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Europaius

3Ob212/25

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.03.1925 Geschäftszahl3Ob212/25; 3Ob58/86 NormEO §37 Ah;

RechtssatzWiderspruchsklage eines Dritten gegen die zwangsweise Räumung einer Wohnung.

EntscheidungstexteTE OGH 1925/03/25 3 Ob 212/25 SZ 7/109 TE OGH 1986/09/17 3 Ob 58/86 Auch; Beisatz: Einer Räumungsexekution können auch nur obligatorische Rechte eines Dritten mittels einer Klage nach § 37 EO entgegengesetzt werden, wenn es sich iSd § 568 ZPO um ein zwischen dem Unterbestandnehmer und dem Hauptbestandgeber bestehendes Rechtsverhältnis handelt. (T1) Auch; Beisatz: Einer Räumungsexekution können auch nur obligatorische Rechte eines Dritten mittels einer Klage nach Paragraph 37, EO entgegengesetzt werden, wenn es sich iSd Paragraph 568, ZPO um ein zwischen dem Unterbestandnehmer und dem Hauptbestandgeber bestehendes Rechtsverhältnis handelt. (T1) RechtssatznummerRS0000926

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