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Europaius

1Ob482/56

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.12.1956 Geschäftszahl1Ob482/56 NormABGB §424;

ABGB §881;

RechtssatzEin Vertrag zu Gunsten Dritter bildet einen gültigen Titel zum Eigentumserwerb schon nach § 414 ABGB.Ein Vertrag zu Gunsten Dritter bildet einen gültigen Titel zum Eigentumserwerb schon nach Paragraph 414, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1956/12/12 1 Ob 482/56 RechtssatznummerRS0012764

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