3Ob689/50
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.01.1951 Geschäftszahl3Ob689/50; 7Ob185/73 NormABGB §873;
RechtssatzDie Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach § 873 ABGB verweigert werden , wobei auch der Ersatz des negativen Vertragsinteresses begehrt werden kann .Die Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach Paragraph 873, ABGB verweigert werden , wobei auch der Ersatz des negativen Vertragsinteresses begehrt werden kann .
EntscheidungstexteTE OGH 1951/01/31 3 Ob 689/50 Veröff: EvBl 1951/109 S 168 TE OGH 1973/11/21 7 Ob 185/73 nur: Die Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach § 873 ABGB verweigert werden . (T1) Veröff: MietSlg 25473 nur: Die Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach Paragraph 873, ABGB verweigert werden . (T1) Veröff: MietSlg 25473 RechtssatznummerRS0016264