RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum28.05.2026 GeschäftszahlW268 2315407-1 Spruch, W268 2315407-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Ri
§ 8Abs. 1 i
Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Bangladesch (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Es wurde ihm eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.)
§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl
G iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bangladesch zulässig ist (Spruchpunkt V.)
§ 55Abs.
1 bis 3 FPG als Frist für seine freiwillige Ausreise vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung gewährt (Spruchpunkt VI.).2. Mit im Spruch angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.)
Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Bangladesch (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Es wurde ihm eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.)
Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Bangladesch zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.)
Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG als Frist für seine freiwillige Ausreise vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.).
- Gegen den rechtswirksam zugestellten Bescheid erhob der Beschwerdeführer im Wege seiner gesetzlichen Vertretung fristgerecht am 20.06.2025 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
- Am 05.05.2026 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Anwesenheit des Beschwerdeführers statt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Republik Bangladesch, gehört der Volksgruppe der Bengalen an und bekennt sich zur Religionszugehörigkeit des sunnitischen Islam. Seine Muttersprache ist Bengali, er spricht zudem auch Hindi und Urdu. Er ist ledig und hat keine Kinder. Der Beschwerdeführer wurde in Gazipur in Bangladesch geboren und lebte dort bis zum Alter von vier bzw. fünf Jahren. Anschließend lebte er gemeinsam mit seinen Eltern bis zu seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat in Tongi in der Nähe der Stadt Dhaka. Der Beschwerdeführer hat keine Schul- und keine Berufsausbildung. Im Herkunftsstaat arbeitete er zuletzt als Verkäufer. Der Beschwerdeführer ist gesund und arbeitsfähig. 1.
- Zu den Fluchtgründen des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist in Bangladesch keinen von den beiden Söhnen seines Onkels ausgehenden Verfolgungshandlungen ausgesetzt (gewesen). Er ist in seinem Herkunftsstaat nicht vorbestraft und drohen ihm weder aufgrund seines Religionsbekenntnisses noch seiner Volksgruppenzugehörigkeit oder aus politischen Gründen Probleme bzw. eine Verfolgung durch die bengalischen Behörden. 1.
- Zur Rückkehrmöglichkeit nach Bangladesch: Der Beschwerdeführer würde bei einer Rückkehr nach Bangladesch – konkret an seinen Herkunftsort Tongi in der Nähe der Stadt Dhaka – unter Berücksichtigung seiner individuellen Umstände sowie der in Tongi vorherrschenden Sicherheits- und Versorgungslage nicht in eine existenzgefährdende Notlage geraten und es wäre ihm auch nicht die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen. 1.
- Zur Situation des Beschwerdeführers in Österreich: Der Beschwerdeführer verließ Bangladesch am 05.02.2024 in Richtung Indien, reiste am 29.04.2024 irregulär in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Er hält sich seither in Österreich auf. Der Beschwerdeführer nahm von 13.04.2026 bis 15.06.2026 an einem Alphabetisierungskurs auf dem Niveau 2 teil. Er nahm ferner an einem Deutschkurs auf dem Sprachniveau A1 teil. Ferner nahm er im Bundesgebiet am Projekt „Sprachcafe Deutsch“ sowie am Projekt „Internationaler Männertreff“ teil. Darüber hinaus nimmt er in Österreich nicht auf maßgebliche Weise am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teil. Er hat weder im Bundesgebiet aufhältige Familienangehörige noch enge soziale Bindungen. Er ist nicht Mitglied eines Vereins oder einer Organisation. Er lebt im Bundesgebiet in gemeinsamen Haushalt mit einer bengalischen Familie. Der Beschwerdeführer ist zum Entscheidungszeitpunkt strafgerichtlich unbescholten. 1.
- Zur maßgeblichen Lage in Bangladesch werden nachfolgende Feststellungen getroffen: Sicherheitslage Letzte Änderung 2025-12-17 13:18 Die Sicherheitslage in Bangladesch ist instabil und kann sich jederzeit verschlechtern (DFAT 23.7.2025; vgl. BMEIA 7.11.2025). Zu den Sicherheitsrisiken zählen politisch motivierte Gewalt und Zusammenstöße zwischen rivalisierenden Gruppen, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen, bei politischen Kundgebungen und in Zeiten erhöhter politischer Spannungen (DFAT 23.7.2025). Für Februar 2026 sind Parlamentswahlen, verbunden mit einem Referendum, vorgesehen. Bereits im Vorfeld kommt es zu Protestaktionen und Demonstrationen, die teilweise in gewaltsame Ausschreitungen eskalieren können. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Öffentlichkeit wurde deutlich verstärkt (AA 21.11.2025).Die Sicherheitslage in Bangladesch ist instabil und kann sich jederzeit verschlechtern (DFAT 23.7.2025; vergleiche BMEIA 7.11.2025). Zu den Sicherheitsrisiken zählen politisch motivierte Gewalt und Zusammenstöße zwischen rivalisierenden Gruppen, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen, bei politischen Kundgebungen und in Zeiten erhöhter politischer Spannungen (DFAT 23.7.2025). Für Februar 2026 sind Parlamentswahlen, verbunden mit einem Referendum, vorgesehen. Bereits im Vorfeld kommt es zu Protestaktionen und Demonstrationen, die teilweise in gewaltsame Ausschreitungen eskalieren können. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Öffentlichkeit wurde deutlich verstärkt (AA 21.11.2025). Am
- August 2024 führten landesweite Proteste dazu, dass die damalige Premierministerin Sheikh Hasina zurücktrat und das Land verließ. Im Verlauf der Proteste kamen mehr als 1.400 Menschen ums Leben; zahlreiche weitere wurden verletzt [Anm.: zu den Hintergründen der Proteste siehe Politische Lage] (AA 21.11.2025). Unmittelbar nach dem Sturz der Regierung folgten landesweite Unruhen und eine Reihe von gewalttätigen Übergriffen auf vermeintliche Anhänger der AL sowie deren Unternehmen und Häuser. Auch Angehörige der hinduistischen Minderheit sowie Polizeibeamte, denen vorgeworfen wurde, die ehemalige Regierung bei der Durchsetzung ihrer repressiven Politik unterstützt zu haben, wurden Ziel einiger dieser Angriffe. Aus Angst vor Repressalien verließen Polizeibeamte ihre Posten und tauchten unter (EUAA 8.2025; vgl. NYT 19.9.2024). Kriminalität wie Mord, Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl, Raub und sexuelle Übergriffe sind weit verbreitet. Es gibt Berichte über eine sich verschlechternde Rechts- und Sicherheitslage mit steigenden Vergewaltigungs- und Mordraten seit dem Sturz der Hasina-Regierung (DFAT 23.7.2025; vgl. EUAA 8.2025).Am
- August 2024 führten landesweite Proteste dazu, dass die damalige Premierministerin Sheikh Hasina zurücktrat und das Land verließ. Im Verlauf der Proteste kamen mehr als 1.400 Menschen ums Leben; zahlreiche weitere wurden verletzt [Anm.: zu den Hintergründen der Proteste siehe Politische Lage] (AA 21.11.2025). Unmittelbar nach dem Sturz der Regierung folgten landesweite Unruhen und eine Reihe von gewalttätigen Übergriffen auf vermeintliche Anhänger der AL sowie deren Unternehmen und Häuser. Auch Angehörige der hinduistischen Minderheit sowie Polizeibeamte, denen vorgeworfen wurde, die ehemalige Regierung bei der Durchsetzung ihrer repressiven Politik unterstützt zu haben, wurden Ziel einiger dieser Angriffe. Aus Angst vor Repressalien verließen Polizeibeamte ihre Posten und tauchten unter (EUAA 8.2025; vergleiche NYT 19.9.2024). Kriminalität wie Mord, Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl, Raub und sexuelle Übergriffe sind weit verbreitet. Es gibt Berichte über eine sich verschlechternde Rechts- und Sicherheitslage mit steigenden Vergewaltigungs- und Mordraten seit dem Sturz der Hasina-Regierung (DFAT 23.7.2025; vergleiche EUAA 8.2025). Zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung wurden dem Militär erweiterte Polizeibefugnisse (magistracy powers) übertragen, die immer wieder verlängert wurden (EUAA 8.2025, vgl. DAST 11.11.2025). Die aktuelle Verlängerung ist bis
- Februar 2026 gültig (Prothom Alo 11.11.2025). Dies bedeutet, dass Militärangehörige im Rang eines Hauptmanns oder höher unter anderem Festnahmen vornehmen, Personen in Gewahrsam nehmen (EUAA 8.2025), Durchsuchungs- und Haftbefehle erlassen sowie Versammlungen auflösen dürfen (NYT 19.9.2024). Es können auch mit kurzfristiger Ankündigung regionale oder landesweite Ausgangsbeschränkungen und -verbote verhängt und Telefon- und Internetverbindungen eingeschränkt werden (BMEIA 7.11.2025). Das ganze Jahr über kam es zu Razzien der Strafverfolgungsbehörden, angeblich um terroristischen Aktivitäten, Drogen und illegalen Schusswaffen entgegenzuwirken (USDOS 12.8.2025).Zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung wurden dem Militär erweiterte Polizeibefugnisse (magistracy powers) übertragen, die immer wieder verlängert wurden (EUAA 8.2025, vergleiche DAST 11.11.2025). Die aktuelle Verlängerung ist bis
- Februar 2026 gültig (Prothom Alo 11.11.2025). Dies bedeutet, dass Militärangehörige im Rang eines Hauptmanns oder höher unter anderem Festnahmen vornehmen, Personen in Gewahrsam nehmen (EUAA 8.2025), Durchsuchungs- und Haftbefehle erlassen sowie Versammlungen auflösen dürfen (NYT 19.9.2024). Es können auch mit kurzfristiger Ankündigung regionale oder landesweite Ausgangsbeschränkungen und -verbote verhängt und Telefon- und Internetverbindungen eingeschränkt werden (BMEIA 7.11.2025). Das ganze Jahr über kam es zu Razzien der Strafverfolgungsbehörden, angeblich um terroristischen Aktivitäten, Drogen und illegalen Schusswaffen entgegenzuwirken (USDOS 12.8.2025). Zwischen Jänner 2013 und Mitte 2016 verübten einheimische militante Kräfte eine Welle von Anschlägen in ganz Bangladesch (DFAT 23.7.2025). Nach 2016 leitete die frühere Regierung eine intensive Bekämpfung des islamistischen Extremismus ein (EUAA 8.2025). Seitdem gab es keinen Angriff vergleichbaren Ausmaßes mehr (DFAT 23.7.2025). Berichten zufolge gibt es dennoch noch mehrere gewalttätige islamistische Gruppen, die weiterhin aktiv sind (EUAA 8.2025). Darunter befinden sich Gruppen, wie Al-Qaida auf dem indischen Subkontinent, der Islamische Staat, Harkat-ul-Jihad al-Islami (HuJI) (EUAA 8.2025; vgl. CIA 24.11.2025), Ansar al-Islam, auch bekannt als Ansarullah Bangla Team (ABT) und Neo-JMB (EUAA 8.2025). Laut lokalen Medien gelang mehr als 2.200 Häftlingen, darunter auch militanten Kämpfern, am und nach dem Tag des Umsturzes vom 5.8.2024 die Flucht aus bangladeschischen Gefängnissen. Zudem wurden seit 5.8.2024 bis zu 174 Häftlinge, die mit militanten Gruppen in Verbindung stehen, gegen Kaution freigelassen (DFAT 23.7.2025).Zwischen Jänner 2013 und Mitte 2016 verübten einheimische militante Kräfte eine Welle von Anschlägen in ganz Bangladesch (DFAT 23.7.2025). Nach 2016 leitete die frühere Regierung eine intensive Bekämpfung des islamistischen Extremismus ein (EUAA 8.2025). Seitdem gab es keinen Angriff vergleichbaren Ausmaßes mehr (DFAT 23.7.2025). Berichten zufolge gibt es dennoch noch mehrere gewalttätige islamistische Gruppen, die weiterhin aktiv sind (EUAA 8.2025). Darunter befinden sich Gruppen, wie Al-Qaida auf dem indischen Subkontinent, der Islamische Staat, Harkat-ul-Jihad al-Islami (HuJI) (EUAA 8.2025; vergleiche CIA 24.11.2025), Ansar al-Islam, auch bekannt als Ansarullah Bangla Team (ABT) und Neo-JMB (EUAA 8.2025). Laut lokalen Medien gelang mehr als 2.200 Häftlingen, darunter auch militanten Kämpfern, am und nach dem Tag des Umsturzes vom 5.8.2024 die Flucht aus bangladeschischen Gefängnissen. Zudem wurden seit 5.8.2024 bis zu 174 Häftlinge, die mit militanten Gruppen in Verbindung stehen, gegen Kaution freigelassen (DFAT 23.7.2025). An der Nordgrenze zu Indien kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der beiden Länder. Auch wenn sich die dortige Lage zeitweise etwas entspannt, bleibt sie grundsätzlich labil (EDA 7.7.2025). Durch die intensiven Auseinandersetzungen in Myanmar zwischen dem dortigen Militär und den Aufständischen kommt es immer wieder auch zu Auswirkungen auf der bangladeschischen Seite der Grenze. Die Sicherheitslage in den Aufnahmelagern für Geflüchtete der Rohingya-Gemeinschaft aus Myanmar ist schlecht. Inzwischen kommt es auch am Tage vermehrt zu teils tödlichen Gewaltakten. In Cox’s Bazar und insbesondere in der Gegend um Teknaf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kriminellen Überfällen, teilweise mit Waffengebrauch (AA 21.11.2025). Gewalt gegen religiöse Minderheiten Gewalt gegen religiöse Minderheiten wird in den sozialen Medien gezielt provoziert. In den letzten Jahren wurden immer wieder Häuser, Geschäfte und Tempel von Hindus verwüstet oder zerstört (FH 26.2.2025). Solche Vorfälle ereigneten sich im Oktober 2021, Juli 2022, Juni 2023 und im August 2024 - nach dem Sturz von Premierministerin Sheikh Hasina (AA 16.8.2024). Zwischen August und September 2024 kam es zu mehreren Verwüstungen und Angriffen auf religiöse Stätten (Schreine) und kulturelle Einrichtungen (ODHIKAR 10.2.2025). Besonders in den ersten zwei Wochen nach Hasinas Rücktritt kam es zu einem Anstieg der Angriffe auf Häuser und Geschäfte sowie zu mindestens zwei Todesfällen in Minderheitengemeinschaften, vorwiegend hinduistischen (FH 26.2.2025). Auch Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft, indigene Gruppen in den Chittagong Hill Tracts (CHT), Christen und Buddhisten waren betroffen (OHCHR 12.2.2025). Berichten zufolge hatte die Übergangsregierung Mühe, die Minderheitengruppen zu schützen (FH 26.2.2025). Hindu-Gruppen veranstalteten große Kundgebungen und forderten mehr Schutz durch die Übergangsregierung. Im November 2024 flammte die Gewalt erneut auf, nachdem ein Hindu-Priester wegen Aufruhrs festgenommen worden war (FH 26.2.2025). Die Übergangsregierung bestätigt, dass zwischen dem 5.
