Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

3Ob168/55

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.03.1955 Geschäftszahl3Ob168/55 NormABGB §1077;

RechtssatzDie mangelnde Sicherstellung einer bedungenen Geldrente läßt sich nicht im Sinne des § 1077 ABGB durch einen Schätzungswert ausgleichen.Die mangelnde Sicherstellung einer bedungenen Geldrente läßt sich nicht im Sinne des Paragraph 1077, ABGB durch einen Schätzungswert ausgleichen.

EntscheidungstexteTE OGH 1955/03/30 3 Ob 168/55 RechtssatznummerRS0024851

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.