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W215 2343832-1

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum21.05.2026 GeschäftszahlW215 2343832-1 Spruch, W215 2343832-1/4E BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht fasst durch die Richterin Mag. ST

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G und in Spruchpunkt II. bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G abgewiesen. In Spruchpunkt III. wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. In Spruchpunkt IV. wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und in Spruchpunkt V. gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach China gemäß § 46 FPG zulässig ist. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.). In Spruchpunkt VII. wurde gemäß § 53 Abs.

Abs. 2 Z 7 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Der Bescheid erwuchs am XXXX in Rechtskraft.Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zahl 1353007407/230962405, wurde der Antrag auf internationalen Schutz in Spruchpunkt römisch eins. bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit , Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG und in Spruchpunkt römisch zwei. bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit , Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen. In Spruchpunkt römisch drei. wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt. In Spruchpunkt römisch vier. wurde gemäß , Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und in Spruchpunkt römisch fünf. gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach China gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.). In Spruchpunkt römisch sieben. wurde gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 7, FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Der Bescheid erwuchs am römisch 40 in Rechtskraft. Danach kam der Beschwerdeführer seiner Ausreiseverpflichtung nicht nach und entzog sich weiterhin bewusst den österreichischen Behörden.

  1. erstinstanzliches zweites Asylverfahren: Während seines illegalen Aufenthalts stellte der Beschwerdeführer am XXXX einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz.Während seines illegalen Aufenthalts stellte der Beschwerdeführer am römisch 40 einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz. In seiner Erstbefragung am 05.05.2026 gab er an, dass seine im ersten Asylverfahren angegeben Fluchtgründe immer noch aktuell seien. Das Leben in Österreich gefalle ihm und er wolle nicht nach China zurück. Im Fall einer Rückkehr befürchte er Probleme mit Gläubigern. Am 18.05.2026 wurde der Beschwerdeführer niederschriftlich im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl befragt und gab an, dass sich seine Fluchtgründe seit seiner ersten Asylantragstellung nicht geändert haben. Danach wurde gegenständlicher Bescheid mündlich verkündet. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2026 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mitgeteilt, dass der erstinstanzliche Akt am selben Tag eingelangt ist. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  2. Feststellungen: a) persönliche Verhältnisse: Die Identität und Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers stehen fest. Er ist Staatsangehöriger der Volksrepublik China und Angehöriger der Volksgruppe der Han-Chinesen (welche über 91 % der Bevölkerung Chinas ausmacht).Die Identität und Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers stehen fest. Er ist Staatsangehöriger der Volksrepublik China und Angehöriger der Volksgruppe der , Han-Chinesen (welche über 91 % der Bevölkerung Chinas ausmacht). b) Verfahrensverlauf: Der Beschwerdeführer reiste problemlos legal am XXXX aus der Volksrepublik China mit seinem bis XXXX gültigen chinesischen Reisepass aus und mit einem polnischen Visum legal nach Österreich ein. Danach entzog er sich bewusst den österreichischen Behörden und lebte illegal in Österreich bis er am XXXX von Behördenvertretern im Rahmen einer Kontrolle bei illegaler Arbeit als XXXX betreten und angezeigt wurde. Der Beschwerdeführer reiste problemlos legal am römisch 40 aus der Volksrepublik China mit seinem bis römisch 40 gültigen chinesischen Reisepass aus und mit einem polnischen Visum legal nach Österreich ein. Danach entzog er sich bewusst den österreichischen Behörden und lebte illegal in Österreich bis er am römisch 40 von Behördenvertretern im Rahmen einer Kontrolle bei illegaler Arbeit als römisch 40 betreten und angezeigt wurde. Daraufhin stellt der Beschwerdeführer am XXXX seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zahl 1353007407/230962405, in Spruchpunkt I. bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G und in Spruchpunkt II. bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G abgewiesen wurde. In Spruchpunkt III. wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. In Spruchpunkt IV. wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und in Spruchpunkt V. gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach China gemäß § 46 FPG zulässig ist. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.). In Spruchpunkt VII. wurde gemäß § 53 Abs.

Abs. 2 Z 7 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Der Bescheid erwuchs am XXXX in Rechtskraft.Daraufhin stellt der Beschwerdeführer am römisch 40 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zahl 1353007407/230962405, in Spruchpunkt römisch eins. bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG und in Spruchpunkt römisch zwei. bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen wurde. In Spruchpunkt römisch drei. wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt. In , Spruchpunkt römisch vier. wurde gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und in Spruchpunkt römisch fünf. gemäß , Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach China gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.). In Spruchpunkt römisch sieben. wurde gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 7, FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Der Bescheid erwuchs am römisch 40 in Rechtskraft. Danach kam der Beschwerdeführer seiner Ausreiseverpflichtung nicht nach und entzog sich weiterhin bewusst den österreichischen Behörden, bis er am XXXX einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz stellte.Danach kam der Beschwerdeführer seiner Ausreiseverpflichtung nicht nach und entzog sich weiterhin bewusst den österreichischen Behörden, bis er am römisch 40 einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz stellte. Am 18.05.2026 wurde gegenständlicher Bescheid mündlich verkündet.

  1. c)Fluchtgründe und Rückkehr in den Herkunftssaat: Der Beschwerdeführer hatte nie Probleme mit chinesischen Behörden, hat vor seiner Ausreise im Jahr XXXX finanzielle Verluste erlitten, Schulden und befürchtet bei Rückkehr Probleme mit seinen Gläubigern. Der Beschwerdeführer hatte nie Probleme mit chinesischen Behörden, hat vor seiner Ausreise im Jahr römisch 40 finanzielle Verluste erlitten, Schulden und befürchtet bei Rückkehr Probleme mit seinen Gläubigern.
  2. d)Privat- und Familienleben: Der Beschwerdeführer reiste am XXXX mit einem polnischen Visum legal nach Österreich ein, entzog sich danach bewusst den österreichischen Behörden und lebte und arbeitete jahrelang illegal in Österreich bis er am XXXX von Behördenvertretern im Rahmen einer Kontrolle bei illegaler Arbeit als XXXX betreten und angezeigt wurde. Der Beschwerdeführer reiste am römisch 40 mit einem polnischen Visum legal nach Österreich ein, entzog sich danach bewusst den österreichischen Behörden und lebte und arbeitete jahrelang illegal in Österreich bis er am römisch 40 von Behördenvertretern im Rahmen einer Kontrolle bei illegaler Arbeit als römisch 40 betreten und angezeigt wurde. Er ist zwar legal eingereist, war danach aber nur ab seiner ersten Asylantragstellung am XXXX bis zum negativen Abschluss seines ersten Asylverfahrens am XXXX fünf Monate legal im Bundesgebiet aufhältig. Er ist zwar legal eingereist, war danach aber nur ab seiner ersten Asylantragstellung am römisch 40 bis zum negativen Abschluss seines ersten Asylverfahrens am römisch 40 fünf Monate legal im Bundesgebiet aufhältig. Danach weigerte er sich seiner Ausreiseverpflichtung nachzukommen, lebte erneut mehr als zweieinhalb Jahre als sogenanntes „U-Boot“ in Österreich, bis er am XXXX gegenständlichen Folgeantrag stellte. Danach weigerte er sich seiner Ausreiseverpflichtung nachzukommen, lebte erneut mehr als zweieinhalb Jahre als sogenanntes „U-Boot“ in Österreich, bis er am römisch 40 gegenständlichen Folgeantrag stellte. Der Beschwerdeführer hat keine Angehörigen im Bundesgebiet und ist XXXX Jahre lang seiner Meldeverpflichtung nicht nachgekommen bzw. wurde erst am XXXX von Amts wegen angemeldet. Der Beschwerdeführer hat keine Angehörigen im Bundesgebiet und ist römisch 40 Jahre lang seiner Meldeverpflichtung nicht nachgekommen bzw. wurde erst am römisch 40 von Amts wegen angemeldet.
  3. e)aktuelle Lage im Herkunftsstaat: Auszug aus den Länderinformationen der Staatendokumentation China, Version 07, vom 13.05.2025: Politische Lage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China ist neben Vietnam, Laos, Kuba und Nordkorea eines von weltweit fünf verbliebenen kommunistischen Einparteiensystemen und mit rund 1,4 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohnern nach Indien das zweitbevölkerungsreichste Land der Welt (AA 29.7.2024). China besteht aus 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, weiters aus den fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi) sowie den vier regierungsunmittelbaren Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) (ÖB Peking 2024; vgl. AA 29.7.2024). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 2024).China besteht aus 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, weiters aus den fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi) sowie den vier regierungsunmittelbaren Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) (ÖB Peking 2024; vergleiche AA 29.7.2024). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 2024). Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Charakteristisch für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), der auch in der Verfassung verankert ist. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Dieses wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) sowie den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder), der unter Führung von Generalsekretär Xi Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorgibt. Andere politische Organisationen, die Medien, Zivilgesellschaft sowie religiöse Aktivitäten müssen sich den Zielen der Partei unterordnen und werden streng reguliert (AA 29.7.2024).Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Charakteristisch für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), der auch in der Verfassung verankert ist. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Dieses wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) sowie den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder), der unter Führung von Generalsekretär römisch zehn i Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorgibt. Andere politische Organisationen, die Medien, Zivilgesellschaft sowie religiöse Aktivitäten müssen sich den Zielen der Partei unterordnen und werden streng reguliert (AA 29.7.2024). Der Ministerpräsident leitet den Staatsrat, d.h. die eigentliche Regierung. Er wird von einem inneren Kabinett, bestehend aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF o.D.). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich (BMBF o.D.). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022).Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 29.2.2024a; vergleiche BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 29.2.2024a; vergleiche BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich (BMBF o.D.). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022). Das Einparteiensystem bietet keinen institutionellen Mechanismus für eine organisierte politische Opposition (FH 29.2.2024a). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KPCh unterstellt. Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989 (das in China nach wie vor ein Tabuthema ist), als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen oder gar einen Übergang zur liberalen Demokratie einzuleiten. Politische Reformer wurden aus der KP-Führung verdrängt. Seitdem sind sich die Partei- und Staatseliten einig, Reformen auf den wirtschaftlichen Bereich zu beschränken und politische Reformen nur im Verwaltungsbereich zuzulassen, um die Regierungsführung weiter zu entwickeln, nicht aber die Demokratie (BS 2.7.2024). Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 29.2.2024a). Mit der durch Xi Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022).Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident römisch zehn i Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 29.2.2024a). Mit der durch römisch zehn i Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022). Xi Jinping wurde auf dem 20. Parteitag im Jahr 2022 für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär ernannt, was ihm den Weg für einen unbefristeten Verbleib an der Macht ebnete. Dies bedeutete eine deutliche Abkehr von der nach der Kulturrevolution üblichen Praxis, die höchste Führungsposition des Landes auf zwei Amtszeiten zu begrenzen. Im März 2023 sicherte sich Generalsekretär Xi mit einem einstimmigen Votum des Nationalen Volkskongresses eine dritte Amtszeit als Staatspräsident. Xi ist auch Vorsitzender der Militärkommissionen des Staates und der Partei (FH 29.2.2024a).römisch zehn i Jinping wurde auf dem 20. Parteitag im Jahr 2022 für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär ernannt, was ihm den Weg für einen unbefristeten Verbleib an der Macht ebnete. Dies bedeutete eine deutliche Abkehr von der nach der Kulturrevolution üblichen Praxis, die höchste Führungsposition des Landes auf zwei Amtszeiten zu begrenzen. Im März 2023 sicherte sich Generalsekretär römisch zehn i mit einem einstimmigen Votum des Nationalen Volkskongresses eine dritte Amtszeit als Staatspräsident. römisch zehn i ist auch Vorsitzender der Militärkommissionen des Staates und der Partei (FH 29.2.2024a). Quellen […] Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Sicherheitslage ist stabil. Sporadisch kann es trotzdem zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen; zudem wurden vereinzelt Anschläge verübt (EDA 26.7.2024). Sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene gibt es Spannungen wegen einer Reihe umstrittener Gebiete, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass diese kurzfristig zu einem offenen Konflikt eskalieren (Crisis 24 15.6.2023). Erwähnt seien hier zum Beispiel Grenzkonflikte im südchinesischen Meer zwischen China und den Philippinen, mit regelmäßigen Zusammenstößen zwischen Patrouille-Schiffen der chinesischen Küstenwache und philippinischen Marinebooten (Tagesschau 22.7.2024). Die Kriminalitätsrate ist in China im Allgemeinen niedrig (Crisis 24 15.6.2023). Kleinkriminalität ist selten, während die organisierte Kriminalität, die oft online – auf Seiten des Dark Web – und im Untergrund mit Verbindungen ins Ausland (insb. der chinesischen Diaspora) operiert, ein erheblich größeres Problem darstellt. Laut dem Global Organized Crime Index rangiert China auf Platz 33 von 193 Staaten, wobei insbesondere Menschenhandel, der Handel mit gefälschten Waren, gefährdeten Pflanzen und Tieren, synthetischen Drogen sowie Internetkriminalität (Cyber-Dependent Crime) die „lukrativsten“ Geschäftsfelder darstellen. Kriminelle Netzwerke und Mafia-artige Gruppierungen spielen dabei eine genauso große Rolle wie staatliche Akteure (ÖB Peking 2024). Zudem gibt es Spaltungen entlang ethnischer, sozialer und klassenbedingter Grenzen. Ethnische Spaltungen sind vor allem durch Spannungen und Konflikte zwischen Han-Chinesen und einigen ethnischen Minderheiten wie Tibetern, Uiguren und Mongolen sichtbar geworden. In China gibt es erhebliche soziale Ungleichheiten mit einem großen Einkommensgefälle zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen Küsten- und Binnenregionen, was in den 2010er-Jahren zu sozialen Unruhen und Protesten geführt hat (BS 2.7.2024). Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Missstände, ereignen sich in China regelmäßig und die Behörden reagieren oft mit rigorosen Sicherheitsmaßnahmen (Crisis 24 15.6.2023). Spontane Demonstrationen bieten ein gewisses Ventil für lokale Missstände, obwohl sie häufig mit Polizeigewalt und Strafverfolgung beantwortet werden (FH 29.2.2024a). Diese sind zwar ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden trotzdem gelegentlich statt (AA 26.7.2024). Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte im ersten Quartal 2024 655 Dissensfälle, was gegenüber demselben Zeitraum 2023 eine Steigerung von 21 % bedeutet. Arbeiterproteste machten mit 57 % hiervon den größten Anteil aus (FH 26.7.2024). Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vergleiche NZZ 16.2.2023). Massenüberwachungssysteme Die Regierung hat ein engmaschiges System der Überwachung etabliert (BS 2.7.2024). Medienberichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu kontrollieren (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Laut Schätzungen hat China hierbei mit mehr als 626 Mio. Überwachungskameras das höchste Verhältnis von Kameras zu Menschen weltweit. Dies entspricht fast einer Kamera je zwei Personen (ÖB Peking 2024). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, biometrische Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Mittels speziell entwickelter Software können die gesammelten Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz über die Bewohner sortiert werden (REU 8.4.2022; vgl. FH 2.2022).Medienberichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu kontrollieren (USDOS 23.4.2024; vergleiche ÖB Peking 2024). Laut Schätzungen hat China hierbei mit mehr als 626 Mio. Überwachungskameras das höchste Verhältnis von Kameras zu Menschen weltweit. Dies entspricht fast einer Kamera je zwei Personen (ÖB Peking 2024). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, biometrische Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Mittels speziell entwickelter Software können die gesammelten Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz über die Bewohner sortiert werden (REU 8.4.2022; vergleiche FH 2.2022). Gemäß Menschenrechtsgruppen verlassen sich die Behörden auf Kameras und andere Formen der Überwachung, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Dazu gehören Videoüberwachungen mit Gesichtserkennung und "Gangerkennung", die es der Polizei nicht nur ermöglicht, eine Situation zu überwachen, sondern auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren. Die Überwachung und Unterbrechung der Telefon- und Internetkommunikation ist in Xinjiang und den tibetischen Gebieten besonders weit verbreitet. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden, die Kommunikationsnetze bei "größeren Sicherheitsvorfällen" zu unterbrechen (USDOS 23.4.2024). Auch soziale Medien werden zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. DFAT 22.12.2021). Die Administratoren von Social-Media-Anwendungen wie WeChat überwachen die Diskussionen der Nutzer genau, um sicherzustellen, dass die von der Regierung festgelegten Inhaltsbeschränkungen eingehalten werden. Geräte, mit denen die Polizei schnell Daten von Smartphones extrahieren und scannen kann und die zunächst in Xinjiang eingesetzt wurden, haben sich landesweit verbreitet (FH 29.2.2024a).Auch soziale Medien werden zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021). Die Administratoren von Social-Media-Anwendungen wie WeChat überwachen die Diskussionen der Nutzer genau, um sicherzustellen, dass die von der Regierung festgelegten Inhaltsbeschränkungen eingehalten werden. Geräte, mit denen die Polizei schnell Daten von Smartphones extrahieren und scannen kann und die zunächst in Xinjiang eingesetzt wurden, haben sich landesweit verbreitet (FH 29.2.2024a). Die Verwendung von chinesischen Apps für Mobiltelefone inkl. der omnipräsenten - und fast unausweichlich notwendigen - mobilen Bezahl-Apps AliPay und WeChat Pay verlangt ebenso wie alltägliche Aktivitäten wie das Kaufen von Tickets für jedwede Art von Veranstaltung, die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die Hinterlegung persönlicher Daten inkl. ID-Nummern. Seit Mai 2024 sind Social Media Plattformen verpflichtet, für Accounts die Hinterlegung von ID-Nummern zu verlangen (ÖB Peking 2024). Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen Die 1927 gegründete People's Liberation Army (PLA) ist der militärische Arm der regierenden Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die die PLA durch ihre Zentrale Militärkommission beaufsichtigt; die Zentrale Militärkommission ist Chinas oberstes militärisches Entscheidungsgremium. Die PLA ist die zahlenmäßig größte Armee der Welt; ihre Hauptverantwortung ist die äußere Sicherheit, aber sie hat auch einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit; Chinas erklärte Verteidigungspolitik umfasst den Schutz der Souveränität, der Sicherheit und der Entwicklungsinteressen, während sie gleichzeitig eine größere globale Rolle für die PLA betont; die PLA führt Luft-, Luftraum-, Cyber-, elektronische Kriegsführung, gemeinsame, Land-, See-, Raketen-, Nuklear- und Weltraumoperationen durch; sie trainiert regelmäßig, einschließlich multinationaler und dienststellenübergreifender Übungen, wird ins Ausland verlegt und nimmt an internationalen Friedensmissionen teil (CIA 6.6.2024). China ist das Land mit den zweithöchsten Militärausgaben der Welt und hat 2023 schätzungsweise 296 Milliarden Dollar für das Militär ausgegeben, was einem Anstieg von 6,0 % gegenüber 2022 entspricht. Dies war der 29. aufeinanderfolgende Anstieg der chinesischen Militärausgaben im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Auf China entfällt die Hälfte der gesamten Militärausgaben in der Region Asien und Ozeanien. Mehrere Nachbarländer Chinas haben ihre eigenen Ausgabensteigerungen mit den steigenden Militärausgaben Chinas in Verbindung gebracht (SIPRI 26.7.2024). China unterhält gute Beziehungen zu den zentralasiatischen Ländern und zu Russland. Nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine haben China und Russland ihre politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen gestärkt, auch wenn das Verhältnis immer unausgewogener wird. Angesichts der Ungewissheit über die Langlebigkeit des Regimes von Präsident Wladimir Putin ist Russland heute ein weniger verlässlicher Partner, während Chinas rhetorische Unterstützung Moskaus die europäischen Bedenken verstärkt hat (BS 2.7.2024). Grenzkonflikt China und Indien Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020). Die Beziehungen zwischen Indien und China haben sich trotz Gesprächen auf militärischer Ebene verschlechtert. Indiens Bau einer neuen Straße zu einem hoch gelegenen Luftwaffenstützpunkt gilt als einer der Hauptauslöser für einen tödlichen Zusammenstoß mit chinesischen Truppen im Jahr 2020. Bei weiteren Zusammenstößen in den Jahren 2021 und 2022 wurden Soldaten beider Seiten verletzt (BS 2.7.2024). Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik (ÖB Peking 2024). Für die Kommunistische Partei in Peking zählen Taiwan und deren über 23 Millionen Einwohner zu ihrem Territorium. China warnt immer wieder vor einem Krieg, sofern es nicht zu einem friedlichen Anschluss kommen sollte (Tagesschau 20.5.2024). Es wird von der VR China als 23. Provinz geführt (ÖB Peking 2024; vgl. CIA 6.6.2024).Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik (ÖB Peking 2024). Für die Kommunistische Partei in Peking zählen Taiwan und deren über 23 Millionen Einwohner zu ihrem Territorium. China warnt immer wieder vor einem Krieg, sofern es nicht zu einem friedlichen Anschluss kommen sollte (Tagesschau 20.5.2024). Es wird von der VR China als 23. Provinz geführt (ÖB Peking 2024; vergleiche CIA 6.6.2024). Die Spannungen in der Meerenge von Taiwan halten an. Die Xi-Regierung setzt Taiwan weiterhin unter Druck, sich zur Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten. Ende 2022 führte China einen seiner größten Übergriffe auf die Meere und den Luftraum um Taiwan durch. Insgesamt 71 Flugzeuge der chinesischen Luftwaffe, darunter Kampfjets und Drohnen, drangen in die Luftverteidigungszone Taiwans ein. Nach dem Besuch einer US-Handelsdelegation in Taipeh Anfang 2023 führte die PLA zwei groß angelegte Militärübungen in der Nähe von Taiwan durch, an denen 16 Flugzeuge und drei Kriegsschiffe beteiligt waren (BS 2.7.2024). Das chinesische Außenministerium ließ nach der Amtseinführung des neuen taiwanesischen Präsidenten Lai [Anm.: im Jänner 2024] verlauten, der Weg der Unabhängigkeit führe in eine Sackgasse und sei zum Scheitern verurteilt (Tagesschau 20.5.2024). Zudem drohte China den Unabhängigkeitsbefürwortern in Taiwan in drastischen Worten mit einem Blutvergießen. Auch Taiwan mobilisierte seine Streitkräfte (ORF 23.5.2024). Quellen […] Politische Lage und Sicherheitslage in Tibet Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Die Autonome Region Tibet (Anm.: Tibet Autonomous Region, TAR) mit der Hauptstadt Lhasa ist eine der fünf autonomen Regionen Chinas. Die tibetischen Gebiete erstrecken sich jedoch über die TAR hinaus, in die Provinzen Yunnan, Sichuan, Gansu und Qinghai. