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Europaius

1Ob637/51

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.09.1951 Geschäftszahl1Ob637/51 NormABGB §543;

RechtssatzDie Erbunwürdigkeit nach § 543 ABGB. ist gegeben, wenn der Erblasser als Zeuge in einem Zivilprozeß den Ehebruch zugegeben hat. Daß der Erblasser sich im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht im Besitz des nunmehr den Nachlaß bildenden Vermögens befand, ist unerheblich.Die Erbunwürdigkeit nach Paragraph 543, ABGB. ist gegeben, wenn der Erblasser als Zeuge in einem Zivilprozeß den Ehebruch zugegeben hat. Daß der Erblasser sich im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht im Besitz des nunmehr den Nachlaß bildenden Vermögens befand, ist unerheblich.

EntscheidungstexteTE OGH 1951/09/22 1 Ob 637/51 RechtssatznummerRS0014966

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.