1Ob849/33
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.10.1933 Geschäftszahl1Ob849/33; 7Ob658/79;
NormABGB §612;
RechtssatzEine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des § 612 ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des § 612 ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.Eine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des Paragraph 612, ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des Paragraph 612, ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.
EntscheidungstexteTE OGH 1933/10/12 1 Ob 849/33 SZ 15/202 TE OGH 1979/07/05 7 Ob 658/79 RechtssatznummerRS0012546