RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum13.05.2026 GeschäftszahlW126 2301953-1 Spruch, W126 2301953-1/27E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Sabine FILZWIESER-HAT als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX alias XXXX geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit: Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.09.2024, Zahl XXXX , nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Sabine FILZWIESER-HAT als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 alias römisch 40 geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit: Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.09.2024, Zahl römisch 40 , nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: A) I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. wird als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. wird stattgegeben und XXXX alias XXXX , geboren am XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. wird stattgegeben und römisch 40 alias römisch 40 , geboren am römisch 40 , gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird XXXX XXXX , geboren am XXXX , eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 wird römisch 40 römisch 40 , geboren am römisch 40 , eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt. IV. In Erledigung der Beschwerde werden die Spruchpunkte III. bis VI. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben.römisch vier. In Erledigung der Beschwerde werden die Spruchpunkte römisch drei. bis römisch sechs. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
(9)von gegen sie gerichteter, tödlicher Gewalt betroffen (ACLED 10.1.2025). In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern sowie zur Subkategorie "Violence against Civilians", in welcher auch "normale" Morde inkludiert sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere Todesopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsbasis zu over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der Schwankungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt [Anm.: Wardhiigleey wird nunmehr auch öfter mit dem neuen Namen, Warta Nabadda, benannt]: Quelle: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)Quelle: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)Quelle: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)Quelle: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen) Somaliland Letzte Änderung 2025-08-07 08:37 Somaliland weist im regionalen Vergleich ein erhöhtes Maß an Sicherheit, Stabilität und Demokratie auf (AA 25.4.2025; vgl. ÖB Nairobi 10.2024; HO 5.4.2025). Das Land ist ein [Zitat] 'Leuchtturm relativen Friedens am Horn von Afrika' (Cannon/Conversation 22.11.2024). Die Situation dort ist wesentlich besser als in Süd-/Zentralsomalia, die Sicherheitslage ist weitgehend stabil (ÖB Nairobi 10.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt dazu, dass Somaliland viele Fortschritte gemacht hat, dass Peacebuilding, Versöhnung und Staatsaufbau zu den großen Erfolgen gehören, die das Land erzielt hat (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bereits in den 1990er-Jahren wurde ein erfolgreicher Versöhnungsprozess abgeschlossen, der die Grundlage für die unabhängige und vergleichsweise erfolgreiche Staatsbildung geboten hat. Der Frieden in Somaliland bleibt jedoch laut einer Quelle fragil (BS 2024). Eine andere Quelle sieht in Somaliland - abseits des Konflikts um Laascaanood - ein Bollwerk gegen extremistische Bedrohungen, v. a. gegen al Shabaab (Sahan/SWT 14.2.2024). Eine andere Quelle erklärt, dass Somaliland stabil ist. Eine Fragilität ist demnach nicht zu erkennen, auch wenn politische Streitigkeiten mitunter zu Gewalt führen können (BMLV 7.8.2024). Stand Juni 2025 gab es in Somaliland keine gröberen politischen Spannungen (BMLV/STDOK 6.6.2025).Somaliland weist im regionalen Vergleich ein erhöhtes Maß an Sicherheit, Stabilität und Demokratie auf (AA 25.4.2025; vergleiche ÖB Nairobi 10.2024; HO 5.4.2025). Das Land ist ein [Zitat] 'Leuchtturm relativen Friedens am Horn von Afrika' (Cannon/Conversation 22.11.2024). Die Situation dort ist wesentlich besser als in Süd-/Zentralsomalia, die Sicherheitslage ist weitgehend stabil (ÖB Nairobi 10.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt dazu, dass Somaliland viele Fortschritte gemacht hat, dass Peacebuilding, Versöhnung und Staatsaufbau zu den großen Erfolgen gehören, die das Land erzielt hat (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bereits in den 1990er-Jahren wurde ein erfolgreicher Versöhnungsprozess abgeschlossen, der die Grundlage für die unabhängige und vergleichsweise erfolgreiche Staatsbildung geboten hat. Der Frieden in Somaliland bleibt jedoch laut einer Quelle fragil (BS 2024). Eine andere Quelle sieht in Somaliland - abseits des Konflikts um Laascaanood - ein Bollwerk gegen extremistische Bedrohungen, v. a. gegen al Shabaab (Sahan/SWT 14.2.2024). Eine andere Quelle erklärt, dass Somaliland stabil ist. Eine Fragilität ist demnach nicht zu erkennen, auch wenn politische Streitigkeiten mitunter zu Gewalt führen können (BMLV 7.8.2024). Stand Juni 2025 gab es in Somaliland keine gröberen politischen Spannungen (BMLV/STDOK 6.6.2025). Laut einer Quelle kann die Regierung die meisten der eigenen Gebiete regieren und dort Vorhaben umsetzen (BS 2024). Nach anderen Angaben endet die Kontrolle durch Somaliland etwa in der Mitte der Region Sanaag (PGN 19.6.2025); auch eine weitere Quelle erklärt, dass Ceerigaabo in Sanaag die östlichste von Somaliland kontrollierte Stadt ist (BMLV/STDOK 6.6.2025). In der Region Sool endet die Kontrolle bei Oog; und auch das Gebiet Cayn in Togdheer (um Buuhoodle) wird demnach nicht von Somaliland kontrolliert, wiewohl sich der Großteil von Togdheer unter Kontrolle Somalilands befindet. Die Regionen Woqooyi Galbeed und auch die Region Awdal werden zur Gänze von Somaliland kontrolliert (PGN 19.6.2025). Anders ausgedrückt kontrolliert die Regierung den Westen des Landes zu 100 %; im Osten wird ihr Anspruch teilweise herausgefordert (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Die Sicherheitskräfte können außerhalb der Regionen Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld jedenfalls ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die Regionen Awdal und Woqooyi Galbeed mit den Städten Hargeysa und Berbera (AA 23.6.2025). Laut Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 muss niemand aufgrund einer vorgeblich schlechten Sicherheitslage den Westen Somalilands verlassen, während im Osten des Landes Blutfehden einen Grund darstellen könnten. Die meisten Migranten verlassen das Land demnach aber auf der Suche nach wirtschaftlichen Möglichkeiten. Bei Frauen kann auch FGM oder eine bevorstehende Zwangs- oder Frühehe ein Grund sein (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Im Jahr 2025 sind in Somaliland bis inklusive Mai aufgrund von Konflikt und Unsicherheit nur wenige Menschen vertrieben worden (Vergleichszahlen in Klammer: Gesamtjahr 2024): 4.000 in Sanaag (5.000); 2.000 in Togdheer (29.000), 1.000 in Sool (1.000) und keine (keine) in der Hauptstadtregion Woqooyi Galbeed sowie in Awdal (UNHCR 2025; UNHCR 2024). Im Jahr 2023 waren es insgesamt noch 232.000 Vertriebene (UNHCR 2023). [Anm.: Nahezu alle Vertriebenen standen damals in Zusammenhang mit dem Konflikt um Laascaanood; siehe Konflikt um Laascaanood / Khatumo-SSC.] Städte: Hinsichtlich Hargeysa gibt es keine Sicherheitsprobleme. Die Kriminalitätsrate ist relativ niedrig. Wenn es zu einem Mord kommt, dann handelt es sich üblicherweise um einen gezielten Rachemord auf der Basis eines Clankonflikts (BMLV 2.7.2025). Die Diaspora investiert in der Stadt (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, dass manche Menschen Hargeysa als deutlich sicherer erachten als Nairobi. Die Mitarbeiter der Quelle können sich in Hargeysa jedenfalls frei bewegen. Auch in Berbera ist die Sicherheitslage demnach gut, die Stadt unproblematisch (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Zwei weitere Quellen erklären, dass Hargeysa und Berbera sichere Städte bzw. ruhig sind (BMLV 2.7.2025; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch Burco ist ruhig (BMLV 2.7.2025), gemäß Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist diese Stadt sicher (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer anderen Quelle ist die Sicherheit dort hingegen nicht gleich gut wie in Hargeysa (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass hinsichtlich der Städte Borama, Hargeysa, Berbera und Burco das größte Sicherheitsrisiko ein Verkehrsunfall ist (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle gibt an, dass in diesen vier Städten - und in den größeren Städten generell - Rechtsstaatlichkeit herrscht. Die Behörden gewährleisten dort demnach die Sicherheit der Bevölkerung, es gibt keine großen Probleme mit Raub oder Mord. Generell ist Kriminalität kein großes Problem im täglichen Leben (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Gemäß einer anderen Quelle stellen Jugendbanden in Hargeysa immer noch ein Problem dar, genauso wie Kleinkriminalität. Es gibt Arbeitslosigkeit und auch Drogenkonsum (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Städte: Hinsichtlich Hargeysa gibt es keine Sicherheitsprobleme. Die Kriminalitätsrate ist relativ niedrig. Wenn es zu einem Mord kommt, dann handelt es sich üblicherweise um einen gezielten Rachemord auf der Basis eines Clankonflikts (BMLV 2.7.2025). Die Diaspora investiert in der Stadt (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, dass manche Menschen Hargeysa als deutlich sicherer erachten als Nairobi. Die Mitarbeiter der Quelle können sich in Hargeysa jedenfalls frei bewegen. Auch in Berbera ist die Sicherheitslage demnach gut, die Stadt unproblematisch (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Zwei weitere Quellen erklären, dass Hargeysa und Berbera sichere Städte bzw. ruhig sind (BMLV 2.7.2025; vergleiche INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch Burco ist ruhig (BMLV 2.7.2025), gemäß Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist diese Stadt sicher (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer anderen Quelle ist die Sicherheit dort hingegen nicht gleich gut wie in Hargeysa (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass hinsichtlich der Städte Borama, Hargeysa, Berbera und Burco das größte Sicherheitsrisiko ein Verkehrsunfall ist (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle gibt an, dass in diesen vier Städten - und in den größeren Städten generell - Rechtsstaatlichkeit herrscht. Die Behörden gewährleisten dort demnach die Sicherheit der Bevölkerung, es gibt keine großen Probleme mit Raub oder Mord. Generell ist Kriminalität kein großes Problem im täglichen Leben (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Gemäß einer anderen Quelle stellen Jugendbanden in Hargeysa immer noch ein Problem dar, genauso wie Kleinkriminalität. Es gibt Arbeitslosigkeit und auch Drogenkonsum (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Die somaliländische Polizei hat für das Jahr 2024 folgende Daten ihrer Kriminalstatistik veröffentlicht: 28.418 Delikte wurden registriert. 10.840 wurden in gegenseitigem Einverständnis gelöst, 11.876 an Gerichte weitergeleitet; 860 befinden sich noch in Untersuchung (Halqabsi 23.10.2024). Im Jahr 2022 gab es vergleichsweise 27.801 registrierte Delikte. Damals wurden 11.320 in gegenseitigem Einverständnis gelöst, 10.916 vor Gericht abgehandelt und entschieden (SD 4.11.2022). Während es im Jahr 2021 89 Morde gegeben hat und 84 Verdächtige diesbezüglich in Haft genommen worden sind (SD 4.11.2021), gab es 2022 60 Morde, und 49 Mörder wurden verhaftet (SD 4.11.2022). Im Jahr 2024 gab es wiederum 68 Morde mit 62 Verhaftungen. In diesem Jahr wurden außerdem 321 Vergewaltigungen angezeigt. Diesbezüglich wurden 270 Verdächtige verhaftet, 73 befinden sich auf der Flucht (Halqabsi 23.10.2024). Im Jahr 2022 wurden 266 Vergewaltigungen angezeigt, 240 der 280 Beschuldigten wurden gefasst (SD 4.11.2022). Al Shabaab konnte in Somaliland nicht Fuß fassen (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. JF 18.6.2021). Die Gruppe kontrolliert dort keine Gebiete (AA 25.4.2025; vgl. BMLV 2.7.2025) und hebt auch keine "Abgaben" ein (BMLV 2.7.2025).Al Shabaab konnte in Somaliland nicht Fuß fassen (ÖB Nairobi 10.2024; vergleiche JF 18.6.2021). Die Gruppe kontrolliert dort keine Gebiete (AA 25.4.2025; vergleiche BMLV 2.7.2025) und hebt auch keine "Abgaben" ein (BMLV 2.7.2025). Mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 geben an, dass es seit 2008 keine relevanten terroristischen Angriffe gegeben hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Am 11.9.2022 ist es zu einem der äußerst seltenen Anschläge in Somaliland gekommen. Im Dorf Milxo (Sanaag, Bezirk Laasqoray) kamen fünf Menschen ums Leben, als ein Selbstmordattentäter in einem Teehaus einen Sprengsatz zündete. Niemand hat sich zu dem Anschlag bekannt, eine Täterschaft von al Shabaab wird lediglich vermutet (Weiss/FDD 12.9.2022).Mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 geben an, dass es seit 2008 keine relevanten terroristischen Angriffe gegeben hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Am 11.9.2022 ist es zu einem der äußerst seltenen Anschläge in Somaliland gekommen. Im Dorf Milxo (Sanaag, Bezirk Laasqoray) kamen fünf Menschen ums Leben, als ein Selbstmordattentäter in einem Teehaus einen Sprengsatz zündete. Niemand hat sich zu dem Anschlag bekannt, eine Täterschaft von al Shabaab wird lediglich vermutet (Weiss/FDD 12.9.2022). Somaliland hat bemerkenswerte Kapazitäten aufgebaut. Durch die Glaubwürdigkeit der bestehenden Institutionen entstand Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung. Dies wiederum erschwert al Shabaab ihre Operationen (Schwartz/HO 12.9.2021; vgl. BMLV 2.7.2025). Neben formellen nachrichtendienstlichen Netzen gibt es ein informelles Netz an Nachbarschaftswachen (BMLV 9.2.2023). Die Regierung setzt auf Älteste, lokale Behördenvertreter und besorgte Bürger; und darauf, dass diese verdächtige Aktivitäten und Neuankömmlinge bei der Polizei oder beim Geheimdienst melden (JF 18.6.2021). Dementsprechend werden terroristische Pläne immer wieder durch Sicherheitskräfte vereitelt und Operateure der al Shabaab verhaftet (Weiss/FDD 11.8.2021; vgl. SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; Halqabsi 29.1.2024). Somaliland hat bemerkenswerte Kapazitäten aufgebaut. Durch die Glaubwürdigkeit der bestehenden Institutionen entstand Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung. Dies wiederum erschwert al Shabaab ihre Operationen (Schwartz/HO 12.9.2021; vergleiche BMLV 2.7.2025). Neben formellen nachrichtendienstlichen Netzen gibt es ein informelles Netz an Nachbarschaftswachen (BMLV 9.2.2023). Die Regierung setzt auf Älteste, lokale Behördenvertreter und besorgte Bürger; und darauf, dass diese verdächtige Aktivitäten und Neuankömmlinge bei der Polizei oder beim Geheimdienst melden (JF 18.6.2021). Dementsprechend werden terroristische Pläne immer wieder durch Sicherheitskräfte vereitelt und Operateure der al Shabaab verhaftet (Weiss/FDD 11.8.2021; vergleiche SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; Halqabsi 29.1.2024). Quellen der FFM Somalia 2023 erklären, dass man in Somaliland vor al Shabaab einigermaßen sicher ist. Auch wenn es ggf. zu Drohungen kommen kann, mangelt es der Gruppe dort an Kapazitäten und Personal, al Shabaab kann nicht agieren (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023) bzw. wird dort nicht aktiv (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), stellt keine Regeln auf und errichtet keine Checkpoints (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle bestätigt dies. Demnach sind in von Somaliland kontrollierten Gebieten Verfolgungshandlungen von al Shabaab gegen Personen generell unbekannt (BMLV 2.7.2025). Es konnten in den konsultierten Quellen keine Informationen gefunden werden, wonach Deserteure von al Shabaab in Somaliland gefährdet wären.Quellen der FFM Somalia 2023 erklären, dass man in Somaliland vor al Shabaab einigermaßen sicher ist. Auch wenn es ggf. zu Drohungen kommen kann, mangelt es der Gruppe dort an Kapazitäten und Personal, al Shabaab kann nicht agieren (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023) bzw. wird dort nicht aktiv (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), stellt keine Regeln auf und errichtet keine Checkpoints (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle bestätigt dies. Demnach sind in von Somaliland kontrollierten Gebieten Verfolgungshandlungen von al Shabaab gegen Personen generell unbekannt (BMLV 2.7.2025). Es konnten in den konsultierten Quellen keine Informationen gefunden werden, wonach Deserteure von al Shabaab in Somaliland gefährdet wären. Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, dass Hargeysa von al Shabaab möglicherweise als sicherer Hafen genutzt wird (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Die Gruppe verfügt über eine verdeckte Präsenz in Somaliland (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Al Shabaab unterhält hier ein Netzwerk an Sympathisanten und Unterstützern. Unklar ist, ob dieses Netzwerk auch tatsächlich über operative Kräfte (Agenten) verfügt, die z. B. zu Anschlägen genutzt werden können (BMLV 2.7.2025). Die Grenzgebiete zu Puntland sind für eine Infiltration durch al Shabaab anfällig. Dort versucht die Gruppe, lokale Clans, die sich von der Regierung diskriminiert fühlen, für sich zu gewinnen (BMLV 7.8.2024). Dies gilt etwa für die in Sanaag vorherrschenden Warsangeli. Im nordwestlichen Puntland ist es al Shabaab teilweise gelungen. In Sanaag hingegen stellen sich lokale Milizen gegen al Shabaab (Weiss/FDD 12.9.2022). Nach anderen Angaben konnte al Shabaab in den letzten Jahren fast unmerklich in Somaliland - und insbesondere in der Region Sanaag - vordringen (ICG 10.11.2022). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 durchqueren Angehörige der Gruppe manchmal den Bezirk Ceerigaabo "in peaceful transit" - in Konvois, mit weißen Fahnen. Die lokalen Gemeinden akzeptieren al Shabaab, es kommt auch zu Eheschließungen (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Insgesamt verhält sich die Gruppe aufgrund der ihr sowohl durch den sogenannten Islamischen Staat als auch durch puntländische Operationen zugesetzten erheblichen Verluste und der Tatsache, dass sie kaum neu rekrutieren kann, derzeit relativ ruhig (STDOK/BMLV 10.4.2025). Allerdings versucht al Shabaab, den SSC-Khatumo zu unterwandern (BMLV 2.7.2025). Zu al Shabaab im Rahmen des Konflikts mit den Dhulbahante siehe Sicherheitslage / Khatumo-SSC, Dhulbahante.Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, dass Hargeysa von al Shabaab möglicherweise als sicherer Hafen genutzt wird (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Die Gruppe verfügt über eine verdeckte Präsenz in Somaliland (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Al Shabaab unterhält hier ein Netzwerk an Sympathisanten und Unterstützern. Unklar ist, ob dieses Netzwerk auch tatsächlich über operative Kräfte (Agenten) verfügt, die z. B. zu Anschlägen genutzt werden können (BMLV 2.7.2025). Die Grenzgebiete zu Puntland sind für eine Infiltration durch al Shabaab anfällig. Dort versucht die Gruppe, lokale Clans, die sich von der Regierung diskriminiert fühlen, für sich zu gewinnen (BMLV 7.8.2024). Dies gilt etwa für die in Sanaag vorherrschenden Warsangeli. Im nordwestlichen Puntland ist es al Shabaab teilweise gelungen. In Sanaag hingegen stellen sich lokale Milizen gegen al Shabaab (Weiss/FDD 12.9.2022). Nach anderen Angaben konnte al Shabaab in den letzten Jahren fast unmerklich in Somaliland - und insbesondere in der Region Sanaag - vordringen (ICG 10.11.2022). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 durchqueren Angehörige der Gruppe manchmal den Bezirk Ceerigaabo "in peaceful transit" - in Konvois, mit weißen Fahnen. Die lokalen Gemeinden akzeptieren al Shabaab, es kommt auch zu Eheschließungen (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Insgesamt verhält sich die Gruppe aufgrund der ihr sowohl durch den sogenannten Islamischen Staat als auch durch puntländische Operationen zugesetzten erheblichen Verluste und der Tatsache, dass sie kaum neu rekrutieren kann, derzeit relativ ruhig (STDOK/BMLV 10.4.2025). Allerdings versucht al Shabaab, den SSC-Khatumo zu unterwandern (BMLV 2.7.2025). Zu al Shabaab im Rahmen des Konflikts mit den Dhulbahante siehe Sicherheitslage / Khatumo-SSC, Dhulbahante. Clans: Die Region Awdal wird von den Dir-Subclans Gadabursi und Issa bewohnt, wobei die Gadabursi die Mehrheit stellen. In der Hauptstadtregion Woqooyi Galbeed dominieren Subclans der Isaaq, namentlich die Habr Awal, Habr Yunis und Idagalle. In Hargeysa gibt es verschiedene Clans und Subclans, darunter Minderheitengruppen sowie die Habr Awal, Habr Yunis, Habr Jeclo und Idagalle. Die Region Togdheer wird hauptsächlich von den Isaaq-Subclans Habr Yunis und Habr Jeclo bewohnt. Zudem leben Isaaq / Idagalle in der Region westlich von Burco (EUAA 5.2025). Clankonflikte bestehen wie überall in Somalia auch in Somaliland, und es kann zu Auseinandersetzungen und Racheakten kommen, die zivile Opfer fordern. Clankonflikte stellen aber kein Sicherheitsproblem dar, das die politische Stabilität der Region gefährdet (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. BMLV 7.8.2024). Den Behörden ist es gelungen, mittels einer effektiven Integration informeller Clanstrukturen in formale Kontexte einen vergleichsweise wirksamen Schutz gegen gewaltsame Ausschreitungen - etwa durch Milizen oder kriminelle Banden - zu gewährleisten (AA 25.4.2025).Clankonflikte bestehen wie überall in Somalia auch in Somaliland, und es kann zu Auseinandersetzungen und Racheakten kommen, die zivile Opfer fordern. Clankonflikte stellen aber kein Sicherheitsproblem dar, das die politische Stabilität der Region gefährdet (ÖB Nairobi 10.2024; vergleiche BMLV 7.8.2024). Den Behörden ist es gelungen, mittels einer effektiven Integration informeller Clanstrukturen in formale Kontexte einen vergleichsweise wirksamen Schutz gegen gewaltsame Ausschreitungen - etwa durch Milizen oder kriminelle Banden - zu gewährleisten (AA 25.4.2025). Clankonflikte treten i.d.R. lokal auf - v. a. in entlegenen Gebieten (HO 5.4.2025) - und hier in erster Linie in den Regionen Sanaag und Sool (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. HO 5.4.2025; Omer/STDOK/SEM 4.2023; SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). So bekämpfen sich beispielsweise die Isaaq-Clans der Habr Jeclo und Habr Yunis immer wieder in Ceel Afweyn (Sanaag) (Omer/STDOK/SEM 4.2023). In Sanaag kam es auch im März 2025 zu Kämpfen um Weiderechte, es gab zwölf Todesopfer (SLST 10.3.2025). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 können zwar Männer aus Ostsomaliland von anhaltenden Blutfehden betroffen sein; in Westsomaliland ist die Situation demnach aber anders (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Clankonflikte treten i.d.R. lokal auf - v. a. in entlegenen Gebieten (HO 5.4.2025) - und hier in erster Linie in den Regionen Sanaag und Sool (ÖB Nairobi 10.2024; vergleiche HO 5.4.2025; Omer/STDOK/SEM 4.2023; SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). So bekämpfen sich beispielsweise die Isaaq-Clans der Habr Jeclo und Habr Yunis immer wieder in Ceel Afweyn (Sanaag) (Omer/STDOK/SEM 4.2023). In Sanaag kam es auch im März 2025 zu Kämpfen um Weiderechte, es gab zwölf Todesopfer (SLST 10.3.2025). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 können zwar Männer aus Ostsomaliland von anhaltenden Blutfehden betroffen sein; in Westsomaliland ist die Situation demnach aber anders (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Üblicherweise werden Landstreitigkeiten auf traditionellem Wege geklärt - durch Älteste (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Omer/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung greift auch in Clankonflikte ein, etwa im Bereich Balli Samatar (Togdheer), wo die Polizei gemeinsam mit Ältesten aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen interveniert hat (SOCOM 24.9.2023). Sie kann auch vermitteln, etwa im März 2025 gemeinsam mit dem Suldan der Warsangeli in Sanaag (SLST 10.3.2025) oder durch den Vizepräsidenten zwischen den Habr Yunis und den Habr Jeclo im Mai 2025 in Ostsomaliland (ICG 5.2025). Bei einem anderen Beispiel, bei welchem im Umfeld von Burco fünf Menschen getötet und sechs verletzt worden sind, kam es zu einer Versöhnungskonferenz. Diese wurde von mehreren Ministern Somalilands geleitet (SLST 21.6.2023). I.d.R. folgt im Fall von Clankonflikten ein Aufruf der Regierung an die betroffenen Ältesten, eine Konfliktlösung herbeizuführen. Bei einer weiteren Eskalation schreiten Sicherheitskräfte ein, und die Regierung versucht, das Problem eigenständig zu lösen. Dieser Ansatz ist nicht immer erfolgreich (STDOK 8.2017). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 greift die Regierung in Konflikte hingegen nur dann ein, wenn sie selbst Interesse am Streitgegenstand hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer anderen Quelle greift die Regierung erst nach einer Eskalation über die lokale Ebene hinweg ein. Ansonsten setzt sie auf eine Regelung von Konflikten durch Älteste (BMLV 7.8.2024). Als Normalbürger betroffen ist man durch Clankonflikte v. a. hinsichtlich der Bewegungsfreiheit, weil man die Konfliktgebiete nicht bereisen kann. Grundsätzlich sind nur die involvierten Clans betroffen (Omer/STDOK/SEM 4.2023).