusammen mit der Hizbollah, durch Unterstützung ethnischer Minderheiten und lokaler bewaffneter Gruppen, seinen Einfluss zurückzugewinnen und wirkt gegen die neue Regierung (vgl. LIB S. 33).Der Iran war gezwungen, seine Streitkräfte aus Syrien abzuziehen, wodurch sein Einfluss in der Region geschwächt wurde. Die neue syrische Regierung hat den iranischen Einfluss durch die Auflösung von mit Iran verbundenen Milizen und Einschränkungen hinsichtlich der Sicherheitsinfrastruktur reduziert. Trotz dieser Rückschläge versucht Iran zusammen mit der Hizbollah, durch Unterstützung ethnischer Minderheiten und lokaler bewaffneter Gruppen, seinen Einfluss zurückzugewinnen und wirkt gegen die neue Regierung vergleiche LIB S. 33). Israel Israel unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien und annektierte 1981 einseitig die Golanhöhen – ein Schritt, der international nicht anerkannt wird. Nach dem Scheitern des Rückzugsabkommens von 1974 infolge der Machtübernahme durch Rebellen führt Israel weiterhin Militäroperationen in Syrien durch, betonte aber gleichzeitig, nicht in Richtung Damaskus vorzurücken. Im April 2025 begannen direkte Gespräche zwischen Israel und Syrien über ein mögliche Sicherheitsabkommen, zu dessen wichtigsten Elementen gehören der Rückzug Israels auf die Trennungslinien von 1974 und die Forderung nach einer Entmilitarisierung Süd-Syriens im Gegenzug für die Verpflichtung Syriens, die Ruhe entlang der Grenze aufrechtzuerhalten, Versuchen der von Iran angeführten „Achse des Widerstands“ entgegenzuwirken, sich wieder zu etablieren und die Sicherheit der Drusen zu gewährleisten. Berichten zufolge sind die Verhandlungen jedoch aufgrund tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien ins Stocken geraten. Hauptknackpunkt bleibt der Abzug Israels aus syrischem Territorium. Die anhaltenden israelischen Militäraktionen in Syrien lassen jedoch Zweifel an einer raschen Lösung aufkommen (vgl. LIB S. 34).Israel unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien und annektierte 1981 einseitig die Golanhöhen – ein Schritt, der international nicht anerkannt wird. Nach dem Scheitern des Rückzugsabkommens von 1974 infolge der Machtübernahme durch Rebellen führt Israel weiterhin Militäroperationen in Syrien durch, betonte aber gleichzeitig, nicht in Richtung Damaskus vorzurücken. Im April 2025 begannen direkte Gespräche zwischen Israel und Syrien über ein mögliche Sicherheitsabkommen, zu dessen wichtigsten Elementen gehören der Rückzug Israels auf die Trennungslinien von 1974 und die Forderung nach einer Entmilitarisierung Süd-Syriens im Gegenzug für die Verpflichtung Syriens, die Ruhe entlang der Grenze aufrechtzuerhalten, Versuchen der von Iran angeführten „Achse des Widerstands“ entgegenzuwirken, sich wieder zu etablieren und die Sicherheit der Drusen zu gewährleisten. Berichten zufolge sind die Verhandlungen jedoch aufgrund tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien ins Stocken geraten. Hauptknackpunkt bleibt der Abzug Israels aus syrischem Territorium. Die anhaltenden israelischen Militäraktionen in Syrien lassen jedoch Zweifel an einer raschen Lösung aufkommen vergleiche LIB S. 34). Russland Russland war lange ein zentraler Akteur in Syrien und hat sich nunmehr weitgehend zurückgezogen, behält jedoch isolierte Einflussbereiche, insbesondere zur Unterstützung der Überreste des Regimes und als Druckmittel gegen die neue Regierung in Damaskus. Während die militärische Präsenz in Ost- und Zentralsyrien verringert wurde, bleibt Russland strategisch an Orten wie Hmeimim und Tartus aktiv. Zudem versucht Russland, seinen Einfluss durch alternative Mittel wie die Bereitstellung von gedrucktem Geld und den Aufbau persönlicher Netzwerke zu sichern. Ash-Shara' sieht Russland als legitimen Partner zur Stabilisierung Syriens. Russland ist bestrebt, zumindest einen Teil seiner Investitionen in dem Land zu erhalten und begrenzte Präsenz und Einfluss aufrechtzuerhalten. Parallel dazu wird die Möglichkeit geprüft, russische Polizeikräfte im Süden Syriens zu stationieren, ähnlich wie in früheren Vereinbarungen, um die Ordnung durchzusetzen und mögliche Reibungen mit Israel zu verringern (vgl. LIB S. 34 f.).Russland war lange ein zentraler Akteur in Syrien und hat sich nunmehr weitgehend zurückgezogen, behält jedoch isolierte Einflussbereiche, insbesondere zur Unterstützung der Überreste des Regimes und als Druckmittel gegen die neue Regierung in Damaskus. Während die militärische Präsenz in Ost- und Zentralsyrien verringert wurde, bleibt Russland strategisch an Orten wie Hmeimim und Tartus aktiv. Zudem versucht Russland, seinen Einfluss durch alternative Mittel wie die Bereitstellung von gedrucktem Geld und den Aufbau persönlicher Netzwerke zu sichern. Ash-Shara' sieht Russland als legitimen Partner zur Stabilisierung Syriens. Russland ist bestrebt, zumindest einen Teil seiner Investitionen in dem Land zu erhalten und begrenzte Präsenz und Einfluss aufrechtzuerhalten. Parallel dazu wird die Möglichkeit geprüft, russische Polizeikräfte im Süden Syriens zu stationieren, ähnlich wie in früheren Vereinbarungen, um die Ordnung durchzusetzen und mögliche Reibungen mit Israel zu verringern vergleiche LIB S. 34 f.). Türkei Die Türkei hat die HTS jahrelang unterstützt ist zu einem wichtigen Akteur in der Gestaltung der Lage in Syrien geworden. Seit dem Sturz von Assad ist die Türkei bestrebt, ihren Einfluss zu festigen, und ist die große Gewinnerin des Machtwechsels in Syrien. Teile der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) werden in die syrische Armee integriert. Die Regierung in Damaskus, die von türkischer militärischer, wirtschaftlicher und logistischer Hilfe profitierte, versucht mittlerweile, ihre Abhängigkeit von der Türkei – beim Aufbau von Streitkräften, der Lieferung von Ausrüstung, Investitionen in die Infrastruktur und der Beteiligung türkischer Unternehmen an Wiederaufbauprojekten – durch Bemühungen um den Aufbau von Beziehungen zu weiteren Akteuren auszugleichen, um eine vollständige Abhängigkeit zu vermeiden. Der türkische Präsident Erdoğan betrachtet die DAANES als „Terrorstaat“ und setzt zur Durchsetzung der eigenen Interessen seit Jahren auf militärischen Druck. Es wird allgemein angenommen, dass die Türkei bei den Militäroperationen erheblich logistische Unterstützung geleistet hat. Außerdem gibt es Spannungen mit Israel, da die Türkei befürchtet, dass Israel Expansionspläne im Süden Syriens verfolgt. Israel hat türkische Stützpunktpläne angegriffen, um eine militärische Präsenz der Türkei in der Nähe der Grenze zu verhindern (vgl. LIB S. 35 f.).Die Türkei hat die HTS jahrelang unterstützt ist zu einem wichtigen Akteur in der Gestaltung der Lage in Syrien geworden. Seit dem Sturz von Assad ist die Türkei bestrebt, ihren Einfluss zu festigen, und ist die große Gewinnerin des Machtwechsels in Syrien. Teile der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) werden in die syrische Armee integriert. Die Regierung in Damaskus, die von türkischer militärischer, wirtschaftlicher und logistischer Hilfe profitierte, versucht mittlerweile, ihre Abhängigkeit von der Türkei – beim Aufbau von Streitkräften, der Lieferung von Ausrüstung, Investitionen in die Infrastruktur und der Beteiligung türkischer Unternehmen an Wiederaufbauprojekten – durch Bemühungen um den Aufbau von Beziehungen zu weiteren Akteuren auszugleichen, um eine vollständige Abhängigkeit zu vermeiden. Der türkische Präsident Erdoğan betrachtet die DAANES als „Terrorstaat“ und setzt zur Durchsetzung der eigenen Interessen seit Jahren auf militärischen Druck. Es wird allgemein angenommen, dass die Türkei bei den Militäroperationen erheblich logistische Unterstützung geleistet hat. Außerdem gibt es Spannungen mit Israel, da die Türkei befürchtet, dass Israel Expansionspläne im Süden Syriens verfolgt. Israel hat türkische Stützpunktpläne angegriffen, um eine militärische Präsenz der Türkei in der Nähe der Grenze zu verhindern vergleiche LIB S. 35 f.). USA und internationale Koalition Unter der