RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.11.1953 Geschäftszahl3Ob635/53; 3Ob267/61; 7Ob90/64; 2Ob48/67; 6Ob44/69; 7Ob158/69; 5Ob292/71; 7Ob110/74; 7Ob536/77; 4Ob530/77; 4Ob515/79; 2Ob610/79; 7Ob704/80 (7Ob705/80); 5Ob734/80; 1Ob627/81; 5Ob634/82; 2Ob558/82; 6Ob723/83; 7Ob700/84; 2Ob553/86; 7Ob733/87; 5Ob611/88; 1Ob234/97m; 3Ob2/99m; 4Ob220/01h; 5Ob32/09f NormHVertrG 1993 §12; HVG §6 Abs2 IE; HVG §10 Abs1; MaklerG §12 Abs2; MaklerG §14 RechtssatzProvisionsanspruch des Agenten, wenn in der Weigerung des Geschäftsherrn, den Kaufvertrag abzuschließen, zugleich ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Zuwiderhandeln gegen die von ihm durch den Vermittlungsvertrag übernommene Vertragspflicht gelegen wäre. EntscheidungstexteTE OGH 1953/11/13 3 Ob 635/53 Veröff: EvBl 1954/6 S 15 = HS 2411 = ImmZ 1954,35 (zustimmende Besprechung von Michlmayr) TE OGH 1961/09/28 3 Ob 267/61 TE OGH 1964/04/03 7 Ob 90/64 Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 267/61 TE OGH 1967/02/16 2 Ob 48/67 TE OGH 1969/03/05 6 Ob 44/69 Beisatz: Es widerspricht Treu und Glauben, wenn der Auftraggeber den bereits erfolgreichen Vermittler dadurch um die praktisch bereits verdiente Provision bringen will, dass er plötzlich einen nicht erreichbaren Preis fordert. (T1) Veröff: EvBl 1969/325 S 494 = JBl 1970,41 = ImmZ 1970,58 TE OGH 1969/10/22 7 Ob 158/69 TE OGH 1971/12/01 5 Ob 292/71 Beisatz: Grundlose Weigerung des Wohnungsinteressenten, einen vermittelten Mietvertrag abzuschließen, obwohl der Vormieter vertraglich zur Namhaftmachung eines Nachmieters berechtigt ist. (T2) Veröff: MietSlg 23595 = ImmZ 1973,6 (Meinhart: Neue Entscheidungen des OGH zum HVG) TE OGH 1974/10/10 7 Ob 110/74 Veröff: ImmZ 1975,52(E18) TE OGH 1977/03/03 7 Ob 536/77 Veröff: MietSlg 29558 TE OGH 1977/07/12 4 Ob 530/77 TE OGH 1979/04/10 4 Ob 515/79 Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 530/77 TE OGH 1980/02/26 2 Ob 610/79 TE OGH 1980/11/06 7 Ob 704/80 Auch; Veröff: SZ 53/146 TE OGH 1981/06/02 5 Ob 734/80 Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 1981/12/16 1 Ob 627/81 Vgl; Beisatz: Einschränkend: beim Gelegenheitsvermittler kann derartiges nur für Fälle einer aus besonderen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßenden Ablehnung des Geschäftsabschlusses durch den Geschäftsherrn gelten; zB wenn er es zu hohen Aufwendungen des Vermittlers kommen lässt, nachdem er sich bereits für die Nichtannahme vermittelter Geschäfte entschlossen hat. Auch in diesem Fall ist jedoch nur der Vertrauensschaden zu ersetzen. (T3) Veröff: EvBl 1982/116 S 398 TE OGH 1982/06/15 5 Ob 634/82 Vgl; Beisatz: An diese Voraussetzung sind aber wegen der grundsätzlichen Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers strenge Anforderungen zu stellen. (T4); Beisatz: Hier: Frage, ob der Auftraggeber dem Gelegenheitsvermittler gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes haftet, wenn diesem infolge des auf das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführenden Nichtzustandekommens des zu vermittelnden Geschäftes oder einer derartige Nichtausführung des abgeschlossenen Geschäftes (auch - bei beiderseitigen Provisionszusagen - oder ausschließlich - bei alleiniger Provisionszusage des Dritten - ) die vom Dritten zugesagte Provision entgeht. (T5) TE OGH 1983/11/22 2 Ob 558/82 TE OGH 1985/01/24 6 Ob 723/83 Auch; Beis wie T3 nur: Beim Gelegenheitsvermittler kann derartiges nur für Fälle einer aus besonderen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßenden Ablehnung des Geschäftsabschlusses durch den Geschäftsherrn gelten. (T6); Beisatz: Von Vereitelung wider Treu und Glauben kann nur gesprochen werden, wenn bewusst etwas zum Scheitern gebracht wurde, woran dem anderen erkennbar noch etwas lag. (T7) TE OGH 1985/01/17 7 Ob 700/84 TE OGH 1986/10/28 2 Ob 553/86 Auch; Veröff: HS XVI/XVII/15 TE OGH 1988/01/21 7 Ob 733/87 Beis wie T6 TE OGH 1988/10/25 5 Ob 611/88 Vgl; Beis wie T3; Veröff: WBl 1989,67 TE OGH 1997/10/14 1 Ob 234/97m Vgl TE OGH 1999/12/22 3 Ob 2/99m Vgl; Beisatz: Die Gründe, der Auftraggeber wolle nämlich sein Haus deshalb nicht verkaufen, weil er von einer geplanten beruflichen Veränderung wieder Abstand genommen habe, am Ort des zu verkaufenden Hauses eine Trafik erwerben und auch seinen Kindern einen Schulwechsel ersparen wolle, machen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei keineswegs unzumutbar. (T8) TE OGH 2001/09/25 4 Ob 220/01h Auch TE OGH 2009/03/24 5 Ob 32/09f Vgl; Beisatz: Eine Nichtannahme von vermittelten Geschäften würde nur bei Willkür bzw Schädigungsabsicht des Unternehmers einen Anspruch nach § 12 HVG 1993 begründen. (T9) Vgl; Beisatz: Eine Nichtannahme von vermittelten Geschäften würde nur bei Willkür bzw Schädigungsabsicht des Unternehmers einen Anspruch nach Paragraph 12, HVG 1993 begründen. (T9) RechtssatznummerRS0062895
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.