RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011259 Entscheidungsdatum12.07.1995 Geschäftszahl7Ob423/56; 3Ob626/56; 3Ob205/57; 6Ob179/61; 6Ob385/61; 6Ob387/61; 6Ob252/63; 8Ob296/64; 1Ob18/66; 6Ob98/68; 7Ob186/67; 5Ob131/69; 4Ob579/69; 1Ob42/71; 6Ob137/71; 1Ob8/72; 1Ob180/72; 1Ob273/72; 4Ob508/74; 7Ob577/87; 3Ob576/90; 8Ob640/92; 3Ob549/95 NormABGB §430 B1 ABGB §1447 J a RechtssatzZur Frage der Unmöglichkeit der Leistung, wenn der Vermieter vom Vormieter auf Übergabe des Bestandobjektes belangt wird, der Nachmieter sich jedoch weigert, das Bestandobjekt zu räumen. EntscheidungstexteTE OGH 1956-10-10 7 Ob 423/56 TE OGH 1957-01-02 3 Ob 626/56 Beisatz: Der Hauseigentümer, der den Bestandgegenstand ein zweites Mal vermietet, kann der Leistungsklage des ersten Mieters die Einrede der Unmöglichkeit der Leistung nicht entgegensetzen. (T1) TE OGH 1957-05-29 3 Ob 205/57 Beis wie T1; Spruchrepertorium Nr. 48 Veröff: SZ 30/33 = EvBl 1957/315 S 490 = JBl 1957,559 = ImmZ 1958,12 TE OGH 1961-05-03 6 Ob 179/61 Beisatz: Die Stattgebung des Begehrens auf Vertragszuhaltung zieht notwendig die Abweisung des auf Schadenersatz ereichteten Begehrens nach sich. (T2) TE OGH 1961-10-18 6 Ob 385/61 Beis wie T1; Beisatz: Klage auf Verschaffung einer Zufahrtsmöglichkeit, nachdem der heizu Verpflichtete das Grundstück veräußert hat, über das die Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen vertraglich übernommen hat. (T3) TE OGH 1961-12-06 6 Ob 387/61 Beis wie T1; Beisatz: Der Hauseigentümer, der nach Rechtskraft des Zuweisungsbescheides gem. dem NeuVG die Wohnung im Wege der Einräumung eines Wohnungseingentumsrechtes an seine Tochter übergeben hat, kann sich dem Zugewiesenen gegenüber nicht auf die Unmöglichkeit der Leistung berufen. (T4) TE OGH 1963-10-30 6 Ob 252/63 Beisatz: Klage gegen Erben des zur Übergabe einer Liegenschaft Verpflichteten, der Liegenschaft im Erbteilsübereinkommen einem Miterben überließ und sich auf dieser Liegenschaft neben der Dienstbarkeit des Nutzungsrechtes und der Wohnung und neben der Reallast der Leistung des Unterhaltes auch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu seinen Gunsten einräumen ließ. (T5) TE OGH 1964-10-20 8 Ob 296/64 Beis wie T1 TE OGH 1966-02-10 1 Ob 18/66 Beis wie T1 TE OGH 1968-05-15 6 Ob 98/68 Beis wie T1; Beisatz: Dies gilt auch, wenn der zweite Mieter gemäß dem NeuvermietungsG zugewiesen wurde. (T6) TE OGH 1967-10-18 7 Ob 186/67 Veröff: MietSlg 19060 TE OGH 1969-07-09 5 Ob 131/69 Beis wie T1 TE OGH 1969-11-11 4 Ob 579/69 Beis wie T1; Beisatz: Gilt auch für eine Feststellungsklage des ersten Mieters. (T7) Veröff: MietSlg 21523
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.