der Bebauungsrichtlinien tritt diese Verordnung nach ihrer Genehmigung durch die Burgenländische Landesregierung mit Ablauf des Tages der Kundmachungsfrist in Kraft.
G treten Bebauungsrichtlinien aber mit dem ersten Tag der Kundmachung (jener Tag, an dem der Anschlag an der Amtstafel angebracht wird; vgl VfSlg 17404/2004) in Kraft.
der Bebauungsrichtlinien tritt diese Verordnung nach ihrer Genehmigung durch die Burgenländische Landesregierung mit Ablauf des Tages der Kundmachungsfrist in Kraft.
G treten Bebauungsrichtlinien aber mit dem ersten Tag der Kundmachung (jener Tag, an dem der Anschlag an der Amtstafel angebracht wird; vergleiche VfSlg 17404 aus 2004,) in Kraft. §3 stellt darüber hinaus lediglich auf das Vorliegen der Genehmigung durch die Burgenländische Landesregierung und nicht (auch) auf die Verlautbarung der Genehmigung der Landesregierung im Landesamtsblatt für das Burgenland ab, auf die aber in der Kundmachung der Bebauungsrichtlinien
G hinzuweisen ist. Damit bleibt für den Normadressaten völlig offen, zu welchem Zeitpunkt die Bebauungsrichtlinien in Kraft treten.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.