Üblicherweise werden Landstreitigkeiten auf traditionellem Wege geklärt - durch Älteste (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche Omer/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung greift auch in Clankonflikte ein, etwa im Bereich Balli Samatar (Togdheer), wo die Polizei gemeinsam mit Ältesten aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen interveniert hat (SOCOM 24.9.2023). Sie kann auch vermitteln, etwa im März 2025 gemeinsam mit dem Suldan der Warsangeli in Sanaag (SLST 10.3.2025) oder durch den Vizepräsidenten zwischen den Habr Yunis und den Habr Jeclo im Mai 2025 in Ostsomaliland (ICG 5.2025). Bei einem anderen Beispiel, bei welchem im Umfeld von Burco fünf Menschen getötet und sechs verletzt worden sind, kam es zu einer Versöhnungskonferenz. Diese wurde von mehreren Ministern Somalilands geleitet (SLST 21.6.2023). römisch eins.d.R. folgt im Fall von Clankonflikten ein Aufruf der Regierung an die betroffenen Ältesten, eine Konfliktlösung herbeizuführen. Bei einer weiteren Eskalation schreiten Sicherheitskräfte ein, und die Regierung versucht, das Problem eigenständig zu lösen. Dieser Ansatz ist nicht immer erfolgreich (STDOK 8.2017). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 greift die Regierung in Konflikte hingegen nur dann ein, wenn sie selbst Interesse am Streitgegenstand hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer anderen Quelle greift die Regierung erst nach einer Eskalation über die lokale Ebene hinweg ein. Ansonsten setzt sie auf eine Regelung von Konflikten durch Älteste (BMLV 7.8.2024). Als Normalbürger betroffen ist man durch Clankonflikte v. a. hinsichtlich der Bewegungsfreiheit, weil man die Konfliktgebiete nicht bereisen kann. Grundsätzlich sind nur die involvierten Clans betroffen (Omer/STDOK/SEM 4.2023). In der Region Awdal gibt es (wieder) Separatisten der Gadabursi, die entsprechenden Bestrebungen werden aber v. a. von der Diaspora betrieben (STDOK/BMLV 10.4.2025). Auch wenn sich die Gadabursi zum Teil von der Regierung in Hargeysa benachteiligt fühlen, gibt es für diese Diaspora-Separatisten vor Ort nur wenig Begeisterung (BMLV/STDOK 6.6.2025; vgl. AQ21 11.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023). Generell sind die Gadabursi seit Langem in das politische System Somalilands erfolgreich integriert (AQ21 11.2023). Älteste des Clans haben dem neuen somaliländischen Präsidenten ihre Unterstützung zugesagt (HT 21.2.2025). Nach anderen Angaben findet sich das sogenannte Awdal State Movement (ASM), eine kleine Gruppe von Gadabursi, auf beiden Seiten der Grenze zwischen Somaliland und Dschibuti. Die politische Bündnisse der ASM schwanken demnach (Sahan/SWT 17.7.2024).In der Region Awdal gibt es (wieder) Separatisten der Gadabursi, die entsprechenden Bestrebungen werden aber v. a. von der Diaspora betrieben (STDOK/BMLV 10.4.2025). Auch wenn sich die Gadabursi zum Teil von der Regierung in Hargeysa benachteiligt fühlen, gibt es für diese Diaspora-Separatisten vor Ort nur wenig Begeisterung (BMLV/STDOK 6.6.2025; vergleiche AQ21 11.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023). Generell sind die Gadabursi seit Langem in das politische System Somalilands erfolgreich integriert (AQ21 11.2023). Älteste des Clans haben dem neuen somaliländischen Präsidenten ihre Unterstützung zugesagt (HT 21.2.2025). Nach anderen Angaben findet sich das sogenannte Awdal State Movement (ASM), eine kleine Gruppe von Gadabursi, auf beiden Seiten der Grenze zwischen Somaliland und Dschibuti. Die politische Bündnisse der ASM schwanken demnach (Sahan/SWT 17.7.2024). Östliches Grenzgebiet [siehe dazu auch Unterkapitel Sool und Sanaag / Khatumo-SSC / Dhulbahante, Warsangeli]: Die Zugehörigkeit der östlichen Teile der Regionen Sool und Sanaag sowie des Bezirks Buuhoodle (Togdheer) sind umstritten (BS 2024). Laut puntländischer Verfassung ist die gesamte Region Sool Teil Puntlands. Dies gilt auch für Sanaag (ohne den Bezirk Ceel Afweyn und den nordöstlichen Teil des Bezirks Ceerigaabo) sowie den Bezirk Buuhoodle in Togdheer (MBZ 6.2023). Als dritte Streitpartei ist der SSC-Khatumo hinzugekommen; dieser beansprucht Gebiete, die eigentlich schon zwischen Somaliland und Puntland umstritten sind (BMLV 2.7.2025). Vorfallszahlen: In den somaliländischen Regionen Awdal (571.230), Sanaag (325.136), Sool (478.265), Togdheer (780.092) und Woqooyi Galbeed (1.313.146) leben nach Angaben einer Quelle 3,467.869 Einwohner (IPC 13.12.2022). Im Vergleich dazu meldete die ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt 14 Zwischenfälle, bei welchen gezielt Zivilisten getötet wurden (Kategorie "Violence against Civilians"). Bei elf dieser 14 Vorfälle wurde jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren es 21 derartige Vorfälle (17 davon mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammenschau von Bevölkerungszahl und Violence against Civilians ergeben sich für 2024 folgende Zahlen (Vorfälle von "Violence against Civilians" je 100.000 Einwohner): Awdal 0,00; Sanaag 3,38; Sool 1,05; Togdheer 0,51; Woqooyi Galbeed 0,08; [Anm.: Die Zahlen könnten noch um einiges niedriger sein, da manche Quellen für Somaliland eine viel höhere Bevölkerungszahl nennen. So geht BBC von 5,7 (BBC 2.1.2024) und al Jazeera oder der Economist von 6 Millionen Einwohnern aus (AJ 19.11.2024; vgl. Economist/L. Taylor 29.8.2024).]Vorfallszahlen: In den somaliländischen Regionen Awdal (571.230), Sanaag (325.136), Sool (478.265), Togdheer (780.092) und Woqooyi Galbeed (1.313.146) leben nach Angaben einer Quelle 3,467.869 Einwohner (IPC 13.12.2022). Im Vergleich dazu meldete die ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt 14 Zwischenfälle, bei welchen gezielt Zivilisten getötet wurden (Kategorie "Violence against Civilians"). Bei elf dieser 14 Vorfälle wurde jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren es 21 derartige Vorfälle (17 davon mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammenschau von Bevölkerungszahl und Violence against Civilians ergeben sich für 2024 folgende Zahlen (Vorfälle von "Violence against Civilians" je 100.000 Einwohner): Awdal 0,00; Sanaag 3,38; Sool 1,05; Togdheer 0,51; Woqooyi Galbeed 0,08; [Anm.: Die Zahlen könnten noch um einiges niedriger sein, da manche Quellen für Somaliland eine viel höhere Bevölkerungszahl nennen. So geht BBC von 5,7 (BBC 2.1.2024) und al Jazeera oder der Economist von 6 Millionen Einwohnern aus (AJ 19.11.2024; vergleiche Economist/L. Taylor 29.8.2024).] In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern sowie zur Subkategorie "Violence against Civilians", in welcher auch "normale" Morde inkludiert sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere Todesopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsbasis zu over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der Schwankungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt: Quelle: ACLED 10.1.2025(und Vorgängerversionen) Sool und Sanaag / Khatumo-SSC / Dhulbahante, Warsangeli Letzte Änderung 2025-08-07 08:38 Sool / Dhulbahante: Der Großteil der Bevölkerung von Sool gehört zu den Darod / [Harti] / Dhulbahante (EUAA 5.2025). Dhulbahante finden sich in allen Regierungen: in Somaliland, in Puntland und auch in der somalischen Bundesregierung (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). So sind etwa der aktuelle Vizepräsident Puntlands und auch der Sprecher des somaliländischen Unterhauses Dhulbahante (BMLV 2.7.2025). Der im November 2024 neugewählte Präsident Somalilands hat in seinem neuen Ministerkabinett einen Dhulbahante (Horn 14.12.2024). 1993 hat der Clanführer (Garaad) der Dhulbahante das Abkommen zur inneren Einigung Somalilands mit unterzeichnet. Bereits 1998 kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung, Garaad Jama wendete sich nach Puntland, bei dessen Errichtung sich die Dhulbahante beteiligten. Von da an wechselten die Dhulbahante mehrfach die Seite (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Ein Argument, das im Rahmen des Konflikts immer wieder gegen Somaliland ins Feld geführt wurde, ist die Vernachlässigung der Dhulbahante-Gebiete durch die Regierung in Hargeysa (Omer/STDOK/SEM 4.2023) bzw. dass der Clan durch das von Isaaq dominierte Regierungssystem Somalilands sowohl politisch als auch wirtschaftlich an den Rand gedrängt worden ist (Sahan/SWT 19.6.2023; vgl. Economist/L. Taylor 29.8.2024). 1993 hat der Clanführer (Garaad) der Dhulbahante das Abkommen zur inneren Einigung Somalilands mit unterzeichnet. Bereits 1998 kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung, Garaad Jama wendete sich nach Puntland, bei dessen Errichtung sich die Dhulbahante beteiligten. Von da an wechselten die Dhulbahante mehrfach die Seite (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Ein Argument, das im Rahmen des Konflikts immer wieder gegen Somaliland ins Feld geführt wurde, ist die Vernachlässigung der Dhulbahante-Gebiete durch die Regierung in Hargeysa (Omer/STDOK/SEM 4.2023) bzw. dass der Clan durch das von Isaaq dominierte Regierungssystem Somalilands sowohl politisch als auch wirtschaftlich an den Rand gedrängt worden ist (Sahan/SWT 19.6.2023; vergleiche Economist/L. Taylor 29.8.2024). Eskalation: In den vergangenen Jahren war es in Laascaanood (Sool) immer wieder zu Morden und Attentaten gekommen, ohne dass die Taten aufgeklärt worden sind. Unter den Opfern fanden sich u. a. Sicherheitsbeamte, Clanälteste, Wirtschaftstreibende und Aktivisten (Sahan/SWT 4.1.2023; vgl. Economist/L. Taylor 29.8.2024). Die Attentatsserie begann
