RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum19.05.2026 GeschäftszahlW612 2310669-1 Spruch, W612 2310669-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Robert STEINER über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.03.2025, Zl. 1381387105/240028785, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Robert STEINER über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.03.2025, Zl. 1381387105/240028785, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist in die Republik Österreich eingereist und hat am 05.01.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Bei der Erstbefragung durch Organe des Sicherheitsdienstes am selben Tage begründete er seine Antragstellung wie folgt: „Aus Angst vor der Terrorgruppe Al Shabaab habe ich mein Land verlassen.“ Für den Fall einer Rückkehr habe er Angst, von Al Shabaab getötet zu werden. 3. Bei der Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) am 17.02.2025 gab der Beschwerdeführer im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch zu seinem Fluchtgrund im Rahmen der freien Erzählung Folgendes an: „Ich bin vor der al-Shabaab geflohen. Sie wollen alle Männer, welche kämpfen können, für sich gewinnen. Sie versuchen zuerst ganz normal ihre Ideologie weiterzugeben. Wenn man aber nein dazu sagt, versuchen Sie trotzdem, einen dazu zu zwingen. Im Juli 2022, es war in der Nacht, wurde ich von Männern der al-Shabaab entführt. Dabei wurde ich geschlagen und mit einem Messer auch leicht verletzt. Ich wurde auf die andere Seite des Flusses (nach Norden) gebracht. Dort hat man zu mir gesagt, ich solle meine Meinung ändern und für die al-Shabaab arbeiten. In derselben Nacht wurde ich wieder freigelassen. Sie brachten mich dann wieder mit einem Boot auf die andere Seite des Flusses Shabelle. Dann durfte ich gehen. Als ich wieder heimkam, sah meine Mutter meine Verletzung. Am nächsten Tag ging ich zu einer Apotheke, aber dort hat man mir gesagt, dass man die Wunde nicht mehr nähen kann. Sie ist dann so verheilt. Meine Mutter hat dann zu mir gesagt, dass ich nicht hier bleiben kann, da die al-Shabaab mich weiter verfolgen würde. Da habe ich mich dann zur Ausreise entschlossen. Es wurde dann für meine Ausreise gesammelt. Im März bin ich dann ausgereist. Das ist mein Fluchtgrund.“ Der Beschwerdeführer legte in der Einvernahme Teilnahmebestätigungen für Deutschkurse bis zum Niveau A1 Teil 2 sowie zwei Empfehlungsschreiben vor. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Weiters wurde festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Somalia gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Es wurde ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise des Beschwerdeführers gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 2 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt VI.).4. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Weiters wurde festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Somalia gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Es wurde ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG 2 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt römisch sechs.). Das Bundesamt wertete die Angaben des Beschwerdeführers betreffend den Fluchtgrund in der Begründung als weder glaubhaft noch nachvollziehbar. Überdies wäre dem Beschwerdeführer in Somalia eine innerstaatliche Fluchtalternative offen gestanden. Er verfüge im Bundesgebiet auch über kein verfahrensrelevantes Privat- und Familienleben. 5. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 01.04.2025 in vollem Umfang das Rechtsmittel der Beschwerde wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung sowie der Verletzung von Verfahrensvorschriften erhoben. Der Beschwerde wurde ein Schreiben des ÖIF vom 27.03.2025 betreffend eine nicht bestandene Integrationsprüfung A1 des Beschwerdeführers beigeschlossen. 6. Die Beschwerde und der bezughabende Verwaltungsakt langten am 09.04.2025 beim Bundesverwaltungsgericht ein 7. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 29.09.2025 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an welcher kein Vertreter der belangten Behörde teilnahm. Im Beisein eines Vertreters des Beschwerdeführers und eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch wurde der Beschwerdeführer zu seinen Lebensumständen in Somalia, seinen Fluchtgründen und seinem Aufenthalt in Österreich befragt. Im Rahmen der Verhandlung bzw. bereits mit der Ladung zu dieser wurden überdies aktuelle Länderberichte zu Somalia ins Verfahren eingebracht. Der Beschwerdeführer legte in der mündlichen Verhandlung zwei Teilnahmebestätigungen vom 25.09.2025 betreffend das Projekt „Sprachcafé Deutsch“ vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Beweis wurde erhoben durch Einsicht in den vorliegenden Verwaltungsakt und in den Gerichtsakt, durch Befragung des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht und Einsichtnahme in die vorgelegten Unterlagen sowie insbesondere in folgende Länderberichte: Länderinformationen der Staatendokumentation: Somalia aus dem COI-CMS (Country of Origin Information – Content Management System), Version 8 vom 07.08.2025, EUAA, Country Guidance: Somalia, Oktober 2025, EUAA, Bericht zur Sicherheitslage, Mai 2025, UNHCR- Leitlinien Somalia, September 2022 und SEM, Focus Somalia – Clans und Minderheiten, 31.05.2017. 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des Beschwerdeführers, seinem Aufenthalt und seiner Antragsstellung: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Somalia und stammt aus XXXX , Lower Shabelle, wo er geboren und aufgewachsen ist. Er gehört dem Clan der Darod, Subclan XXXX (auch XXXX ) und damit einem „noblen“ Mehrheitsclan an. Der Beschwerdeführer bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Seine Identität konnte nicht festgestellt werden.Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Somalia und stammt aus römisch 40 , Lower Shabelle, wo er geboren und aufgewachsen ist. Er gehört dem Clan der Darod, Subclan römisch 40 (auch römisch 40 ) und damit einem „noblen“ Mehrheitsclan an. Der Beschwerdeführer bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Seine Identität konnte nicht festgestellt werden. Er lebte bis zu seiner Ausreise im am 21.03.2023 durgehend bei seiner Familie an seinem Geburtsort, wo er vier Jahre lang die Grundschule besuchte. Seine Erstsprache Somalisch beherrscht der Beschwerdeführer in Wort und Schrift. Er hat keinen Beruf erlernt, aber fallweise mit Gelegenheitsarbeiten zum Lebensunterhalt beitragen bzw. seinem Vater geholfen, der allerdings bereits im Jahr 2012 verstorben ist. Die Mutter des Beschwerdeführers arbeitete als Milchverkäuferin und versorgte zuletzt die Familie, die in XXXX ein Haus besitzt. Die Mutter des Beschwerdeführers hat auch dessen Ausreise mit insgesamt USD 2.500,-- finanziert, davon handelte es sich bei USD 400,-- um Ersparnisse, den Rest konnte sie sich ausleihen. Die Familie des Beschwerdeführers ist nicht arm und lebt in vergleichsweise stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen.Er lebte bis zu seiner Ausreise im am 21.03.2023 durgehend bei seiner Familie an seinem Geburtsort, wo er vier Jahre lang die Grundschule besuchte. Seine Erstsprache Somalisch beherrscht der Beschwerdeführer in Wort und Schrift. Er hat keinen Beruf erlernt, aber fallweise mit Gelegenheitsarbeiten zum Lebensunterhalt beitragen bzw. seinem Vater geholfen, der allerdings bereits im Jahr 2012 verstorben ist. Die Mutter des Beschwerdeführers arbeitete als Milchverkäuferin und versorgte zuletzt die Familie, die in römisch 40 ein Haus besitzt. Die Mutter des Beschwerdeführers hat auch dessen Ausreise mit insgesamt USD 2.500,-- finanziert, davon handelte es sich bei USD 400,-- um Ersparnisse, den Rest konnte sie sich ausleihen. Die Familie des Beschwerdeführers ist nicht arm und lebt in vergleichsweise stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Geburtsort des Beschwerdeführers, die Stadt XXXX , wird von Regierungskräften kontrolliert.Der Geburtsort des Beschwerdeführers, die Stadt römisch 40 , wird von Regierungskräften kontrolliert. Der Beschwerdeführer ist ledig und hat keine Kinder. Er ist volljährig, gesund und arbeitsfähig. Mit seiner Mutter, zwei Schwestern und einem Bruder verfügt er weiterhin über nahe Angehörige in XXXX . Die genannten Geschwister sind alle volljährig und in der Lage, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Eine weitere Schwester des Beschwerdeführers lebt mit ihrer Familie in XXXX . Der Beschwerdeführer hat über seine Mutter weiterhin Kontakt zu seinen Angehörigen. Der Beschwerdeführer ist ledig und hat keine Kinder. Er ist volljährig, gesund und arbeitsfähig. Mit seiner Mutter, zwei Schwestern und einem Bruder verfügt er weiterhin über nahe Angehörige in römisch 40 . Die genannten Geschwister sind alle volljährig und in der Lage, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Eine weitere Schwester des Beschwerdeführers lebt mit ihrer Familie in römisch 40 . Der Beschwerdeführer hat über seine Mutter weiterhin Kontakt zu seinen Angehörigen. Der Beschwerdeführer ist unter Umgehung der Grenzkontrollen in Österreich eingereist, hat am 05.01.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt und hatte nie ein nicht auf das Asylverfahren gegründetes Aufenthaltsrecht in Österreich. Er hat in Österreich keine nahen Angehörigen oder sonstige enge soziale Bindungen. Der Beschwerdeführer hat in Österreich Deutschkurse auf Anfängerniveau besucht, aber noch keine Deutsch- bzw. Integrationsprüfung erfolgreich absolviert und spricht kaum Deutsch. Er hat auch sonst keine Ausbildung gemacht. Der Beschwerdeführer hat keine freiwilligen bzw. gemeinnützigen Tätigkeiten verrichtet und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Er bezieht weiterhin Leistungen aus der Grundversorgung und ist nicht selbsterhaltungsfähig. Der Beschwerdeführer ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. 1.2. Zu den Fluchtgründen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer war in Somalia keiner Bedrohung und keiner physischen oder psychischen Gewalt seitens Al Shabaab im Zusammenhang mit einer verweigerten Kooperation bzw. Zwangsrekrutierung ausgesetzt. Er wurde von Al Shabaab weder entführt noch körperlich angegriffen. Der Beschwerdeführer wird von Mitgliedern bzw. Anhängern dieser Terrororganisation auch nicht gesucht und wird ihm keine abweichende politische oder religiöse Gesinnung unterstellt. Der Beschwerdeführer war keiner Diskriminierung aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit ausgesetzt, ist in seinem Herkunftsstaat nicht vorbestraft, hat sich nicht politisch betätigt und ihm droht persönlich in Somalia auch keine erhebliche Diskriminierung oder Gewalt seitens somalischer Behörden oder Angehöriger eines anderen Mehrheitsclans. Der Beschwerdeführer hat bei einer Rückkehr nach Somalia auch keine sonstige konkret gegen seine Person gerichtete Bedrohung zu erwarten. 1.3. Zur Rückkehrsituation des Beschwerdeführers in Somalia: Dem Beschwerdeführer droht bei einer Rückkehr nach Somalia weder erhebliche Diskriminierung noch ein Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit. Bei einer Rückkehr kann der Beschwerdeführer wieder an seinen Geburtsort zurückkehren oder sich alternativ auch in Mogadischu, Kismayo oder XXXX ansiedeln und dabei grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten.Bei einer Rückkehr kann der Beschwerdeführer wieder an seinen Geburtsort zurückkehren oder sich alternativ auch in Mogadischu, Kismayo oder römisch 40 ansiedeln und dabei grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Er kann seine Existenz nach einer Rückkehr zunächst mit Hilfs- und Gelegenheitsarbeiten sichern. Zudem kann er – soweit er alleine mit diesen Tätigkeiten noch nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten kann – Unterstützung von seiner Mutter und seinen vier in Somalia lebenden Geschwistern, die alle im arbeitsfähigen Alter sind, sowie von Clanmitgliedern erhalten und überdies Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen. Neben XXXX stehen auch Mogadischu, Kismayo und XXXX unter der Kontrolle der Regierung bzw. internationaler Truppen, sind im Hinblick auf die Sicherheitslage als konsolidiert einzustufen und auch nicht von extremer Nahrungsmittelknappheit betroffen.Neben römisch 40 stehen auch Mogadischu, Kismayo und römisch 40 unter der Kontrolle der Regierung bzw. internationaler Truppen, sind im Hinblick auf die Sicherheitslage als konsolidiert einzustufen und auch nicht von extremer Nahrungsmittelknappheit betroffen. Es ist dem ledigen und kinderlosen Beschwerdeführer außer einer Rückkehr zu seiner Familie nach XXXX auch möglich, nach einer Neuansiedlung in Mogadischu, Kismayo oder XXXX – allenfalls nach anfänglichen Schwierigkeiten – wieder Fuß zu fassen und dort ein Leben ohne unbillige Härten zu führen, wie es auch andere Landsleute führen können. In XXXX kann der Beschwerdeführer zudem von seiner dort lebenden Schwester unterstützt werden und in Kismayo gibt es auch eine Präsenz des Subclans des Beschwerdeführers ( XXXX ).Es ist dem ledigen und kinderlosen Beschwerdeführer außer einer Rückkehr zu seiner Familie nach römisch 40 auch möglich, nach einer Neuansiedlung in Mogadischu, Kismayo oder römisch 40 – allenfalls nach anfänglichen Schwierigkeiten – wieder Fuß zu fassen und dort ein Leben ohne unbillige Härten zu führen, wie es auch andere Landsleute führen können. In römisch 40 kann der Beschwerdeführer zudem von seiner dort lebenden Schwester unterstützt werden und in Kismayo gibt es auch eine Präsenz des Subclans des Beschwerdeführers ( römisch 40 ). 1.4. Zur maßgeblichen Situation im Herkunftsstaat des Beschwerdeführers wird Folgendes festgestellt: Die ausgewählten Kapitel beziehen sich alle auf Süd-/Zentralsomalia, Puntland Politische Lage (Letzte Änderung 2024-12-12) Hinsichtlich der meisten Tatsachen ist das Gebiet von Somalia faktisch zweigeteilt, nämlich in:
- a)die somalischen Bundesstaaten; und
