E3062/2020
RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum07.10.2020 GeschäftszahlE3062/2020 LeitsatzZurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels gleichzeitiger Nachholung der versäumten Prozesshandlung RechtssatzDa das VfGG die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht selbst regelt, sind nach §35 VfGG die entsprechenden Bestimmungen der §§146 ff ZPO anzuwenden. §149 Abs1 ZPO sieht vor, dass zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die versäumte Prozesshandlung nachzuholen ist. Die Einschreiterin hat es jedoch verabsäumt, gleichzeitig mit ihrem Schriftsatz auch die versäumte Prozesshandlung (Beschwerdeeinbringung) nachzuholen.
European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:2020:E3062.2020