RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum08.06.2021 GeschäftszahlV67/2021 LeitsatzZurückweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 betreffend die Durchführung von COVID-Schnelltests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht wegen zu engen Anfechtungsumfangs RechtssatzZurückweisung eines - unzulässigen - Individualantrags gegen die Wortfolgen "von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten", "der für eine Probennahme im anterior-nasalen Bereich in Verkehr gebracht wurde, an der Schule durchführen" und "an der Schule durchzuführen" in §35 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - C-SchVO 2020/21), BGBl II 384/2020, idF BGBl II 56/2021, sowie eines engeren Eventualantrages.Zurückweisung eines - unzulässigen - Individualantrags gegen die Wortfolgen "von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten", "der für eine Probennahme im anterior-nasalen Bereich in Verkehr gebracht wurde, an der Schule durchführen" und "an der Schule durchzuführen" in §35 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - C-SchVO 2020/21), Bundesgesetzblatt Teil 2, 384 aus 2020,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 56 aus 2021,, sowie eines engeren Eventualantrages. Die Bedenken der Antragsteller richten sich zusammengefasst gegen die Durchführung und Vorlage eines von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Schnelltests an der Schule als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Nach der Systematik der C-SchVO 2020/21 gelangen je nach aktuell festgelegter Ampelphase verschiedene Bestimmungen zur Anwendung (siehe §3 Z1 C-SchVO 2020/21). Die Anordnung der Durchführung von Schnelltests an der Schule als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ergibt sich in der Ampelphase "Rot" aus §35 Abs1 iVm §34 Abs2 C-SchVO 2020/21, BGBl II 384/2020, idF BGBl II 56/
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.