- b)Somaliland, einen 1991 selbst ausgerufenen unabhängigen Staat, der international nicht anerkannt wird. Während Süd-/Zentralsomalia seit dem Zusammenbruch des Staates 1991 immer wieder von gewaltsamen Konflikten betroffen war und ist, hat sich der Norden des Landes unterschiedlich entwickelt. Süd-/Zentralsomalia, Puntland (Letzte Änderung 2025-01-16) Staatlichkeit: Somalia ist nach allen internationalen Maßstäben eines der fragilsten Länder der Welt und wird mitunter als der am meisten gescheiterte Staat der Welt beschrieben. Das Land verfügt seit dem Zusammenbruch des Regimes von Mohamed Siyad Barre im Jahr 1991 über keine einheitliche Regierung. Al Shabaab kontrolliert fast 70 % von Süd-/Zentralsomalia und gilt als Proto-Staat bzw. als de-facto-Regime. Nach anderen Angaben ist Somalia zwar kein failed state mehr, bleibt aber ein fragiler Staat. Die vorhandenen staatlichen Strukturen sind demnach sehr schwach, es gibt keine flächendeckende, effektive Staatsgewalt. Denn obwohl das Land nominell von Präsident Hassan Sheikh Mohamud regiert wird, steht ein Großteil des Landes nicht unter staatlicher Kontrolle. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, ihren Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag (nach westlicher Konzeption des Nationalstaates) in und um Mogadischu auch nur teilweise nachzukommen, geschweige denn ein landesweites Gewaltmonopol zu errichten. Sie tut sich schwer dabei, Kontrolle über das beanspruchte Gebiet oder auch über Mogadischu auszuüben. Da sie nur wenige Gebiete kontrolliert und sie es nicht schafft, sich außerhalb von Mogadischu durchzusetzen, verfügt die Bundesregierung kaum über eine Möglichkeit, ihre Politik und von ihr beschlossene Gesetze im Land durch- bzw. umzusetzen. Die Bundesregierung bietet ihren Bürgern derzeit nur wenige wesentliche Dienstleistungen an. Die ständige Instabilität bleibt ein prägendes Merkmal des Lebens. Viele Menschen verlassen sich hinsichtlich grundlegender Dienstleistungen und Schutz weiterhin auf bestehende traditionelle, informelle Institutionen. Das Vertrauen in staatliche Institutionen ist gering. Denn der Staat leidet an gescheiterten Institutionen, vom Gesundheitswesen bis zu den Sicherheitskräften. Persönlichkeitsorientierter Politik wird Vorrang gewährt. Politiker verfolgen persönliche und Claninteressen, sie streben nach Macht und wirtschaftlichen Ressourcen - und nicht nach dem Erreichen gemeinsamer Ziele. Informelle politische und Clanbeziehungen dominieren einen fragilen Staat. Und die immer noch offene institutionelle Lücke wird durch eine Reihe anderer Akteure – darunter al Shabaab – aufgefüllt. Zudem ist die politische Landschaft durch ein komplexes Zusammenspiel von Clandynamiken, regionalen Rivalitäten und Machtkämpfen auf oberen Ebenen gekennzeichnet. Clanbasierte Politik und Identitäten haben die Bildung politischer Allianzen und Konflikte im ganzen Land erheblich beeinflusst. Verschiedene Fraktionen und regionale Regierungen wetteifern um die Macht, was zu politischer Fragmentierung und einem Mangel an kohärenter Regierungsführung geführt hat. Korruption und Vetternwirtschaft sind weit verbreitet, und gleichzeitig ist die Regierung zum Überleben stark auf internationale Hilfe angewiesen. Laut einer Quelle ist die Korruption unter Präsident Hassan Sheikh Mohamud schlimmer, als sie schon in seiner ersten Amtszeit gewesen ist. Die Unfähigkeit oder Unwilligkeit gegen die endemische Korruption vorzugehen, behindert den Staatsbildungsprozess und den Aufbau von Institutionen und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in bestehende staatliche Institutionen. All dies führt zu Fragen hinsichtlich der Legitimität und politischen Relevanz der Bundesregierung. Aktuelle politische Lage: Nach anfänglichen Versuchen, das durch die Vorgängerregierung mit vielen Bundesstaaten gestörte Verhältnis wieder herzustellen, verhärteten sich ab März 2024 wieder die Fronten. Auslöser dafür war v. a. die vom Präsidenten eingeleitete Überarbeitung der Übergangsverfassung. Der eingeschränkte Personenkreis, der daran beteiligt war, und die Art und Weise, wie die überarbeiteten Verfassungsartikel durch das Parlament „gepeitscht“ (teilweise war nicht einmal das Mindestquorum für eine gültige Abstimmung vorhanden) wurden, sorgte bei den Regierungen der Bundesstaaten für massive Ablehnung. Nicht alle von ihnen waren zuvor konsultiert worden. V. a. Puntland stemmt sich gegen die Änderungen, hat sich danach aus dem föderalen System zurückgezogen und seine Absicht bekräftigt, unabhängig zu handeln. Dieser Schritt Puntlands hat die Legitimität der Bundesregierung erheblich geschwächt und einen Präzedenzfall für andere Regionen geschaffen, ihre Autonomie geltend zu machen.Aktuelle politische Lage: Nach anfänglichen Versuchen, das durch die Vorgängerregierung mit vielen Bundesstaaten gestörte Verhältnis wieder herzustellen, verhärteten sich ab März 2024 wieder die Fronten. Auslöser dafür war v. a. die vom Präsidenten eingeleitete Überarbeitung der Übergangsverfassung. Der eingeschränkte Personenkreis, der daran beteiligt war, und die Art und Weise, wie die überarbeiteten Verfassungsartikel durch das Parlament „gepeitscht“ (teilweise war nicht einmal das Mindestquorum für eine gültige Abstimmung vorhanden) wurden, sorgte bei den Regierungen der Bundesstaaten für massive Ablehnung. Nicht alle von ihnen waren zuvor konsultiert worden. römisch fünf. a. Puntland stemmt sich gegen die Änderungen, hat sich danach aus dem föderalen System zurückgezogen und seine Absicht bekräftigt, unabhängig zu handeln. Dieser Schritt Puntlands hat die Legitimität der Bundesregierung erheblich geschwächt und einen Präzedenzfall für andere Regionen geschaffen, ihre Autonomie geltend zu machen. Sicherheitslage und Situation in den unterschiedlichen Gebieten (Letzte Änderung 2025-07-30) Das Bild zeigt eine Landkarte von Somalia, in welcher verzeichnet ist, welche Teile von welchem Akteur beeinflusst oder kontrolliert werden. Critical Threats bietet einen Überblick über die spezifisch auf al Shabaab bezogene Situation für Somalia und Kenia (Karte vom Juni 2025). Zwischen Nord- und Süd-/Zentralsomalia sind gravierende Unterschiede bei den Zahlen zu Gewalttaten zu verzeichnen. Auch das Maß an Kontrolle über bzw. Einfluss auf einzelne Gebiete variiert: ● Somaliland kontrolliert die von ihm beanspruchten Kerngebiete, nicht aber alle offiziell beanspruchten Gebiete (in Sool und Sanaag), die teilweise von Clans, teilweise von Separatisten des SSC-Khatumo und in kleinen Teilen von Puntland kontrolliert werden; ● In Puntland wird die Kontrolle geringer Teilgebiete von al Shabaab und vom sogenannten Islamischen Staat in Somalia beeinflusst, während es hauptsächlich an Clandifferenzen liegt, wenn Puntland tatsächlich keinen Zugriff auf gewisse Gebiete hat; ● In Süd-/Zentralsomalia wiederum ist die Situation noch viel komplexer. In Mogadischu und den meisten anderen großen Städten hat al Shabaab keine Kontrolle, jedoch eine Präsenz. Dahingegen übt al Shabaab über weite Teile des ländlichen Raumes Kontrolle aus. Zusätzlich gibt es in Süd-/Zentralsomalia große Gebiete, wo unterschiedliche Parteien Einfluss ausüben; oder die von niemandem kontrolliert werden; oder deren Situation unklar ist. Hargeysa, Berbera, Burco und Garoowe sind sichere Städte. Mit kleineren Einschränkungen gilt dies auch für Baidoa, Belet Weyne, Bossaso, Dhusamareb, Galkacyo, Jowhar und Kismayo. EUAA hat Daten von ACLED ausgewertet und berichtet, dass im Zeitraum von zwei Jahren (April 2023-März 2025) in ganz Somalia 5.944 sicherheitsrelevante Zwischenfälle dokumentiert worden sind. Dabei handelte es sich bei 3.759 um Kampfhandlungen, bei 1.479 um Explosionen oder Angriffe aus der Ferne [remote Violence] und bei 706 um gezielte Gewalt gegen Zivilisten [Violence against Civilians]; insgesamt wird angemerkt, dass jeder einzelne Zwischenfall für Zivilisten ein potenzielles Risiko darstellt, auch wenn die Gewalt nicht direkt gegen Zivilisten gerichtet ist. Auf Basis dieser Daten beläuft sich im genannten Zeitraum die durchschnittliche Zahl an sicherheitsrelevanten Vorfällen in ganz Somalia auf ca. 8,1 pro Tag. Süd-/Zentralsomalia, Puntland (Letzte Änderung 2025-08-07) Die Sicherheitslage bleibt fragil. Weiterhin fordert der Konflikt Opfer, es kommt zu willkürlichen Tötungen, Vertreibungen und anderen Kriegsverbrechen durch alle Konfliktbeteiligten. Die österreichische Botschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem bewaffneten Konflikt, das deutsche Auswärtige Amt von gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Bundesregierung hat es auch nach wie vor nicht geschafft, die Reichweite staatlicher Institutionen in Bezug auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bürger und den Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums über Mogadischu hinaus auszuweiten. Generell ist die Regierung nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen. Um eine fragile Sicherheit gewährleisten zu können, ist sie auf AUSSOM, auf lokale somalische Akteure (Regionalverwaltungen, Bundesstaaten, Clans) aber auch auf die Unterstützung anderer Staaten angewiesen. Andererseits leben und arbeiten in Somalia laut einer Quelle mehr als 60.000 Gastarbeiter aus Kenia und Uganda. Die Aktivitäten der islamistischen Terrororganisation al Shabaab prägen das Land. Die Gruppe hält primär ländliche Gebiete in Süd-/Zentralsomalia und stellt weiterhin die größte Bedrohung für die Sicherheit in Somalia dar. Von der Regierung kontrollierte Gebiete - inklusive Mogadischu - werden häufig Schauplatz terroristischer Anschläge seitens al Shabaab. Ziel sind primär Regierungsvertreter, Sicherheitskräfte, AUSSOM und ausländische Vertreter. Die innenpolitischen Zwistigkeiten drohen, der Gruppe weitere Räume zu öffnen. Weite Teile des Hinterlandes verbleiben unter Kontrolle der dschihadistischen al Shabaab. Weitere Teile werden von Clanmilizen oder Bundesstaaten kontrolliert, die nicht mit der Bundesregierung kooperieren. Laut Vereinten Nationen verteilen sich die sicherheitsrelevanten Vorfälle in Berichten der Jahre 2023-2025 wie folgt: In Teilen Süd-/Zentralsomalias (südlich von Puntland) kommt es regelmäßig zu örtlich begrenzten Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen bzw. ATMIS/AUSSOM und al Shabaab. V. a. in den Bundesstaaten Galmudug, HirShabelle, SWS und Jubaland kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen. Gegenwärtig am meisten betroffen ist der Bundesstaat HirShabelle. Al Shabaab konzentriert ihre Kräfte mit Stand Juni 2025 auf die in Richtung Westen drückende Front in HirShabelle. Dementsprechend wenig tut sich in anderen Bereichen. So gibt es etwa in Mudug kaum noch Kampfhandlungen. Mitte Juni 2025 hat sich abgezeichnet, dass al Shabaab das hohe Tempo nicht unbegrenzt durchhalten konnte. Die Gruppe muss mit den eigenen Kräften haushalten - zumal bei al Shabaab kaum Truppenrotationen stattfinden und die Gruppe - punktuell auch schwere - Verluste erlitten hat. Diese gehen aber nicht an die Substanz, und al Shabaab kann den Druck aufrechterhalten. Allerdings geht die Bereitschaft für größere Gefechte zurück.In Teilen Süd-/Zentralsomalias (südlich von Puntland) kommt es regelmäßig zu örtlich begrenzten Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen bzw. ATMIS/AUSSOM und al Shabaab. römisch fünf. a. in den Bundesstaaten Galmudug, HirShabelle, SWS und Jubaland kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen. Gegenwärtig am meisten betroffen ist der Bundesstaat HirShabelle. Al Shabaab konzentriert ihre Kräfte mit Stand Juni 2025 auf die in Richtung Westen drückende Front in HirShabelle. Dementsprechend wenig tut sich in anderen Bereichen. So gibt es etwa in Mudug kaum noch Kampfhandlungen. Mitte Juni 2025 hat sich abgezeichnet, dass al Shabaab das hohe Tempo nicht unbegrenzt durchhalten konnte. Die Gruppe muss mit den eigenen Kräften haushalten - zumal bei al Shabaab kaum Truppenrotationen stattfinden und die Gruppe - punktuell auch schwere - Verluste erlitten hat. Diese gehen aber nicht an die Substanz, und al Shabaab kann den Druck aufrechterhalten. Allerdings geht die Bereitschaft für größere Gefechte zurück. Generell sind jene großen Städte (Bezirks- und Bundesstaatshauptstädte), die nicht im unmittelbaren Schwerpunkt der Kampfhandlungen liegen, nicht von einer Eroberung durch al Shabaab bedroht. Andererseits sind aufgrund der Unklarheit hinsichtlich der Finanzierung von AUSSOM und insbesondere hinsichtlich des Abzugs des burundischen Kontingents z. B. zur Sicherheit von wichtigen Städten wie Jowhar, Balcad und Cadale kaum klare Aussagen möglich. Vereinzelt kommt es seitens al Shabaab zu Angriffen mit Artillerie. So etwa am 27.2.2025 bei einem Raketenangriff oder am 19.3.2025 beim Mörserbeschuss auf den Flughafen von Mogadischu. Schutztruppe der Afrikanischen Union (AUSSOM) als relevanter Faktor: AUSSOM (African Union Support and Stabilization Mission in Somalia) ist der Nachfolger der Mission ATMIS. Die neue Mission trat ihren Dienst offiziell zu Beginn des Jahres 2025 an. Allerdings fanden an diesem Tag keine größeren Truppen- oder Ausrüstungsbewegungen statt, denn die Vorgängermission ATMIS ging im Wesentlichen in AUSSOM über. Von 2023 bis Ende 2024 hat ATMIS insgesamt 21 Stützpunkte an somalische Kräfte übergeben und drei weitere geschlossen. Bei der Übergabe an AUSSOM verfügte ATMIS aber immer noch über etwa 50 Stützpunkte in Somalia. Als die Truppen von ATMIS reduziert wurden, begann ein Erstarken von al Shabaab. Von den 21 ATMIS-Stützpunkten, die an Regierungskräfte übergeben worden sind, befinden sich heute mindestens vier unter der Kontrolle von al Shabaab. Im aktuellen Zustand ist AUSSOM zudem kein tragfähiger Ersatz für ATMIS. Die Truppen sind in Unordnung, die Truppenstärke reicht nicht aus. Zudem fehlt nach wie vor die Finanzierung. Die Bundesarmee hat zwar ab Jänner 2023 12.000 neue Soldaten in Dienst bestellt, davon ist aber nur noch die Hälfte einsatzbereit. Alleine im Zeitraum Jänner 2023 bis April 2024 musste die Bundesarmee 4.600 Gefallene verzeichnen. Die Armee ist ausgeblutet, die Spezialeinheit Gorgor ist nur noch ein Schatten ihrer selbst. Alleine beim Angriff der al Shabaab auf das Lager Osweyne hat sich eine ganze Brigade aufgelöst. Von 2.400 Mann sind dort 800 gefallen, viele weitere wurden verwundet oder sind desertiert. Auch die Darawish von Galmudug sind stark dezimiert worden. Insgesamt wird attestiert, dass die Bundesarmee nicht mehr handlungsfähig ist. Seit Ende 2023 sind auch keine Bemühungen bekannt, Lücken durch neue Rekrutierungen zu füllen. Lediglich für Gorgor werden neue Soldaten ausgebildet. Gleichzeitig ist die "Volksmobilisierung" über die Macawiisley zum Erliegen gekommen. Somalia ist nach Angaben einer Quelle Lichtjahre davon entfernt, Verantwortung für die eigene Sicherheit übernehmen zu können. Neben der fehlenden Truppenstärke stellt auch die fehlende Ausrüstung (schwere Waffen, Luftkomponente etc.) ein Problem dar. Die Soldaten der Bundesarmee sind schwer demoralisiert und wenig kampfbereit; Hunderte sind desertiert. Die Bundesregierung hat im März 2025 deshalb mitunter Polizisten und Gefängniswärter an die Front schicken müssen, von denen unmittelbar nach Eintreffen bereits Dutzende desertiert sind. Folglich ist AUSSOM maßgeblich an der Kontrolle des Territoriums beteiligt. V. a. in