- Aktivisten der Dhulbahante argumentierten, dass Somaliland eine große Militär- und Polizeipräsenz in Laascaanood hatte, es aber zu keinen bedeutenden Verhaftungen gekommen war (Norman/AFRA 3.3.2023), und die Regierung nicht ausreichend für Sicherheit gesorgt hat (Sahan/SWT 19.6.2023). Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass es innerhalb der Dhulbahante seit langer Zeit Spaltungen gibt. Zudem hat eine beträchtliche Anzahl der Ermordeten einem Subclan angehört, der weitgehend als pro-somaliländisch gilt (Norman/AFRA 3.3.2023). Gleichzeitig war laut einer Quelle al Shabaab seit Anfang der 2000er-Jahre in Laascaanood präsent. Somaliland hat der Gruppe eine Reihe von Attentaten und Bombenanschlägen in der Stadt angelastet, es ist auch zu diesbezüglichen Verurteilungen gekommen (Sahan/SWT 19.6.2023). Manche Dhulbahante machten trotzdem Hargeysa für die Mordserie verantwortlich (Economist/L. Taylor 29.8.2024; vgl. Sahan/SWT 19.6.2023). Die dortige Regierung wies jedoch jede Verwicklung in die gezielten Tötungen in Laascaanood zurück (Economist/L. Taylor 29.8.2024; vgl. RD 2.1.2023). Eskalation: In den vergangenen Jahren war es in Laascaanood (Sool) immer wieder zu Morden und Attentaten gekommen, ohne dass die Taten aufgeklärt worden sind. Unter den Opfern fanden sich u. a. Sicherheitsbeamte, Clanälteste, Wirtschaftstreibende und Aktivisten (Sahan/SWT 4.1.2023; vergleiche Economist/L. Taylor 29.8.2024). Die Attentatsserie begann
- Aktivisten der Dhulbahante argumentierten, dass Somaliland eine große Militär- und Polizeipräsenz in Laascaanood hatte, es aber zu keinen bedeutenden Verhaftungen gekommen war (Norman/AFRA 3.3.2023), und die Regierung nicht ausreichend für Sicherheit gesorgt hat (Sahan/SWT 19.6.2023). Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass es innerhalb der Dhulbahante seit langer Zeit Spaltungen gibt. Zudem hat eine beträchtliche Anzahl der Ermordeten einem Subclan angehört, der weitgehend als pro-somaliländisch gilt (Norman/AFRA 3.3.2023). Gleichzeitig war laut einer Quelle al Shabaab seit Anfang der 2000er-Jahre in Laascaanood präsent. Somaliland hat der Gruppe eine Reihe von Attentaten und Bombenanschlägen in der Stadt angelastet, es ist auch zu diesbezüglichen Verurteilungen gekommen (Sahan/SWT 19.6.2023). Manche Dhulbahante machten trotzdem Hargeysa für die Mordserie verantwortlich (Economist/L. Taylor 29.8.2024; vergleiche Sahan/SWT 19.6.2023). Die dortige Regierung wies jedoch jede Verwicklung in die gezielten Tötungen in Laascaanood zurück (Economist/L. Taylor 29.8.2024; vergleiche RD 2.1.2023). Diese unaufgeklärten Morde waren jedenfalls Ende 2022 der Funke zur Eskalation (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Dies galt insbesondere für den Mord an einem Blogger bzw. Jungpolitiker der Opposition (Norman/AFRA 3.3.2023; vgl. Sahan/SWT 4.1.2023), einem prominenten Dhulbahante (MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023), im Dezember
- In der Folge kam es Ende Dezember 2022 in Laascaanood zu mehrtägigen - mitunter gewaltsamen - Protesten (SD 29.12.2022; vgl. INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bei den auch über den Jahreswechsel anhaltenden Unruhen sind 20-40 Menschen getötet worden (Sahan/SWT 4.1.2023; vgl. RD 2.1.2023; Norman/AFRA 3.3.2023). Die somaliländische Polizei hatte unproportional Gewalt angewendet. Bei den meisten getöteten Personen handelte es sich um Zivilisten, aber auch Angehörige der Sicherheitskräfte fanden sich unter den Opfern (Sahan/SWT 4.1.2023). Diese unaufgeklärten Morde waren jedenfalls Ende 2022 der Funke zur Eskalation (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Dies galt insbesondere für den Mord an einem Blogger bzw. Jungpolitiker der Opposition (Norman/AFRA 3.3.2023; vergleiche Sahan/SWT 4.1.2023), einem prominenten Dhulbahante (MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023), im Dezember
- In der Folge kam es Ende Dezember 2022 in Laascaanood zu mehrtägigen - mitunter gewaltsamen - Protesten (SD 29.12.2022; vergleiche INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bei den auch über den Jahreswechsel anhaltenden Unruhen sind 20-40 Menschen getötet worden (Sahan/SWT 4.1.2023; vergleiche RD 2.1.2023; Norman/AFRA 3.3.2023). Die somaliländische Polizei hatte unproportional Gewalt angewendet. Bei den meisten getöteten Personen handelte es sich um Zivilisten, aber auch Angehörige der Sicherheitskräfte fanden sich unter den Opfern (Sahan/SWT 4.1.2023). Im Zuge der Eskalation in Laascaanood kamen Garaads der Dhulbahante in die Stadt, um die Zukunft des Clans zu diskutieren (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). In der Folge kam es zu einem Abkommen der separatistischen Sool-Sanaag-Cayn-(Khatumo)-Miliz (SSC-Khatumo) mit den Garaads (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Anfang Feber 2023 erklärten die Ältesten in Laascaanood, dass sie sich von Somaliland lösen und wieder Somalia beitreten wollten (BAMF 13.2.2023; vgl. INGO-V/STDOK/SEM 5.2023; NLM/Barnett 7.8.2023). Sie erklärten die Autonomie der Gebiete von Sool, Sanaag und Cayn (BMLV 9.2.2023). Im Zuge der Eskalation in Laascaanood kamen Garaads der Dhulbahante in die Stadt, um die Zukunft des Clans zu diskutieren (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). In der Folge kam es zu einem Abkommen der separatistischen Sool-Sanaag-Cayn-(Khatumo)-Miliz (SSC-Khatumo) mit den Garaads (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Anfang Feber 2023 erklärten die Ältesten in Laascaanood, dass sie sich von Somaliland lösen und wieder Somalia beitreten wollten (BAMF 13.2.2023; vergleiche INGO-V/STDOK/SEM 5.2023; NLM/Barnett 7.8.2023). Sie erklärten die Autonomie der Gebiete von Sool, Sanaag und Cayn (BMLV 9.2.2023). Unmittelbar nach der Autonomieerklärung kam es zu Auseinandersetzungen. Es brachen Kämpfe zwischen Sicherheitskräften Somalilands und lokalen Kämpfern bzw. Clanmilizen aus (BMLV 9.2.2023; vgl. BAMF 13.2.2023). Die Kampfhandlungen dauerten an, es kam auch zum Einsatz von Artillerie und Steilfeuer (BAMF 27.2.2023; vgl. IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Im Zuge der Kämpfe wurden im Zeitraum Ende Dezember 2022 bis Juni 2023 laut UNSOM 87 Zivilisten getötet und 465 verletzt (HRW 11.1.2024). Nach anderen Angaben wurden insgesamt mehr als 300 Menschen getötet und über 600 verletzt - darunter Dutzende Zivilisten (ÖB Nairobi 10.2024).Unmittelbar nach der Autonomieerklärung kam es zu Auseinandersetzungen. Es brachen Kämpfe zwischen Sicherheitskräften Somalilands und lokalen Kämpfern bzw. Clanmilizen aus (BMLV 9.2.2023; vergleiche BAMF 13.2.2023). Die Kampfhandlungen dauerten an, es kam auch zum Einsatz von Artillerie und Steilfeuer (BAMF 27.2.2023; vergleiche IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Im Zuge der Kämpfe wurden im Zeitraum Ende Dezember 2022 bis Juni 2023 laut UNSOM 87 Zivilisten getötet und 465 verletzt (HRW 11.1.2024). Nach anderen Angaben wurden insgesamt mehr als 300 Menschen getötet und über 600 verletzt - darunter Dutzende Zivilisten (ÖB Nairobi 10.2024). Am 25.8.2023 eroberte SSC-Khatumo den wichtigen Militärstützpunkt in Gooja'ade in der Nähe von Laascaanood. Bei den Kämpfen wurden Dutzende somaliländische Soldaten getötet, Hunderte weitere als Kriegsgefangene genommen (Sahan/SWT 18.9.2023). Im Verlauf des Jahres 2023 kam es auch noch zu weiteren Gefechten und Kampfhandlungen (BMLV 1.12.2023; vgl. UNSC 2.2.2024). Am 25.8.2023 eroberte SSC-Khatumo den wichtigen Militärstützpunkt in Gooja'ade in der Nähe von Laascaanood. Bei den Kämpfen wurden Dutzende somaliländische Soldaten getötet, Hunderte weitere als Kriegsgefangene genommen (Sahan/SWT 18.9.2023). Im Verlauf des Jahres 2023 kam es auch noch zu weiteren Gefechten und Kampfhandlungen (BMLV 1.12.2023; vergleiche UNSC 2.2.2024). Aktuelle Lage: Der SSC-Khatumo hat seine Basis bzw. sein von ihm kontrolliertes Kerngebiet in den Städten Laascaanood und Buuhoodle sowie im dazwischenliegenden Gebiet. Weiteres kontrollieren die Separatisten laut einer Quelle auch die Orte Xudun, Tukaraq und Taleex, hat aber in der nördlichen Hälfte der Region Sool nicht die volle Kontrolle (PGN 19.6.2025). An der wichtigen Route von Caynaabo nach Laascaanood verläuft die Front seit geraumer