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{'item': ['U1131/11 - U377/10', 'U794/10', 'U1060/10', 'U1526/10', 'U2447/10', 'U2495/10', 'U84/11', 'U256/11', 'U1021/11', 'U1442/11', 'U1515/11', 'U

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum19.09.2011 GeschäftszahlU1131/11 - U377/10,U794/10,U1060/10,U1526/10,U2447/10, U2495/10,U84/11,U256/11,U1021/11,U1442/11, U1515/11,U1869/11 Sammlungsnummer19467 - 19557,19578,19602 LeitsatzVerletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren bzw keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen RechtssatzKeine Ermittlungen hins der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art3 EMRK) in Georgien zur Preisgabe des Aufenthaltsortes der Mutter; keine Auseinandersetzung mit dem - mit dem Beschwerdevorbringen in Zusammenhang stehenden - Fluchtvorbringen der Mutter, der Asyl gewährt wurde. Ablehnung der Beschwerdebehandlung hins der Abweisung des Asylantrags. U2447/10, E v 19.09.11: keine Ermittlungen zur Zumutbarkeit der Übersiedlung der österreichischen Ehefrau und des gemeinsamen Sohnes in den Herkunftsstaat (Ghana) zur Vornahme einer dem Art8 EMRK entsprechenden Interessenabwägung. U84/11 und U256/11, beide E v 19.09.11: keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Flutkatastrophe in Pakistan vom Juli/August 2010 bzw der Zumutbarkeit einer Niederlassung in nicht vom Hochwasser betroffenen Teilen Pakistans. U377/10, E v 26.09.11: fehlende Ermittlungen zur Versorgung des an Morbus Bechterew erkrankten Beschwerdeführers mit Medikamenten in Armenien. U794/10, E v 26.09.11: keine Ermittlungen betr ein allenfalls in Österreich entstandenes Privat- oder Familienleben; knapp 4 Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen. U1526/10, E v 26.09.11: keine Auseinandersetzung mit der Behandlungsmöglichkeit von familiärem Mittelmeerfieber in Armenien; völliges Außer-Acht-Lassen eines Sachverständigengutachtens. U1021/11, E v 26.09.11: aktenwidrige Annahme des Vorliegens einer rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung; keine eigenen Ermittlungen im Hinblick auf Art8 EMRK. U1442/11, E v 26.09.11: Ignorieren des Parteivorbringens und völlige Außer-Acht-Lassung des Sachverhaltes; Entscheidung über einen anderen Staatsangehörigen in die Begründung kopiert. U1060/10, E v 07.10.11: keine Ermittlungen zur aktuellen Lage in Nigeria; mehr als fünfeinhalb Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen. U1515/11, E v 29.11.11: keine eigenen Ermittlungen zum Glaubenswechsel eines iranischen Staatsangehörigen; Verneinung einer Konversion zum Christentum aus innerer Überzeugung aufgrund fast zwei Jahre zurückliegender Einvernahmen vor dem BAA. U1869/11, E v 03.12.11: kein Begründungswert der getroffenen Länderfeststellungen zum Herkunftsstaat Aserbaidschan; Feststellungen offenkundig auf Armenien zutreffend. U2495/10, E v 14.12.11: denkunmögliche Annahme der Sicherung des Lebensunterhalts des Beschwerdeführers durch Unterstützung der Familie in Ghana angesichts der als glaubwürdig erachteten Bedrohung durch die Familie; Außerachtlassung der gesundheitlichen Situation.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.