- und dem 22.10.2024 mindestens 88 Strafverfahren aufgrund kommunaler Ausschreitungen registriert wurden und 70 Personen festgenommen wurden (HRW 1.2025). Laut einer Recherche von Journalisten von Prothom Alo wurden zwischen
- und 20.8.2024 1.068 Häuser und Geschäftsgebäude von Minderheiten sowie 22 Gebetsstätten angegriffen und beschädigt (Prothom Alo 12.9.2024). Der Rat für die Einheit der Hindus, Buddhisten und Christen (BHBCUC) berichtet, dass es zu insgesamt 1.769 kommunalen Angriffen und Akten von Vandalismus, mit 2.010 Vorfällen, gekommen ist (TBS News 11.1.2025). Laut Übergangsregierung ist die Gewalt größtenteils politisch und nicht gesellschaftlich motiviert gewesen (FH 26.2.2025). Die Motive reichen von religiöser und ethnischer Diskriminierung über vermeintliche Rachemöglichkeiten an Anhängern der Awami-Ligue unter Minderheiten bis hin zu lokalen kommunalen Streitigkeiten, unter anderem um Land, sowie zwischenmenschlichen Problemen. Auch einige Anhänger, Mitglieder und lokale Führungspersönlichkeiten von Bangladesh Jamaat-e-Islami (BJI) und der Bangladesh Nationalist Party (BNP) waren an Racheakten und Angriffen auf bestimmte religiöse und indigene Gruppen beteiligt. Die dem UN-Hochkommisariat für Menschenrechte vorliegenden Informationen belegen jedoch nicht, dass solche Vorfälle von den nationalen Führungen dieser Parteien orchestriert oder organisiert wurden (OHCHR 12.2.2025). Sowohl die Übergangsregierung, als auch die BNP, BJI und Studentenführer verurteilten die Gewalt gegenüber Hindus (DFAT 23.7.2025; vgl. OHCHR 12.2.2025). Auch gab es nach dem Umsturz Bemühungen von lokalen Gruppen wie BNP, BJI, Studierenden Gruppen und sozialen Organisationen die Wohn- und Gebetshäuser der Hindu-Gemeinschaft zu schützen (OHCHR 12.2.2025; vgl. HRW 1.2025).Laut Übergangsregierung ist die Gewalt größtenteils politisch und nicht gesellschaftlich motiviert gewesen (FH 26.2.2025). Die Motive reichen von religiöser und ethnischer Diskriminierung über vermeintliche Rachemöglichkeiten an Anhängern der Awami-Ligue unter Minderheiten bis hin zu lokalen kommunalen Streitigkeiten, unter anderem um Land, sowie zwischenmenschlichen Problemen. Auch einige Anhänger, Mitglieder und lokale Führungspersönlichkeiten von Bangladesh Jamaat-e-Islami (BJI) und der Bangladesh Nationalist Party (BNP) waren an Racheakten und Angriffen auf bestimmte religiöse und indigene Gruppen beteiligt. Die dem UN-Hochkommisariat für Menschenrechte vorliegenden Informationen belegen jedoch nicht, dass solche Vorfälle von den nationalen Führungen dieser Parteien orchestriert oder organisiert wurden (OHCHR 12.2.2025). Sowohl die Übergangsregierung, als auch die BNP, BJI und Studentenführer verurteilten die Gewalt gegenüber Hindus (DFAT 23.7.2025; vergleiche OHCHR 12.2.2025). Auch gab es nach dem Umsturz Bemühungen von lokalen Gruppen wie BNP, BJI, Studierenden Gruppen und sozialen Organisationen die Wohn- und Gebetshäuser der Hindu-Gemeinschaft zu schützen (OHCHR 12.2.2025; vergleiche HRW 1.2025). Sicherheitslage in den Chittagong Hill Tracts (CHT) [Informationen zum Hintergrund des Konflikts und ethnischer Zusammensetzung in den Chittagong Hill Tracts befinden sich im Kapitel Chittagong Hill Tracts / Jumma-Völker.] Aus dem Jahr 2024 gibt es Berichte über interkommunale Gewalt zwischen Gemeinschaften der indigenen Minderheiten und Bengalen, in Form von Mobgewalt bzw. Brandangriffen auf religiöse Stätten von Buddhisten und Christen sowie auf Wohnhäuser und Gewerbeliegenschaften. Die Sicherheitskräfte verhängten Straßen- sowie Telefon- und Internetsperren. Es kam auch zu Schusswechseln mit den Sicherheitskräften. Im Jahr 2025 gibt es Berichte über Entführungen von Zivilisten und Lösegeldforderungen. Einige dieser Entführungen werden der United People's Democratic Front (UPDF) [Anm.: eine politische Partei in den CHT] zugeschrieben. Die UPDF weißt diese Vorwürfe jedoch zurück (EUAA 8.2025). Im Allgemeinen haben seit 2022 die Zusammenstöße zwischen ethnischen bewaffneten Gruppen und staatlichen Sicherheitskräften sowie zwischen ethnischen bewaffneten Gruppen untereinander zugenommen (DFAT 23.7.2025). Das Militär unterhält weiterhin ein starkes Kontingent an Sicherheitskräften in den CHT, wo es ein Wiederaufflammen der Konflikte zwischen den indigenen lokalen Gemeinschaften und zugezogenen Bangladeschis verhindern soll. Dem Militär wird von lokalen Menschenrechtsgruppen vorgeworfen, die Konfliktparteien gegeneinander auszuspielen, um die eigene dominante Rolle in der Region zu bewahren (AA 16.8.2024). Lokale Quellen berichten, die Reaktion der Sicherheitskräfte sei häufig hart und wahllos. Indigene Bevölkerungsgruppen werden bei Sicherheitskontrollen schikaniert, teilweise willkürlich festgenommen sowie ihre Häuser durchsucht. Einige indigene Gruppen behaupten, Angriffe würden von einer staatlich geförderten Gruppe namens Mukhosh Bahini („Maskierte Truppe“) verübt (DFAT 23.7.2025). Im April 2024 verübten Kämpfer der Kuki-Chin National Front (KNF) [Anm.: eine indigene Seperatistengruppe] koordinierte Angriffe auf ein lokales Regierungsgebäude und mehrere staatliche Banken. Sicherheitskräfte verhafteten mehr als 100 Angehörige der örtlichen Bawm-Gemeinde, darunter Frauen und Kinder und verhängten Bewegungseinschränkungen (DFAT 23.7.2025). Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2026-01-08 11:36 Allgemeine Menschenrechtslage Obwohl die Verfassung den Bürgern grundlegende Rechte garantiert (DFAT 23.7.2025), ist die Verwirklichung der in der Verfassung garantierten Rechte nicht ausreichend (AA 16.8.2024). Der zivile Raum in Bangladesch wird vom CIVICUS Monitor als "unterdrückt" eingestuft (CIVICUS 9.9.2025). Grundsatzurteile des Obersten Gerichtshofs zu Menschenrechtsgarantien werden von Regierung und Behörden nicht ausreichend umgesetzt bzw. ignoriert (AA 16.8.2024). Bangladesch hat alle neun zentralen internationalen Verträge im Bereich der Menschenrechte ratifiziert, z. B. das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (DFAT 23.7.2025). Damit hat Bangladesch aktuell 14 der 18 internationalen Menschenrechtsverträge und -protokolle unterzeichnet, allerdings 7 davon mit Vorbehalten (OHCHR o.D.). Quellen berichten über positive Schritte durch die Übergangsregierung (IPS 7.7.2025; vgl. HRW 30.7.2025). Darunter finden sich die Freilassung politischer Gefangener, die Einleitung von Verfassungsreformen, die Unterzeichnung internationaler Menschenrechtsverträge und die Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen (IPS 7.7.2025). Allerdings sind Straflosigkeit und Missbräuche (HRW 30.7.2025) sowie politische Ausgrenzung und wirtschaftliche Instabilität weiterhin weit verbreitet (IPS 7.7.2025). [Anm.: für weitere Informationen siehe Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung und Politische Lage.]Quellen berichten über positive Schritte durch die Übergangsregierung (IPS 7.7.2025; vergleiche HRW 30.7.2025). Darunter finden sich die Freilassung politischer Gefangener, die Einleitung von Verfassungsreformen, die Unterzeichnung internationaler Menschenrechtsverträge und die Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen (IPS 7.7.2025). Allerdings sind Straflosigkeit und Missbräuche (HRW 30.7.2025) sowie politische Ausgrenzung und wirtschaftliche Instabilität weiterhin weit verbreitet (IPS 7.7.2025). [Anm.: für weitere Informationen siehe Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung und Politische Lage.] Einiges an Angst, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen, wie das weitverbreitete Verschwindenlassen, die die 15-jährige Herrschaft von Sheikh Hasinas Awami-Liga (AL) kennzeichneten, scheint beendet zu sein. Die Übergangsregierung setzt jedoch weiterhin willkürliche Inhaftierungen ein, um vermeintliche politische Gegner ins Visier zu nehmen, und hat bislang keine systematischen Reformen zum Schutz der Menschenrechte durchgeführt (HRW 30.7.2025). Laut HRW ist die Übergangsregierung mit einem nicht reformierten Sicherheitssektor, mitunter gewalttätigen religiösen Hardlinern und politischen Gruppen konfrontiert, die Vergeltung an Hasinas Anhängern nehmen wollen. Die [Anm.: Übergangs-] Regierung steht vor großen Herausforderungen, darunter einem besorgniserregenden Anstieg von Mob- und politischer Gewalt sowie der Schikanierung von Journalisten durch politische Parteien und andere nicht staatliche Gruppen, wie etwa religiöse Hardliner, die Frauenrechte sowie sexuelle Minderheiten ablehnen. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Übergriffen auf religiöse und ethnische Minderheiten, wie z. B auf Angehörige der hinduistischen Minderheit oder Minderheitengemeinschaften in den Chittagong Hill Tracts (CHT) (HRW 30.7.2025). Nationale Menschenrechtskommission Die Nationale Menschenrechtskommission Bangladeschs (Bangladesh National Human Rights Commission, NHRC) wurde 2009 gegründet (CIVICUS 8.2025; vgl. OHRH 7.7.2025, DFAT 23.7.2025). Die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) klassifiziert die NHRC, mit Stand von 4.6.2025, weiterhin mit dem Status "B" (OHCHR/GANHRI 4.6.2025). Dies bedeutet, dass die NHRC die Pariser Prinzipien in Bezug auf Pluralismus, Unabhängigkeit und Effektivität nationaler Menschenrechtsinstitutionen nicht vollständig erfüllt (DFAT 23.7.2025).Die Nationale Menschenrechtskommission Bangladeschs (Bangladesh National Human Rights Commission, NHRC) wurde 2009 gegründet (CIVICUS 8.2025; vergleiche OHRH 7.7.2025, DFAT 23.7.2025). Die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) klassifiziert die NHRC, mit Stand von 4.6.2025, weiterhin mit dem Status "B" (OHCHR/GANHRI 4.6.2025). Dies bedeutet, dass die NHRC die Pariser Prinzipien in Bezug auf Pluralismus, Unabhängigkeit und Effektivität nationaler Menschenrechtsinstitutionen nicht vollständig erfüllt (DFAT 23.7.2025). Die NHRC kann Menschenrechtsverletzungen durch Einzelpersonen, Beamte, Regierungsbehörden und andere staatliche Institutionen (mit Ausnahme von Polizei und Militär) untersuchen. Sie kann als Reaktion auf eine Beschwerde einen Bericht der Polizei anfordern. Die NHRC kann Gefängnisse und Haftanstalten besuchen, Mediationen durchführen und von Regierungsbehörden die Vorlage von Dokumenten verlangen (DFAT 23.7.2025). Jedoch berichten Quellen, dass es die NHRC bisher versäumt hat, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Obwohl die NHRC rechtlich als unabhängiges Gremium definiert ist, leidet sie unter institutionellen Einschränkungen. Ihr Ernennungsprozess wird stark von Regierungsvertretern beeinflusst. Die NHRC kann der Regierung lediglich unverbindliche Empfehlungen geben. Die Regierung ist nicht gesetzlich verpflichtet, diesen Empfehlungen nachzukommen, und kann sie nach eigenem Ermessen ignorieren. Zudem ist die Fähigkeit der NHRC eingeschränkt, Verstöße durch Strafverfolgungsbehörden unabhängig zu untersuchen. Ihre Befugnis beschränkt sich auf die Anforderung von Regierungsberichten, häufig bei den Behörden, denen Verstöße vorgeworfen werden. Darüber hinaus ist es der NHRC verboten, in bereits vor Gericht anhängige Angelegenheiten einzugreifen, wodurch ihr Handlungsspielraum bei der Behandlung von Themen wie willkürlicher Inhaftierung und unfairen Gerichtsverfahren stark eingeschränkt wird. Aufgrund des Massenrücktritts seiner Kommissare im November 2024 ist die NHRC derzeit unbesetzt (CIVICUS 8.2025; vgl. OHRH 7.7.2025).Die NHRC kann Menschenrechtsverletzungen durch Einzelpersonen, Beamte, Regierungsbehörden und andere staatliche Institutionen (mit Ausnahme von Polizei und Militär) untersuchen. Sie kann als Reaktion auf eine Beschwerde einen Bericht der Polizei anfordern. Die NHRC kann Gefängnisse und Haftanstalten besuchen, Mediationen durchführen und von Regierungsbehörden die Vorlage von Dokumenten verlangen (DFAT 23.7.2025). Jedoch berichten Quellen, dass es die NHRC bisher versäumt hat, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Obwohl die NHRC rechtlich als unabhängiges Gremium definiert ist, leidet sie unter institutionellen Einschränkungen. Ihr Ernennungsprozess wird stark von Regierungsvertretern beeinflusst. Die NHRC kann der Regierung lediglich unverbindliche Empfehlungen geben. Die Regierung ist nicht gesetzlich verpflichtet, diesen Empfehlungen nachzukommen, und kann sie nach eigenem Ermessen ignorieren. Zudem ist die Fähigkeit der NHRC eingeschränkt, Verstöße durch Strafverfolgungsbehörden unabhängig zu untersuchen. Ihre Befugnis beschränkt sich auf die Anforderung von Regierungsberichten, häufig bei den Behörden, denen Verstöße vorgeworfen werden. Darüber hinaus ist es der NHRC verboten, in bereits vor Gericht anhängige Angelegenheiten einzugreifen, wodurch ihr Handlungsspielraum bei der Behandlung von Themen wie willkürlicher Inhaftierung und unfairen Gerichtsverfahren stark eingeschränkt wird. Aufgrund des Massenrücktritts seiner Kommissare im November 2024 ist die NHRC derzeit unbesetzt (CIVICUS 8.2025; vergleiche OHRH 7.7.2025). Zivilgesellschaft und NGOs Die Zivilgesellschaft Bangladeschs umfasst eine große Zahl aktiver zivilgesellschaftlicher Organisationen und hat für ihre Erfolge, unter anderem bei Mikrokrediten und anderen Entwicklungsinitiativen, breite Anerkennung gefunden (EUAA 8.2025). Die überwiegende Mehrheit sind als freiwillige soziale Wohlfahrtsorganisationen anerkannt und beim Sozialamt registriert. Sie sind in der Regel klein und arbeiten lokal mit Mitteln aus lokalen Spenden und staatlichen Zuschüssen. Organisationen, die mit Zuschüssen aus externen [Anm.: ausländischen Finanz-] Quellen arbeiten, werden im Allgemeinen als Entwicklungs-NGOs betrachtet und sind beim Büro für Angelegenheiten von NGOs (Non-Governmental Organisations Affairs Bureau, NGOAB) registriert. Darüber hinaus gibt es noch Mikrofinanzinstitute (MFIs) (ICNL 20.2.2025). Laut akademischer Quelle der EUAA ist die NGOAB weiterhin eine korrupte und stark politisierte Behörde, die die Befugnis hat, Registrierungsprozesse und den Fluss ausländischer Gelder an zivilgesellschaftliche Organisationen zu kontrollieren (EUAA 8.2025). Die Regierung sieht sich oft als alleinige Verantwortungsträgerin für Entwicklung und erlegt NGOs im Entwicklungssektor oft strenge Regeln und Vorschriften auf, die ihre operativen Aktivitäten erschweren. NGOs sind manchmal aus politischen Gründen, z. B. wenn sich die Regierung durch die Lobbyarbeit einer zivilgesellschaftlichen Organisation bedroht fühlt, staatlichen Schikanen ausgesetzt. Diese sind z. B. häufige Inspektionen, Dokumentenanfragen usw. Für die betroffene NGO kann es schwierig sein, Rechtsmittel einzulegen, da das Justizsystem schwerfällig, zeitaufwendig und teuer ist (ICNL 20.2.2025). Laut Freedom House arbeiteten unter der AL-Regierung viele NGOs ohne belastende Einschränkungen. Allerdings wurde die Verwendung ausländischer Gelder streng überwacht, die Regierung hatte weitreichende Befugnisse zur Aberkennung ihrer Registrierung. Unter der Übergangsregierung berichten NGOs, ohne Angst vor Überwachung oder staatlichen Repressalien arbeiten zu können, doch bürokratische Hürden, darunter Korruption, blieben bestehen. Druck und Einschüchterung durch islamistische Gruppen schränkten die Aktivitäten der NGOs auch in einigen Bereichen wie Rechte und dem Schutz religiöser Minderheiten ein (FH 26.2.2025). Bewegungsfreiheit, Ein- und Ausreise Letzte Änderung 2026-01-12 12:48 Bewegungsfreiheit im Inland Artikel 36 der Verfassung garantiert den Bürgern das Recht, sich in Bangladesch frei zu bewegen (DFAT 23.7.2025; vgl. AA 16.8.2024), sich an jedem Ort aufzuhalten und niederzulassen sowie Bangladesch zu verlassen und wieder einzureisen. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse für die Binnenbewegung innerhalb Bangladeschs, mit Ausnahme der Chittagong Hill Tracts (CHT) (DFAT 23.7.2025; vgl. FH 26.2.2025, AA 16.8.2024) und der Flüchtlingslager der Rohingya [Anm.: Weitere Informationen siehe Kapitel Rohingya] (FH 26.2.2025). Der Zugang zu großen Teilen der CHT ist eingeschränkt, und Militärkontrollpunkte verhindern die freie Bewegung der Einheimischen in den CHT [Anm.: Weitere Informationen siehe Kapitel CHT] (DFAT 23.7.2025). Ein landesweites Meldewesen besteht nicht. Illegale Grenzübertritte in die Nachbarländer sind möglich und kommen vor (AA 16.8.2024).Artikel 36 der Verfassung garantiert den Bürgern das Recht, sich in Bangladesch frei zu bewegen (DFAT 23.7.2025; vergleiche AA 16.8.2024), sich an jedem Ort aufzuhalten und niederzulassen sowie Bangladesch zu verlassen und wieder einzureisen. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse für die Binnenbewegung innerhalb Bangladeschs, mit Ausnahme der Chittagong Hill Tracts (CHT) (DFAT 23.7.2025; vergleiche FH 26.2.2025, AA 16.8.2024) und der Flüchtlingslager der Rohingya [Anm.: Weitere Informationen siehe Kapitel Rohingya] (FH 26.2.2025). Der Zugang zu großen Teilen der CHT ist eingeschränkt, und Militärkontrollpunkte verhindern die freie Bewegung der Einheimischen in den CHT [Anm.: Weitere Informationen siehe Kapitel CHT] (DFAT 23.7.2025). Ein landesweites Meldewesen besteht nicht. Illegale Grenzübertritte in die Nachbarländer sind möglich und kommen vor (AA 16.8.2024). Hinsichtlich der Wahl der Ausbildung oder des Arbeitsplatzes gibt es nur wenige gesetzliche Beschränkungen (FH 26.2.2025). Faktisch migriert jährlich eine große Zahl von Menschen vom Land in die Städte (AA 16.8.2024). Großstädte wie Dhaka und Chittagong bieten bessere Beschäftigungsmöglichkeiten. Bangladescher können aus verschiedenen Gründen umziehen (DFAT 23.7.2025). Es handelt sich hierbei teilweise um Klimaflüchtlinge, deren Lebensgrundlage entzogen wurde und teilweise um Arbeitssuchende, die hoffen, insbesondere in der Textilindustrie Anstellung zu finden (AA 16.8.2024). Laut deutschem Auswärtigen Amt fallen Neuankömmlinge wegen fehlender familiärer Bindungen und aufgrund der engen Nachbarschaftsverhältnisse auf. Dies setzt der Anonymität auch in Städten gewisse Grenzen (AA 16.8.2024). Das australische Außen- und Handelsministerium (DFAT) geht davon aus, dass Frauen ohne Zugang zu familiären oder anderen Unterstützungsnetzwerken wahrscheinlich größere Schwierigkeiten bei der Umsiedlung haben als Männer, insbesondere wenn sie arm, alleinstehend oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind [Anm.: Weitere Informationen zu geschlechterspezifischer Gewalt siehe Kapitel Frauen] (DFAT 23.7.2025). Ein- und Ausreise Die bangladeschischen Behörden führen an der Grenze Kontrollen durch. Sie führen eine Ausreisekontrollliste (Exit Control List) von verurteilten Straftätern und Personen, die von Sicherheitskräften und Geheimdiensten gesucht werden. Das Ministerium für Einwanderung und Reisepässe (Department of Immigration and Passports) nutzt die Ausreisekontrollliste in erster Linie, um über die Ausstellung von Pässen zu entscheiden, kann sie aber auch dazu verwenden, um Personen daran zu hindern, Bangladesch zu verlassen. Die Gründe, aus denen einer Person die Ausreise verweigert werden kann, werden nicht veröffentlicht (DFAT 23.7.2025). DFAT berichtet über Kenntnisse von Fällen, in denen Personen, die Bangladesch verlassen wollten, festgenommen oder daran gehindert wurden. Darunter befanden sich vor dem Sturz der Hasina-Regierung auch BNP-Führungskräfte und einfache BNP-Mitglieder. Laut DFAT-Quellen vor Ort konnten Mitglieder der BNP nach August 2024 wieder frei aus Bangladesch aus- und einreisen. Für Mitglieder der Awami-Liga können Einschränkungen gelten, insbesondere für Personen, die im Verdacht stehen, während der Regierungszeit der Hasina-Regierung Verstöße begangen zu haben (DFAT 23.7.2025). Gerichte haben gegen einige Mitglieder der Awami-Liga Reiseverbote verhängt (DFAT 23.7.2025; vgl. DAST 23.12.2024).DFAT berichtet über Kenntnisse von Fällen, in denen Personen, die Bangladesch verlassen wollten, festgenommen oder daran gehindert wurden. Darunter befanden sich vor dem Sturz der Hasina-Regierung auch BNP-Führungskräfte und einfache BNP-Mitglieder. Laut DFAT-Quellen vor Ort konnten Mitglieder der BNP nach August 2024 wieder frei aus Bangladesch aus- und einreisen. Für Mitglieder der Awami-Liga können Einschränkungen gelten, insbesondere für Personen, die im Verdacht stehen, während der Regierungszeit der Hasina-Regierung Verstöße begangen zu haben (DFAT 23.7.2025). Gerichte haben gegen einige Mitglieder der Awami-Liga Reiseverbote verhängt (DFAT 23.7.2025; vergleiche DAST 23.12.2024). Landgrenzen Bangladesch ist weitgehend von Indien umgeben und verfügt über eine Reihe von Landgrenzübergängen. Einige Teile der Grenze sind eingezäunt, andere sind offen. Die Grenzen werden sowohl von indischen als auch von bangladeschischen Streitkräften patrouilliert, die Versuche, die Grenze zu überqueren, abwehren können. Es gibt zwei Hauptgrenzübergänge zu Myanmar (DFAT 23.7.2025). Ausreise bei Auslandsbeschäftigung Es ist strafbar, Bangladesch auf andere Weise als gemäß den im Gesetz über Auslandsbeschäftigung und Migranten von 2013 (Overseas Employment and Migrants Act 2013) festgelegten Verfahren zu verlassen. Bangladescher benötigen einen gültigen Reisepass und, je nach Zielland, ein Visum (DFAT 23.7.2025). Zudem benötigt jeder Wanderarbeiter eine Registrierung und Freigabe der Ausreise durch das Amt für Arbeitskräfte, Beschäftigung und Training (Bureau of Manpower, Employment and Training, BMET), die so genannte BMET Clearance. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung werden der Beruf und die Tätigkeit des Wanderarbeiters erfasst und in ein Register eingetragen. Wird die Freigabe erteilt, stempelt das BMET den Reisepass mit einem Siegel, das die Registrierungsnummer enthält, und stellt eine elektronische Karte für die Freigabe der Migration aus, die die erforderlichen Informationen zur Migration, einschließlich biometrischer Daten enthält (ILO o.D.). Das Gesetz soll Bangladescher vor Menschenhandel schützen und nicht etwa illegale Ausreisen oder abgelehnte Asylanträge strafrechtlich verfolgen. Seine Bestimmungen werden laut DFAT selten durchgesetzt. Dem DFAT sind keine Fälle bekannt, dass Personen nach einer gescheiterten Asylsuche in Australien unter diesem Gesetz strafverfolgt wurden. Es schätzt diese Möglichkeit als unwahrscheinlich ein (DFAT 23.7.2025). IDPs und Flüchtlinge Letzte Änderung 2023-06-05 09:53 Rohingya Letzte Änderung 2026-01-13 11:57 Allgemeines Die Rohingya sind eine überwiegend sunnitisch-muslimische Volksgruppe, die traditionell im Bundesstaat Rakhine im Nordwesten Myanmars lebt. In ihren Bräuchen und ihrer Sprache ähneln die Rohingya den ethnischen Bengalen aus der Region Chittagong im Südosten Bangladeschs (DFAT 23.7.2025). In Myanmar gelten sie deshalb auch als "Bengalen" (ÖB New Delhi 11.2022). Sie sind in der Regel staatenlos (EUAA 8.2025). Myanmar entzog ihnen im Jahr 1982 die seit Ende der Kolonialzeit informell bestehende Staatsbürgerschaft (ÖB New Delhi 11.2022; vgl. HRW o.D.) und verweigert sie ihnen seitdem (EUAA 8.2025).Die Rohingya sind eine überwiegend sunnitisch-muslimische Volksgruppe, die traditionell im Bundesstaat Rakhine im Nordwesten Myanmars lebt. In ihren Bräuchen und ihrer Sprache ähneln die Rohingya den ethnischen Bengalen aus der Region Chittagong im Südosten Bangladeschs (DFAT 23.7.2025). In Myanmar gelten sie deshalb auch als "Bengalen" (ÖB New Delhi 11.2022). Sie sind in der Regel staatenlos (EUAA 8.2025). Myanmar entzog ihnen im Jahr 1982 die seit Ende der Kolonialzeit informell bestehende Staatsbürgerschaft (ÖB New Delhi 11.2022; vergleiche HRW o.D.) und verweigert sie ihnen seitdem (EUAA 8.2025). In Bangladesch wird ihnen kein Flüchtlingsstatus gewährt, sie können aber aus humanitären Gründen vorübergehend im Land bleiben (EUAA 8.2025). Die Regierung von Bangladesch bezeichnet die vorübergehend in Bangladesch untergebrachten Rohingya als „gewaltsam vertriebene Staatsangehörige Myanmars (FDMN, Forcibly Displaced Myanmar Nationals)“. Im Gegensatz dazu bezeichnen die Vereinten Nationen (UN) diese Bevölkerungsgruppe in Übereinstimmung mit dem geltenden internationalen Rahmen als Rohingya-Flüchtlinge (RRRB 13.4.2025). Die Rohingya-Krise ist nach wie vor eine der komplexesten und langwierigsten humanitären Notlagen weltweit (NRC 15.9.2025). Im Jahr 2017 flohen rund 700.000 (DFAT 23.7.2025; vgl. AA 16.8.2024) bis 750.000 (UN 11.7.2025) Rohingya vor gewaltsamen Angriffen des myanmarischen Militärs im Bundesstaat Rakhine über die Grenze nach Bangladesch, wo sie sich den rund 300.000 (DFAT 23.7.2025; vgl. AA 16.8.2024) bis 400.000 Flüchtlingen anschlossen, die bereits seit den 90er-Jahren vor ethnisch-religiöser Diskriminierung (AA 16.8.2024) und vor Wellen der Gewalt in Myanmar geflohen waren (DFAT 23.7.2025). Die Wiederaufnahme des Konflikts zwischen dem myanmarischen Militär und der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar hat seit Ende 2023 erneut über 150.000 (OHCHR 7.9.2025) bis 165.000 (DFAT 23.7.2025) Rohingya gewaltsam nach Bangladesch vertrieben (OHCHR 7.9.2025; vgl. DFAT 23.7.2025).Die Rohingya-Krise ist nach wie vor eine der komplexesten und langwierigsten humanitären Notlagen weltweit (NRC 15.9.2025). Im Jahr 2017 flohen rund 700.000 (DFAT 23.7.2025; vergleiche AA 16.8.2024) bis 750.000 (UN 11.7.2025) Rohingya vor gewaltsamen Angriffen des myanmarischen Militärs im Bundesstaat Rakhine über die Grenze nach Bangladesch, wo sie sich den rund 300.000 (DFAT 23.7.2025; vergleiche AA 16.8.2024) bis 400.000 Flüchtlingen anschlossen, die bereits seit den 90er-Jahren vor ethnisch-religiöser Diskriminierung (AA 16.8.2024) und vor Wellen der Gewalt in Myanmar geflohen waren (DFAT 23.7.2025). Die Wiederaufnahme des Konflikts zwischen dem myanmarischen Militär und der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar hat seit Ende 2023 erneut über 150.000 (OHCHR 7.9.2025) bis 165.000 (DFAT 23.7.2025) Rohingya gewaltsam nach Bangladesch vertrieben (OHCHR 7.9.2025; vergleiche DFAT 23.7.2025). Laut der NGO ODHIKAR haben die bangladeschischen Behörden die Grenzkontrollen verstärkt, um die Migration der Rohingya nach Bangladesch zu verhindern (ODHIKAR 10.2.2025). Berichten zufolge wurden im Laufe des letzten Jahres mehr als 9.000 Menschen von den bangladeschischen Behörden an der Grenze zurückgewiesen (RefInt 22.5.2025). Zudem gibt es Vorwürfe gegen Angehörige des bangladeschischen Grenzschutzes (BGB), dass sie Überlebende der Flucht gezwungen hätten, 50.000 bis 100.000 Taka [Anm.: ca. 352 bis 705 Euro] für die „Erlaubnis“ zur Einreise nach Bangladesch zu zahlen (ODHIKAR 10.2.2025). Der Chef der Übergangsregierung (Chief Adviser) Dr. Mohammad Yunus hat versichert, dass Bangladesch weiterhin Rohingya unterstützen wird, die in Bangladesch Zuflucht suchen (EUAA 8.2025). Lebensbedingungen in den Lagern in Cox's Bazar und auf Bhasan Char Die meisten der mehr als 1,1 Mio. Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch leben in 33 Flüchtlingslagern in Cox's Bazar (DFAT 23.7.2025; vgl. UNICEF 4.8.2025) und seit 2020 (DFAT 23.7.2025) auf der Insel Bhasan Char (37.008) (UNICEF 4.8.2025), im Golf von Bengalen. Die Insel besteht aus instabilen Schlammablagerungen und gehört der bangladeschischen Marine, von der sie auch verwaltet wird (DFAT 23.7.2025). Bei den Flüchtlingslagern im Distrikt Cox's Bazar, in unmittelbarer Nähe zu Myanmar, handelt es sich um die weltweit größten Flüchtlingslager (AA 16.8.2024). Rohingya unterliegen Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit (HRW 29.9.2025). Sie dürfen die Lager nicht verlassen (AA 16.8.2024; vgl. EUAA 8.2025). Die Lager leiden unter Überbelegung, schlechten sanitären Einrichtungen und schlechten gesundheitlichen Bedingungen (HRW 29.9.2025).Die meisten der mehr als 1,1 Mio. Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch leben in 33 Flüchtlingslagern in Cox's Bazar (DFAT 23.7.2025; vergleiche UNICEF 4.8.2025) und seit 2020 (DFAT 23.7.2025) auf der Insel Bhasan Char (37.008) (UNICEF 4.8.2025), im Golf von Bengalen. Die Insel besteht aus instabilen Schlammablagerungen und gehört der bangladeschischen Marine, von der sie auch verwaltet wird (DFAT 23.7.2025). Bei den Flüchtlingslagern im Distrikt Cox's Bazar, in unmittelbarer Nähe zu Myanmar, handelt es sich um die weltweit größten Flüchtlingslager (AA 16.8.2024). Rohingya unterliegen Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit (HRW 29.9.2025). Sie dürfen die Lager nicht verlassen (AA 16.8.2024; vergleiche EUAA 8.2025). Die Lager leiden unter Überbelegung, schlechten sanitären Einrichtungen und schlechten gesundheitlichen Bedingungen (HRW 29.9.2025). Rohingya unterliegen Einschränkungen beim Lebensunterhalt (HRW 29.9.2025). Die überwiegende Mehrheit der Rohingya darf weder legal arbeiten, Eigentum besitzen noch Waren oder Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der Lager verkaufen oder kaufen (DFAT 23.7.2025). Sie sind damit von humanitärer Hilfe abhängig, unter anderem für die Versorgung mit Lebensmitteln (DFAT 23.7.2025; vgl. EUAA 8.2025). Innerhalb der Lager betreiben einige kleine Läden oder Heimunternehmen. Einige arbeiten in der lokalen informellen Wirtschaft, wo sie regelmäßig mit Bestechungsforderungen und Erpressung konfrontiert sind. Ein gewisser Handel findet zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung statt. Einige Rohingya verlassen die Lager, tauchen unter und nehmen vermutlich Arbeiten im informellen Sektor in Cox's Bazar (oder anderswo in Bangladesch) an oder reisen mit dem Boot nach Malaysia oder Indonesien (DFAT 23.7.2025). Lediglich rund 50.000 Rohingya, von denen die meisten vor 2017 ankamen, sind von den bangladeschischen Behörden als Flüchtlinge anerkannt und dürfen außerhalb der Lager arbeiten und Geschäfte betreiben. Lokale Quellen berichten, dass der Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten für viele Rohingya ein Treiber zu Menschenschmugglern und irregulärer Migration sei (DFAT 23.7.2025).Rohingya unterliegen Einschränkungen beim Lebensunterhalt (HRW 29.9.2025). Die überwiegende Mehrheit der Rohingya darf weder legal arbeiten, Eigentum besitzen noch Waren oder Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der Lager verkaufen oder kaufen (DFAT 23.7.2025). Sie sind damit von humanitärer Hilfe abhängig, unter anderem für die Versorgung mit Lebensmitteln (DFAT 23.7.2025; vergleiche EUAA 8.2025). Innerhalb der Lager betreiben einige kleine Läden oder Heimunternehmen. Einige arbeiten in der lokalen informellen Wirtschaft, wo sie regelmäßig mit Bestechungsforderungen und Erpressung konfrontiert sind. Ein gewisser Handel findet zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung statt. Einige Rohingya verlassen die Lager, tauchen unter und nehmen vermutlich Arbeiten im informellen Sektor in Cox's Bazar (oder anderswo in Bangladesch) an oder reisen mit dem Boot nach Malaysia oder Indonesien (DFAT 23.7.2025). Lediglich rund 50.000 Rohingya, von denen die meisten vor 2017 ankamen, sind von den bangladeschischen Behörden als Flüchtlinge anerkannt und dürfen außerhalb der Lager arbeiten und Geschäfte betreiben. Lokale Quellen berichten, dass der Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten für viele Rohingya ein Treiber zu Menschenschmugglern und irregulärer Migration sei (DFAT 23.7.2025). Sowohl Cox's Bazar als auch Bhasan Char sind anfällig für Naturkatastrophen, insbesondere für Zyklone, Überschwemmungen und Erdrutsche. Human Rights Watch weist darauf hin, dass eine vollständige Evakuierung von Bhasan Char im Falle einer Naturkatastrophe schwierig oder unmöglich wäre, nicht zuletzt, weil die Insel über keinen geeigneten Flughafen verfügt. Hunderte von Rohingya-Bewohnern haben versucht, aus Bhasan Char zu fliehen, einige sind dabei ertrunken (DFAT 23.7.2025). Flüchtlinge auf Cox's Bazar dürfen keine dauerhaften Unterkünfte bauen. Häuser und Gemeinschaftsgebäude werden hier aus Materialien wie Bambus und Planen errichtet, welche bei extremen Wetterbedingungen leicht beschädigt werden können oder häufig in Brand geraten. Im Gegensatz dazu verfügt Bhasan Char über feste Unterkünfte (DFAT 23.7.2025). Seit ihrem Amtsantritt im August 2024 zeigt sich die Übergangsregierung Bangladeschs offener gegenüber den Bedürfnissen der Rohingya, darunter auch zuvor tabuisierte Themen wie dauerhafte Unterkünfte, Bildung und Lebensunterhalt. Die Kapazitäten der Übergangsregierung sind jedoch begrenzt (RefInt 22.5.2025). Eine Studie des UNHCR aus dem Jahr 2023 ergab, dass 40 Prozent der Flüchtlinge unter chronischer Unterernährung leiden. Das Welternährungsprogramm (WFP) stellt den Bewohnern der Lager monatliche Lebensmittelrationen im Wert von 12 US-Dollar zur Verfügung (DFAT 23.7.2025). Die drastischen Kürzungen der US-Hilfe – verstärkt durch geringere Kürzungen anderer Geber – haben weitreichende negative Auswirkungen auf die Rohingya-Gemeinschaft (RefInt 22.5.2025; vgl. DA 3.9.2025). Angesichts des Zustroms von Neuankömmlingen und Kürzungen der ausländischen Hilfe berichten humanitäre Organisationen von einer zunehmenden Belastung der Versorgungslage, einschließlich der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe (HRW 29.9.2025). Viele Projekte, die einst für Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, sauberes Wasser, Schulbildung, Berufsausbildung und Katastrophenvorsorge sorgten, mussten eingestellt werden. Laut Caritas gehören Initiativen, die sich auf Frauen und Kinder konzentrieren, zu den am stärksten betroffenen Bereichen (DA 3.9.2025).Eine Studie des UNHCR aus dem Jahr 2023 ergab, dass 40 Prozent der Flüchtlinge unter chronischer Unterernährung leiden. Das Welternährungsprogramm (WFP) stellt den Bewohnern der Lager monatliche Lebensmittelrationen im Wert von 12 US-Dollar zur Verfügung (DFAT 23.7.2025). Die drastischen Kürzungen der US-Hilfe – verstärkt durch geringere Kürzungen anderer Geber – haben weitreichende negative Auswirkungen auf die Rohingya-Gemeinschaft (RefInt 22.5.2025; vergleiche DA 3.9.2025). Angesichts des Zustroms von Neuankömmlingen und Kürzungen der ausländischen Hilfe berichten humanitäre Organisationen von einer zunehmenden Belastung der Versorgungslage, einschließlich der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe (HRW 29.9.2025). Viele Projekte, die einst für Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, sauberes Wasser, Schulbildung, Berufsausbildung und Katastrophenvorsorge sorgten, mussten eingestellt werden. Laut Caritas gehören Initiativen, die sich auf Frauen und Kinder konzentrieren, zu den am stärksten betroffenen Bereichen (DA 3.9.2025). Gesundheit und sanitäre Bedingungen Flüchtlinge haben Zugang zu medizinischer Grundversorgung in „Gesundheitsstationen“ und Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung in den Lagern. Tertiäre Gesundheitsversorgung ist in lokalen Upazila-Gesundheitskomplexen oder im Cox’s Bazar Sadar Hospital verfügbar. Laut Quellen im Land erschweren jedoch Hindernisse wie Bewegungsbeschränkungen, Verzögerungen bei Überweisungen, Sicherheitsbedenken, Kosten und mangelnde Optionen für Menschen mit Behinderungen, oft den Zugang zur Gesundheitsversorgung (DFAT 23.7.2025). Es gibt Berichte über häufige Fehldiagnosen und das Fehlen wichtiger Medikamente oder fortschrittlicher Behandlungsmethoden. Einige Rohingya berichten auch von Diskriminierung oder Misshandlung durch medizinisches Personal, was die Menschen zusätzlich davon abhält, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen (MSF 9.2025). Die Lager sind überfüllt, und Krankheiten wie Hepatitis, Malaria, Krätze, Dengue-Fieber und Chikungunya verbreiten sich schnell, insbesondere während der Regenzeit. Die Impfquoten sind hoch (für die Registrierung beim UNHCR sind Impfbescheinigungen erforderlich) (DFAT 23.7.2025). Einige Gesundheitsdienste in den Lagern haben ihren Betrieb aufgrund der Finanzierungsengpässe eingestellt (DFAT 23.7.2025; vgl. CARE 25.8.2025). Sauberes Wasser und Seife sind in den Lagern in der Regel verfügbar, aber die sanitären Einrichtungen sind unzureichend (DFAT 23.7.2025).Flüchtlinge haben Zugang zu medizinischer Grundversorgung in „Gesundheitsstationen“ und Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung in den Lagern. Tertiäre Gesundheitsversorgung ist in lokalen Upazila-Gesundheitskomplexen oder im Cox’s Bazar Sadar Hospital verfügbar. Laut Quellen im Land erschweren jedoch Hindernisse wie Bewegungsbeschränkungen, Verzögerungen bei Überweisungen, Sicherheitsbedenken, Kosten und mangelnde Optionen für Menschen mit Behinderungen, oft den Zugang zur Gesundheitsversorgung (DFAT 23.7.2025). Es gibt Berichte über häufige Fehldiagnosen und das Fehlen wichtiger Medikamente oder fortschrittlicher Behandlungsmethoden. Einige Rohingya berichten auch von Diskriminierung oder Misshandlung durch medizinisches Personal, was die Menschen zusätzlich davon abhält, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen (MSF 9.2025). Die Lager sind überfüllt, und Krankheiten wie Hepatitis, Malaria, Krätze, Dengue-Fieber und Chikungunya verbreiten sich schnell, insbesondere während der Regenzeit. Die Impfquoten sind hoch (für die Registrierung beim UNHCR sind Impfbescheinigungen erforderlich) (DFAT 23.7.2025). Einige Gesundheitsdienste in den Lagern haben ihren Betrieb aufgrund der Finanzierungsengpässe eingestellt (DFAT 23.7.2025; vergleiche CARE 25.8.2025). Sauberes Wasser und Seife sind in den Lagern in der Regel verfügbar, aber die sanitären Einrichtungen sind unzureichend (DFAT 23.7.2025). Sicherheitslage in den Lagern Die Sicherheitslage in den Lagern verschlechterte sich im Jahr 2024, u. a. durch die Eskalation des Konflikts in Myanmar (RRRB 13.4.2025). Es liegen Berichte vor, wonach es in den Flüchtlingslagern zu Entführungen, Erpressungen, Folter, Rekrutierungen sowie tödlicher und sexueller Gewalt durch bewaffnete Rohingya-Gruppen kommt (EUAA 8.2025; vgl. FoR 3.2025, RRRB 13.4.2025, HRW 29.9.2025). Die bekanntesten dieser militanten Gruppen sind die Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), Rohingya Solidarity Organisation (RSO) und die Rohingya Patriotic Front (RPF). Es kommt vor, dass die für die Sicherheit der Lager zuständigen bangladeschischen Sicherheitsbeamten die Missbräuche durch militante Rohingya-Gruppen ignorieren oder zeitweise sogar mit ihnen zusammenarbeiten (FoR 3.2025; auch zitiert in EUAA 8.2025). Auch seitens der in den Lagern stationierten Polizeibataillone kommt es Berichten zufolge zu willkürlichen Verhaftungen, Erpressung, Folter sowie sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen (EUAA 8.2025). Die Sicherheitslage in den Lagern verschlechterte sich im Jahr 2024, u. a. durch die Eskalation des Konflikts in Myanmar (RRRB 13.4.2025). Es liegen Berichte vor, wonach es in den Flüchtlingslagern zu Entführungen, Erpressungen, Folter, Rekrutierungen sowie tödlicher und sexueller Gewalt durch bewaffnete Rohingya-Gruppen kommt (EUAA 8.2025; vergleiche FoR 3.2025, RRRB 13.4.2025, HRW 29.9.2025). Die bekanntesten dieser militanten Gruppen sind die Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), Rohingya Solidarity Organisation (RSO) und die Rohingya Patriotic Front (RPF). Es kommt vor, dass die für die Sicherheit der Lager zuständigen bangladeschischen Sicherheitsbeamten die Missbräuche durch militante Rohingya-Gruppen ignorieren oder zeitweise sogar mit ihnen zusammenarbeiten (FoR 3.2025; auch zitiert in EUAA 8.2025). Auch seitens der in den Lagern stationierten Polizeibataillone kommt es Berichten zufolge zu willkürlichen Verhaftungen, Erpressung, Folter sowie sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen (EUAA 8.2025). Seit die Arakan Army einen Großteil des myanmarischen Bundesstaates Rakhine im Dezember 2024 eingenommen hat, haben die bewaffneten Gruppen der Rohingya ihre Revierkämpfe in den Flüchtlingslagern Bangladeschs vorübergehend unterbrochen und ihre Rekrutierungsbemühungen verstärkt. Dabei nutzen sie religiöse Sprache, um Flüchtlinge zum Kampf gegen die bewaffnete Gruppe aus Rakhine zu mobilisieren. Die militanten Rohingya-Gruppen in den Lagern haben religiöse Führer dazu gebracht, ihre Kampagne zu legitimieren, die sie als „Dschihad“ gegen „Ungläubige“ darstellen (ICG 18.6.2025). Zwangsrekrutierung männlicher Rohingya in den Flüchtlingslagern Im Jahr 2024 gab es Berichte über Teenager und junge Männer der Rohingya, die von bewaffneten Banden in den Lagern zwangsrekrutiert (EUAA 8.2025) und über die Grenze verschleppt wurden (XCEPT 1.2025), um in Myanmar für das myanmarische Militär (EUAA 8.2025) oder die Arakan Army zu kämpfen (XCEPT 1.2025). Nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen wurden Anfang 2024 über 1.000 junge Männer und Buben im Teenageralter aus dem Flüchtlingslager Cox's Bazar zwangsrekrutiert (MSF 4.12.2024). Die NGO Fortify Rights berichtet von 1.700 zwangsrekrutierten Rohingya-Flüchtlingen im Zeitraum zwischen März und Mai 2024 (FoR 26.7.2024). Eine weitere Schätzung für das erste Halbjahr 2024 geht von 3.000 bis 5.000 zwangsrekrutierten Rohingya-Männern aus. Frauen werden Berichten zufolge bedroht und sexuell missbraucht, um Druck auf ihre männlichen Verwandten auszuüben (XCEPT 1.2025). Lebensbedingungen für Rohingya-Frauen in den Flüchtlingslagern [Anm.: für Informationen zur allgemeinen Lage von Frauen in Bangladesch siehe Kapitel Frauen]. Die Rohingya-Gesellschaft ist religiös konservativ und stark patriarchalisch geprägt. Frauen haben kaum Möglichkeiten, zu arbeiten oder an Entscheidungen der Gemeinschaft mitzuwirken. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ebenso verbreitet wie Kinderheirat (DFAT 23.7.2025). Rohingya-Frauen und -Mädchen sind körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, emotionalem Missbrauch und der Verweigerung von Ressourcen ausgesetzt. Die Täter sind meist Ehemänner oder Intimpartner, aber auch Nachbarn, Gemeindevorsteher und Männer aus den Gastgemeinden begehen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Seit 2024 haben die Meldungen über geschlechtsspezifische Gewalt durch Mitglieder bewaffneter Gruppen erheblich zugenommen. Mächtige Mitglieder dieser Gruppen können Frauen angreifen und zur Heirat zwingen, ohne mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen zu müssen. Die Gruppen setzen Entführungen und Vergewaltigungen auch als Waffen in internen Machtkämpfen ein (XCEPT 1.2025). Junge Frauen und Mädchen werden außerdem zu Frühehen gezwungen, einige auch zur Prostitution (XCEPT 1.2025). Nach Rohingya-Bräuchen muss die Familie der Braut der Familie des Bräutigams eine Mitgift in Form von Bargeld und/oder Gütern zahlen. Streitigkeiten über die Mitgift sind weit verbreitet und führen manchmal zu Gewalt (DFAT 23.7.2025). Zudem gibt es Berichte, dass Männer, darunter auch Mitglieder bewaffneter Gruppen, gelegentlich Frauen bedrohen, die sich nicht an die strengen kulturellen und religiösen Normen in Bezug auf Kleidung und Verhalten halten (DFAT 23.7.2025). Lebensbedingungen für Rohingya-Kinder in den Flüchtlingslagern [Anm.: für Informationen zur allgemeinen Lage von Kindern in Bangladesch siehe Kapitel Kinder]. Mehr als 500.000 Rohingya-Flüchtlinge in den Lagern sind Kinder und viele Familien leiden unter akuter Unterernährung (UNICEF 11.3.2025). Der Norwegian Refugee Council (NRC) berichtet, dass die auf Unterernährung und vermeidbare Krankheiten zurückzuführende Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren bei über 30 % liegt. Gleichzeitig kämpfen viele junge Menschen mit psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen und posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) (NRC 15.9.2025). Junge Menschen in den Lagern stehen vor großen Herausforderungen. Fast 90 Prozent der Rohingya-Jugendlichen haben keinen Zugang zu Bildung und Berufsausbildung. Die Bildungssituation war bereits vor 2025 prekär, hat sich nun aber noch weiter verschlechtert (NRC 15.9.2025). Die Kürzungen der humanitären Hilfe durch die USA und andere ausländische Geber haben die bereits bestehende Bildungskrise für 437.000 Kinder im schulpflichtigen Alter in Rohingya verschärft (HRW 25.7.2025). Von den Schließungen von Lernzentren waren 230.000 (NRC 15.9.2025) bis 304.000 Rohingya-Kinder betroffen (HRW 25.7.2025). Zwar wurden einige Zentren inzwischen wiedereröffnet und ein Teil der Lehrkräfte wieder eingestellt, doch sind die Angebote nach wie vor begrenzt und unsicher (NRC 15.9.2025). Neben den Lernzentren der humanitären Hilfsorganisation gibt es noch von der [Anm.: Rohingya] Gemeinde geführte Schulen, diese werden jedoch nicht von der bangladeschischen Regierung anerkannt und erhalten dadurch auch keine privaten Spenden. Die Finanzierung erfolgt durch Schulgebühren, die für manche Familien jedoch eine finanzielle Hürde bei der Einschulung darstellen. Rohingya-Flüchtlinge berichten, dass die Qualität der von der Gemeinde geführten Schulen höher sei als jene der Lernzentren (HRW 25.7.2025). Lebensbedingungen der Rohingya LGBTQ-Community in den Flüchtlingslagern [Anm.: für Informationen zur allgemeinen Lage von SOGI und Hijras in Bangladesch siehe die Kapitel Sexuelle Orientierung und Genderidentität (SOGI) und Drittes Geschlecht - Hijras]. Transgender-Rohingya und Rohingya-Hijras, in der Rohingya-Sprache als "nakta fuain" bezeichnet, sind regelmäßig körperlichen Attacken, Belästigung, Missbrauch und sexueller Gewalt ausgesetzt (DVB 22.7.2024; vgl. CNN 2024). Aufgrund der weitverbreiteten Stigmatisierung und Vorurteile ist es jedoch fast unmöglich, diese Verbrechen bei den Behörden anzuzeigen (DVB 22.7.2024). Die Gewalttaten werden der ARSA und anderen bewaffneten Gruppen zugeschrieben. Oft werden sie aber am stärksten von der eigenen Familie schikaniert (DVB 22.7.2024). Es kommt auch zu Belästigungen durch Behörden innerhalb und außerhalb der Flüchtlingslager (CNN 2024).Transgender-Rohingya und Rohingya-Hijras, in der Rohingya-Sprache als "nakta fuain" bezeichnet, sind regelmäßig körperlichen Attacken, Belästigung, Missbrauch und sexueller Gewalt ausgesetzt (DVB 22.7.2024; vergleiche CNN 2024). Aufgrund der weitverbreiteten Stigmatisierung und Vorurteile ist es jedoch fast unmöglich, diese Verbrechen bei den Behörden anzuzeigen (DVB 22.7.2024). Die Gewalttaten werden der ARSA und anderen bewaffneten Gruppen zugeschrieben. Oft werden sie aber am stärksten von der eigenen Familie schikaniert (DVB 22.7.2024). Es kommt auch zu Belästigungen durch Behörden innerhalb und außerhalb der Flüchtlingslager (CNN 2024). Die Transgender-Gemeinschaft in den Flüchtlingslagern von Cox's Bazar erhält finanzielle Unterstützung durch die NGO Bandhu, wodurch ein gewisses Maß an finanzieller Unabhängigkeit und Stabilität möglich ist. Auf Bhasan Char sind die Möglichkeiten, den Lebensunterhalt zu verdienen, für die Community hingegen eingeschränkt. Einige greifen zu Betteln oder Sexarbeit, während die meisten versuchen, bei Veranstaltungen und Hochzeitsfeiern zu singen und zu tanzen (DVB 22.7.2024). Rückführungsbemühungen Die Regierung Bangladeschs betonte immer wieder, dass eine dauerhafte Ansiedlung der Rohingya in Bangladesch nicht infrage komme (AA 16.8.2024) und das Hauptziel die Rückführung sei (ICG 18.6.2025). Auch die Interimsregierung strebt eine vollständige Rückführung der Rohingya in ihr Heimatland an (AA 16.8.2024). Aufgrund der Kürzungen der Hilfsmittel sieht auch Yunus die Rückführung der Rohingya nach Myanmar als die einzig nachhaltige Option (DAST 1.10.2025). Durch die Verschlechterung der Lage und die kriegerischen Auseinandersetzungen in Myanmar rückt die Rückführung jedoch weiter in die Ferne (AA 16.8.2024). Registrierung und Dokumente von Rohingya in Bangladesch Einige Rohingya, die seit den 1990er Jahren in Bangladesch leben, wurden bei ihrer Ankunft registriert und verfügen über mehrere Ausweisdokumente, darunter UNHCR-Ausweise, Geburtsurkunden und vom WFP [Anm.: World Food Programme] ausgestellte Ausweise. Bei einer freiwilligen Zählung im Jahr 2016 wurden viele weitere Rohingya registriert, zusätzlich zu den bereits in den 1990er Jahren registrierten Personen. Im Jahr 2022 setzte die frühere Regierung die Registrierung vorübergehend aus. Im Januar 2025 genehmigte die Übergangsregierung erneut die Erfassung biometrischer Daten (Fingerabdrücke und Fotos), um neu angekommene Rohingya zu identifizieren und ihnen Hilfe zukommen zu lassen. Das DFAT schätzt, dass mit Stand Juni 2025 ca. 50.000 unregistrierte Rohingya in den Flüchtlingslagern leben (DFAT 23.7.2025). UNHCR stellt allen Bewohnern der Flüchtlingslager Identifikationskarten aus. Alle Geburten und Eheschließungen müssen beim UNHCR registriert werden. Die Ausweisinhaber haben Anspruch auf Lebensmittel- und Brennstoffrationen (DFAT 23.7.2025). Laut UK Home Office erhalten Rohingya-Flüchtlinge über 12 Jahren einen biometrischen Ausweis, der von der bangladeschischen Regierung und dem UNHCR ausgestellt wird. Dabei werden biometrische Daten, wie Fingerabdrücke und Iris-Scan, die die eindeutige Identität jedes Flüchtlings sichern, sowie wichtige Informationen zu familiären Verbindungen erfasst (UKHO 11.2024). Neuankömmlinge berichten gegenüber Ärzte ohne Grenzen, dass es zu längeren Verzögerungen, manchmal von mehreren Monaten, bei der biometrischen Erfassung kommt. In dieser Zeit verfügen die Flüchtlinge über keine Identifikationskarte und somit auch keinen Zugang zu offizieller Unterstützung in den Flüchtlingslagern, einschließlich Lebensmittelverteilung, medizinischer Versorgung und Brennstoff zum Kochen (MSF 9.2025). Wie alle Menschen, die in Bangladesch leben, können auch Rohingya Zugang zu gefälschten Pässen erhalten, die angeblich die bangladeschische Staatsbürgerschaft belegen. Es ist bekannt, dass auch Rohingya im Ausland solche Pässe besitzen. Menschenhändler bieten manchmal gefälschte Pässe aus anderen Ländern an, z. B. aus Pakistan, Indien oder Nepal. Mit diesen Pässen können Rohingya ins Ausland reisen, um dort Arbeit zu suchen, oder sich möglicherweise von Menschenhändlern schmuggeln zu lassen (DFAT 23.7.2025). IDPs (Internally Displaced People, Binnenvertriebene) Letzte Änderung 2026-01-13 08:02 Naturkatastrophen, insbesondere während der Monsunzeit von Juni bis September, sowie Konflikte und Gewalt, vorwiegend in den Chittagong Hill Tracts (CHT), sind der Hauptgrund für Binnenvertreibungen (Internal Displacement) in Bangladesch (IDMC 14.5.2025). Binnenvertriebene aufgrund von Naturkatastrophen Bangladesch ist eines der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder (GIZ 2.2024; vgl. EUAA 8.2025). Bereits heute sind Millionen von Menschen gezwungen, ihre meist ländliche Heimat zu verlassen und in städtischen Gebieten Zuflucht zu suchen. Dies führt zu einem rasanten Wachstum informeller Siedlungen mit prekären Lebensbedingungen. Bestehende Probleme in den Städten wie Unterbeschäftigung, überlastete Infrastruktur und Armut werden dadurch weiter verschärft. Besonders betroffen sind Frauen und Menschen mit Behinderungen in den informellen Siedlungen (GIZ 2.2024). Laut dem Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) stieg im Jahr 2024 die Zahl der durch Katastrophen verursachten Vertreibungen auf 2,4 Millionen, den dritthöchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen (IDMC 14.5.2025).Bangladesch ist eines der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder (GIZ 2.2024; vergleiche EUAA 8.2025). Bereits heute sind Millionen von Menschen gezwungen, ihre meist ländliche Heimat zu verlassen und in städtischen Gebieten Zuflucht zu suchen. Dies führt zu einem rasanten Wachstum informeller Siedlungen mit prekären Lebensbedingungen. Bestehende Probleme in den Städten wie Unterbeschäftigung, überlastete Infrastruktur und Armut werden dadurch weiter verschärft. Besonders betroffen sind Frauen und Menschen mit Behinderungen in den informellen Siedlungen (GIZ 2.2024). Laut dem Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) stieg im Jahr 2024 die Zahl der durch Katastrophen verursachten Vertreibungen auf 2,4 Millionen, den dritthöchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen (IDMC 14.5.2025). Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt Die Zahl der IDPs aufgrund von Konflikten und Gewalt liegen je nach Quellen bei 90.000 bis über 500.000 (USDOS 23.4.2024), bzw. bei 585.
- Davon sind die meisten bereits seit Langem in den CHT auf der Flucht (IDMC 14.5.2025). [Anm.: für weitere Informationen zum Konflikt in den CHT siehe die Kapitel Sicherheitslage und Chittagong Hill Tracts (CHT) / Jumma-Völker.] Hinweis zur Quellenlage: Die 585.000 IDPs aufgrund von Konflikten und Gewalt beziehen sich laut IDMC hauptsächlich auf Vertriebene des CHT-Konflikts und der Biharis. Das IDMC weist darauf hin, dass keine Quelle umfassende Daten erhebt. Die Daten für Binnenvertriebene in den CHT basieren auf Daten aus dem Jahr 1997, auf die die Regierung und die lokalen Behörden ihre Politik und Maßnahmen stützen. Das IDMC führt weiter aus, dass ihre Interviews mit Partnern und Berichte aus den Medien und der Zivilgesellschaft darauf hindeuten, dass bis 2024 nur geringe Fortschritte in Richtung dauerhafter Lösungen erzielt wurden. Die Zahl der Bihari-IDPs wurde seit 2020 nicht mehr aktualisiert. Das IDMC hat mittleres Vertrauen in diese Zahl (IDMC 14.5.2025). Laut US-Außenministerium (USDOS) für das Jahr 2023 schätzten NGOs, dass die Zahl der IDPs in den CHT 500.000 übersteigen könnte, wobei sowohl nicht indigene als auch indigene Personen berücksichtigt wurden. Im Jahr 2020 schätzte die unabhängige CHT-Kommission, dass etwas mehr als 90.000 indigene Binnenvertriebene in den CHT lebten (USDOS 23.4.2024) [Anm.: Der aktuelle USDOS-Bericht zur Menschenrechtslage im Jahr 2024 enthält keine Informationen zu IDPs (siehe dazu USDOS 12.8.2025).] Grundversorgung und Wirtschaft Wirtschaft und Arbeitsmarkt Letzte Änderung 2026-01-13 08:10 Wirtschaft Anhaltendes Wirtschaftswachstum verwandelte Bangladesch von einem der ärmsten Länder der Welt im Jahr 1971 in ein Land mit niedrigem mittlerem Einkommen ab dem Jahr 2015 (DFAT 23.7.2025; vgl. WB 17.10.2024, EUAA 8.2025). Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes 451,1 Mrd. USD [ca. 390.41 Mrd. EUR] und das BIP pro Kopf laut Quellen zwischen 2.622 USD [ca. 2.270 EUR] (WKO 4.2025) und ca. 2.800 USD [ca. 2.446 EUR] (DFAT 23.7.2025; vgl. EUAA 8.2025). Indikatoren der menschlichen Entwicklung wie Lebenserwartung, Kindersterblichkeit, durchschnittliche Bildungsdauer (DFAT 23.7.2025), Alphabetisierungsrate und Zugang zu Elektrizität haben sich verbessert (WB 17.10.2024).Anhaltendes Wirtschaftswachstum verwandelte Bangladesch von einem der ärmsten Länder der Welt im Jahr 1971 in ein Land mit niedrigem mittlerem Einkommen ab dem Jahr 2015 (DFAT 23.7.2025; vergleiche WB 17.10.2024, EUAA 8.2025). Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes 451,1 Mrd. USD [ca. 390.41 Mrd. EUR] und das BIP pro Kopf laut Quellen zwischen 2.622 USD [ca. 2.270 EUR] (WKO 4.2025) und ca. 2.800 USD [ca. 2.446 EUR] (DFAT 23.7.2025; vergleiche EUAA 8.2025). Indikatoren der menschlichen Entwicklung wie Lebenserwartung, Kindersterblichkeit, durchschnittliche Bildungsdauer (DFAT 23.7.2025), Alphabetisierungsrate und Zugang zu Elektrizität haben sich verbessert (WB 17.10.2024). Derzeit befindet sich Bangladesch in einer Phase des wirtschaftlichen und politischen Übergangs. In den Jahren 2023 und 2024 kam es zu einem langsameren Wirtschaftswachstum und schlechteren Arbeitsmarktbedingungen (WB 4.2025). Einer vorläufigen Schätzung des Bangladesh Bureau of Statistics (BBS) zufolge betrug das Wirtschaftswachstum im Geschäftsjahr 2024-2025 3,97 % (EUAA 8.2025; vgl. TBS News 27.5.2025). Im Jahr 2023 waren es noch 5,8 % (WKO 4.2025). Für das Geschäftsjahr 2025-2026 wird ein Wachstum von 6,5 % prognostiziert (DFAT 23.7.2025).Derzeit befindet sich Bangladesch in einer Phase des wirtschaftlichen und politischen Übergangs. In den Jahren 2023 und 2024 kam es zu einem langsameren Wirtschaftswachstum und schlechteren Arbeitsmarktbedingungen (WB 4.2025). Einer vorläufigen Schätzung des Bangladesh Bureau of Statistics (BBS) zufolge betrug das Wirtschaftswachstum im Geschäftsjahr 2024-2025 3,97 % (EUAA 8.2025; vergleiche TBS News 27.5.2025). Im Jahr 2023 waren es noch 5,8 % (WKO 4.2025). Für das Geschäftsjahr 2025-2026 wird ein Wachstum von 6,5 % prognostiziert (DFAT 23.7.2025). Durch die instabile Lage im Land während des Aufstandes im Juli und August 2024 kam zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsbetriebe durch die Proteste, Bewegungseinschränkungen und Internetabschaltungen (EUAA 8.2025). Die Inflation betrug im Jahr 2024 9,7 % (WKO 4.2025) bis 9,89 % (EUAA 8.2025) und wird für das Jahr 2025 auf 10,0 % (WKO 4.2025) bis 10,2 % prognostiziert (ADB 4.2025). Private und öffentliche Investitionen sind ins Stocken geraten, und das industrielle Wachstum hat sich abgeschwächt (WB 4.2025). Die Übergangsregierung unter Dr. Mohammad Yunus hat verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors und der Gesamtwirtschaft ergriffen sowie verschiedene Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet. Die von diesen Ausschüssen vorgeschlagenen Reformen wurden jedoch noch nicht umgesetzt [Anm.: Stand April 2025] (WB 4.2025). Das australische Außen- und Handelsministerium (Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT) sieht eine Stabilisierung der Wirtschaft nach den Störungen durch die Monsunrevolution 2024 sowie den Rückgängen bei privaten und öffentlichen Investitionen (DFAT 23.7.2025). Die Wirtschaft steht allerdings weiterhin vor erheblichen Herausforderungen, darunter die hohe Inflation, Anfälligkeiten im Finanzsektor (WB 4.2025; vgl. DFAT 23.7.2025), die politische Instabilität sowie Naturkatastrophen und Arbeiterproteste im ersten Quartal 2025 (ADB 4.2025).Die Übergangsregierung unter Dr. Mohammad Yunus hat verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors und der Gesamtwirtschaft ergriffen sowie verschiedene Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet. Die von diesen Ausschüssen vorgeschlagenen Reformen wurden jedoch noch nicht umgesetzt [Anm.: Stand April 2025] (WB 4.2025). Das australische Außen- und Handelsministerium (Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT) sieht eine Stabilisierung der Wirtschaft nach den Störungen durch die Monsunrevolution 2024 sowie den Rückgängen bei privaten und öffentlichen Investitionen (DFAT 23.7.2025). Die Wirtschaft steht allerdings weiterhin vor erheblichen Herausforderungen, darunter