3Ob640/50
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.03.1951 Geschäftszahl3Ob640/50; 1Ob727/81 NormABGB §1186;
RechtssatzDie Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an einen Dritten ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist nach § 1186 ABGB unwirksam, auch wenn dem Dritten die Rechtsnatur der Gesellschaft nicht bekannt war.Die Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an einen Dritten ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist nach Paragraph 1186, ABGB unwirksam, auch wenn dem Dritten die Rechtsnatur der Gesellschaft nicht bekannt war.
EntscheidungstexteTE OGH 1951/03/28 3 Ob 640/50 Veröff: SZ 24/87 TE OGH 1981/11/06 1 Ob 727/81 Veröff: JBl 1982,599 = SZ 54/163 RechtssatznummerRS0022122