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OGH Rechtssatz RS0020445 (1Ob530/50 (1Ob531/50 -1Ob536/50))

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0020445 Entscheidungsdatum27.09.1950 Geschäftszahl1Ob530/50 (1Ob531/50 -1Ob536/50); 5Ob221/60; 3Ob831/53; 7Ob88/72; 5Ob382/97f; 5Ob90/06f; 5Ob194/15p; 5Ob7/22y NormABGB §1095; GBG §19; GBG §130 Rechtssatz1) Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein.

2)Die Einverleibung eines Bestandrechtes auf einem ideellen Liegenschaftsanteil ist unzulässig.
3)Derartige Eintragungen sind nach GBG Nov 1942 zu löschen.

EntscheidungstexteTE OGH 1950-09-27 1 Ob 530/50 TE OGH 1960-06-23 5 Ob 221/60 nur: Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein. (T1) TE OGH 1954-05-19 3 Ob 831/53 nur: Die Einverleibung eines Bestandrechtes auf einem ideellen Liegenschaftsanteil ist unzulässig. (T2) Veröff: SZ 27/138 = JBl 1954,592 = NZ 1955,12 TE OGH 1972-04-12 7 Ob 88/72 nur T1; Veröff: SZ 45/47 = MietSlg 24135 TE OGH 1997-09-30 5 Ob 382/97f Auch; nur T1; Beisatz: Die Vertragsklausel, innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu kündigen, ist als ausreichende zeitliche Bindung anzusehen. (T3) Veröff: SZ 70/193 TE OGH 2006-08-29 5 Ob 90/06f Teilweise abweichend; Beis wie T3; Beisatz: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung ist auch ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag nach § 1095 ABGB verbücherungsfähig, wenn eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers vereinbart ist. (T4)Teilweise abweichend; Beis wie T3; Beisatz: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung ist auch ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag nach Paragraph 1095, ABGB verbücherungsfähig, wenn eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers vereinbart ist. (T4) TE OGH 2015-12-21 5 Ob 194/15p Teilweise abweichend; Beis wie T4 TE OGH 2022-06-01 5 Ob 7/22y Vgl aber; Beis wie T4 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1950:RS0020445

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.