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Europaius

2Ob1129/28

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.12.1928 Geschäftszahl2Ob1129/28; 1Ob276/97p NormABGB §888;

RechtssatzDie gemeinsame Regelung des Unterhaltsanspruches der Ehegattin und der in ihrer Erziehung verbleibenden Kinder im Scheidungsvergleiche mit einem ungeteilten Gesamtbetrage schafft zwischen Mutter und Kindern kein Gemeinschaftsverhältnis nach § 888 ABGB.Die gemeinsame Regelung des Unterhaltsanspruches der Ehegattin und der in ihrer Erziehung verbleibenden Kinder im Scheidungsvergleiche mit einem ungeteilten Gesamtbetrage schafft zwischen Mutter und Kindern kein Gemeinschaftsverhältnis nach Paragraph 888, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1928/12/20 2 Ob 1129/28 Veröff: SZ 10/362 TE OGH 1997/10/14 1 Ob 276/97p Vgl; Beisatz: Bei einer solchen Verpflichtung sind die §§ 888 f ABGB unanwendbar; der (einzelne) Unterhalt muß neu festgesetzt werden, weil der Titel unbestimmt und ihm nicht zu entnehmen ist, wieviel dem einzelnen Berechtigten gebührt. (T1) Vgl; Beisatz: Bei einer solchen Verpflichtung sind die Paragraphen 888, f ABGB unanwendbar; der (einzelne) Unterhalt muß neu festgesetzt werden, weil der Titel unbestimmt und ihm nicht zu entnehmen ist, wieviel dem einzelnen Berechtigten gebührt. (T1) RechtssatznummerRS0024287

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