RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0047735 Entscheidungsdatum24.09.2025 Geschäftszahl7Ob501/56; 7Ob384/57; 7Ob104/55; 8Ob266/66; 1Ob282/67; 1Ob41/69; 8Ob36/69; 7Ob664/76; 4Ob564/82; 4Ob521/83; 3Ob572/85; 7Ob628/86; 7Ob593/87; 5Ob243/02z; 9Ob69/04v; 7Ob146/04b; 6Ob108/05h; 2Ob71/10w; 6Ob182/16g; 4Ob122/21a; 3Ob137/25f; 3Ob91/25s NormABGB §142 Da ABGB §148 Abs1 A RechtssatzBesuchsrecht des ehelichen Vaters für ein achtzehn Monate altes Kind. EntscheidungstexteTE OGH 1956-10-10 7 Ob 501/56 TE OGH 1957-09-04 7 Ob 384/57 Ähnlich TE OGH 1955-03-09 7 Ob 104/55 Ähnlich; Beisatz: Fünfzehn Monate altes Kind. (T1) TE OGH 1966-10-04 8 Ob 266/66 Vgl; Beisatz: Dreijähriges, französisch - sprachig erzogenes Kind soll (noch) nicht auf einen Monat pro Jahr zum (deutschsprechenden) Vater. (T2) TE OGH 1968-01-25 1 Ob 282/67 Auch; Beisatz: Sechzehn Monate alter Bub. (T3) TE OGH 1969-02-20 1 Ob 41/69 Beisatz: Zwei Jahre alter Bub. (T4) TE OGH 1969-02-25 8 Ob 36/69 Beisatz: Hier: Dreijähriger Knabe; einwöchiger Aufenthalt (mit 1/2 tägiger Zureise) 2 x im Jahr beim Vater (Saisonmusiker) unzumutbar, 1/2 tägiges Besuchsrecht jedem zweiten Sonntag angemessen. (T5) TE OGH 1976-10-14 7 Ob 664/76 Auch; Beisatz: Bei sechsjährigem Kind ist die Einräumung eines zweimaligen Besuchsrechtes monatlich erforderlich. (T6) TE OGH 1982-10-12 4 Ob 564/82 Ähnlich; Beis wie T6 TE OGH 1983-02-22 4 Ob 521/83 Ähnlich; Beisatz: Kinder in zartem Alter sollen den Belastungen eines zwei Tage umfassenden Wochenendbesuches grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ob die Mutter über mehr oder weniger Freizeit verfügt als der Vater, ist für die Dauer dessen Besuchsrechtes ohne Bedeutung. (T7) TE OGH 1985-10-02 3 Ob 572/85 Ähnlich; Beisatz: Im allgemeinen sollen bei Kleinkindern die Besuche tunlichst ohne Übernachtungen beim anderen Elternteil stattfinden, weil solche Übernachtungen zur Beunruhigung des Kindes führen können. Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T8) TE OGH 1986-07-30 7 Ob 628/86 Beisatz: Bei einem Kind im Alter von fast fünf Jahren bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken gegen eine Übernachtung bei dem Besuchsberechtigten. (T9) TE OGH 1987-05-14 7 Ob 593/87 Beis wie T9; Beis wie T8 nur: Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T10) TE OGH 2002-12-03 5 Ob 243/02z Ähnlich; Beisatz: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen, welchem Umstand besondere Bedeutung zuerkannt werden muss, wenn beide leiblichen Eltern das Kind nicht in Pflege und Erziehung haben. (T11) TE OGH 2004-07-07 9 Ob 69/04v Ähnlich; Beisatz: Die Nichtzuerkennung eines Besuchsrechtes mit Übernachtung und eines Ferienbesuchsrechtes zur im Vorschulalter befindlichen Tochter des Revisionsrekurswerbers steht in vertretbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung. (T12) TE OGH 2005-05-25 7 Ob 146/04b Vgl auch TE OGH 2005-06-23 6 Ob 108/05h Vgl; Beis wie T11 TE OGH 2010-05-27 2 Ob 71/10w Vgl; Vgl Beis wie T11 nur: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen. (T13) TE OGH 2016-11-29 6 Ob 182/16g Vgl; Beis wie T11 TE OGH 2021-10-21 4 Ob 122/21a Vgl; Beis wie T11 TE OGH 2025-09-24 3 Ob 137/25f vgl; Beisatz wie T6; Beisatz wie T11; Beisatz wie T13 TE OGH 2025-09-24 3 Ob 91/25s Beisatz wie T11; Beisatz wie T13 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047735
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