städtischen Gebieten fungieren die Soldaten als Haltetruppe und sind für die Sicherheit der somalischen Führung und der Wirtschaftsquellen des Landes, einschließlich Häfen und Flughäfen, maßgeblich verantwortlich.Folglich ist AUSSOM maßgeblich an der Kontrolle des Territoriums beteiligt. römisch fünf. a. in städtischen Gebieten fungieren die Soldaten als Haltetruppe und sind für die Sicherheit der somalischen Führung und der Wirtschaftsquellen des Landes, einschließlich Häfen und Flughäfen, maßgeblich verantwortlich. Nach Angaben einer Quelle könnte der Fall, dass Mogadischu eingenommen und die Bundesregierung vertrieben wird, nur bei völligem Wegfall jeglicher externen Unterstützung eintreten. Mit Unterstützung durch AUSSOM sowie durch andere externe Partner (Türkei, UN, EU etc.) wird demnach das Halten von Mogadischu möglich sein bzw. ist al Shabaab der zu zahlende Blutzoll zu hoch. Trotzdem verdeutlicht die Einnahme von Adan Yabaal, Aboorey und anderen wichtigen Orten durch al Shabaab die weiterhin wachsende Bedrohung für die somalische Hauptstadt. Eine andere Quelle erklärt, dass auch andere größere Städte - z. B. Mogadischu, Kismayo, Baidoa - aufgrund der dort gegebenen Massierung an Mannschaften und Gerät nicht von al Shabaab eingenommen werden können. Für Baidoa ergänzt eine andere Quelle, dass die äthiopischen Truppen dort den Unterschied ausmachen. - Ohne ihre Präsenz würde die Stadt demnach verloren gehen. Kismayo hingegen wird von eigenen jubaländischen Kräften gesichert, ein Abzug der kenianischen Truppen vor Ort würde keinen relevanten Unterschied machen. Al Shabaab [siehe auch Al Shabaab] verwendet gewalttätige, extremistische Taktiken. Die Gruppe bleibt die signifikanteste Bedrohung für Frieden, Stabilität und Sicherheit. Sie ist in hohem Maß anpassungsfähig und mobil und kann ihren Einfluss auch in Gebieten außerhalb der eigenen Kontrolle geltend machen. Die Gruppe bedient sich neben politischen und kriminellen Mitteln (wie Einschüchterung, Erpressung etc.) zur Kontrolle der Bevölkerung im militärischen Bereich zur Erreichung der Ziele der gesamten Bandbreite der asymmetrischen Kriegsführung. Mit unterschiedlichen Methoden gelingt es al Shabaab, die Bevölkerung zu kontrollieren, Einfluss auf die Politik zu nehmen und in Süd-/Zentralsomalia für ein Klima der Angst zu sorgen: Kontrolle großer Gebiete; sogenannte Hit-and-Run-Angriffe gegen Städte und militärische Positionen; Ausnutzung von Clanstreitigkeiten mit einer Taktik des "teile und herrsche"; Unterbrechung von Hauptversorgungsrouten und Blockade von Städten; und in wichtigen Städten (z. B. Mogadischu, Baidoa, Galkacyo, Jowhar) gezielte Attentate, Anschläge mit improvisierten Sprengsätzen und Mörserangriffe. Zusätzlich ist die Gruppe auch weiterhin in der Lage, größere - sogenannte "komplexe" - Angriffe durchzuführen. Dabei verfolgt al Shabaab insgesamt eine klassische Guerilla-Doktrin: Die Einkreisung von Städten aus dem ländlichen Raum heraus. Jüngere Vergangenheit: In den vergangenen Jahren wurden Offensiven gegen al Shabaab durchgeführt, die sich zunächst aus militärischer Sicht als erfolgreich erwiesen haben. Im Jahr 2022 erklärte die Bundesregierung al Shabaab den „totalen Krieg“. Im Zuge der folgenden Offensive gelang es der Regierung, unter Einbeziehung lokaler Clanmilizen al Shabaab aus weiten Teilen HirShabelles und Galmudugs zurückzudrängen. An der Spitze des Kampfes standen die Macawiisley-Milizen. Diese lokalen Milizen werden von den Vereinten Nationen "Community Defence Forces" genannt. Al Shabaab verlor damals die Kontrolle über mehrere strategisch wichtige Städte wie die Hafenstadt Xaradheere, Ceel Dheere und Adan Yabaal. Spätestens ab Mitte 2024 gingen einige Orte und Gebiete wieder an al Shabaab verloren, weil die Bundesregierung unfähig war, in den befreiten Gebieten auch nur grundlegende staatliche Aufgaben wahrzunehmen bzw. die befreiten Gebiete wirksam zu stabilisieren. Die Rückschläge sind auch auf einen Mangel an Truppen zurückzuführen. Zudem kam es zu logistischen Problemen, einem Mangel an Ressourcen und einem Aufbrechen von Clankonflikten. Das Versäumnis, gespaltene Gemeinschaften zu versöhnen, hat zudem dazu geführt, dass auch in Absenz von al Shabaab neue Konflikte entstehen konnten. Aktueller Trend: Im März und April 2024 scheiterte ein letzter Versuch der Bundesregierung, eine neue Offensive voranzutreiben. Letztendlich gibt es keine Kräfte mehr, welche nun eine neue Offensive führen könnten. Das Momentum liegt bei al Shabaab, die Bundesregierung befindet sich in der Defensive. Die Gruppe hat viele der von der Bundesregierung seit August 2022 erzielten Erfolge wieder zunichtegemacht. Während der Gebietsgewinn in HirShabelle nachhaltiger ist, wurde das in Galmudug gewonnene Gelände nahezu gänzlich wieder verloren. Al Shabaab konnte mehr als die Hälfte des verlorenen Gebietes wieder besetzen. Ende Feber 2025 hat al Shabaab eine erfolgreiche Gegenoffensive eröffnet. V. a. in Middle Shabelle ist es der Gruppe gelungen, strategisch wichtige Ortschaften und auch die Stadt Adan Yabaal einzunehmen. Al Shabaab hat Schwachstellen gezielt ausgenutzt, schwach besetzte Stützpunkte erobert und große Mengen an Waffen und Munition erbeutet, auch wenn Regierungskräfte und Macawiisley einige Gebiete halten konnten. Bei Auseinandersetzungen sind in den ersten drei Monaten 2025 fünf Mal mehr Tote zu beklagen, als dies im gesamten Jahr 2024 der Fall war. Die Kampfhandlungen in Middle Shabelle haben sich fast verdoppelt. Anfang Juli 2025 hat al Shabaab schließlich noch die wichtige Stadt Moqokori in Hiiraan einnehmen können.Aktueller Trend: Im März und April 2024 scheiterte ein letzter Versuch der Bundesregierung, eine neue Offensive voranzutreiben. Letztendlich gibt es keine Kräfte mehr, welche nun eine neue Offensive führen könnten. Das Momentum liegt bei al Shabaab, die Bundesregierung befindet sich in der Defensive. Die Gruppe hat viele der von der Bundesregierung seit August 2022 erzielten Erfolge wieder zunichtegemacht. Während der Gebietsgewinn in HirShabelle nachhaltiger ist, wurde das in Galmudug gewonnene Gelände nahezu gänzlich wieder verloren. Al Shabaab konnte mehr als die Hälfte des verlorenen Gebietes wieder besetzen. Ende Feber 2025 hat al Shabaab eine erfolgreiche Gegenoffensive eröffnet. römisch fünf. a. in Middle Shabelle ist es der Gruppe gelungen, strategisch wichtige Ortschaften und auch die Stadt Adan Yabaal einzunehmen. Al Shabaab hat Schwachstellen gezielt ausgenutzt, schwach besetzte Stützpunkte erobert und große Mengen an Waffen und Munition erbeutet, auch wenn Regierungskräfte und Macawiisley einige Gebiete halten konnten. Bei Auseinandersetzungen sind in den ersten drei Monaten 2025 fünf Mal mehr Tote zu beklagen, als dies im gesamten Jahr 2024 der Fall war. Die Kampfhandlungen in Middle Shabelle haben sich fast verdoppelt. Anfang Juli 2025 hat al Shabaab schließlich noch die wichtige Stadt Moqokori in Hiiraan einnehmen können. Al Shabaab hat in Zentralsomalia also große Fortschritte erzielt - insbesondere in HirShabelle. Diese ermöglichen es der Gruppe nun auch, die wichtige Route von Mogadischu nach Zentralsomalia zu bedrohen. Auch im Umland von Mogadischu, in Lower Shabelle, konnte al Shabaab einzelne Ortschaften erobern, die für die Regierungskräfte von entscheidender Bedeutung sind, um die Hauptstadt vor in Fahrzeugen montierten Sprengsätzen zu schützen. Unter den eroberten Ortschaften finden sich Aw Dheegle, Bariire, Sabiid und Anoole. Al Shabaab kontrolliert nun drei der vier wichtigsten Shabelle-Brücken der Region - alle, mit Ausnahme von Afgooye. Allerdings wurde Sabiid später von Regierungsseite wieder zurückerobert, allerdings hat al Shabaab die Brücke dort und auch jene in Bariire zerstört. Nun kontrolliert die Gruppe noch die Brücke in Aw Dheegle. Die Erfolge in Süd-/Zentralsomalia werden es al Shabaab ermöglichen, den wirtschaftlichen und militärischen Druck auf Mogadischu zu erhöhen und so die Bundesregierung zu destabilisieren und ihre Legitimität zu untergraben. Zwei Quellen gehen davon aus, dass al Shabaab in näherer Zukunft keine Offensive auf Mogadischu starten wird, um die Macht zu übernehmen. Andere Quellen waren im April 2025 zumindest besorgt, dass al Shabaab weiter in Richtung Mogadischu vorrücken könnte. Eine weitere Quelle erklärt, dass die Gruppe Mogadischu nicht einnehmen, dass sie aber im Umland ihre Angriffe erhöhen wird. Den mit der Bundesregierung verbündeten Kräften ist es immerhin gelungen, sich entlang des Küstenstreifens von Middle Shabelle und im Kernland der Macawiisley im Ost-Hiiraan zu behaupten. Die Frontlinien bei Jubaland, Galmudug sowie Bay und Bakool blieben größtenteils unberührt. Critical Threats zeigt auf einer Lagekarte die Erfolge von al Shabaab in Hiiraan, Galgaduud und Middle Shabelle: Die folgende Karte von Critical Threats zeigt ebenfalls das Fortschreiten von al Shabaab und sicherheitsrelevante Vorfälle im Zuge der Offensive der Gruppe in den ersten vier Monaten des Jahres 2025: Al Shabaab hat trotz der nominell hohen Verluste, die der Gruppe durch Luftangriffe und Gefechte zugefügt worden sind, keinen Mangel an Kämpfern. Laut zweier Quellen ist al Shabaab heute stärker als vor der Regierungsoffensive 2022/23. Die Gruppe hat sich zusätzliche Waffen gesichert und massiv rekrutiert. Das sogenannte "Hafenabkommen" zwischen Äthiopien und Somaliland hat ihr viele neue Rekruten gebracht. Während eines Großteils der Trump-Jahre konnten Kämpfer der al Shabaab aufgrund der Intensität der Luftangriffe nicht in Konvois reisen. Heute ist besorgniserregend, wie leicht sich die Gruppe in weiten Teilen Somalias bewegen kann. Al Shabaab ist nun wieder in der Lage, Hunderte Kräfte zu konzentrieren, um Stützpunkte der Bundesarmee oder ihrer Verbündeten zu vernichten. Al Shabaab greift weiterhin regierungsnahe Kräfte und Ziele sowie Zivilisten im ganzen Land an. Die Gruppe übt Druck auf Zivilisten aus, ihre extremistische Ideologie zu unterstützen. Angegriffen werden Regierungseinrichtungen sowie Sicherheitskräfte und deren unmittelbare Umgebung. Auch der Flughafenbereich in Mogadischu ist betroffen. Selbst auf den Konvoi des Präsidenten wurde im März 2025 ein Attentat verübt. Es ist nicht gelungen, Angriffe von al Shabaab auf Militärstützpunkte einzudämmen. Die Gruppe ist auch immer noch in der Lage, Angriffe in Mogadischu, gegen Stützpunkte von AUSSOM und über die Grenzen der AUSSOM-Truppenstellerstaaten Äthiopien und Kenia hinweg zu verüben. In Zentralsomalia hält sich al Shabaab weiterhin im freien Gelände zwischen den Ortschaften auf und greift bei jeder Gelegenheit die Orte selbst bzw. die Bewegungen zwischen den Ortschaften an. Neu ist, dass al Shabaab nunmehr auch gezielt Ortschaften angreift, um diese einzunehmen. In den vergangenen Jahren war dies nicht der Fall. Nun aber kämpft die Gruppe hartnäckig und teils über Tage hinweg, um Orte entweder zu verteidigen oder einzunehmen. Dabei geht es um zwei Ziele: das Gelände an und für sich; und die Abnutzung des Gegners. In Städten sowie entlang von Hauptversorgungsrouten und Nebenstraßen setzt die Gruppe improvisierte Sprengsätze ein. Diese bieten ihr eine kostengünstige und hochwirksame Möglichkeit, um Regierungstruppen und deren Alliierte zu töten und zu verstümmeln. Zusätzlich stört die Gefahr von Sprengsätzen Truppenbewegungen. Die Beziehungen der Bundesregierung zu manchen im Kampf gegen al Shabaab erfolgreichen Clans (v. a. die Hawadle) haben sich aufgrund politischer Verwerfungen abgekühlt. Gleichzeitig zwingt die Unfähigkeit der Regierung lokale Clans zu Friedensabkommen mit al Shabaab, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Bereits Ende Dezember 2022 wurde mit Teilen der Saleban ein neues Abkommen geschlossen. Gleichzeitig schürt al Shabaab unter den Clans Angst, dass fremde Clanmilizen über sie herzufallen drohen. Diese Propaganda dient auch als Rekrutierungsmittel, z. B. bei den Murusade in Zentralsomalia. Gebietskontrolle: Al Shabaab wurde in der Vergangenheit erfolgreich aus den großen Städten gedrängt. Während ATMIS bzw. AUSSOM und die Armee die Mehrheit der Städte halten, übt al Shabaab über weite Teile des ländlichen Raumes die Kontrolle aus oder kann dort zumindest Einfluss geltend machen. Gleichzeitig hat al Shabaab die Fähigkeit behalten, in Mogadischu zuzuschlagen. Die Gebiete Süd-/Zentralsomalias befinden sich also teilweise unter der Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle von al Shabaab oder anderer Milizen. Allerdings ist die Kontrolle der somalischen Bundesregierung im Wesentlichen auf Mogadischu beschränkt; die Kontrolle anderer urbaner und ländlicher Gebiete liegt bei den Regierungen der Bundesstaaten, welche der Bundesregierung de facto nur formal unterstehen. In Baidoa und Jowhar hat die Bundesregierung stärkeren Einfluss. Ihre Verbündeten kontrollieren viele Städte, darüber hinaus ist eine Kontrolle aber kaum gegeben. Behörden oder Verwaltungen gibt es nur in den größeren Städten, und der Aktionsradius lokaler Verwaltungen reicht oft nur wenige Kilometer weit. Selbst bei Städten wie Kismayo oder Baidoa ist der Radius nicht sonderlich groß. Das "Urban Island Scenario" besteht also weiterhin. Das heißt, viele Städte unter Kontrolle von somalischer Armee und AUSSOM sind vom Gebiet der al Shabaab umgeben. Gebessert hat sich die Lage in Ost-Hiiraan und in Middle Shabelle, wo auch Bewegungen zwischen den Orten möglich sind. Als "Inseln" zu bezeichnen sind hingegen z. B. Xudur, Waajid, Diinsoor, Wanla Weyne und Baraawe. Dabei operiert al Shabaab v. a. aus dem ländlichen Raum heraus, übt aber auch auf Städte und Gebiete, die nicht direkt von der Gruppe kontrolliert werden, erheblichen Einfluss aus (BS 2024). In Gebieten, in welchen al Shabaab keine direkte Kontrolle ausübt - sei es wegen der Präsenz von somalischen oder internationalen Sicherheitskräften, sei es wegen der Präsenz von Clanmilizen - versucht die Gruppe die lokale Bevölkerung und die Ältesten durch Störoperationen entlang der Hauptversorgungsrouten zu bestrafen bzw. deren Unterstützung zu erzwingen. Wie auf der Karte von PGN im Kapitel Sicherheitslage ersichtlich, befinden sich große Teile des Raumes in Süd-/Zentralsomalia unter der Kontrolle oder zumindest unter dem Einfluss von al Shabaab. Die wesentlichen, von al Shabaab verwalteten und kontrollierten Gebiete sind: ● das Juba-Tal mit den Städten Buale, Saakow und Jilib; de facto die gesamte Region Middle Juba; ● Jamaame und ein großes Gebiet um Badhaade in Lower Juba; ● Gebiete um Ceel Cadde und von Qws Qurun östlich in der Region Gedo; ● Gebiete nördlich und entlang des Shabelle in Lower Shabelle, darunter Sablaale und Kurtunwaarey; ● der südliche