Trump-Regierung verbesserten sich die Beziehungen zwischen Washington und Damaskus erheblich. Ash-Shara', ehemals als Terrorist eingestuft, besuchte im November 2025 das Weiße Haus, und Syrien trat der Anti-IS-Koalition bei. Dieses Treffen war ein bedeutender Schritt zur Aufhebung der Sanktionen des Caesar-Acts. Die USA ändern ihre Haltung gegenüber Damaskus und betrachten es als künftig verlässlichen Partner, während die Rolle der SDF als Hauptakteur im Anti-IS-Kampf schwindet, da die syrische Regierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten sei. Trotz langjähriger US-Unterstützung für die SDF plant die Regierung einen Rückzug der US-Truppen aus Syrien, was zu einer Kontrolle der syrischen Armee über die Basis at-Tanf führte, ehemalige US-Operationen (vgl. LIB S. 36 f.).Unter der Trump-Regierung verbesserten sich die Beziehungen zwischen Washington und Damaskus erheblich. Ash-Shara', ehemals als Terrorist eingestuft, besuchte im November 2025 das Weiße Haus, und Syrien trat der Anti-IS-Koalition bei. Dieses Treffen war ein bedeutender Schritt zur Aufhebung der Sanktionen des Caesar-Acts. Die USA ändern ihre Haltung gegenüber Damaskus und betrachten es als künftig verlässlichen Partner, während die Rolle der SDF als Hauptakteur im Anti-IS-Kampf schwindet, da die syrische Regierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten sei. Trotz langjähriger US-Unterstützung für die SDF plant die Regierung einen Rückzug der US-Truppen aus Syrien, was zu einer Kontrolle der syrischen Armee über die Basis at-Tanf führte, ehemalige US-Operationen vergleiche LIB S. 36 f.). 1.4.2.
- Sicherheitslage Die Auswirkungen von über einem Jahrzehnt internationalisierten Bürgerkriegs prägen die Sicherheit, die Politik und die humanitäre Lage. Die Übergangsphase nach Präsident Bashar al-Assad war turbulent und von wiederkehrender sektiererischer Gewalt geprägt. Ahmad ash-Shara' hat gewaltsame Ausschreitungen und den Rückfall in einen weiteren Bürgerkrieg so weit vermieden, dennoch sind sektiererische Gewalt und die Ausgrenzung von Minderheiten sowie Frauen große Herausforderungen. Die humanitäre Krise, eine Binnenflüchtlingskrise und die Zerstörung kritischer Infrastrukturen belasten das Land zusätzlich. Gewaltsame Konflikte entstehen oft lokal, wobei verschiedene Gruppen aufeinandertreffen. Die Sicherheitslage ist zunehmend schwierig, mit einer steigenden Anzahl islamistischer Angriffe und Selbstjustiz. In der Zeit zwischen dem 08.12.2024 und dem 08.11.2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) eine dramatische Eskalation der Gewalt und der Verstöße in allen Einflusszonen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, Folter, wahllose Schüsse, bewaffnete Angriffe und Sprengstoffanschläge. SOHR dokumentierte in diesem Zeitraum über 11.000 Todesfälle, während andere Quellen einen Rückgang der Gewalt im Verlauf des Jahres 2025 berichten. Obwohl die Kämpfe an Intensität abgenommen haben, bleibt die Situation fragil und instabil, während sich Syrien langsam zu stabilisieren scheint (vgl. LIB S. 39 f.).Die Auswirkungen von über einem Jahrzehnt internationalisierten Bürgerkriegs prägen die Sicherheit, die Politik und die humanitäre Lage. Die Übergangsphase nach Präsident Bashar al-Assad war turbulent und von wiederkehrender sektiererischer Gewalt geprägt. Ahmad ash-Shara' hat gewaltsame Ausschreitungen und den Rückfall in einen weiteren Bürgerkrieg so weit vermieden, dennoch sind sektiererische Gewalt und die Ausgrenzung von Minderheiten sowie Frauen große Herausforderungen. Die humanitäre Krise, eine Binnenflüchtlingskrise und die Zerstörung kritischer Infrastrukturen belasten das Land zusätzlich. Gewaltsame Konflikte entstehen oft lokal, wobei verschiedene Gruppen aufeinandertreffen. Die Sicherheitslage ist zunehmend schwierig, mit einer steigenden Anzahl islamistischer Angriffe und Selbstjustiz. In der Zeit zwischen dem 08.12.2024 und dem 08.11.2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) eine dramatische Eskalation der Gewalt und der Verstöße in allen Einflusszonen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, Folter, wahllose Schüsse, bewaffnete Angriffe und Sprengstoffanschläge. SOHR dokumentierte in diesem Zeitraum über 11.000 Todesfälle, während andere Quellen einen Rückgang der Gewalt im Verlauf des Jahres 2025 berichten. Obwohl die Kämpfe an Intensität abgenommen haben, bleibt die Situation fragil und instabil, während sich Syrien langsam zu stabilisieren scheint vergleiche LIB S. 39 f.). In fünf der letzten acht Wochen des Jahres 2025 wurden landesweit weniger als 20 Menschen getötet. Ungeachtet des vorübergehenden Anstiegs im Jänner 2026 hat die Gewalt seitdem weiter abgenommen, mit einem wöchentlichen Durchschnitt von elf Todesfällen im ganzen Land. Die Gewalt gegen Zivilisten schwankte durchgehend zwischen 200 und 350 Vorfällen pro Monat, was auf eine anhaltende lokale Instabilität hindeutete, auch wenn die groß angelegten Auseinandersetzungen nachließen. Auch kämpferische Auseinandersetzungen wurden seltener. Trotz einer Reduktion der gemeldeten Vorfälle und einem Rückgang der Gewalt bleibt die Spannung zwischen den Gemeinschaften aufgrund von Jahren des Konflikts hoch. Nach dem Sturz des Regimes im Dezember 2024 wurde die Sicherheitslage durch die Freilassung von Gefangenen, darunter Verurteilte für schwere Straftaten, kompliziert. In den ersten neun Monaten nach diesem Wechsel stiegen Attentate und politisch sowie konfessionell motivierte Massaker an, was die Bemühungen um einen modernen demokratischen Staat untergräbt. Zudem wird von Folter in den Gefängnissen der neuen syrischen Regierung berichtet (vgl. LBIB S. 40 f.).In fünf der letzten acht Wochen des Jahres 2025 wurden landesweit weniger als 20 Menschen getötet. Ungeachtet des vorübergehenden Anstiegs im Jänner 2026 hat die Gewalt seitdem weiter abgenommen, mit einem wöchentlichen Durchschnitt von elf Todesfällen im ganzen Land. Die Gewalt gegen Zivilisten schwankte durchgehend zwischen 200 und 350 Vorfällen pro Monat, was auf eine anhaltende lokale Instabilität hindeutete, auch wenn die groß angelegten Auseinandersetzungen nachließen. Auch kämpferische Auseinandersetzungen wurden seltener. Trotz einer Reduktion der gemeldeten Vorfälle und einem Rückgang der Gewalt bleibt die Spannung zwischen den Gemeinschaften aufgrund von Jahren des Konflikts hoch. Nach dem Sturz des Regimes im Dezember 2024 wurde die Sicherheitslage durch die Freilassung von Gefangenen, darunter Verurteilte für schwere Straftaten, kompliziert. In den ersten neun Monaten nach diesem Wechsel stiegen Attentate und politisch sowie konfessionell motivierte Massaker an, was die Bemühungen um einen modernen demokratischen Staat untergräbt. Zudem wird von Folter in den Gefängnissen der neuen syrischen Regierung berichtet vergleiche LBIB S. 40 f.). Gewaltmonopol Nach dem Sturz al-Assads stellte die HTS rasch die Sicherheit in Damaskus wieder her, hatte jedoch Schwierigkeiten durch Überlastung und Disziplinprobleme. Ihre Truppenzahl wuchs dank einer Rekrutierungskampagne, aber ein Beamter wies darauf hin, dass die Truppe noch verdreifacht werden müsse. Monatelang herrschte in Syrien eine teilweise zersplitterte und chaotische Lage in der Militär- und Sicherheitsverwaltung. Unter dem Dach der Allgemeinen Sicherheit und des Verteidigungsministeriums operierende Gruppierungen und verbündete Fraktionen haben weitreichende Menschenrechtsverletzungen begangen. In einigen Fällen wurden Massaker, außergerichtliche Tötungen und Entführungen häufig von unbekannten Gruppierungen durchgeführt, die sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben. Das Fehlen einer einheitlichen Befehls- und Kontrollstruktur in diesem System zeigte sich im März 2025, als regierungsfreundliche Gruppen auf einen kleinen Aufstand der Opposition an der Küste mit sektiererischen Massakern reagierten, die sich gegen die Alawiten in Latakia und Tartus richteten und von Dorf zu Dorf durchgeführt wurden. Auch die Konflikte in Suweida im Juli 2025 verdeutlichen