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Europaius

B1338/10

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum04.03.2011 GeschäftszahlB1338/10 Sammlungsnummer19340 LeitsatzEntzug des gesetzlichen Richters durch den Bescheid einer Schlichtungsstelle betreffend Erlassung einer vom Angestelltenbetriebsrat begehrten Betriebsvereinbarung über Verhaltenspflichten für den Betriebsinhaber; weiters Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Darlegung der für die gebotene Interessenabwägung notwendigen Feststellungen und Erwägungen RechtssatzDie Betriebsvereinbarung, über deren Abschluss die belangte Behörde entschieden hat, regelt zum ganz überwiegenden Teil nicht das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, sondern legt in erster Linie Verhaltenspflichten für den Betriebsinhaber fest. Dabei handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des §97 Abs1 Z1 ArbVG. Auch sonst ist keine Angelegenheit des §96a und §97 Abs1 Z1 bis Z6a ArbVG betroffen, die von der Schlichtungsstelle geregelt werden dürfte.

Der angefochtene Bescheid kommt auch den allgemeinen Anforderungen an die Schlichtung eines Regelungsstreits iSd §146 Abs2 ArbVG (Ermittlung und Abwägung der Interessen beider Teile; nähere Darlegung der Beweggründe) nicht nach.

Kein Eingehen auf Einwände der beschwerdeführenden Partei, zB dass es ausreichend gesetzliche Instrumente zur Abwehr von Mobbing gäbe; Mobbing-Fälle durch die als Zeugin vernommene Studiengangsleiterin bestritten, keine Auseinandersetzung mit (der Glaubwürdigkeit) dieser Aussage.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.