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Europaius

3Ob10/49

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.01.1949 Geschäftszahl3Ob10/49 NormABGB §374;

RechtssatzIm Streite zweier Mieter um die von ihnen gemietete Wohnung gebührt dem Wohnungsinhaber gem. § 374 ABGB der Vorzug.Im Streite zweier Mieter um die von ihnen gemietete Wohnung gebührt dem Wohnungsinhaber gem. Paragraph 374, ABGB der Vorzug.

EntscheidungstexteTE OGH 1949/01/26 3 Ob 10/49 SZ 22/13 RechtssatznummerRS0010948

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.