Teil von Bay mit Ausnahme der Stadt Diinsoor; ● Gebiete rechts und links der Grenzen von Bay mit Bakool bzw. Bakool und Hiiraan, inklusive der Stadt Tayeeglow; ● Rab Dhuure und das Gebiet östlich davon in Bakool; ● das nördliche Viertel von Middle Shabelle mit der Stadt Adan Yabaal; ● die südliche Hälfte von Galgaduud mit der Stadt Ceel Buur; ● und ein kleiner Teil im südlichen Mudug; Generell kann aber kein Gebiet in Süd-/Zentralsomalia als frei von al Shabaab bezeichnet werden. Insbesondere durch die Infiltration mittels verdeckter Akteure kann die Gruppe nahezu überall aktiv werden. Ein Vordringen größerer Kampfverbände von al Shabaab in unter Kontrolle der Regierung stehende Städte kommt nur in seltenen Fällen vor. Eine Infiltration der Städte durch verdeckte Akteure von al Shabaab kommt in manchen Städten vor. Immer wieder gelingt es al Shabaab, Orte oder Stützpunkte einzunehmen. Al Shabaab hat sich fähig gezeigt, Territorien, die bereits durch die Bundesarmee und ATMIS befreit wurden, wieder zurückzuerobern. Das Scheitern, eroberte Territorien erfolgreich zu halten, ist mit dem Mangel an Polizeipräsenz in den eroberten Gebieten und der allgemein schlechten Moral in der Bundesarmee verbunden. Andere Akteure: Kämpfe zwischen Clans und Subclans sind weit verbreitet, insbesondere in den Regionen Hiiraan, Galmudug, Lower und Middle Shabelle bzw. in Regionen, in denen die Regierung oder staatliche Behörden schwach oder nicht vorhanden sind. Die Vereinten Nationen berichten in diesem Zusammenhang von Vorfällen in Middle Shabelle, Galgaduud, Mudug und Gedo. Derartige Clankonflikte führen immer wieder zu zivilen Opfern. Ausgelöst werden sie oftmals von Streitigkeiten um Land und andere Ressourcen. Da der Klimawandel den Druck auf Viehzüchter und Bauern in ganz Somalia erhöht, werden einst relativ fruchtbare Gebiete zu Schauplätzen zunehmender Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Clans. Auch Rachemorde und Machtkämpfe können Clankonflikte fördern, können wirtschaftliche oder politische Streitigkeiten schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen eskalieren. Es kommt immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen einzelner (Sub-)Clans untereinander sowie zwischen Clanmilizen und Sicherheitskräften. EUAA schätzt auf Basis von Daten von ACLED die Zahl an Milizen von Clans und Subclans im ganzen Land auf "mehr als hundert". Bei durch das Clansystem hervorgerufener (teils politischer) Gewalt kommt es auch zu Rachemorden und Angriffen auf Zivilisten. Insgesamt sind sich Experten einig, dass das Ausmaß an Clankonflikten, Rivalitäten und Feindseligkeiten in den letzten zwei Jahren landesweit erheblich zugenommen hat. Die Offensive in Zentralsomalia - und auch die Verwendung von Clanmilizen ("Community Defence Forces") gegen al Shabaab - hat Clanrivalitäten teils verstärkt. Die Abhängigkeit der staatlichen Sicherheitskräfte von Clanmilizen birgt erhebliche Risiken. Es gibt tiefe Spaltungen zwischen Clans, und Bündnisse mit bestimmten Clans können andere entfremden. Manche haben sich entsprechend mit al Shabaab verbündet. Al Shabaab wiederum schürt die Gewalt zwischen den Clans. Insgesamt infolge der Offensive in Zentralsomalia ein Klima der Straflosigkeit entstanden: Clans, die Rechnungen begleichen wollen, müssen keinen Widerstand von staatlicher Seite erwarten – weder von der Bundesarmee noch von den Darawish (Kräfte der Bundesstaaten), die entweder gebunden oder aber nicht existent sind. Neben der Ablenkung durch den Kampf gegen al Shabaab lähmen auch die Wiederwahlambitionen diverser Präsidenten der Bundesstaaten und die Schwäche der Regionalkräfte die Kapazitäten und Handlungsmöglichkeiten der Verwaltungen hinsichtlich von Clankonflikten. Ein anderer Grund für das Anwachsen von Clankonflikten ist es, dass sich die politische Elite um den Bundespräsidenten kaum mit Clankonflikten auseinandersetzt. Dies bewirkt ein Klima des „Jeder-für-sich-selbst“. Clankonflikte gab es in jüngerer Vergangenheit z. B. in Qoryooley zwischen den Digil-Clans Jidde und Garre; im Raum Dhusamareb zwischen den Hawiye-Clans Habr Gedir und Duduble; in Mudug zwischen den Hawiye / Sa’ad und Darod / Leelkase; oder in Middle Shabelle zwischen den Hawiye-Clans Abgaal und Hawadle. Seit dem Jahr 1991 gibt es in weiten Landesteilen kaum wirksamen Schutz gegen Übergriffe durch Clan- und andere Milizen sowie bewaffnete kriminelle Banden. Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub ("Carjacking"), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor. Laut einer Schätzung aus dem Jahr 2017 befinden sich mehr als 1,1 Millionen Handfeuerwaffen in Privatbesitz. Nur ein Bruchteil davon ist registriert. Eine Quelle berichtet, dass fast jeder Haushalt zur Selbstverteidigung bewaffnet ist. Sogenannter Islamischer Staat in Somalia (ISS): Die Vereinten Nationen rechnen dem ISS im Zeitraum September 2024 bis März 2025 insgesamt vier zivile Opfer zu. ACLED verzeichnet in seiner Datenbank im Jahr 2024 vier gewaltsame Vorfälle in Zusammenhang mit dem ISS, davon drei in Puntland und einen in Mogadischu. Durch Konflikte Vertriebene: Im Jahr 2025 sind laut Daten des UNHCR bis inklusive Mai in ganz Somalia insgesamt 166.000 Menschen vertrieben worden, davon 89.000 (54 %) aufgrund von Konflikt und Unsicherheit. Im Gesamtjahr 2024 waren es insgesamt 547.000 bzw. 290.000 (53 %). Durch den Vergleich der Zahlen der Jahre 2024 und 2025 (Jänner-Mai) von Personen, welche wegen des Konfliktes und der Unsicherheit geflüchtet sind, werden auch das Verschieben der Front bzw. die Hotspots deutlich (Vergleichszahlen in Klammer: Gesamtjahr 2024): Middle Shabelle 34.000 (10.000), Bari 16.000 (null), Lower Shabelle 12.000 (24.000), Gedo 4.000 (87.000), Middle Juba 3.000 (24.000), Hiiraan 3.000 (6.000), Bakool 2.000 (13.000), Bay 1.000 (22.000), Mudug 500 (29.000), Galgaduud 200 (4.000), Lower Juba null (34.000); in den Regionen Benadir und Nugaal gab es 2025 noch keine wegen Konflikt Vertriebenen. Zivile Opfer: Eine Quelle berichtet für den Zeitraum Jänner-September 2024, dass al Shabaab für 560 von 854 (66 %) getöteten oder verletzten Zivilisten verantwortlich war. Der UN-Sicherheitsrat gibt die Verantwortung von al Shabaab für zivile Opfer im Zeitraum September 2024 bis März 2025 mit 50 % an. An zweiter Stelle folgen Unbekannte (24 %), Clanmilizen (18 %), staatliche Sicherheitskräfte (7 %) und der ISS (1 %). Zivilisten sind insbesondere in Frontbereichen, wo Gebietswechsel vollzogen werden, einem Risiko von Racheaktionen durch al Shabaab oder aber von Regierungskräften ausgesetzt. So hat al Shabaab mitunter in Gemeinden, die Widerstand geleistet hatten, Brunnen zerstört oder Stammesälteste hinrichtet. Zwar richten sich Angriffe von al Shabaab üblicherweise gegen Personengruppen, die von der Gruppe als Feinde erachtet werden, doch kommen dabei auch Zivilisten zu schaden, welche sich am oder in der Nähe des Ziels aufhalten. Al Shabaab greift i. d. R. Zivilisten, die sich nicht auf die eine oder andere Weise exponieren, nicht spezifisch an. Auch mit Sprengstoffanschlägen greift die Gruppe meist nicht mutwillig Zivilisten an und verwendet diese Taktik - im Vergleich zu anderen Terrorgruppen - gezielter. Dennoch wählt sie in regelmäßigen Abständen Ziele aus, bei denen der Gruppe bewusst ist, dass viele Zivilisten Kollateralschäden erleiden werden - etwa bei Angriffen auf Hotels, Kaffee- oder Teehäuser, Restaurants oder belebte Straßenkreuzungen. Unklar ist, ob auch der Anschlag am Lido Beach in Mogadischu am 2.8.2024 für diese Kategorie gewertet werden kann. Bei diesem komplexen Anschlag wurden mehr als 40 Personen getötet und Hunderte weitere verletzt - nahezu allesamt Zivilisten. Eine Quelle berichtet in diesem Zusammenhang aber davon, dass Selbstmordattentäter ihre Sprengsätze eben absichtlich in großen Menschenmengen zünden, unter welchen sie Soldaten oder Regierungsbedienstete vermuten. Für Zivilisten besteht das größte Risiko darin, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein und so zum Kollateralschaden von Sprengstoffanschlägen und anderer Gewalt zu werden. So hat Mogadischu über die Jahre Dutzende Arbeiter der Straßenreinigung verloren, die durch versteckte Sprengsätze getötet wurden, welche entlang von Straßen im dahinter liegenden Müll platziert waren. Nach anderen Angaben ist es zwar Zufall, wer konkret einem Anschlag zum Opfer fällt; aber al Shabaab greift wahllos und doch gezielt auch Zivilisten an. Die Intention ist es demnach, der Bevölkerung vor Augen zu führen, dass die Regierung sie nicht beschützen kann. Denn ein Ziel von al Shabaab ist es, Angst zu verbreiten. Zivilisten werden in allen Lebensbereichen in eine Art endemisch-alltägliche Unsicherheit versetzt, und das, obwohl die Wahrscheinlichkeit, von einem Anschlag getroffen zu werden, relativ gering ist. EUAA hat Daten von ACLED ausgewertet und berichtet, dass im Zeitraum von zwei Jahren (April 2023-März 2025) in ganz Somalia 5.944 sicherheitsrelevante Zwischenfälle dokumentiert worden sind. Dabei handelte es sich bei 3.759 um Kampfhandlungen, bei 1.479 um Explosionen oder Angriffe aus der Ferne [remote Violence] und bei 706 um gezielte Gewalt gegen Zivilisten [Violence against Civilians]; insgesamt wird angemerkt, dass jeder einzelne Zwischenfall für Zivilisten ein potenzielles Risiko darstellt, auch wenn die Gewalt nicht direkt gegen Zivilisten gerichtet ist. Auf Basis dieser Daten beläuft sich im genannten Zeitraum die durchschnittliche Zahl an sicherheitsrelevanten Vorfällen in ganz Somalia auf ca. 8,1 pro Tag. Allgemein ist die Datenlage zu Zahlen ziviler Opfer allerdings unklar und heterogen. Der Experte Matt Bryden veranschaulichte dies im Jahr 2021 mit den Angaben mehrerer Organisationen. So gab es laut UNMAS (Mine Action Service) 2020 wesentlich weniger zivile Tote
(454)als im Jahr 2019 (1.140). Dahingegen berichtet US-AFRICOM von 776 Vorfällen mit insgesamt 2.395 Opfern im Jahr 2020 und 676 Vorfällen mit 1.799 Opfern
- US-AFRICOM zählt zivile und militärische Opfer zusammen. Dementsprechend wären 2020 wesentlich mehr Sicherheitskräfte untern den Opfern gewesen als Zivilisten – ein Widerspruch zu den Angaben der UN, wonach Zivilisten die Hauptlast der Sprengstoffanschläge tragen würden. Dies wird auch von ATMIS bestätigt: Demnach richteten sich 2019 28 % der Anschläge direkt gegen Zivilisten, 2020 waren es 20 %. Diese Tabelle zeigt die zivilen Opferzahlen, wie sie in Berichten der UN von 2021 bis 2025 angegeben worden sind. Von den Vereinten Nationen werden die Zahlen ziviler Opfer (Tote und Verletzte) über die letzten Jahre wie folgt angegeben: Luftangriffe: Die Zahl an Luftangriffen hat 2025 massiv zugenommen. Während im Jahr 2023 121 und im Jahr 2024 79 Luftangriffe gezählt worden sind, waren es alleine in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 schon 200 an der Zahl. Davon haben die USA - nach eigenen Angaben - 25 durchgeführt. Mindestens 40 werden den Vereinten Arabischen Emiraten zugerechnet, die Puntland im Kampf gegen den ISS unterstützen. Den großen Rest an Luftangriffen im Jahr 2025 haben einer Quelle zufolge vermutlich in Somalia stationierte türkische Drohnen durchgeführt. Kenia und Äthiopien führen sporadisch ebenfalls Luftschläge durch, auch AUSSOM verfügt über entsprechende Kapazitäten. Im Zeitraum September bis Dezember 2024 galten laut Angaben einer Quelle 12 Luftschläge der al Shabaab, im Zeitraum Jänner bis April 2025 waren es
- Jubaland (Gedo, Lower Juba, Middle Juba) Letzte Änderung 2025-08-07 08:39 Jubaland kontrolliert nur Teile des eigenen Gebietes. Middle Juba wird weiterhin von al Shabaab dominiert. Teile der Region Gedo stehen nicht auf einer Linie mit Jubaland und auch in Lower Juba stehen v. a. Städte, nicht aber das Hinterland unter der Kontrolle der Regierung in Kismayo. Den ländlichen Raum kontrolliert in vielen Fällen al Shabaab, oder aber die Gruppe kann Einfluss darauf nehmen. Dies gilt auch für die Gebiete zwischen Afmadow und Kismayo sowie zwischen der kenianischen Grenze und Kismayo (PGN 19.6.2025). Der Puffer im Umland von Kismayo wird von Regierungskräften gehalten. Zuletzt haben Regierungskräfte v. a. in Lower Juba mehrfach von al Shabaab kontrollierte Orte angegriffen. Vermutlich steht hier weniger das Halten dieser Orte als vielmehr das Abnützen der Kräfte von al Shabaab im Vordergrund. Die Gruppe soll gezwungen werden, ihre sporadische Präsenz in den betroffenen Räumen und Orten zurückzunehmen. Dadurch sollen Pufferzonen geschaffen und die Informationsgewinnung durch al Shabaab eingeschränkt werden (BMLV 2.7.2025). In jenen Orten, welche von Jubaland kontrolliert werden, hat die dortige Regierung die Sicherheit auch im Griff (STDOK/BMLV 10.4.2025). Insgesamt verfügen die Jubaland Defence Forces (JDF; Darawish) über ca. 20.000 Mann (BMLV/STDOK 6.6.2025). Diese sind Präsident Madobe gegenüber loyal (Sahan/SWT 22.5.2024), werden allerdings mit Masse für die Sicherung von Städten eingesetzt. So finden sich alleine in Afmadow 900 Mann, im Großraum Kismayo sind es - inklusive Front - 4.500 (BMLV/STDOK 6.6.2025). Die JDF besteht in der Masse aus Ogadeni, es finden sich aber Rahanweyn und Darod / Marehan sowie 5-8 % Hawiye (STDOK/BMLV 10.4.2025). Besondere Bedeutung für Jubaland haben die kenianischen Kräfte im Rahmen von ATMIS/AUSSOM. Sie sind etwa an der Küste und in Kismayo stark präsent. Zudem unterstützt Kenia die JDF finanziell und militärisch (Sahan/SWT 22.5.2024). Lower Juba: Die Region wird von Bantu/Jareer, Dir / Biyomaal, Digil-Mirifle / Tunni, Darod / Ogaden / Mohamed Zubeer und anderen Darod-Clans (einschließlich Harti) bewohnt. Kismayo wird von den Ogadeni dominiert (EUAA 5.2025). Die Region steht in Teilen unter Kontrolle von ATMIS/AUSSOM, der kenianischen Armee, Kräften von Jubaland; und al Shabaab. Die Städte Kismayo, Afmadow und Dhobley sowie die Orte Tabta, Dif, Koday und Kolbiyow werden von Regierungskräften und ATMIS kontrolliert. Jamaame steht unter Kontrolle von al Shabaab; dies gilt auch für einen breiten Streifen entlang der Grenze zu Middle Juba. Auch Badhaade und das Umland in Richtung Norden werden von al Shabaab kontrolliert. Die Front zu al Shabaab verläuft an der Straße Richtung Jamaame bei Bar Sanguni (PGN 19.6.2025). Afmadow und Dhobley sind Bastionen von Jubaland, dort gibt es starke Checkpoints und eine große Präsenz. Beide Städte können als ziemlich sicher bezeichnet werden (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023). In Dhobley befinden sich das Kommando der Kenianer und ein Ausbildungslager, in Afmadow, Tabta und Bilis Qooqaani jeweils Stützpunkte. Diese Achse - inkl. Hosingow - kann als relativ sicher und hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden (BMLV 2.7.2025). Jubaland kontrolliert etwa einen Umkreis von 30 km um Kismayo (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Hier ist es Jubaland gelungen, ein sicheres Umfeld zu schaffen (BMLV 2.7.2025).Die Region steht in Teilen unter Kontrolle von ATMIS/AUSSOM, der kenianischen Armee, Kräften von Jubaland; und al Shabaab. Die Städte Kismayo, Afmadow und Dhobley sowie die Orte Tabta, Dif, Koday und Kolbiyow werden von Regierungskräften und ATMIS kontrolliert. Jamaame steht unter Kontrolle von al Shabaab; dies gilt auch für einen breiten Streifen entlang der Grenze zu Middle Juba. Auch Badhaade und das Umland in Richtung Norden werden von al Shabaab kontrolliert. Die Front zu al Shabaab verläuft an der Straße Richtung Jamaame bei Bar Sanguni (PGN 19.6.2025). Afmadow und Dhobley sind Bastionen von Jubaland, dort gibt es starke Checkpoints und eine große Präsenz. Beide Städte können als ziemlich sicher bezeichnet werden (BMLV 2.7.2025; vergleiche Researcher/STDOK/SEM 4.2023). In Dhobley befinden sich das Kommando der Kenianer und ein Ausbildungslager, in Afmadow, Tabta und Bilis Qooqaani jeweils Stützpunkte. Diese Achse - inkl. Hosingow - kann als relativ sicher und hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden (BMLV 2.7.2025). Jubaland kontrolliert etwa einen Umkreis von 30 km um Kismayo (BMLV 2.7.2025; vergleiche Researcher/STDOK/SEM 4.