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Europaius

3Ob252/53

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.04.1953 Geschäftszahl3Ob252/53 NormZPO §161;

RechtssatzUnterbrechung des Verfahrens nach § 161 ZPO, wenn die Durchführung eines Beweises von der Besatzungsmacht verboten wird (Besichtigung der Möbel durch Sachverständigen).Unterbrechung des Verfahrens nach Paragraph 161, ZPO, wenn die Durchführung eines Beweises von der Besatzungsmacht verboten wird (Besichtigung der Möbel durch Sachverständigen).

EntscheidungstexteTE OGH 1953/04/15 3 Ob 252/53 RechtssatznummerRS0036941

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.