3Ob37/53
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.02.1953 Geschäftszahl3Ob37/53 NormGmbHG §8;
RechtssatzDie Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleistung; beides fällt nicht unter die Bestimmung des § 8 Abs 1 GmbHG.Die Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleistung; beides fällt nicht unter die Bestimmung des Paragraph 8, Absatz eins, GmbHG.
EntscheidungstexteTE OGH 1953/02/18 3 Ob 37/53 Veröff: SZ 26/44 RechtssatznummerRS0059339