3Ob168/55
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.03.1955 Geschäftszahl3Ob168/55 NormABGB §1077;
RechtssatzDie mangelnde Sicherstellung einer bedungenen Geldrente läßt sich nicht im Sinne des § 1077 ABGB durch einen Schätzungswert ausgleichen.Die mangelnde Sicherstellung einer bedungenen Geldrente läßt sich nicht im Sinne des Paragraph 1077, ABGB durch einen Schätzungswert ausgleichen.
EntscheidungstexteTE OGH 1955/03/30 3 Ob 168/55 RechtssatznummerRS0024851