3Ob10/49
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.01.1949 Geschäftszahl3Ob10/49 NormABGB §374;
RechtssatzIm Streite zweier Mieter um die von ihnen gemietete Wohnung gebührt dem Wohnungsinhaber gem. § 374 ABGB der Vorzug.Im Streite zweier Mieter um die von ihnen gemietete Wohnung gebührt dem Wohnungsinhaber gem. Paragraph 374, ABGB der Vorzug.
EntscheidungstexteTE OGH 1949/01/26 3 Ob 10/49 SZ 22/13 RechtssatznummerRS0010948