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{'item': 'B86/71'}

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum08.03.1972 GeschäftszahlB86/71 Sammlungsnummer6669 RechtssatzGemäß § 63 Abs. 1 VwGG 1965, BGBl. 2/1965, sind, wenn der VwGH den angefochtenen Bescheid aufgehoben hat, die Verwaltungsbehörden verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Der VfGH hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß ein gemäß § 63 Abs. 1 VwGG 1965 (vorher § 50 Abs. 1 VwGG 1952, BGBl. 96/1952, VwGG StGBl. 208/1945) erlassener Ersatzbescheid bei ungeänderter Sachlage und Rechtslage vor dem VfGH nur dahin überprüft werden kann, ob er der Rechtsanschauung des VwGH entspricht (vgl. z. B. Slg. 4250/1962, 4581/1963, 4861/1964, 5785/1968, 5969/1969) oder ob er dazu derart in Widerspruch steht, daß durch den Bescheid verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt worden sind (vgl. z. B. Slg. 4806/1964) , denn unmittelbare Rechtsquelle bei Erlassung eines solchen Ersatzbescheides ist nicht das Gesetz, sondern das Erk. des VwGH (vgl. z. B. Slg. 4806/1964, 5785/1968) . Beschwerden gegen Bescheide, die lediglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herstellen, richten sich in Wahrheit gegen die in dem vorangegangenen Erk. des VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung dieses Gerichtshofes (vgl. z. B. Slg. 1894/1949, 2792/1955) . Die meritorische Überprüfung eines auf Grund eines verwaltungsgerichtlichen Erk. ergangenen, der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden verwaltungsbehördlichen Bescheides käme einer Überprüfung des Erk. des VwGH gleich; hiezu ist jedoch der VfGH nicht berufen (vgl. z. B. Beschluß Slg. 3326/1958, Erk. Slg. 4004/1961, 4806/1964, 5785/1968) . Entspricht der gemäß § 63 Abs. 1 VwGG 1965 erlassene Bescheid der Rechtsanschauung des VwGH, so können verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte nicht verletzt sein (vgl. z. B. Slg. 2046/1950, 4911/1965, 5706/1968, 5969/1969) .Gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG 1965, Bundesgesetzblatt 2 aus 1965,, sind, wenn der VwGH den angefochtenen Bescheid aufgehoben hat, die Verwaltungsbehörden verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Der VfGH hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß ein gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG 1965 (vorher Paragraph 50, Absatz eins, VwGG 1952, Bundesgesetzblatt 96 aus 1952,, VwGG StGBl. 208 aus 1945,) erlassener Ersatzbescheid bei ungeänderter Sachlage und Rechtslage vor dem VfGH nur dahin überprüft werden kann, ob er der Rechtsanschauung des VwGH entspricht vergleiche z. B. Slg. 4250 aus 1962,, 4581 aus 1963,, 4861 aus 1964,, 5785 aus 1968,, 5969 aus 1969,) oder ob er dazu derart in Widerspruch steht, daß durch den Bescheid verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt worden sind vergleiche z. B. Slg. 4806 aus 1964,) , denn unmittelbare Rechtsquelle bei Erlassung eines solchen Ersatzbescheides ist nicht das Gesetz, sondern das Erk. des VwGH vergleiche z. B. Slg. 4806 aus 1964,, 5785 aus 1968,) . Beschwerden gegen Bescheide, die lediglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herstellen, richten sich in Wahrheit gegen die in dem vorangegangenen Erk. des VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung dieses Gerichtshofes vergleiche z. B. Slg. 1894 aus 1949,, 2792 aus 1955,) . Die meritorische Überprüfung eines auf Grund eines verwaltungsgerichtlichen Erk. ergangenen, der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden verwaltungsbehördlichen Bescheides käme einer Überprüfung des Erk. des VwGH gleich; hiezu ist jedoch der VfGH nicht berufen vergleiche z. B. Beschluß Slg. 3326 aus 1958,, Erk. Slg. 4004 aus 1961,, 4806 aus 1964,, 5785 aus 1968,) . Entspricht der gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG 1965 erlassene Bescheid der Rechtsanschauung des VwGH, so können verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte nicht verletzt sein vergleiche z. B. Slg. 2046 aus 1950,, 4911 aus 1965,, 5706 aus 1968,, 5969 aus 1969,) . Vgl. aber Slg. 7261/1974.Vgl. aber Slg. 7261 aus 1974,. European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:1972:B86.1972

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