Abs6 GG 1956 war mangels Legitimation zurückzuweisen.
F BGBl. 612/1983 (betreffend Bezüge eines wegen Ausübung eines Mandates außer Dienst gestellten Beamten) wird zurückgewiesen.
Abs6 GG 1956 in der Fassung Bundesgesetzblatt 612 aus 1983, (betreffend Bezüge eines wegen Ausübung eines Mandates außer Dienst gestellten Beamten) wird zurückgewiesen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.