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Europaius

3Ob78/49

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.03.1949 Geschäftszahl3Ob78/49; 8Ob580/88; 7Ob2149/96x NormZPO §237 D;

ZPO §571;

RechtssatzEine Kündigung kann auch nach Einbringung von Einwendungen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zurückgezogen werden.

EntscheidungstexteTE OGH 1949/03/16 3 Ob 78/49 Veröff: SZ 22/37 TE OGH 1989/07/13 8 Ob 580/88 TE OGH 1996/07/17 7 Ob 2149/96x Vgl; Beisatz: Eine Zurücknahme der Aufkündigung nach der Zustellung ist bis zur Erhebung von Einwendungen unzulässig. Das wird damit begründet, daß die Kündigung nicht nur ein verfahrenseinleitender Schriftsatz wie eine Klage ist, sondern auch die Erklärung des Willens des Kündigenden enthält, den Bestandvertrag aufzulösen. Diese Willenserklärung führt, wenn sie unwidersprochen bleibt, auch tatsächlich die Auflösung des Bestandvertrages herbei. Der Kündigungsgegner erwirbt im letztgenannten Fall aus der Kündigung unmittelbar Rechte, insbesondere das Recht der Exekutionsführung gegen den Kündigenden (indicium duplex: § 561 Abs 2 ZPO). Da die Zurücknahme einer Aufkündigung auch eine empfangbedürftige Willenserklärung enthält, folgt daraus, daß sie ohne Erhebung von Einwendungen nur dann zulässig ist, wenn sie der gekündigten Partei längstens gleichzeitig mit der Aufkündigung zugestellt wird (unter Ablehnung der Ansicht Rechbergers). (T1) Vgl; Beisatz: Eine Zurücknahme der Aufkündigung nach der Zustellung ist bis zur Erhebung von Einwendungen unzulässig. Das wird damit begründet, daß die Kündigung nicht nur ein verfahrenseinleitender Schriftsatz wie eine Klage ist, sondern auch die Erklärung des Willens des Kündigenden enthält, den Bestandvertrag aufzulösen. Diese Willenserklärung führt, wenn sie unwidersprochen bleibt, auch tatsächlich die Auflösung des Bestandvertrages herbei. Der Kündigungsgegner erwirbt im letztgenannten Fall aus der Kündigung unmittelbar Rechte, insbesondere das Recht der Exekutionsführung gegen den Kündigenden (indicium duplex: Paragraph 561, Absatz 2, ZPO). Da die Zurücknahme einer Aufkündigung auch eine empfangbedürftige Willenserklärung enthält, folgt daraus, daß sie ohne Erhebung von Einwendungen nur dann zulässig ist, wenn sie der gekündigten Partei längstens gleichzeitig mit der Aufkündigung zugestellt wird (unter Ablehnung der Ansicht Rechbergers). (T1) RechtssatznummerRS0039677

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.