die hohe Inflation, Anfälligkeiten im Finanzsektor (WB 4.2025; vergleiche DFAT 23.7.2025), die politische Instabilität sowie Naturkatastrophen und Arbeiterproteste im ersten Quartal 2025 (ADB 4.2025). Arbeitsmarkt Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft beschäftigt, wobei Reis das am weitesten verbreitete Anbauprodukt ist. Auch das verarbeitende Gewerbe und der Dienstleistungssektor spielen eine wichtige Rolle. Die Bekleidungsindustrie beschäftigt schätzungsweise vier Millionen Menschen, davon 80 % Frauen. Rücküberweisungen von Arbeitnehmern aus dem Ausland (22 Mrd. US-Dollar im Jahr 2023) stellen nach Textil- und Bekleidungsexporten Bangladeschs zweitgrößte Devisenquelle dar und machen 6 % des BIP aus (DFAT 23.7.2025). Eine schwache Rechts- und Ordnungslage, ein ungünstiges Umfeld für Unternehmen und mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten entmutigen Arbeitssuchende, insbesondere Frauen, und veranlassen viele dazu, den [Anm.: formellen] Arbeitsmarkt zu verlassen. Die Erwerbsquote sank von 60,9 % auf 59,2 %, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der Frauenbeteiligung von 41,6 % auf 38,9 %. Fast 4 % der Arbeitnehmer verloren in der zweiten Jahreshälfte 2024 ihren Arbeitsplatz. Die Löhne für Geringqualifizierte sanken um 2 % und für Hochqualifizierte um 0,5 % (WB 4.2025). Laut Weltbank und DFAT liegt die Arbeitslosenquote zwischen 3,6 % (WB 4.2025) und 4,5 % (DFAT 23.7.2025). Die Jugendarbeitslosigkeit ist höher und betrug 2024 11,5 % (2023: 10,9 %) (WKO 4.2025). Bis zu 85 % der Erwerbstätigen arbeiten im informellen Sektor (DFAT 23.7.2025; vgl. USDOS 12.8.2025), das entspricht 70,47 Mio. Erwerbstätigen (USDOS 12.8.2025). Die Bedingungen im informellen Sektor sind im Allgemeinen schlecht (DFAT 23.7.2025). Der gesetzliche Schutz für Arbeitnehmer ist unzureichend und wird selten durchgesetzt (USDOS 12.8.2025). Es gibt nicht genügend Arbeitsplätze, um alle neuen Arbeitsmarktteilnehmer aufzunehmen, daher gehen viele Bangladescher für die Arbeit ins Ausland (DFAT 23.7.2025).Bis zu 85 % der Erwerbstätigen arbeiten im informellen Sektor (DFAT 23.7.2025; vergleiche USDOS 12.8.2025), das entspricht 70,47 Mio. Erwerbstätigen (USDOS 12.8.2025). Die Bedingungen im informellen Sektor sind im Allgemeinen schlecht (DFAT 23.7.2025). Der gesetzliche Schutz für Arbeitnehmer ist unzureichend und wird selten durchgesetzt (USDOS 12.8.2025). Es gibt nicht genügend Arbeitsplätze, um alle neuen Arbeitsmarktteilnehmer aufzunehmen, daher gehen viele Bangladescher für die Arbeit ins Ausland (DFAT 23.7.2025). Ein nationales Mindestlohn-Gremium legt branchenspezifische monatliche Mindestlöhne fest. Der Mindestlohn ist nicht an die Inflation gekoppelt, das Gremium passt die Löhne in einigen Branchen jedoch gelegentlich an die Lebenshaltungskosten an. Keiner der festgelegten Mindestlöhne bietet Stadtbewohnern einen ausreichenden Lebensstandard, viele der Mindestlöhne liegen jedoch über der Armutsgrenze (USDOS 12.8.2025). Grundversorgung, Wohnraum, Hygiene und Wasserversorgung Letzte Änderung 2026-01-13 11:57 Grundversorgung Obwohl sich die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert hat (AA 16.8.2024), waren im April 2025 15,5 Mio. Menschen (16,6 % der analysierten Stichprobe von 96,6 Mio. Einwohnern) von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (IPC 5.6.2025). Im Jahr 2022 gaben bangladeschische Haushalte laut einer Umfrage der BBS durchschnittlich 46 % ihres Einkommens für Lebensmittel aus. Im Jahr 2024 erreichten die Lebenshaltungskosten, einschließlich Lebensmitteln, ihren höchsten Stand seit einem Jahrzehnt (EUAA 8.2025). WFP 8.2025 Laut "Hunger-Karte" des World Food Programme (WFP) leben in Bangladesch 51,1 Mio. Menschen mit unzureichender Ernährung. In sieben von acht übergeordneten Verwaltungseinheiten gibt es eine hohe Rate (Prävalenz) von Menschen mit unzureichender Ernährung. Nur eine Verwaltungseinheit (Chittagong) weist eine moderat hohe Prävalenz auf [siehe Karte] (WFP 8.2025). Ein Hauptfaktor der aktuellen Ernährungsunsicherheit sind die schweren Überschwemmungen und der tropische Wirbelsturm des Jahres 2024, die erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursachten. Hinzu kamen wirtschaftliche Schocks wie Inflation, Währungsabwertung, höheren Importkosten, Einkommensverluste sowie hohe Lebensmittelpreise (IPC 5.6.2025). Bei regionaler Nahrungsmittelknappheit werden von der Regierung Bezugsscheine für staatliche Nothilferationen bzw. subventionierte Lebensmittel ausgegeben. Es gibt keine anderen staatlichen Hilfen für bedürftige Personen (AA 16.8.2024) oder Familien- und Haushaltsbeihilfen (ISSA 1.1.2024) Nichtstaatliche Unterstützung durch religiös ausgerichtete Wohltätigkeitsvereine und andere NGOs kann in Anbetracht der hohen Bevölkerungszahl nur einem kleinen Teil der Bedürftigen geleistet werden. Eine flächendeckende soziale Absicherung besteht nicht. (AA 16.8.2024). [Anm.: eine Auflistung einzelner Sozialbeihilfen bzw. Leistungen durch Arbeitgeber gibt es im Kapitel Armut und Soziale Absicherung]. Wohnraum Der Großteil der Bevölkerung hat Zugang zu Strom, sauberem Wasser und Wohnraum. Laut der jüngsten nationalen Volkszählung aus dem Jahr 2022 lebten jedoch über 1,7 Millionen Menschen in städtischen Slums unter "unhygienischen und ungeplanten Bedingungen mit sehr schlechten Wohnverhältnissen". Andere Quellen gehen von höheren Zahlen aus (EUAA 8.2025). So gab das UNDP 2020 an, dass etwa 60 Millionen Menschen in städtischen Slums lebten (UNDP 2020). Laut einem Medienbericht lebten im Jahr 2022 allein in der Hauptstadt Dhaka 4,4 Millionen Menschen in Slums (Dhaka Tribune 1.10.2022). Bangladesch erlebt eine rasante Urbanisierung, wobei sich die städtische Bevölkerung im Zeitraum 2000–2023 von 30 auf 70 Millionen mehr als verdoppelt hat. Dies hat zu einer erheblichen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum geführt, wobei derzeit ein Defizit von etwa 6 Millionen Einheiten besteht. Jährlich werden nur 31 500 Wohnungen gebaut, was 1 % der Nachfrage entspricht. Infolgedessen sind die Slums gewachsen, darunter auch die Slumbevölkerung in Dhaka, die zwischen 2010 und 2020 um 20 % zugenommen hat. Gleichzeitig können sich die meisten Menschen aufgrund der hohen Zinssätze keinen Eigenheimkauf leisten (EUAA 8.2025). Insbesondere informelle urbane Siedlungsgebiete (Slums) sind überschwemmungsgefährdet und es fehlt an Wohn- und Versorgungsinfrastruktur (BMZ 25.7.2025). Hygiene und Wasserversorgung Im Jahr 2024 hatten 59 Prozent der Bevölkerung Zugang zu sicherem Trinkwasser. Damit ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Jahr 2015 erkennbar, als der Anteil bei 56 Prozent lag (JMP 26.8.2025). Trotz Fortschritten bei der Wasserversorgung und der sanitären Versorgung haben damit knapp über 40 Prozent der Bevölkerung Bangladeschs noch keinen Zugang zu sauberem Wasser (Prothom Alo 5.9.2025). Hauptfaktoren für konatminiertes Wasser sind dabei Fäkalbakterien wie Kolibakterien (E. coli) (JMP 26.8.2025). Darüber hinaus konsumieren mehrere Millionen Menschen mit Arsen kontaminiertes Wasser (ANN 15.5.2025). Außerdem hatten im Jahr 2024 37 % (2015: 25 %) der Bevölkerung Zugang zu sicher betriebenen sanitären Einrichtungen. Werden auch Gemeinschaftseinrichtungen miteingerechnet haben 54 % (2015: 46 %) der Bevölkerung Zugang zu sanitären Einrichtungen (JMP 26.8.2025). Armut und Soziale Absicherung Letzte Änderung 2026-01-13 11:57 Armut Die Weltbank prognostiziert für 2025 eine nationale Armutsquote von 22,9 % (2024: 20,5 %) (DFAT 23.7.2025; vgl. WB 4.2025). Die extreme Armut, gemessen an der internationalen Armutsgrenze von 2,15 US-Dollar [Anm.: pro Tag], wird 2025 voraussichtlich auf 9,3 % (2024: 7,7 %) steigen, womit weitere drei Millionen Menschen in extreme Armut gelangen können (WB 4.2025). Die Ungleichheit stieg im Jahr 2024 geringfügig und soll 2025 weiter ansteigen (WB 4.2025). Lediglich in ländlichen Gebieten soll sich die Ungleichheit leicht verringert haben, während sie in städtischen Gebieten anstieg (WB 17.10.2024). Die Weltbank geht davon aus, dass drei von fünf Haushalten aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der sich zwischen 2023 und 2024 verschlechternden Arbeitsmarktbedingungen, unter größeren finanziellen Druck gerieten und Ersparnisse aufgebraucht haben. Geldüberweisungen aus dem Ausland an Haushalte haben jedoch dazu beigetragen, den privaten Konsum und die Aktivitäten im Dienstleistungssektor aufrechtzuerhalten und einen größeren Anstieg der Ungleichheit abzuschwächen, trotz Arbeitsplatzverlusten und erhöhter Inflation, die zu einem Rückgang der Realeinkommen führte. Jährlich verlassen über eine Million Menschen das Land, womit für Haushalte, die Überweisungen erhalten, weiterhin eine bessere Widerstandsfähigkeit angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen angenommen wird (WB 4.2025).Die Weltbank prognostiziert für 2025 eine nationale Armutsquote von 22,9 % (2024: 20,5 %) (DFAT 23.7.2025; vergleiche WB 4.2025). Die extreme Armut, gemessen an der internationalen Armutsgrenze von 2,15 US-Dollar [Anm.: pro Tag], wird 2025 voraussichtlich auf 9,3 % (2024: 7,7 %) steigen, womit weitere drei Millionen Menschen in extreme Armut gelangen können (WB 4.2025). Die Ungleichheit stieg im Jahr 2024 geringfügig und soll 2025 weiter ansteigen (WB 4.2025). Lediglich in ländlichen Gebieten soll sich die Ungleichheit leicht verringert haben, während sie in städtischen Gebieten anstieg (WB 17.10.2024). Die Weltbank geht davon aus, dass drei von fünf Haushalten aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der sich zwischen 2023 und 2024 verschlechternden Arbeitsmarktbedingungen, unter größeren finanziellen Druck gerieten und Ersparnisse aufgebraucht haben. Geldüberweisungen aus dem Ausland an Haushalte haben jedoch dazu beigetragen, den privaten Konsum und die Aktivitäten im Dienstleistungssektor aufrechtzuerhalten und einen größeren Anstieg der Ungleichheit abzuschwächen, trotz Arbeitsplatzverlusten und erhöhter Inflation, die zu einem Rückgang der Realeinkommen führte. Jährlich verlassen über eine Million Menschen das Land, womit für Haushalte, die Überweisungen erhalten, weiterhin eine bessere Widerstandsfähigkeit angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen angenommen wird (WB 4.2025). Das Land hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Armutsbekämpfung erzielt, vor allem dank seiner Programme für ein soziales Sicherheitsnetz (Social Safety Net Programs, SSNP) (Borgen Project 16.5.2025; vgl. DTDA o.D.). Die Grundlage für dieses soziale Sicherheitsnetz wurde mit der 2015 eingeführten Nationalen Strategie für soziale Sicherheit (National Social Security Strategy, NSSS) gebildet, deren politischen Instrumente Krankengeld, Mutterschaftsgeld und -schutz, Altersrenten, Arbeitsunfälle und Arbeitslosenunterstützung für Arbeitnehmer in der formellen Wirtschaft abdecken. Allerdings verlief die Umsetzung des NSSS und seines Aktionsplans schleppend, was hauptsächlich auf begrenzte finanzielle Mittel und Kapazitätsengpässe zurückzuführen ist (DTDA o.D.). Die Anzahl der Programme sank von 138 im Geschäftsjahr 2015 auf 115 im Geschäftsjahr 2024, bevor sie im Geschäftsjahr 2025 wieder auf 140 anstieg (Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Das soziale Schutzsystem ist durch die Fragmentierung in unterschiedliche Programme, die sich hauptsächlich auf die Verteilung von Nahrungsmitteln und Geldtransfers konzentrieren, gefährdet (DTDA o.D.).Das Land hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Armutsbekämpfung erzielt, vor allem dank seiner Programme für ein soziales Sicherheitsnetz (Social Safety Net Programs, SSNP) (Borgen Project 16.5.2025; vergleiche DTDA o.D.). Die Grundlage für dieses soziale Sicherheitsnetz wurde mit der 2015 eingeführten Nationalen Strategie für soziale Sicherheit (National Social Security Strategy, NSSS) gebildet, deren politischen Instrumente Krankengeld, Mutterschaftsgeld und -schutz, Altersrenten, Arbeitsunfälle und Arbeitslosenunterstützung für Arbeitnehmer in der formellen Wirtschaft abdecken. Allerdings verlief die Umsetzung des NSSS und seines Aktionsplans schleppend, was hauptsächlich auf begrenzte finanzielle Mittel und Kapazitätsengpässe zurückzuführen ist (DTDA o.D.). Die Anzahl der Programme sank von 138 im Geschäftsjahr 2015 auf 115 im Geschäftsjahr 2024, bevor sie im Geschäftsjahr 2025 wieder auf 140 anstieg (Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Das soziale Schutzsystem ist durch die Fragmentierung in unterschiedliche Programme, die sich hauptsächlich auf die Verteilung von Nahrungsmitteln und Geldtransfers konzentrieren, gefährdet (DTDA o.D.). Universelles Pensionssystem Im August 2023 wurde ein neues freiwilliges beitragsorientiertes Pensionsprogramm (das Universal Pension Scheme, UPS) (ISSA 1.1.2024; vgl. DTDA o.D.) für Arbeitnehmer im privaten Sektor im Alter von 18 bis 50 Jahren eingeführt (ISSA 1.1.2024). Davor war das Pensionssystem auf öffentliche Bedienstete beschränkt. Ziel ist es, dass selbst Personen mit geringen Einkommen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf den Ruhestand vorbereiten können (DTDA o.D.). Die Versicherten wählen eines von vier Programmen (ISSA 1.1.2024; vgl. DTDA o.D.), mit den Bezeichnungen Progoti, Surokkha, Somota, and Probash (DTDA o.D.), die folgende Personengruppen abdecken: 1) Arbeitnehmer und Unternehmer, 2) Selbstständige und informell Beschäftigte, 3) Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, und 4) bangladeschische Staatsbürger, die im Ausland arbeiten. Das UPS bietet Versicherungsschutz für Altersrente und Hinterbliebenenrente. Die Höhe der Leistungen hängt vom gewählten Versicherungsprogramm, dem gewählten Beitragssatz und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die Teilnehmer müssen mindestens 10 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Daneben gibt es Sonderregelungen für Beschäftigte von staatlichen, halbstaatlichen und autonomen Organisationen (ISSA 1.1.2024; vgl. DTDA o.D.). Obwohl informell Beschäftigte Zugang zum universellen Rentensystem haben, herrscht trotz der veröffentlichten offiziellen Richtlinien zur Registrierung immer noch Verwirrung über ihre Anmeldung. Da es sich um einen freiwilligen Beitrag handelt, ist die Registrierungsrate niedrig, denn viele Menschen denken, es handelt sich um ein staatliches System zur Geldbeschaffung (DTDA o.D.).Im August 2023 wurde ein neues freiwilliges beitragsorientiertes Pensionsprogramm (das Universal Pension Scheme, UPS) (ISSA 1.1.2024; vergleiche