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Europaius

7Ob128/56

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum21.03.1956 Geschäftszahl7Ob128/56 NormABGB §698;

ABGB §879;

RechtssatzDa das Gesetz einen rechtsgültigen Verzicht auf das Erbrecht und damit auch auf die Pflichtteile ( § 767 ABGB ) auch um Nachteil der Nachkommen ausdrücklich vorsieht, kann die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung nicht daraus gefolgert werden, daß sie gegen die Erb- oder Pflichtteilsrechte einer der Vertragsschließenden oder seiner Nachkommen verstoße.Da das Gesetz einen rechtsgültigen Verzicht auf das Erbrecht und damit auch auf die Pflichtteile ( Paragraph 767, ABGB ) auch um Nachteil der Nachkommen ausdrücklich vorsieht, kann die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung nicht daraus gefolgert werden, daß sie gegen die Erb- oder Pflichtteilsrechte einer der Vertragsschließenden oder seiner Nachkommen verstoße.

EntscheidungstexteTE OGH 1956/03/21 7 Ob 128/56 RechtssatznummerRS0015338

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.