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Tibeter (92,8 %), gefolgt von Han-Chinesen (6 %), Hui (0,4 %), Monba (0,3 %), Deng/Dengba, Sharpa und Thami (0,2 %), Lhoba (0,1 %), Naxi (0,1 %), Bai (0,03 %), Uiguren (0,03 %) und Mongolen (0,03 %) (ÖB Peking 2024). Chinas Regierungsbehörden setzen auf dem Land lebende Tibeter systematisch unter extremen Druck, um sie zur Umsiedlung ihrer alteingesessenen Dörfer zu zwingen. Seit 2016 wurden 500 Dörfer mit mehr als 140.000 Einwohnern an neue, oft Hunderte von Kilometern entfernte Orte umgesiedelt oder sind im Begriff, dies zu tun. Diese Maßnahme kommt einer Zwangsräumung gleich, die gegen das Völkerrecht verstößt. Offiziell sollen diese Umsiedlungen die Lebensgrundlage der Menschen verbessern und die Umwelt schützen. Tatsächlich aber untergraben diese in Verbindung mit den laufenden Programmen der chinesischen Regierung zur Assimilierung der tibetischen Schulbildung, Kultur und Religion an die der „chinesischen Nation“ die tibetische Kultur (HRW 21.5.2024) und deren traditionelle Lebensweise (DFAT 22.12.2021; vgl. HRW 21.5.2024). Dies nicht zuletzt deshalb, weil die meisten Umsiedlungsprogramme in Tibet ehemalige Bauern und Viehzüchtern in Gebiete verschlagen, in denen sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie zuvor bestreiten können. Die Regierung fordert die umgesiedelten Menschen auf, ihre ehemaligen Häuser innerhalb eines Jahres nach der Umsiedlung abzureißen. Bei Widerstand gegen die Umsiedlungen werden die betreffenden Personen öffentlich bedroht (HRW 21.5.2024).Die Autonome Region Tibet Anmerkung, Tibet Autonomous Region, TAR) mit der Hauptstadt Lhasa ist eine der fünf autonomen Regionen Chinas. Die tibetischen Gebiete erstrecken sich jedoch über die TAR hinaus, in die Provinzen Yunnan, Sichuan, Gansu und Qinghai. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Tibeter (92,8 %), gefolgt von Han-Chinesen (6 %), Hui (0,4 %), Monba (0,3 %), Deng/Dengba, Sharpa und Thami (0,2 %), Lhoba (0,1 %), Naxi (0,1 %), Bai (0,03 %), Uiguren (0,03 %) und Mongolen (0,03 %) (ÖB Peking 2024). Chinas Regierungsbehörden setzen auf dem Land lebende Tibeter systematisch unter extremen Druck, um sie zur Umsiedlung ihrer alteingesessenen Dörfer zu zwingen. Seit 2016 wurden 500 Dörfer mit mehr als 140.000 Einwohnern an neue, oft Hunderte von Kilometern entfernte Orte umgesiedelt oder sind im Begriff, dies zu tun. Diese Maßnahme kommt einer Zwangsräumung gleich, die gegen das Völkerrecht verstößt. Offiziell sollen diese Umsiedlungen die Lebensgrundlage der Menschen verbessern und die Umwelt schützen. Tatsächlich aber untergraben diese in Verbindung mit den laufenden Programmen der chinesischen Regierung zur Assimilierung der tibetischen Schulbildung, Kultur und Religion an die der „chinesischen Nation“ die tibetische Kultur (HRW 21.5.2024) und deren traditionelle Lebensweise (DFAT 22.12.2021; vergleiche HRW 21.5.2024). Dies nicht zuletzt deshalb, weil die meisten Umsiedlungsprogramme in Tibet ehemalige Bauern und Viehzüchtern in Gebiete verschlagen, in denen sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie zuvor bestreiten können. Die Regierung fordert die umgesiedelten Menschen auf, ihre ehemaligen Häuser innerhalb eines Jahres nach der Umsiedlung abzureißen. Bei Widerstand gegen die Umsiedlungen werden die betreffenden Personen öffentlich bedroht (HRW 21.5.2024). Die Zentralregierung verfolgt seit Langem eine gezielte Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung und Integration Tibets in die Volksrepublik. Der Lebensstandard der etwa 6 Millionen ethnischen Tibeter hat sich zwar erheblich verbessert, Tibet bleibt aber eine der ärmsten Regionen Chinas (AA 9.8.2024). Chinesische Infrastruktur- und Wirtschaftsförderungen sorgen für eine substanzielle Verbesserung der Versorgungslage und des Lebensstandards (ÖB Peking 2024). Von diesen Maßnahmen, die ohne Rücksicht auf tradierte Lebensstile durchgesetzt werden, profitieren Minderheiten [im Gegensatz zur Mehrheitsbevölkerung Chinas; Anm.] jedoch nur eingeschränkt (AA 9.8.2024). Die Beziehungen zwischen der tibetischen und anderen Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben generell angespannt (BS 2.7.2024). Politische Schlüsselpositionen in der TAR sind überwiegend mit Han-Chinesen besetzt; einige zwar auch mit Tibeterinnen und Tibetern, aber diese können als ausschließlich atheistische Parteimitglieder die Belange der tiefreligiösen tibetischen Bevölkerungsmehrheit nicht adäquat vertreten. Vielmehr wird der tibetische Buddhismus von der Regierung als potenzielle Quelle separatistischer Bewegungen mit größtem Misstrauen beäugt, streng kontrolliert und strukturell behindert (AA 9.8.2024). Den Bewohnern der TAR, sowohl denen, die der Han-chinesischen, als auch solchen, die der tibetischen Ethnie angehören, werden Grundrechte verweigert, aber die Behörden unterdrücken besonders rigoros jegliche Anzeichen von Dissens unter den Tibetern, einschließlich Manifestationen tibetischer religiöser Überzeugungen und kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Äußerungen der tibetischen Identität, wie beispielsweise Unterstützungserklärungen für den Dalai Lama oder die Verwendung der tibetischen Flagge, können schwer bestraft werden, u. a. mit Inhaftierung und Gefängnisstrafen (DFAT 22.12.2021). Auch ist der Besitz von Portraits des Dalai Lamas untersagt. Es wird von willkürlichen Polizeieinsätzen berichtet, um zu prüfen, ob Privathaushalte möglicherweise Bildnisse des Dalai Lamas besitzen (FNS 11.11.2024; vgl. HRW 11.1.2024). In Verfolgung des vordringlichen politischen Zieles der ethnischen und nationalen Einheit Tibets setzt die Regierung auch hoch repressive Maßnahmen, wie Einschränkung der Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen (z. B. Überwachung und Zensur des sozialen Mediums WeChat) sowie Kollektivstrafen und Sippenhaft, ein (AA 26.10.2022; vgl. HRW 11.1.2024 FH 29.2.2024b). Zudem gibt es Fälle von Folter, Tod in Untersuchungshaft, willkürlichen Festnahmen und dem Verschwindenlassen von Personen. Gegen vermeintlich separatistische Kräfte in Tibet geht die Regierung mit besonderer Härte vor (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Behörden bedienen sich eines umfassenden Sicherheits- und Zensursystems mit nahezu allgegenwärtigen Videokameras, Gesichtserkennungstechnologie, "intelligenten" Personalausweisen und integrierten Überwachungssysteme, die eine Verfolgung von Einwohnern und Touristen in Echtzeit ermöglichen (FH 29.2.2024b). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der TAR bleibt für die tibetische Bevölkerung maßgeblich durch Straßenkontrollen eingeschränkt (AA 9.8.2024; vgl. USDOS 23.4.2024), die insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen, in den Städten und in den Außenbezirken der Städte und bei Klöstern errichtet werden. Diese Straßensperren beschränken und kontrollieren den Zugang von Tibetern und Ausländern zu sensiblen Gebieten. Tibeter in Klosterkleidung werden von der Polizei an Straßenkontrollpunkten und auf Flughäfen besonders genau überprüft (USDOS 23.4.2024).Den Bewohnern der TAR, sowohl denen, die der Han-chinesischen, als auch solchen, die der tibetischen Ethnie angehören, werden Grundrechte verweigert, aber die Behörden unterdrücken besonders rigoros jegliche Anzeichen von Dissens unter den Tibetern, einschließlich Manifestationen tibetischer religiöser Überzeugungen und kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Äußerungen der tibetischen Identität, wie beispielsweise Unterstützungserklärungen für den Dalai Lama oder die Verwendung der tibetischen Flagge, können schwer bestraft werden, u. a. mit Inhaftierung und Gefängnisstrafen (DFAT 22.12.2021). Auch ist der Besitz von Portraits des Dalai Lamas untersagt. Es wird von willkürlichen Polizeieinsätzen berichtet, um zu prüfen, ob Privathaushalte möglicherweise Bildnisse des Dalai Lamas besitzen (FNS 11.11.2024; vergleiche HRW 11.1.2024). In Verfolgung des vordringlichen politischen Zieles der ethnischen und nationalen Einheit Tibets setzt die Regierung auch hoch repressive Maßnahmen, wie Einschränkung der Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen (z. B. Überwachung und Zensur des sozialen Mediums WeChat) sowie Kollektivstrafen und Sippenhaft, ein (AA 26.10.2022; vergleiche HRW 11.1.2024 FH 29.2.2024b). Zudem gibt es Fälle von Folter, Tod in Untersuchungshaft, willkürlichen Festnahmen und dem Verschwindenlassen von Personen. Gegen vermeintlich separatistische Kräfte in Tibet geht die Regierung mit besonderer Härte vor (AA 26.10.2022; vergleiche USDOS 23.4.2024). Die Behörden bedienen sich eines umfassenden Sicherheits- und Zensursystems mit nahezu allgegenwärtigen Videokameras, Gesichtserkennungstechnologie, "intelligenten" Personalausweisen und integrierten Überwachungssysteme, die eine Verfolgung von Einwohnern und Touristen in Echtzeit ermöglichen (FH 29.2.2024b). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der TAR bleibt für die tibetische Bevölkerung maßgeblich durch Straßenkontrollen eingeschränkt (AA 9.8.2024; vergleiche USDOS 23.4.2024), die insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen, in den Städten und in den Außenbezirken der Städte und bei Klöstern errichtet werden. Diese Straßensperren beschränken und kontrollieren den Zugang von Tibetern und Ausländern zu sensiblen Gebieten. Tibeter in Klosterkleidung werden von der Polizei an Straßenkontrollpunkten und auf Flughäfen besonders genau überprüft (USDOS 23.4.2024). Berichten zufolge beschlagnahmten die Behörden Landbesitz der Tibeter, ohne Kompensation (USDOS 23.4.2024). Der Aktionsplan der Regierung für die Ausbildung von Bauern und Hirten und für den Transfer von Arbeitskräften zwang Zehntausende tibetischer Bauern und Nomaden, ihre Landnutzungsrechte an staatliche Kollektive abzutreten. Sie mussten als Lohnarbeiter in städtische Gebiete ziehen, wo sie in großen Wohnblocks zusammengepfercht und schließlich daran gehindert werden, ihre traditionelle Lebensweise weiterzuführen. Parallel dazu fördert die Regierung die Zuwanderung ethnischer Chinesen in die TAR, beispielsweise durch die Anwerbung von Arbeitskräften für Infrastrukturprojekte in der Region; diese Migranten ändern in der Regel ihre Haushaltsregistrierung nicht, sodass ihre Zahl in den offiziellen Statistiken nicht erfasst wird. Vorschriften zur "ethnischen Einheit" fördern durch finanzielle Anreize Mischehen zwischen Han-Chinesen und Tibetern, wodurch die eigenständige kulturelle und religiöse Identität der Tibeter weiter untergraben wird (FH 29.2.2024b). Die chinesischen Behörden schränken die Versammlungsfreiheit im Rahmen der zunehmenden Regierungspolitik zur "Stabilitätserhaltung" in Tibet stark ein. Die Kontrolle und Überwachung öffentlicher Versammlungen erstreckt sich über die größeren Städte hinaus auch auf Dörfer und ländliche Gebiete. Selbst gewaltlose Demonstranten werden oft gewaltsam auseinandergetrieben und hart bestraft. Trotz der Beschränkungen suchen die Tibeter weiterhin nach Möglichkeiten, ihre Ansichten über Regierungsmaßnahmen durch vereinzelte oder kleinere, sporadische Proteste auf öffentlichen Plätzen zum Ausdruck zu bringen, bevor sie von der Polizei aufgegriffen werden (FH 29.2.2024b). Im gesamten Jahr 2022 wurde von Verhaftungen und Verurteilungen tibetischer religiöser und kultureller Persönlichkeiten berichtet, die während ihrer Haft misshandelt wurden, vor allem Schriftsteller (HRW 12.1.2023). Auch weiterhin gibt es Berichte über Verhaftungen wegen religiöser Aktivitäten (Bedelian 4.12.2023) und es kommt zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen (USDOS 23.4.2024). Ähnlich wie in Xinjiang besteht auch unter der tibetischen Bevölkerung eine große Frustration angesichts einer chinesischen Politik der wirtschaftlichen Expansion, die wenig Rücksicht auf Mitbestimmung, kulturelles Erbe und religiöse Freiheit nimmt. In den tibetischen Gebieten der Provinzen Sichuans, Gansus und Qinghais kam es seit 2009 zu über 100, meist tödlichen, Akten von Selbstverbrennungen, die von religiösen Versammlungen, Protesten und schließlich einer oft gewaltsamen Auflösung durch Sicherheitsorgane gefolgt wurden (ÖB Peking 2024). Nach Angaben der International Campaign for Tibet hat sich die Zahl der Selbstverbrennungen seit 2009 sogar auf mindestens 169 Tibeter belaufen, viele von ihnen waren buddhistische Mönche und Nonnen [Stand 15.3.2024] (TheWeek 15.3.2024). Quellen […] Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Autonome Region Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region/XUAR) ist in vier bezirksfreie Städte (Ürümqi, Karamay, Turpan, Kumul), fünf Regierungsbezirke (Hotan, Aksu, Kaxgar, Tacheng, Altay) und fünf autonome Bezirke (Kirgisischer Autonomer Bezirk Kizilsu, Mongolischer Autonomer Bezirk Bayingolin, Autonomer Bezirk Changji der Hui, Mongolischer Autonomer Bezirk Bortala, Kasachischer Autonomer Bezirk Ili) untergliedert. Zudem unterstehen zehn der insgesamt 26 kreisfreien Städte direkt der Regierung der Autonomen Region (ÖB Peking 2024). In Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, davon sind ca. 10 Millionen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie Angehörige anderer muslimischer Minderheiten, z. B. Kasachen und Kirgisen (AA 26.10.2022). Uiguren stellen damit die Mehrheit der Bevölkerung mit einem Anteil von 45,84 % an der Gesamtbevölkerung der Region, gefolgt von Han-Chinesen (40,48 %), Kasachen (6,5 %), Hui (4,51 %), Kirgisen (0,86 %), Mongolen (0,81 %) und weiteren kleineren