DTDA o.D.) für Arbeitnehmer im privaten Sektor im Alter von 18 bis 50 Jahren eingeführt (ISSA 1.1.2024). Davor war das Pensionssystem auf öffentliche Bedienstete beschränkt. Ziel ist es, dass selbst Personen mit geringen Einkommen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf den Ruhestand vorbereiten können (DTDA o.D.). Die Versicherten wählen eines von vier Programmen (ISSA 1.1.2024; vergleiche DTDA o.D.), mit den Bezeichnungen Progoti, Surokkha, Somota, and Probash (DTDA o.D.), die folgende Personengruppen abdecken: 1) Arbeitnehmer und Unternehmer, 2) Selbstständige und informell Beschäftigte, 3) Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, und 4) bangladeschische Staatsbürger, die im Ausland arbeiten. Das UPS bietet Versicherungsschutz für Altersrente und Hinterbliebenenrente. Die Höhe der Leistungen hängt vom gewählten Versicherungsprogramm, dem gewählten Beitragssatz und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die Teilnehmer müssen mindestens 10 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Daneben gibt es Sonderregelungen für Beschäftigte von staatlichen, halbstaatlichen und autonomen Organisationen (ISSA 1.1.2024; vergleiche DTDA o.D.). Obwohl informell Beschäftigte Zugang zum universellen Rentensystem haben, herrscht trotz der veröffentlichten offiziellen Richtlinien zur Registrierung immer noch Verwirrung über ihre Anmeldung. Da es sich um einen freiwilligen Beitrag handelt, ist die Registrierungsrate niedrig, denn viele Menschen denken, es handelt sich um ein staatliches System zur Geldbeschaffung (DTDA o.D.). Arbeitsunfallversicherung in der Bekleidungsbranche Im Juni 2022 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes eine Arbeitsunfallversicherung für die Bekleidungsbranche eingeführt. Das System bietet verletzten Arbeitnehmern und ihren Angehörigen im Falle von Unfällen, die zu dauerhafter Behinderung oder zum Tod führen, eine regelmäßige Zahlung als Aufstockung der bereits bestehenden Pauschalzahlungen des Zentralfonds (DTDA o.D.). Entwicklungsprogramme des Staates für gefährdete Gruppen Das Programm zur Entwicklung gefährdeter Gruppen (Vulnerable Group Development Program, VGD) unterstützt vor allem Frauen, die unter extremer Ernährungsunsicherheit leiden (Borgen Project 16.5.2025; vgl. SEBA o.D.). Aufgrund der Geschlechterungleichheit im Land sind Frauen oft am stärksten von Armut und Hunger betroffen. Ziele des Programms sind, die Versorgung mit nahrhaften Lebensmitteln und in Zusammenarbeit mit BRAC, Bangladeschs größter NGO, die Vermittlung grundlegender Lese-, Schreib- sowie Ernährungskompetenzen. Durch die Bereitstellung von Lebensmitteln und Bildung hilft das Programm gefährdeten Frauen, langfristig aus der Armut zu kommen, anstatt nur kurzfristig Hilfe zu leisten (Borgen Project 16.5.2025). Das Programm zur Entwicklung gefährdeter Gruppen (Vulnerable Group Development Program, VGD) unterstützt vor allem Frauen, die unter extremer Ernährungsunsicherheit leiden (Borgen Project 16.5.2025; vergleiche SEBA o.D.). Aufgrund der Geschlechterungleichheit im Land sind Frauen oft am stärksten von Armut und Hunger betroffen. Ziele des Programms sind, die Versorgung mit nahrhaften Lebensmitteln und in Zusammenarbeit mit BRAC, Bangladeschs größter NGO, die Vermittlung grundlegender Lese-, Schreib- sowie Ernährungskompetenzen. Durch die Bereitstellung von Lebensmitteln und Bildung hilft das Programm gefährdeten Frauen, langfristig aus der Armut zu kommen, anstatt nur kurzfristig Hilfe zu leisten (Borgen Project 16.5.2025). Darauf aufbauend hat die Regierung ein weiteres Programm zur Einkommensgenerierung für die Entwicklung benachteiligter Gruppen (Income Generating for Vulnerable Group Development, IGVGD) konzipiert. Es unterstützt Frauen mit niedrigem Einkommen dabei, von der Nahrungsmittelhilfe durch das VGD-Programm zu selbstständigen Arbeitskräften mit einem stabilen Einkommen zu werden (Borgen Project 16.5.2025). Die Frauen im Programm erlernen wichtige berufliche Fähigkeiten (Borgen Project 16.5.2025; vgl. SEBA o.D.), wie Geflügelzucht und Schneiderei (Borgen Project 16.5.2025). Sie können außerdem kleine Kredite oder Zuschüsse erhalten (Borgen Project 16.5.2025; vgl. SEBA o.D.), um ein eigenes Unternehmen zu gründen (Borgen Project 16.5.2025).Darauf aufbauend hat die Regierung ein weiteres Programm zur Einkommensgenerierung für die Entwicklung benachteiligter Gruppen (Income Generating for Vulnerable Group Development, IGVGD) konzipiert. Es unterstützt Frauen mit niedrigem Einkommen dabei, von der Nahrungsmittelhilfe durch das VGD-Programm zu selbstständigen Arbeitskräften mit einem stabilen Einkommen zu werden (Borgen Project 16.5.2025). Die Frauen im Programm erlernen wichtige berufliche Fähigkeiten (Borgen Project 16.5.2025; vergleiche SEBA o.D.), wie Geflügelzucht und Schneiderei (Borgen Project 16.5.2025). Sie können außerdem kleine Kredite oder Zuschüsse erhalten (Borgen Project 16.5.2025; vergleiche SEBA o.D.), um ein eigenes Unternehmen zu gründen (Borgen Project 16.5.2025). Sozialhilfe des Staates Soziale Altersbeihilfe: Seit 1998 gibt es eine staatliche Altersbeihilfe (Borgen Project 16.5.2025) in der Höhe von monatlich 600 Taka [Anm.: ca. 4,20 EUR] (ISSA 1.1.2024; vgl. Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Sie wird an Männer über 65 und Frauen über 62 Jahren mit Wohnsitz in Bangladesch ausgezahlt, wobei nur ein Familienmitglied eine Pension beziehen kann. Die Auszahlung erfolgt alle drei Monate. Ein spezieller Ausschuss führt eine Bedürftigkeitsprüfung durch und priorisiert die Leistungszahlungen. Dabei darf das Jahreseinkommen des Begünstigten, je nach Quelle, 3.000 Taka [Anm.: ca. 21,15 EUR] (ISSA 1.1.2024) bis 10.000 Taka [ Anm.: ca. 70,50 EUR] (Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) nicht übersteigen und es dürfen auch keine anderen staatlichen oder nicht-staatlichen Unterstützungen bezogen werden. Darüber hinaus wird den Schwächsten der Gesellschaft und Frauen der Vorrang eingeräumt (mindestens die Hälfte der ausgewählten Personen muss weiblich sein) (ISSA 1.1.2024). Die Altersbeihilfe unterstützt fast vier Millionen ältere Menschen darin, sich mit notwendigen Lebensgrundlagen wie Nahrung, Medikamenten und Unterkunft zu versorgen. Die finanzielle Unterstützung des Programms entlastet auch junge Familienmitglieder, die möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten haben, sie zu unterstützen (Borgen Project 16.5.2025).Seit 1998 gibt es eine staatliche Altersbeihilfe (Borgen Project 16.5.2025) in der Höhe von monatlich 600 Taka [Anm.: ca. 4,20 EUR] (ISSA 1.1.2024; vergleiche Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Sie wird an Männer über 65 und Frauen über 62 Jahren mit Wohnsitz in Bangladesch ausgezahlt, wobei nur ein Familienmitglied eine Pension beziehen kann. Die Auszahlung erfolgt alle drei Monate. Ein spezieller Ausschuss führt eine Bedürftigkeitsprüfung durch und priorisiert die Leistungszahlungen. Dabei darf das Jahreseinkommen des Begünstigten, je nach Quelle, 3.000 Taka [Anm.: ca. 21,15 EUR] (ISSA 1.1.2024) bis 10.000 Taka [ Anmerkung, ca. 70,50 EUR] (Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) nicht übersteigen und es dürfen auch keine anderen staatlichen oder nicht-staatlichen Unterstützungen bezogen werden. Darüber hinaus wird den Schwächsten der Gesellschaft und Frauen der Vorrang eingeräumt (mindestens die Hälfte der ausgewählten Personen muss weiblich sein) (ISSA 1.1.2024). Die Altersbeihilfe unterstützt fast vier Millionen ältere Menschen darin, sich mit notwendigen Lebensgrundlagen wie Nahrung, Medikamenten und Unterkunft zu versorgen. Die finanzielle Unterstützung des Programms entlastet auch junge Familienmitglieder, die möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten haben, sie zu unterstützen (Borgen Project 16.5.2025). Sozialpension bei Beeinträchtigung Eine Sozialpension bei Beeinträchtigung beträgt monatlich 850 Taka [Anm.: ca. 6 EUR] (ISSA 1.1.2024; vgl. Razzaque/Rahman/IGC 3.2025), wobei die Bezugsberechtigung durch eine Kommission festgestellt wird. Die bezugsberechtigte Person muss mindestens sechs Jahre alt sein und es muss eine sensorische, geistige, sprachliche oder körperliche Beeinträchtigung vorliegen (ISSA 1.1.2024). Das Jahreseinkommen des Leistungsempfängers darf 36.000 Taka [Anm.: ca. 254 EUR] nicht überschreiten (ISSA 1.1.2024; vgl. Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Die Kommission priorisiert die Leistungszahlungen (basierend auf Gesundheitszustand und sozioökonomischem Status) und räumt den Bedürftigsten, Frauen und älteren Personen Vorrang ein. Es dürfen keine anderen staatlichen oder nicht staatlichen Leistungen bezogen werden. Die Auszahlung erfolgt alle drei Monate (ISSA 1.1.2024).Eine Sozialpension bei Beeinträchtigung beträgt monatlich 850 Taka [Anm.: ca. 6 EUR] (ISSA 1.1.2024; vergleiche Razzaque/Rahman/IGC 3.2025), wobei die Bezugsberechtigung durch eine Kommission festgestellt wird. Die bezugsberechtigte Person muss mindestens sechs Jahre alt sein und es muss eine sensorische, geistige, sprachliche oder körperliche Beeinträchtigung vorliegen (ISSA 1.1.2024). Das Jahreseinkommen des Leistungsempfängers darf 36.000 Taka [Anm.: ca. 254 EUR] nicht überschreiten (ISSA 1.1.2024; vergleiche Razzaque/Rahman/IGC 3.2025). Die Kommission priorisiert die Leistungszahlungen (basierend auf Gesundheitszustand und sozioökonomischem Status) und räumt den Bedürftigsten, Frauen und älteren Personen Vorrang ein. Es dürfen keine anderen staatlichen oder nicht staatlichen Leistungen bezogen werden. Die Auszahlung erfolgt alle drei Monate (ISSA 1.1.2024). Sozialpension für Hinterbliebene (Witwen und verlassene Frauen) Eine soziale Hinterbliebenenpension beträgt monatlich 550 Taka [Anm.: ca. 3,90 EUR] (ISSA 1.1.2024; vgl. Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) und wird an Witwen sowie Frauen, die von ihren Ehemännern geschieden oder verlassen werden, ausgezahlt. Die bezugsberechtigten Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei einer erneuten Heirat erlischt die Witwer- bzw. Witwenpension wieder. Eine Kommission führt eine Berechtigungs- und Prioritätsprüfung durch, basierend auf den Gesundheitszustand und sozioökonomischen Status. Dabei haben die bedürftigsten Frauen und ältere Frauen Vorrang (ISSA 1.1.2024). Das Jahreseinkommen des Leistungsempfängers darf 12.000 Taka [Anm.: ca. 85 EUR] (ISSA 1.1.2024; vgl. Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) nicht überschreiten und es dürfen keine anderen staatlichen oder nicht-staatlichen Leistungen bezogen werden (ISSA 1.1.2024).Eine soziale Hinterbliebenenpension beträgt monatlich 550 Taka [Anm.: ca. 3,90 EUR] (ISSA 1.1.2024; vergleiche Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) und wird an Witwen sowie Frauen, die von ihren Ehemännern geschieden oder verlassen werden, ausgezahlt. Die bezugsberechtigten Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei einer erneuten Heirat erlischt die Witwer- bzw. Witwenpension wieder. Eine Kommission führt eine Berechtigungs- und Prioritätsprüfung durch, basierend auf den Gesundheitszustand und sozioökonomischen Status. Dabei haben die bedürftigsten Frauen und ältere Frauen Vorrang (ISSA 1.1.2024). Das Jahreseinkommen des Leistungsempfängers darf 12.000 Taka [Anm.: ca. 85 EUR] (ISSA 1.1.2024; vergleiche Razzaque/Rahman/IGC 3.2025) nicht überschreiten und es dürfen keine anderen staatlichen oder nicht-staatlichen Leistungen bezogen werden (ISSA 1.1.2024). Leistungen durch den Arbeitgeber Abfindung bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld wird in Bangladesch seit vielen Jahren nicht mehr gewährt (DTDA o.D.). Bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit ist derzeit nur eine Abfindung vorgesehen. Die Arbeitsrechtsänderung von 2013 verpflichtet Arbeitgeber, entlassenen Arbeitnehmern mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit im Falle einer Kündigung, Krankheit oder Entlassung (Personalabbau) eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Bei weniger als zehn Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit werden 30 Tage des Lohns für jedes Dienstjahr ausgezahlt; bei mindestens zehn Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 45 Tage des Lohns für jedes Dienstjahr (ISSA 1.1.2024). Krankengeld Formal Angestellte haben im Falle einer Krankheit Anspruch auf ein vom Arbeitgeber gedecktes Krankengeld. Dabei wird das Gehalt zu 100 % für insgesamt 14 Tage jährlich ausbezahlt. Ausgenommen sind Selbstständige, Hausangestellte, Familienarbeiter, Landarbeiter in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, Beschäftigte in gemeinnützigen Organisationen, Beschäftigte in Behörden und Einrichtungen sowie Seeleute. Für die Inanspruchnahme muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes vorlegen. Alle legalen Einwohner sind miteingeschlossen, einschließlich Nicht-Staatsbürger (ISSA 1.1.2024). Mutterschaftsgeld Im Falle einer Schwangerschaft erhalten Mütter vom Arbeitgeber ein Mutterschaftsgeld (ISSA 1.1.2024), in der Form von bezahltem Urlaub (DTDA o.D.). Dieses entspricht dem Durchschnitt ihres Gehalts der letzten drei Monate vor der Ankündigung der Schwangerschaft und wird für den Zeitraum von acht Wochen vor sowie bis acht Wochen nach der Geburt ausbezahlt. Insgesamt wird es für zwei Lebendgeburten gewährt. Zum voraussichtlichen Geburtstermin muss die Person mindestens sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Ab der dritten Geburt ist nur ein unbezahlter Urlaub vorgesehen. Stirbt die Mutter während der Geburt oder bis zu acht Wochen nach der Geburt, wird die Leistung an die Person gezahlt, die das Kind betreut (ISSA 1.1.2024). Es gibt Unterschiede bei der Einhaltung der Gesetze zwischen den Branchen. So gibt es beispielsweise in der Bekleidungsindustrie keine interne Mutterschaftsregelung. Viele Arbeiterinnen fühlen sich unter Druck gesetzt, vor Ablauf der acht Wochen nach der Entbindung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, während andere dazu veranlasst werden, "freiwillig" zu kündigen (DTDA o.D.). Todesfallleistungen (Arbeitgeberhaftung) Sterbegeld und Todesfallentschädigung Ein Anspruch auf Sterbegeld für eine begünstigte Person oder einen Hinterbliebener eines Angestellten besteht bei einem mindestens zwei Jahre, ununterbrochene Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber. Der Tod muss während der Dienstzeit oder am Arbeitsplatz eingetreten sein. Eine Versicherungspflicht besteht für alle Angestellten mit legalem Wohnsitz, ausgenommen sind