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OGH Rechtssatz RS0034592 (1Ob199/56)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0034592 Entscheidungsdatum25.04.1956 Geschäftszahl1Ob199/56 NormABGB §1489 I; HGB §414ABGB §1489 römisch eins; HGB §414 RechtssatzDie einjährige Verjährung der Ansprüche gegen den Spediteur wegen verspäteter Ablieferung des Gutes beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Ablieferung an den Empfänger hätte bewirkt sein müssen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Übergabe des Gutes an die Bahn verjähren in drei Jahren. Der Spediteur kann dem Versender nicht entgegenhalten, daß sich die Bahn geweigert habe, einen von mehreren Wagen abzufertigen.

EntscheidungstexteTE OGH 1956-04-25 1 Ob 199/56 Veröff: JBl 1957,268

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