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Europaius

2Ob211/55

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.04.1955 Geschäftszahl2Ob211/55 NormABGB §269;

AußStrG §16 BIII2c;

VerwalterG 1952 §6 Abs3;

VerwalterG 1952 §7;

RechtssatzDie Auffassung, daß dann, wenn eine gesetzliche Möglichkeit zum Selbstkontrahieren besteht, die Voraussetzungen des § 269 ABGB nicht vorliegen, widerspricht weder dieser Gesetzesstelle, noch auch dem VerwalterG.Die Auffassung, daß dann, wenn eine gesetzliche Möglichkeit zum Selbstkontrahieren besteht, die Voraussetzungen des Paragraph 269, ABGB nicht vorliegen, widerspricht weder dieser Gesetzesstelle, noch auch dem VerwalterG.

EntscheidungstexteTE OGH 1955/04/06 2 Ob 211/55 Veröff: JBl 1955,448 RechtssatznummerRS0087111

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