die Unfähigkeit Damaskus’, seine Autorität durchzusetzen, die zu einem lokalen Machtvakuum führte, das bald von sektiererischen Milizen gefüllt wurde. Während die Auslöser dieser Gewaltausbrüche unterschiedlich waren, waren Mängel im Sicherheitsansatz der Regierung ein durchgängiges Thema. Sobald die Behörden in den Konflikt eingriffen, setzten sie übertriebene Gewalt ein, und die von ihnen entsandten Truppen waren oft undiszipliniert. Versuche, Verstöße einzudämmen, erwiesen sich als unzureichend. Sicherheitsvorfälle Ende 2025 sind Symptom einer fragilen (sicherheits--politischen Struktur. Der Staat unternimmt Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, u.a. durch verstärkte Rekrutierung und Kontrolle über militärische Einheiten, während problematische Gruppen abgezogen wurden. So gehen die Gehälter der (ehemaligen) SNA, die zuvor direkt von der Türkei gezahlt wurden, direkt an das Verteidigungsministerium und von diesem ausgezahlt. Tagsüber behält die syrische Übergangsregierung weitgehend die Kontrolle, nachts nimmt die Unsicherheit jedoch zu. Der Schlüssel, um die Voraussetzungen für eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, wird in der Elektrizität gesehen, da in der Nacht ganze Gegenden in völliger Dunkelheit liegen. Zudem ist das Vorliegen von ausreichenden Lebensbedingungen an Elektrizität gekoppelt, da die Energieversorgung für Kochen, Heizen, Transport usw. notwendig ist (vgl. LIB S. 41 ff.).Nach dem Sturz al-Assads stellte die HTS rasch die Sicherheit in Damaskus wieder her, hatte jedoch Schwierigkeiten durch Überlastung und Disziplinprobleme. Ihre Truppenzahl wuchs dank einer Rekrutierungskampagne, aber ein Beamter wies darauf hin, dass die Truppe noch verdreifacht werden müsse. Monatelang herrschte in Syrien eine teilweise zersplitterte und chaotische Lage in der Militär- und Sicherheitsverwaltung. Unter dem Dach der Allgemeinen Sicherheit und des Verteidigungsministeriums operierende Gruppierungen und verbündete Fraktionen haben weitreichende Menschenrechtsverletzungen begangen. In einigen Fällen wurden Massaker, außergerichtliche Tötungen und Entführungen häufig von unbekannten Gruppierungen durchgeführt, die sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben. Das Fehlen einer einheitlichen Befehls- und Kontrollstruktur in diesem System zeigte sich im März 2025, als regierungsfreundliche Gruppen auf einen kleinen Aufstand der Opposition an der Küste mit sektiererischen Massakern reagierten, die sich gegen die Alawiten in Latakia und Tartus richteten und von Dorf zu Dorf durchgeführt wurden. Auch die Konflikte in Suweida im Juli 2025 verdeutlichen die Unfähigkeit Damaskus’, seine Autorität durchzusetzen, die zu einem lokalen Machtvakuum führte, das bald von sektiererischen Milizen gefüllt wurde. Während die Auslöser dieser Gewaltausbrüche unterschiedlich waren, waren Mängel im Sicherheitsansatz der Regierung ein durchgängiges Thema. Sobald die Behörden in den Konflikt eingriffen, setzten sie übertriebene Gewalt ein, und die von ihnen entsandten Truppen waren oft undiszipliniert. Versuche, Verstöße einzudämmen, erwiesen sich als unzureichend. Sicherheitsvorfälle Ende 2025 sind Symptom einer fragilen (sicherheits--politischen Struktur. Der Staat unternimmt Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, u.a. durch verstärkte Rekrutierung und Kontrolle über militärische Einheiten, während problematische Gruppen abgezogen wurden. So gehen die Gehälter der (ehemaligen) SNA, die zuvor direkt von der Türkei gezahlt wurden, direkt an das Verteidigungsministerium und von diesem ausgezahlt. Tagsüber behält die syrische Übergangsregierung weitgehend die Kontrolle, nachts nimmt die Unsicherheit jedoch zu. Der Schlüssel, um die Voraussetzungen für eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, wird in der Elektrizität gesehen, da in der Nacht ganze Gegenden in völliger Dunkelheit liegen. Zudem ist das Vorliegen von ausreichenden Lebensbedingungen an Elektrizität gekoppelt, da die Energieversorgung für Kochen, Heizen, Transport usw. notwendig ist vergleiche LIB S. 41 ff.). Selbstjustiz Die Sicherheitslücken in Syrien, die 2025 zu Gewaltausbrüchen führten, weisen auf ernsthafte Probleme hin, die das Ziel der Wiedereingliederung Syriens unter zentraler Herrschaft gefährden. Selbstjustiz und Rachemorde waren bis Ende 2025 vorherrschend, insbesondere gegen Personen, die mit dem al-Assad-Regime in Verbindung standen. Die höchste Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Personen, die mit dem Regime von al-Assad in Verbindung stehen, wurde im Gouvernement Homs verzeichnet. Die Täter stammten überwiegend aus lokalen Gruppierungen, die mit dem syrischen Verteidigungsministerium verbunden sind. Eine ähnliche Situation besteht in den Gouvernements Hama und Aleppo sowie allgemein in den ländlichen Gebieten von Latakia. Im Gegensatz dazu sind solche Fälle in der Region Idlib weniger häufig. In Zentral-, Nord- und Westsyrien handelte es sich bei diesen Vorfällen überwiegend um Vergeltungsmaßnahmen. Nur in einer geringeren Anzahl von Fällen war ein diskriminierender oder religiöser Hintergrund erkennbar. Nach einem Anstieg solcher Gewalttaten im Jahr 2025 sank die Zahl der Selbstjustizmorde durch Maßnahmen des Innenministeriums erheblich, einschließlich der Festnahme von Tätern und der Erlassung einer Fatwa, die Rachemorde verbietet (vgl. LIB S. 43 f.).Die Sicherheitslücken in Syrien, die 2025 zu Gewaltausbrüchen führten, weisen auf ernsthafte Probleme hin, die das Ziel der Wiedereingliederung Syriens unter zentraler Herrschaft gefährden. Selbstjustiz und Rachemorde waren bis Ende 2025 vorherrschend, insbesondere gegen Personen, die mit dem al-Assad-Regime in Verbindung standen. Die höchste Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Personen, die mit dem Regime von al-Assad in Verbindung stehen, wurde im Gouvernement Homs verzeichnet. Die Täter stammten überwiegend aus lokalen Gruppierungen, die mit dem syrischen Verteidigungsministerium verbunden sind. Eine ähnliche Situation besteht in den Gouvernements Hama und Aleppo sowie allgemein in den ländlichen Gebieten von Latakia. Im Gegensatz dazu sind solche Fälle in der Region Idlib weniger häufig. In Zentral-, Nord- und Westsyrien handelte es sich bei diesen Vorfällen überwiegend um Vergeltungsmaßnahmen. Nur in einer geringeren Anzahl von Fällen war ein diskriminierender oder religiöser Hintergrund erkennbar. Nach einem Anstieg solcher Gewalttaten im Jahr 2025 sank die Zahl der Selbstjustizmorde durch Maßnahmen des Innenministeriums erheblich, einschließlich der Festnahme von Tätern und der Erlassung einer Fatwa, die Rachemorde verbietet vergleiche LIB S. 43 f.). Kampfmittelreste und Blindgänger Während des mehr als 13 Jahre andauernden Bürgerkriegs in Syrien wurden Schätzungen zufolge landesweit mehr als zehn Millionen Sprengkörper eingesetzt, in der Regel explodieren 30 % der eingesetzten Munition nicht, woraus eine hohe Kontaminierung mit Blindgängern resultiert. Die Kampfmittelreste werden hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilt, nämlich erstens Blindgänger wie Streubomben, Mörsergranaten und Granaten, diese sind in der Regel über der Erde und daher sichtbar. Die zweite Kategorie, nämlich Landminen, stellen die größte Herausforderung dar, die hunderttausendfach hauptsächlich auf Ackerland vergraben sind. Durch den Sturz des Assad-Regimes wurden zahlreiche militärische Einrichtungen und Waffenlager mit ungenutzter Munition aufgegeben und unbewacht zurückgelassen, was die Bedrohung noch verschärft. Im Jahr 2025 kam es in ganz Syrien zu einer erheblichen Anzahl von zivilen Opfern durch die Explosion von Munitionen. In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen. Besonders stark kontaminierte Bereiche sind ländliche und halburbanisierte Gebiete wie ländliches Damaskus und Deir ez-Zour, wo ein Viertel der Sprengkörperunfälle stattfindet. Die meisten Opfer von Landminen werden in der Wüste getötet, die sich über einen großen Teil der Gouvernements Deir