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E4267/2019

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum26.06.2020 GeschäftszahlE4267/2019 LeitsatzAblehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen eine Geldstrafe nach dem AbfallwirtschaftsG 2002 RechtssatzEin Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot gemäß Art4 7. ZPEMRK liegt vor dem Hintergrund der ständigen Judikatur des VfGH nicht vor: Die Straftatbestände der §180 und §181 StGB einerseits und der Straftatbestand des §15 Abs3 AWG 2002 andererseits unterscheiden sich in ihren wesentlichen Merkmalen voneinander und verfolgen unterschiedliche Regelungsabsichten. Während in den §§180 ff StGB im Wesentlichen das Rechtsgut Umwelt unter strafrechtlichen Schutz gestellt wird, zielt §15 Abs3 AWG 2002 unmittelbar auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall und damit auf eine geordnete Abfallwirtschaft ab.

European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:2020:E4267.2019

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