1Ob688/55
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum07.12.1955 Geschäftszahl1Ob688/55 NormABGB §922;
ABGB §939;
ABGB §1435;
RechtssatzWollte man § 1435 ABGB neben den Vorschriften über die Gewährleistung anwenden, so würden die Gewährleistungsregeln und insbesondere die Normen über die Befristung der Gewährleistungsansprüche sowie vor allem auch die Vorschrift des § 929 ABGB ihren Anwendungsbereich verlieren.Wollte man Paragraph 1435, ABGB neben den Vorschriften über die Gewährleistung anwenden, so würden die Gewährleistungsregeln und insbesondere die Normen über die Befristung der Gewährleistungsansprüche sowie vor allem auch die Vorschrift des Paragraph 929, ABGB ihren Anwendungsbereich verlieren.
EntscheidungstexteTE OGH 1955/12/07 1 Ob 688/55 Veröff: JBl 1956,365 RechtssatznummerRS0024069