ez-Zour, ar-Raqqa, Homs und Hama erstreckt. Eine große Anzahl wurde auf landwirtschaftlichen Flächen getötet, insbesondere in den Gouvernements Idlib, Aleppo und Hama. Eine geringere Anzahl wurde in den Waldgebieten getötet, die über das gesamte Gouvernement Latakia verstreut sind. Andere wurden durch Landminen in unbewohnten Häusern oder in der Nähe von Erdwällen usw., auf der Fahrt auf den Straßen, beim Hüten von Vieh, Trüffelsuchen ind er Wüste oder Brennholzsammeln im Wald getötet. Das Verletzungs- und Todesrisiko wurde durch die großen Bevölkerungsbewegungen und der Rückkehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erhöht. Vom 08.12.2024 bis zum 13.08.2025 wurden 584 Zivilisten durch Kampfmittelrückstände getötet, während 620 weitere Personen verletzt wurden. Zwischen Jänner und September 2025 wurden in Syrien jede Woche 15 Menschen durch nicht explodierte Kampfmittel getötet. Von September bis Ende 2025 ging die Anzahl um 73 % auf vier Todesfälle pro Woche zurück. Zwar wurden in den letzten Monaten Zehntausende Landminen und andere Munition entfernt, doch ist dieser starke Rückgang der Vorfälle und -Opfer in erster Linie das Ergebnis intensiver Bemühungen des syrischen Verteidigungs- und Notfallministeriums, die von Kampfmittelrückständen betroffenen Gebiete zu kartieren und die Bevölkerung aufzuklären, damit sie diese meidet (vgl. LIB S. 44 f.).In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen. Besonders stark kontaminierte Bereiche sind ländliche und halburbanisierte Gebiete wie ländliches Damaskus und Deir ez-Zour, wo ein Viertel der Sprengkörperunfälle stattfindet. Die meisten Opfer von Landminen werden in der Wüste getötet, die sich über einen großen Teil der Gouvernements Deir ez-Zour, ar-Raqqa, Homs und Hama erstreckt. Eine große Anzahl wurde auf landwirtschaftlichen Flächen getötet, insbesondere in den Gouvernements Idlib, Aleppo und Hama. Eine geringere Anzahl wurde in den Waldgebieten getötet, die über das gesamte Gouvernement Latakia verstreut sind. Andere wurden durch Landminen in unbewohnten Häusern oder in der Nähe von Erdwällen usw., auf der Fahrt auf den Straßen, beim Hüten von Vieh, Trüffelsuchen ind er Wüste oder Brennholzsammeln im Wald getötet. Das Verletzungs- und Todesrisiko wurde durch die großen Bevölkerungsbewegungen und der Rückkehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erhöht. Vom 08.12.2024 bis zum 13.08.2025 wurden 584 Zivilisten durch Kampfmittelrückstände getötet, während 620 weitere Personen verletzt wurden. Zwischen Jänner und September 2025 wurden in Syrien jede Woche 15 Menschen durch nicht explodierte Kampfmittel getötet. Von September bis Ende 2025 ging die Anzahl um 73 % auf vier Todesfälle pro Woche zurück. Zwar wurden in den letzten Monaten Zehntausende Landminen und andere Munition entfernt, doch ist dieser starke Rückgang der Vorfälle und -Opfer in erster Linie das Ergebnis intensiver Bemühungen des syrischen Verteidigungs- und Notfallministeriums, die von Kampfmittelrückständen betroffenen Gebiete zu kartieren und die Bevölkerung aufzuklären, damit sie diese meidet vergleiche LIB S. 44 f.). Der Islamische Staat (IS) Der sogenannte „Islamische Staat“, als negativ konnotierte Fremdbezeichnung wird „Daesh“ verwendet, wendet seit seiner Niederlage im Jahr 2019 Guerillataktiken an und stützt sich auf Attentate und schnelle Blitzangriffe, um seine Struktur und seinen territorialen Einfluss wiederaufzubauen. Die Aktivitäten der IS-Schläferzellen konzentrieren sich in erster Linie auf die syrische Wüste, insbesondere auf die Gebiete um ar-Raqqa und Deir ez-Zour, auch in Damaskus, Idlib und Homs wurden Anschläge verübt und hat der IS seine Online-Aktivitäten verstärkt. Seit Mai 2025 sind im Süden neue Schläferzellen entstanden. Bislang richteten sich die Angriffe hauptsächlich gegen die SDF. Daesh profitiert auf militärischer Seite von der ideologischen Zersplitterung der mit dem Verteidigungsministerium verbundenen Fraktionen, indem sie versucht, unzufriedene Kämpfer zu rekrutieren und die begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten der Armee auszunutzen. Auf sozialer Ebene nutzt der IS die prekäre wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, um lokale Jugendliche zu rekrutieren. „Ungeregelte Räume“ mit schwacher Regierungsführung, die Verbreitung von Milizen und ein unzureichendes Strafverfolgungssystem bieten Potenzial für den IS, der derzeit allerdings weder über Territorium verfügt noch groß angelegte Kampagnen durchführt. Schätzungen zufolge gibt es in Syrien 900 bis 1.000 aktive IS-Kämpfer, andere Quellen sprechen von 3.000 Kämpfer im Irak und Syrien, wovon sich die Mehrheit in Syrien befinden soll. Rund 8.500 Dschihadisten, Terrorverdächtige und radikalisierte junge Männer waren bisher in den Gefängnissen der DAANES inhaftiert. Zudem mussten bisher mehr als 38.000 Angehörige von IS-Anhängern - Frauen, Kinder und Jugendliche, die in den Lagern al-Hol und ar-Roj leben - bewacht, versorgt und nach Möglichkeit resozialisiert werden. Nach dem Vormarsch der der syrischen Regierung Anfang 2026 haben die Gefängnisse und Lager Verwalter gewechselt, die Übergangsregierung übernahm am 21.01.2026 al-Hol. Die Anzahl der Insassen hat sich stark seitdem verringert, wobei unklar ist, wie sie das Lager verlassen haben. Etwa 1.500 IS-Kämpfer sollen von regierungsnahen bewaffneten Gruppierungen aus dem Gefängnis ash-Shaddadi in al-Hasaka befreit worden sein. Die SDF haben zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 mehr als 95 IS-Mitglieder festgenommen. (vgl. LIB S. 46 f.).Der sogenannte „Islamische Staat“, als negativ konnotierte Fremdbezeichnung wird „Daesh“ verwendet, wendet seit seiner Niederlage im Jahr 2019 Guerillataktiken an und stützt sich auf Attentate und schnelle Blitzangriffe, um seine Struktur und seinen territorialen Einfluss wiederaufzubauen. Die Aktivitäten der IS-Schläferzellen konzentrieren sich in erster Linie auf die syrische Wüste, insbesondere auf die Gebiete um ar-Raqqa und Deir ez-Zour, auch in Damaskus, Idlib und Homs wurden Anschläge verübt und hat der IS seine Online-Aktivitäten verstärkt. Seit Mai 2025 sind im Süden neue Schläferzellen entstanden. Bislang richteten sich die Angriffe hauptsächlich gegen die SDF. Daesh profitiert auf militärischer Seite von der ideologischen Zersplitterung der mit dem Verteidigungsministerium verbundenen Fraktionen, indem sie versucht, unzufriedene Kämpfer zu rekrutieren und die begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten der Armee auszunutzen. Auf sozialer Ebene nutzt der IS die prekäre wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, um lokale Jugendliche zu rekrutieren. „Ungeregelte Räume“ mit schwacher Regierungsführung, die Verbreitung von Milizen und ein unzureichendes Strafverfolgungssystem bieten Potenzial für den IS, der derzeit allerdings weder über Territorium verfügt noch groß angelegte Kampagnen durchführt. Schätzungen zufolge gibt es in Syrien 900 bis 1.000 aktive IS-Kämpfer, andere Quellen sprechen von 3.000 Kämpfer im Irak und Syrien, wovon sich die Mehrheit in Syrien befinden soll. Rund 8.500 Dschihadisten, Terrorverdächtige und radikalisierte junge Männer waren bisher in den Gefängnissen der DAANES inhaftiert. Zudem mussten bisher mehr als 38.000 Angehörige von IS-Anhängern - Frauen, Kinder und Jugendliche, die in den Lagern al-Hol und ar-Roj leben - bewacht, versorgt und nach Möglichkeit resozialisiert werden. Nach dem Vormarsch der der syrischen Regierung Anfang 2026 haben die Gefängnisse und Lager Verwalter gewechselt, die Übergangsregierung übernahm am 21.01.2026 al-Hol. Die Anzahl der Insassen hat sich stark seitdem verringert, wobei unklar ist, wie sie das Lager verlassen haben. Etwa 1.500 IS-Kämpfer sollen von regierungsnahen bewaffneten Gruppierungen aus dem Gefängnis ash-Shaddadi in al-Hasaka befreit worden sein. Die SDF haben zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 mehr als 95 IS-Mitglieder festgenommen. vergleiche LIB S. 46 f.). Der IS war jahrelang vom Assad-Regime abhängig, da dieses nicht fähig und willens war, gegen die Gruppierung ernsthaft vorzugehen, zudem schuf die Brutalität des Regimes günstige Bedingungen für die Rekrutierung von IS-Kämpfern. Demgegenüber ist die Übergangsregierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten. Die Quellen sind sich uneinig, ob der Sturz des Assad-Regimes zu einem Rückgang oder einem Anstieg der IS-Aktivitäten geführt hat, Fakt ist, dass der IS Anschläge durchführt. 