Minderheiten wie Dongxiang, Tadschiken, Xibe, Mandschu, Tujia, Usbeken, Russen, Miao, Tibeter, Zhuang, Daur, Tataren und Salar (ÖB Peking 2024). Die ethnische Zusammensetzung der Region hat sich seit 1949 sukzessive geändert: 1953 betrug die Anzahl der Uiguren noch 75 %. Diese demografischen Änderungen scheinen überwiegend die Folge einer Han-Migration in die westlichen Provinzen zu sein, welche auch durch eine Anreizpolitik seitens der chinesischen Regierung ausgelöst wurde (OHCHR 31.8.2022). Peking wendet auch sogenannte Armutsbekämpfungsmaßnahmen an; Hunderttausende Uiguren und andere Angehörige ethnischer Minderheiten - vor allem Bauern und andere Bewohner, die von den Behörden als "überzählige Landarbeiter" bezeichnet werden - werden gezwungen, außerhalb ihrer Heimatstädte - vor allem in staatlichen Fabriken - Niedriglohnjobs anzunehmen. Die Arbeiter berichteten von gefängnisähnlichen Zuständen, in denen die Menschen einer politischen Indoktrination unterworfen werden (FH 29.2.2024a). In einem UN-Bericht aus dem Jahr 2022 (UNGA 19.7.2022) werden Beweise dafür angeführt, dass die Beschäftigungsprogramme mit Zwangsarbeit, starker Überwachung, Gewalt und erniedrigender Behandlung einhergehen und dass "einige Fälle auf Versklavung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen können" (FH 29.2.2024a; vgl. Tagesschau 8.4.2024; vgl. Eurasianet 5.11.2024).Peking wendet auch sogenannte Armutsbekämpfungsmaßnahmen an; Hunderttausende Uiguren und andere Angehörige ethnischer Minderheiten - vor allem Bauern und andere Bewohner, die von den Behörden als "überzählige Landarbeiter" bezeichnet werden - werden gezwungen, außerhalb ihrer Heimatstädte - vor allem in staatlichen Fabriken - Niedriglohnjobs anzunehmen. Die Arbeiter berichteten von gefängnisähnlichen Zuständen, in denen die Menschen einer politischen Indoktrination unterworfen werden (FH 29.2.2024a). In einem UN-Bericht aus dem Jahr 2022 (UNGA 19.7.2022) werden Beweise dafür angeführt, dass die Beschäftigungsprogramme mit Zwangsarbeit, starker Überwachung, Gewalt und erniedrigender Behandlung einhergehen und dass "einige Fälle auf Versklavung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen können" (FH 29.2.2024a; vergleiche Tagesschau 8.4.2024; vergleiche Eurasianet 5.11.2024). Im Zuge des Ausbaus der Wirtschaft sind aus anderen Landesteilen Han-Chinesen zugewandert, die im Vergleich zu den Uiguren über bessere Bildungs- und Kapitalressourcen verfügen und Wirtschaft und Verwaltung dominieren (BAMF 2.2020). Die Uiguren hingegen sind politisch stark unterrepräsentiert und deren religiöse Aktivitäten werden streng kontrolliert. Punktuell kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Uiguren und Han-Chinesen, auf die oft, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus, harsche Retorsionen durch Sicherheitsorgane folgen (ÖB Peking 2024). Zudem wirft die chinesische Regierung Teilen der muslimischen Bevölkerung in Xinjiang separatistische Bestrebungen, Extremismus und terroristische Aktivitäten vor und führt in diesem Zusammenhang auch immer wieder Schnell- und Massenverfahren durch. Uiguren werden systematisch des Terrorismus verdächtigt, auch wenn sie friedlich für die Wahrung von Minderheitenrechten, eine effektive Autonomie und Religionsfreiheit eintreten (ÖB Peking 2024). Der Vorwurf des "religiösen Extremismus" führt für viele uigurische, kasachische und Hui-Muslime zu Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Indoktrination. In den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Die Möglichkeit der Uiguren und der Angehörigen anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang, sich frei zu äußern, selbst im privaten Bereich, wurde durch die Politik, chinesische Beamte in ihren Häusern wohnen zu lassen, um sie zu überwachen und zu indoktrinieren, weiter unterminiert (FH 29.2.2024a). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden als Bedrohung durch "Separatismus" aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024).Der Vorwurf des "religiösen Extremismus" führt für viele uigurische, kasachische und Hui-Muslime zu Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Indoktrination. In den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Die Möglichkeit der Uiguren und der Angehörigen anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang, sich frei zu äußern, selbst im privaten Bereich, wurde durch die Politik, chinesische Beamte in ihren Häusern wohnen zu lassen, um sie zu überwachen und zu indoktrinieren, weiter unterminiert (FH 29.2.2024a). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden als Bedrohung durch "Separatismus" aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022; vergleiche ÖB Peking 2024). Polizeikontrollpunkte in ganz Xinjiang schränken die Möglichkeiten der Bewohner ein, zu reisen oder sogar ihre Heimatstädte zu verlassen (FH 29.2.2024a). Sowohl in Tibet als auch in Xinjiang laufen diejenigen, die Kontakt zu Familienangehörigen und Freunden im Ausland aufnehmen oder sich für ihre Kultur, Sprache und Religion einsetzen, Gefahr, als "Separatisten" behandelt und zu harten Gefängnisstrafen verurteilt zu werden (HRW 11.1.2024). Angesichts von Kontakten zwischen uigurischen Unabhängigkeitsgruppen und fundamentalistischen Gruppierungen in den Anrainerstaaten geht die Zentralregierung gegen jegliche (auch vermeintliche) Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen aus Furcht vor Separatismus und Infiltrierung mit sehr großer Härte vor. Hierzu gehören Passentzug, Ausgangssperren, Einführung von neuen, als Extremismus eingestuften Tatbeständen, Vorlage von biometrischen Daten, Entnahme von DNS-Proben sowie Internierung oder Festnahme (AA 26.10.2022). Überwachung und Internierungslager Die chinesischen Behörden verfolgen eine aggressive Politik, um die demografischen Verhältnisse in den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, Tibet und der Inneren Mongolei, absichtlich zu verändern (FH 29.2.2024a). Seit 2017 wurden mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimischer Minderheitengruppen in Internierungslagern und Gefängnissen inhaftiert, und eine weitere unbekannte Zahl wird in sogenannten "Vocational Skills Education and Training Centers" (VSETCs) einer "Umerziehung" unterworfen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Nach Angaben Pekings handelt es sich bei diesen VSETCs um Bildungszentren, in die Uiguren und andere Personen freiwillig gehen; Journalisten zugespielte interne Regierungsdokumente liefern jedoch Beweise, wonach es sich hierbei tatsächlich um von bewaffneten Wächtern gesicherte Einrichtungen handelt, in denen die Gefangenen aggressiven Formen der Indoktrination und politischen Umerziehung unterzogen werden, um deren ethnische Identität und deren religiösen Glauben zu untergraben (FH 29.2.2024a).Die chinesischen Behörden verfolgen eine aggressive Politik, um die demografischen Verhältnisse in den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, Tibet und der Inneren Mongolei, absichtlich zu verändern (FH 29.2.2024a). Seit 2017 wurden mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimischer Minderheitengruppen in Internierungslagern und Gefängnissen inhaftiert, und eine weitere unbekannte Zahl wird in sogenannten "Vocational Skills Education and Training Centers" (VSETCs) einer "Umerziehung" unterworfen (USDOS 23.4.2024; vergleiche FH 29.2.2024a). Nach Angaben Pekings handelt es sich bei diesen VSETCs um Bildungszentren, in die Uiguren und andere Personen freiwillig gehen; Journalisten zugespielte interne Regierungsdokumente liefern jedoch Beweise, wonach es sich hierbei tatsächlich um von bewaffneten Wächtern gesicherte Einrichtungen handelt, in denen die Gefangenen aggressiven Formen der Indoktrination und politischen Umerziehung unterzogen werden, um deren ethnische Identität und deren religiösen Glauben zu untergraben (FH 29.2.2024a). Obwohl einige politische Umerziehungslager geschlossen worden zu sein scheinen (HRW 11.1.2024; vgl. FH 29.2.2024a), befinden sich schätzungsweise eine halbe Million Uiguren und andere Turk-Muslime weiterhin in Haft, die im Rahmen der 2017 begonnenen chinesischen Razzia "Strike Hard Against Violent Terrorism" festgenommen wurden. Es gab keine Massenentlassungen. Viele Uiguren im Ausland haben weiterhin wenig bis gar keinen Kontakt zu Familienangehörigen in Xinjiang (HRW 11.1.2024).Obwohl einige politische Umerziehungslager geschlossen worden zu sein scheinen (HRW 11.1.2024; vergleiche FH 29.2.2024a), befinden sich schätzungsweise eine halbe Million Uiguren und andere Turk-Muslime weiterhin in Haft, die im Rahmen der 2017 begonnenen chinesischen Razzia "Strike Hard Against Violent Terrorism" festgenommen wurden. Es gab keine Massenentlassungen. Viele Uiguren im Ausland haben weiterhin wenig bis gar keinen Kontakt zu Familienangehörigen in Xinjiang (HRW 11.1.2024). Quellen […] Politische Lage und Sicherheitslage in der Inneren Mongolei Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Die Innere Mongolei ist eine Autonome Region im Norden Chinas (DFAT 22.12.2021EB o.D.). Infolge der jahrzehntelangen systematischen Ansiedlung von Han-Chinesen beläuft sich der Anteil der ethnischen Mongolen inzwischen nur noch auf ungefähr 17 % der Bevölkerung (GfbV 12.11.2024; vgl. HRW 4.9.2020), der Han-chinesische Anteil hingegen beträgt laut den jüngsten verfügbaren statistischen Daten aus dem Jahr 2010 etwa 79 % (DFAT 22.12.2021). Zwischen Han-Chinesen und ethnischen Mongolen treten immer wieder Spannungen und Konflikte zutage (BS 2.7.2024).Die Innere Mongolei ist eine Autonome Region im Norden Chinas (DFAT 22.12.2021EB o.D.). Infolge der jahrzehntelangen systematischen Ansiedlung von Han-Chinesen beläuft sich der Anteil der ethnischen Mongolen inzwischen nur noch auf ungefähr 17 % der Bevölkerung (GfbV 12.11.2024; vergleiche HRW 4.9.2020), der Han-chinesische Anteil hingegen beträgt laut den jüngsten verfügbaren statistischen Daten aus dem Jahr 2010 etwa 79 % (DFAT 22.12.2021). Zwischen Han-Chinesen und ethnischen Mongolen treten immer wieder Spannungen und Konflikte zutage (BS 2.7.2024). Die chinesische Regierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und sozialen Stabilität auf den Weg gebracht, wobei auf tradierte Lebensstile keinerlei Rücksicht genommen wird und Betroffene selten in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen - oder wie die Proteste 2022 gegen Einschränkungen des Curriculums der mongolischen Sprache - werden massiv verfolgt, Forderungen nach größerer Autonomie einzelner Regionen [Anm. in China generell] reflexhaft als Bedrohung durch „Separatismus“ aufgefasst (AA 9.8.2024). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) drängt die mongolische Sprache seit 2020 systematisch zurück. Kindergärten in der Region unterrichten inzwischen nur noch auf Mandarin. Auch in den Schulen werden immer weniger Fächer auf Mongolisch unterrichtet. Mongolisch-sprachige Bücher über Geschichte und Kultur werden zunehmend verboten (GfbV 12.11.2024). Es wurden alle Grund- und weiterführenden Schulen in der gesamten Inneren Mongolei angehalten, den Unterricht in Geschichte, Moral und Recht sowie in Sprache und Literatur ausschließlich auf Mandarin-Chinesisch und nicht auf Mongolisch abzuhalten (CRC 29.4.2023). Laut verschiedenen Berichten gibt es in den Dörfern staatliche Pilotprogramme, die Landwirten, die "illegalen religiösen Aberglauben" nachweislich ablehnen, finanzielle und materielle Anreize bieten. Umgekehrt erhalten Personen, die einen solchen Aberglauben nicht entschieden genug ablehnen, kaum Subventionen. So nutzen die Behörden das Programm beispielsweise am Standort des Dschingis-Khan-Mausoleums, um schamanische Praktiken im Zusammenhang mit der religiösen Verehrung des mongolischen Anführers zu unterbinden. Ziel ist offenbar, die traditionelle mongolische Kultur und Spiritualität auszurotten (USDOS 26.6.2024). Quellen […] Politische, Menschenrechts- und Sicherheitslage Hongkong Letzte Änderung 2024-11-26 12:34 Hongkong hat seit dem 1. Juli 1997 den Status einer Sonderverwaltungsregion [Anm. SVR] der Volksrepublik China. (ÖB Peking 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Gemäß der "Gemeinsamen Chinesisch-Britischen Erklärung" von 1984 und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion soll Hongkong mit Ausnahme von Verteidigungs- und Außenangelegenheiten ein hohes Maß an Autonomie genießen (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024).Hongkong hat seit dem 1. Juli 1997 den Status einer Sonderverwaltungsregion [Anm. SVR] der Volksrepublik China. (ÖB Peking 2024; vergleiche USDOS 23.4.2024). Gemäß der "Gemeinsamen Chinesisch-Britischen Erklärung" von 1984 und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion soll Hongkong mit Ausnahme von Verteidigungs- und Außenangelegenheiten ein hohes Maß an Autonomie genießen (USDOS 23.4.2024; vergleiche ÖB Peking 2024). Die chinesische Zentral- und Hongkonger Lokalregierung vertreten jedoch seit 2014 die Ansicht, dass die Gemeinsame Erklärung keinerlei