Zeit zwischen den Orten Guumeys (SSC-Khatumo) und Oog (Somaliland) (PGN 19.6.2025; vgl. HIPS 7.5.2024). Die Front ist stark militarisiert. Beide Seiten stehen sich misstrauisch gegenüber (ICG 6.3.2024; vgl. AA 23.8.2024). Anfang November 2024 kam es im Vorfeld der somaliländischen Wahlen zu mehrtägigen Auseinandersetzungen an der Front von Qorilugud und Shanged im Bereich Buuhoodle, es gab Tote und Verletzte (SD 2.11.2024; vgl. Mog24 2.11.2024; SD 3.11.2024). Nach den Wahlen hatte der neue somaliländische Präsident angegeben, den Konflikt friedlich lösen zu wollen (SG 15.12.2024). Diese Aussage wurde im März 2025 vom Vizepräsidenten wiederholt. Laut einer Quelle ist die Führung des SSC-Khatumo weniger friedlich eingestellt (HO 7.3.2025). Laut einer anderen Quelle hat Garaad Jama im Mai 2025 erklärt, dass von "seinem" Territorium kein Angriff auf Somaliland erfolgen wird (SG 12.5.2025).Aktuelle Lage: Der SSC-Khatumo hat seine Basis bzw. sein von ihm kontrolliertes Kerngebiet in den Städten Laascaanood und Buuhoodle sowie im dazwischenliegenden Gebiet. Weiteres kontrollieren die Separatisten laut einer Quelle auch die Orte Xudun, Tukaraq und Taleex, hat aber in der nördlichen Hälfte der Region Sool nicht die volle Kontrolle (PGN 19.6.2025). An der wichtigen Route von Caynaabo nach Laascaanood verläuft die Front seit geraumer Zeit zwischen den Orten Guumeys (SSC-Khatumo) und Oog (Somaliland) (PGN 19.6.2025; vergleiche HIPS 7.5.2024). Die Front ist stark militarisiert. Beide Seiten stehen sich misstrauisch gegenüber (ICG 6.3.2024; vergleiche AA 23.8.2024). Anfang November 2024 kam es im Vorfeld der somaliländischen Wahlen zu mehrtägigen Auseinandersetzungen an der Front von Qorilugud und Shanged im Bereich Buuhoodle, es gab Tote und Verletzte (SD 2.11.2024; vergleiche Mog24 2.11.2024; SD 3.11.2024). Nach den Wahlen hatte der neue somaliländische Präsident angegeben, den Konflikt friedlich lösen zu wollen (SG 15.12.2024). Diese Aussage wurde im März 2025 vom Vizepräsidenten wiederholt. Laut einer Quelle ist die Führung des SSC-Khatumo weniger friedlich eingestellt (HO 7.3.2025). Laut einer anderen Quelle hat Garaad Jama im Mai 2025 erklärt, dass von "seinem" Territorium kein Angriff auf Somaliland erfolgen wird (SG 12.5.2025). Gleichzeitig kommt es im betroffenen Gebiet auch immer wieder zu Scharmützeln zwischen Isaaq / Gerhaji / Habr Jeclo und Dhulbahante (HO 7.3.2025; vgl. Sahan/SWT 8.11.2024), so etwa Anfang März 2025 bei Buqdharkayn (ICG 5.2025; vgl. HO 7.3.2025). Die Habr Jeclo haben in den vergangenen Monaten in der Diaspora erhebliche Gelder gesammelt und aufgerüstet (Sahan/SWT 8.11.2024). Auch in Sanaag kommt es zu Auseinandersetzungen [siehe weiter unten].Gleichzeitig kommt es im betroffenen Gebiet auch immer wieder zu Scharmützeln zwischen Isaaq / Gerhaji / Habr Jeclo und Dhulbahante (HO 7.3.2025; vergleiche Sahan/SWT 8.11.2024), so etwa Anfang März 2025 bei Buqdharkayn (ICG 5.2025; vergleiche HO 7.3.2025). Die Habr Jeclo haben in den vergangenen Monaten in der Diaspora erhebliche Gelder gesammelt und aufgerüstet (Sahan/SWT 8.11.2024). Auch in Sanaag kommt es zu Auseinandersetzungen [siehe weiter unten]. SSC-Khatumo - "Bundesstaat" und innere Spannungen: Bis zum aktuellen Konflikt wurden "SSC" und "Khatumo" immer nur von Handlangern der Diaspora betrieben. Die Führung lag immer bei der Diaspora. Diesmal konnte man aber den Garaad der Dhulbahante für sich gewinnen, der neben der traditionellen Rolle nun auch eine politische Rolle innehat (BMLV 14.9.2023). Der SSC-Khatumo möchte ein eigener somalischer Bundesstaat werden (AA 23.8.2024; vgl. NH 13.6.2023; GO 23.12.2023). Dies bedeutet, dass sowohl die Ansprüche Somalilands als auch frühere Ansprüche Puntlands auf das Territorium abgelehnt werden (NH 13.6.2023). Allerdings wird nur die Region Sool vorwiegend von Dhulbahante bewohnt. "SSC" bezieht sich aber auf drei Teile, die einen Bundesstaat Somalias ausmachen sollen. Anders als in Sool, gibt es in Sanaag nur wenige Dhulbahante, hingegen viele Isaaq und Darod / Harti / Warsangeli (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Gleichzeitig sind auch viele Dhulbahante mit dem SSC-Khatumo unzufrieden, der keineswegs einen Querschnitt des Clans repräsentiert (STDOK/BMLV 10.4.2025); es gibt Anzeichen für eine Zersplitterung (Sahan/SWT 8.11.2024). Bei den Separatisten finden sich nur "eine Handvoll" Dhulbahante der nördlichen Subclans aus Sanaag. Insgesamt repräsentiert der SSC-Khatumo daher nur einen Teil von Togdheer und einen Teil der Region Sool bzw. die Dhulbahante Subclans aus Buuhoodle und dem südlichen Teil von Sool; nicht aber Sanaag und speziell nicht die Warsangeli (BMLV/STDOK 6.6.2025; vgl. Omer/STDOK/SEM 4.2023). Der Suldan der Warsangeli hat angegeben, sich nicht an diesem Konflikt beteiligen zu wollen. Die Mehrheit dieses Clans steht außerhalb des SSC-Khatumo (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vgl. AQ21 11.2023) und hält sich aus dem Konflikt heraus (STDOK/BMLV 10.4.2025). Auch im Zuge der Auseinandersetzungen um Ceerigaabo (Sanaag) im Dezember 2024 [siehe weiter unten] hat sich ein Suldan der Warsangeli dagegen verwehrt, dass der SSC-Khatumo seinen Clan repräsentieren würde (PP 19.12.2024). Ein eigener Bundesstaat ist aber keine Option, solange die Warsangeli diesen nicht befürworten (BMLV 4.7.2024).Der SSC-Khatumo möchte ein eigener somalischer Bundesstaat werden (AA 23.8.2024; vergleiche NH 13.6.2023; GO 23.12.2023). Dies bedeutet, dass sowohl die Ansprüche Somalilands als auch frühere Ansprüche Puntlands auf das Territorium abgelehnt werden (NH 13.6.2023). Allerdings wird nur die Region Sool vorwiegend von Dhulbahante bewohnt. "SSC" bezieht sich aber auf drei Teile, die einen Bundesstaat Somalias ausmachen sollen. Anders als in Sool, gibt es in Sanaag nur wenige Dhulbahante, hingegen viele Isaaq und Darod / Harti / Warsangeli (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Gleichzeitig sind auch viele Dhulbahante mit dem SSC-Khatumo unzufrieden, der keineswegs einen Querschnitt des Clans repräsentiert (STDOK/BMLV 10.4.2025); es gibt Anzeichen für eine Zersplitterung (Sahan/SWT 8.11.2024). Bei den Separatisten finden sich nur "eine Handvoll" Dhulbahante der nördlichen Subclans aus Sanaag. Insgesamt repräsentiert der SSC-Khatumo daher nur einen Teil von Togdheer und einen Teil der Region Sool bzw. die Dhulbahante Subclans aus Buuhoodle und dem südlichen Teil von Sool; nicht aber Sanaag und speziell nicht die Warsangeli (BMLV/STDOK 6.6.2025; vergleiche Omer/STDOK/SEM 4.2023). Der Suldan der Warsangeli hat angegeben, sich nicht an diesem Konflikt beteiligen zu wollen. Die Mehrheit dieses Clans steht außerhalb des SSC-Khatumo (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche AQ21 11.2023) und hält sich aus dem Konflikt heraus (STDOK/BMLV 10.4.2025). Auch im Zuge der Auseinandersetzungen um Ceerigaabo (Sanaag) im Dezember 2024 [siehe weiter unten] hat sich ein Suldan der Warsangeli dagegen verwehrt, dass der SSC-Khatumo seinen Clan repräsentieren würde (PP 19.12.2024). Ein eigener Bundesstaat ist aber keine Option, solange die Warsangeli diesen nicht befürworten (BMLV 4.7.2024). SSC-Khatumo - Verwaltung: Abdiqadir Aw Ali Firdhiye ist der Anführer des SSC-Khatumo (HO 7.3.2025; vgl. ICG 5.2025). Tatsächlich ist aber laut einer Quelle Garaad Jama der mächtigste Mann im "Staat" (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Laut einem Bericht vom Anfang des Jahres 2024 fehlen im Bereich des SSC-Khatumo immer noch staatliche Dienste. Es gibt kein funktionsfähiges Gerichtssystem, der Polizei mangelt es an Kapazitäten und Ausbildung. Etwa 120 Polizisten wurden rekrutiert (HRCSL 3.2024). U. a. aufgrund der in Sool und Sanaag vermuteten Bodenschätze unterstützt die VR China die Verwaltung und die Sicherheitskräfte des SSC-Khatumo finanziell. Insgesamt ist die Präsenz von Sicherheitskräften des SSC-Khatumo aber sehr dünn, auch wenn es sie - lokal rekrutiert - bis hinauf an die Grenze zu Sanaag gibt (BMLV/STDOK 6.6.2025).SSC-Khatumo - Verwaltung: Abdiqadir Aw Ali Firdhiye ist der Anführer des SSC-Khatumo (HO 7.3.2025; vergleiche ICG 5.2025). Tatsächlich ist aber laut einer Quelle Garaad Jama der mächtigste Mann im "Staat" (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Laut einem Bericht vom Anfang des Jahres 2024 fehlen im Bereich des SSC-Khatumo immer noch staatliche Dienste. Es gibt kein funktionsfähiges Gerichtssystem, der Polizei mangelt es an Kapazitäten und Ausbildung. Etwa 120 Polizisten wurden rekrutiert (HRCSL 3.2024). U. a. aufgrund der in Sool und Sanaag vermuteten Bodenschätze unterstützt die VR China die Verwaltung und die Sicherheitskräfte des SSC-Khatumo finanziell. Insgesamt