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E3981/2021 ua

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum29.11.2021 GeschäftszahlE3981/2021 ua LeitsatzZurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme mangels Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes RechtssatzGemäß §536 ZPO, der §35 VfGG zufolge im verfassungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist, hat der Antrag auf Wiederaufnahme die Bezeichnung des gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes zu enthalten. Einen solchen Wiederaufnahmegrund hat der Antragsteller in seinem Antrag nicht dargetan. In sinngemäßer Anwendung des §15 Abs2 VfGG ist dieser Mangel einer Mängelbehebung nicht zugänglich.

European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:2021:E3981.2021

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