Selbstständige, Hausangestellte, Familienangehörige, Landarbeiter in kleinen Betrieben, Mitarbeiter von gemeinnützigen Organisationen, bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Seeleute (ISSA 1.1.2024). Für den Bezug der Todesfallentschädigung muss der Tod in Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eintreten. Der Leistungsberechtigte erhält eine Einmalzahlung in der Höhe von 200.000 Taka [ca. 1.410,10 EUR]. Eine Versicherungspflicht der Arbeitgeber zugunsten ihrer Arbeitnehmer mit legalem Wohnsitz besteht bei nicht-verwaltungsbezogenen Tätigkeiten bei Eisenbahnen, Häfen, Postdiensten, Immobilienunternehmen, Produktionsbetrieben mit fünf oder mehr Beschäftigten sowie in bestimmten Branchen mit manuellen Tätigkeiten oder gefährlichen Arbeitsbedingungen. Ausgeschlossen sind Selbstständige, Hausangestellte, mithelfende Familienangehörige, Landarbeiter in kleinen Betrieben und bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst (ISSA 1.1.2024). Arbeitsunfall, vorübergehende und permanente Erwerbsunfähigkeit Bei einem Arbeitsunfall trägt der Arbeitgeber die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung bis zur Genesung. Bei einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für zwei Monate 100 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate. Für die darauffolgenden zwei Monate werden 66,7 % des Durchschnittsgehalts gezahlt und für jeden weiteren Monat 50 % des Durchschnittsgehalts. Insgesamt gilt der Leistungsanspruch jedoch höchstens für ein Jahr bei Arbeitsunfällen bzw. für zwei Jahre bei Berufskrankheiten. Für die Anspruchsvoraussetzungen muss eine mindestens dreitägige Arbeitsunfähigkeit vorliegen (ISSA 1.1.2024). Bei einer permanenten Erwerbsunfähigkeit von 100 % in Folge eines Arbeitsunfalles wird ein Fixbetrag von 250.000 Taka [ca. 1.762,60 EUR] bezahlt. Bei einer Teilinvalidität wird ein Prozentsatz der vollen Erwerbsunfähigkeitsentschädigung gezahlt. Die Berechnung dieses Betrags erfolgt unter Berücksichtigung des Grades des festgestellten Verlusts der Erwerbsfähigkeit. Berufskrankheiten sind für bestimmte Berufe gemäß einer gesetzlichen Liste versichert (ISSA 1.1.2024). Rückkehr Letzte Änderung 2026-01-13 09:08 Die Rückkehr bangladeschischer Staatsangehöriger unterliegt keinen rechtlichen Beschränkungen (AA 16.8.2024). Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass sich Rückkehrer aufgrund der Stellung eines Asylantrages staatlichen Maßnahmen ausgesetzt sahen (AA 16.8.2024; vgl. DFAT 23.7.2025). Der International Organization for Migration (IOM) ist kein Fall bekannt, in dem eine rückgeführte Person misshandelt wurde. In einigen seltenen Fällen wurden die Rückkehrer zu einem sogenannten "General Diary" gebeten. Nach IOM Angaben handelt es sich dabei um ein ca. halbstündiges Gespräch mit der Immigrationsbehörde, die die Daten des Rückkehrers aufnimmt und ihn zum Auslandsaufenthalt befragt. IOM sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen dem Rückkehrer ein Nachteil entstanden ist (AA 16.8.2024).Die Rückkehr bangladeschischer Staatsangehöriger unterliegt keinen rechtlichen Beschränkungen (AA 16.8.2024). Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass sich Rückkehrer aufgrund der Stellung eines Asylantrages staatlichen Maßnahmen ausgesetzt sahen (AA 16.8.2024; vergleiche DFAT 23.7.2025). Der International Organization for Migration (IOM) ist kein Fall bekannt, in dem eine rückgeführte Person misshandelt wurde. In einigen seltenen Fällen wurden die Rückkehrer zu einem sogenannten "General Diary" gebeten. Nach IOM Angaben handelt es sich dabei um ein ca. halbstündiges Gespräch mit der Immigrationsbehörde, die die Daten des Rückkehrers aufnimmt und ihn zum Auslandsaufenthalt befragt. IOM sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen dem Rückkehrer ein Nachteil entstanden ist (AA 16.8.2024). Behandlung von Rückkehrern durch die Behörden Bangladesch hat eine große Diaspora und eine ausgeprägte Auswanderungskultur. Jedes Jahr verlassen Hunderttausende Bangladescher das Land, um Arbeit zu suchen, und kehren später wieder zurück (DFAT 23.7.2025). Laut der internationalen Entwicklungsorganisation BRAC und Berichten der Tageszeitung Daily Star vom Mai 2025 sind in den letzten sechs Jahren mehr als 470 000 bangladeschische Wanderarbeiter in ihre Heimat zurückgekehrt (DAST 8.5.2025; vgl. EUAA 8.2025).Bangladesch hat eine große Diaspora und eine ausgeprägte Auswanderungskultur. Jedes Jahr verlassen Hunderttausende Bangladescher das Land, um Arbeit zu suchen, und kehren später wieder zurück (DFAT 23.7.2025). Laut der internationalen Entwicklungsorganisation BRAC und Berichten der Tageszeitung Daily Star vom Mai 2025 sind in den letzten sechs Jahren mehr als 470 000 bangladeschische Wanderarbeiter in ihre Heimat zurückgekehrt (DAST 8.5.2025; vergleiche EUAA 8.2025). Laut australischem Außen- und Handelsministerium (DFAT) hat die Regierung weder die Kapazitäten noch die Absicht, alle zu überwachen. Bei Personen mit einem bestimmten politischen Profil wird laut DFAT möglicherweise ihre Einreise nach Bangladesch vermerkt, was jedoch für die überwiegende Mehrheit der zurückkehrenden Bangladescher unwahrscheinlich ist. Zusätzliche Kontrollen, einschließlich der Überprüfung von Mobiltelefonen, werden bei der Rückkehr in der Regel nicht durchgeführt. Mitglieder der Bangladesh Nationalist Party (BNP), darunter auch solche, gegen die inländische Gerichtsverfahren anhängig waren oder weiterhin anhängig sind, sind seit dem Regierungswechsel im August 2024 nach Bangladesch zurückgekehrt. Nach Kenntnis des DFAT wurden diese Personen bei ihrer Rückkehr nicht negativ beachtet und hatten auch keine negativen Konsequenzen zu befürchten (DFAT 23.7.2025). Staatliche Repressionen nach Rückkehr wegen oppositioneller Tätigkeiten im Ausland (z. B. Demonstrationen und Presseartikel) sind nicht bekannt (AA 16.8.2024). Auch dem DFAT sind keine Fälle bekannt, in denen Rückkehrer aufgrund politischer Aktivitäten, einschließlich politischer Online-Aktivitäten, die sie in Australien ausgeübt haben, an der Grenze angehalten und festgenommen wurden (DFAT 23.7.2025). Doppelbestrafung Die Verfassung und die Strafprozessordnung von 1898 verbieten die Doppelbestrafung. Es sind keine Fälle bekannt, in denen bangladeschische Staatsbürger, die im Ausland wegen Straftaten vor Gericht standen, nach ihrer Rückkehr in Bangladesch erneut vor Gericht gestellt wurden (DFAT 23.7.2025). Finanzielle und soziale Situation von Rückkehrern Im Rahmen von Sammelflügen werden die Rückkehrer von der Immigrationsbehörde nach Ankunft registriert. Aufgrund diverser Bemühungen, bessere Unterstützung für Rückkehrende gewährleisten zu können und das Migrationsmanagement zu verbessern, hat die Regierung mit Unterstützung der IOM eine digitale Plattform namens Returning Migrants Management Information System (ReMiMIS) etabliert, um Daten der Rückkehrer zu erheben und Dienstleistungen gezielter anbieten zu können (AA 16.8.2024). Laut IOM sind in Bangladesch familiäre und verwandtschaftliche Unterstützung letztendlich für die Rückkehrer maßgeblich, die dem Rückkehrer als Auffangnetz in einer kritischen Lebensphase dienen. Rückkehrer sind aufgrund der großen Familien, enger und weitverzweigter Verwandtschaftsverhältnisse sowie noch intakter nachbarschaftlicher bzw. dörflicher Strukturen regelmäßig nicht auf sich allein gestellt. IOM spricht in diesem Zusammenhang von der wichtigen Rolle der "social networks of family and neighbourhoods", denen eine wichtige inoffizielle Schutzfunktion zukomme (AA 16.8.2024). Laut Quellen vor Ort ist die Auswanderung oft ein langwieriger Prozess, bei dem Großfamilien und Gemeinschaften Ressourcen für ein Mitglied (in der Regel den ältesten Sohn) sparen und verpfänden, damit dieses zum Arbeiten ins Ausland gehen können. So kann es vorkommen, dass ganze Gemeinschaften investierten und eine Rendite erwarten (DFAT 23.7.2025). Die hohen Kosten für die Migration, die an Schleuser oder Rekrutierungsbüros zu entrichten sind, können bis zu USD 10.000 ausmachen (AA 16.8.2024). Viele Migranten bzw. Rückkehrer sind hoch verschuldet (AA 16.8.2024; vgl. DFAT 23.7.2025; EUAA 8.2025). Infolgedessen kann es zu einem Stigma für gescheiterte und zurückkehrende Migranten kommen (DFAT 23.7.2025). So berichtet eine NGO, dass zurückkehrende Migranten in der Regel die Erzählung einer Erfolgsgeschichte mitbringen, auf der sie eine neue Identität aufbauen. Allerdings gibt die NGO auch an, dass Rückkehrer ständig anhand ihrer Leistungen im Ausland bewertet werden. Dadurch können soziale Netzwerke dazu neigen, erfolglose Rückkehrer nicht zu unterstützen (EUAA 8.2025). Viele Rückkehrer schaffen dennoch einen nahtlosen Übergang (DFAT 23.7.2025).Laut Quellen vor Ort ist die Auswanderung oft ein langwieriger Prozess, bei dem Großfamilien und Gemeinschaften Ressourcen für ein Mitglied (in der Regel den ältesten Sohn) sparen und verpfänden, damit dieses zum Arbeiten ins Ausland gehen können. So kann es vorkommen, dass ganze Gemeinschaften investierten und eine Rendite erwarten (DFAT 23.7.2025). Die hohen Kosten für die Migration, die an Schleuser oder Rekrutierungsbüros zu entrichten sind, können bis zu USD 10.000 ausmachen (AA 16.8.2024). Viele Migranten bzw. Rückkehrer sind hoch verschuldet (AA 16.8.2024; vergleiche DFAT 23.7.2025; EUAA 8.2025). Infolgedessen kann es zu einem Stigma für gescheiterte und zurückkehrende Migranten kommen (DFAT 23.7.2025). So berichtet eine NGO, dass zurückkehrende Migranten in der Regel die Erzählung einer Erfolgsgeschichte mitbringen, auf der sie eine neue Identität aufbauen. Allerdings gibt die NGO auch an, dass Rückkehrer ständig anhand ihrer Leistungen im Ausland bewertet werden. Dadurch können soziale Netzwerke dazu neigen, erfolglose Rückkehrer nicht zu unterstützen (EUAA 8.2025). Viele Rückkehrer schaffen dennoch einen nahtlosen Übergang (DFAT 23.7.2025). Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Es gibt staatliche Aufnahmeeinrichtungen/Waisenhäuser für Minderjährige. Hierbei muss eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung, Verpflegung, Schulgeld, Kleidung etc. der Jugendlichen von dritter Seite bereitgestellt werden. Zuständig ist das Ministerium für Angelegenheiten von Frauen und Kindern (Ministry of Women and Children Affairs). Nach Auskunft von IOM können auch über die Nationale Vereinigung der Anwältinnen von Bangladesch (Bangladesh National Women Lawyers Association, BNWLA) Aufnahmeeinrichtungen vermittelt werden (AA 16.8.2024) [Anmerkung: Zur allgemeinen Lage von Kindern/Minderjährigen siehe Kapitel Kinder]. IOM Büro am Flughafen Dhaka Die IOM ist am Flughafen Dhaka mit einem Büro und Mitarbeitern präsent und kann im Rahmen von Betreuungs- und Integrationsvereinbarungen die Betreuung vor Ort übernehmen. Diese Hilfe umfasst die Betreuung und Begleitung anlässlich der Ankunft, soweit erforderlich die Vermittlung von Kontakten zur Familie des Rückkehrers und zu anderen Organisationen, die weiterführende Hilfe leisten können. Ferner leistet IOM praktische Reintegrationsbetreuung und -begleitung (AA 16.8.2024). EU Reintegration Programme (EURP) Das EURP von Frontex bietet in Kooperation mit einer lokalen Partnerorganisation, der seit 1972 in Bangladesch tätigen internationalen Entwicklungsorganisation BRAC, Unterstützung bei der Reintegration an (Frontex o.D.; vgl. BMI o.D.). Diese umfasst ein Post-Arrival-Paket im Wert von € 615, das der unmittelbaren Unterstützung nach der Ankunft im Heimatland dient und u. a. eine temporäre Unterkunft bis zu drei Tagen sowie unmittelbare medizinische Unterstützung beinhaltet. Sofern keine oder weniger Sofortleistungen in Anspruch genommen werden, wird der anteilige Betrag von € 615 vom lokalen Partner in bar ausbezahlt. Darüber hinaus wird im Rahmen einer längerfristigen Reintegrationsunterstützung ein Post-return-Paket in der Höhe von € 2.000 ausgegeben. Die Rückkehrwilligen erhalten Sachleistungen auf Grundlage eines Reintegrationsplans, der mithilfe der lokalen Partnerorganisation in den ersten sechs Monaten nach der Rückkehr erstellt wird. Sie umfassen unter anderem Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens, Unterstützung beim Eintritt in den Arbeitsmarkt sowie bei der Einschulung mitausreisender Kinder, weiters Bildungsmaßnahmen und Trainings, rechtliche & administrative Beratungsleistungen, Familienzusammenführung, medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie Unterstützung im Zusammenhang mit Wohnen und Haushalt (BMI o.D.).Das EURP von Frontex bietet in Kooperation mit einer lokalen Partnerorganisation, der seit 1972 in Bangladesch tätigen internationalen Entwicklungsorganisation BRAC, Unterstützung bei der Reintegration an (Frontex o.D.; vergleiche BMI o.D.). Diese umfasst ein Post-Arrival-Paket im Wert von € 615, das der unmittelbaren Unterstützung nach der Ankunft im Heimatland dient und u. a. eine temporäre Unterkunft bis zu drei Tagen sowie unmittelbare medizinische Unterstützung beinhaltet. Sofern keine oder weniger Sofortleistungen in Anspruch genommen werden, wird der anteilige Betrag von € 615 vom lokalen Partner in bar ausbezahlt. Darüber hinaus wird im Rahmen einer längerfristigen Reintegrationsunterstützung ein Post-return-Paket in der Höhe von € 2.000 ausgegeben. Die Rückkehrwilligen erhalten Sachleistungen auf Grundlage eines Reintegrationsplans, der mithilfe der lokalen Partnerorganisation in den ersten sechs Monaten nach der Rückkehr erstellt wird. Sie umfassen unter anderem Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens, Unterstützung beim Eintritt in den Arbeitsmarkt sowie bei der Einschulung mitausreisender Kinder, weiters Bildungsmaßnahmen und Trainings, rechtliche & administrative Beratungsleistungen, Familienzusammenführung, medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie Unterstützung im Zusammenhang mit Wohnen und Haushalt (BMI o.D.). Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates Letzte Änderung 2025-01-09 14:36 [Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Seite der BBU verwiesen]. Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen. Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen: ● Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung durch die BBU ● Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung ● Übernahme der Heimreisekosten ● Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900 ● Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar. Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person. Finanzielle Starthilfe Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige R