3Ob17/51
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum17.01.1951 Geschäftszahl3Ob17/51 NormABGB §540;
RechtssatzPersonen, die gegen den Vater des Erblassers, nicht aber gegen diesen selbst ein Verbrechen begangen haben, sind nicht erbunwürdig i. S. des § 540 ABGB., mögen auch durch das Verbrechen privatrechtliche Interessen des Erblassers, wie Unterhaltsansprüche, berührt worden sein.Personen, die gegen den Vater des Erblassers, nicht aber gegen diesen selbst ein Verbrechen begangen haben, sind nicht erbunwürdig i. S. des Paragraph 540, ABGB., mögen auch durch das Verbrechen privatrechtliche Interessen des Erblassers, wie Unterhaltsansprüche, berührt worden sein.
EntscheidungstexteTE OGH 1951/01/17 3 Ob 17/51 Veröff: EvBl 1951/54 S 98 = SZ 24/21 RechtssatznummerRS0014981