GH Slg. 2658/1954 gemäß {
GG 1953 ausgesprochenen Rechtssatz - Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. April 1954, BGBl. Nr. 92/1954 - so zu lesen, als ob dort als Beispiel einer unter die Generalklausel fallenden Materien das Grundverkehrsrecht ausdrücklich genannt wäre.{
GH Slg. 2658 aus 1954, gemäß {
GG 1953 ausgesprochenen Rechtssatz - Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. April 1954, Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1954, - so zu lesen, als ob dort als Beispiel einer unter die Generalklausel fallenden Materien das Grundverkehrsrecht ausdrücklich genannt wäre. Kann der Wortlaut der Gesetzesstelle, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, nicht so zerlegt werden, daß nur der verfassungswidrige Inhalt erfaßt wird, so ist die Stelle zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:1966:G16.1966
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.