ist die Präsenz von Sicherheitskräften des SSC-Khatumo aber sehr dünn, auch wenn es sie - lokal rekrutiert - bis hinauf an die Grenze zu Sanaag gibt (BMLV/STDOK 6.6.2025). Stand März 2024 war die Verwaltung schwach, laut einer Quelle gab es damals in Laascaanood häufig Gewalttaten (HRCSL 3.2024). Im August 2024 verlautbarte die Übergangsverwaltung ein Waffentrageverbot für Laascaanood (GN 22.8.2024; vgl. Sahan/SWT 26.8.2024), nachdem es in der Stadt zu mehreren ungeklärten Morden gekommen ist, und die Stadt mit zunehmender Unsicherheit zu kämpfen hatte (GN 22.8.2024). Eine Quelle erklärt, dass sich das Verbot u. a. auch gegen eine Einheit der al Shabaab innerhalb des SSC-Khatumo richtet (Sahan/SWT 26.8.2024) [siehe dazu weiter unten]. Nach jüngeren Angaben hat sich das Alltagsleben in Laascaanood normalisiert, der Verkehr aus Puntland läuft (BMLV/STDOK 6.6.2025). Stand März 2024 war die Verwaltung schwach, laut einer Quelle gab es damals in Laascaanood häufig Gewalttaten (HRCSL 3.2024). Im August 2024 verlautbarte die Übergangsverwaltung ein Waffentrageverbot für Laascaanood (GN 22.8.2024; vergleiche Sahan/SWT 26.8.2024), nachdem es in der Stadt zu mehreren ungeklärten Morden gekommen ist, und die Stadt mit zunehmender Unsicherheit zu kämpfen hatte (GN 22.8.2024). Eine Quelle erklärt, dass sich das Verbot u. a. auch gegen eine Einheit der al Shabaab innerhalb des SSC-Khatumo richtet (Sahan/SWT 26.8.2024) [siehe dazu weiter unten]. Nach jüngeren Angaben hat sich das Alltagsleben in Laascaanood normalisiert, der Verkehr aus Puntland läuft (BMLV/STDOK 6.6.2025). SSC-Miliz (Darawish): Mit Stand Mai 2025 verfügt der SSC-Khatumo über ca. 5.000 registrierte Kämpfer. Rund 85 % davon sind Dhulbahante. Daneben finden sich Warsangeli (4 %), Madhiban (5 %), Hawiye / Habr Gedir / Ayr / Fiqishini (3 %) sowie geringe Zahlen von an Darod / Majerteen / Bicidyahan und Darod / Harti / Dashishle. Die meisten Angehörigen dieser Darawish sind Veteranen der Kämpfe gegen Somaliland, die aufgrund ihrer gemeinsamen Erfahrungen über ein recht hohes Gefühl der Zusammengehörigkeit bzw. der Zugehörigkeit zur Verwaltung des SSC-Khatumo verfügen. Ausgenommen davon ist die Miliz unter dem Kommando von Abdi Madobe, die offenbar nur ihrem Kommandanten gegenüber loyal ist (BMLV 2.7.2025). Seitens der Warsangeli beteiligen sich also nur einige wenige Kämpfer (BMLV/STDOK 6.6.2025; vgl. Omer/STDOK/SEM 4.2023), dies gilt auch für die Angehörigen weiter nördlich lebender Clans der Dhulbahante (BMLV/STDOK 6.6.2025).SSC-Miliz (Darawish): Mit Stand Mai 2025 verfügt der SSC-Khatumo über ca. 5.000 registrierte Kämpfer. Rund 85 % davon sind Dhulbahante. Daneben finden sich Warsangeli (4 %), Madhiban (5 %), Hawiye / Habr Gedir / Ayr / Fiqishini (3 %) sowie geringe Zahlen von an Darod / Majerteen / Bicidyahan und Darod / Harti / Dashishle. Die meisten Angehörigen dieser Darawish sind Veteranen der Kämpfe gegen Somaliland, die aufgrund ihrer gemeinsamen Erfahrungen über ein recht hohes Gefühl der Zusammengehörigkeit bzw. der Zugehörigkeit zur Verwaltung des SSC-Khatumo verfügen. Ausgenommen davon ist die Miliz unter dem Kommando von Abdi Madobe, die offenbar nur ihrem Kommandanten gegenüber loyal ist (BMLV 2.7.2025). Seitens der Warsangeli beteiligen sich also nur einige wenige Kämpfer (BMLV/STDOK 6.6.2025; vergleiche Omer/STDOK/SEM 4.2023), dies gilt auch für die Angehörigen weiter nördlich lebender Clans der Dhulbahante (BMLV/STDOK 6.6.2025). U. a. findet sich hier auch eine Miliz unter Ali Hussein Abdi Kamiin alias Abdi Madoobe, einem - möglicherweise ehemaligen - Angehörigen der al Shabaab. Diese rund 150-200 Mann umfassende Miliz steht nach wie vor in Laascaanood (BMLV/STDOK 6.6.2025; vgl. Sahan/SWT 23.4.2025). Madoobe nimmt dabei keine Befehle entgegen und agiert nach eigenem Gutdünken (BMLV/STDOK 6.6.2025). Seine Miliz ist die am besten bewaffnete und ausgebildete im Bereich des SSC-Khatumo (Sahan/SWT 23.4.2025). Nach anderen Angaben verfügen sogar "einige hochrangige Dhulbahante-Kommandeure" über Verbindungen zu al Shabaab. Auch die islamistische al I'tisaam b'il Kitaab wa Sunna betätigt sich beim SSC-Khatumo (Sahan/SWT 8.11.2024). Im April hat die Verwaltung der Separatisten anlässlich eines Mordes in Laascaanood eingestanden, dass Angehörige der al Shabaab auf dem Territorium von SSC-Khatumo offen aktiv sind (Sahan/SWT 23.4.2025; vgl. SOCOM 21.4.2025).U. a. findet sich hier auch eine Miliz unter Ali Hussein Abdi Kamiin alias Abdi Madoobe, einem - möglicherweise ehemaligen - Angehörigen der al Shabaab. Diese rund 150-200 Mann umfassende Miliz steht nach wie vor in Laascaanood (BMLV/STDOK 6.6.2025; vergleiche Sahan/SWT 23.4.2025). Madoobe nimmt dabei keine Befehle entgegen und agiert nach eigenem Gutdünken (BMLV/STDOK 6.6.2025). Seine Miliz ist die am besten bewaffnete und ausgebildete im Bereich des SSC-Khatumo (Sahan/SWT 23.4.2025). Nach anderen Angaben verfügen sogar "einige hochrangige Dhulbahante-Kommandeure" über Verbindungen zu al Shabaab. Auch die islamistische al I'tisaam b'il Kitaab wa Sunna betätigt sich beim SSC-Khatumo (Sahan/SWT 8.11.2024). Im April hat die Verwaltung der Separatisten anlässlich eines Mordes in Laascaanood eingestanden, dass Angehörige der al Shabaab auf dem Territorium von SSC-Khatumo offen aktiv sind (Sahan/SWT 23.4.2025; vergleiche SOCOM 21.4.2025). Kriegsgefangene: Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass Somaliland die Kämpfer des SSC-Khatumo als Terroristen erachtet (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer anderen Quelle werden die Gefangenen gut behandelt und vermutlich nicht vor Gericht gestellt, sondern nach Ende des Konflikts freigelassen (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Der SSC-Khatumo hat angekündigt, Kriegsgefangene in Einklang mit islamischem und Gewohnheitsrecht sowie mit internationalen Normen zu behandeln. Jene Kriegsgefangenen, die ‘Kriegsverbrechen’ verübt haben, werden demnach vor Gericht gestellt (HO 29.8.2023). In Laascaanood werden vom SSC-Khatumo rund 300 Personen als Kriegsgefangene in Haft gehalten (HRCSL 3.2024). Obwohl sporadisch ein Austausch von kleineren Zahlen an Kriegsgefangenen stattgefunden hat, wird ihre Gesamtzahl im Mai 2025 immer noch im dreistelligen Bereich verortet (SLST 5.5.2025). Manche Kriegsgefangene befinden sich offenbar auch in Puntland. So fand im April 2025 ein Gefangenenaustausch zwischen Somaliland und Puntland statt (GN 30.4.2025). Puntland war für den SSC-Khatumo im Zuge der Kämpfe um Laascaanood ein Unterstützer (ICG 5.2025; vgl. NLM/Barnett 7.8.2023). Am bewaffneten Konflikt des SSC-Khatumo gegen Somaliland hat sich Puntland nicht beteiligt (AA 25.4.2025). Die Beziehungen haben sich jedoch rasch abgekühlt (ICG 5.2025) bzw. herrscht ein angespanntes Verhältnis (HO 22.11.2024). Ein Grund dafür ist, dass der SSC-Khatumo ein eigener somalischer Bundesstaat werden möchte und aus puntländischer Sicht damit auf der Seite von Präsident Hassan Sheikh Mohamud steht (BMLV 2.7.2025). Zusätzlich beanspruchen die Separatisten Gebiet, das auch von Puntland beansprucht wird und wo sich die Verwaltung Puntlands auch festgesetzt hat (HO 4.5.2025). Überhaupt hat Puntland in den von Warsangeli mehrheitlich bewohnten Gebieten wesentlichen Einfluss - etwa in Badhaan und Hadaftimo (BMLV 2.7.2025). Gemäß einer Quelle kontrolliert Puntland sogar kleine Teile der Region Sanaag, darunter den Ort Badhaan. Im Juni 2025 kam es im äußersten Nordosten von Sool zu einem Scharmützel zwischen puntländischen Kräften und solchen des SSC-Khatumo (PGN 19.6.2025).Puntland war für den SSC-Khatumo im Zuge der Kämpfe um Laascaanood ein Unterstützer (ICG 5.2025; vergleiche NLM/Barnett 7.8.2023). Am bewaffneten Konflikt des SSC-Khatumo gegen Somaliland hat sich Puntland nicht beteiligt (AA 25.4.2025). Die Beziehungen haben sich jedoch rasch abgekühlt (ICG 5.2025) bzw. herrscht ein angespanntes Verhältnis (HO 22.11.2024). Ein Grund dafür ist, dass der SSC-Khatumo ein eigener somalischer Bundesstaat werden möchte und aus puntländischer Sicht damit auf der Seite von Präsident Hassan Sheikh Mohamud steht (BMLV 2.7.2025). Zusätzlich beanspruchen die Separatisten Gebiet, das auch von Puntland beansprucht wird und wo sich die Verwaltung Puntlands auch festgesetzt hat (HO 4.5.2025). Überhaupt hat Puntland in den von Warsangeli mehrheitlich bewohnten Gebieten wesentlichen Einfluss - etwa in Badhaan und Hadaftimo (BMLV 2.7.2025). Gemäß einer Quelle kontrolliert Puntland sogar kleine Teile der Region Sanaag, darunter den Ort Badhaan. Im Juni 2025 kam es im äußersten Nordosten von Sool zu einem Scharmützel zwischen puntländischen Kräften und solchen des SSC-Khatumo (PGN 19.6.2025). Somalische