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1Ob673/50

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.12.1950 Geschäftszahl1Ob673/50 NormZPO §448 e;

RechtssatzHaben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des § 448 ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des Paragraph 448, ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.

EntscheidungstexteTE OGH 1950/12/06 1 Ob 673/50 RechtssatznummerRS0041636

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