B903/2013
RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum21.02.2014 GeschäftszahlB903/2013 LeitsatzZurückweisung eines Antrags auf "Wiederinkraftsetzung" eines mit Beschluss zurückgewiesenen Verfahrenshilfeantrags als unzulässig RechtssatzBei dem nunmehr gestellten Antrag handelt es sich um keinen zulässigen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand: Denn einerseits ist er nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist des §148 Abs2 ZPO gestellt worden. Andererseits hat der Antragsteller aber auch die versäumte Prozesshandlung - die Vorlage des vollständigen Bescheides, dessen Anfechtung er beabsichtigt hatte - entgegen der Vorschrift des §149 Abs1 ZPO nicht zugleich mit der Antragstellung nachgeholt.
Zurückweisung des Antrags als unzulässig gem §33 und §34 VfGG.