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{'item': 'G155/2024'}

RIS Dokument GerichtVerfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum25.02.2025 GeschäftszahlG155/2024 LeitsatzZurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des KinderbetreuungsgeldG betref

§5cAbs1 sowie §24e erster Satz KBGG id

F BGBl I 53/2016.Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung des Wortes "pauschalen"

§5c

Abs1 sowie §24e erster Satz KBGG

der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 53 aus 2016,. Die Bestimmung des §5c KBGG idF BGBl I 53/2016 ist

Abschnitt 2

("Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto") des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

korporiert und sieht

Abs1 unter näher festgelegten Voraussetzungen eine "Härtefälleverlängerung" vor, wenn "ein Elternteil aufgrund eines unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses, dessen Dauer den Wegfall des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind bewirkt, am Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes für dieses Kind verhindert [ist]". Die Bestimmung des §24e KBGG befindet sich demgegenüber

Abschnitt 5

("Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens") des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und zählt

ihrem ersten Satz explizit jene Bestimmungen auf, die "neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzuwenden [sind]".Die Bestimmung des §5c KBGG

der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 53 aus 2016, ist

Abschnitt 2

("Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto") des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

korporiert und sieht

Abs1 unter näher festgelegten Voraussetzungen eine "Härtefälleverlängerung" vor, wenn "ein Elternteil aufgrund eines unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses, dessen Dauer den Wegfall des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind bewirkt, am Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes für dieses Kind verhindert [ist]". Die Bestimmung des §24e KBGG befindet sich demgegenüber

Abschnitt 5

("Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens") des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und zählt

ihrem ersten Satz explizit jene Bestimmungen auf, die "neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzuwenden [sind]". Vor diesem Hintergrund würde weder eine Aufhebung des Wortes "pauschalen"

§5cAbs1 sowie des §24e erster Satz KBGG id

F BGBl I 53/2016 (Hauptantrag) noch eine alternative Aufhebung entweder des Wortes "pauschalen"

§5c

Abs1 leg cit (erster Eventualantrag) oder des §24e erster Satz leg cit (zweiter Eventualantrag) dazu führen, dass die "Härtefälleverlängerung" auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens Anwendung fände. Denn

jedem Fall –

sbesondere auch dann, wenn §5c Abs1 leg cit nicht mehr explizit auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld abstellen würde – ergäbe sich auf Grund der Gesetzessystematik weiterhin, dass §5c Abs1 leg cit (nur) auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld Anwendung finden soll.Vor diesem Hintergrund würde weder eine Aufhebung des Wortes "pauschalen"

§5c

Abs1 sowie des §24e erster Satz KBGG

der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 53 aus 2016, (Hauptantrag) noch eine alternative Aufhebung entweder des Wortes "pauschalen"

§5c

Abs1 leg cit (erster Eventualantrag) oder des §24e erster Satz leg cit (zweiter Eventualantrag) dazu führen, dass die "Härtefälleverlängerung" auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens Anwendung fände. Denn

jedem Fall –

sbesondere auch dann, wenn §5c Abs1 leg cit nicht mehr explizit auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld abstellen würde – ergäbe sich auf Grund der Gesetzessystematik weiterhin, dass §5c Abs1 leg cit (nur) auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld Anwendung finden soll. European Case Law IdentifierECLI:AT:VFGH:2025:G155.2024

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.