rechtliche Verbindlichkeiten mehr auslöst (ÖB Peking 2024). Seit der Einführung des „Gesetzes zum Schutz der Nationalen Sicherheit“ (NSG) [Anm. am 30.6.2020] ist ein gravierender Abbau von Demokratie und Meinungsfreiheit zu verzeichnen (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024, HRW 11.1.2024). Die politischen Freiheiten und die Autonomie Hongkongs wurden auch im Jahr 2023 weiter beschnitten (USDOS 23.4.2024). Peking treibt die Integration Hongkongs in das politisch-ideologische Modell des Festlands voran, die Formel „Ein Land - zwei Systeme“ gilt nur noch sehr eingeschränkt (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024). Die Hongkonger Behörden gehen mit dem Gesetz über nationale Sicherheit (NSG) aus dem Jahr 2020 sowie mit den aus der Kolonialzeit stammenden Bestimmungen der Verordnung über Straftaten (Crime Ordinance) in Bezug auf staatsgefährdende Handlungen und mit anderen restriktiven Gesetzen gegen Anhänger der Demokratiebewegung, Journalist, Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger vor (AI 24.4.2024). Durch das Prinzip der Extraterritorialität können Angeklagte auch außerhalb Hongkongs, also auf dem Festland inhaftiert und vor Gericht gestellt werden (FH 13.8.2024; vgl. AA 26.10.2022). Zusätzlich wurde im Sommer 2020 das äußerst unscharf gefasste und aus der Kolonialzeit stammende Gesetz gegen Sedition (Aufruhr) reaktiviert. Es wird u. a. gegen die unabhängige Presse eingesetzt und hat zu starker Selbstzensur geführt (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024). Die Verurteilungsquote bei Verfolgung nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) lag laut HRW bei 100 % [Stand 2023[ (HRW 11.1.2024).Die chinesische Zentral- und Hongkonger Lokalregierung vertreten jedoch seit 2014 die Ansicht, dass die Gemeinsame Erklärung keinerlei rechtliche Verbindlichkeiten mehr auslöst (ÖB Peking 2024). Seit der Einführung des „Gesetzes zum Schutz der Nationalen Sicherheit“ (NSG) [Anm. am 30.6.2020] ist ein gravierender Abbau von Demokratie und Meinungsfreiheit zu verzeichnen (AA 26.10.2022; vergleiche FH 13.8.2024, HRW 11.1.2024). Die politischen Freiheiten und die Autonomie Hongkongs wurden auch im Jahr 2023 weiter beschnitten (USDOS 23.4.2024). Peking treibt die Integration Hongkongs in das politisch-ideologische Modell des Festlands voran, die Formel „Ein Land - zwei Systeme“ gilt nur noch sehr eingeschränkt (AA 26.10.2022; vergleiche FH 13.8.2024). Die Hongkonger Behörden gehen mit dem Gesetz über nationale Sicherheit (NSG) aus dem Jahr 2020 sowie mit den aus der Kolonialzeit stammenden Bestimmungen der Verordnung über Straftaten (Crime Ordinance) in Bezug auf staatsgefährdende Handlungen und mit anderen restriktiven Gesetzen gegen Anhänger der Demokratiebewegung, Journalist, Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger vor (AI 24.4.2024). Durch das Prinzip der Extraterritorialität können Angeklagte auch außerhalb Hongkongs, also auf dem Festland inhaftiert und vor Gericht gestellt werden (FH 13.8.2024; vergleiche AA 26.10.2022). Zusätzlich wurde im Sommer 2020 das äußerst unscharf gefasste und aus der Kolonialzeit stammende Gesetz gegen Sedition (Aufruhr) reaktiviert. Es wird u. a. gegen die unabhängige Presse eingesetzt und hat zu starker Selbstzensur geführt (AA 26.10.2022; vergleiche FH 13.8.2024). Die Verurteilungsquote bei Verfolgung nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) lag laut HRW bei 100 % [Stand 2023[ (HRW 11.1.2024). Laut Freedom House (FH) wurden die prominentesten prodemokratischen Persönlichkeiten des Territoriums aufgrund der Bestimmungen des NSG verhaftet (FH 13.8.2024). Auch andere Quellen dokumentieren Verhaftungen (Tagesschau 30.5.2024; vgl. NZZ 12.6.2024). Zudem haben die Behörden in Hongkong sechs im Exil lebenden Demokratie-Aktivisten die Pässe entzogen (NZZ 12.6.2024). Anklagen oder die Androhung von Anklagen haben zur Schließung politischer Parteien, unabhängiger Nachrichtenagenturen, friedlicher NGOs und Gewerkschaften geführt. Das Wahlsystem Hongkongs wurde ab 2021 überarbeitet und die neuen Regeln erlauben es den Behörden des Festlandes, Kandidaten zu überprüfen, und enthalten weitere Bestimmungen, die Peking letztlich die nahezu vollständige Kontrolle über die Auswahl der Hongkonger Behörden sichern (FH 13.8.2024).Laut Freedom House (FH) wurden die prominentesten prodemokratischen Persönlichkeiten des Territoriums aufgrund der Bestimmungen des NSG verhaftet (FH 13.8.2024). Auch andere Quellen dokumentieren Verhaftungen (Tagesschau 30.5.2024; vergleiche NZZ 12.6.2024). Zudem haben die Behörden in Hongkong sechs im Exil lebenden Demokratie-Aktivisten die Pässe entzogen (NZZ 12.6.2024). Anklagen oder die Androhung von Anklagen haben zur Schließung politischer Parteien, unabhängiger Nachrichtenagenturen, friedlicher NGOs und Gewerkschaften geführt. Das Wahlsystem Hongkongs wurde ab 2021 überarbeitet und die neuen Regeln erlauben es den Behörden des Festlandes, Kandidaten zu überprüfen, und enthalten weitere Bestimmungen, die Peking letztlich die nahezu vollständige Kontrolle über die Auswahl der Hongkonger Behörden sichern (FH 13.8.2024). Das Grundgesetz hat sich in der Vergangenheit als Bollwerk für die Pressefreiheit erwiesen, und die Internetzensur des Festlandes findet in Hongkong noch keine Anwendung. Die Einwohner haben seit langem Zugang zu einer Vielzahl von Print-, Rundfunk- und digitalen Nachrichtenquellen. Nach mehreren Jahren anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Drucks auf unabhängige Medien durch die Regierungen von Hongkong und dem Festland hat sich die Pressefreiheit jedoch verschlechtert (FH 13.8.2024). Die Selbstzensur ist noch alltäglicher geworden (HRW 11.1.2024). Laut einer vom Hong Kong Foreign Correspondents' Club durchgeführten und im Juli 2023 veröffentlichten Umfrage üben 65 % der lokalen Journalisten Selbstzensur aus (FH 13.8.2024). Trotz der Bestimmungen des Grundgesetzes und anderslautender Behauptungen der Regierung schränken die Regierungen der VR China und der SVR das Recht auf freie Meinungsäußerung zunehmend ein. Die Regierung der SVR verfolgt weiterhin Einzelpersonen auf der Grundlage des NSG, der Aufwiegelungsgesetze aus der Kolonialzeit und anderer Gesetze wegen friedlicher politischer Äußerungen. Es gab mehrere Fälle, in denen die Behörden der SVR Personen wegen kritischer Äußerungen über die SVR oder die Zentralregierung verhafteten und strafrechtlich verfolgten (USDOS 23.4.2024). Die Religionsfreiheit wird in Hongkong generell geachtet. Die Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong, die in Festlandchina verfolgt wird, können frei in der Öffentlichkeit praktizieren (FH 13.8.2024). Quellen […] Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die chinesische Verfassung unterscheidet sich wesentlich von Verfassungsdokumenten rechtsstaatlicher Demokratien. Zwar finden sich auch hier Bürger- und Freiheitsrechte, diese sind jedoch nicht einklagbar. Die Verfassung der VR China ist kein Statut, das die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger oder die Aufgaben der staatlichen Institutionen festschreibt und rechtlich garantiert. Vielmehr hat die chinesische Verfassung den Charakter eines in die Zukunft gerichteten Dokuments, in dem die Parteielite ihre im Laufe der Jahre wechselnden politischen Ziele formuliert. Trotz aller Bemühungen, den Anschein eines modernen Rechtsstaates zu erwecken, existiert in China bis heute ein hybrides Rechtssystem, d. h. ein Nebeneinander von traditionellem Recht und institutionellem Recht. Das bedeutet, dass es in China weit verbreitet ist, im Konfliktfall neben der institutionalisierten Gerichtsbarkeit auch auf informelle Mittel wie persönliche Beziehungen und Netzwerke zurückzugreifen. Bei Streitigkeiten haben oftmals die Verwaltungsbehörden die Oberhand gegenüber den Gerichten. Die entscheidende Instanz bleibt aber im Zweifelsfall immer die Partei. Insofern relativiert sich auch die Bestimmung, dass „keine Person und keine Organisation gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen darf.“ De facto steht die KPCh über der Verfassung (lpb 4.2024). Die Führung betont seit dem vierten Jahresplenum des 18. Zentralkomitees 2014 die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto, das Land den Gesetzen entsprechend zu regieren. Eine Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d. h. der KPCh, keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken. Die KPCh und alle Parteiorgane, die die gesamte staatliche und Justizverwaltung duplizieren, stehen weiterhin über der Verfassung (ÖB Peking 2024). Die chinesische Führung arbeitet somit zwar an dem Ausbau des Rechtssystems im Sinne von „Rule by Law“ (sog. „Xi Jinping-Gedanken zur gesetzesbasierten Regierungsführung“). „Rule of Law“ im westlichen Sinne eines Systems von Abwehr- und Schutzrechten der Bürger gegenüber dem Staat ist damit nicht gemeint. Es gibt lediglich vereinzelt Fortschritte bei eher technisch-prozeduralen Reformmaßnahmen der Justiz (AA 26.10.2022). China verfügt über keine unabhängige Justiz. Es ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, dass (partei)politische Institutionen die Gerichte kontrollieren. Die Richter sind weder unabhängig, noch genießen sie erhöhten Schutz. Zudem können sie zwischen Gerichten und anderen Staatsorganen versetzt werden. Leistungsfähigkeit und Transparenz des Justizsystems werden durch die Kontrolle durch die KPCh über das Justizsystem beeinträchtigt. Der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit wird zudem als Instrument zur Unterdrückung Andersdenkender eingesetzt (ÖB Peking 2024). Die KPCh beherrscht das Justizsystem, wobei die Gerichte auf allen Ebenen von parteipolitisch-juristischen Ausschüssen überwacht werden, die Einfluss auf die Ernennung von Richtern, die Arbeit der Gerichte sowie auf Urteile und Strafen haben. Die Aufsicht durch die KPCh ist in politisch heiklen Fällen offensichtlich, und die meisten Richter sind Mitglieder der KPCh. Von den Richtern wird erwartet, dass sie der Ideologie der KPCh entsprechen und den Grundsatz der Oberhoheit der Partei über die Justiz aufrechterhalten (FH 29.2.2024a). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren (ÖB Peking 2024). Viele Richter beschweren sich darüber, dass sich lokale Beamte in Fälle einmischen, um mächtige Prozessparteien zu schützen, wichtige Industrien zu unterstützen oder um ihre eigene mögliche Haftung zu vermeiden (FH 29.2.2024a). Diese fehlende Unabhängigkeit trägt dazu bei, dass immer weniger Juristen den Richterberuf ergreifen wollen (ÖB Peking 2024). Trotz der Vorschriften, wonach Verteidiger die Möglichkeit haben sollten, Verdächtige oder Angeklagte zu treffen, haben die Anwälte oft keinen Zugang zu ihren Klienten vor dem Prozess (insbesondere in heiklen Fällen). Weiters haben sie nur begrenzte Zeit, um Beweise zu prüfen, und dürfen während des Prozesses nicht mit den Angeklagten sprechen. Ebenso wird Angeklagten häufig erst dann ein Anwalt zugewiesen, wenn der Fall vor Gericht kommt (USDOS 23.4.2024). Quellen […] Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-09-16 12:44 Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB Peking 2024; CIA 6.6.2024). Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit kontrolliert die zivile Nationalpolizei; ihre Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung im Inland und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, einschließlich der Bekämpfung von Ausschreitungen und Terrorismus (CIA 6.6.2024). Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u. a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen. Es besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB Peking 2024). Quellen […] Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 26.10.2022; vgl.ÖB Peking 2024). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 23.4.2024). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind, sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken wird in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 26.10.2022).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 26.10.2022; vgl.ÖB Peking 2024). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 23.4.2024). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind, sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken wird in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 26.10.2022). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB Peking 2024). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass die Behörden das Folterverbot routinemäßig ignorieren, insbesondere in politisch sensiblen Fällen (USDOS 23.4.2024). Der Vorwurf der Folter im Gewahrsam ist weit verbreitet (DFAT 22.12.2021). Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (FH 29.2.2024a). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB Peking 2024). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 26.10.2022). Bürger und Anwälte, die Wiedergutmachung für Misshandlungen einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 29.2.2024a). Neben der Anwendung zur Erlangung von Geständnissen werden Folter und andere Formen der Nötigung häufig eingesetzt, um politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 29.2.2024a). Die medizinische Versorgung wird insbesondere Menschenrechtsverteidiger in Haft bewusst verweigert (ÖB Peking 12.2021). Die Unterdrückung Andersdenkender im Ausland löste nach wie vor Besorgnis aus, auch der von den staatlichen Stellen Chinas auf andere Länder ausgeübte Druck, chinesische Staatsangehörige zwangsweise in ihr Heimatland zurückzuführen, wo ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohen (AI 24.4.2024). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 22.12.2021). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe politischer Gefangener zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang (USDOS 23.4.2024).Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 23.4.2024; vergleiche DFAT 22.12.2021). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe politischer Gefangener zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang (USDOS 23.4.2024). Quellen […] Korruption Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst (DFAT 22.12.2021) und propagiert seit der Machtübernahme von Präsident XI Jinping einen harten, nahezu vollständig außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren abgewickelten Anti-Korruptionskampf (ÖB Peking 2024), wobei das harte Vorgehen innerhalb von fünf Jahren zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten führte, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen (DFAT 22.12.2021). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über das Verfahren veröffentlicht, mit dem gegen KPCh- und Regierungsbeamte wegen Korruption ermittelt wurde. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 23.4.2024). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte (FH 29.2.2024a).Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst (DFAT 22.12.2021) und propagiert seit der Machtübernahme von Präsident römisch elf Jinping einen harten, nahezu vollständig außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren abgewickelten Anti-Korruptionskampf (ÖB Peking 2024), wobei das harte Vorgehen innerhalb von fünf Jahren zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten führte, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen (DFAT 22.12.2021). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über das Verfahren veröffentlicht, mit dem gegen KPCh- und Regierungsbeamte wegen Korruption ermittelt wurde. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 23.4.2024). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte (FH 29.2.2024a). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung setzt ihre Anti-Korruptions- und Disziplinierungskampagne fort, setzt das Gesetz jedoch nicht konsequent oder transparent um. Korruption ist weiterhin weit verbreitet. Viele Korruptionsfälle betreffen von der Regierung stark regulierte Bereiche wie Landnutzungsrechte, Immobilien, Bergbau und Infrastrukturentwicklung, die anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergelder sind (USDOS 23.4.2024). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 29.2.2024a; vgl.USDOS 23.4.2024). Die Untersuchungen der Nationalen Kontrollkommission können sich gegen jeden öffentlichen Angestellten, alle Personen, die öffentliche Aufgaben innehaben, wie Ärzte, Wissenschafter und Angestellte von Firmen in staatlichem Besitz sowie auch gegen Personen, die mit diesen in Verbindung stehen, richten (USDOS 23.4.2024). Die Behandlung und Misshandlung von Häftlingen im Rahmen des Liuzhi-Haft-Systems, das außerhalb des Justizsystems als legales Instrument der Regierung und der KPCh zur Untersuchung von Korruption und anderen Vergehen von Beamten diente, war Presseberichten zufolge durch ausgedehnte Einzelhaft, Schlafentzug, Schläge und erzwungenes Stehen oder Sitzen in unbequemen Positionen über Stunden und manchmal Tage gekennzeichnet (USDOS 23.4.2024). Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB Peking 2024). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das Jahr 2023 auf dem 76. Rang von 180 Staaten auf (TI 1.7.2024). 2022 befand sich China in der Reihung auf dem 65. Rang von 180 Staaten (TI 2023). Quellen […] NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung 2024-09-17 16:11 Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen deren Registrierung de facto unmöglich (AA 26.10.2022). Insbesondere nach 2016 wurde NGOs, die sich für den Schutz und die Förderung von Rechten einsetzen, häufig die Registrierung verweigert (BS 2.7.2024). Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der KPCh nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KPCh oder Politikern geübt wird (ÖB Peking 2024). In China gibt es NGOs und staatlich organisierte und finanzierte Nichtregierungsorganisationen (GONGOs). Diese sollen Fachwissen und Finanzmittel erhalten, die für die Regierung schwer zugänglich sind. Die Zahl der NGOs hat in den letzten zwei Jahrzehnten dramatisch zugenommen. Die meisten Organisationen sind in Bereichen wie Bildung, Armutsbekämpfung, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Gesundheitswesen tätig und bieten Dienstleistungen wie Rechtshilfe und Verbraucherschutz an (BS 2.7.2024). Grundsätzlich versucht die Regierung, die Kontrolle über zivilgesellschaftliche Gruppen aufrechtzuerhalten, das Entstehen unabhängiger NGOs zu verhindern und die Aktivitäten der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsgruppen zu behindern. In diesem Zusammenhang schikaniert sie häufig inländische NGOs und erlaubt ihnen in vielen Fällen nicht, die Menschenrechtslage offen zu beobachten oder zu kommentieren. Die Regierung äußert ihr Misstrauen gegenüber unabhängigen Organisationen und nimmt NGOs mit finanziellen oder sonstigen Verbindungen ins Ausland genau unter die Lupe. Weiters unterstellt sie alle inländischen NGOs ihrer direkten Kontrolle und schränkt damit den Raum für die Existenz unabhängiger NGOs ein. Die meisten großen NGOs sind quasi-staatlich, und alle offiziellen NGOs müssen von einer Regierungsbehörde unterstützt werden (USDOS 23.4.2024). Im Laufe des Jahres 2023 wurden zahlreiche im Menschenrechtsbereich aktive Anwälte, Wissenschaftler, Journalisten, politisch engagierte Bürger und Mitarbeiter nicht staatlicher Organisationen aufgrund von vage definierten Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit strafrechtlich verfolgt (AI 24.4.2024). Quellen […] Wehrdienst: Rekrutierungen, Wehrdienstverweigerung, Desertion Letzte Änderung 2024-09-19 09:25 Die Zentrale Militärkommission (ZMK) leitet die Streitkräfte des Landes. Gemäß dem Gesetz zur Landesverteidigung von 1997 unterstehen die Streitkräfte der KPCh. Vorsitzender der ZMK ist Generalsekretär der KPCh und Staatspräsident XI Jinping (ÖB Peking 2024).Die Zentrale Militärkommission (ZMK) leitet die Streitkräfte des Landes. Gemäß dem Gesetz zur Landesverteidigung von 1997 unterstehen die Streitkräfte der KPCh. Vorsitzender der ZMK ist Generalsekretär der KPCh und Staatspräsident römisch elf Jinping (ÖB Peking 2024). Die "Volksbefreiungsarmee" ist zwar formal eine Wehrpflichtigen-Armee, sie verfügt jedoch über eine ausreichende Zahl an Freiwilligen. Von Zwangsrekrutierungen über verpflichtende Wehrübungen in Bildungsanstalten hinaus ist nichts bekannt. Der aktive Wehrdienst beträgt für wehrpflichtige Männer und Frauen, die jeweils das 18. Lebenjahr vollendet haben, grundsätzlich zwei Jahre (AA 26.10.2022). Laut CIA-World-Factbook unterliegen Männer im Alter von 18-22 Jahre der Wehrpflicht, mit einer zweijährigen Dienstverpflichtung; Frauen im Alter von 18-19 Jahren unterliegen ebenfalls der Wehrpflicht, sofern sie einen Schulabschluss haben und die Anforderungen für bestimmte militärische Berufe erfüllen (CIA 6.6.2024). Diejenigen, die nicht im Alter von 18 Jahren zum aktiven Wehrdienst einberufen werden, können noch vor dem 22. Lebensjahr einberufen werden. Das Eintrittsalter kann für Absolventen regulärer Hochschulen auf 24 Jahre und für Postgraduierte auf 26 Jahre gehoben werden. Um den Bedarf der Streitkräfte zu decken, können weibliche Staatsangehörige zum aktiven Wehrdienst einberufen werden (CLP o.D.). Fahnenflucht wird gemäß dem Strafgesetz je nach Schwere der Tat mit mehrjährigen Freiheitsstrafen (drei Jahre bis lebenslänglich) geahndet. In besonders schweren Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Die Disziplin in den Streitkräften ist allerdings als sehr hoch zu bezeichnen (AA 26.10.2022). Quellen […] Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert. Die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft jedoch schleppend. 1998 hat China den VN-Pakt über zivile und politische Rechte unterzeichnet, diesen jedoch bisher nicht ratifiziert (ÖB Peking 2024). Menschenrechte gelten im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universale Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht, sondern sie werden vielmehr einem vage formulierten Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit untergeordnet. Dies führt zu einer absoluten Priorisierung wirtschaftlicher und sozialer vor bürgerlichen und politischen Rechten (AA 26.10.2022). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 26.10.2022). Die chinesische Führung geht vor allem gegen regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften sowie generell gegen all jene Menschen, die als Bedrohung für das System empfunden werden, weiterhin hart vor (AA 26.10.2022).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 26.10.2022). Die chinesische Führung geht vor allem gegen regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften sowie generell gegen all jene Menschen, die als Bedrohung für das System empfunden werden, weiterhin hart vor (AA 26.10.2022). Chinas autoritäres Regime ist in den letzten Jahren zunehmend repressiver geworden. Die regierende Kommunistische Partei Chinas (KPCh) übt eine strenge Kontrolle über alle Aspekte des Lebens und des Regierens aus, einschließlich der staatlichen Bürokratie, der Medien, der Online-Sprache, der religiösen Praxis, der Universitäten, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft. KPCh-Generalsekretär Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem Maße gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall war. Nach einem mehrjährigen harten Vorgehen gegen politisch Andersdenkende, unabhängige NGOs und Menschenrechtsverteidiger wurde die chinesische Zivilgesellschaft weitgehend dezimiert (FH 29.2.2024a).Chinas autoritäres Regime ist in den letzten Jahren zunehmend repressiver geworden. Die regierende Kommunistische Partei Chinas (KPCh) übt eine strenge Kontrolle über alle Aspekte des Lebens und des Regierens aus, einschließlich der staatlichen Bürokratie, der Medien, der Online-Sprache, der religiösen Praxis, der Universitäten, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft. KPCh-Generalsekretär römisch zehn i Jinping hat seine persönliche Macht in einem Maße gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall war. Nach einem mehrjährigen harten Vorgehen gegen politisch Andersdenkende, unabhängige NGOs und Menschenrechtsverteidiger wurde die chinesische Zivilgesellschaft weitgehend dezimiert (FH 29.2.2024a). Im Jahr 2023 kam es in China zu Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an überwiegend muslimischen Uiguren und Angehörigen anderer ethnischer und religiöser Minderheitengruppen in Xinjiang. Zu den bedeutenden Menschenrechtsproblemen gehören glaubwürdige Berichte über: willkürliche oder rechtswidrige Tötungen durch die Regierung; erzwungenes Verschwindenlassen durch die Regierung; Folter durch die Regierung; willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung, darunter seit 2017 mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimischer Minderheitengruppen in außergerichtlichen Internierungslagern und Gefängnissen; das Fehlen einer unabhängigen Justiz und die Kontrolle der Kommunistischen Partei über das Justiz- und Rechtssystem; politische Gefangene; willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, einschließlich allgegenwärtiger technischer Überwachung und Kontrolle; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit, erhebliche Eingriffe in die friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Einschränkungen der Religionsfreiheit, Einschränkungen der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit, schwerwiegende und unangemessene Einschränkungen der politischen Partizipation, Gewaltverbrechen gegen Angehörige nationaler, rassischer und ethnischer Minderheiten, einschließlich der Uiguren, und einige der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOS 23.4.2024). Quellen […] Pressefreiheit Die Verfassung (Art. 35) gewährt das Recht auf Freiheit der Presse (AA 26.10.2022; vgl. BS 2.7.2024). Die Regierung verstößt jedoch gegen dieses Recht (BS 2.7.2024). Es ist durch Individuen nicht einklagbar und wird in der Praxis stark eingeschränkt (AA 26.10.2022).Die Verfassung (Artikel 