7Ob120/56
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum23.05.1956 Geschäftszahl7Ob120/56 NormABGB §430 A;
RechtssatzDie Bestimmung des § 430 ABGB kommt auch dem zustatten, der weiß, daß der Eigentümer auch mit einem anderen ein Veräußerungsgeschäft abgeschlossen hat.Die Bestimmung des Paragraph 430, ABGB kommt auch dem zustatten, der weiß, daß der Eigentümer auch mit einem anderen ein Veräußerungsgeschäft abgeschlossen hat.
EntscheidungstexteTE OGH 1956/05/23 7 Ob 120/56 RechtssatznummerRS0015061