Bundesregierung: Zu Beginn hatte die Bundesregierung den SSC-Khatumo lediglich als "legitimate administrative authority" bzw. als Übergangsverwaltung anerkannt, nicht aber als Bundesstaat (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Laut neueren Informationen wurde SSC-Khatumo im April 2025 von der Bundesregierung als Bundesstaat "gebilligt" [endorsed] (GN 30.4.2025). Nach anderen Angaben wurde diese "Anerkennung" lediglich in Aussicht gestellt. Tatsächlich gibt es die verfassungsrechtliche Voraussetzung, dass ein Bundesstaat die vollständige Kontrolle über zwei Regionen haben muss (Sahan/SWT 16.4.2025). Eine weitere Quelle spricht im Juni 2025 von einer "interim recognition (...) as a federal state", und dass für eine formelle Anerkennung als Bundesstaat weitere politische Prozesse eingeleitet werden müssten (PGN 19.6.2025). So bräuchte es u. a. auch eine Verfassung für diesen Bundesstaat (ICG 5.2025). Buuhoodle / Cayn (Togdheer): Dieser Teil der Region Togdheer samt der Stadt Buuhoodle wird vom SSC-Khatumo kontrolliert (PGN 19.6.2025). Quellen der FFM Somalia 2023 erklären: Es gibt zwar einen somaliländischen Bürgermeister für Buuhoodle, dieser residiert aber nicht in der Stadt. Es gibt dort keine physische Präsenz Somalilands (Omer/STDOK/SEM 4.2023), und dieser Teil des beanspruchten Gebiets steht auch definitiv nicht unter Kontrolle der Regierung (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Das von Somaliland kontrollierte Gebiet endet nordwestlich von Buuhoodle bei Qoorlugud (PGN 19.6.2025). Sanaag: Der Osten der Region wird hauptsächlich von Darod / Harti / Warsangeli bewohnt. In einigen Gebieten im Süden der Region finden sich Darod / Harti / Dhulbahante, im westlichen Teil, einschließlich Ceerigaabo, überwiegend Isaaq / Gerhaji / Habr Yunis, in Ceerigaabo außerdem auch Isaaq / Gerhaji / Habr Jeclo sowie Mitglieder der Dhulbahante und Warsangeli (EUAA 5.2025). Insgesamt verteilt sich die Bevölkerung in etwa auf 52 % Isaaq (37 % Habr Jeclo, 15 % Habr Yunis), 37 % Warsangeli und 11 % Dhulbahante (v. a. Ceerigaabo und östlich davon) (BMLV 2.7.2025). Der im November 2024 neugewählte Präsident Somalilands hat in seinem neuen Ministerkabinett zwei Warsangeli (Horn 14.12.2024). Nach Angaben einer Quelle fällt die östliche Hälfte von Sanaag v. a. in die Kategorie "Kontrolle gemischt/unklar/lokal". Demnach verfügt der SSC-Khatumo in Zentral-Sanaag zwar über Einfluss, kontrolliert aber in dieser Region keine Städte (PGN 19.6.2025). Laut einer anderen Quelle wird das östliche Drittel von Sanaag - inkl. der Orte Badhaan und Laasqoray - von Puntland kontrolliert (BMLV 2.7.2025). In Laasqoray findet sich zudem eine wachsende Miliz, die von den Huthis im Jemen unterstützt wird (Sahan/SWT 11.6.2025). Somaliland verfügt in den Gebieten der Warsangeli über keine permanente Präsenz oder Verwaltung. Der Konflikt um Ceerigaabo Ende 2024 hat das Ansehen Somalilands sowohl unter den Warsangeli als auch unter den Dhulbahante in Sanaag zusätzlich massiv geschädigt (BMLV 2.7.2025). Doch auch gegenüber dem SSC-Khatumo hegen die in Sanaag lebenden Warsangeli und Dhulbahante nur wenige Sympathien. Sie werden dafür umso mehr von Puntland hofiert, es haben dort auch die puntländischen Lokalwahlen stattgefunden, beide Clans sind im puntländischen Parlament vertreten. Insgesamt ist aber noch keine Entscheidung erkennbar, wohin sich Sanaag orientieren wird - Somaliland, Puntland, SSC-Khatumo oder Eigenständigkeit (BMLV/STDOK 6.6.2025). Im August 2024 kam es nahe Ceerigaabo zu Auseinandersetzungen zwischen Clanmilizen der Isaaq / Habr Yunis / Muse Ismail und Dhulbahante / Naleeye Ahmed. Mindestens neun Menschen wurden dabei getötet. Die somaliländische Regierung entsandte Sicherheitskräfte nach Ceerigaabo (ACLED 30.9.2024). Mitte Dezember 2024 ist es um Ceerigaabo zu schweren Kämpfen zwischen Kräften Somalilands und des SSC-Khatumo gekommen (SD 15.12.2024). Eine Quelle berichtet von 15 Todesopfern. Demnach haben mit dem SSC-Khatumo verbündete Milizen die Eskalation mit einem Angriff auf somaliländische Sicherheitskräfte ausgelöst (SG 15.12.2024). Gemäß anderen Quellen gab es sieben Todesopfer und zahlreiche Verletzte - darunter auch Zivilisten. Somaliland hat i.d.F. seine stärkste Militäreinheit nach Ceerigaabo verlegt (GO 18.12.2024; vgl. SMN 18.12.2024). Laut Vereinten Nationen, die den Vorgang als "Clan Violence" titulierten, haben 43.000 Menschen v. a. in benachbarten Gebieten Zuflucht gesucht (UN OCHA 18.12.2024; vgl. BMLV 2.7.2025). Mit Stand Juni 2025 ist die Lage in und um Ceerigaabo seit einigen Wochen ruhig. De facto ist der SSC-Khatumo dort abgeschmettert worden (BMLV/STDOK 6.6.2025), dafür wurden starke Clanmilizen der Isaaq / Gerhaji (ca. 2.000 Mann) in die somaliländische Armee übernommen (BMLV 2.7.2025; vgl. Mog24 2.3.2025). Diese Milizen firmierten zuvor auch unter dem Namen "SSB" und hatten sich mehrfach mit dem SSC-Khatumo Gefechte geliefert (PGN 19.6.2025). Auch in Ceel Afweyn und Garadag (Sanaag) sowie in Caynaabo (Sool) wurden Milizen in die Armee integriert (ICG 5.2025).Im August 2024 kam es nahe Ceerigaabo zu Auseinandersetzungen zwischen Clanmilizen der Isaaq / Habr Yunis / Muse Ismail und Dhulbahante / Naleeye Ahmed. Mindestens neun Menschen wurden dabei getötet. Die somaliländische Regierung entsandte Sicherheitskräfte nach Ceerigaabo (ACLED 30.9.2024). Mitte Dezember 2024 ist es um Ceerigaabo zu schweren Kämpfen zwischen Kräften Somalilands und des SSC-Khatumo gekommen (SD 15.12.2024). Eine Quelle berichtet von 15 Todesopfern. Demnach haben mit dem SSC-Khatumo verbündete Milizen die Eskalation mit einem Angriff auf somaliländische Sicherheitskräfte ausgelöst (SG 15.12.2024). Gemäß anderen Quellen gab es sieben Todesopfer und zahlreiche Verletzte - darunter auch Zivilisten. Somaliland hat in der Fassung seine stärkste Militäreinheit nach Ceerigaabo verlegt (GO 18.12.2024; vergleiche SMN 18.12.2024). Laut Vereinten Nationen, die den Vorgang als "Clan Violence" titulierten, haben 43.000 Menschen v. a. in benachbarten Gebieten Zuflucht gesucht (UN OCHA 18.12.2024; vergleiche BMLV 2.7.2025). Mit Stand Juni 2025 ist die Lage in und um Ceerigaabo seit einigen Wochen ruhig. De facto ist der SSC-Khatumo dort abgeschmettert worden (BMLV/STDOK 6.6.2025), dafür wurden starke Clanmilizen der Isaaq / Gerhaji (ca. 2.000 Mann) in die somaliländische Armee übernommen (BMLV 2.7.2025; vergleiche Mog24 2.3.2025). Diese Milizen firmierten zuvor auch unter dem Namen "SSB" und hatten sich mehrfach mit dem SSC-Khatumo Gefechte geliefert (PGN 19.6.2025). Auch in Ceel Afweyn und Garadag (Sanaag) sowie in Caynaabo (Sool) wurden Milizen in die Armee integriert (ICG 5.2025). Im März 2025 wurde für Ceerigaabo ein Waffentrageverbot erlassen, das auch für Soldaten gilt. Nur Polizisten sind hiervon ausgenommen (SLST 27.3.2025). Auch für Ceel Afweyn wurde im April 2025 ein Waffentrageverbot erlassen (HO 5.4.2025). Ethnische Spannungen bzw. Diskriminierung aufgrund des Konflikts um Laascaanood - Ergebnisse der FFM Somalia 2023 (4.-5.2023): Letzte Änderung 2025-01-10 07:33 Isaaq und Dhulbahante sind eng miteinander verwoben. Es sind die zwei am stärksten durch Mischehen verbundenen Clans in Somalia. Alleine in Hargeysa gibt es 60-70 % Mischehen. Hier erkennt man die Clans nicht einmal an ihrem Dialekt - weil sie eben so durchmischt sind (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Dhulbahante sind in Hargeysa sehr präsent (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Ihm Rahmen des Konflikts um Laascaanood wurden Familien auf die Zerreißprobe gestellt (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). V. a. zu Beginn des Konflikts gingen die Emotionen hoch (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Manche Dhulbahante sahen die Verlustzahlen der Kämpfe im Osten und befürchteten, dass an ihnen Rache genommen werden wird (Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass sich Dhulbahante stigmatisiert gefühlt haben, und deshalb Hargeysa verlassen haben (MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023). Eine Quelle macht für diese Ängste grundsätzlich auch Social Media verantwortlich. [Zitat] "In den ersten Wochen ging es auf den Sozialen Medien verrückt zu. Ehefrauen sagten auf TikTok: 'Ich lasse mich von meinem Mann scheiden, weil er ein Dhulbahante ist.'" (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Insgesamt war im Rahmen des Konflikts um Laascaanood ein teils erschreckendes Niveau an ethnisch geprägter, sog. hate speech auf beiden Seiten zu beobachten, angestachelt insbesondere durch die Diaspora (AA 23.8.2024; vgl. Omer/STDOK/SEM 4.2023).Ihm Rahmen des Konflikts um Laascaanood wurden Familien auf die Z