89 % der 348 im Jahr 2025 bestätigten IS-Angriffe fanden in von den SDF kontrollierten Gebieten statt, wo der IS versuchte, die tiefen Gräben zwischen einer kurdisch dominierten Miliz und den von ihr beherrschten Regionen mit arabischer Mehrheit auszunutzen. Mit der Integration der SDF in den Staat wird sich der IS an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Der IS scheint jedoch entschlossen zu sein, die Übergangsregierung zu untergraben und Sicherheitslücken aktiv auszunutzen (vgl. LIB S. 47 ff.).Der IS war jahrelang vom Assad-Regime abhängig, da dieses nicht fähig und willens war, gegen die Gruppierung ernsthaft vorzugehen, zudem schuf die Brutalität des Regimes günstige Bedingungen für die Rekrutierung von IS-Kämpfern. Demgegenüber ist die Übergangsregierung der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten. Die Quellen sind sich uneinig, ob der Sturz des Assad-Regimes zu einem Rückgang oder einem Anstieg der IS-Aktivitäten geführt hat, Fakt ist, dass der IS Anschläge durchführt. 89 % der 348 im Jahr 2025 bestätigten IS-Angriffe fanden in von den SDF kontrollierten Gebieten statt, wo der IS versuchte, die tiefen Gräben zwischen einer kurdisch dominierten Miliz und den von ihr beherrschten Regionen mit arabischer Mehrheit auszunutzen. Mit der Integration der SDF in den Staat wird sich der IS an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Der IS scheint jedoch entschlossen zu sein, die Übergangsregierung zu untergraben und Sicherheitslücken aktiv auszunutzen vergleiche LIB S. 47 ff.). Regionale Unterschiede Die Sicherheitslage in Syrien variiert stark zwischen den Regionen je nach geografischer Lage und je nachdem, welcher Akteur das Gebiet tatsächlich kontrolliert – unabhängig von seiner nominellen Zugehörigkeit zum Verteidigungsministerium der Übergangsregierung. Die Sicherheitslage wird von verschiedenen Faktoren, wie ob das betreffende Gebiet zuvor eine Hochburg der syrischen Opposition war oder als Unterstützer der ehemaligen Regierung wahrgenommen wird, die politische, religiöse und konfessionelle Zugehörigkeit der Bevölkerung, sowie die lokalen Bedingungen und Dynamiken, beeinflusst. Die höchste Zahl von Vorfällen im Jahr zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 wurde im Gouvernement Aleppo verzeichnet, gefolgt von Deir ez-Zour und al-Hasaka. In Aleppo gab es etwa 1.300 Vorfälle, wobei ein erheblicher Teil davon Explosionen/Ferngewalt betraf. Deir ez-Zour und al-Hasaka folgten mit über 1.000 bzw. 589 Vorfällen. Homs, Dar'aa und Hama verzeichneten jeweils 554, 423 und 379 Vorfälle. Im Gegensatz dazu war die Zahl der Vorfälle in Idlib, Tartus, Damaskus und Quneitra am niedrigsten (vgl. LIB S. 49).Die Sicherheitslage in Syrien variiert stark zwischen den Regionen je nach geografischer Lage und je nachdem, welcher Akteur das Gebiet tatsächlich kontrolliert – unabhängig von seiner nominellen Zugehörigkeit zum Verteidigungsministerium der Übergangsregierung. Die Sicherheitslage wird von verschiedenen Faktoren, wie ob das betreffende Gebiet zuvor eine Hochburg der syrischen Opposition war oder als Unterstützer der ehemaligen Regierung wahrgenommen wird, die politische, religiöse und konfessionelle Zugehörigkeit der Bevölkerung, sowie die lokalen Bedingungen und Dynamiken, beeinflusst. Die höchste Zahl von Vorfällen im Jahr zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 wurde im Gouvernement Aleppo verzeichnet, gefolgt von Deir ez-Zour und al-Hasaka. In Aleppo gab es etwa 1.300 Vorfälle, wobei ein erheblicher Teil davon Explosionen/Ferngewalt betraf. Deir ez-Zour und al-Hasaka folgten mit über 1.000 bzw. 589 Vorfällen. Homs, Dar'aa und Hama verzeichneten jeweils 554, 423 und 379 Vorfälle. Im Gegensatz dazu war die Zahl der Vorfälle in Idlib, Tartus, Damaskus und Quneitra am niedrigsten vergleiche LIB S. 49). Nordsyrien Entwicklungen in den bisher von den SDF kontrollierten Gebieten Im März 2025 unterzeichneten die SDF unter Mazloum 'Abdi ein Integrationsabkommen mit Präsident ash-Shara', um alle SDF-Kämpfer bis Ende 2025 in die neue syrische Armee zu integrieren. Die Frist wurde nicht eingehalten, und während die SDF ihre Struktur intakt halten wollte, drängte ash-Shara auf die vollständige Auflösung der Einheiten. Am 01.04.2025 wurde eine lokale Integrationsvereinbarung für die mehrheitlich von Kurden bewohnten Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafiyeh in Aleppo getroffen, wo die Gewalt nach dem Sturz al-Assads immer wieder eskaliert. Nach Zusammenstößen zwischen SDF und Regierungstruppen im Dezember 2025 kam es im Jänner 2026 zu weiteren heftigen Auseinandersetzungen, die eine Bombardierung von Aleppo durch syrische Truppen zur Folge hatten, was mehr als 500.000 Menschen betraf. In den Aleppiner Stadtteilen wurden wichtige zivile Infrastrukturen, wie Wasserversorgungsnetze und Schulen, beschädigt (vgl. LIB S. 59).Im März 2025 unterzeichneten die SDF unter Mazloum 'Abdi ein Integrationsabkommen mit Präsident ash-Shara', um alle SDF-Kämpfer bis Ende 2025 in die neue syrische Armee zu integrieren. Die Frist wurde nicht eingehalten, und während die SDF ihre Struktur intakt halten wollte, drängte ash-Shara auf die vollständige Auflösung der Einheiten. Am 01.04.2025 wurde eine lokale Integrationsvereinbarung für die mehrheitlich von Kurden bewohnten Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafiyeh in Aleppo getroffen, wo die Gewalt nach dem Sturz al-Assads immer wieder eskaliert. Nach Zusammenstößen zwischen SDF und Regierungstruppen im Dezember 2025 kam es im Jänner 2026 zu weiteren heftigen Auseinandersetzungen, die eine Bombardierung von Aleppo durch syrische Truppen zur Folge hatten, was mehr als 500.000 Menschen betraf. In den Aleppiner Stadtteilen wurden wichtige zivile Infrastrukturen, wie Wasserversorgungsnetze und Schulen, beschädigt vergleiche LIB S. 59). Die syrische Regierung intensivierte ihren militärischen Druck auf von Arabern bewohnte Gebiete zwischen Aleppo und dem Euphrat, nachdem die SDF während einer Offensive 2024 ihre Macht ausgedehnt hatte. Die USA setzten auf einen Waffenstillstand, doch die Verhandlungen blieben erfolglos. Es ist offensichtlich, dass die syrische Regierung plante, eine Militäroperation in Aleppo zu starten, und versammelte arabische Stämme zur Vorbereitung einer Offensive gegen die SDF. Am 13.01.2026 wurden die SDF beschuldigt, sich neu zu formieren, und die ländlichen Gebiete östlich von Aleppo wurden zur militärischen Sperrzone erklärt. Am 17.01.2026 kam es zu Kämpfen, als die SDF sich zurückzog, was zu einem Verlust ihrer Autorität führte. Der Fokus des Konflikts verlagerte sich zur Zerstörung logistisch wichtiger Infrastruktur, wie die Zerstörung der Um-Tinah-Brücke und Verlegen von Landminen auf Hauptverkehrswegen. Ein am 18.01.2026 unterzeichneter Waffenstillstand sieht eine Integration der SDF in die nationale Armee vor, doch die Spannungen blieben bestehen. Anfang Februar wurden die Kämpfe vollständig eingestellt, als Damaskus und die SDF eine neue Vereinbarung trafen, was zu einer Ausweitung der Regierungskontrolle in mehreren Regionen führte, während die Waffenstillstandsabkommen militärische Fortschritte zwar begrenzten, aber weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führten (vgl. LIB S. 60 f.).Die syrische Regierung intensivierte ihren militärischen Druck auf von Arabern bewohnte Gebiete zwischen Aleppo und dem Euphrat, nachdem die SDF während einer Offensive 2024 ihre Macht ausgedehnt hatte. Die USA setzten auf einen Waffenstillstand, doch die Verhandlungen blieben erfolglos. Es ist offensichtlich, dass die syrische