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Hier ist es Jubaland gelungen, ein sicheres Umfeld zu schaffen (BMLV 2.7.2025). Laut einer Quelle finden sich an der Straße von Kismayo nach Afmadow mit Stand Juni 2025 mindestens zwei von al Shabaab kontrollierte Orte (PGN 19.6.2025). Eine andere Quelle erklärt, dass hinsichtlich dieser Orte keine konkreten Informationen vorliegen, die eine Kontrolle durch al Shabaab bestätigen würden (BMLV 2.7.2025). Im Oktober 2024 haben JDF und Bundesarmee von gemeinsamen Erfolgen und Gebietsgewinnen in Lower Juba berichtet (Weiss/FDD 12.12.2024). In Reaktion auf politische Unstimmigkeiten zwischen der Führung von Jubaland und der Bundesregierung hat Letztere im November 2024 Truppen der Bundesarmee nach RasKambooni an der kenianischen Grenze entsandt. In diesem Fall kam es zu Kampfhandlungen zwischen diesen Kräften und Kräften aus Jubaland (ACLED 29.11.2024; vgl. CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024). Die Bundesarmee hat sich nach ihrer Niederlage am 11.12.2024 aus dem Gebiet zurückgezogen (Weiss/FDD 12.12.2024; vgl. CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024; PGN 19.6.2025) bzw. ist sie über die Grenze nach Kenia geflüchtet (BMLV 2.7.2025). Stand Juni 2025 wird Ras Kambooni laut einer Quelle von Jubaland kontrolliert (PGN 19.6.2025).In Reaktion auf politische Unstimmigkeiten zwischen der Führung von Jubaland und der Bundesregierung hat Letztere im November 2024 Truppen der Bundesarmee nach RasKambooni an der kenianischen Grenze entsandt. In diesem Fall kam es zu Kampfhandlungen zwischen diesen Kräften und Kräften aus Jubaland (ACLED 29.11.2024; vergleiche CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024). Die Bundesarmee hat sich nach ihrer Niederlage am 11.12.2024 aus dem Gebiet zurückgezogen (Weiss/FDD 12.12.2024; vergleiche CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024; PGN 19.6.2025) bzw. ist sie über die Grenze nach Kenia geflüchtet (BMLV 2.7.2025). Stand Juni 2025 wird Ras Kambooni laut einer Quelle von Jubaland kontrolliert (PGN 19.6.2025). Kismayo: Die Stadt gilt als friedlich, sie hat hinsichtlich Sicherheit das Niveau von Garoowe (Puntland) erreicht. Allerdings ist die Front hier erheblich näher. Das letzte auffällige Ereignis hinsichtlich der Sicherheitslage in Kismayo war die Unruhe rund um die Wiederwahl von Präsident Madobe im Jahr 2019 (BMLV 2.7.2025). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass Kismayo eine der sichersten Städte in Somalia außerhalb Somalilands und sicherer als Städte in Puntland ist (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass es sehr sicher ist, sich in Kismayo aufzuhalten, auch wenn es hin und wieder zu Anschlägen kommt (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass Kismayo definitiv nicht der sicherste Dienstort ist, aber die Lage dort besser ist als beispielsweise in Baidoa (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). In der Stadt wird versucht, Clanstreitigkeiten friedlich zu lösen. Die Bevölkerung hat verstanden, dass sie von einer Friedensdividende profitiert (BMLV 2.7.2025). Es gibt ein funktionierendes Gerichtssystem (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021), die Regierung gilt als relativ stabil (BMLV 2.7.2025; vgl. ACCORD 31.5.2021). Ihr ist es zudem gelungen, eine Verwaltung zu etablieren. Diese ist gefestigt und funktioniert (BMLV 2.7.2025).Kismayo: Die Stadt gilt als friedlich, sie hat hinsichtlich Sicherheit das Niveau von Garoowe (Puntland) erreicht. Allerdings ist die Front hier erheblich näher. Das letzte auffällige Ereignis hinsichtlich der Sicherheitslage in Kismayo war die Unruhe rund um die Wiederwahl von Präsident Madobe im Jahr 2019 (BMLV 2.7.2025). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass Kismayo eine der sichersten Städte in Somalia außerhalb Somalilands und sicherer als Städte in Puntland ist (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass es sehr sicher ist, sich in Kismayo aufzuhalten, auch wenn es hin und wieder zu Anschlägen kommt (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass Kismayo definitiv nicht der sicherste Dienstort ist, aber die Lage dort besser ist als beispielsweise in Baidoa (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). In der Stadt wird versucht, Clanstreitigkeiten friedlich zu lösen. Die Bevölkerung hat verstanden, dass sie von einer Friedensdividende profitiert (BMLV 2.7.2025). Es gibt ein funktionierendes Gerichtssystem (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021), die Regierung gilt als relativ stabil (BMLV 2.7.2025; vergleiche ACCORD 31.5.2021). Ihr ist es zudem gelungen, eine Verwaltung zu etablieren. Diese ist gefestigt und funktioniert (BMLV 2.7.2025). In Kismayo gibt es kenianische Kräfte. Die Sicherheitskräfte von Jubaland haben eine gute Reputation und eine starke Präsenz in der Stadt (Researcher/STDOK/SEM 4.2023), ihre Zahl ist ausreichend. Der Aufbau von Polizei und Justiz wurde und wird international unterstützt. Die Polizei wurde in den letzten Jahren von AMISOM bzw. ATMIS, Kenia und den Vereinten Nationen ausgebildet, sie hat ein relativ gutes Ausbildungsniveau erreicht. Es gibt eine klare Trennung zwischen Polizei und anderen bewaffneten Kräften (BMLV 2.7.2025). Die Sicherheitskräfte in Kismayo bauen auch auf Informationen aus der Bevölkerung. Die Bedrohungslage durch al Shabaab in der Stadt wurde reduziert (NMG 25.10.2022; vgl. Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Durch die fähige nachrichtendienstliche und Sicherheitsstruktur wurde auch die Kriminalität eingeschränkt (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Das verhängte Waffentrageverbot in der Stadt wird umgesetzt, die Kriminalität ist auf niedrigem Niveau, es gibt kaum Meldungen über Morde. Folglich lässt sich sagen, dass die Polizei in Kismayo entsprechend gut funktioniert. Zivilisten können sich in Kismayo frei und relativ sicher bewegen (BMLV 2.7.2025).In Kismayo gibt es kenianische Kräfte. Die Sicherheitskräfte von Jubaland haben eine gute Reputation und eine starke Präsenz in der Stadt (Researcher/STDOK/SEM 4.2023), ihre Zahl ist ausreichend. Der Aufbau von Polizei und Justiz wurde und wird international unterstützt. Die Polizei wurde in den letzten Jahren von AMISOM bzw. ATMIS, Kenia und den Vereinten Nationen ausgebildet, sie hat ein relativ gutes Ausbildungsniveau erreicht. Es gibt eine klare Trennung zwischen Polizei und anderen bewaffneten Kräften (BMLV 2.7.2025). Die Sicherheitskräfte in Kismayo bauen auch auf Informationen aus der Bevölkerung. Die Bedrohungslage durch al Shabaab in der Stadt wurde reduziert (NMG 25.10.2022; vergleiche Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Durch die fähige nachrichtendienstliche und Sicherheitsstruktur wurde auch die Kriminalität eingeschränkt (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Das verhängte Waffentrageverbot in der Stadt wird umgesetzt, die Kriminalität ist auf niedrigem Niveau, es gibt kaum Meldungen über Morde. Folglich lässt sich sagen, dass die Polizei in Kismayo entsprechend gut funktioniert. Zivilisten können sich in Kismayo frei und relativ sicher bewegen (BMLV 2.7.2025). Ein Mitarbeiter einer Organisation für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit gibt an, dass sich die eigenen internationalen Mitarbeiter in Kismayo bei Tag in der ganzen Stadt normal bewegen können. Es gibt kaum Einschränkungen. Bestimmte Einschränkungen gibt es für IDP-Lager am Rande der Stadt, größere Einschränkungen für solche außerhalb der Stadt. Entlang des Juba bewegen sich Mitarbeiter dieser Organisation bis Goobweyn. Allerdings gibt es im Schnitt jeden Monat eine Woche, in welcher die Sicherheitsbestimmungen verschärft und damit die Bewegungen für internationale Mitarbeiter komplett eingeschränkt werden (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Al Shabaab ist nur sehr eingeschränkt in und um Kismayo aktiv. Die Gruppe hat in der Stadt keinen großen Einfluss. Dies beweist auch, dass die Kooperation zwischen Polizei und Bevölkerung funktioniert (BMLV 2.7.2025; vgl. Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Anschläge durch al Shabaab in Kismayo sind zur Seltenheit geworden. In der Stadt gibt es keine derartige „ Besteuerung“ der Wirtschaft, wie al Shabaab dies etwa in Mogadischu praktiziert. Es gibt keine direkte Besteuerung von Gütern in der Stadt oder am Hafen. Trotzdem profitiert die Gruppe stark vom Hafen und kann Einkommen generieren, da sie Güter an Checkpoints außerhalb der Stadt besteuert (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023).Al Shabaab ist nur sehr eingeschränkt in und um Kismayo aktiv. Die Gruppe hat in der Stadt keinen großen Einfluss. Dies beweist auch, dass die Kooperation zwischen Polizei und Bevölkerung funktioniert (BMLV 2.7.2025; vergleiche Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Anschläge durch al Shabaab in Kismayo sind zur Seltenheit geworden. In der Stadt gibt es keine derartige „ Besteuerung“ der Wirtschaft, wie al Shabaab dies etwa in Mogadischu praktiziert. Es gibt keine direkte Besteuerung von Gütern in der Stadt oder am Hafen. Trotzdem profitiert die Gruppe stark vom Hafen und kann Einkommen generieren, da sie Güter an Checkpoints außerhalb der Stadt besteuert (BMLV 2.7.2025; vergleiche Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Rückkehrer aus Kenia kommen primär nach Kismayo. Das Zusammenleben der Bevölkerung mit IDPs bzw. von Bevölkerung und Rückkehrern funktioniert relativ gut. Für al Shabaab sind Rückkehrer kein Ziel (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung von Jubaland hat es geschafft, die Stadt für alle ehemaligen Einwohner zugänglich zu machen - und zwar aus zahlreichen vormals streitenden Clans. Gleichzeitig wurde aber das Risiko von Clankämpfen reduziert (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Im Falle eines vollständigen und ersatzlosen Abzugs von ATMIS könnten die Kräfte von Madobe voraussichtlich Kismayo samt Umland halten (BMLV 2.7.2025). Middle Juba: Die Bantu sind die bevölkerungsreichste Volksgruppe der Region. Die beiden politisch und militärisch stärksten Clans sind allerdings die Darod / Aulihan und die Darod / Ogaden / Mohamed Zubeer (EUAA 5.2025). Die ganze Region und alle Bezirkshauptstädte (Buale, Jilib, Saakow) stehen unter Kontrolle von al Shabaab (PGN 19.6.2025). Jilib ist de facto die Hauptstadt der Gruppe (SG/WP 28.5.2025; vgl. C4/Jamal 15.6.2022).Middle Juba: Die Bantu sind die bevölkerungsreichste Volksgruppe der Region. Die beiden politisch und militärisch stärksten Clans sind allerdings die Darod / Aulihan und die Darod / Ogaden / Mohamed Zubeer (EUAA 5.2025). Die ganze Region und alle Bezirkshauptstädte (Buale, Jilib, Saakow) stehen unter Kontrolle von al Shabaab (PGN 19.6.2025). Jilib ist de facto die Hauptstadt der Gruppe (SG/WP 28.5.2025; vergleiche C4/Jamal 15.6.2022). Gedo: Die Darod / Marehan sind politisch und militärisch der mächtigste Clan der Region. Sie beherrschen praktisch das gesamte Gebiet westlich des Juba-Flusses. Am Ostufer dominieren Rahanweyn in den ländlichen Gebieten (EUAA 5.2025). Die Städte Baardheere, Belet Xaawo, Doolow, Luuq und Garbahaarey sowie die Orte Ceel Waaq und Buurdhuubo werden von Regierungskräften, äthiopischer Armee und AUSSOM kontrolliert. Die Orte und das Umland von Ceel Cadde und Qws Qurun befinden sich unter Kontrolle von al Shabaab. Dies gilt weitgehend auch für das übrige Zwischengelände der Region (PGN 19.6.2025). Die Städte Luuq, Garbahaarey, Doolow und Baardheere können hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden. Die Grenzstadt Doolow sowie Luuq werden als sicher erachtet. Diese Städte und das direkte Grenzgebiet zu Äthiopien sind relativ frei von al Shabaab und stabil. Auch Garbahaarey gilt als stabil (BMLV 2.7.2025). In Garbahaarey und Buurdhuubo stehen laut einer Quelle Kräfte des Bundes, in Doolow und Luuq Kräfte Jubalands, in Belet Xaawo, Ceel Waaq und Baardheere beide (PGN 19.6.2025). Entlang der Grenze zu Äthiopien finden sich außerdem Einheiten der äthiopischen Armee sowie Polizeikräfte der äthiopischen Somali-Region (BMLV 7.8.2024). Die äthiopischen Kräfte spielen bei der Absicherung des Friedens dort eine entscheidende Rolle (UNGA 23.8.2024). Daher unterstützen die Bewohner dort in großen Teilen die äthiopische Militärpräsenz, welche al Shabaab weitgehend in Schach hält. Selbst in Garbahaarey, wo die Unterstützung womöglich geringer ist, sind sich die Menschen bewusst, dass keine anderen Kräfte die Rolle Äthiopiens übernehmen können und dass ein Abzug eine Einnahme durch al Shabaab bedeuten würde (Sahan/SWT 6.1.2025). Fallweise kommt es in Gedo zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Kräften des Bundes und Jubalands, so etwa am 5.2.2025 in Baardheere (sechs Tote) oder am 10.1.2025 in Ceel Waaq (zwei Tote) sowie im Dezember 2024 in Doolow (vier Tote) (EUAA 5.2025; vgl. ICG 5.2025; PGN 19.6.2025). Die Bundesregierung hat diesbezüglich ihre Truppen in Baardheere verstärkt und baut - laut Angaben einer Quelle - dort u. a. auf eine Zusammenarbeit mit bzw. eine Duldung durch al Shabaab (Horn 15.5.2025). Eine andere Quelle erklärt, dass es hierfür keine konkrete Bestätigung gibt (BMLV 2.7.2025). Eine weitere Quelle erklärt, dass die Bundesregierung