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Europaius

3Ob163/54

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum17.03.1954 Geschäftszahl3Ob163/54; 5Ob17/70; 1Ob5/70; 1Ob90/71; 7Ob657/79; 1Ob621/80; 7Ob504/93 NormABGB §1080;

RechtssatzUnterscheidung: Kauf auf Probe - Prüfungskauf.

EntscheidungstexteTE OGH 1954/03/17 3 Ob 163/54 Veröff: SZ 27/72 TE OGH 1970/01/28 5 Ob 17/70 Beisatz: Während der Kauf auf Probe nach § 1080 ABGB unter der im Belieben des Käufers stehenden Bedingung geschlossen wird, daß er die Ware genehmige, kann der Käufer beim Prüfungskauf nicht nach subjektivem Belieben, sondern nur bei Vorhandensein eines objektiven Gewährleistungsmangels vom Kauf abstehen. (T1) Beisatz: Während der Kauf auf Probe nach Paragraph 1080, ABGB unter der im Belieben des Käufers stehenden Bedingung geschlossen wird, daß er die Ware genehmige, kann der Käufer beim Prüfungskauf nicht nach subjektivem Belieben, sondern nur bei Vorhandensein eines objektiven Gewährleistungsmangels vom Kauf abstehen. (T1) TE OGH 1970/02/26 1 Ob 5/70 TE OGH 1971/05/13 1 Ob 90/71 Beis wie T1 TE OGH 1979/06/21 7 Ob 657/79 Beis wie T1 TE OGH 1980/05/27 1 Ob 621/80 Veröff: SZ 53/84 = EvBl 1980/208 S 636 = JBl 1982,90 (zustimmend Mayerhofer) TE OGH 1993/03/31 7 Ob 504/93 Beis wie T1; Beisatz: Ist nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Prüfungskauf die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf auf Probe entsprechend. (T2) Veröff: SZ 66/43 RechtssatznummerRS0020266

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.