Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

G47/2024

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum10.06.2024 GeschäftszahlG47/2024 LeitsatzAblehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO betreffend die streitwertabhängige Beschränkung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren RechtssatzDem Gesetzgeber ist nicht entgegenzutreten, wenn er die Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren bis zu einem Streitwert von € 2.700,- auf bestimmte Gründe gemäß §501 Abs1 ZPO beschränkt. Beim Vorbringen, die Bestimmung des §501 Abs1 ZPO sei vor dem Hintergrund allfälliger Gegenforderungen über der Bagatellgrenze von € 2.700,- verfassungswidrig, übersieht der Antragsteller, dass über eine Gegenforderung stets nur bis zur Höhe der Klagsforderung entschieden wird. Das Bedenken geht daher bereits aus diesem Grund ins Leere.

European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:2024:G47.2024

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.