die jubaländischen Kräfte aus Ceel Waaq vertreiben möchte (Sahan/SWT 6.1.2025).Fallweise kommt es in Gedo zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Kräften des Bundes und Jubalands, so etwa am 5.2.2025 in Baardheere (sechs Tote) oder am 10.1.2025 in Ceel Waaq (zwei Tote) sowie im Dezember 2024 in Doolow (vier Tote) (EUAA 5.2025; vergleiche ICG 5.2025; PGN 19.6.2025). Die Bundesregierung hat diesbezüglich ihre Truppen in Baardheere verstärkt und baut - laut Angaben einer Quelle - dort u. a. auf eine Zusammenarbeit mit bzw. eine Duldung durch al Shabaab (Horn 15.5.2025). Eine andere Quelle erklärt, dass es hierfür keine konkrete Bestätigung gibt (BMLV 2.7.2025). Eine weitere Quelle erklärt, dass die Bundesregierung die jubaländischen Kräfte aus Ceel Waaq vertreiben möchte (Sahan/SWT 6.1.2025). Mit Bezug auf al Shabaab gibt es seit 2021 keine wesentlichen Veränderungen. Die Gruppe nutzt die von ihr in Gedo gehaltenen Gebiete v. a. als Ausgangsbasis für Angriffe in Kenia. Zudem versucht al Shabaab, ihre Macht in Gedo zu konsolidieren. So wurde Ende September 2024 eine Blockade gegen Baardheere geführt (BMLV 2.7.2025; vgl. ACLED 28.10.2024).Mit Bezug auf al Shabaab gibt es seit 2021 keine wesentlichen Veränderungen. Die Gruppe nutzt die von ihr in Gedo gehaltenen Gebiete v. a. als Ausgangsbasis für Angriffe in Kenia. Zudem versucht al Shabaab, ihre Macht in Gedo zu konsolidieren. So wurde Ende September 2024 eine Blockade gegen Baardheere geführt (BMLV 2.7.2025; vergleiche ACLED 28.10.2024). Luuq: Bereits im Juli 2024 kam es zum Ausbruch eines Clankonflikts im Bereich Luuq. Tausende Menschen wurden damals vertrieben (UNSC 28.10.2024), mindestens vier Zivilisten getötet und der Markt von Luuq niedergebrannt. Trotz unterschiedlicher Friedensbemühungen (UN OCHA 14.7.2024; vgl. HO 20.7.2024; Halqabsi 5.8.2024) wurde der Konflikt weitergeführt. Laut einer Quelle sind noch einmal mindesten zehn Menschen getötet worden (SD 20.10.2024). Der Konflikt war offensichtlich über Landstreitigkeiten ausgebrochen (UN OCHA 13.8.2024). Im Feber 2025 ist es in Luuq wieder zu heftigen Kämpfen zwischen Clanmilizen gekommen, es gab Tote und Verletzte (SMN 9.2.2025). Nach dem Einsatz von Regierungstruppen haben sich die Milizen an den Stadtrand zurückgezogen. Daraufhin hat sich die Lage in der Stadt beruhigt, die Lage im Umfeld blieb aber instabil (SMN 11.2.2025). Die Regierung von Jubaland hat daraufhin Friedensverhandlungen zwischen den Clans von Luuq vermittelt (HO 21.2.2025). Insgesamt ist es im Zeitraum Oktober 2024 bis März 2025 acht Mal zu Kampfhandlungen gekommen, laut Vereinten Nationen auch deshalb, weil es an einer effektiven Vermittlung mangelt (UNSC 28.3.2025).Luuq: Bereits im Juli 2024 kam es zum Ausbruch eines Clankonflikts im Bereich Luuq. Tausende Menschen wurden damals vertrieben (UNSC 28.10.2024), mindestens vier Zivilisten getötet und der Markt von Luuq niedergebrannt. Trotz unterschiedlicher Friedensbemühungen (UN OCHA 14.7.2024; vergleiche HO 20.7.2024; Halqabsi 5.8.2024) wurde der Konflikt weitergeführt. Laut einer Quelle sind noch einmal mindesten zehn Menschen getötet worden (SD 20.10.2024). Der Konflikt war offensichtlich über Landstreitigkeiten ausgebrochen (UN OCHA 13.8.2024). Im Feber 2025 ist es in Luuq wieder zu heftigen Kämpfen zwischen Clanmilizen gekommen, es gab Tote und Verletzte (SMN 9.2.2025). Nach dem Einsatz von Regierungstruppen haben sich die Milizen an den Stadtrand zurückgezogen. Daraufhin hat sich die Lage in der Stadt beruhigt, die Lage im Umfeld blieb aber instabil (SMN 11.2.2025). Die Regierung von Jubaland hat daraufhin Friedensverhandlungen zwischen den Clans von Luuq vermittelt (HO 21.2.2025). Insgesamt ist es im Zeitraum Oktober 2024 bis März 2025 acht Mal zu Kampfhandlungen gekommen, laut Vereinten Nationen auch deshalb, weil es an einer effektiven Vermittlung mangelt (UNSC 28.3.2025). Vorfälle: In den Regionen Lower Juba (1,038.602), Middle Juba (366.851) und Gedo (938.249) leben nach Angaben einer Quelle 2,343.702 Einwohner (IPC 13.12.2022). Im Vergleich dazu meldete die ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt 13 Zwischenfälle, bei welchen gezielt Zivilisten getötet wurden (Kategorie Violence against Civilians). Bei sechs dieser 13 Vorfälle wurde jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren es 22 derartige Vorfälle (davon elf mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammenschau von Bevölkerungszahl und „ Violence against Civilians“ ergeben sich für 2024 folgende Zahlen (Vorfälle je 100.000 Einwohner): Lower Juba 0,96; Gedo 0,75; Middle Juba 1,36; In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern sowie zur Subkategorie Violence against Civilians, in welcher auch „ normale“ Morde inkludiert sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere Todesopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsbasis zu over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der Schwankungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt. Abbildung 9: ACLED 10.1.2025(und Vorgängerversionen) South West State (SWS; Bay, Bakool, Lower Shabelle) (Letzte Änderung 2025-08-07) Ein großer Teil des SWS verbleibt direkt oder indirekt unter der Kontrolle von al Shabaab. Die Gruppe kontrolliert vier komplette Bezirke (ca. ein Drittel des Territoriums) und hat darüber hinaus Einfluss auf die ländlichen Gebiete sowie entlang der Hauptverbindungsrouten Mogadischu-Baidoa-Luuq und Mogadischu-Afgooye-Baraawe. Die Regierung hingegen kontrolliert mehrere Ballungszentren, oft jedoch nicht das dazwischenliegende Gebiet. Dies erschwert den Zugang und die Bewegungsfreiheit zwischen diesen und schränkt den Einfluss der Regierung ein. In den größeren von der Regierung kontrollierten Städten besteht eine grundlegende Verwaltung. Es gibt Bürgermeister, eine lokale Rechtsprechung und Ordnungskräfte. Die Regierung konnte mit internationaler Unterstützung ihre eigene, lokal rekrutierte Armee, die South West State Special Police Force (SWSSPF), weiter ausbauen. Diese wird von Äthiopien versorgt. Hauptträger des Kampfes in Bay ist mittlerweile die Bundesarmee. Allerdings ist insbesondere der SWS vollständig von den äthiopischen Truppen abhängig. Bilaterale äthiopische Truppen verstärken gegenwärtig nicht nur das AUSSOM-Kontingent in Baidoa, sie sind auch in einigen Orten in Bakool stationiert und stellen dort meist die einzig vorhandenen Sicherheitskräfte. Für Offizielle erfolgt sicheres Reisen über den Luftweg; "normale" Bürger nutzen hingegen vorrangig den Landweg, z. B. zwischen Baidoa und Mogadischu. Da der SWS maßgeblich von den Häfen Kismayo und Mogadischu abhängig ist, müssen Güter teils durch von al Shabaab kontrolliertes Gebiet transportiert werden. Al Shabaab bleibt in der Lage, die somalische Armee und ATMIS im Gebiet anzugreifen. Nach wie vor mangelt es den Regierungskräften an Kapazitäten, um erobertes Gebiet auch zu halten. Kleinere Siedlungen wechseln immer wieder die Kontrolle. Der Hotspot an Angriffen und Gegenangriffen nordwestlich von Baidoa besteht auch weiterhin, auch wenn sich das Schwergewicht der Kämpfe an der äußeren Peripherie Baidoas zuletzt vom Nordwesten auf den Osten und Südosten verschoben hat. Im April 2025 hat al Shabaab die Blockade mehrerer Städte im SWS aufgehoben - namentlich jene von Xudur, Qansax Dheere, Waajid und Diinsoor. Einige dieser Blockaden waren über ein Jahrzehnt aufrechterhalten worden. Insgesamt ist die Zahl an Angriffen in Bay und Bakool deutlich zurückgegangen – nicht zuletzt auch deshalb, weil al Shabaab mit Stand Juni 2025 das Angriffsschwergewicht in HirShabelle hat. In der Vergangenheit hat al Shabaab beim Widerstand lokaler Clanmilizen und wo es kaum Schutz durch Sicherheitskräfte gegeben hat, mitunter Älteste entführt und ganze Dörfer vertrieben - etwa bei den Rahanweyn / Leysan in Bay und Bakool oder bei Hawiye / Galja'el in Lower Shabelle. Nun hat es schon seit mehr als einem Jahr keine derartigen Meldungen gegeben. Im Jahr 2024 sind mehrere Clankonflikte aufgeflammt bzw. eskaliert, namentlich in den Bezirken Buur Hakaba, Diinsoor, Baraawe, Wanla Weyne und Qoryooley. Die Verwaltung des Bundesstaates hat angeboten, bei der Lösung der Konflikte zu helfen. Insgesamt waren alleine in den ersten Monaten des Jahres 2024 in acht von 18 Bezirken des SWS Zusammenstöße unterschiedlicher Clanmilizen, regionaler Sicherheitskräfte und Kräften des Bundes zu verzeichnen. Im Jänner und Feber 2024 kam es zu Gewalt innerhalb von Clans oder zwischen Clans in Ceel Barde, Berdale und Qansax Dheere, im März dann in Diinsoor, Buur Hakaba, Wanla Weyne, Qoryooley und Baraawe. Manche Konflikte entstehen um die Kontrolle der Verwaltung eines Bezirks, andere über Ressourcen, wieder andere bestehen seit langen Jahren. Lower Shabelle: Die Bevölkerungsstruktur ist äußerst vielfältig und komplex und umfasst eine große Anzahl an Subclans der Digil-Mirifle, Dir / Biyomaal im Gebiet von und um Merka sowie zahlreiche Hawiye-Clans im Osten der Region. Wanla Weyne, Afgooye, Qoryooley, Merka und Baraawe befinden sich unter Kontrolle von Regierungskräften und ATMIS, Kurtunwaarey und Sablaale werden von al Shabaab kontrolliert. Dies gilt auch für große Teile des Hinterlandes nördlich des Shabelle bzw. des ländlichen Raumes. EUAA fasst mehrere Quellen zusammen und berichtet, dass in der Region folgende Einheiten der Bundesarmee eingesetzt werden:
- Brigade der
- Division,
- Brigade,
- Brigade. Eine andere Quelle berichtigt: Demnach handelt es sich bei "83." und "143." um Bataillone der 14.-Oktober-Brigade, welche wiederum der 12.-April-Division unterstellt ist. Die Brigade ist für die Sicherung von Teilen der Region Lower Shabelle verantwortlich. Das
- Bataillon war zuletzt im Raum Janaale, das
- Bataillon im Raum Sabiid eingesetzt. Lower Shabelle ist nach wie vor von Gewalt betroffen, das Gebiet zwischen den Städten liegt im Fokus der al Shabaab. Zwischen Afgooye und Merka kann die Gruppe weiterhin das Gelände zwischen den größeren Orten, die mehrheitlich unter Regierungskontrolle sind, nutzen. Die Versorgung der Truppen von Bundesarmee und AUSSOM in Merka, Baraawe und Qoryooley erfolgt nur in geschützten Konvois. Im März 2025 hat al Shabaab in Lower Shabelle mehrere operativ wichtige Städte erobert, namentlich die Flussübergänge Aw Dheegle, Bariire und Sabiid. Diese sind auch für die Verteidigung von Mogadischu von Relevanz. Später wurde Sabiid von AUSSOM zurückerobert, die Brücke in Bariire von al Shabaab gesprengt. Die Regierung kontrolliert den Flussübergang in Afgooye. Im Juni 2025 war der Bezirk Afgooye weiterhin von Kampfhandlungen betroffen, ca. 8.300 Menschen wurden dabei vertrieben. In Qoryooley kam es im Juni 2024 zu Auseinandersetzungen zwischen Milizen der Garre und Jiide. Mitte August 2024 versuchten Sicherheitskräfte des SWS Straßensperren von Milizen der Hawiye / Galja'el im Bereich Yaaq Biri Weyne zu räumen. Bei dadurch ausgelösten Kampfhandlungen kamen mindesten zehn Menschen ums Leben. Von Anfang August bis Ende September 2024 prallten die Konfliktparteien mindestens sieben Mal aufeinander. Auch Clanmilizen der Rahanweyn / Hubeer waren involviert. Afgooye liegt aufgrund seines strategischen Wertes im ständigen Fokus aller Konfliktparteien - die Stadt gilt als Schlüssel zu Mogadischu. Trotzdem kann Afgooye hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden. Die Stadt ist weiterhin Ziel von wiederholten Angriffen durch al Shabaab. Die Vereinten Nationen berichten, dass es in Afgooye zu Einschüchterung und Gewalt gegen die Bevölkerung durch al Shabaab kommt. Anfang Dezember 2024 haben Kämpfer der al Shabaab Stellungen der Bundesarmee in Afgooye angegriffen, es kam zu mehrstündigen Auseinandersetzungen. Zuletzt wurde die Gruppe im April 2025 zurückgeschlagen. Insgesamt liegt Afgooye sehr exponiert - mit ein Grund dafür, dass al Shabaab von einer Inbesitznahme absieht, weil die Gruppe die Stadt nur schwerlich halten könnte. Zur Destabilisierung des Gebiets hat al Shabaab aber Anfang Juni 2025 eine Kampagne an Angriffen in und um Afgooye begonnen. Es kommt vermehrt zu gezielten Tötungen, Angriffen und Sprengstoffanschlägen auf ugandische und somalische Truppen. Am 16.6.2025 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf einen Konvoi der AUSSOM 20 Soldaten getötet. Diese Landkarte von Critical Threats zeigt die Situation in Lower Shabelle Mitte April 2025: Merka kann hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden. Dort finden sich 300 Mann aus Uganda sowie weitere 300 somalische Kräfte. Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass Hawiye / Habr Gedir und Biyomaal in Merka nunmehr ohne größere Animositäten zusammenleben - ein großer Fortschritt. Die Stadt ist demnach friedlich, neue Polizeistationen wurden errichtet. Al Shabaab verfügt in Merka nur noch über wenig Einfluss, während die Gruppe sich im landwirtschaftlichen Teil des Bezirks frei bewegen kann. Insgesamt hat sich die Situation in Merka in den letzten sieben Jahren signifikant verbessert. Banadir Regional Administration (BRA; Mogadischu) (Letzte Änderung 2025-08-07) Laut Vereinten Nationen war die Sicherheitslage in Mogadischu im Zeitraum Oktober 2024 bis März 2025 relativ stabil. Die Sicherheitslage in Mogadischu ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass al Shabaab Angriffe auf Behörden und ihre Unterstützer verübt. Zugleich stecken hinter der Gewalt in der Stadt neben al Shabaab auch Regierungskräfte, der sogenannte Islamische Staat in Somalia (ISS) und Unbekannte. In der Stadt befinden sich die Polizei, die Präsidentengarde, die Bundesarmee, die National Intelligence and Security Agency (NISA), private Sicherheitskräfte und Clanmilizen in unterschiedlichem Umfang im Einsatz. Nichtstaatliche Sicherheitskräfte, darunter Clanmilizen, üben trotz wiederholter Versuche, sie auf Linie zu bringen, erheblichen Einfluss in der Stadt aus. Die Teile dieser Patchwork-Sicherheitsarchitektur konkurrieren regelmäßig um Checkpoints und den Zugang zu Ressourcen. Dabei konnten aufgrund der verbesserten Lage etliche Checkpoints innerhalb der Stadt abgebaut werden. Noch 2011 kontrollierte al Shabaab die Hälfte der Stadt, die gleichzeitig Schauplatz heftiger Kämpfe war. Mogadischu war damals eine halb entleerte Ruinenstadt, Einschusslöcher, zerstörte Häuser und Milizen in Kampfwagen prägten das Bild. Es gab keinerlei staatliche Dienste. Seit 2014 ist das Leben nach Mogadischu zurückgekehrt. Generell haben sich seit 2014 die Lage für die Zivilbevölkerung sowie die Kapazitäten der Sicherheitsbehörden verbessert. Die Regierung hat in Maßnahmen investiert, um das Risiko komplexer Angriffe durch al Shabaab in der Stadt zu reduzieren. Mehrere Quellen geben ebenfalls an, dass sich die Sicherheitslage im vergangenen Jahrzehnt verbessert hat. Bei einem Vergleich der Zahl an Vorfällen oder an Todesopfern muss jedenfalls berücksichtigt werden, dass die Zahl an Einwohnern deutlich gestiegen ist. So hat UNFPA die Einwohnerzahl im Jahr 2014 mit 1,65 Millionen angegeben, während die Zahl im Jahr 2022 auf fast 2,9 Millionen geschätzt wird. Die Stadt befindet sich unter Kontrolle von Regierung und ATMIS. Immer neue Teile von Mogadischu werden wieder aufgebaut. Es herrscht große Aktivität, viel Geld wird investiert - auch in ganze neue Stadtteile an der Peripherie. Die Bauwirtschaft boomt, alte Ruinen werden durch hohe Bürokomplexe und Wohnungen ersetzt, die Skyline ist von Kränen und Gerüsten übersät. Nach Angaben der Stadtverwaltung sind in den letzten fünf Jahren über 6.000 Gebäude errichtet worden. Mogadischu ist zu einer pulsierenden Stadt mit hohen Apartmentblocks und Einkaufszentren geworden. Der berühmte Lido-Strand ist am Wochenende voll mit Familien. Historische Gebäude und Monumente wurden renoviert und sind der Öffentlichkeit zugänglich. Unzählige Kaffeehäuser sind aus dem Boden geschossen. Der private und der öffentliche Sektor sind aufgrund der relativen Stabilität der Stadt stark gewachsen. Sechs Banken und Dutzende internationaler Firmen haben in Mogadischu eine Niederlassung eröffnet. Es gibt Investitionsmöglichkeiten, und es sind neue Arbeitsplätze entstanden. Händler können ihre Waren auf den Markt bringen, und überhaupt können die Menschen relativ frei zirkulieren. Gleichzeitig bietet die Stadt für al Shabaab alleine aufgrund der dichten Präsenz von Behörden und internationalen Organisationen viele attraktive Ziele. Innerhalb der Stadt hat sich die Sicherheit zwar verbessert, al Shabaab kann aber nach wie vor - auch größere - Anschläge und verdeckte Operationen durchführen, Steuern bzw. Schutzgeld erpressen und die Bevölkerung einschüchtern. Bereits im September 2024 erklärte eine Quelle, dass sich die Sicherheitslage mit der Überdehnung der somalischen Sicherheitskräfte im Umland von Mogadischu wieder verschlechtert hatte. Mehrere Stützpunkte wurden zuvor von Truppen der Afrikanischen Union an lokale Kräfte übergeben. Dies hatte demnach einen Anstieg an Angriffen und Anschlägen durch al Shabaab in Mogadischu zur Folge. Auch eine andere Quelle erklärt bereits im August 2024, dass die Angriffe von al Shabaab in der Vorstadt eine alarmierende Intensität erreicht haben. Auch diese Quelle hat diese Entwicklung mit der Schwächung der äußeren Verteidigungslinien erklärt. Von Außen rückt al Shabaab jedenfalls kontinuierlich an Mogadischu heran. Mit Stand Juni 2025 ist allerdings keine Absicht erkennbar, wonach die Gruppe Mogadischu einnehmen will. Sie hat einerseits kein Interesse daran und andererseits keinen Zeitdruck. Zudem spielen aktuelle Entwicklungen (politische Spannungen, fehlende Finanzierung für AUSSOM etc.) al Shabaab in die Hände. Gleichzeitig würde ein Angriff auf Mogadischu für al Shabaab große personelle Verluste mit sich bringen. Die Gruppe ist derzeit nicht stark genug, um die Hauptstadt überhaupt angreifen zu können, bzw. sind die Verteidigungskräfte in der Stadt (u. a. 2.500 ugandisches AU-Kontingent) nicht zu überwinden. Tatsächlich ist al Shabaab nun zwar näher an, aber nicht in Mogadischu. Tatsächlich sind die Truppen des Bundes aber nur noch ein Schatten ihrer selbst. Sollten alle ausländischen Kontingente abziehen, wäre Mogadischu nicht zu halten. Eine Ausnahme könnte eintreten, wenn die Hawiye-Clans - v. a. jene der Abgaal und der Habr Gedir - in so einem Fall ihre Milizen mobilisieren und sich vereinigen würden. Eine andere Quelle erklärt hingegen, dass angesichts der Erfolge von al Shabaab und des wachsenden politischen Drucks die Wahrscheinlichkeit eines Falls von Mogadischu oder aber eine ausgehandelte Kapitulation wahrscheinlicher geworden ist - und zwar auch schon in einigen Monaten. Insgesamt reicht die gegebene Stärke der unterschiedlichen Sicherheitskräfte weiterhin nicht aus, um Aktivitäten der al Shabaab gänzlich zu unterbinden. Auch eine weitere Quelle vertritt die Ansicht, dass die somalischen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind, der von al Shabaab ausgehenden Bedrohung für die gesamte Region Benadir entgegenzutreten. Unter den Sicherheitskräften herrscht mangelnde Koordination und Kommunikation, dafür aber Korruption. Und gleichzeitig erschweren fehlende Personalausweise und Register (etwa für Fahrzeuge) und Adressen die Sicherheitskontrolle. Zudem musste die Polizei in den vergangenen Jahren mit einem wachsenden Drogenmilieu und Bandenwesen sowie mit al Shabaab und einer zunehmenden Politisierung der Sicherheitskräfte unter dem Ex-Präsident Farmaajo kämpfen. Aufgrund fehlender Truppen wurden über 1.000 Polizisten und auch hunderte Mann Gefängnispersonal aus Mogadischu abgezogen und an die Front in Zentralsomalia geworfen. Al Shabaab verfügt in Mogadischu über keinen permanenten Stützpunkt, ist dort aber trotzdem aktiv bzw. unterhält die Gruppe dort ein beachtliches Netzwerk an Mitgliedern und Informante. Das Ausmaß der Präsenz der Gruppe im Stadtgebiet ist sehr unterschiedlich. Dabei handelt es sich um eine verdeckte Präsenz und nicht um eine offen militärische. In den Außenbezirken hat al Shabaab größeren Einfluss, auch die Unterstützung durch die Bevölkerung ist dort größer, Kaxda (ein neuer Bezirk am Nordrand der Stadt) gilt als Brutstätte militanter Aktivität. EUAA fasst mehrere Quellen zusammen und berichtet: Im März 2025 ist es in mehreren Vororten und Randbezirken zu einem deutlichen Anstieg an Operationen von al Shabaab gekommen. Bewohner berichtete davon, dass sich Angehörige der Gruppe ungehindert bewegt, Kontrollpunkte errichtet, Patrouillen durchführt und Angriffe gestartet haben. Eine weitere Quelle berichtet, dass Mitte März 2025 in zwei Nächten größere Gruppen an Kämpfern der al Shabaab in Gebieten nahe der somalischen Hauptstadt gesichtet worden sind, u. a. in Ceelasha Biyaha und Sinka Dheer. Schlussendlich berichtet eine Quelle, dass sich al Shabaab am Stadtrand verschanzt und neue Stützpunkte errichtet hat. Die wachsende Präsenz der Gruppe hat Befürchtungen eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs auf Mogadischu hervorgerufen. Zwei Quellen erklären diesen Vorgang zu einer PR-Aktion, mit der gezielt Angst hervorgerufen werden sollte. Al Shabaab macht ihre Präsenz insofern bemerkbar, als dass sie ihre Form der "Moral" umsetzt. So tötete die Gruppe beispielsweise Anfang März 2023 zehn Personen, denen der Verkauf von Drogen in den Stadtbezirken Yaqshiid und Dayniile vorgeworfen worden war. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Gruppe in Mogadischu aktiv Deserteure sucht und liquidiert. In Mogadischu besteht kein Risiko, von der Gruppe zwangsrekrutiert zu werden. Aus einigen Gegenden flüchten junge Männer sogar nach Mogadischu, um sich einer möglichen (Zwangs-)Rekrutierung zu entziehen. Aufgrund des massiven Bevölkerungsanstiegs und der zahlreichen Jugendlichen ohne Auskommen besteht für al Shabaab ohnehin ein großes Rekrutierungspotenzial, das auch genutzt wird. Die Zahl an Hit-and-Run-Angriffen auf Checkpoints der Sicherheitskräfte, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 gestiegen ist, ist 2024 wieder gesunken. Al Shabaab ist aber nicht aus der Stadt verschwunden und verübt weiterhin gezielte Anschläge auf Regierungseinrichtungen und deren Vertreter bzw. auf Ziele im öffentlichen Raum, z. B. am 14.7.2024 auf das Top Coffee Restaurant zum Zeitpunkt des Fußball-EM-Finales mit neun Toten und mindestens 20 Verwundeten oder am 2.8.2024 am Lido Beach mit mindestens 32 Toten und 62 Verwundeten. Auch der Konvoi des Präsidenten wurde am 18.3.2025 mit einem improvisierten Sprengsatz angegriffen. Immer wieder kommt es in Mogadischu auch zu Angriffen mit Mörsergranaten und Raketen – z. B. auf das internationale Halane-Gelände, das auch den Flughafen umfasst. Generell sind die Fähigkeiten von al Shabaab in Mogadischu gestiegen, weil die Gruppe aufgrund der Erfolge in anderen Gebieten Süd-/Zentralsomalias wieder leichter z. B. Selbstmordkommandos und große Sprengsätze in die Hauptstadt bringen kann. Al Shabaab hat u. a. Flußübergänge im Vorfeld von Mogadischu eingenommen. Mit Stand April 2025 war (noch) kein alarmierender Anstieg an sicherheitsrelevanten Vorfällen in Mogadischu zu verzeichnen. Al Shabaab verbreitet auch weiterhin Angst. Mogadischu ist eine Großstadt und steht zur Infiltrierung offen. Es ist schwer auszumachen, wer zu al Shabaab gehört und wer nicht. Die Gruppe ist in der Lage, jede Person in Mogadischu ausfindig zu machen. Demnach herrscht bei den Bürgern die Angst, dass jederzeit etwas passieren könnte. Al Shabaab ist also auch weiterhin in der Stadt aktiv. Die Gruppe hat zahlreiche Informanten innerhalb der Sicherheitskräfte, auch relevante Verwaltungsstrukturen gelten als unterwandert. Al Shabaab erhebt in Mogadischu von Unternehmen und wohlhabenden Einzelpersonen den Zakat (islamische Steuer). Zwischen Mai und Juli 2022 erhielten auch zahlreiche Besitzer von gemauerten oder mehrstöckigen Häusern eine Zahlungsaufforderung von al Shabaab. Dabei liegt die jährliche Abgabe zwischen 100 und 300 US-Dollar. Zudem wird die Errichtung von Häusern besteuert. Für Zahlungsverzögerungen drohen Strafzahlungen. Zivilisten: Laut einer Quelle gibt es für "normale" Bewohner kein echtes Sicherheitsproblem. Auch andere Quellen erklären, dass "normale" Zivilisten im Allgemeinen für al Shabaab kein Ziel für Angriffe darstellen. Sie leiden auf zwei Arten an der Gewalt durch al Shabaab: Jene, die in Verbindung mit der Regierung stehen oder von al Shabaab als Unterstützer der Regierung wahrgenommen werden, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Allerdings kann ein "in Verbindung stehen" auch schon gegeben sein, wenn etwa Geschäftsleute - wie von der Regierung gefordert - an ihren Geschäften Videokameras installieren. Alleine im Oktober und November 2024 sind 37 Personen in Zusammenhang mit der Installation von sogenannten CCTV-Kameras getötet worden. Laut dem niederländischen Außenministerium sind folgende Personen in Mogadischu einem erhöhten Risiko von Gewalt durch al Shabaab ausgesetzt: Regierungsvertreter, Politiker und Behördenvertreter, in- und ausländische Sicherheitskräfte; die genannten Gruppen stellen die Hauptziele von Angriffen von al Shabaab dar. Daneben werden auch Wahldelegierte, Wirtschaftstreibende, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, NGO-Bedienstete und Clanälteste, die sich zur Regierung bekennen, zu Zielen. Auch andere Quellen erklären, dass al Shabaab üblicherweise mit Angriffen auf Sicherheitskräfte und Vertreter des Staates ["Officials"] zielt (BMLV 2.7.2025; vgl. UNSC 6.10.2021). Eine weitere Quelle erklärt, dass im Wesentlichen Ausländer sowie Personen, die für diese Ausländer arbeiten, und allenfalls jene, die für die Regierung arbeiten von Sicherheitsproblemen betroffen sind.Zivilisten: Laut einer Quelle gibt es für "normale" Bewohner kein echtes Sicherheitsproblem. Auch andere Quellen erklären, dass "normale" Zivilisten im Allgemeinen für al Shabaab kein Ziel für Angriffe darstellen. Sie leiden auf zwei Arten an der Gewalt durch al Shabaab: Jene, die in Verbindung mit der Regierung stehen oder von al Shabaab als Unterstützer der Regierung wahrgenommen werden, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Allerdings kann ein "in Verbindung stehen" auch schon gegeben sein, wenn etwa Geschäftsleute - wie von der Regierung gefordert - an ihren Geschäften Videokameras installieren. Alleine im Oktober und November 2024 sind 37 Personen in Zusammenhang mit der Installation von sogenannten CCTV-Kameras getötet worden. Laut dem niederländischen Außenministerium sind folgende Personen in Mogadischu einem erhöhten Risiko von Gewalt durch al Shabaab ausgesetzt: Regierungsvertreter, Politiker und Behördenvertreter, in- und ausländische Sicherheitskräfte; die genannten Gruppen stellen die Hauptziele von Angriffen von al Shabaab dar. Daneben werden auch Wahldelegierte, Wirtschaftstreibende, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, NGO-Bedienstete und Clanälteste, die sich zur Regierung bekennen, zu Zielen. Auch andere Quellen erklären, dass al Shabaab üblicherweise mit Angriffen auf Sicherheitskräfte und Vertreter des Staates ["Officials"] zielt (BMLV 2.7.2025; vergleiche UNSC 6.10.2021). Eine weitere Quelle erklärt, dass im Wesentlichen Ausländer sowie Personen, die für diese Ausländer arbeiten, und allenfalls jene, die für die Regierung arbeiten von Sicherheitsproblemen betroffen sind. Das größte Risiko für Zivilisten, die nicht mit der Regierung in Verbindung stehen, besteht darin, bei Anschlägen zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein und damit zum Kollateralschaden von Sprengstoffanschlägen und anderer Gewalt zu werden. Al Shabaab widmet Zufallsopfern nur wenig Aufmerksamkeit, die Gruppe erachtet bei Angriffen getötete Zivilisten als Märtyrer, nimmt zivile Opfer in Kauf und greift immer wieder stark frequentierte Örtlichkeiten an. Dabei handelt es sich i.d.R. um solche Orte, die von Regierungsvertretern und Wirtschaftstreibenden sowie Sicherheitskräften frequentiert werden, z. B. Restaurants, Hotels oder Einkaufszentren. Ein ausschließlich von der Durchschnittsbevölkerung frequentierter Ort ist kein Ziel der al Shabaab. Die Hauptziele der Gruppe befinden sich in den inneren Bezirken: militärische Ziele, Regierungseinrichtungen und das Flughafenareal. Die Außenbezirke hingegen werden von manchen als die sichersten Teile der Stadt erachtet, da es dort so gut wie nie zu größeren Anschlägen kommt. Allerdings kommt es dort öfter zu gezielten Tötungen. Generell unterstützt die Zivilbevölkerung von Mogadischu nicht die Ideologie von al Shabaab. Am Stadtrand ist die Unterstützung größer, die meisten Bewohner sind al Shabaab gegenüber aber negativ eingestellt. Sie befolgen die Anweisungen der Gruppe nur deshalb, weil sie Repressalien fürchten. Al Shabaab agiert wie eine Mafia: Sie droht jenen mit ernsten Konsequenzen, welche sich Wünschen der Gruppe entgegensetzen. Auf die Frage nach den größten Gefahren im täglichen Leben in Mogadischu erklärt eine Quelle der FFM Somalia 2023: Erstens Erpressung durch al Shabaab; die Gruppe versucht immer, an Geld zu kommen. Daher besteht immer das Risiko, von ihr einen Drohanruf oder eine bedrohliche Textnachricht zu erhalten. Zweitens besteht für einen Durchschnittsbürger zwar kein Risiko, gezielt angegriffen zu werden; aber natürlich besteht immer das Risiko, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Auch eine andere Quelle nennt dieses Risiko (wrong Place, wrong Time). Demnach werden Normalbürger nicht angegriffen. Es muss immer ein bestimmtes Interesse an einer Person herrschen. Eine Quelle gibt zu bedenken, dass man sich in Mogadischu nicht so leicht verstecken, nicht einfach isolieren kann. Man besucht die Familie, geht auf den Markt oder ins Spital etc. Personen sind demnach einfach aufzuspüren. Zum Ziel werden jene, die für die Regierung arbeiten. Diese Personen brauchen geeigneten Schutz. Auch Journalisten tragen ein höheres Risiko, insbesondere jene, die sich kritisch zu al Shabaab geäußert haben. Üblicherweise wird gezielt eine Person angegriffen, nicht aber deren Familienmitglieder. Bewegungsfreiheit: Die Menschen wissen um die Gefahr bestimmter Örtlichkeiten und versuchen daher, diese (zu bestimmten Uhrzeiten) zu meiden. Clanälteste, Bundes- und Bundesstaatsminister sowie Abgeordnete können sich in der Stadt nicht ohne Leibwächter frei bewegen. Heutzutage gibt es weniger Checkpoints als früher. Die verbliebenen befinden sich an neuralgischen Punkten der Stadt, etwa in den Bereichen wichtiger Infrastruktur wie der Villa Somalia, des Parlamentsgebäudes oder dem Flughafen. An den Einfallstraßen wird jedes Fahrzeug kontrolliert. Insgesamt wird an diesen Straßensperren professioneller vorgegangen als noch vor einigen Jahren. Größere Einschränkungen gibt es bei besonderen Anlässen. Aufgrund der Kampfhandlungen in Zentralsomalia kommt es häufiger als zuvor zu Schwerpunktaktionen der Streit- und Sicherheitskräfte. In deren Rahmen werden Straßenzüge oder ganze Wohnviertel abgeriegelt. Dabei kommt es vereinzelt auch zu Hausdurchsuchungen, Hauptzweck ist es aber, in einem klar umrissenen Gebiet der Stadt die Bewegungen stärker kontrollieren zu können. Dabei kommen Checkpoints und Patrouillen zum Einsatz. Die Zugehörigkeit zu einem starken Clan oder Verbindungen zu mächtigen Personen in der Stadt können an Checkpoints oder beim Zusammentreffen mit Regierungskräften von Vorteil sein. Als starke Clans erachtet werden in Mogadischu v. a. die Hawiye / Abgaal und die Hawiye / Habr Gedir. Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass Mogadischu hinsichtlich der Clanzugehörigkeit generell als kosmopolitisch erachtet werden kann. Eine Rolle spielt der Clan allerdings bei sozialen Angelegenheiten, bei Eheschließungen, beim Ringen um Macht, in der Politik. Insgesamt können sich Menschen in Mogadischu aber unabhängig von ihrer Clanzugehörigkeit frei bewegen und sich niederlassen - wenn sie unbewaffnet sind. Die Mittelschicht verwendet häufig das Service von Tuk-Tuks, die Ärmeren gehen zu Fuß oder verwenden Busse. Quellen der FFM Somalia 2023 berichten: Einige Checkpoints werden von NISA kontrolliert (z. B. am Flughafen); innerhalb der Stadt aber meist von der Polizei. Die neu eingesetzte Militärpolizei unterhält Kontrollpunkte in den Vororten und an Einfallstraßen. Für normale Bürger gibt es hinsichtlich der Bewegungsfreiheit allgemein keine Probleme in Mogadischu. Clan oder Geschlecht spielen hier keine Rolle. Frauen können sich auch problemlos alleine bewegen, nur spät in der Nacht könnte es hier zu Sicherheitsproblemen kommen. Insgesamt haben alle Menschen die gleichen Probleme: Die Freiheit wird manchmal durch Straßensperren massiv eingeschränkt – etwa an Feiertagen oder wenn wichtige Delegationen in der Stadt sind. Wenn gerade kein besonderer Anlass gegeben ist, gibt es für beide Geschlechter und alle Clans Bewegungsfreiheit. Laut einer weiteren Quelle fragen Polizisten an Checkpoints häufig um ein Trinkgeld, um die Bezahlung ihres Essens, um Zigaretten. Tatsächlich werden aber nur Autos – und hier meist die Fahrer – kontrolliert, Fußgänger und Tuk-Tuks können passieren. Auch eine andere Quelle erklärt, dass an Checkpoints Passagiere in Tuk-Tuks problemlos passieren können und - wenn überhaupt - nur der Fahrer befragt wird. Gewaltkriminalität: Es gibt Bandenwesen und Straßenkriminalität. Teile von Karaan, Heliwaa und Yaqshiid bzw. alle Ränder der Stadt sind hoher Kriminalität ausgesetzt. Für Zivilisten besteht nach wie vor die Sorge vor Raubüberfällen und Gewalt, insbesondere nachts. Dabei ist die Ermordung von Raubopfern keine Seltenheit. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Jugendbanden (bekannt als "Ciyaal Weero", d. h. "aggressive Kinder"). Diese Gangs haben ursprünglich Passagiere von Tuk-Tuks (Bajaj) tyrannisiert. Sie haben geraubt, was die Menschen gerade bei sich hatten. Viele Gang-Mitglieder nehmen auch Drogen oder trinken Alkohol. Überhaupt werden die Ciyaal Weero mit Drogenhandel und -Konsum in Verbindung gebracht. Zudem verüben sie Raub, Erpressung und (sexuelle) Gewalt, Raubüberfälle und Morde. Gleichzeitig sind Jugendgangs nach Gebieten organisiert und reklamieren verschiedene Teile der Stadt für sich, was zu weiterer Gewalt führt. Mit zunehmender Ausbreitung haben sie begonnen, sich gegenseitig zu bekämpfen. Die Regierung hat Nachtpatrouillen eingeführt, um der Sache entgegenzutreten. In Mogadischu kommt es mitunter auch zu Landkonflikten, z. B. im August 2023 in Xamar Weyne. Dort wurden in Folge von Gewalt auch mehrere Menschen vertrieben. Insgesamt ist bei manchen Vorfällen unklar, von wem oder welcher Gruppe die Gewalt ausgegangen ist; Täter und Motiv bleiben unbekannt. Es kommt zu Rachemorden zwischen Clans, zu Gewalt aufgrund wirtschaftlicher Interessen oder aus politischer Motivation. Lokale Wirtschaftstreibende haben in der Vergangenheit auch schon al Shabaab engagiert, um Auftragsmorde durchzuführen. Islamischer Staat in Somalia (ISS): Der sogenannte ISS ist in Mogadischu kaum präsent. Im Jahr 2023 bekannte sich der ISS zu folgenden gewalttätigen Aktionen in Mogadischu und Umland: am 6.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Polizisten in Dayniile; 12.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Behördenvertreter; 3.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf Polizisten; 3.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf ATMIS; 9.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf die Polizei; 27.
- Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Geheimdienstmitarbeiter. Der ISS verfügt in Mogadischu nur über begrenzten Einfluss. Eine Quelle erklärt, dass es hinsichtlich der vergangenen Monate keine Informationen zu Vorfällen mit dem ISS vorliegen. Al Shabaab (Letzte Änderung 2025-08-07) Al Shabaab ist mit al-Qaida affiliiert und wird als die größte und reichste zu al Qaida zugehörige Gruppe bezeichnet. Die Gruppe weist eine stärkere innere Kohärenz auf als die Bundesregierung und einige der Bundesstaaten. Al Shabaab nutzt erfolgreich lokale Missstände, um taktische Allianzen zu schmieden und Kämpfer zu rekrutieren. Die Gruppe erkennt die Bundesregierung nicht als legitime Regierung Somalias an. Al Shabaab agiert offen anti-demokratisch und erachtet Demokratie als unislamisch bzw. als jüdisch-christliches Konzept. Dies gilt entsprechend auch für die Verfassung und den Föderalismus. Ihr Ziel ist eine Herrschaft unter Anwendung ihrer strikten Interpretation der Scharia im Rahmen der Errichtung eines Kalifats in den Grenzen von Großsomalia (Somaliweyne). Dies macht die Gruppe zur Bedrohung der staatlichen Integrität nicht nur von Somalia, sondern auch für Dschibuti, Äthiopien und Kenia. Al Shabaab wendet eine Strategie des asymmetrischen Guerillakriegs an, die bisher sehr schwer zu bekämpfen war. Zudem bietet die Gruppe in den Gebieten unter ihrer Kontrolle Sicherheit und eine grundlegende Regierungsführung. Andererseits werden jene, die sich nicht ihrer puristischen Interpretation des Islam anschließen, als Ketzer gebrandmarkt. Gleichzeitig ist al Shabaab eine mafiöse Organisation, die Schutzgelder im Austausch für Sicherheits-, Sozial- und Finanzdienstleistungen verlangt. Ihre konsequente Botschaft ist, dass die Alternative - die Bundesregierung - eigennützig und unzuverlässig ist. Die Gruppe ist weiterhin eine gut organisierte und einheitliche Organisation mit einer strategischen Vision: die Eroberung Großsomalias und die Durchsetzung ihrer eigenen extremen Interpretation des Islams und der Scharia und der Errichtung eines islamischen Staates in Somalia. Al Shabaab ist in fast allen Facetten der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik integriert und ist gleichzeitig vermutlich die reichste Rebellenbewegung in Afrika. Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 finanziert al Shabaab die al Qaida - und nicht umgekehrt. Ausländische Kämpfer haben nur noch einen begrenzten Einfluss in der Gruppe; und die Beziehungen zur al Qaida haben sich nachhaltig geändert. [Anm.: Die gewaltlose, aber ebenfalls politisch-islamistische Gruppe] Al I'tisaam gilt als ideologischer Bruder von al Shabaab. Stärke: Der US-Kongress berichtet von einer Zahl von 7.000-10.000 Kämpfern, Voice of America von 12.000-13.000, eine weitere Quelle von mindestens 12.000 "Vollzeitkämpfern". Schließlich nennt eine Quelle eine Zahl von 7.000 "Vollzeitkämpfern". Insgesamt sind die Zahlen also sehr unterschiedlich. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass al Shabaab über zahlreiche "Teilzeitkräfte" und "Freiberufler" verfügt, die nur bei Bedarf zum Einsatz kommen. Ein Experte schätzt die Gesamtzahl allen verfügbaren Personals auf 25.000-30.
- Al Shabaab hat im Rahmen der Offensive in Zentralsomalia seit August 2022 erhebliche Verluste erlitten. Zur Kompensation hat die Gruppe neue Kräfte rekrutiert und die erlittenen Verluste mehr als ausgeglichen. Der sogenannte "Hafendeal" zwischen Somaliland und Äthiopien hat al Shabaab zahlreiche Freiwillige zugetrieben. Generell hat al Shabaab die somalische Gesellschaft dermaßen tief infiltriert, dass es schwierig oder sogar unmöglich ist, zu erkennen, wer Mitglied der Gruppe ist. Hinzugezählt werden die Kämpfer der Jabhat, die Agenten des Amniyat und die Polizisten der Hisba; alle Schätzungen zur Größe von al Shabaab scheinen sich auf dieses Personal zu konzentrieren. Doch die Gruppe verfügt auch über einen beträchtlichen Kader, der nicht direkt an der Gewalt beteiligt ist, aber für die Reichweite der Organisation in Somalia gleichermaßen wichtig ist. Es handelt sich um eine komplexe Organisation, die eine Mischung aus Terroristengruppe, Rebellenorganisation, Mafia und Schattenregierung ist. Und es gibt Personal für all diese Funktionen. Al Shabaab beschäftigt u. a. Verwaltungsbeamte, Richter und Steuereintreiber. Der Amniyat verfügt neben Agenten über Doppelagenten, Quellen und Informanten, die in die Institutionen, die Wirtschaft und die ganze Gesellschaft Somalias eingedrungen sind. Einige arbeiten heimlich, in Teilzeit oder auf ad-hoc-Basis mit der Gruppe zusammen. Sie bewegen Nachschub, überbringen Nachrichten und berichten über alles - von der Zusammenarbeit mit der Regierung bis hin zur Wirtschaftstätigkeit. Es ist unmöglich, sie zu zählen. Die Gruppe ist technisch teilweise besser ausgerüstet als die Bundesarmee und kann selbst gegen ATMIS manchmal mit schweren Waffen eine Überlegenheit herstellen. Außerdem verfügt al Shabaab mit dem Amniyat über das landesweit beste Aufklärungsnetzwerk, er bildet ihre wichtigste Stütze. Al Shabaab verfügt jedenfalls über ein extensives Netzwerk an Informanten und ist in der Lage, der Bevölkerung Angst einzuflößen. Gebiete: Al Shabaab kontrolliert auch weiterhin den größeren Teil Süd-/Zentralsomalias und verfügt über ein starkes Hinterland. Die Gruppe bleibt auf dem Land in herausragender Position bzw. hat sie dort eine feste Basis. Zudem schränkt sie in vielen Fällen regionale sowie Kräfte des Bundes auf städtischen Raum ein, ohne dass diese die Möglichkeit hätten, sich zwischen den Städten frei zu bewegen. Nachdem al Shabaab in den vergangenen zehn Jahren weiter Gebiete und Städte verlustig ging, hat sich die Gruppe angepasst. Ohne Städte physisch kontrollieren zu müssen, übt al Shabaab durch eine Mischung aus Zwang und administrativer Effektivität auf Gebiete unter Kontrolle staatlicher Kräfte Einfluss und Macht aus. Die Hochburgen von al Shabaab finden sich in den Bundesstaaten Jubaland, SWS, HirShabelle und Galmudug (TRN/Khalil/Abdi Y./Glazzard/Nor/Zeuthen 12.2023b). Die Gruppe kontrolliert Gebiete in den Regionen Lower Juba und Gedo (Jubaland); Bakool, Bay und Lower Shabelle (SWS); Hiiraan und - in sehr geringem Maße - Middle Shabelle (HirShabelle); Galgaduud und - in sehr geringem Maße - Mudug (Galmudug). Die Region Middle Juba wird zur Gänze von al Shabaab kontrolliert. Gemeinschaften, die unter der Kontrolle von al Shabaab stehen, werden häufig vom Rest Somalias und von der internationalen Unterstützung abgekoppelt. Die Kontrollpunkte und Blockaden der militanten Gruppe schränken den Personen- und Warenverkehr ein. In Gebieten, die an von der Regierung kontrollierte und von al Shabaab unter Blockade gestellte Städte grenzen, hat die Gruppe strenge Regeln hinsichtlich ökonomischer und beruflicher Tätigkeiten eingeführt. Al Shabaab setzt diese mit Drohungen und Gewalt durch und bestraft jene, die diese Regeln brechen. Kapazitäten: Prinzipiell hat al Shabaab wiederholt gezeigt, dass sie gegenüber Druck anpassungsfähig und in der Lage ist, sich zurückzuziehen und neu zu formieren, bevor sie zurückschlägt. Al Shabaab ist weiterhin in der Lage, komplexe Angriffe z. B. in und um Mogadischu durchzuführen. Die Fähigkeit der Gruppe, Waffen zu beschaffen und Kämpfer neu zu verteilen, bleibt weitgehend intakt. Dabei geht die Einflusssphäre der Gruppe über jene Gebiete, die sie tatsächlich unter Kontrolle hat, hinaus. Al Shabaab hat im ganzen Land Institutionen und Organe, aber auch den Privatsektor (z. B. Banken und Telekomunternehmen) unterwandert. Dies gilt auch für die NISA (Geheimdienst) und die Polizei. Bis zu 30 % der Polizisten in Mogadischu sind demnach kompromittiert. Al Shabaab hat jedoch nicht genügend Kapazitäten, um ständig und überall präsent zu sein. Das Einsatzgebiet der Gruppe ist fast so groß wie Deutschland. In diesem weitläufigen und infrastrukturell wenig erschlossenen Gebiet muss die Gruppe mit ca. 10.000 bewaffneten Kämpfern auskommen. Das bedeutet, dass al Shabaab zu keinem Zeitpunkt eine permanente Kontrolle über alle strategisch wichtigen Punkte ausüben kann. Die Gruppe kann nicht alle wichtigen Straßen kontrollieren, kann nicht in allen Orten des Hinterlandes mit permanenter Präsenz aufwarten, kann sich nicht um alle Konflikte vor Ort gleichzeitig kümmern. Gemäß einer Quelle verfügt al Shabaab bei Clans über Verbindungsleute; laut einer anderen Quelle hält al Shabaab in ihrem Gebiet vor allem in Städten und größeren Dörfern eine permanente Präsenz aufrecht. Abseits davon operiert die Gruppe in kleinen, mobilen Gruppen und zielt damit in erster