Regierung plante, eine Militäroperation in Aleppo zu starten, und versammelte arabische Stämme zur Vorbereitung einer Offensive gegen die SDF. Am 13.01.2026 wurden die SDF beschuldigt, sich neu zu formieren, und die ländlichen Gebiete östlich von Aleppo wurden zur militärischen Sperrzone erklärt. Am 17.01.2026 kam es zu Kämpfen, als die SDF sich zurückzog, was zu einem Verlust ihrer Autorität führte. Der Fokus des Konflikts verlagerte sich zur Zerstörung logistisch wichtiger Infrastruktur, wie die Zerstörung der Um-Tinah-Brücke und Verlegen von Landminen auf Hauptverkehrswegen. Ein am 18.01.2026 unterzeichneter Waffenstillstand sieht eine Integration der SDF in die nationale Armee vor, doch die Spannungen blieben bestehen. Anfang Februar wurden die Kämpfe vollständig eingestellt, als Damaskus und die SDF eine neue Vereinbarung trafen, was zu einer Ausweitung der Regierungskontrolle in mehreren Regionen führte, während die Waffenstillstandsabkommen militärische Fortschritte zwar begrenzten, aber weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führten vergleiche LIB S. 60 f.). Die syrische Regierung und die SDF haben am 30.01.2026 eine Vereinbarung über einen umfassenden Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten des Landes bekannt gegeben, die auch einen ausgewogenen, pragmatischen Ansatz für die Integration der verbleibenden Streitkräfte und Gebiete unter der Kontrolle der SDF in den syrischen Staat vorsieht. Sicherheitskräfte des syrischen Innenministeriums setzen am 03.02.2026 ihre Präsenz in kurdisch dominierten Gebieten, insbesondere in Qamishli, fort. Ihr Auftrag ist darauf beschränkt, staatliche Einrichtungen zu sichern und Checkpoints einzurichten. Am Tag zuvor waren die Sicherheitskräfte der Regierung nach al-Hasaka Stadt und Kobanê/Ain al-Arab vorgedrungen. Obwohl die Lage sich stabilisiert hat und Feindseligkeiten nachgelassen haben, berichten kurdische Menschenrechtsgruppen von willkürlichen Inhaftierungen und Demütigungen. Der grenzüberschreitende Verkehr und die Rückkehr vertriebener Familien beginnen, jedoch bleibt die Situation instabil. Zudem zeigt die SDF eine Wendung zu asymmetrischen Sabotageakten. Damaskus konnte durch ergriffen Maßnahmen zivile Opferzahlen im Norden bisher auf ein Minimum beschränken, im Gegensatz zu den blutigen Auseinandersetzungen an der Küste im März 2025 und in Suweida im Juli 2025 (vgl. LIB S. 61 f.).Die syrische Regierung und die SDF haben am 30.01.2026 eine Vereinbarung über einen umfassenden Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten des Landes bekannt gegeben, die auch einen ausgewogenen, pragmatischen Ansatz für die Integration der verbleibenden Streitkräfte und Gebiete unter der Kontrolle der SDF in den syrischen Staat vorsieht. Sicherheitskräfte des syrischen Innenministeriums setzen am 03.02.2026 ihre Präsenz in kurdisch dominierten Gebieten, insbesondere in Qamishli, fort. Ihr Auftrag ist darauf beschränkt, staatliche Einrichtungen zu sichern und Checkpoints einzurichten. Am Tag zuvor waren die Sicherheitskräfte der Regierung nach al-Hasaka Stadt und Kobanê/Ain al-Arab vorgedrungen. Obwohl die Lage sich stabilisiert hat und Feindseligkeiten nachgelassen haben, berichten kurdische Menschenrechtsgruppen von willkürlichen Inhaftierungen und Demütigungen. Der grenzüberschreitende Verkehr und die Rückkehr vertriebener Familien beginnen, jedoch bleibt die Situation instabil. Zudem zeigt die SDF eine Wendung zu asymmetrischen Sabotageakten. Damaskus konnte durch ergriffen Maßnahmen zivile Opferzahlen im Norden bisher auf ein Minimum beschränken, im Gegensatz zu den blutigen Auseinandersetzungen an der Küste im März 2025 und in Suweida im Juli 2025 vergleiche LIB S. 61 f.). Die Sicherheitslage in Aleppo, Ostsyrien und Kobanê/Ain al-Arab hat sich nach dem Abkommen vom 30.01.2026 verbessert. Die Feinseligkeiten sind insgesamt zurückgegangen, aber die Lage ist weiterhin instabil. In mehreren Gebieten im Gouvernement al-Hasaka ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es kommt zu sekundären Vertreibungen aus Binnenflüchtlingslagern in der Nähe von al-Hasaka und Qamsihli. Das Abkommen scheint zu einer allgemein ruhigeren Lage an wichtigen Orten beizutragen und die Bewegungsfreiheit für humanitäre Hilfe hat sich verbessert (vgl. LIB S. 62 f.).Die Sicherheitslage in Aleppo, Ostsyrien und Kobanê/Ain al-Arab hat sich nach dem Abkommen vom 30.01.2026 verbessert. Die Feinseligkeiten sind insgesamt zurückgegangen, aber die Lage ist weiterhin instabil. In mehreren Gebieten im Gouvernement al-Hasaka ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es kommt zu sekundären Vertreibungen aus Binnenflüchtlingslagern in der Nähe von al-Hasaka und Qamsihli. Das Abkommen scheint zu einer allgemein ruhigeren Lage an wichtigen Orten beizutragen und die Bewegungsfreiheit für humanitäre Hilfe hat sich verbessert vergleiche LIB S. 62 f.). Al-Hasaka Die Provinz al-Hasaka steht überwiegend unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), mit Ausnahme eines nordwestlichen Gebiets an der Grenze zur Türkei, wo die von der Türkei unterstützte Syrische Nationalarmee (SNA) und ihr verbündete Fraktionen unter dem Verteidigungsministerium der Übergangsregierung die Kontrolle ausüben. In dieser Zone sind auch türkische Militärposten präsent. IS-Zellen sind weiterhin aktiv, insbesondere in von den SDF kontrollierten Haftanstalten wie Al-Hol. Lokale nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sollen Berichten zufolge darauf abzielen, die Autorität der SDF zu untergraben (vgl. EUAA S. 77).Die Provinz al-Hasaka steht überwiegend unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), mit Ausnahme eines nordwestlichen Gebiets an der Grenze zur Türkei, wo die von der Türkei unterstützte Syrische Nationalarmee (SNA) und ihr verbündete Fraktionen unter dem Verteidigungsministerium der Übergangsregierung die Kontrolle ausüben. In dieser Zone sind auch türkische Militärposten präsent. IS-Zellen sind weiterhin aktiv, insbesondere in von den SDF kontrollierten Haftanstalten wie Al-Hol. Lokale nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sollen Berichten zufolge darauf abzielen, die Autorität der SDF zu untergraben vergleiche EUAA S. 77). Das US-Militär unterhält Stützpunkte in der Provinz, obwohl ein Teil der Infrastruktur in Richtung Irak abgezogen wurde. Ein kleines russisches Kontingent bleibt in Qamishli stationiert (vgl. EUAA S. 77).Das US-Militär unterhält Stützpunkte in der Provinz, obwohl ein Teil der Infrastruktur in Richtung Irak abgezogen wurde. Ein kleines russisches Kontingent bleibt in Qamishli stationiert vergleiche EUAA S. 77). Zu den sicherheitspolitischen Entwicklungen zählen von den SDF geführte Verhaftungskampagnen, einige davon sind aus unklaren Gründen oder wegen angeblicher Unterstützung der Übergangsregierung gegen Zivilisten gerichtet. Trotz des Waffenstillstands vom März 2025 nahmen die Türkei und die SNA ihre Angriffe auf SDF-Stellungen wieder auf. Im August 2025, als die politischen Spannungen zwischen der Übergangsregierung und den SDF eskalierten, kündigten mehrere arabische Stammesführer Mobilisierungsbemühungen an und forderten öffentlich bewaffnete Maßnahmen gegen die SDF. Dennoch blieben diese Stämme zersplittert, wobei bestimmte Stammesfraktionen ihre Zusammenarbeit mit den SDF aufrechterhielten. Seit Anfang September 2025 haben sich die Konfrontationen zwischen den SDF und den Streitkräften der Übergangsregierung verschärft. Die Aktivitäten des IS halten an, was zu Razzien und Festnahmen durch die SDF und die von den USA geführte Koalition führt (vgl. EUAA S. 78).Zu den sicherheitspolitischen Entwicklungen zählen von den SDF geführte Verhaftungskampagnen, einige davon sind aus unklaren Gründen oder wegen angeblicher Unterstützung der Übergangsregierung gegen Zivilisten gerichtet. Trotz des Waffenstillstands vom März 2025 nahmen die Türkei und die SNA ihre Angriffe auf SDF-Stellungen wieder auf. Im August 2025, als die politischen Spannungen zwischen der Übergangsregierung und den SDF eskalierten, kündigten mehrere arabische Stammesführer Mobilisierungsbemühungen an und forderten öffentlich bewaffnete Maßnahmen gegen die SDF. Dennoch blieben diese Stämme zersplittert, wobei bestimmte Stammesfraktionen ihre Zusammenarbeit mit den SDF aufrechterhielten. Seit Anfang September 2025 haben sich die Konfrontationen zwischen den SDF und den Streitkräften der Übergangsregierung verschärft. Die Aktivitäten des IS halten an, was zu Razzien und Festnahmen durch die SDF und die von den USA geführte Koalition führt vergleiche EUAA S. 78). ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.05.2025 in der Provinz al-Hasaka 453 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 18,3 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Bei den meisten dieser Vorfälle handelte es sich um Explosionen bzw. Gewalt aus der Ferne, die im Jänner 2025 ihren Höhepunkt erreichten und danach fast kontinuierlich zurückgingen. Zwischenfälle mit Gefechten und Gewalt gegen Zivilisten erreichten im Jänner 2025 ihren Höhepunkt, wurden jedoch während dieses Zeitraums fast kontinuierlich gemeldet. Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 wurden in al-Hasaka 110 Sicherheitsvorfälle verzeichnet, was einem Durchschnitt von 6,4 Sicherheitsvorfällen pro Woche entspricht. Vom 09.12.2024 bis zum 26.09.2025 verzeichnete ACLED 563 Sicherheitsvorfälle, was einem Durchschnitt von 13,4 Vorfällen pro Woche entspricht (vgl. EUAA S. 78).ACLED verzeichnete im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 31.05.2025 in der Provinz al-Hasaka 453 Sicherheitsvorfälle (durchschnittlich 18,3 Sicherheitsvorfälle pro Woche). Bei den meisten dieser Vorfälle handelte es sich um Explosionen bzw. Gewalt aus der Ferne, die im Jänner 2025 ihren Höhepunkt erreichten und danach fast kontinuierlich zurückgingen. Zwischenfälle mit Gefechten und Gewalt gegen Zivilisten erreichten im Jänner 2025 ihren Höhepunkt, wurden jedoch während dieses Zeitraums fast kontinuierlich gemeldet. Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 26.09.2025 wurden in al-Hasaka 110 Sicherheitsvorfälle verzeichnet, was einem Durchschnitt von 6,4 Sicherheitsvorfällen pro Woche entspricht. Vom 09.12.2024 bis zum 26.09.2025 verzeichnete ACLED 563 Sicherheitsvorfälle, was einem Durchschnitt von 13,4 Vorfällen pro Woche entspricht vergleiche EUAA S. 78). Zwischen Dezember 2024 und dem 31.05.2025 dokumentierte SNHR 9 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies etwa einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Von Juni bis September 2025 verzeichnete die SNHR 3 zivile Todesfälle. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies weniger als einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Für den Zeitraum von Dezember 2024 bis September 2025 verzeichnete die SNHR 12 Todesfälle. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für den gesamten Bezugszeitraum (vgl. EUAA S. 78).Zwischen Dezember 2024 und dem 31.05.2025 dokumentierte SNHR 9 zivile Todesopfer. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies etwa einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Von Juni bis September 2025 verzeichnete die SNHR 3 zivile Todesfälle. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies weniger als einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für diesen Bezugszeitraum. Für den Zeitraum von Dezember 2024 bis September 2025 verzeichnete die SNHR 12 Todesfälle. Im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen vom März 2025 entsprach dies einem zivilen Todesfall pro 100.000 Einwohner für den gesamten Bezugszeitraum vergleiche EUAA S. 78). Das UNHCR schätzte die Zahl der Binnenvertriebenen im Juni 2025 auf 352.763 und die der Rückkehrer aus der Binnenvertreibung auf 1
- Darüber hinaus kehrten seit Anfang 2024 7.093 Personen aus dem Ausland zurück, vor allem in die Bezirke al-Hasaka und Qamishli. Zum 18.09.2025 meldete das UNHCR 376.204 Binnenvertriebene und 2.857 kürzlich zurückgekehrte Personen. Zudem kehrten seit dem 08.12.2024 11.022 Personen aus dem Ausland zurück (vgl. EUAA S. 78).Das UNHCR schätzte die Zahl der Binnenvertriebenen im Juni 2025 auf 352.763 und die der Rückkehrer aus der Binnenvertreibung auf 1
- Darüber hinaus kehrten seit Anfang 2024 7.093 Personen aus dem Ausland zurück, vor allem in die Bezirke al-Hasaka und Qamishli. Zum 18.09.2025 meldete das UNHCR 376.204 Binnenvertriebene und 2.857 kürzlich zurückgekehrte Personen. Zudem kehrten seit dem 08.12.2024 11.022 Personen aus dem Ausland zurück vergleiche EUAA S. 78). Die Wasserstation Alouk ist weiterhin außer Betrieb, was die Wasserversorgung in der Stadt Hasaka beeinträchtigt. Nicht explodierte Kampfmittel, explosive Kriegsrückstände, Minen und improvisierte Sprengsätze (IED) sind weit verbreitet und beeinträchtigen Wohngebiete, Infrastruktur und wichtige Verkehrswege, insbesondere in landwirtschaftlichen Gebieten bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ackerbau und Weidewirtschaft (vgl. EUAA S. 78).Die Wasserstation Alouk ist weiterhin außer Betrieb, was die Wasserversorgung in der Stadt Hasaka beeinträchtigt. Nicht explodierte Kampfmittel, explosive Kriegsrückstände, Minen und improvisierte Sprengsätze (IED) sind weit verbreitet und beeinträchtigen Wohngebiete, Infrastruktur und wichtige Verkehrswege, insbesondere in landwirtschaftlichen Gebieten bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ackerbau und Weidewirtschaft vergleiche EUAA S. 78). Obwohl eine hohe Kontamination durch Kriegsrückstände vorliegt, die Wohngebiete und landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigt, nimmt die Zahl der Sicherheitsvorfälle seit mehreren Monaten stetig ab und die Zahl der zivilen Todesopfer ist gering. Daher lässt sich feststellen, dass es im Gouvernement al-Hasaka zwar zu wahlloser Gewalt kommt, diese jedoch nicht in großem Umfang auftritt (vgl. EUAA S. 78).Obwohl eine hohe Kontamination durch Kriegsrückstände vorliegt, die Wohngebiete und landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigt, nimmt die Zahl der Sicherheitsvorfälle seit mehreren Monaten stetig ab und die Zahl der zivilen Todesopfer ist gering. Daher lässt sich feststellen, dass es im Gouvernement al-Hasaka zwar zu wahlloser Gewalt kommt, diese jedoch nicht in großem Umfang auftritt vergleiche EUAA S. 78). Aleppo Im Gouvernement Aleppo ist die Lage komplex, da die Region nominell unter der Kontrolle der neuen Behörden steht, aber weiterhin Spaltungen zwischen den Gebieten, die früher von der HTS, der SNA und den SDF kontrolliert wurden, bestehen. Im früheren SDF-Gebiet kam es zu Entführungen und Raubüberfällen durch die SNA. Die Verstöße gegen die Zivilbevölkerung war so gravierend, dass Sicherheitskräfte etwa in Manbij, Afrin und Jarabulus eingreifen mussten. Einige SNA-Fraktionen haben sich nur formal in die Regierungsstrukturen integriert, übt entlang der türkischen Grenze aber noch erheblichen Einfluss aus und weiterhin Kontrolle über viele Gebiete im Nordwesten behält (vgl. LIB S. 63).Im Gouvernement Aleppo ist die Lage komplex, da die Region nominell unter der Kontrolle der neuen Behörden steht, aber weiterhin Spaltungen zwischen den Gebieten, die früher von der HTS, der SNA und den SDF kontrolliert wurden, bestehen. Im früheren SDF-Gebiet kam es zu Entführungen und Raubüberfällen durch die SNA. Die Verstöße gegen die Zivilbevölkerung war so gravierend, dass Sicherheitskräfte etwa in Manbij, Afrin und Jarabulus eingreifen mussten. Einige SNA-Fraktionen haben sich nur formal in die Regierungsstrukturen integriert, übt entlang der türkischen Grenze aber noch erheblichen Einfluss aus und weiterhin Kontrolle über viele Gebiete im Nordwesten behält vergleiche LIB S. 63). Idlib Die Stadt Idlib wird als eines der stabilsten Gebiete betreffend Sicherheitslage bezeichnet (vgl. LIB S: 63).Die Stadt Idlib wird als eines der stabilsten Gebiete betreffend Sicherheitslage bezeichnet vergleiche LIB S: 63). Deir ez-Zour Insbesondere in den ländlichen Gebieten des Gouvernements Deir ez-Zour kommt es zu Sicherheitsvorfällen. Diese Gegenden sind wegen der Verbreitung von Waffen, zahlreichen Attentaten, der Eskalation von Stammeskonflikten und der IS-Schläferzellen, die in den syrischen Wüstenregionen von ar-Raqqa, Deir ez-Zour und gelegentlich auch al-Hasaka präsent sind, instabil. Die Bedrohung durch pro-iranische Milizen hat abgenommen, die Gefahr durch den IS hat zugenommen. Die Sicherheitslage in der Stadt entspricht im Wesentlichen der auf dem Land. Das Grenzgebiet zum Irak ist etwa aufgrund des Waffenschmuggels und Durchsuchungsaktionen instabil (vgl. LIB S. 62).Insbesondere in den ländlichen Gebieten des Gouvernements Deir ez-Zour kommt es zu Sicherheitsvorfällen. Diese Gegenden sind wegen der Verbreitung von Waffen, zahlreichen Attentaten, der Eskalation von Stammeskonflikten und der IS-Schläferzellen, die in den syrischen Wüstenregionen von ar-Raqqa, Deir ez-Zour und gelegentlich auch al-Hasaka präsent sind, instabil. Die Bedrohung durch pro-iranische Milizen hat abgenommen, die Gefahr durch den IS hat zugenommen. Die Sicherheitslage in der Stadt entspricht im Wesentlichen der auf dem Land. Das Grenzgebiet zum Irak ist etwa aufgrund des Waffenschmuggels und Durchsuchungsaktionen instabil vergleiche LIB S. 62). 1.4.2.
- Rechtsschutz / Justizwesen Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Präsident ash-Shara’ setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die syrische Regierung plant die Bildung eines Verfassungskomitees zur Überprüfung und Änderung der bestehenden Verfassung. Am 29.012025 wurden alle Ausnahmegesetze der vorherigen Ära widerrufen, aber es gibt noch über 150.000 offene Gerichtsverfahren, die auf neue Gesetze warten. Ein rechtliches Verfahren regelt die Verabschiedung neuer Gesetze durch eine parlamentarische Versammlung. Die Verfassungserklärung von März 2025, die Rechtsrahmen für die Übergangsphase bietet, gewährt dem Präsidenten umfassende Macht, ohne Mechanismen zur Einschränkung oder Rechenschaftspflicht, was im Widerspruch zu den Prinzipien der Gewaltenteilung steht. Die Unabhängigkeit der Justiz wird erwähnt, aber es fehlen spezifische Details zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit. Ein Oberster Justizrat soll die Funktion der Justiz überwachen, jedoch bleibt unklar, wie dessen Mitglieder ausgewählt werden. Die Beibehaltung des dualen Justizsystems und das Verbot von Sondergerichten sind ebenfalls Teil der neuen Regelungen (vgl. LIB S. 69 f.).Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Präsident ash-Shara’ setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die syrische Regierung plant die Bildung eines Verfassungskomitees zur Überprüfung und Änderung der bestehenden Verfassung. Am 29.012025 wurden alle Ausnahmegesetze der vorherigen Ära widerrufen, aber es gibt noch über 150.000 offene Gerichtsverfahren, die auf neue Gesetze warten. Ein rechtliches Verfahren regelt die Verabschiedung neuer Gesetze durch eine parlamentarische Versammlung. Die Verfassungserklärung von März 2025, die Rechtsrahmen für die Übergangsphase bietet, gewährt dem Präsidenten umfassende Macht, ohne Mechanismen zur Einschränkung oder Rechenschaftspflicht, was im Widerspruch zu den Prinzipien der Gewaltenteilung steht. Die Unabhängigkeit der Justiz wird erwähnt, aber es fehlen spezifische Details zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit. Ein Oberster Justizrat soll die Funktion der Justiz überwachen, jedoch bleibt unklar, wie dessen Mitglieder ausgewählt werden. Die Beibehaltung des dualen Justizsystems und das Verbot von Sondergerichten sind ebenfalls Teil der neuen Regelungen vergleiche LIB S. 69 f.). Die Verfassungserklärung restauriert den Grundsatz einer ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, wie in der Verfassung von 1950 verankert, und bestätigt die Unabhängigkeit des Staatsrats als Verwaltungsgericht, obwohl kein Schutz vor Einmischung etabliert ist. Im Gegensatz dazu verliert das Oberste Verfassungsgericht seine Unabhängigkeit, da es vom Präsidenten kontrolliert wird, der die Mitglieder ernennt, während die Definition seiner Zuständigkeiten unklar bleibt. Die bestehenden Mängel an Garantien für richterliche Unabhängigkeit und die Kontrolle durch die Exekutive gefährden die Gewaltenteilung in Syrien. Zudem wurde das Strafgerichtssystem reaktiviert, jedoch bleiben die Reformen unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten. Es gibt keine klaren Vorgaben zu Verfahrensdauern oder zur Rechtsklarheit. Die Anti-Terrorgerichte, ein unter Assad eingerichtetes und für seine Ungerechtigkeit bekanntes System, wurden abgeschafft. Die Militärgerichte bleiben weiterhin ausgesetzt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob ihre Aufgaben auf das Justizministerium übertragen worden sind. Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in Bezug auf Festnahmen und Inhaftierungen tragen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Gesetze bei (vgl. LIB S. 70 f.).Die Verfassungserklärung restauriert den Grundsatz einer ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, wie in der Verfassung von 1950 verankert, und bestätigt die Unabhängigkeit des Staatsrats als Verwaltungsgericht, obwohl kein Schutz vor Einmischung etabliert ist. Im Gegensatz dazu verliert das Oberste Verfassungsgericht seine Unabhängigkeit, da es vom Präsidenten kontrolliert wird, der die Mitglieder ernennt, während die Definition seiner Zuständigkeiten unklar bleibt. Die bestehenden Mängel an Garantien für richterliche Unabhängigkeit und die Kontrolle durch die Exekutive gefährden die Gewaltenteilung in Syrien. Zudem wurde das Strafgerichtssystem reaktiviert, jedoch bleiben die Reformen unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten. Es gibt keine klaren Vorgaben zu Verfahrensdauern oder zur Rechtsklarheit. Die Anti-Terrorgerichte, ein unter Assad eingerichtetes und für seine Ungerechtigkeit bekanntes System, wurden abgeschafft. Die Militärgerichte bleiben weiterhin ausgesetzt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob ihre Aufgaben auf das Justizministerium übertragen worden sind. Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in Bezug auf Festnahmen und Inhaftierungen tragen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Gesetze bei vergleiche LIB S. 70 f.). In Syrien herrscht nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz bewaffneter Gruppen Chaos und Gesetzlosigkeit, insbesondere im Norden zwischen Homs, Latakia und Aleppo. Es sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal erforderlich, um die Unzulässigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu betonen. Trotz der Bemühungen der neuen Regierung, die Sicherheit wiederherzustellen, wird dies durch die Verfügbarkeit von Waffen und die Existenz unabhängiger bewaffneter Gruppen erschwert. Im ersten Quartal 2025 wurden zahlreiche Verbrechen wie Morde und das Verschwindenlassen von Personen verzeichnet. Die Sicherheitsbehörden arbeiten an einem neuen Plan zur Bekämpfung konfessioneller Mobilisierung und zur Schließung von Sicherheitslücken, während der Kontakt zur Zivilgesellschaft aufrechterhalten wird, um deren Anliegen zu berücksichtigen (vgl. LIB S. 71 f.).In Syrien herrscht nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz bewaffneter Gruppen Chaos und Gesetzlosigkeit, insbesondere im Norden zwischen Homs, Latakia und Aleppo. Es sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal erforderlich, um die Unzulässigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu betonen. Trotz der Bemühungen der neuen Regierung, die Sicherheit wiederherzustellen, wird dies durch die Verfügbarkeit von Waffen und die Existenz unabhängiger bewaffneter Gruppen erschwert. Im ersten Quartal 2025 wurden zahlreiche Verbrechen wie Morde und das Verschwindenlassen von Personen verzeichnet. Die Sicherheitsbehörden arbeiten an einem neuen Plan zur Bekämpfung konfessioneller Mobilisierung und zur Schließung von Sicherheitslücken, während der Kontakt zur Zivilgesellschaft aufrechterhalten wird, um deren Anliegen zu berücksichtigen vergl