35,) gewährt das Recht auf Freiheit der Presse (AA 26.10.2022; vergleiche BS 2.7.2024). Die Regierung verstößt jedoch gegen dieses Recht (BS 2.7.2024). Es ist durch Individuen nicht einklagbar und wird in der Praxis stark eingeschränkt (AA 26.10.2022). Somit gehört China laut der NGO „Reporter ohne Grenzen“ zu den Ländern mit den stärksten Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit (AA 26.10.2022). Es nimmt dort den 175. Platz von 180 Ländern ein (RSF 2024). China hat eines der restriktivsten Medienumfelder der Welt und das ausgefeilteste Zensursystem, insbesondere im Internet (FH 29.2.2024a). Die meisten Fernseh-, Radio- und Printmedien werden von staatlichen Organen kontrolliert und/oder sind in deren Besitz (BS 2.7.2024; vgl. FH 29.2.2024a).China hat eines der restriktivsten Medienumfelder der Welt und das ausgefeilteste Zensursystem, insbesondere im Internet (FH 29.2.2024a). Die meisten Fernseh-, Radio- und Printmedien werden von staatlichen Organen kontrolliert und/oder sind in deren Besitz (BS 2.7.2024; vergleiche FH 29.2.2024a). Sämtliche Medien, von Print bis hin zu online Spielen, werden von den Behörden rigoros zensiert (ÖB Peking 2024). Nur Journalisten mit einer offiziellen Akkreditierung der Regierung dürfen Nachrichten in gedruckter Form oder online veröffentlichen. Die KPCh überwacht ständig alle Formen der journalistischen Veröffentlichungen, einschließlich gedruckter Nachrichten, Fernsehberichte, Online-Nachrichten und Livestreaming. Journalisten und Redakteure zensieren sich selbst, um innerhalb der von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) vorgegebenen Grenzen zu bleiben. Bei Überschreitung dieser Grenzen drohen ernsthafte Strafen, wobei diese Grenzen oft vage sind, nach Ermessen geändert und auch rückwirkend durchgesetzt werden können (USDOS 23.4.2024). Ausländische wie auch inländische Journalisten, Blogger und Intellektuelle werden - zusehends unter Einsatz moderner Technologie, wie z. B. Drohnen - genauestens überwacht. Drohungen und Belästigungen von Journalisten sind äußerst häufig (ÖB Peking 2024). Als Sprachrohr von Partei und Staat bleibt es Hauptaufgabe der Medien, die "Einheit von Volk, Staat und Partei" und die politischen Ziele der Staatsführung zu propagieren. Politische Inhalte, die für den Erhalt des Systems und der Herrschaft zentral sind, unterstehen einer strengen staatlichen Kontrolle. Verstöße gegen die Regeln werden teilweise empfindlich bestraft, etwa mit Verlust des Arbeitsplatzes oder Inhaftierung (AA 26.10.2022). Offiziell haben nur staatlich geführte Medienkanäle die Genehmigung der Regierung, über Führungspersonen der Kommunistischen Partei (KPCh) oder andere als "sensibel" erachtete Themen zu berichten. Zwar schreiben die KPCh und die Regierung nicht alle zu veröffentlichenden Inhalte vor, doch haben sie die uneingeschränkte Befugnis anzuordnen, wann und wie über bestimmte Themen berichtet wird, oder nicht berichtet wird. Das Propaganda-Ministerium der Regierung gibt tägliche Anleitungen heraus, welche Themen in allen Medien veröffentlicht werden sollen und wie darüber zu berichten ist. Chinesische Reporter, die für private Medienunternehmen arbeiten, bestätigen, dass sie zunehmend unter Druck gesetzt werden, sich an die Anforderungen der Regierung hinsichtlich der Auswahl und des Inhalts von Artikeln zu halten (USDOS 23.4.2024). Bürgerjournalisten ["citizen journalists", Blogger] sehen sich mit einem schwierigen Klima konfrontiert, da die Behörden versuchen, die über soziale Medien veröffentlichten Inhalte zu kontrollieren. Dabei handelt es sich in der Regel um Blogs, die unabhängig in sozialen Medien betrieben wurden, ohne offizielle Unterstützung durch etablierte Medien. Nicht akkreditierte Reporter müssen mit rechtlichen Konsequenzen oder sogar strafrechtlichen Anklagen rechnen (USDOS 23.4.2024). Ausländische Fernsehsender werden bei China betreffenden Meldungen sensiblen Inhalts in der Regel abgeschaltet, Internetseiten und Social Media Dienste wie Facebook, Twitter, Instagram und YouTube sind dauerhaft gesperrt, Inhalte mit sensiblen Schlüsselwörtern werden blockiert (ÖB Peking 2024). Internet Die Regierung kontrolliert und zensiert die Internetnutzung im Inland streng und überwacht auch die private Online-Kommunikation. Gesetzlich ist es der Regierung erlaubt, „Cybersicherheitsrisiken und -bedrohungen, die aus dem Inland oder aus dem Ausland stammen, zu überwachen, abzuwehren und zu bewältigen“. Die Nutzung des Internets zur „Schaffung oder Verbreitung falscher Informationen zur Störung der wirtschaftlichen oder sozialen Ordnung“ ist unter Strafe gestellt. Gesetzlich haben die Sicherheitsbehörden außerdem die Befugnis, bei „größeren Sicherheitsvorfällen“ die Kommunikationsnetze in einer ganzen Region zu unterbrechen (USDOS 23.4.2024). Die staatliche Verwaltung der Telekommunikationsinfrastruktur ermöglicht die Sperrung von Websites, die Entfernung von Smartphone-Anwendungen vom heimischen Markt und die massenhafte Löschung von Beiträgen und Benutzerkonten in sozialen Medien, die sich mit verbotenen Themen befassen. Tausende von Websites wurden gesperrt, viele davon seit Jahren, darunter wichtige Nachrichten- und Social-Media-Drehscheiben wie die New York Times, die British Broadcasting Corporation (BBC), YouTube, X und Facebook (FH 29.2.2024a).Die staatliche Verwaltung der Telekommunikationsinfrastruktur ermöglicht die Sperrung von Websites, die Entfernung von Smartphone-Anwendungen vom heimischen Markt und die massenhafte Löschung von Beiträgen und Benutzerkonten in sozialen Medien, die sich mit verbotenen Themen befassen. Tausende von Websites wurden gesperrt, viele davon seit Jahren, darunter wichtige Nachrichten- und Social-Media-Drehscheiben wie die New York Times, die British Broadcasting Corporation (BBC), YouTube, römisch zehn und Facebook (FH 29.2.2024a). Meinungsfreiheit inklusive soziale Medien Laut Verfassung besteht das Recht auf Redefreiheit (AA 26.10.2022; vgl. BS 2.7.2024). Allerdings werden von der offiziellen politischen Linie abweichende Meinungsäußerungen, insbesondere wenn sie die Führungsrolle der KP in Staat und Gesellschaft infrage stellen, mit allen Mitteln unterdrückt (ÖB Peking 2024).Laut Verfassung besteht das Recht auf Redefreiheit (AA 26.10.2022; vergleiche BS 2.7.2024). Allerdings werden von der offiziellen politischen Linie abweichende Meinungsäußerungen, insbesondere wenn sie die Führungsrolle der KP in Staat und Gesellschaft infrage stellen, mit allen Mitteln unterdrückt (ÖB Peking 2024). Die Möglichkeit von Bürgern zur offenen Meinungsäußerung im privaten Kreis und etwas abgestuft in den sozialen Medien sind teilweise vorhanden und wird geduldet, ist aber immer mit unkalkulierbaren persönlichen Risiken verbunden. De facto unterliegt die Meinungsfreiheit nach wie vor strenger Reglementierung. Kritik an Partei und Regierung – v. a. bei Verbreitung über Flugblätter oder (elektronische) Medien – wird immer wieder als Gefährdung der Staatssicherheit verfolgt und drakonisch bestraft (AA 26.10.2022). Soziale Medien werden überwacht. Jede Diskussion in sozialen Medien ist für die Behörden sichtbar (DFAT 22.12.2021). Soziale Medien stehen besonders im Fokus der staatlichen Einflussnahme. Kritische Beiträge oder Webseiten werden mit erheblichem personellem und technischem Aufwand zensiert bzw. gesperrt (AA 26.10.2022). Der Zugang zu Internetseiten und Social Media Diensten wie Facebook, Twitter, Instagram und YouTube ist dauerhaft blockiert (ÖB Peking 2024). Sowohl im Internet wie auch in der realen Welt unterliegen Diskussionen über eine Vielzahl von Themen einer drakonischen Zensur. 2023 hat die chinesische Aufsichtsbehörde für das Internet neue Richtlinien zur Regulierung von Blogs und Social-Media-Konten für die sogenannten "Medien in Eigenregie" (zimeiti) eingeführt. Den neuen Bestimmungen zufolge tragen die Kontoinhaber die Verantwortung dafür, dass die von ihnen veröffentlichten Beiträge sachlich korrekt sind und die Quellen angegeben werden, wenn sie sich zu aktuellen Themen oder der internationalen Politik äußern. Daraufhin führten Social-Media-Unternehmen neue Richtlinien ein und verlangten von Influencern und anderen Personen mit einer großen Anzahl von Followern fortan die Offenlegung ihrer Klarnamen, was Besorgnis hinsichtlich des Rechts auf Privatsphäre auslöste (AI 24.4.2024). Quellen […] Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In Art. 35 der Verfassung wird das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit postuliert (AA 26.10.2022; vgl. BS 2.7.2024). In Artikel 35, der Verfassung wird das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit postuliert (AA 26.10.2022; vergleiche BS 2.7.2024). Diese Verfassungsrechte sind jedoch für den Einzelnen nicht einklagbar und in der Praxis durch die Regierung stark eingeschränkt. Jeder Anschein von Organisation wird als Bedrohung für die Stabilität verstanden und umfassend unterbunden. Art. 296 des Strafgesetzbuches sanktioniert "rechtswidrige Versammlungen" mit bis zu fünf Jahren Haft, was immer wieder als Delikt gegen Aktivisten vorgebracht wird (AA 26.10.2022). Diese Verfassungsrechte sind jedoch für den Einzelnen nicht einklagbar und in der Praxis durch die Regierung stark eingeschränkt. Jeder Anschein von Organisation wird als Bedrohung für die Stabilität verstanden und umfassend unterbunden. Artikel 296, des Strafgesetzbuches sanktioniert "rechtswidrige Versammlungen" mit bis zu fünf Jahren Haft, was immer wieder als Delikt gegen Aktivisten vorgebracht wird (AA 26.10.2022). Die Verfassung schützt das Demonstrationsrecht der Bürger. Doch in der Praxis erhalten Demonstranten selten eine Genehmigung zur Abhaltung von Demonstrationen und riskieren Strafen für Versammlungen ohne Erlaubnis (FH 29.2.2024a). Die Vereins- und Versammlungsfreiheit ist wesentlich eingeschränkt (ÖB Peking 2024). Spontane Demonstrationen bieten ein gewisses Ventil für den Unmut über lokale Missstände, obwohl sie zunehmend mit Polizeigewalt und strafrechtlicher Verfolgung statt mit begrenzten Zugeständnissen seitens der Behörden beantwortet werden. Auch Proteste einzelner Personen, bei denen eine Person beispielsweise ein Plakat in der Öffentlichkeit hält, können strafrechtlich geahndet werden. Der bewaffneten Polizei wurde vorgeworfen, bei früheren Protesten, insbesondere in Xinjiang, das Feuer eröffnet zu haben (FH 29.2.2024a). Oftmals werden Kundgebungen durch vorab verhängte Hausarreste im Keim erstickt. Auch rund um sensible Jahrestage werden "sensible" Personen unter Hausarrest gestellt (ÖB Peking 2024). Eine parlamentarische Opposition zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gibt es nicht. Die in der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes organisierten acht "demokratischen Parteien" sind nach ehemals sowjetischem Muster "gleichgeschaltet". Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar der Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht der Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates, die Nationale Sicherheit oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein - noch so loses - Netzwerk gebildet werden könnte (AA 26.10.2022). Quellen […] Haftbedingungen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen sehr hart (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 23.4.2024, FH 29.2.2024a). Dies gilt sowohl für politische Gefangene als auch für Straftäter. Die Behörden hielten Gefangene und Inhaftierte regelmäßig in überfüllten Einrichtungen fest (USDOS 23.4.2024).Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen sehr hart (AA 26.10.2022; vergleiche USDOS 23.4.2024, FH 29.2.2024a). Dies gilt sowohl für politische Gefangene als auch für Straftäter. Die Behörden hielten Gefangene und Inhaftierte regelmäßig in überfüllten Einrichtungen fest (USDOS 23.4.2024). Oft sind die Bedingungen lebensbedrohlich oder entwürdigend (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte zu unzureichender Ernährung, regelmäßigen Misshandlungen und Entzug von medizinischen Hilfeleistungen (FH 29.2.2024a). Die medizinische Versorgung in Haftanstalten ist regelmäßig unzureichend und wird insbesondere Menschenrechtsverteidiger in Haft bewusst verweigert (ÖB Peking 2024). Der Mangel an zeitgerechter und angemessener medizinischer Versorgung stellt ein ernstes Problem dar (USDOS 23.4.2024). In vielen Fällen sind die sanitären Einrichtungen, Belüftung, Heizung, Beleuchtung und der Zugang zu Trinkwasser unzureichend. Viele Gefangene sind auf zusätzliche Nahrung, Medikamente und warme Kleidung angewiesen, die ihnen von Verwandten zur Verfügung gestellt werden, sofern sie diese erhalten durften. Die Gefangenen berichten häufig, dass sie auf dem Boden schlafen müssen, weil es keine Betten gibt (USDOS 23.4.2024). Zwangsarbeit ist in Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen die Norm (FH 29.2.2024a). Zahlreiche ehemalige Gefangene und Inhaftierte berichten über verschiedene Formen der Folter, physische und psychische Misshandlungen sowie Zwangsernährung und Zwangsverabreichung von Medikamenten (USDOS 23.4.2024). Nachrichten über Hungerstreiks oder Revolten in Gefängnissen werden als Staatsgeheimnisse behandelt und kommen kaum an die Öffentlichkeit. Dies erschwert Transparenz und Missbrauchsbekämpfung (ÖB Peking 2024). Quellen […] Todesstrafe Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China gehört zu den Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird (ÖB Peking 2024). Die Todesstrafe wird bei 46 Verbrechen angewendet, von denen 21 keine Gewaltverbrechen sind (ÖB Peking 2024; vgl. AA 26.10.2022), darunter auch Straftaten wie Drogenhandel, die nach dem Völkerrecht und internationalen Standards nicht als schwerste Verbrechen gelten (AI 24.4.2024). Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen ist ein Staatsgeheimnis (ÖB Peking 2024; vgl.: AA 26.10.2022), jedoch dürften in China insgesamt mehr Menschen jährlich hingerichtet werden als in allen anderen Staaten zusammen (ÖB Peking 2024). Amnesty International spricht vom weltweit führenden Scharfrichter (eng. "World’s leading executioner" (AI 18.5.2023).Die Todesstrafe wird bei 46 Verbrechen angewendet, von denen 21 keine Gewaltverbrechen sind (ÖB Peking 2024; vergleiche AA 26.10.2022), darunter auch Straftaten wie Drogenhandel, die nach dem Völkerrecht und internationalen Standards nicht als schwerste Verbrechen gelten (AI 24.4.2024). Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen ist ein Staatsgeheimnis (ÖB Peking 2024; vergleiche, AA 26.10.2022), jedoch dürften in China insgesamt mehr Menschen jährlich hingerichtet werden als in allen anderen Staaten zusammen (ÖB Peking 2024). Amnesty International spricht vom weltweit führenden Scharfrichter (eng. "World’s leading executioner" (AI 18.5.2023). Durch die verstärkte Praxis der außergerichtlichen Mediation, bei der der Mörder die Familie des Todesopfers finanziell entschädigen kann, konnten einige Todesurteile abgewendet werden (ÖB Peking 2024). Da etwa 90 Prozent der Todesurteile für Schwerverbrechen wie Mord, Raubmord, Vergewaltigung oder Drogenschmuggel verhängt werden, wird die Beschränkung der Todesstrafe, u. a. etwa für einige Wirtschaftsdelikte, absehbar nicht zu einer signifikanten Abnahme von Todesurteilen führen (AA 26.10.2022). Derzeit wird die Todesstrafe verstärkt wegen „Staatsverbrechen“, teilweise ohne Transparenz, verhängt (ÖB Peking 2024). Todesurteile werden entweder zur sofortigen Vollstreckung oder mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub verhängt. In letzterem Fall werden die Urteile nach Ablauf der Frist, falls sich der Delinquent in dieser Zeit regelkonform verhalten hat, regelmäßig in lebenslange Strafen umgewandelt. Todesurteile zur sofortigen Vollstreckung müssen vom Obersten Volksgericht bestätigt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden offiziellen Angaben zufolge etwa 10 % dieser Todesurteile aufgehoben (AA 26.10.2022). Die Regierung behauptet, die Transplantation von Organen hingerichteter Gefangener beendet zu haben. Gleichzeitig übersteigen Umfang und Geschwindigkeit der Transplantationsindustrie bei Weitem das, was im Rahmen des freiwilligen Spendensystems möglich ist. Im Jahr 2021 äußerte sich eine Gruppe von UN-Menschenrechtsexperten besorgt über anhaltende Berichte über die Beschaffung von Organen von ethnischen und religiösen Minderheiten (FH 29.2.2024a). Quellen AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik […] Religionsfreiheit Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Genaue Zahlenangaben zu Religionsanhängern sind unklar. Laut der Weltreligionsdatenbank 2020 der Boston University gibt es 499 Millionen Anhänger von Volksreligionen und ethnischen Religionen (34 %), 474 Millionen Agnostiker (33 %), 228 Millionen Buddhisten (16 %), 106 Millionen Christen (7,4 %), 100 Millionen Atheisten (7 %), 23,7 Millionen Muslime (1,7 %) und Anhänger anderer Religionen, die zusammen weniger als 1 % der Bevölkerung ausmachen, darunter 5,9 Millionen Taoisten, 1,8 Millionen Konfuzianer, 20.500 Sikhs und 2.900 Juden (USDOS 26.6.2024). Die chinesische Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (USDOS 26.6.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Gleichzeitig werden jedoch nur fünf Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt: Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (FH 29.2.2024a; vgl. ÖB Peking 2024). Alle religiösen Gruppierungen müssen sich folglich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer der folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen: Vereinigung der Buddhisten Chinas, Chinesische Taoistenvereinigung, Islamische Gesellschaft Chinas, Patriotische Vereinigung der chinesischen Katholiken, Chinesisches Christliches Patriotisches Komitee der "Drei-Selbst-Bewegung" und Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (AA 26.10.2022).Die chinesische Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (USDOS 26.6.2024; vergleiche ÖB Peking 2024). Gleichzeitig werden jedoch nur fünf Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt: Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (FH 29.2.2024a; vergleiche ÖB Peking 2024). Alle religiösen Gruppierungen müssen sich folglich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer der folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen: Vereinigung der Buddhisten Chinas, Chinesische Taoistenvereinigung, Islamische Gesellschaft Chinas, Patriotische Vereinigung der chinesischen Katholiken, Chinesisches Christliches Patriotisches Komitee der "Drei-Selbst-Bewegung" und Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (AA 26.10.2022). Alle religiösen Gruppen müssen ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um von den Behörden offiziell anerkannt zu werden. Diejenigen, die sich weigern, werden als illegal eingestuft und verfolgt, einschließlich unabhängige buddhistische Gruppen (FH 29.2.2024a). Traditionelle Glaubensrichtungen wie Buddhismus, Taoismus und Volksreligion werden von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gefördert, während Islam und Christentum als ausländische Religionen betrachtet und damit zunehmenden Repressalien ausgesetzt sind (ÖB Peking 2024). Mitgliedern der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ist die Ausübung religiöser Praktiken untersagt. Sie müssen atheistisch leben (BAMF 25.5.2021). Art. 36 der Verfassung unterscheidet zwischen der garantierten Glaubensfreiheit und der Freiheit "normaler" Religionsausübung, welche die "öffentliche Ordnung, Gesundheit der Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf". Sämtliche religiöse Aktivitäten unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung. Zahlreiche Regelungen schränken die Religionsfreiheit erheblich ein (AA 26.10.2022).Artikel 36, der Verfassung unterscheidet zwischen der garantierten Glaubensfreiheit und der Freiheit "normaler" Religionsausübung, welche die "öffentliche Ordnung, Gesundheit der Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf". Sämtliche religiöse Aktivitäten unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung. Zahlreiche Regelungen schränken die Religionsfreiheit erheblich ein (AA 26.10.2022). Seit 2016 Präsident Xi zur "Sinisierung" der Religionen aufrief, hat der Staat die Kontrolle über die Religionen verstärkt (HRW 11.1.2024). Die chinesische Führung hat sich die Assimilierung der fünf in China anerkannten Religionen an die „Erfordernisse der sozialistischen Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt. Diese Strategie wird seitdem jährlich von der obersten Staatsführung gepriesen und weitflächig in allen Begegnungen mit dem Thema Religion zitiert (AA 26.10.2022).Seit 2016 Präsident römisch zehn i zur "Sinisierung" der Religionen aufrief, hat der Staat die Kontrolle über die Religionen verstärkt (HRW 11.1.2024). Die chinesische Führung hat sich die Assimilierung der fünf in China anerkannten Religionen an die „Erfordernisse der sozialistischen Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt. Diese Strategie wird seitdem jährlich von der obersten Staatsführung gepriesen und weitflächig in allen Begegnungen mit dem Thema Religion zitiert (AA 26.10.2022). Der Parteistaat verfügt über einen vielschichtigen Apparat, um alle Aspekte religiöser Aktivitäten zu kontrollieren, u. a. durch die Überprüfung religiöser Führer auf politische Zuverlässigkeit, die Begrenzung der Zahl religiöser Autoritäten wie Priester und Imame, die Forderung nach ideologischer Konformität innerhalb der religiösen Lehre und die Installation von Sicherheitskameras in religiösen Einrichtungen (FH 29.2.2024a). Unnachgiebig ist das Verhalten der Behörden gegenüber religiösen Aktivitäten dort, wo die chinesische Regierung die „drei Übel“ – Terrorismus, Extremismus und Separatismus – im Spiel wähnt. Dies betrifft v. a. Musliminnen und Muslime in Xinjiang sowie Buddhistinnen und Buddhisten in den tibetischen Gebieten. Im Übrigen variiert das Verhalten der Behörden von Provinz zu Provinz stark (AA 26.10.2022). Bestimmte Religionen und religiöse Gruppen, darunter tibetische Buddhisten, uigurische Muslime, Falun Gong-Praktizierende und christliche „Hauskirchen“, werden hart verfolgt. In Xinjiang werden friedliche religiöse Praktiken routinemäßig unter dem Vorwurf des „religiösen Extremismus“ bestraft, was für viele uigurische, kasachische und Hui-Muslime zu Inhaftierung, Gefängnisstrafen und Indoktrination führt. Die Behörden setzen auch digitale Überwachung ein, um die religiösen Aktivitäten uigurischer und türkischer Muslime zu unterdrücken; die Polizei ist dafür bekannt, Einwohner zu verhören, die Texte aus dem Koran auf ihren Smartphones gespeichert haben (FH 29.2.2024a). Mitglieder religiöser Minderheiten in China - darunter Christen, Muslime, tibetische Buddhisten und Falun-Gong-Praktizierende - berichteten über gesellschaftliche Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigung, Wohnraum und Geschäftsmöglichkeiten (USDOS 26.6.2024). Quellen […] Religionsausübung in Tibet Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Der Anteil der Buddhisten in China wird auf 18,2 % geschätzt (CIA 6.6.2024). Mit Ausnahme des tibetischen Buddhismus kann die buddhistische Gemeinschaft ihre Religion weitgehend frei ausüben. Der tibetische Buddhismus wird von der Regierung als potenzielle Quelle separatistischer Bewegungen mit größtem Misstrauen angesehen, streng kontrolliert und strukturell behindert (AA 26.10.2022). Mit 78 % ist der Buddhismus die Religion der überwältigenden Mehrheit der Tibeter (Bitter Winter o.D.). Der Dalai Lama wirkt als spirituelles Oberhaupt der religiösen Gemeinschaft des tibetischen Buddhismus (BAMF 25.5.2021). Die individuelle Religionsausübung buddhistischer Laien ist in Tibet weitgehend gewährleistet, dagegen unterliegt der Lamaismus [Anmerkung: Tibetische Ausprägung des Buddhismus] strukturellen Restriktionen und einer Reihe von einschränkenden Regulierungen (AA 26.10.2022). Die Behörden schränken in den tibetischen Gebieten die Religionsfreiheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark ein (HRW 11.1.2024). Ein neues Gesetz zur Regelung religiöser Versammlungsorte, das im September 2023 in Kraft trat, verstärkt die staatliche Kontrolle über die Organisationsstruktur und das Personal religiöser Gruppen. Die Maßnahmen sehen vor, dass religiöse Gruppen Akten über die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter führen müssen, einschließlich der Kontakte zu ausländischen Einrichtungen (FH 29.2.2024a). Der Zugang zur Autonomen Region Tibet ist für ausländische Journalisten und Diplomaten äußerst schwierig (ÖB Peking 2024). Quellen […] Muslime, insbesondere in Xinjiang Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In der Volksrepublik China leben mehr als 20 Millionen Muslime (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 15.5.2023). Sie sind fast alle Sunniten (USDOS 15.5.2023). In der Volksrepublik China leben mehr als 20 Millionen Muslime (AA 26.10.2022; vergleiche USDOS 15.5.2023). Sie sind fast alle Sunniten (USDOS 15.5.2023). Die beiden größten muslimischen ethnischen Minderheiten sind die Hui und die Uiguren, wobei die Hui-Muslime vor allem in der autonomen Region Ningxia Hui und in den Provinzen Qinghai, Gansu und Yunnan leben. SARA, die Nationale Behörde für religiöse Angelegenheiten, schätzt die Zahl der muslimischen Hui auf 10,6 Millionen. Die uigurischen Muslime leben vor allem in der Autonomen Präfektur Xinjiang (USDOS 15.5.2023). Laut chinesischem Außenministerium leben etwa 13 Millionen Uiguren in Xinjiang (Statista 30.7.2024); andere Schätzungen gehen von bis zu 18 Millionen aus (DlF 30.7.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt (AA 26.10.2022). In Provinzen mit einem hohen Anteil an Muslimen haben die Behörden die Minarette und Kuppeln von Moscheen geschlossen, abgerissen oder entfernt, um sie zu „sinisieren“ oder um ausländische Einflüsse zu entfernen (HRW 11.1.2024, vgl. USDOS 15.5.2023). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen au

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