2Ob388/26
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.06.1926 Geschäftszahl2Ob388/26; 3Ob78/65 NormABGB §1386;
Rechtssatz(Zum AHGB) Nur bei Unredlichkeit des Vertragsgegners beim Vergleichsabschlusse ist eine Anfechtung des Vergleiches durch § 1386 ABGB und Art 286 AHGB nicht ausgeschlossen. Motivirrtum ist beim Vergleiche nicht zu beachten.(Zum AHGB) Nur bei Unredlichkeit des Vertragsgegners beim Vergleichsabschlusse ist eine Anfechtung des Vergleiches durch Paragraph 1386, ABGB und Artikel 286, AHGB nicht ausgeschlossen. Motivirrtum ist beim Vergleiche nicht zu beachten.
EntscheidungstexteTE OGH 1926/06/15 2 Ob 388/26 Veröff: SZ 8/197 TE OGH 1965/06/01 3 Ob 78/65 nur: Motivirrtum ist beim Vergleiche nicht zu beachten. (T1) RechtssatznummerRS0032625